Landwirtschaftliche Innovation fördern - Den Einsatz von Agrardrohnen entbürokratisieren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/8134)
Text
Landwirtschaftliche Innovation fördern - Den Einsatz von Agrardrohnen entbürokratisieren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/8134)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8679
21. Wahlperiode 19.10.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Schuhmann, Stephan Protschka, Peter
Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/8134 –
Landwirtschaftliche Innovation fördern – Den Einsatz von Agrardrohnen
entbürokratisieren
A. Problem
Der Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft kann nach Meinung der
Antragsteller die Nachhaltigkeit und Effizienz von Pflanzenschutzmaßnahmen steigern.
Nach geltender Rechtslage würden Drohen aber als Luftfahrzeuge gelten, deren
Einsatz beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln nach § 18
Pflanzenschutzgesetz nur in wenigen Ausnahmen genehmigt werden könne. Beim Einsatz im
Weinbau in Steillagen, der zu den genehmigungsfähigen Ausnahmen gehöre,
seien gute Erfahrungen gemacht worden. Drohnen erlaubten eine gezieltere
Ausbringung, schonten im Gegensatz zu Fahrzeugen den Boden und seien preiswerter
sowie umweltfreundlicher als Hubschrauber. Darüber hinaus erlaubten sie den
Winzern eine gesundheitsfreundlichere Arbeit im Weinberg.
Bisher unterliege der Drohneneinsatz einem aufwändigen
Genehmigungsverfahren und strengen Auflagen, die nicht bundeseinheitlich ausgestaltet seien. Zur
Unterstützung des deutschen Weinbaus, der sich in einer tiefen Krise befinde, müsse
die Nutzung von Drohnen in der Landwirtschaft bürokratiearm ermöglicht
werden. Dafür seien unter anderem Änderungen im Pflanzenschutzgesetz und im
Luftverkehrsrecht erforderlich.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/8134 abzulehnen.
Berlin, den 14. Oktober 2026
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Hermann Färber
Vorsitzender
Benedikt Büdenbender
Berichterstatter
Bernd Schuhmann
Berichterstatter
David Mandrella
Berichterstatter
Karl Bär
Berichterstatter
Marcel Bauer
Berichterstatter
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bericht der Abgeordneten Benedikt Büdenbender, Bernd Schuhmann, David
Mandrella, Karl Bär und Marcel Bauer
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 96. Sitzung am 24. September 2026 den Antrag der Fraktion der AfD auf
Drucksache 21/8134 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur
federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Verkehrsausschuss und den Ausschuss für Digitales und
Staatsmodernisierung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mit dem vorliegenden Antrag soll unter anderem festgestellt werden, dass die Nutzung von Drohnen beim
Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln effizient, umweltfreundlich und preiswert sei. Vor allem der Einsatz im
Weinbau in Steillagen biete zahlreiche Vorteile. Die Nutzung sei aber nach § 18 Pflanzenschutzgesetz in Verbindung
mit den Vorgaben auf EU-Ebene so stark reglementiert, dass jeder Einsatz lediglich in Ausnahmen möglich sei
und einzeln beantragt werden müsse sowie mit Kosten und Wartezeiten verbunden sei.
Die Bundesregierung soll daher aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf zur Änderung von § 18
Pflanzenschutzgesetz vorzulegen, nach dem der Einsatz von Agrardrohnen nicht mehr pauschal verboten sei sowie das
Genehmigungsverfahren für ihren Einsatz vereinfacht und erleichtert werde. Daneben solle sie einen
Gesetzentwurf für die Anpassung des Luftverkehrsrechts vorlegen, der einen praxistauglichen Einsatz von Agrardrohnen
erlaubt, sowie ein befristetes Förderprogramm für Forschung, Entwicklung und Produktion von Drohnentechnik
auflegen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Verkehrsausschuss hat in seiner 40. Sitzung am 14. Oktober 2026 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die
Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/8134 empfohlen.
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat in seiner 35. Sitzung am 14. Oktober 2026 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der
Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/8134 empfohlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
1. Abschließende Beratung
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache
21/8134 in seiner 34. Sitzung am 14. Oktober 2026 abschließend beraten.
Die Fraktion der AfD betonte, die Landwirte, insbesondere Winzer mit Steillagen, stünden unter großem Druck.
Agrardrohnen, die Pflanzenschutzmittel gezielt und aus geringer Höhe ausbrächten, würden die Arbeit erleichtern
und könnten dort eingesetzt werden, wo schwere Maschinen den Boden belasteten. Außerdem könne durch ihren
Einsatz der Eintrag auf benachbarte Flächen verringert werden. Laut geltendem Recht seien Drohnen als
Luftfahrzeuge eingestuft und ihre Verwendung bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich
verboten. Mit einer eigenen, dem Risiko entsprechenden Kategorie solle eine einmalige und dauerhafte Erlaubnis für
Betriebe erteilt werden können, wenn diese ausschließlich genehmigte Mittel und geprüfte Spritzeinrichtungen
verwendeten. Die Erlaubnis müsse an klare Auflagen und eine nachvollziehbare Dokumentation gebunden sein
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
und zum Schutz von Umwelt, Gesundheit und Anwender widerrufen werden können. Darüber hinaus müsse das
Luftverkehrsrecht künftig der landwirtschaftlichen Praxis bei der Verwendung von Drohnen Rechnung tragen.
Zudem müssten Forschung, Entwicklung und Produktion in der EU solcher Drohnen gefördert werden, um
unabhängig von außereuropäischen Anbietern zu werden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, der Umgang mit Robotik und Drohnen in der
Landwirtschaft sei ein relevantes Thema. Allerdings sei der Einsatz von Drohnen beim Ausbringen von Pestiziden zu Recht
verboten. Das Problem die Abdrift auf benachbarte Betriebe, die eventuell keine Pestizide verwenden wollten.
Hier seien Roboter am Boden oder größere von Menschen bewegte Maschinen zweckmäßiger als Luftfahrzeuge,
die zusätzlich Wind erzeugten. Es handle sich dabei auch nicht um Präzisionslandwirtschaft, in der gezielt an
einzelnen Punkten gearbeitet werde. Daher werde der vorliegende Antrag abgelehnt. In anderen Bereichen,
beispielsweise zur Datenerfassung, sei ein Einsatz von Drohnen sinnvoll, allerdings müssten vorab juristische Fragen
geklärt werden.
Die Fraktion der SPD begründete ihre Ablehnung damit, dass es zum einen keiner pauschalen Erlaubnis für den
Einsatz von Drohen bedürfe, sondern einer dauerhaften, risikobasierten Genehmigung. Zum anderen setze sich
die Bundesregierung auf Ebene der EU für Erleichterung auf diesem Gebiet im Rahmen der sogenannten
Omnibus-Pakete ein.
Die Fraktion Die Linke wies darauf hin, dass es anders als im vorliegenden Antrag dargestellt, eine Gefahr der
Abdrift von durch Drohnen ausgebrachte Pestizide gebe und die Umwelt keinesfalls geschützt werde. Ein
Einsatz von Drohen könne jedoch z. B. bei der Direktsaat im Öko-Landbau oder anderen probaten
Anwendungsbereichen nützlich sein.
Die Fraktion der CDU/CSU sprach sich für den erleichterten Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft aus.
Die im Antrag geforderten Maßnahmen seien aber wenig hilfreich, da die Frage auf EU-Ebene geklärt werden
müsse. Daher unterstütze die Bundesregierung die entsprechenden Vorschläge der EU-Kommission. Zudem gebe
es bereits zugelassene Rotationszerstäuber. Das von der Fraktion der AfD vorgeschlagene „befristete
mittelstandsfreundliche Förderprogramm für Forschung, Entwicklung und europäische Produktion von Agrardrohnentechnik“
widerspreche außerdem ihrer üblichen Ablehnung jeglicher Subventionen.
2. Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/8134 abzulehnen.
Berlin, den 14. Oktober 2026
Benedikt Büdenbender
Berichterstatter
Bernd Schuhmann
Berichterstatter
David Mandrella
Berichterstatter
Karl Bär
Berichterstatter
Marcel Bauer
Berichterstatter
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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