Entschließung des Bundesrates: Einzelwagenverkehr als Rückgrat des Schienengüterverkehrs erhalten und dauerhaft absichern
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Entschließung des Bundesrates: Einzelwagenverkehr als Rückgrat des Schienengüterverkehrs erhalten und dauerhaft absichern
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 602/26
14.10.26
Antrag
des Saarlandes
Entschließung des Bundesrates: Einzelwagenverkehr als
Rückgrat des Schienengüterverkehrs erhalten und dauerhaft
absichern
Staatskanzlei Saarland Saarbrücken, 14. Oktober 2026
Chef der Staatskanzlei
Staatssekretär
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
namens der Regierung des Saarlandes leite ich dem Bundesrat die in der Anlage
beigefügte
Entschließung des Bundesrates: Einzelwagenverkehr als Rückgrat
des Schienengüterverkehrs erhalten und dauerhaft absichern
zu.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der 1069. Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober 2026
aufzunehmen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
David Lindemann
Entschließung des Bundesrates: Einzelwagenverkehr als Rückgrat des
Schienengüterverkehrs erhalten und dauerhaft absichern
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
1. Der Bundesrat stellt fest, dass der Einzelwagenverkehr (EV) ein essenzieller Bestandteil
eines leistungsfähigen und flächendeckenden Schienengüterverkehrssystems ist. Der EV
sichert kleineren und mittleren Unternehmen den Zugang zur Schiene, erbringt
Vorleistungen für den Ganzzug- (GV) sowie den Kombinierten Verkehr (KV) und ist vor allem
unverzichtbar für die Logistik der Stahl-, Chemie- und Automobilindustrie sowie den Transport
militärischer Güter. Er ist darüber hinaus vernetzt mit den Verkehren und Märkten unserer
europäischen Nachbarländer.
2. Zugleich gibt der Bundesrat zu bedenken, dass der Einzelwagenverkehr wegen seiner
aufwendigen, mehrstufigen und personalintensiven Prozesse, bei der kleine
Transportmengen gebündelt werden und zugleich hohe Fixkosten für die Vorhaltung der notwendigen
infrastrukturellen und personellen Ressourcen anfallen, nicht kostendeckend betrieben
werden kann. Der EV erbringt also einen gesamtwirtschaftlichen Mehrwert, der nicht
vollständig über Marktpreise refinanziert werden kann.
3. Der Bundesrat erkennt an, dass der Bund mit der bisherigen Förderung für den
Einzelwagenverkehr einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit des Güterverkehrs leistet, weist
jedoch darauf hin, dass im aktuellen Entwurf des Bundeshaushaltes 2027 erhebliche
Einsparungen bei der Förderung des Einzelwagenverkehrs durch eine Absenkung der
verfügbaren Mittel von 384 Mio. € in 2026 auf 274 Mio. € in 2027 vorgesehen sind.
4. Mit großer Sorge sieht der Bundesrat, dass eine dadurch ausgelöste weitere Verteuerung
mindestens einen Einbruch und schlimmstenfalls einen Entfall des Einzelwagenverkehrs
bedeuten würde. Angesichts der Systemrelevanz des Einzelwagenverkehrs hätte dieses
gravierende volkswirtschaftliche und sicherheitspolitische Folgen weit über die unmittelbar
betroffenen Unternehmen in Deutschland und Europa hinaus. Neben der Gefährdung von
Lieferketten in der Industrie wäre eine Verkehrsverlagerung auf die Straße das Resultat.
5. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat den Bund auf, den Einzelwagenverkehr
seiner gesamtgesellschaftlichen Bedeutung entsprechend ab 2027 und über 2029 hinaus auf
gesetzlicher Grundlage mit einer auskömmlichen Finanzierung mindestens auf dem
Niveau der Mittel des Jahres 2026 auszustatten. Eine entsprechende Förderung sollte
dabei so ausgestaltet sein, dass die bereitgestellten Mittel vollständig und zweckgerichtet zur
Aufrechterhaltung des Einzelwagenverkehrs verwendet werden.
6. Der Bundesrat fordert den Bund außerdem auf, zeitnah eine Reform des
Trassenpreissystems umzusetzen, um die bundeseigene Schieneninfrastruktur für alle Nutzergruppen
bezahlbar zu halten.
Begründung:
Um die verlässliche Fortführung des Einzelwagenverkehrs insbesondere für die deutsche
Wirtschaft zu gewährleisten, bedarf es von Seiten des Bundes dringend einer angemessenen
Förderkulisse.
Zur Sicherstellung der Bezahlbarkeit der Trassenpreise für den gesamten Schienenverkehr ist
zudem umgehend eine Reform des derzeitigen Systems durch den Bund erforderlich.
Drucksache 602/26 - 2 -
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