Frage von Sandra Stein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8471)
Teil von Protokoll der 101. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Sandra Stein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8471)
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, sicherzustellen, dass industrielle mittelständische Unternehmen, die durch die CO2-Bepreisung Mittel in den Klima- und Transformationsfonds einbringen, in angemessenem Umfang von dessen Förderprogrammen für die Transformation zur Klimaneutralität profitieren?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Steiniger:
Industrielle mittelständische Unternehmen können von den Ausgaben des Klima- und Transformationsfonds (KTF) über verschiedene Hebel profitieren.
Zum einen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) eine Reihe von Förderprogrammen zur Dekarbonisierung der Industrie, die sich an große sowie kleine Unternehmen richten und einander ergänzen. Dazu gehören die Förderprogramme Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK), Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) sowie die CO2-Differenzverträge (CCfD). Das BMWE arbeitet kontinuierlich daran, diese Förderprogramme weiterzuentwickeln, um mögliche Förderbedarfe der Unternehmen adäquat abzubilden. Dabei werden insbesondere auch die Belange industrieller mittelständischer Unternehmen berücksichtigt.
Zum anderen ist die Entlastung bei den Energiekosten ein Ausgabenschwerpunkt des KTF. Diese Entlastungen unterstützen auch den industriellen Mittelstand und sind in der aktuellen Situation unentbehrlich für den Erhalt des Industriestandortes Deutschland. Dazu zählt gemäß Regierungsentwurf des KTF-Wirtschaftsplans 2027 insbesondere der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten von 5,5 Milliarden Euro, der neu eingeführte Industriestrompreis mit 2,4 Milliarden Euro und die Strompreiskompensation mit 5 Milliarden Euro. Der Industriestrompreis richtet sich dabei gezielt an stromintensive Unternehmensbranchen, die im internationalen Wettbewerb stehen, unabhängig von ihrer Größe. Auch das Antragsverfahren wird möglichst bürokratiearm ausgestaltet. Damit soll insbesondere auch mittelständischen Unternehmen die Inanspruchnahme des Instruments erleichtert werden.
Zugleich besteht die Möglichkeit, den Kreis der begünstigten Sektoren zu erweitern, sofern die hierfür erforderlichen beihilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das BMWE hat die einschlägigen Verbände bereits im Dezember 2025 dazu aufgerufen, entsprechende Gutachten vorzulegen. In der Strompreiskompensation setzt die Bundesregierung den Verzicht auf Selbstbehalte fort, sodass das Instrument Unternehmen jeder Größe offensteht. Zudem arbeitet die Bundesregierung derzeit an bürokratischen Entlastungen für das Antragsverfahren, die gezielt die Antragstellungskosten für kleine und mittlere Unternehmen senken sollen. Wie beim Industriestrompreis besteht die Möglichkeit, den Kreis der begünstigten Sektoren zu erweitern, sofern die hierfür erforderlichen beihilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das BMWE hat auch hier die einschlägigen Verbände dazu aufgerufen, entsprechende Gutachten vorzulegen.
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