Entschließung des Bundesrates: Einzelwagenverkehr als Rückgrat des Schienengüterverkehrs erhalten und dauerhaft absichern
Text
Entschließung des Bundesrates: Einzelwagenverkehr als Rückgrat des Schienengüterverkehrs erhalten und dauerhaft absichern
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 602/26 (Beschluss)
16.10.26
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Einzelwagenverkehr als
Rückgrat des Schienengüterverkehrs erhalten und dauerhaft
absichern
Der Bundesrat hat in seiner 1069. Sitzung am 16. Oktober 2026 die aus der
Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 602/26 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates: Einzelwagenverkehr als
Rückgrat des Schienengüterverkehrs erhalten und dauerhaft
absichern
1. Der Bundesrat stellt fest, dass der Einzelwagenverkehr (EV) ein essenzieller
Bestandteil eines leistungsfähigen und flächendeckenden
Schienengüterverkehrssystems ist. Der EV sichert kleineren und mittleren Unternehmen den
Zugang zur Schiene, erbringt Vorleistungen für den Ganzzug- sowie den
Kombinierten Verkehr und ist vor allem unverzichtbar für die Logistik der Stahl-,
Chemie- und Automobilindustrie sowie den Transport militärischer Güter. Er ist
darüber hinaus vernetzt mit den Verkehren und Märkten unserer europäischen
Nachbarländer.
2. Zugleich gibt der Bundesrat zu bedenken, dass der EV wegen seiner
aufwändigen, mehrstufigen und personalintensiven Prozesse, bei denen kleine
Transportmengen gebündelt werden und zugleich hohe Fixkosten für die Vorhaltung
der notwendigen infrastrukturellen und personellen Ressourcen anfallen, nicht
kostendeckend betrieben werden kann. Der EV erbringt also einen
gesamtwirtschaftlichen Mehrwert, der nicht vollständig über Marktpreise refinanziert
werden kann.
3. Der Bundesrat erkennt an, dass der Bund mit der bisherigen Förderung für den
EV einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit des Güterverkehrs leistet, weist
jedoch darauf hin, dass im aktuellen Entwurf des Bundeshaushaltes 2027
erhebliche Einsparungen bei der Förderung des EV durch eine Absenkung der
verfügbaren Mittel von 384 Millionen Euro in 2026 auf 274 Millionen Euro in 2027
vorgesehen sind.
4. Mit großer Sorge sieht der Bundesrat, dass eine dadurch ausgelöste weitere
Verteuerung mindestens einen Einbruch und schlimmstenfalls einen Entfall des EV
bedeuten würde. Angesichts der Systemrelevanz des EV hätte dies gravierende
volkswirtschaftliche und sicherheitspolitische Folgen weit über die unmittelbar
betroffenen Unternehmen in Deutschland und Europa hinaus. Neben der
Gefährdung von Lieferketten in der Industrie wäre eine Verkehrsverlagerung auf
die Straße das Resultat.
5. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, den
EV seiner gesamtgesellschaftlichen Bedeutung entsprechend ab 2027 und über
2029 hinaus auf gesetzlicher Grundlage mit einer auskömmlichen Finanzierung
mindestens auf dem Niveau der Mittel des Jahres 2026 auszustatten. Eine
entsprechende Förderung sollte dabei so ausgestaltet sein, dass die bereitgestellten
Mittel vollständig und zweckgerichtet zur Aufrechterhaltung des EV verwendet
werden.
6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung außerdem auf, zeitnah eine Reform
des Trassenpreissystems umzusetzen, um die bundeseigene
Schieneninfrastruktur für alle Nutzergruppen bezahlbar zu halten.
Begründung:
Um die verlässliche Fortführung des EV insbesondere für die deutsche
Wirtschaft zu gewährleisten, bedarf es von Seiten des Bundes dringend einer
angemessenen Förderkulisse.
Zur Sicherstellung der Bezahlbarkeit der Trassenpreise für den gesamten
Schienenverkehr ist zudem umgehend eine Reform des derzeitigen Systems
erforderlich.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Einzelwagenverkehr als Rückgrat des Schienengüterverkehrs erhalten und dauerhaft absichern (Beschlussdrucksache)