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Entschließung des Bundesrates: Einzelwagenverkehr als Rückgrat des Schienengüterverkehrs erhalten und dauerhaft absichern

dip / drucksache 16.10.2026 · WP 21 · 602/26(B) · Beschluss · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates: Einzelwagenverkehr als Rückgrat des Schienengüterverkehrs erhalten und dauerhaft absichern Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 602/26 (Beschluss) 16.10.26 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates: Einzelwagenverkehr als Rückgrat des Schienengüterverkehrs erhalten und dauerhaft absichern Der Bundesrat hat in seiner 1069. Sitzung am 16. Oktober 2026 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst. Drucksache 602/26 (Beschluss) Anlage Entschließung des Bundesrates: Einzelwagenverkehr als Rückgrat des Schienengüterverkehrs erhalten und dauerhaft absichern 1. Der Bundesrat stellt fest, dass der Einzelwagenverkehr (EV) ein essenzieller Bestandteil eines leistungsfähigen und flächendeckenden Schienengüterverkehrssystems ist. Der EV sichert kleineren und mittleren Unternehmen den Zugang zur Schiene, erbringt Vorleistungen für den Ganzzug- sowie den Kombinierten Verkehr und ist vor allem unverzichtbar für die Logistik der Stahl-, Chemie- und Automobilindustrie sowie den Transport militärischer Güter. Er ist darüber hinaus vernetzt mit den Verkehren und Märkten unserer europäischen Nachbarländer. 2. Zugleich gibt der Bundesrat zu bedenken, dass der EV wegen seiner aufwändigen, mehrstufigen und personalintensiven Prozesse, bei denen kleine Transportmengen gebündelt werden und zugleich hohe Fixkosten für die Vorhaltung der notwendigen infrastrukturellen und personellen Ressourcen anfallen, nicht kostendeckend betrieben werden kann. Der EV erbringt also einen gesamtwirtschaftlichen Mehrwert, der nicht vollständig über Marktpreise refinanziert werden kann. 3. Der Bundesrat erkennt an, dass der Bund mit der bisherigen Förderung für den EV einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit des Güterverkehrs leistet, weist jedoch darauf hin, dass im aktuellen Entwurf des Bundeshaushaltes 2027 erhebliche Einsparungen bei der Förderung des EV durch eine Absenkung der verfügbaren Mittel von 384 Millionen Euro in 2026 auf 274 Millionen Euro in 2027 vorgesehen sind. 4. Mit großer Sorge sieht der Bundesrat, dass eine dadurch ausgelöste weitere Verteuerung mindestens einen Einbruch und schlimmstenfalls einen Entfall des EV bedeuten würde. Angesichts der Systemrelevanz des EV hätte dies gravierende volkswirtschaftliche und sicherheitspolitische Folgen weit über die unmittelbar betroffenen Unternehmen in Deutschland und Europa hinaus. Neben der Gefährdung von Lieferketten in der Industrie wäre eine Verkehrsverlagerung auf die Straße das Resultat. 5. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, den EV seiner gesamtgesellschaftlichen Bedeutung entsprechend ab 2027 und über 2029 hinaus auf gesetzlicher Grundlage mit einer auskömmlichen Finanzierung mindestens auf dem Niveau der Mittel des Jahres 2026 auszustatten. Eine entsprechende Förderung sollte dabei so ausgestaltet sein, dass die bereitgestellten Mittel vollständig und zweckgerichtet zur Aufrechterhaltung des EV verwendet werden. 6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung außerdem auf, zeitnah eine Reform des Trassenpreissystems umzusetzen, um die bundeseigene Schieneninfrastruktur für alle Nutzergruppen bezahlbar zu halten. Begründung: Um die verlässliche Fortführung des EV insbesondere für die deutsche Wirtschaft zu gewährleisten, bedarf es von Seiten des Bundes dringend einer angemessenen Förderkulisse. Zur Sicherstellung der Bezahlbarkeit der Trassenpreise für den gesamten Schienenverkehr ist zudem umgehend eine Reform des derzeitigen Systems erforderlich.

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