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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1202 Bundesschienenwege (Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1202 Bundesschienenwege (Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr) 1202 Bundesschienenwege Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -742 Vermischte Einnahmen 2 000 2 000 5 841 121 01 -742 Gewinne aus Beteiligungen 350 000 - - Erläuterungen: Mehr wegen Anpassung an den Bedarf. Übrige Einnahmen 161 01 -742 Zinseinnahmen aus Darlehen für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes - - - 181 01 -742 Rückzahlung von Darlehen für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes - - - 281 01 -045 Einnahmen aus der Nutzung und Vermietung von vorgehaltenen Einrichtungen der zivilen Notfallvorsorge und des Krisenmanagements 150 489 1 388 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 682 07 und 891 07. 2. Zu erstattende Beträge dürfen, auch wenn sie in einem früheren Haushaltsjahr vereinnahmt worden sind, von den Einnahmen abgesetzt werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Lohnaufwendungen für das Be- und Entladen von Brückengerät und mobilen Stellwerken, Lohn- und Materialaufwendungen für die Instandsetzung von zurückgegebenem beschädigten Brückengerät und mobilen Stellwerken; Reparaturkostenzuschläge, die zur Werterhaltung der Geräte bei der Vermietung zu erheben sind.................................................................................................. - 2. Einnahmen aus der Verwertung von Geräten und Materialien der zivilen Notfallvorsorge (insbesondere Vermietung von Brückengerät und mobilen Stellwerken)........................................................... 150 Zusammen............................................................................................ 150 281 02 -742 Rückzahlungen von Zuwendungen - - 7 820 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen dienen bis zur Höhe von 25 Prozent zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1210 Tit. 682 52, 682 53, 892 41 und 892 42. 2. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 891 01. - 29 - Bundesschienenwege 1202 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 281 02 3. Überzahlte und zu erstattende Rückforderungsbeträge dürfen, auch wenn sie in einem früheren Haushaltsjahr vereinnahmt worden sind, von den Einnahmen abgesetzt werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Rückforderungen nach § 24 LuFV III............................................... - 2. Sonstiges......................................................................................... - Zusammen............................................................................................ - 287 01 -742 Einnahmen für Schienenwegevorhaben auf der Grundlage von internationalen Vereinbarungen - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 891 01. Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 682 01 -742 Machbarkeitsstudien für grenzüberschreitende Mobilität zur Umsetzung des Aachener Vertrages 2 200 2 500 - Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 760 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 440 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: Mit den Mitteln ist eine Finanzierung von Studien zur Machbarkeit und Vorplanung von im Zusammenhang mit dem Aachener Vertrag identifizierten grenzüberschreitenden Eisenbahninfrastrukturvorhaben möglich. Weniger wegen Anpassung an den Bedarf. 682 04 -742 Abgeltung übermäßiger Belastungen der Eisenbahnen des Bundes aus dem Betrieb und der Erhaltung höhengleicher Kreuzungen mit Straßen aller Baulastträger 104 917 143 009 102 000 Erläuterungen: Weniger wegen Anpassung an den Bedarf. 682 07 -045 Zuschuss an die DB AG für die Wahrnehmung von Aufgaben der zivilen Notfallvorsorge und des Krisenmanagements 4 100 4 100 4 304 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 100 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 100 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 891 07. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 281 01. - 30 - 1202 Bundesschienenwege Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 682 07 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Bewirtschaftung von Grundstücken, Gebäuden und Instandhaltung von Einrichtungen, Geräten und Stoffen................................. 969 2. Unterhaltung von ZV-Anlagen......................................................... 607 3. Erstattung Verwaltungskosten......................................................... 2 465 4. Sonstiges......................................................................................... 59 Zusammen............................................................................................ 4 100 Nach Maßgabe des Verkehrssicherstellungsgesetzes (VerkSiG) werden der DB AG Einzelaufgaben der zivilen Verteidigung auf dem Gebiet des Eisenbahnverkehrs übertragen. Die DB AG ist aufgrund von Verpflichtungen nach den §§ 10 Abs. 2 und 10 a des VerkSiG für die ihr entstehenden persönlichen und sächlichen Verwaltungsaufwendungen für Aufgaben der zivilen Verteidigung gemäß § 23 des VerkSiG zu entschädigen. Ausgaben für Investitionen 831 01 -742 Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG - 8 485 000 5 500 000 Erläuterungen: Weniger wegen Anpassung an den Bedarf. 861 01 -742 Darlehen für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes - 3 000 000 - Erläuterungen: Weniger wegen Anpassung an den Bedarf. 891 01 -742 Baukostenzuschüsse für Investitionen des Bedarfsplans Schiene 1 807 695 456 280 181 732 2 050 000 Verpflichtungsermächtigung.................................................. 2 907 981 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 39 501 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 228 978 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 286 226 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 286 225 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................. 286 202 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................. 286 201 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................. 197 915 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................. 369 733 T€ im Haushaltsjahr 2037 bis zu............................................. 267 000 T€ im Haushaltsjahr 2038 bis zu............................................. 185 000 T€ im Haushaltsjahr 2039 bis zu............................................. 150 000 T€ im Haushaltsjahr 2040 bis zu............................................. 125 000 T€ im Haushaltsjahr 2041 bis zu............................................. 100 000 T€ im Haushaltsjahr 2042 bis zu............................................. 100 000 T€ Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 281 02 und 287 01. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Durch Einnahmen aus der Lkw-Maut gedeckt................................ 1 616 000 2. Durch konventionelle Mittel gedeckt................................................ 191 695 Zusammen............................................................................................ 1 807 695 - 31 - Bundesschienenwege 1202 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 891 01 Der Bund kann Investitionen in die Neu- und Ausbauvorhaben der Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes nach Maßgabe des Bundesschienenwegeausbaugesetzes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanzieren. Die Bundesmittel werden auf der Grundlage von Finanzierungsvereinbarungen bereitgestellt. Aus dem Titel werden Verkehrsprojekte finanziert, die im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege (Anlage 1 zu § 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes) enthalten sind. Mehr wegen Anpassung an den Bedarf. 891 03 -742 Baukostenzuschüsse der Europäischen Union für Investitionen in Transeuropäische Verkehrsnetze im Bereich der Eisenbahnen des Bundes - - 318 314 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 250 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 50 000 T€ Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1210 Tit. 272 02. 891 05 -742 Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes 185 000 185 000 61 145 201 885 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 120 064 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 19 680 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 27 427 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 36 100 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 10 360 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 10 360 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 8 400 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 7 737 T€ Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Durch Einnahmen aus der Lkw-Maut gedeckt................................ 120 000 2. Durch konventionelle Mittel gedeckt................................................ 65 000 Zusammen............................................................................................ 185 000 Der Bund kann Investitionen zur Lärmminderung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes mit Baukostenzuschüssen finanzieren, wenn der Lärmpegel folgende Immissionswerte überschreitet: 1. Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten, Kurheime und Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete 64/54 dB(A) Tag/ Nacht, 2. Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete 66/56 dB(A) Tag/Nacht, 3. Gewerbegebiete 72/62 dB(A) Tag/Nacht. Ist einem Sanierungsbereich eine besondere Bedeutung für Tourismus oder Gesundheitswirtschaft zuerkannt, kann zur besseren Einpassung in das städtebauliche Umfeld für eine besonders zu gestaltende Wand einer aktiven Lärmschutzmaßnahme ein Zuschlagsfaktor in Ansatz gebracht werden, um den sich ergebenden Zusatznutzen und erhöhte Ausgaben zu berücksichtigen. Voraussetzung ist ein Nutzen-Kosten-Verhältnis unter Berücksichtigung des Zusatznutzens und der erhöhten Kosten gleich oder größer 1 der aktiven Lärmschutzmaßnahme. Der - 32 - 1202 Bundesschienenwege Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 891 05 Zuschlagsfaktor auf den monetär bewerteten Nutzen der Pegelminderung darf maximal 3 betragen. Von den Mitteln können bis zu 0,75 Mio. € zur Finanzierung eines deutschlandweiten Lärm-Monitoringsystems verwendet werden. Von den Mitteln dürfen bis zu 2 Mio. € für innovative Lärmminderungs- und Erschütterungsminderungsmaßnahmen am Fahrweg verwendet werden. Darüber hinaus können aus dem Titel bis zu 3 Mio. € für Gutachter- und Evaluierungskosten im Zusammenhang mit den o. g. Programmen und Maßnahmen verwendet werden. Aus dem Titel können zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen auf der Grundlage von Machbarkeitsuntersuchungen an Lärmbrennpunkten im Elbtal, im Mittelrheintal, im Inntal sowie am östlichen Berliner Außenring außerhalb der Förderrichtlinie Lärmsanierung finanziert werden. 891 06 -742 Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management System) - - 354 653 Erläuterungen: Weniger wegen Verlagerung in das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. 891 07 -045 Investitionszuschüsse an die DB AG für Zwecke der zivilen Notfallvorsorge und des Krisenmanagements 2 791 2 791 8 600 1 690 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 582 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 791 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 791 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 682 07. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 281 01. Erläuterungen: Der Ansatz dient der Umsetzung von Baumaßnahmen zur Errichtung und erstmaligen Einrichtung von Betriebsschutzeinrichtungen. Nach Maßgabe des Verkehrssicherstellungsgesetzes (VerkSiG) werden der DB AG Einzelaufgaben der zivilen Verteidigung auf dem Gebiet des Eisenbahnverkehrs übertragen. Gemäß § 10 a des VerkSiG obliegen der DB AG bestimmte Aufgaben zur Abwehr besonderer Gefahren und Schäden. Im Rahmen der zivilen Verteidigung ist es erforderlich, betriebswichtige Anlagen sowie das notwendige Betriebs- und Betriebslenkungspersonal zu schützen (Betriebsschutzräume). Die aus Ausgaben für Zwecke der zivilen Verteidigung geschaffenen Vermögenswerte werden Eigentum des Bundes, soweit Anlagen nicht wesentliche Bestandteile von Grundstücken der DB AG werden. Sie werden der DB AG zur Verwaltung überlassen. 891 09 -742 Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen 108 000 165 000 489 262 43 635 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 89 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 33 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 28 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 27 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. - 33 - Bundesschienenwege 1202 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 891 09 Erläuterungen: 1. Aus den Mitteln soll unter anderem die bauliche Umsetzung des im Rahmen des ZIP angelegten sog. Planungsvorrates von 111 Verkehrsstationen finanziert werden (Säule 1). 2. Aus den Mitteln soll die beschleunigte Herstellung der Barrierefreiheit kleiner Verkehrsstationen mit mehr als 1.000 und bis zu 4.000 Reisenden pro Tag finanziert werden (Säule 2). 3. Attraktivitätssteigernde Maßnahmen an Empfangsgebäuden (Säule 3 des Tausend-Bahnhöfe-Programms). Weniger wegen Anpassung an den Bedarf. 891 10 -742 Kleine und Mittlere Maßnahmen der Bundesschienenwege 349 469 35 000 110 595 70 534 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu....................................... 61 219 T€ Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Durch Einnahmen aus der Lkw-Maut gedeckt................................ 150 000 2. Durch konventionelle Mittel gedeckt................................................ 199 469 Zusammen............................................................................................ 349 469 Kleinere und Mittlere Maßnahmen der Bundesschienenwege sind Maßnahmen zur Entlastung von überlasteten Schienenwegen im Sinne von § 55 ERegG, zur Umsetzung des Deutschland-Taktes, zur Förderung Elektrischer Güterbahnen, sofern diese weder Ersatzinvestitionen im Sinne der LuFV darstellen noch im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege enthalten sind. Voraussetzung für die Finanzierung von Maßnahmen an überlasteten Schienenwegen im Sinne von § 55 ERegG ist ein von der zuständigen Eisenbahnaufsichtsbehörde bestätigter Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität gemäß § 59 ERegG. Mehr wegen Anpassung an den Bedarf. Titelgruppe 01 Tgr. 01 Infrastrukturbeitrag des Bundes für die Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (4 150) (3 200) 532 14 -742 Ausgaben für Prüfungen und Gutachten LuFV/LV InfraGO 4 150 3 200 924 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 900 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 800 T€ Erläuterungen: Unter diesem Titel sind die anfallenden Kosten in direktem Zusammenhang mit der LuFV III bzw. einer künftigen Leistungsvereinbarung InfraGO (LV InfraGO) enthalten. Hierunter fallen insbesondere: - Prüfungshandlungen z. B. für den Infrastrukturwirtschaftsprüfer - Gutachter- und Beratungsleistungen insb. zur Ermittlung künftiger Mittelbedarfe - Leistungen zum fachlichen Monitoring von Infrastruktur und Investitionsplanung im Eisenbahnbereich (z. B. Kapazität, Pünktlichkeit, Netzverfügbarkeit und nutzerfreundliches Baustellenmanagement) - 34 - 1202 Bundesschienenwege Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 532 14 (Titelgruppe 01) - Leistungen zur Erstellung und Auswertung zu Messdatenmaterial - Klärung von Einzelfragestellungen insb. aus dem parlamentarischen Raum. Mehr wegen Anpassung an den Bedarf. 891 11 -742 Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes - - 7 473 200 Erläuterungen: Weniger wegen Verlagerung in das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Titelgruppe 02 Tgr. 02 Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen (121 050) (120 000) 745 21 -722 Kostendrittel des Bundes an Kreuzungsmaßnahmen nach § 13 Abs. 1 Satz 2 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) (Baulast Bund) 6 000 6 000 4 964 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 900 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 400 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Tit. 745 21 dürfen für im Straßenbauplan nicht veranschlagte Bauvorhaben des Bundes und für Kosten- und Zuschusserhöhungen nur mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen in Anspruch genommen werden, soweit es nicht darauf verzichtet. Die Bauvorhaben bzw. die Kosten- und Zuschusserhöhungen gelten nach dieser Einwilligung als in den Straßenbauplan eingestellt. Erläuterungen: Ausgaben (einschl. Grunderwerbskosten) für das Drittel der Kostenmasse, das der Bund gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 EKrG zu tragen hat. Einzelmaßnahmen über 5 000 T€ siehe Tabelle 6 des Straßenbauplans. 882 21 -723 Kostendrittel des Bundes an Kreuzungsmaßnahmen nach § 13 Abs. 1 Satz 2 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) (Baulast: Länder) 15 000 15 000 15 720 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 17 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 6 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€ Erläuterungen: Ausgaben (einschl. Grunderwerbskosten) für das Drittel der Kostenmasse einer Maßnahme, u. a. Einrichtung technischer Sicherungen, das der Bund gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 EkrG zu tragen hat. - 35 - Bundesschienenwege 1202 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 02 883 21 -725 Kostenhälfte des Bundes an Kreuzungsmaßnahmen nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) (Baulast: Kommunen) 92 550 91 500 98 597 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 93 468 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 38 468 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 35 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 20 000 T€ Erläuterungen: Ausgaben (einschl. Grunderwerbskosten) für die Hälfte der Kostenmasse einer Maßnahme, u. a. Einrichtung technischer Sicherungen, die der Bund gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 EkrG zu tragen hat. 883 23 -725 Zuschüsse nach § 17 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) 7 500 7 500 - Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€ Erläuterungen: Ausgaben (einschl. Grunderwerbskosten) für Zuschüsse an kommunale Baulastträger zur Förderung der Errichtung oder Änderung von Eisenbahnkreuzungen auf Strecken bundeseigener Eisenbahnen, wenn die Maßnahmen dazu dienen, einen neuen Radweg zu bauen oder einen bestehenden Radweg auszubauen. In Vorjahren weggefallene Titel mit Ausgaberest 891 02 -742 Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes zur Beseitigung von Engpässen im Nahverkehr - 22 000 - - 36 - 1202 Bundesschienenwege Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Nach Artikel 89 des Grundgesetzes werden die Bundeswasserstraßen durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes verwaltet. Zu den damit verbundenen Aufgaben gehören unter anderem der Betrieb und die Unterhaltung der bundeseigenen Wasserbauwerke und Schifffahrtsanlagen sowie Maßnahmen zur Erhaltung und zum Ausbau der Wasserstraßen als Verkehrsweg. In diesem Kapitel sind Einnahmen und Erstattungen aus der verkehrlichen Nutzung der Wasserstraßen und die Ausgaben für die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und den Betrieb ihrer Anlagen sowie für Erhaltung, Ausbau und Ersatz der Infrastruktur veranschlagt. Weiterhin werden hier die Ausgaben für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an den Stauanlagen der Bundeswasserstraßen veranschlagt, soweit es die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erfordern. Die finanzwirksamen Schwerpunkte des Kapitels mit insgesamt rd. 1.241 Mio. Euro liegen in der Substanzerhaltung und Erneuerung der vorhandenen Infrastruktur in Verbindung mit einer qualitativen Verbesserung der Wasserstraßen mit hoher Verkehrsbelastung. Dazu gehören: 1. Erhalt und Ausbau der seewärtigen Zufahrten und der Hinterlandanbindungen der Seehäfen, 2. Substanzerhaltung und Optimierung des bestehenden Bundeswasserstraßennetzes, 3. Erhaltung und Ausbau von Schleusen, 4. Modernisierung der betrieblichen Infrastruktur, 5. Sicherstellung der maritimen Notfallvorsorge. Darüber hinaus sind weitere Verwaltungseinnahmen und - ausgaben sowie alle Personalausgaben der WSV für Verwaltung, Betrieb, Bauplanung und Bauleitung im Kapitel 1218 veranschlagt. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Das Netz der Bundeswasserstraßen umfasst rd. 7 350 km Binnenwasserstraßen und rd. 23 000 qkm Seewasserstraßen. Zu den wichtigsten Bauwerken zählen rd. 350 Schleusenanlagen, rd. 300 Wehranlagen, 4 Schiffshebewerke, 8 Sperrwerke, 9 Verkehrszentralen an der Küste und 5 Revierzentralen im Binnenbereich sowie rd. 1 000 Brücken. 1. Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und Betrieb ihrer Anlagen Zur Wahrnehmung der Betriebs- und Unterhaltungsaufgaben hält die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eigenes Personal, Werkstätten sowie einen Fahrzeug- und Gerätepark vor. Ein Teil der Unterhaltungsaufgaben wird an Privatunternehmen vergeben. Im Zuge von Sicherung und Erhalt der Infrastruktur der im Eigentum des Bundes stehenden Nebenwasserstraßen werden die Belange der Freizeit (Wassertourismus) und der ökologischen Weiterentwicklung verstärkt berücksichtigt. Mit den veranschlagten Sach- und Betriebsmitteln in Höhe von rd. 312 Mio. Euro werden die Bestands- und Funktionssicherung der Anlagen und somit der Schiffsverkehr an den Haupt- und Nebenwasserstraßen ermöglicht. 2. Ausbau und Ersatz der Infrastruktur der Bundeswasserstraßen (SDG 9) Das Netz der Bundeswasserstraßen wird durch Ausbaumaßnahmen ständig verbessert, rationalisiert und den veränderten verkehrlichen und betrieblichen Anforderungen angepasst. Darüber hinaus fallen aufgrund der Altersstruktur der Anlagen ständig Ersatzinvestitionen an. Mit den veranschlagten Investitionsmitteln werden die notwendigen Erhaltungs-, Ersatz- und Ausbaumaßnahmen sowie Anpassungen der Infrastruktur an die verkehrlichen und technischen Entwicklungen sichergestellt. Mit dem kontinuierlichen Um- und Ausbau der verkehrstechnischen Anlagen und Systeme an den See- und Binnenschifffahrtsstraßen werden die Kommunikations- und Steuerungsmöglichkeiten verbessert und eine sichere und leichte Navigation der Schifffahrt gewährleistet. An einigen Ausbauvorhaben beteiligen sich die Bundesländer und Dritte aufgrund besonderer Abkommen und Verträge. 3. Maritime Notfallvorsorge Zur Abwehr und Bewältigung der von maritimen Schadenslagen ausgehenden Gefahren im Seeverkehr einschließlich der Gefahren für die Umwelt wird ein qualifiziertes Unfallmanagement vom Bund und den Küstenländern vorgehalten. Dazu werden in den Bereichen Feuerschutz und Verletztenversorgung auf den Seewasserstraßen und in den Mündungstrichtern, für Luftüberwachung und Bekämpfung von Meeresverschmutzungen auf See sowie Notschleppen entsprechende Einsatzmittel, Fahrzeuge und Geräte vorgehalten sowie Notliegeplätze bereitgestellt. Die dafür veranschlagten Ausgaben betragen rd. 106 Mio. Euro. 4. Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit und Maßnahmen zur ökologischen Weiterentwicklung an Bundeswasserstraßen (SDG 15) An den von ihr betriebenen Stauanlagen der Bundeswasserstraßen ist die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) gemäß Wasserhaushaltsgesetz für die Erhaltung und Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit zuständig. Dazu sind der Bau oder die Erneuerung von Fischpässen oder Umgehungsrinnen als Fischwanderhilfen erforderlich. Die WSV ist gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Wasserstraßengesetz (WaStrG) zudem für den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zuständig, soweit es die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfordern. - 37 - Bundeswasserstraßen 1203 Überblick zum Kapitel 1203 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 20 850 15 600 +5 250 11 361 Gesamteinnahmen.................................................. 20 850 15 600 +5 250 11 361 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 5 658 5 658 - 3 968 6 943 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 373 560 357 725 +15 835 391 013 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 90 90 - 60 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 472 315 1 629 725 -157 410 197 153 1 384 983 Gesamtausgaben.................................................... 1 851 623 1 993 198 -141 575 201 121 1 782 999 davon nicht flexibilisiert........................................... 1 851 623 1 993 198 -141 575 201 121 1 782 999 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 2 099 000 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 523 500 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 583 000 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 322 500 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 220 000 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 150 000 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 100 000 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 100 000 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 50 000 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 50 000 - 38 -

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