Rede von Dr. Tanja Machalet (SPD) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
Teil von Protokoll der 102. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 8a bis 8c: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung.
Das Protokoll 21/102 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 20.10.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Dr. Tanja Machalet (SPD) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier vor der Sommerpause nach vielen Diskussionen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Und ja, das war alles nicht schön, und ich habe immer wieder betont, dass es durchaus sinnvoller wäre, erst über die Strukturen und dann übers Geld zu reden. Heute haben wir Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorliegen; aber – und das ist das Wichtigste – wir haben hier auch eine echte Strukturreform vorliegen.
Die Notfallreform ist dringend notwendig. Jeden Tag, an dem sie nicht gilt, warten Menschen zu lange, werden Rettungswagen unnötig gebunden und Notaufnahmen überlastet. Es gab in der letzten Legislaturperiode einen Entwurf der Ampel – ein herzlicher Dank noch mal an Karl Lauterbach für diesen Entwurf –, der die Grundlage für das ist, was wir heute beschließen. Die Anhörung zu dieser damaligen Notfallreform fand am 6. November 2024 nachmittags statt. Abends der Koalitionsbruch!
Es hat leider noch knapp zwei Jahre gedauert, bis wir das Thema hier wieder auf der Agenda hatten. Ja, es hätte schneller gehen können, und es hätte auch schneller gehen müssen. Aber es war ein langer und guter Prozess. Es fanden zahlreiche Gespräche statt: mit Hilfsorganisationen, Krankenhäusern, Feuerwehren, der Kassenärztlichen Vereinigung. Und natürlich wurden auch Bedenken geäußert; aber es gab eben auch viel Zuspruch.
Die Reform ist notwendig, und deswegen freue ich mich wirklich sehr, dass wir sie jetzt endlich abschließen können,
nicht um irgendein Gesetzesvorhaben abzuhaken, sondern um die Versorgung der Menschen zu verbessern und ihnen das Leben leichter zu machen.
Mit diesem Gesetz gestalten wir die Abläufe im Rettungswesen effizienter. Wir bauen flächendeckend Integrierte Notfallzentren auf und vernetzen die relevanten Stellen digital zu einem Gesundheitsleitsystem. Dadurch entlasten wir die überfüllten Notaufnahmen und ersparen den Rettungswagen und Einsatzkräften unnötige Fahrten. Wir denken die Rettungswege konsequent zusammen, mit verbindlichen Wegen zurück in die ambulante Versorgung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kabinettsentwurf war schon sehr gut, aber wir haben ihn im parlamentarischen Verfahren noch verbessern können: bei der Patientensteuerung, bei den Fehlanreizen, an den Schnittstellen. Drei Punkte sind mir besonders wichtig.
Erstens. Die Versorgung von Menschen mit Behinderungen wird explizit mitgedacht, insbesondere die von Menschen mit nicht sichtbaren Behinderungen.
Zweitens. Wir haben einheitliche Regeln für die Medikamentenabgabe erreicht, ob im Notdienst, in der Notaufnahme oder in der aufsuchenden Versorgung. Am nächsten Tag muss niemand sofort losrennen, um sich die nächste Verordnung zu besorgen. Damit entlasten wir die Praxen, aber vor allem die Menschen.
Drittens – das ist äußerst wichtig – sichern wir eine auskömmliche Finanzierung des Rettungswesens in allen Bereichen. Die medizinische Notfallrettung muss trotz aller Sparmaßnahmen immer Vorrang haben. Kein Hubschrauber bleibt am Boden, weil das Kerosin zu teuer ist.
Eine Reform in dieser Größe bringt niemand allein zustande. Deshalb gilt mein Dank den Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU für die wirklich gute Zusammenarbeit. Liebe Simone, lieber Hans, vielen Dank! Das war wirklich keine Selbstverständlichkeit. Diese Koalition kann Strukturreformen, und das beweisen wir hiermit.
Ebenso bedanke ich mich beim Bundesministerium für Gesundheit. Auch wenn es nicht immer einfach war, hat das Haus unsere Arbeit mit großer Ausdauer vorangetrieben und begleitet. Ich kann nur wieder betonen: Wir haben hier wirklich ein richtig gutes Gesetz vorliegen.
Mein Dank gilt überdies auch den Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, insbesondere dir, lieber Janosch Dahmen, für deine klugen Fragen und Anmerkungen, aber auch für den Druck, den ihr aufgebaut und hochgehalten habt.
Last, but not least – das wird oft vergessen – danke ich auch dem Ausschusssekretariat. Wir haben uns im Ausschuss gestern noch lange beraten, und das Sekretariat war noch lange da, um alles einzuarbeiten, damit unsere Reform heute auch wirklich kommen kann.
An dieser Stelle betone ich gerne noch mal, warum diese Reform allen zugutekommt. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie können zwar weiterhin die 112 oder die 116 117 anrufen oder direkt ins INZ gehen. Aber danach gibt es eine bundesweit einheitliche Ersteinschätzung, und Sie werden genau dahin gelotst, wo Sie hinmüssen. Das ist ein großer Fortschritt. Es wird einfacher, und es wird sowohl die Menschen als auch das System entlasten.
An letzter Stelle möchte ich eine Sache nicht unerwähnt lassen. Das ganze System würde noch besser funktionieren und noch stärker entlastet werden, wenn wir alle wieder besser auf Notsituationen vorbereitet wären.
Das hat sich insbesondere gestern auch noch mal gezeigt. Wir haben die Smartphone-basierten Ersthelfer-Alarmierungssysteme in die Reform einbezogen. Das ist sehr gut; da sind viele Ehrenamtliche unterwegs. Aber mal ganz ehrlich: Wann war denn Ihr letzter Erste-Hilfe-Kurs?
Deshalb mein Appell als Vorsitzende des Gesundheitsausschusses: Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf! Stärken Sie Ihre Erste-Hilfe-Kompetenz – privat oder vielleicht auch im Büro, als Teamevent oder einfach als Schulung! Die Hilfsorganisationen bieten viele Kurse an und freuen sich über jede Person, die im Ernstfall wirklich helfen kann. Lassen Sie uns alle zu Lebensrettern werden!
Vielen Dank.
Relationen
- part_of → Protokoll der 102. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung
- part_of_vorgang → Flächendeckende Einführung und bundeseinheitliche Regulierung von smartphonebasierten Ersthelfer-Alarmierungssystemen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
- part_of_vorgang → Gesetz zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
- part_of_vorgang → Medizinische Notfallversorgung schnell, qualitativ hochwertig und bezahlbar gestalten
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