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Landwirtschaftliche Innovation fördern - Den Einsatz von Agrardrohnen entbürokratisieren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/8134)

dip / drucksache 19.10.2026 · WP 21 · 21/8679 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Landwirtschaftliche Innovation fördern - Den Einsatz von Agrardrohnen entbürokratisieren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/8134) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8679 21. Wahlperiode 19.10.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Schuhmann, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/8134 – Landwirtschaftliche Innovation fördern – Den Einsatz von Agrardrohnen entbürokratisieren A. Problem Der Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft kann nach Meinung der Antragsteller die Nachhaltigkeit und Effizienz von Pflanzenschutzmaßnahmen steigern. Nach geltender Rechtslage würden Drohen aber als Luftfahrzeuge gelten, deren Einsatz beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln nach § 18 Pflanzenschutzgesetz nur in wenigen Ausnahmen genehmigt werden könne. Beim Einsatz im Weinbau in Steillagen, der zu den genehmigungsfähigen Ausnahmen gehöre, seien gute Erfahrungen gemacht worden. Drohnen erlaubten eine gezieltere Ausbringung, schonten im Gegensatz zu Fahrzeugen den Boden und seien preiswerter sowie umweltfreundlicher als Hubschrauber. Darüber hinaus erlaubten sie den Winzern eine gesundheitsfreundlichere Arbeit im Weinberg. Bisher unterliege der Drohneneinsatz einem aufwändigen Genehmigungsverfahren und strengen Auflagen, die nicht bundeseinheitlich ausgestaltet seien. Zur Unterstützung des deutschen Weinbaus, der sich in einer tiefen Krise befinde, müsse die Nutzung von Drohnen in der Landwirtschaft bürokratiearm ermöglicht werden. Dafür seien unter anderem Änderungen im Pflanzenschutzgesetz und im Luftverkehrsrecht erforderlich. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. D. Kosten Wurden nicht erörtert. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/8134 abzulehnen. Berlin, den 14. Oktober 2026 Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Hermann Färber Vorsitzender Benedikt Büdenbender Berichterstatter Bernd Schuhmann Berichterstatter David Mandrella Berichterstatter Karl Bär Berichterstatter Marcel Bauer Berichterstatter V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bericht der Abgeordneten Benedikt Büdenbender, Bernd Schuhmann, David Mandrella, Karl Bär und Marcel Bauer I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 96. Sitzung am 24. September 2026 den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/8134 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Verkehrsausschuss und den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Mit dem vorliegenden Antrag soll unter anderem festgestellt werden, dass die Nutzung von Drohnen beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln effizient, umweltfreundlich und preiswert sei. Vor allem der Einsatz im Weinbau in Steillagen biete zahlreiche Vorteile. Die Nutzung sei aber nach § 18 Pflanzenschutzgesetz in Verbindung mit den Vorgaben auf EU-Ebene so stark reglementiert, dass jeder Einsatz lediglich in Ausnahmen möglich sei und einzeln beantragt werden müsse sowie mit Kosten und Wartezeiten verbunden sei. Die Bundesregierung soll daher aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf zur Änderung von § 18 Pflanzenschutzgesetz vorzulegen, nach dem der Einsatz von Agrardrohnen nicht mehr pauschal verboten sei sowie das Genehmigungsverfahren für ihren Einsatz vereinfacht und erleichtert werde. Daneben solle sie einen Gesetzentwurf für die Anpassung des Luftverkehrsrechts vorlegen, der einen praxistauglichen Einsatz von Agrardrohnen erlaubt, sowie ein befristetes Förderprogramm für Forschung, Entwicklung und Produktion von Drohnentechnik auflegen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Verkehrsausschuss hat in seiner 40. Sitzung am 14. Oktober 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/8134 empfohlen. Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat in seiner 35. Sitzung am 14. Oktober 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/8134 empfohlen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss 1. Abschließende Beratung Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/8134 in seiner 34. Sitzung am 14. Oktober 2026 abschließend beraten. Die Fraktion der AfD betonte, die Landwirte, insbesondere Winzer mit Steillagen, stünden unter großem Druck. Agrardrohnen, die Pflanzenschutzmittel gezielt und aus geringer Höhe ausbrächten, würden die Arbeit erleichtern und könnten dort eingesetzt werden, wo schwere Maschinen den Boden belasteten. Außerdem könne durch ihren Einsatz der Eintrag auf benachbarte Flächen verringert werden. Laut geltendem Recht seien Drohnen als Luftfahrzeuge eingestuft und ihre Verwendung bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich verboten. Mit einer eigenen, dem Risiko entsprechenden Kategorie solle eine einmalige und dauerhafte Erlaubnis für Betriebe erteilt werden können, wenn diese ausschließlich genehmigte Mittel und geprüfte Spritzeinrichtungen verwendeten. Die Erlaubnis müsse an klare Auflagen und eine nachvollziehbare Dokumentation gebunden sein V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. und zum Schutz von Umwelt, Gesundheit und Anwender widerrufen werden können. Darüber hinaus müsse das Luftverkehrsrecht künftig der landwirtschaftlichen Praxis bei der Verwendung von Drohnen Rechnung tragen. Zudem müssten Forschung, Entwicklung und Produktion in der EU solcher Drohnen gefördert werden, um unabhängig von außereuropäischen Anbietern zu werden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, der Umgang mit Robotik und Drohnen in der Landwirtschaft sei ein relevantes Thema. Allerdings sei der Einsatz von Drohnen beim Ausbringen von Pestiziden zu Recht verboten. Das Problem die Abdrift auf benachbarte Betriebe, die eventuell keine Pestizide verwenden wollten. Hier seien Roboter am Boden oder größere von Menschen bewegte Maschinen zweckmäßiger als Luftfahrzeuge, die zusätzlich Wind erzeugten. Es handle sich dabei auch nicht um Präzisionslandwirtschaft, in der gezielt an einzelnen Punkten gearbeitet werde. Daher werde der vorliegende Antrag abgelehnt. In anderen Bereichen, beispielsweise zur Datenerfassung, sei ein Einsatz von Drohnen sinnvoll, allerdings müssten vorab juristische Fragen geklärt werden. Die Fraktion der SPD begründete ihre Ablehnung damit, dass es zum einen keiner pauschalen Erlaubnis für den Einsatz von Drohen bedürfe, sondern einer dauerhaften, risikobasierten Genehmigung. Zum anderen setze sich die Bundesregierung auf Ebene der EU für Erleichterung auf diesem Gebiet im Rahmen der sogenannten Omnibus-Pakete ein. Die Fraktion Die Linke wies darauf hin, dass es anders als im vorliegenden Antrag dargestellt, eine Gefahr der Abdrift von durch Drohnen ausgebrachte Pestizide gebe und die Umwelt keinesfalls geschützt werde. Ein Einsatz von Drohen könne jedoch z. B. bei der Direktsaat im Öko-Landbau oder anderen probaten Anwendungsbereichen nützlich sein. Die Fraktion der CDU/CSU sprach sich für den erleichterten Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft aus. Die im Antrag geforderten Maßnahmen seien aber wenig hilfreich, da die Frage auf EU-Ebene geklärt werden müsse. Daher unterstütze die Bundesregierung die entsprechenden Vorschläge der EU-Kommission. Zudem gebe es bereits zugelassene Rotationszerstäuber. Das von der Fraktion der AfD vorgeschlagene „befristete mittelstandsfreundliche Förderprogramm für Forschung, Entwicklung und europäische Produktion von Agrardrohnentechnik“ widerspreche außerdem ihrer üblichen Ablehnung jeglicher Subventionen. 2. Abstimmungsergebnis Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/8134 abzulehnen. Berlin, den 14. Oktober 2026 Benedikt Büdenbender Berichterstatter Bernd Schuhmann Berichterstatter David Mandrella Berichterstatter Karl Bär Berichterstatter Marcel Bauer Berichterstatter V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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