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Rede von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung

dip / rede 15.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 102. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 8a bis 8c: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung.

Das Protokoll 21/102 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 20.10.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in den vergangenen Jahren als Notarzt unzählige Menschen in medizinischen Notlagen versorgt – in Wohnungen, auf der Straße, in Pflegeheimen. Manchmal ging es um Sekunden, oft um Minuten, manchmal aber auch einfach nur um die Frage, ob nach schwerer Krankheit am Lebensende ein Mensch überhaupt noch ins Krankenhaus muss und wie Menschen pflegerisch oder notfallmedizinisch in Notlagen am besten versorgt werden können in einem System, das bisher oft eher einem Dschungel glich, unabgestimmt war und bei dem die richtige Hilfe zur richtigen Zeit am richtigen Ort oft nicht zu finden war. Dabei habe ich immer wieder erlebt, dass nicht medizinische Probleme, sondern die Organisation unserer Versorgung zum Problem sowohl für das Personal als auch für Patientinnen und Patienten geworden ist: dass lebensrettende Ersthelfer bei einer Reanimation und überbrückende Hilfe bis zum Eintreffen professioneller Hilfe nicht verfügbar waren, dass Rettungswagen vor überfüllten Notaufnahmen gebunden waren und die Patienten noch nicht übergeben werden konnten, dass Menschen im Krankenhaus gelandet sind, weil ambulante Hilfe nicht verfügbar war, und dass hochqualifizierte Kolleginnen und Kollegen unter der Last des Systems vor die Hunde gegangen sind, weil sie viel zu oft die falsche Versorgung zur falschen Zeit am falschen Ort für gottgegeben gehalten haben. Das waren einige der Gründe für mich ganz persönlich, warum ich in die Politik gegangen bin. Ich wollte nicht mehr nur über diese Folgen klagen, im Alltag mit dieser Fehlsteuerung umgehen müssen, sondern diese Strukturen verändern, die sie hervorgebracht haben und die für Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen oft Last und Leid bedeuten. Deshalb bedeutet mir die heutige Entscheidung auch persönlich viel. Nach sechs Jahren intensiver fachlicher, politischer Auseinandersetzungen beschließen wir heute hier im Hohen Haus endlich eine grundlegende Reform der Notfallversorgung. Und das ist gut für dieses Land. Viele Ihrer zentralen Regelungen haben auch wir als Grüne in der Ampelzeit mit vorbereitet, und wir haben das Vorhaben der Koalitionsfraktionen hier sehr konstruktiv und kritisch im Ausschuss, in den parlamentarischen Beratungen begleitet, sodass wir sagen können, dass viele Veränderungen in diesem Gesetz nun in einer Art und Weise vorgelegt werden, die das Leben der Menschen in Not- und Akutsituationen in diesem Land wirklich besser machen: durch die Einführung von Integrierten Notfallzentren, durch die Einführung von Ersthelfern, durch die Verschaltung der Notrufnummern 112 und 116 117, damit Menschen im Notfall nicht überlegen müssen, welche Nummer sie anrufen, sondern zur richtigen Stelle geleitet werden, durch aufsuchende Dienste oder telemedizinische Beratung, die Menschen am Unfallort so versorgen, dass sie erst gar nicht ins Krankenhaus müssen. Das sorgt für bessere Qualität und spart dem System insgesamt am Ende auch noch Geld. Wir entlasten das Personal. Das sind Dinge, die gut sind. Trotzdem bleiben mir an dieser Stelle drei Dinge der Kritik, die ich Ihnen für weitere Gesetzgebungsverfahren mit auf den Weg geben will: Erstens. Das Zusammenspiel des Krankenkassenspargesetzes mit dieser Notfallreform ist ein Problem. Die Verknappung ambulanter Arzttermine, Facharzttermine, Hausarzttermine, führt dazu, dass Menschen, die laut Notfallreform richtigerweise nicht ins Krankenhaus gehen sollen, oft zwar gesteuert werden können, sich dann aber die Frage stellt: „Wohin?“, wenn Arzttermine nicht verfügbar sind. Die Auswirkungen der pauschalen Kürzungen in der ambulanten Versorgung sind ein Problem. Zweitens. Die Finanzierung der Notfallaufnahmen in Deutschland ist aktuell nicht gut geregelt. Wir haben eine Unterfinanzierung der ambulanten Versorgung und gleichzeitig Fehlanreize, Patienten stationär aufzunehmen. Sie müssen dieses Segment auflösen, sonst werden Krankenhäuser gezwungen sein, aus wirtschaftlichen und nicht aus medizinischen Gründen Patienten stationär aufzunehmen, wo das eigentlich nicht indiziert ist. Diesen Teil nachzubessern, wird Aufgabe weiterer Gesetzgebungsverfahren sein. Drittens. Ich halte es für wichtig, dass wir in einer älter werdenden und immer mehr chronisch kranken Gesellschaft gerade für Menschen, die in notfallpflegerischen Situationen sind, gerade für Menschen, die in notfallpalliativen Situationen am Lebensende sind, eine spezielle ambulante Versorgung in unserer Sozialgesetzgebung verankern, damit sie besser versorgt werden können. Hierfür hatten wir Ihnen konkrete Vorschläge in Änderungsanträgen vorgelegt. Wir sehen, dass Sie die nicht aufgegriffen haben. Trotzdem ist dieses Gesetz ein großer Fortschritt für das Land. Deshalb werden wir zustimmen, und wir tragen diese Entscheidung mit. Ich will trotzdem sagen, dass Sie dieses Gesetzgebungsverfahren auch nutzen, um Nachbesserungen am Beitragssatzstabilisierungsgesetz, dem Krankenkassenspargesetz, nach nicht einmal drei Monaten fachfremd vorzunehmen. Das spricht schon eine ganz eigene Sprache. Hier sind teilweise Regelungen drin, die wir als Verbesserungen mittragen, und andererseits Regelungen, die wir kritisieren, etwa, dass Sie die Regelung zu den Kinderkrankentagen auslaufen lassen. Das ist nicht richtig. Herr Minister, ich komme zum Ende. Sie haben pflegende Angehörige zu Recht als Alltagshelden bezeichnet.

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