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Initiative System Wasserstraße

lobbyregister / register_entry 20.07.2023 · Original ↗

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Initiative System Wasserstraße Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä. Die Initiative System Wasserstraße ist ein Zusammenschluss aus Schifffahrtsgewerbe, Häfen, der Transport- und Logistikbranche, der verladenden Industrie und der Planungs- und Bauwirtschaft. Gemeinsam artikuliert die Initiative System Wasserstraße Missstände am Zustand der Wasserstraßen und formuliert Forderungen und Ideen, mit denen das System Wasserstraße verbessert werden soll. Gemeinsam tritt die Initiative System Wasserstraße für eine Stärkung der Wasserstraßeninfrastruktur einschließlich der Verknüpfung mit angrenzenden Verkehrsträgern in personeller, finanzieller, technischer und rechtlicher Hinsicht ein. Die ISW organisiert unregelmäßige Austausch- und Informationsveranstaltungen zwischen den Mitgliedern und Politik und Verwaltung. Interessenbereiche: Schifffahrt; Verkehrspolitik; Verkehrsinfrastruktur Regelungsvorhaben: - Änderung Haushaltsgesetz 2025: Mittel für Bundeswasserstraßen auf 2,5 Mrd. Euro anheben: Der Bund sollte eine auskömmliche und überjährige Finanzierung für Betrieb, Unterhalt, Ersatz und Ausbau der Bundeswasserstraßen in Höhe von mindestens 2,5 Mrd. Euro jährlich sicherstellen. Dies sollte durch einen Mechanismus zum Ausgleich von Preis- und Kostensteigerungen ergänzt werden. Investitionen, die nicht dem Erhalt oder dem Ausbau der verkehrlichen Infrastruktur dienen, sondern zum Beispiel der Klimaneutralität der Liegenschaften, sind zusätzlich zu berücksichtigen. Dafür muss das Haushaltsgesetz 2025 entsprechend geändert werden, damit im Einzelplan 12, Kapitel 03 die Mittelansätze auf insgesamt 2,5 Mrd. Euro ansteigen. - Aufnahme von zwei Sonderprogrammen des Bundes für Schleusen und Wehre sowie für Brücken in das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.: Aufnahme von zwei Sonderprogrammen des Bundes für erstens Schleusen und Wehre sowie für zweitens Brücken in Baulast der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung in das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. - Ausnahme der WSV von pauschalen Kürzungen der HG 5 sowie von pauschalen Stelleneinsparungen: Das BMF plant – mit Berufung auf den Koalitionsvertrag – eine pauschale Stellenkürzung der Bundesverwaltung um insgesamt 8 Prozent, beginnend 2025 mit 0,5 Prozent und 2026 mit 2 Prozent sowie eine Kürzungen der sogenannten Obergruppen 51 und 54 aller Einzelpläne um 2 Prozent je Jahr, kumulierend auf 10 Prozent im Haushaltsjahr 2029. Ziel der Einflussnahme ist erstens: Die pauschalen, einzelplanübergreifenden Kürzungen in den Obergruppen 51 und 54 dürfen auf den Wasserstraßenetat keine Anwendung finden. Zweitens: Die WSV muss ausgenommen werden von der geplanten pauschalen Personalstellenabschmelzungen.

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