Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1202 Bundesschienenwege (Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1202 Bundesschienenwege (Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr)
1202 Bundesschienenwege
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-742
Vermischte Einnahmen 2 000
2 000
5 841
121 01
-742
Gewinne aus Beteiligungen 350 000
-
-
Erläuterungen:
Mehr wegen Anpassung an den Bedarf.
Übrige Einnahmen
161 01
-742
Zinseinnahmen aus Darlehen für Investitionen in die Schienenwege der
Eisenbahnen des Bundes
-
-
-
181 01
-742
Rückzahlung von Darlehen für Investitionen in die Schienenwege der
Eisenbahnen des Bundes
-
-
-
281 01
-045
Einnahmen aus der Nutzung und Vermietung von vorgehaltenen
Einrichtungen der zivilen Notfallvorsorge und des Krisenmanagements
150
489
1 388
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgenden Titeln: 682 07 und 891 07.
2. Zu erstattende Beträge dürfen, auch wenn sie in einem früheren
Haushaltsjahr vereinnahmt worden sind, von den Einnahmen
abgesetzt werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Lohnaufwendungen für das Be- und Entladen von Brückengerät
und mobilen Stellwerken, Lohn- und Materialaufwendungen für
die Instandsetzung von zurückgegebenem beschädigten
Brückengerät und mobilen Stellwerken; Reparaturkostenzuschläge,
die zur Werterhaltung der Geräte bei der Vermietung zu erheben
sind.................................................................................................. -
2. Einnahmen aus der Verwertung von Geräten und Materialien der
zivilen Notfallvorsorge (insbesondere Vermietung von
Brückengerät und mobilen Stellwerken)........................................................... 150
Zusammen............................................................................................ 150
281 02
-742
Rückzahlungen von Zuwendungen -
-
7 820
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen dienen bis zur Höhe
von 25 Prozent zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln:
Kap. 1210 Tit. 682 52, 682 53, 892 41 und 892 42.
2. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 891 01.
- 29 -
Bundesschienenwege 1202
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 281 02
3. Überzahlte und zu erstattende Rückforderungsbeträge dürfen, auch
wenn sie in einem früheren Haushaltsjahr vereinnahmt worden sind,
von den Einnahmen abgesetzt werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Rückforderungen nach § 24 LuFV III............................................... -
2. Sonstiges......................................................................................... -
Zusammen............................................................................................ -
287 01
-742
Einnahmen für Schienenwegevorhaben auf der Grundlage von
internationalen Vereinbarungen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 891 01.
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
682 01
-742
Machbarkeitsstudien für grenzüberschreitende Mobilität zur Umsetzung
des Aachener Vertrages
2 200
2 500
-
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 760 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 440 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Mit den Mitteln ist eine Finanzierung von Studien zur Machbarkeit und Vorplanung
von im Zusammenhang mit dem Aachener Vertrag identifizierten
grenzüberschreitenden Eisenbahninfrastrukturvorhaben möglich.
Weniger wegen Anpassung an den Bedarf.
682 04
-742
Abgeltung übermäßiger Belastungen der Eisenbahnen des Bundes aus
dem Betrieb und der Erhaltung höhengleicher Kreuzungen mit Straßen
aller Baulastträger
104 917
143 009
102 000
Erläuterungen:
Weniger wegen Anpassung an den Bedarf.
682 07
-045
Zuschuss an die DB AG für die Wahrnehmung von Aufgaben der zivilen
Notfallvorsorge und des Krisenmanagements
4 100
4 100
4 304
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 100 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 100 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
891 07.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 281 01.
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1202 Bundesschienenwege
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 682 07
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Bewirtschaftung von Grundstücken, Gebäuden und
Instandhaltung von Einrichtungen, Geräten und Stoffen................................. 969
2. Unterhaltung von ZV-Anlagen......................................................... 607
3. Erstattung Verwaltungskosten......................................................... 2 465
4. Sonstiges......................................................................................... 59
Zusammen............................................................................................ 4 100
Nach Maßgabe des Verkehrssicherstellungsgesetzes (VerkSiG) werden der DB
AG Einzelaufgaben der zivilen Verteidigung auf dem Gebiet des
Eisenbahnverkehrs übertragen. Die DB AG ist aufgrund von Verpflichtungen nach den §§ 10
Abs. 2 und 10 a des VerkSiG für die ihr entstehenden persönlichen und
sächlichen Verwaltungsaufwendungen für Aufgaben der zivilen Verteidigung gemäß
§ 23 des VerkSiG zu entschädigen.
Ausgaben für Investitionen
831 01
-742
Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG -
8 485 000
5 500 000
Erläuterungen:
Weniger wegen Anpassung an den Bedarf.
861 01
-742
Darlehen für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des
Bundes
-
3 000 000
-
Erläuterungen:
Weniger wegen Anpassung an den Bedarf.
891 01
-742
Baukostenzuschüsse für Investitionen des Bedarfsplans Schiene 1 807 695
456 280
181 732
2 050 000
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 2 907 981 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 39 501 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 228 978 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 286 226 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 286 225 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................. 286 202 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................. 286 201 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................. 197 915 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................. 369 733 T€
im Haushaltsjahr 2037 bis zu............................................. 267 000 T€
im Haushaltsjahr 2038 bis zu............................................. 185 000 T€
im Haushaltsjahr 2039 bis zu............................................. 150 000 T€
im Haushaltsjahr 2040 bis zu............................................. 125 000 T€
im Haushaltsjahr 2041 bis zu............................................. 100 000 T€
im Haushaltsjahr 2042 bis zu............................................. 100 000 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgenden
Titeln geleistet werden: 281 02 und 287 01.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Durch Einnahmen aus der Lkw-Maut gedeckt................................ 1 616 000
2. Durch konventionelle Mittel gedeckt................................................ 191 695
Zusammen............................................................................................ 1 807 695
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Bundesschienenwege 1202
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 891 01
Der Bund kann Investitionen in die Neu- und Ausbauvorhaben der Schienenwege
von Eisenbahnen des Bundes nach Maßgabe des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanzieren.
Die Bundesmittel werden auf der Grundlage von Finanzierungsvereinbarungen
bereitgestellt.
Aus dem Titel werden Verkehrsprojekte finanziert, die im Bedarfsplan für die
Bundesschienenwege (Anlage 1 zu § 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes)
enthalten sind.
Mehr wegen Anpassung an den Bedarf.
891 03
-742
Baukostenzuschüsse der Europäischen Union für Investitionen in
Transeuropäische Verkehrsnetze im Bereich der Eisenbahnen des Bundes
-
-
318 314
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 250 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 50 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 50 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 50 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 50 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 50 000 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1210 Tit. 272 02.
891 05
-742
Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der
Eisenbahnen des Bundes
185 000
185 000
61 145
201 885
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 120 064 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 19 680 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 27 427 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 36 100 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 10 360 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 10 360 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 8 400 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 7 737 T€
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Durch Einnahmen aus der Lkw-Maut gedeckt................................ 120 000
2. Durch konventionelle Mittel gedeckt................................................ 65 000
Zusammen............................................................................................ 185 000
Der Bund kann Investitionen zur Lärmminderung an bestehenden Schienenwegen
der Eisenbahnen des Bundes mit Baukostenzuschüssen finanzieren, wenn der
Lärmpegel folgende Immissionswerte überschreitet:
1. Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten, Kurheime und Altenheime, reine
und allgemeine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete 64/54 dB(A) Tag/
Nacht,
2. Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete 66/56 dB(A) Tag/Nacht,
3. Gewerbegebiete 72/62 dB(A) Tag/Nacht.
Ist einem Sanierungsbereich eine besondere Bedeutung für Tourismus oder
Gesundheitswirtschaft zuerkannt, kann zur besseren Einpassung in das
städtebauliche Umfeld für eine besonders zu gestaltende Wand einer aktiven
Lärmschutzmaßnahme ein Zuschlagsfaktor in Ansatz gebracht werden, um den sich
ergebenden Zusatznutzen und erhöhte Ausgaben zu berücksichtigen. Voraussetzung ist
ein Nutzen-Kosten-Verhältnis unter Berücksichtigung des Zusatznutzens und der
erhöhten Kosten gleich oder größer 1 der aktiven Lärmschutzmaßnahme. Der
- 32 -
1202 Bundesschienenwege
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 891 05
Zuschlagsfaktor auf den monetär bewerteten Nutzen der Pegelminderung darf
maximal 3 betragen.
Von den Mitteln können bis zu 0,75 Mio. € zur Finanzierung eines
deutschlandweiten Lärm-Monitoringsystems verwendet werden.
Von den Mitteln dürfen bis zu 2 Mio. € für innovative Lärmminderungs- und
Erschütterungsminderungsmaßnahmen am Fahrweg verwendet werden.
Darüber hinaus können aus dem Titel bis zu 3 Mio. € für Gutachter- und
Evaluierungskosten im Zusammenhang mit den o. g. Programmen und Maßnahmen
verwendet werden.
Aus dem Titel können zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen auf der Grundlage von
Machbarkeitsuntersuchungen an Lärmbrennpunkten im Elbtal, im Mittelrheintal,
im Inntal sowie am östlichen Berliner Außenring außerhalb der Förderrichtlinie
Lärmsanierung finanziert werden.
891 06
-742
Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit
dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic
Management System)
-
-
354 653
Erläuterungen:
Weniger wegen Verlagerung in das Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität.
891 07
-045
Investitionszuschüsse an die DB AG für Zwecke der zivilen
Notfallvorsorge und des Krisenmanagements
2 791
2 791
8 600
1 690
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 582 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 791 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 791 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
682 07.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 281 01.
Erläuterungen:
Der Ansatz dient der Umsetzung von Baumaßnahmen zur Errichtung und
erstmaligen Einrichtung von Betriebsschutzeinrichtungen.
Nach Maßgabe des Verkehrssicherstellungsgesetzes (VerkSiG) werden der DB
AG Einzelaufgaben der zivilen Verteidigung auf dem Gebiet des
Eisenbahnverkehrs übertragen. Gemäß § 10 a des VerkSiG obliegen der DB AG bestimmte
Aufgaben zur Abwehr besonderer Gefahren und Schäden. Im Rahmen der zivilen
Verteidigung ist es erforderlich, betriebswichtige Anlagen sowie das notwendige
Betriebs- und Betriebslenkungspersonal zu schützen (Betriebsschutzräume).
Die aus Ausgaben für Zwecke der zivilen Verteidigung geschaffenen
Vermögenswerte werden Eigentum des Bundes, soweit Anlagen nicht wesentliche
Bestandteile von Grundstücken der DB AG werden. Sie werden der DB AG zur Verwaltung
überlassen.
891 09
-742
Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von
Bahnhöfen
108 000
165 000
489 262
43 635
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 89 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 33 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 28 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 27 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
- 33 -
Bundesschienenwege 1202
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 891 09
Erläuterungen:
1. Aus den Mitteln soll unter anderem die bauliche Umsetzung des im Rahmen
des ZIP angelegten sog. Planungsvorrates von 111 Verkehrsstationen
finanziert werden (Säule 1).
2. Aus den Mitteln soll die beschleunigte Herstellung der Barrierefreiheit kleiner
Verkehrsstationen mit mehr als 1.000 und bis zu 4.000 Reisenden pro Tag
finanziert werden (Säule 2).
3. Attraktivitätssteigernde Maßnahmen an Empfangsgebäuden (Säule 3 des
Tausend-Bahnhöfe-Programms).
Weniger wegen Anpassung an den Bedarf.
891 10
-742
Kleine und Mittlere Maßnahmen der Bundesschienenwege 349 469
35 000
110 595
70 534
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu....................................... 61 219 T€
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Durch Einnahmen aus der Lkw-Maut gedeckt................................ 150 000
2. Durch konventionelle Mittel gedeckt................................................ 199 469
Zusammen............................................................................................ 349 469
Kleinere und Mittlere Maßnahmen der Bundesschienenwege sind Maßnahmen
zur Entlastung von überlasteten Schienenwegen im Sinne von § 55 ERegG, zur
Umsetzung des Deutschland-Taktes, zur Förderung Elektrischer Güterbahnen,
sofern diese weder Ersatzinvestitionen im Sinne der LuFV darstellen noch im
Bedarfsplan für die Bundesschienenwege enthalten sind. Voraussetzung für die
Finanzierung von Maßnahmen an überlasteten Schienenwegen im Sinne von § 55
ERegG ist ein von der zuständigen Eisenbahnaufsichtsbehörde bestätigter Plan
zur Erhöhung der Schienenwegkapazität gemäß § 59 ERegG.
Mehr wegen Anpassung an den Bedarf.
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Infrastrukturbeitrag des Bundes für die Erhaltung der Schienenwege der
Eisenbahnen des Bundes
(4 150)
(3 200)
532 14
-742
Ausgaben für Prüfungen und Gutachten LuFV/LV InfraGO 4 150
3 200
924
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 900 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 800 T€
Erläuterungen:
Unter diesem Titel sind die anfallenden Kosten in direktem Zusammenhang mit
der LuFV III bzw. einer künftigen Leistungsvereinbarung InfraGO (LV InfraGO)
enthalten. Hierunter fallen insbesondere:
- Prüfungshandlungen z. B. für den Infrastrukturwirtschaftsprüfer
- Gutachter- und Beratungsleistungen insb. zur Ermittlung künftiger Mittelbedarfe
- Leistungen zum fachlichen Monitoring von Infrastruktur und
Investitionsplanung im Eisenbahnbereich (z. B. Kapazität, Pünktlichkeit, Netzverfügbarkeit und
nutzerfreundliches Baustellenmanagement)
- 34 -
1202 Bundesschienenwege
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 532 14 (Titelgruppe 01)
- Leistungen zur Erstellung und Auswertung zu Messdatenmaterial
- Klärung von Einzelfragestellungen insb. aus dem parlamentarischen Raum.
Mehr wegen Anpassung an den Bedarf.
891 11
-742
Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der
Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes
-
-
7 473 200
Erläuterungen:
Weniger wegen Verlagerung in das Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität.
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen (121 050)
(120 000)
745 21
-722
Kostendrittel des Bundes an Kreuzungsmaßnahmen nach § 13 Abs. 1
Satz 2 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) (Baulast Bund)
6 000
6 000
4 964
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 900 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 400 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Tit. 745 21 dürfen
für im Straßenbauplan nicht veranschlagte Bauvorhaben des Bundes
und für Kosten- und Zuschusserhöhungen nur mit Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen in Anspruch genommen werden, soweit
es nicht darauf verzichtet. Die Bauvorhaben bzw. die Kosten- und
Zuschusserhöhungen gelten nach dieser Einwilligung als in den
Straßenbauplan eingestellt.
Erläuterungen:
Ausgaben (einschl. Grunderwerbskosten) für das Drittel der Kostenmasse, das
der Bund gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 EKrG zu tragen hat.
Einzelmaßnahmen über 5 000 T€ siehe Tabelle 6 des Straßenbauplans.
882 21
-723
Kostendrittel des Bundes an Kreuzungsmaßnahmen nach § 13 Abs. 1
Satz 2 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) (Baulast: Länder)
15 000
15 000
15 720
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 17 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 6 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€
Erläuterungen:
Ausgaben (einschl. Grunderwerbskosten) für das Drittel der Kostenmasse einer
Maßnahme, u. a. Einrichtung technischer Sicherungen, das der Bund gemäß § 13
Abs. 1 Satz 2 EkrG zu tragen hat.
- 35 -
Bundesschienenwege 1202
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 02
883 21
-725
Kostenhälfte des Bundes an Kreuzungsmaßnahmen nach § 13 Abs. 2
Satz 1 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) (Baulast: Kommunen)
92 550
91 500
98 597
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 93 468 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 38 468 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 35 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 20 000 T€
Erläuterungen:
Ausgaben (einschl. Grunderwerbskosten) für die Hälfte der Kostenmasse einer
Maßnahme, u. a. Einrichtung technischer Sicherungen, die der Bund gemäß § 13
Abs. 2 Satz 1 EkrG zu tragen hat.
883 23
-725
Zuschüsse nach § 17 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) 7 500
7 500
-
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€
Erläuterungen:
Ausgaben (einschl. Grunderwerbskosten) für Zuschüsse an kommunale
Baulastträger zur Förderung der Errichtung oder Änderung von Eisenbahnkreuzungen auf
Strecken bundeseigener Eisenbahnen, wenn die Maßnahmen dazu dienen, einen
neuen Radweg zu bauen oder einen bestehenden Radweg auszubauen.
In Vorjahren weggefallene Titel mit Ausgaberest
891 02
-742
Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der
Eisenbahnen des Bundes zur Beseitigung von Engpässen im Nahverkehr
-
22 000
-
- 36 -
1202 Bundesschienenwege
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Nach Artikel 89 des Grundgesetzes werden die
Bundeswasserstraßen durch die Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes verwaltet. Zu den damit verbundenen
Aufgaben gehören unter anderem der Betrieb und die
Unterhaltung der bundeseigenen Wasserbauwerke und
Schifffahrtsanlagen sowie Maßnahmen zur Erhaltung und zum Ausbau
der Wasserstraßen als Verkehrsweg.
In diesem Kapitel sind Einnahmen und Erstattungen aus
der verkehrlichen Nutzung der Wasserstraßen und die
Ausgaben für die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und
den Betrieb ihrer Anlagen sowie für Erhaltung, Ausbau
und Ersatz der Infrastruktur veranschlagt. Weiterhin
werden hier die Ausgaben für die Wiederherstellung der
ökologischen Durchgängigkeit an den Stauanlagen der
Bundeswasserstraßen veranschlagt, soweit es die Ziele der
Wasserrahmenrichtlinie erfordern.
Die finanzwirksamen Schwerpunkte des Kapitels mit
insgesamt rd. 1.241 Mio. Euro liegen in der Substanzerhaltung
und Erneuerung der vorhandenen Infrastruktur in
Verbindung mit einer qualitativen Verbesserung der
Wasserstraßen mit hoher Verkehrsbelastung. Dazu gehören:
1. Erhalt und Ausbau der seewärtigen Zufahrten und der
Hinterlandanbindungen der Seehäfen,
2. Substanzerhaltung und Optimierung des bestehenden
Bundeswasserstraßennetzes,
3. Erhaltung und Ausbau von Schleusen,
4. Modernisierung der betrieblichen Infrastruktur,
5. Sicherstellung der maritimen Notfallvorsorge.
Darüber hinaus sind weitere Verwaltungseinnahmen und -
ausgaben sowie alle Personalausgaben der WSV für Verwaltung,
Betrieb, Bauplanung und Bauleitung im Kapitel 1218
veranschlagt.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Das Netz der Bundeswasserstraßen umfasst rd. 7 350 km
Binnenwasserstraßen und rd. 23 000 qkm Seewasserstraßen.
Zu den wichtigsten Bauwerken zählen rd. 350
Schleusenanlagen, rd. 300 Wehranlagen, 4 Schiffshebewerke, 8 Sperrwerke,
9 Verkehrszentralen an der Küste und 5 Revierzentralen im
Binnenbereich sowie rd. 1 000 Brücken.
1. Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und Betrieb ihrer
Anlagen
Zur Wahrnehmung der Betriebs- und Unterhaltungsaufgaben
hält die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eigenes
Personal, Werkstätten sowie einen Fahrzeug- und Gerätepark
vor. Ein Teil der Unterhaltungsaufgaben wird an
Privatunternehmen vergeben. Im Zuge von Sicherung und Erhalt der
Infrastruktur der im Eigentum des Bundes stehenden
Nebenwasserstraßen werden die Belange der Freizeit
(Wassertourismus) und der ökologischen Weiterentwicklung verstärkt
berücksichtigt. Mit den veranschlagten Sach- und Betriebsmitteln
in Höhe von rd. 312 Mio. Euro werden die Bestands- und
Funktionssicherung der Anlagen und somit der Schiffsverkehr
an den Haupt- und Nebenwasserstraßen ermöglicht.
2. Ausbau und Ersatz der Infrastruktur der
Bundeswasserstraßen (SDG 9)
Das Netz der Bundeswasserstraßen wird durch
Ausbaumaßnahmen ständig verbessert, rationalisiert und den
veränderten verkehrlichen und betrieblichen Anforderungen angepasst.
Darüber hinaus fallen aufgrund der Altersstruktur der Anlagen
ständig Ersatzinvestitionen an.
Mit den veranschlagten Investitionsmitteln werden die
notwendigen Erhaltungs-, Ersatz- und Ausbaumaßnahmen sowie
Anpassungen der Infrastruktur an die verkehrlichen und
technischen Entwicklungen sichergestellt.
Mit dem kontinuierlichen Um- und Ausbau der
verkehrstechnischen Anlagen und Systeme an den See- und
Binnenschifffahrtsstraßen werden die Kommunikations- und
Steuerungsmöglichkeiten verbessert und eine sichere und leichte
Navigation der Schifffahrt gewährleistet.
An einigen Ausbauvorhaben beteiligen sich die Bundesländer
und Dritte aufgrund besonderer Abkommen und Verträge.
3. Maritime Notfallvorsorge
Zur Abwehr und Bewältigung der von maritimen
Schadenslagen ausgehenden Gefahren im Seeverkehr einschließlich der
Gefahren für die Umwelt wird ein qualifiziertes
Unfallmanagement vom Bund und den Küstenländern vorgehalten.
Dazu werden in den Bereichen Feuerschutz und
Verletztenversorgung auf den Seewasserstraßen und in den
Mündungstrichtern, für Luftüberwachung und Bekämpfung von
Meeresverschmutzungen auf See sowie Notschleppen
entsprechende Einsatzmittel, Fahrzeuge und Geräte vorgehalten sowie
Notliegeplätze bereitgestellt. Die dafür veranschlagten
Ausgaben betragen rd. 106 Mio. Euro.
4. Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit und
Maßnahmen zur ökologischen Weiterentwicklung an
Bundeswasserstraßen (SDG 15)
An den von ihr betriebenen Stauanlagen der
Bundeswasserstraßen ist die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
(WSV) gemäß Wasserhaushaltsgesetz für die Erhaltung und
Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit
zuständig. Dazu sind der Bau oder die Erneuerung von Fischpässen
oder Umgehungsrinnen als Fischwanderhilfen erforderlich.
Die WSV ist gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und
Wasserstraßengesetz (WaStrG) zudem für den
wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zuständig, soweit es
die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfordern.
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Bundeswasserstraßen 1203
Überblick zum Kapitel 1203
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 20 850 15 600 +5 250 11 361
Gesamteinnahmen.................................................. 20 850 15 600 +5 250 11 361
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 5 658 5 658 - 3 968 6 943
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 373 560 357 725 +15 835 391 013
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 90 90 - 60
Ausgaben für Investitionen...................................... 1 472 315 1 629 725 -157 410 197 153 1 384 983
Gesamtausgaben.................................................... 1 851 623 1 993 198 -141 575 201 121 1 782 999
davon nicht flexibilisiert........................................... 1 851 623 1 993 198 -141 575 201 121 1 782 999
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 2 099 000
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 523 500
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 583 000
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 322 500
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 220 000
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 150 000
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 100 000
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 100 000
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 50 000
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 50 000
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