Die Zukunft des Wasserstoffhochlaufs in Deutschland und Europa (Antwort zu Drs. 21/8519)
Text
Die Zukunft des Wasserstoffhochlaufs in Deutschland und Europa (Antwort zu Drs. 21/8519)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8813
21. Wahlperiode 27.10.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Uhlig, Dr. Alaa
Alhamwi, Michael Kellner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/8519 –
Die Zukunft des Wasserstoffhochlaufs in Deutschland und Europa
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bundesministerin Katherina Reiche tritt mit vielen Themen öffentlich in
Erscheinung: neuen Atomkraftwerken (www.spiegel.de/wirtschaft/atomkraft-kat
herina-reiche-bei-eu-allianz-fuer-kernenergie-a-6a8c7f42-feba-43f5-ba72-df0
3142e690b), leeren Gasspeichern (www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/gass
peicher-reiche-winter-100.html) und der fossilen Energieversorgung (www.zei
t.de/politik/deutschland/2026-04/katherina-reiche-energiekrise-fossile-energie
n-gxe). Deutlich ruhiger ist es hingegen um das Thema Wasserstoff. Ein
konkreter Fahrplan mit verbindlichen Maßnahmen und klaren Regelungen ist zum
jetzigen Zeitpunkt kaum zu erkennen.
Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, dessen Grundstein in der letzten
Wahlperiode gelegt worden ist, mag ein wichtiges Zeichen für den
Wasserstoffhochlauf gewesen sein. Es kann jedoch nicht das Einzige bleiben, wenn
es die Bundesregierung mit dem Hochlauf von Wasserstoff und insbesondere
mit grünem, klimaneutral in Deutschland erzeugten Wasserstoff tatsächlich
ernst meint.
Gerade weil Bundesministerin Katherina Reiche dem Nationalen
Wasserstoffrat angehörte, ist davon auszugehen, dass sie genau weiß, welchen mutigen
Schritt Unternehmerinnen und Unternehmer, die in die Wasserstoffproduktion
oder in das Herstellen von Produkten mit Wasserstoff investiert haben,
gemacht haben. Diese Menschen setzen ein wichtiges Signal für eine
zukunftsfähige und klimaneutrale Wirtschaft. Die Bundesregierung darf sie jetzt nicht im
Stich lassen, indem sie notwendige Entscheidungen ständig weiter aufschiebt.
Es braucht jetzt eine klare Ansage der Bundesministerin, wohin die Reise bei
diesem Thema geht, sodass die Wirtschaft Planungs- und
Investitionssicherheit erhält und Entscheidungen für die Zukunft treffen kann.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
27. Oktober 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Bewertet die Bundesregierung Wasserstoff weiterhin als vorrangiges
Mittel zur Dekarbonisierung solcher Industriezweige, in denen eine
ausschließliche Elektrifizierung nicht möglich ist?
Wasserstoff kann einen wichtigen Beitrag zur Resilienz und Kosteneffizienz
des deutschen Energiesystems leisten. Wasserstoff ist zentral für die Minderung
der Treibhausgas-Emissionen von Industrie, Verkehr und Energiesektor. Das
betrifft insbesondere Industriesektoren, in denen eine direkte Elektrifizierung
nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
2. Vor dem Hintergrund der derzeit begrenzten Wasserstoffverfügbarkeit,
welchem Sektor räumt die Bundesregierung Priorität bei der Versorgung
ein: dem Wärmesektor, dem Industriesektor oder dem Verkehrssektor
(bitte die drei Sektoren in absteigender Reihenfolge ihrer
Versorgungspriorität angeben)?
Die Bundesregierung verfolgt einen substantiellen und gleichzeitig
realistischen sowie kosteneffizienten Wasserstoff-Markthochlauf. Angesichts der
Tatsache, dass Erzeugungskosten für erneuerbaren bzw. kohlenstoffarmen
Wasserstoff bisher nicht wie ursprünglich angenommen gesunken und teils noch
deutlich über den Zahlungsbereitschaften vieler potentieller Anwendungssektoren
liegen, setzt die Bundesregierung auf den Markthochlauf zunächst in Märkten,
in denen schon zu einem früheren Zeitpunkt ein wirtschaftlicher Einsatz zu
erwarten ist oder in denen Nachfrage mit finanziell und administrativ
verantwortbarem Aufwand angeregt werden kann. Dies dürfte innerhalb der
unterschiedlichen Sektoren vor allem die Bereiche betreffen, in denen eine kostengünstigere
Dekarbonisierung – bspw. durch direkte Elektrifizierung – nicht möglich oder
unwirtschaftlich ist.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der im
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) neu verankerten Grüngasquote auf die
Wasserstoffverfügbarkeit in der Industrie?
Eine ggf. aus der Grüngasquote entstehende Nachfrage nach grünem oder
kohlenstoffarmem Wasserstoff kann den Wasserstoffmarkthochlauf unterstützen.
So kann eine steigende Nachfrage zur Skalierung und damit zur
Kostendegression der Wasserstoff-Technologien und -Infrastrukturen beitragen.
4. Was hat die Prüfung der Bundesregierung bezüglich Maßnahmen zur
gezielten Beförderung des Wasserstoffhochlaufs, die sie laut Antwort auf
die Schriftliche Frage 73 vom 16. Juli 2026 auf Bundestagsdrucksache
21/7180 machen würde, ergeben, und wie ist das Ergebnis in Hinblick
auf die Senkung der Erzeugungskosten, die Reduzierung der
Kostenlücke und die Absicherung der Nachfrage ausgefallen, sofern die Prüfung
noch nicht abgeschlossen ist, warum nicht?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 19.
Oktober 2026 ein Papier mit zehn Maßnahmen veröffentlicht, die den
Wasserstoffmarkt entlang der gesamten Wertschöpfungskette pragmatisch und realistisch
voranbringen sollen (https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/
DE/Pressemitteilungen/2026/10/20261019-zehn-massnahmen-wasserstoffmark
t.html). Das Paket beinhaltet Maßnahmen in vier Bereichen: (1) Erhöhung der
Wettbewerbsfähigkeit von Wasserstoff, (2) Bedarfsorientierter
Infrastrukturaufbau, (3) Stimulierung der Nachfrage und Reduzierung der Kostenlücke mit dem
Kernelement eines neuen eigenen Wasserstoff-Fensters im CO2-
Differenzkosten (CCfD) Programm mit Haushaltsmitteln von mind. 1,5 Mrd. EUR, (4)
Stärkung von Governance und Technologieführerschaft.
5. Warum möchte die Bundesregierung laut der Antwort auf die
Schriftlichen Fragen 73 und 74 vom 16. Juli 2026 auf Bundestagsdrucksache
21/7180 fixe Ausbauziele in flexible Ausbauziele umgestalten, und
möchte sie diese Anpassung der Ausbauziele vor oder nach der
Etablierung bzw. der Anpassung von Maßnahmen für einen verbesserten
Wasserstoffhochlauf machen?
Auf die Erläuterungen in der Antwort vom 16. Juli 2026 wird verwiesen. Der
angebotsseitige Ausbau der Elektrolysekapazitäten muss sich nach der
konkreten Nachfrage richten.
6. Wie weit ist die Bundesregierung nach eigener Ansicht mit der
Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
beschlossenen Ziele für Wasserstoff und dem Netz (www.koalitionsvertrag202
5.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf –
Randnummern 1093 bis 1113), wo sieht die Bundesregierung gemessen daran
noch Leerstellen, und wann, und wie möchte sie diese schließen?
Auf Basis des im September 2025 vorgestellten Energiewende-
Monitoringberichts arbeitet die Bundesregierung an der Implementierung zahlreicher
regulatorischer Maßnahmen, beispielsweise der Umsetzung des EU-Gas-/
Wasserstoff-Binnenmarktpakets, dem Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz oder der
THG-Quote im Verkehrsbereich. Zudem setzen wir uns zusammen mit weiteren
EU-Mitgliedstaaten für einen Abbau überkomplexer Vorgaben – wie die für
den Markthochlauf zu strengen Definitionen von „erneuerbarem Wasserstoff“ –
ein. Ziel ist es, damit die Erzeugungskosten für Wasserstoff langfristig
wettbewerbsfähig zu machen. Darüber hinaus prüfen wir weitere regulatorische
Maßnahmen wie eine Grüngasquote mit Wasserstoff-Anteil. Zudem soll die
Wasserstoff-Nachfrage mit einem neuen eigenen Wasserstoff-Fenster im CO2-
Differenzkosten (CCfD) Programm mit Haushaltsmitteln von mindestens 1,5
Milliarden Euro gefördert werden. Auch das gesamte CCfD-Programm (bis zu
8,7 Milliarden EUR für unterschiedliche CO2-Vermeidungstechnologien) ist
offen für Wasserstoff-Projekte. Die Realisierung von diversifizierten
Importrouten verfolgt die Bundesregierung zusammen mit den internationalen Partnern
und unter Nutzung von Förderinstrumenten, wie H2Global und
Ausschreibungen über die European Hydrogen Bank, ebenfalls intensiv weiter.
7. Wie weit ist die Bundesregierung nach eigener Ansicht in Ihrer
Umsetzung des Punktes Nummer 9 „Wasserstoff-Hochlauf pragmatisch
fördern, überkomplexe Vorgaben abbauen“ des von dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichten Papiers „Klimaneutral
werden – wettbewerbsfähig bleiben“ (www.bundeswirtschaftsministeriu
m.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/klimaneutral-werden-wettbewerbsfa
ehig-bleiben.pdf?__blob=publicationFile&v=1), wo sieht die
Bundesregierung gemessen daran noch Leerstellen, und wann, und wie möchte
sie diese schließen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 6 verwiesen.
8. Wieso hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
dagegen entschieden, Maßnahmen, die im eigens in Auftrag gegebenen
Monitoringbericht (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pub
likationen/Energie/energiewende-effizient-machen.pdf?__blob=publicati
onFile&v=1) benannt werden (z. B. staatliche Absicherung für den
Aufbau von Anlagen zur Dekarbonisierung von Prozessen mit Wasserstoff;
Stärkung von Wasserstoff-Clustern; Definition und Zertifikate für
kohlenstoffarme Grundstoffe), direkt in das Papier „Klimaneutral werden –
wettbewerbsfähig bleiben“ aufzunehmen?
Wir setzen für die Förderung des Wasserstoffmarkthochlaufs auf einen
zielgerichteten, pragmatischen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel möglichst effizienten Instrumenten-Mix mit marktstimulierenden
Maßnahmen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 6 verwiesen.
9. Bestehen aktuelle Verhandlungen der Bundesregierung mit der
Europäischen Kommission in Hinblick auf die Verordnung 2023/1184
(Renewable Fuels of Non-Biological Origin (RFNBO)), und wenn ja, wie weit
sind diese fortgeschritten, welche Themen werden verhandelt, und bis
wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
Es bestehen aktuell keine Verhandlungen mit der Kommission zur Verordnung
1184/2023. Es wurde jedoch entsprechender Anpassungsbedarf im März 2026
in einem gemeinsamen Brief mit anderen EU-Mitgliedstaaten (Spanien,
Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien und Luxemburg) gegenüber
der Europäischen Kommission adressiert.
In ihrer Mitteilung „AccelerateEU“ kündigte die Europäische Kommission eine
zielgerichtete Überarbeitung der Regelungen bis Ende Juni 2026 an, nicht wie
ursprünglich geplant erst nach Abschluss einer von ihr in Auftrag gegebenen
Hochlaufstudie im Rahmen einer Revision 2028. Die Änderungen sollen
Anfang 2027 in Kraft treten. Zuletzt wurde bekannt, dass die Vorschläge
voraussichtlich erst im Herbst veröffentlicht werden sollen; Gründe hierfür sind nicht
bekannt.
10. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt
ergriffen, um mit interessierten EU-Mitgliedstaaten einen koordinierten
Markthochlauf von Wasserstoff zu ermöglichen?
Es wurden in den letzten Jahren bi- und multilaterale Kooperationen mit
verschiedenen EU-Mitgliedstaaten aufgebaut, um den Wasserstoffhochlauf und die
Befüllung des H2-Kernnetzes mit pipelinegebundenen und schiffsbasierten
Importen zu unterstützen. Hierzu zählen z. B. Dänemark, Belgien, Niederlande,
Frankreich, Spanien, Portugal, Italien und Österreich. Hinzu kommt die
durchgängige und aktive Kooperation zu Fragen des Wasserstoffhochlaufs und -
imports mit anderen Mitgliedstaaten in multilateralen Formaten wie z. B. den
energiepolitischen EU-Regionalgruppen (NSEC, BEMIP, Interconnections for
South-West Europe) sowie vergleichbaren Foren außerhalb des EU-Rahmens
(z. B. PENTA-Energieforum). Insbesondere hat die Bundesregierung diese
Formate dafür genutzt, Konzepte zur Finanzierung und zum De-risking
grenzüberschreitender Wasserstoffprojekte zu entwickeln wie z. B. intertemporale
Kostenallokation mit staatlichen oder europäischen Garantien. Gemeinsam mit
anderen Mitgliedstaaten hat sich die Bundesregierung ferner für eine
Verbesserung des regulatorischen Rahmens für grünen und kohlenstoffarmen
Wasserstoff eingesetzt, z. B. hinsichtlich der Delegierten Rechtsakte zu grünem (auf
die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen) sowie kohlenstoffarmen Wasserstoff.
11. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sie mit den Regelungen des
Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG)
Bestimmungen geschaffen hat, die schon heute den Wasserstoffhochlauf
stärken, wenn ja, wie genau, und wenn nein, wieso hat man darauf
verzichtet, im Gesetz Regelungen zu schaffen, die eine gesicherte, erste
Abnehmerschaft für Wasserstoff garantiert hätte?
Sämtliche Kraftwerke, die im Rahmen der Kraftwerksstrategie gebaut werden,
müssen für den Wasserstoffbetrieb vorbereitet sein und spätestens ab dem Jahr
2045 klimaneutral betrieben werden. In den Ausschreibungen nach StromVKG
müssen die Bieter ein Konzept vorlegen, wie sie die Wasserstofffähigkeit ihrer
Anlagen sicherstellen. Um darüber hinaus einen vorzeitigen Umstieg auf
Wasserstoff anzureizen, werden weitere Maßnahmen dafür sorgen, dass 2 GW
Kraftwerksleistung bereits 2040 und weitere 2 GW Kraftwerksleistung bereits
2043 auf Wasserstoff umstellen. Der Rechtsrahmen wird derzeit erarbeitet.
Durch diese Maßnahmen im Kraftwerksbereich wird der Wasserstoffhochlauf
nachfrageseitig gestärkt.
12. Wie möchte die Bundesregierung die Nachfrage für solche Produkte
steigern, die vor Ort mit Wasserstoff hergestellt werden, und inwiefern plant
die Bundesregierung, Instrumente wie Quoten oder Leitmärket hierfür
heranzuziehen?
Die Bundesregierung unterstützt die Schaffung von Leitmärkten für
klimafreundliche Grundstoffe (Fokus Stahl und Zement), um den Hochlauf
innovativer und emissionsarmer Produktionsverfahren und -technologien in der
Industrie wie z. B. Direktreduktionsverfahren mit Wasserstoff zu stärken. Damit
wird die CO2-Bepreisung flankiert und perspektivisch der Bedarf an
Fördermitteln z. B. durch CO2-Differenzverträge verringert.
Durch das Vergabebeschleunigungsgesetz wird die Bundesregierung
ermächtigt, Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung von Stahl
und Zement bis Mitte 2027 in einer Rechtsverordnung vorzugeben. Dabei
werden Entwicklungen auf europäischer Ebene, wie etwa zum „Industrial
Accelerator Act“ oder der Reform der Vergaberichtlinien, berücksichtigt. Dabei muss
es immer eine Ausgewogenheit mit den Mehrkosten und dem
Verwaltungsaufwand für die öffentliche Beschaffung geben. Die Bundesregierung hat im
Windenergie-auf-See-Gesetz beschlossen, für Neuausschreibungen von
Offshore-Windparks das Nachhaltigkeitskriterium „CO2-Fußabdruck“ des Net
Zero Industry Act (NZIA) zu wählen. Da eine Windenergieanlage zu mehr als
zwei Dritteln aus Stahl besteht, dürfte die Emissionsminderung im
Wesentlichen über den Einsatz von klimafreundlichem Stahl erreicht werden. Dies
reizt die Nachfrage nach für Grünstahl notwendigem erneuerbarem Wasserstoff
an.
13. Wie bewertet die Bundesregierung finanzielle Absicherungsinstrumente
von Wasserstoffprojekten, und warum hat die Bundesregierung eine
solche Option bisher noch nicht näher in Betracht gezogen – über die von
der Vorgängerregierung eingeführten Carbon Contracts for Difference
hinaus?
Die Bundesregierung bewertet finanzielle Absicherungsinstrumente als
wichtigen Beitrag zur Investitionssicherheit beim Wasserstoffhochlauf. Die CO2-
Differenzverträge stehen auch Wasserstoff-Projekten offen. 2026 hat das BMWE
eine Gebotsrunde mit einem Volumen von bis zu 5 Mrd. Euro durchgeführt.
Mit dem vorgesehenen Wasserstoff-Fenster im Rahmen der CO₂-
Differenzverträge (CCfD) in der Gebotsrunde 2027 wird ein entsprechender Ansatz weiter
gestärkt (vgl. auch Fragen 4 und 6).
14. In welchen Titeln hat die Bundesregierung im Haushalt 2027 ein
finanzielles Absicherungsinstrument von Wasserstoffprojekten verankert, in
welchem Einzelplan und/oder Sondervermögen ist solch ein Instrument
angesiedelt, und sofern ein solcher Titel nicht besteht, warum hat sich die
Bundesregierung bisher gegen einen solchen Schritt im Entwurf zum
Haushalt 2027 entschieden (bitte ausführlich begründen)?
Im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind im Titel
892 14 Mittel für die CO2-Differenzverträge veranschlagt. Die CO2-
Differenzverträge richten sich insbesondere auch an Wasserstoff-Projekte in der
Industrie. Die CO2-Differenzverträge sichern umfassend die Mehrkosten CO2-armer
Projekte gegenüber fossilen Alternativen ab. Im KTF-Titel 892 03 sowie im
KTF-Titel 896 01 sind Mittel für Instrumente zur Schließung der Kostenlücke
bei Wasserstoffprojekten vorgesehen, was zugleich der finanziellen
Absicherung entsprechender Investitionen dient. Die Titel 892 04, 892 05 und 893 02
dienen der Unterstützung des Hochlaufs von Wasserstoff und erneuerbaren
Kraftstoffen im Verkehr durch Förderung von Investitionen sowie Forschungs-
und Entwicklungsvorhaben.
15. Plant die Bundesregierung, nach Auslaufen des TCTF (Temporary Crisis
and Transition Framework)-basierten Teilmoduls 2 der Bundesförderung
Industrie und Klimaschutz (BIK) Ende 2025 ein Nachfolgeinstrument zu
schaffen, das Investitionen mittelständischer Unternehmen in die
Umstellung auf Wasserstoff gezielt fördert, und wenn ja, in welchem KTF
(Klima- und Transformationsfonds)-Titel, und mit welchem Volumen?
Das BMWE arbeitet kontinuierlich daran, die Förderprogramme
weiterzuentwickeln, um mögliche Förderbedarfe der Unternehmen adäquat abzubilden und
neue Entwicklungen in den beihilferechtlichen Grundlagen zu berücksichtigen.
Dabei werden insbesondere auch die Belange des Mittelstands berücksichtigt.
Im Entwurf für den Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds
2027 sind für die BIK im Titel 892 01 „Dekarbonisierung der Industrie“ Mittel
vorgesehen. Die Förderung steht mittelständischen Unternehmen offen und
erlaubt für kleine und mittlere Unternehmen aktuell eine höhere Förderintensität
im Vergleich zu großen Unternehmen. Projekte für die Umstellung auf
Wasserstoff sind förderfähig. Die geförderten Projekte werden im Förderwettbewerb
insbesondere nach Innovativität und Fördermitteleffizienz ausgewählt.
16. Wie plant die Bundesregierung, kleine und mittlere Unternehmen, die
ihre Produktionen auf Wasserstoff umstellen möchten, in ihrem Weg zu
unterstützen, gerade vor dem Hintergrund, dass aktuelle Maßnahmen
sich stärker auf große Industrieunternehmen konzentrieren?
Das BMWE hat eine Reihe von Förderprogrammen zur Dekarbonisierung der
Industrie, die sich an große sowie kleine Unternehmen richten und einander
ergänzen. Dazu gehören die Förderprogramme Bundesförderung Industrie und
Klimaschutz (BIK), Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in
der Wirtschaft (EEW), sowie die CO2-Differenzverträge (CCfD) mit eigenem
neuen Wasserstoff-Fenster. Auch das gesamte CCfD-Programm richtet sich
auch an Wasserstoff-Projekte. Das BMWE arbeitet kontinuierlich daran, diese
Förderprogramme weiterzuentwickeln, um mögliche Förderbedarfe der
Unternehmen adäquat abzubilden. Dabei werden insbesondere auch die Belange des
Mittelstands berücksichtigt.
17. Welche Verbände und Vertretungen energieintensiver mittelständischer
Unternehmen sind in welchen Formaten an der strategischen und
operativen Ausgestaltung der Wasserstoff-Roadmap der Bundesregierung
beteiligt?
Die Bundesregierung steht in einem kontinuierlichen Austausch mit den
relevanten Wirtschafts- und Branchenverbänden sowie Vertretern energieintensiver
Unternehmen, um die Wasserstoff Technologie-Roadmap praxisnah zu
gestalten. Um die Anwendungsperspektiven zu vertiefen, wird für Dezember ein
spezifischer Partnerdialog durchgeführt. Die Einladungen der entsprechenden
Experten und Branchenvertreter erfolgen Anfang November.
18. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
Wasserstoffinhalte in die Berufsschulen, die überbetrieblichen Bildungsstätten
und die Aufstiegsfortbildung (etwa Meister und Techniker) für
Montage-, Betriebs- und Wartungsberufe zu bringen, und gibt es eine auf die
Ziele der Nationalen Wasserstoffstrategie abgestimmte
Fachkräfteprognose für diese Berufsgruppen?
Als Vorbemerkung sei darauf hingewiesen, dass etwaige Bedarfe zur
Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzanforderungen grundsätzlich durch die
Sozialpartner in der Wirtschaft festgestellt werden. Um darüber hinaus
Qualifikationsbedarfe für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft gezielt zu identifizieren,
hat die Bundesregierung das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit
entsprechenden Forschungsarbeiten beauftragt. Dabei kommt das BIBB unter
anderem zu dem Ergebnis, dass die technologieoffenen Formulierungen der
Ausbildungsordnungen bereits ausreichende Möglichkeiten bieten,
wasserstoffbezogene Inhalte in die Ausbildung zu integrieren. Dies gilt insbesondere für
Montage-, Betriebs- und Wartungsberufe. Die damit verbundene
Anpassungsfähigkeit des Berufsbildungssystems ermögliche es Betrieben, die Ausbildung
an ihren spezifischen technologischen Anforderungen auszurichten. Zu den
Ergebnissen im Einzelnen wird auf das Informationsangebot des BIBB
verwiesen, siehe https://lit.bibb.de/vufind/Record/DS-783884. Daneben untersucht
BIBB in einer Szenarioanalyse den Arbeitskräftebedarf und das
Arbeitskräfteangebot entlang der Wertschöpfungskette Wasserstoff. Dabei werden die
Auswirkungen des Wasserstoffhochlaufs auf Arbeitskräftebedarf und -angebot bis
2040, differenziert nach Berufsgruppen und Wirtschaftszweigen, analysiert. Zu
den Ergebnissen im Einzelnen wird auf das Informationsangebot des BIBB
verwiesen, siehe https://lit.bibb.de/vufind/Record/DS-784356.
Zum Fachkräftebedarf im Zuge des Aufbaus einer grünen
Wasserstoffwirtschaft liegen Szenarioanalysen vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB),
Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) sowie der Gesellschaft für
Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS) vor, die im Rahmen des vom
damaligen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten
Projekts „Arbeitskräftebedarf und Arbeitskräfteangebot entlang der
Wertschöpfungskette Wasserstoff“ erstellt wurden (https://lit.bibb.de/vufind/Record/DS-7
84356/Description). Der 2026 veröffentlichte Bericht zeigt u. a. auf, in welchen
Berufsgruppen und für welche Anforderungsniveaus zusätzlicher
Arbeitskräftebedarf zu erwarten ist.
19. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach eigener Ansicht für
einen verbesserten Ausbau des Wasserstoffkernnetzes bereits
unternommen, welche hat sie in Planung, und welchen Zeitplan verfolgt die
Bundesregierung jeweils für die geplanten Unternehmungen?
Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Grundlagen für einen
szenarienbasierten und bedarfsorientierten Aufbau des Wasserstoffkernnetzes im Rahmen
der Netzentwicklungsplanung geschaffen, unter anderem durch eine
intertemporale Kostenallokation (Amortisationskonto). Der Aufbau des Kernnetzes
erfolgt privatwirtschaftlich durch die Fernleitungsnetzbetreiber. Die
Genehmigung des Szenariorahmens und des Netzausbauvorschlags obliegt nach den
gesetzlichen Vorschriften der Bundesnetzagentur.
20. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach eigener Ansicht für
eine verbesserte Infrastruktur (z. B. Wasserstoff-Speicher oder
Ammoniak-Kracker) unternommen, welche hat sie in Planung, und welchen
Zeitplan verfolgt die Bundesregierung jeweils für die geplanten
Maßnahmen?
Die Bundesregierung hat im April 2024 ein Weißbuch zu Wasserstoffspeichern
veröffentlicht; auf den dortigen Maßnahmenkatalog wird verwiesen. Unter
anderem sind mit dem WasserstoffBG und dem GeothermieBG
Beschleunigungsvorschriften im Planungs- und Genehmigungsverfahren erlassen worden. Mit
der derzeit im parlamentarischen Verfahren befindlichen EnWG Novelle in
Umsetzung des EU-Binnenmarktpakets wird der Rechtsrahmen zum
diskriminierungsfreien Zugang zu Wasserstoffspeichern und zur Entgeltregulierung
durch die Bundesnetzagentur geschaffen.
21. Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung zur Umsetzung des H2-
Pipelineprojektes zwischen Lingen und Leuna, wird diese Leitung
rechtzeitig in Betrieb gehen können?
Der Bundesregierung sind keine gegenteiligen Informationen bekannt.
22. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt hat, systemdienliche
Elektrolyseanlagen stärker ermöglichen zu wollen, welche Maßnahmen
möchte sie hierfür heranziehen, warum wurden sie bisher nicht in die
Wege geleitet, und ist hierbei eine Verlängerung der
Strompreiskompensation für Elektrolyseuren eine Option?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, systemdienliche Elektrolyseanlagen
durch geeignete regulatorische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen stärker
zu ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere praxistaugliche RFNBO-Kriterien.
Auch von der angestrebten Verlängerung der Strompreiskompensation würden
Elektrolyseanlagen profitieren.
23. Weiß die Bundesregierung, dass erste Unternehmen von einer
wasserstoffbasierten Produktion Abstand nehmen und dafür sogar auf
entsprechende Fördersummen verzichten (www.handelsblatt.com/politik/deutsc
hland/klimaneutralitaet-ziel-fuer-gruenen-wasserstoff-in-gefahr/1001906
40.html), wie ist ihre Haltung dazu, und was könnte das für Folgen für
den Ausbau und die Finanzierung des Wasserkernstoffnetzes haben?
Der Bundesregierung ist bereits seit dem Sommer 2025 bekannt, dass konkret
ein Unternehmen, Arcelor Mittal, von einer wasserstoffbasierten Produktion in
Deutschland Abstand nahm und auf eine damit verbundene Zuwendung
verzichtete. Dies war eine unternehmerische Entscheidung des Konzerns. Neben
diesem Projekt gibt es drei weitere große Dekarbonisierungsprojekte der
Primärstahlhersteller, die die Bundesregierung mit Förderbescheiden in Höhe von
insgesamt rund 6 Milliarden EUR fördert. Die Umsetzung der Projekte an den
Standorten von Salzgitter AG, Thyssenkrupp Steel Europe AG und Stahl-
Holding-Saar läuft bereits und sieht Wasserstoffabnahme über das
Wasserstoffkernnetz vor.
Die Planung des Wasserstoffkernnetzes erfolgt bedarfsgerecht, der
Umsetzungsstand der jeweiligen Projekte wird dabei berücksichtigt.
24. Welche Voraussetzungen müssen nach Einschätzung der
Bundesregierung erfüllt sein, damit die erwarteten Wasserstoffimporte von 50 bis
70 Prozent des deutschen Wasserstoffbedarfs tatsächlich verfügbar sind
(www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/FAQ/Wassertstof
f-Kernnetz/faq-wasserstoff-kernnetz.html), über welche Häfen und
Terminals plant die Bundesregierung derzeit den Import von grünem
Wasserstoff und Ammoniak?
25. Wie plant die Bundesregierung, den Import von Wasserstoff zu
diversifizieren, um eine Abhängigkeit in diesem Sektor von einzelnen Ländern zu
vermeiden?
Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet.
Die künftigen Wasserstoffimportmengen basieren auf Erwartungen hinsichtlich
der Entwicklung von Erzeugungspotentialen und -kosten national und
international sowie abhängig von nationalen Bedarfen. Die Importgröße ist nicht als
feste Zielgröße zu betrachten, sondern zeigt vielmehr, dass der überwiegende
Anteil des in Deutschland nachgefragten Wasserstoffes aus europäischen und
internationalen Quellen stammen wird, da davon ausgegangen wird, dass das
nationale Erzeugungspotential begrenzt ist.
Voraussetzung für einen großen Anteil an Wasserstoffimporten sind
Wasserstoffprojekte weltweit, die zu wettbewerbsfähigen Preisen den Bedarf in
Deutschland decken können sowie eine Importinfrastruktur, die den Transport
nach Deutschland ermöglicht.
Der Wasserstoffimport nach Deutschland ist eine unternehmerische Frage, so
erfolgt die Wahl der Importroute auch bei H2Global im wettbewerblichen
Ansatz. Seitens der Bundesregierung gibt es keine Festlegung auf spezifische
Importrouten, sie beobachtet die Entwicklungen in den europäischen Häfen und
bei den Pipelineprojekten (welche positiv bewertet und politisch flankiert
werden) aber genau. Wasserstoffnachfragende Unternehmen treffen eigenständige
Entscheidungen, ob sie Wasserstoff aus nationaler oder europäischer
Produktion oder aus bestimmten internationalen Regionen beziehen. Im Rahmen des
geförderten Aufbaus internationaler Lieferketten nach Deutschland über
H2Global wurde bewusst darauf geachtet, dass Einzelabhängigkeiten gerade
nicht entstehen. Insbesondere die 2. Ausschreibungsrunde diversifiziert in sog.
„Regionallosen“ auf bestimmte Weltregionen (Asien, Afrika, Nordamerika,
Südamerika mit Ozeanien).
26. Welchen Stand hat die Bundesregierung bei der Vergabe des PtX Lab in
der Lausitz, wurden zwischenzeitlich Konsortien zu konkretisierten
Projektskizzen aufgefordert, und wenn nein, zu wann ist dies geplant?
Für das Fördervorhaben „PtX-Demoanlage Lausitz“ wurden zwischenzeitlich
die Konsortien ausgewählt, die zur Konkretisierung ihrer eingereichten Skizzen
aufgefordert werden. Die Aufforderung, verbunden mit konkreten Nachfragen
zu den Skizzen, wird kurzfristig, noch im Oktober, erfolgen.
27. Wie ist der Kenntnisstand der Bundesregierung zur Umsetzung des
Concrete-Chemicals-Projekts in Schwedt?
Der Zuwendungsempfänger hat im Rahmen der Bewilligung einen Zeitplan zur
Umsetzung vorgelegt. Es wird von einem Beginn der Produktion im Jahr 2029
ausgegangen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Die Zukunft des Wasserstoffhochlaufs in Deutschland und Europa (Antwort)