Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1202 Bundesschienenwege (Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1202 Bundesschienenwege (Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr)
1202 Bundesschienenwege
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-742
Vermischte Einnahmen 2 000
2 000
1 245
121 01
-742
Gewinne aus Beteiligungen -
-
650 000
Übrige Einnahmen
161 01
-742
Zinseinnahmen aus Darlehen für Investitionen in die Schienenwege der
Eisenbahnen des Bundes
-
181 01
-742
Rückzahlung von Darlehen für Investitionen in die Schienenwege der
Eisenbahnen des Bundes
-
-
-
281 01
-045
Einnahmen aus der Nutzung und Vermietung von vorgehaltenen
Einrichtungen der zivilen Notfallvorsorge und des Krisenmanagements
489
978
166
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgenden Titeln: 682 07 und 891 07.
2. Zu erstattende Beträge dürfen, auch wenn sie in einem früheren
Haushaltsjahr vereinnahmt worden sind, von den Einnahmen
abgesetzt werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Lohnaufwendungen für das Be- und Entladen von Brückengerät
und mobilen Stellwerken, Lohn- und Materialaufwendungen für
die Instandsetzung von zurückgegebenem beschädigten
Brückengerät und mobilen Stellwerken; Reparaturkostenzuschläge,
die zur Werterhaltung der Geräte bei der Vermietung zu erheben
sind.................................................................................................. -
2. Einnahmen aus der Verwertung von Geräten und Materialien der
zivilen Notfallvorsorge (insbesondere Vermietung von
Brückengerät und mobilen Stellwerken)........................................................... 489
Zusammen............................................................................................ 489
281 02
-742
Rückzahlungen von Zuwendungen -
-
42 331
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen dienen bis zur Höhe
von 25 Prozent zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Kap. 1210 Tit. 682 52, 682 53, 892 41 und 892 42.
2. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 861 01 und 891 01.
- 29 -
Bundesschienenwege 1202
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 281 02
3. Überzahlte und zu erstattende Rückforderungsbeträge dürfen, auch
wenn sie in einem früheren Haushaltsjahr vereinnahmt worden sind,
von den Einnahmen abgesetzt werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Rückforderungen nach § 24 LuFV III............................................... -
2. Sonstiges......................................................................................... -
Zusammen............................................................................................ -
287 01
-742
Einnahmen für Schienenwegevorhaben auf der Grundlage von
internationalen Vereinbarungen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 891 01.
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
682 01
-742
Machbarkeitsstudien für grenzüberschreitende Mobilität zur Umsetzung
des Aachener Vertrages
2 500
2 500
27
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Mit den Mitteln ist eine Finanzierung von Studien zur Machbarkeit und Vorplanung
von im Zusammenhang mit dem Aachener Vertrag identifizierten
grenzüberschreitenden Eisenbahninfrastrukturvorhaben möglich.
682 04
-742
Abgeltung übermäßiger Belastungen der Eisenbahnen des Bundes aus
dem Betrieb und der Erhaltung höhengleicher Kreuzungen mit Straßen
aller Baulastträger
143 009
102 000
102 000
Erläuterungen:
Mehr wegen Anpassung an den Bedarf.
682 07
-045
Zuschuss an die DB AG für die Wahrnehmung von Aufgaben der zivilen
Notfallvorsorge und des Krisenmanagements
4 100
4 100
3 940
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
891 07.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 281 01.
- 30 -
1202 Bundesschienenwege
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 682 07
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Bewirtschaftung von Grundstücken, Gebäuden und
Instandhaltung von Einrichtungen, Geräten und Stoffen................................. 969
2. Unterhaltung von ZV-Anlagen......................................................... 607
3. Erstattung Verwaltungskosten......................................................... 2 465
4. Sonstiges......................................................................................... 59
Zusammen............................................................................................ 4 100
Nach Maßgabe des Verkehrssicherstellungsgesetzes (VerkSiG) werden der DB
AG Einzelaufgaben der zivilen Verteidigung auf dem Gebiet des
Eisenbahnverkehrs übertragen. Die DB AG ist aufgrund von Verpflichtungen nach den §§ 10
Abs. 2 und 10 a des VerkSiG für die ihr entstehenden persönlichen und
sächlichen Verwaltungsaufwendungen für Aufgaben der zivilen Verteidigung gemäß
§ 23 des VerkSiG zu entschädigen.
Ausgaben für Investitionen
831 01
-742
Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG 8 485 000
5 500 000
1 125 000
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind gesperrt. Die Sperre gilt bis zur Vorlage einer
Vereinbarung zwischen Bund und Deutsche Bahn AG über die Verwendung der
Mittel.
Erläuterungen:
Mehr wegen Anpassung an den Bedarf.
861 01
-742
Darlehen für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des
Bundes
3 000 000
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Sperre gilt bis zum Abschluss
eines Darlehensvertrages zwischen Bund und Deutsche Bahn
AG über die Verwendung der Mittel. Hierbei ist eine Laufzeit von
34 Jahren, ein Zinssatz von 1,5 Prozent p. a. sowie eine
Endfälligkeit des Darlehens vorzusehen.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 281 02.
Erläuterungen:
Der Bund kann Investitionen in die Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes
nach Maßgabe des Bundesschienenwegeausbaugesetzes im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanzieren. Die Bundesmittel werden auf
der Grundlage von Finanzierungsvereinbarungen bereitgestellt. Aus diesen
Finanzierungsvereinbarungen geht u. a. hervor, ob die Bundesmittel in Form
rückzahlbarer Darlehen oder nicht rückzahlbarer Baukostenzuschüsse gewährt werden.
Schienenwege im Sinne dieses Gesetzes sind die Schienenwege von
Eisenbahnen einschließlich der für den Betrieb der Schienenwege notwendigen Anlagen,
deren Bau oder Änderung grundsätzlich Gegenstand einer Planfeststellung nach
§ 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes sein können.
Die gewährten Darlehen sind in Höhe der jährlichen Abschreibungen auf den vom
Bund finanzierten Schienenweg zu tilgen.
- 31 -
Bundesschienenwege 1202
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
891 01
-742
Baukostenzuschüsse für Investitionen des Bedarfsplans Schiene 456 280
1 682 299
549 433
1 902 000
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 2 427 763 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 54 230 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 77 393 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.............................................. 110 960 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 136 144 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 286 200 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 286 200 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 286 200 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................. 315 993 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................. 329 443 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................. 250 000 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................. 150 000 T€
im Haushaltsjahr 2037 bis zu............................................... 75 000 T€
im Haushaltsjahr 2038 bis zu............................................... 50 000 T€
im Haushaltsjahr 2039 bis zu............................................... 20 000 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgenden
Titeln geleistet werden: 281 02 und 287 01.
Erläuterungen:
Der Bund kann Investitionen in die Neu- und Ausbauvorhaben der Schienenwege
von Eisenbahnen des Bundes nach Maßgabe des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanzieren.
Die Bundesmittel werden auf der Grundlage von Finanzierungsvereinbarungen
bereitgestellt.
Aus dem Titel werden Verkehrsprojekte finanziert, die im Bedarfsplan für die
Bundesschienenwege (Anlage 1 zu § 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes)
enthalten sind.
Bezeichnung 1 000 €
1. Durch Einnahmen aus der Lkw-Maut gedeckt................................ 456 280
2. Durch konventionelle Mittel gedeckt................................................ -
Zusammen............................................................................................ 456 280
Weniger wegen Verteidigungsausgaben.
891 03
-742
Baukostenzuschüsse der Europäischen Union für Investitionen in
Transeuropäische Verkehrsnetze im Bereich der Eisenbahnen des Bundes
-
-
180 210
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 250 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 50 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 50 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 50 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 50 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 50 000 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1210 Tit. 272 02.
- 32 -
1202 Bundesschienenwege
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
891 05
-742
Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der
Eisenbahnen des Bundes
185 000
185 384
77 646
150 389
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 193 342 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 42 684 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 37 824 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 39 492 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 25 365 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 10 360 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 10 360 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 8 400 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 7 737 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 7 604 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 3 516 T€
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Der Bund kann Investitionen zur Lärmminderung an bestehenden Schienenwegen
der Eisenbahnen des Bundes mit Baukostenzuschüssen finanzieren, wenn der
Lärmpegel folgende Immissionswerte überschreitet:
1. Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten, Kurheime und Altenheime, reine
und allgemeine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete 64/54 dB(A) Tag/
Nacht,
2. Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete 66/56 dB(A) Tag/Nacht,
3. Gewerbegebiete 72/62 dB(A) Tag/Nacht.
Ist einem Sanierungsbereich eine besondere Bedeutung für Tourismus oder
Gesundheitswirtschaft zuerkannt, kann zur besseren Einpassung in das
städtebauliche Umfeld für eine besonders zu gestaltende Wand einer aktiven
Lärmschutzmaßnahme ein Zuschlagsfaktor in Ansatz gebracht werden, um den sich
ergebenden Zusatznutzen und erhöhte Ausgaben zu berücksichtigen. Voraussetzung ist
ein Nutzen-Kosten-Verhältnis unter Berücksichtigung des Zusatznutzens und der
erhöhten Kosten gleich oder größer 1 der aktiven Lärmschutzmaßnahme. Der
Zuschlagsfaktor auf den monetär bewerteten Nutzen der Pegelminderung darf
maximal 3 betragen.
Von den Mitteln können bis zu 2 Mio. € zur Finanzierung eines deutschlandweiten
Lärm-Monitoringsystems verwendet werden.
Von den Mitteln dürfen bis zu 2 Mio. € für innovative Lärmminderungs- und
Erschütterungsminderungsmaßnahmen am Fahrweg verwendet werden.
Darüber hinaus können aus dem Titel bis zu 3 Mio. € für Gutachter- und
Evaluierungskosten im Zusammenhang mit den o. g. Programmen und Maßnahmen
verwendet werden.
Aus dem Titel können zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen auf der Grundlage von
Machbarkeitsuntersuchungen an Lärmbrennpunkten im Elbtal, im Mittelrheintal,
im Inntal sowie am östlichen Berliner Außenring außerhalb der Förderrichtlinie
Lärmsanierung finanziert werden.
Bezeichnung 1 000 €
1. Durch Einnahmen aus der Lkw-Maut gedeckt................................ 185 000
2. Durch konventionelle Mittel gedeckt................................................ -
Zusammen............................................................................................ 185 000
891 06
-742
Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit
dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic
Management System)
-
1 083 156
928 025
239 577
Erläuterungen:
Weniger wegen Verlagerung in das Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität.
- 33 -
Bundesschienenwege 1202
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
891 07
-045
Investitionszuschüsse an die DB AG für Zwecke der zivilen
Notfallvorsorge und des Krisenmanagements
2 791
2 791
7 500
879
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
682 07.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 281 01.
Erläuterungen:
Der Ansatz dient der Umsetzung von Baumaßnahmen zur Errichtung und
erstmaligen Einrichtung von Betriebsschutzeinrichtungen.
Nach Maßgabe des Verkehrssicherstellungsgesetzes (VerkSiG) werden der DB
AG Einzelaufgaben der zivilen Verteidigung auf dem Gebiet des
Eisenbahnverkehrs übertragen. Gemäß § 10 a des VerkSiG obliegen der DB AG bestimmte
Aufgaben zur Abwehr besonderer Gefahren und Schäden. Im Rahmen der zivilen
Verteidigung ist es erforderlich, betriebswichtige Anlagen sowie das notwendige
Betriebs- und Betriebslenkungspersonal zu schützen (Betriebsschutzräume).
Die aus Ausgaben für Zwecke der zivilen Verteidigung geschaffenen
Vermögenswerte werden Eigentum des Bundes, soweit Anlagen nicht wesentliche
Bestandteile von Grundstücken der DB AG werden. Sie werden der DB AG zur Verwaltung
überlassen.
891 09
-742
Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von
Bahnhöfen
165 000
97 436
435 461
47 551
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 106 520 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 21 600 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 73 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................ 11 920 T€
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
1. Aus den Mitteln soll unter anderem die bauliche Umsetzung des im Rahmen
des ZIP angelegten sog. Planungsvorrates von 111 Verkehrsstationen
finanziert werden (Säule 1).
2. Aus den Mitteln soll die beschleunigte Herstellung der Barrierefreiheit kleiner
Verkehrsstationen mit mehr als 1.000 und bis zu 4.000 Reisenden pro Tag
finanziert werden (Säule 2).
3. Attraktivitätssteigernde Maßnahmen an Empfangsgebäuden (Säule 3 des
Tausend-Bahnhöfe-Programms).
4. Der Ansatz dient in Höhe von 6 538 T€ der Finanzierung von zusätzliche
Attraktivitätssteigernde Maßnahmen an Empfangsgebäuden und Maßnahmen
zur beschleunigten Herstellung der Barrierefreiheit an rd. 1.000
Verkehrsstationen (III. Entlastungspaket).
5. Der Ansatz dient in Höhe von 23 462 T€ der Finanzierung von
Bahnsteigaufhöhungen an 16 Verkehrsstationen (III. Entlastungspaket).
Bezeichnung 1 000 €
1. Durch Einnahmen aus der Lkw-Maut gedeckt................................ 165 000
2. Durch konventionelle Mittel gedeckt................................................ -
Zusammen............................................................................................ 165 000
Mehr wegen Anpassung an den Bedarf.
- 34 -
1202 Bundesschienenwege
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
891 10
-742
Kleine und Mittlere Maßnahmen der Bundesschienenwege 35 000
108 230
72 899
6 626
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 329 606 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 83 938 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 86 985 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 70 633 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 58 832 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 29 218 T€
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Kleinere und Mittlere Maßnahmen der Bundesschienenwege sind Maßnahmen
zur Entlastung von überlasteten Schienenwegen im Sinne von § 55 ERegG, zur
Umsetzung des Deutschland-Taktes, zur Förderung Elektrischer Güterbahnen und
zur Umsetzung des Programms „Induktive Sicherung anfahrender Züge (INA)“,
sofern diese weder Ersatzinvestitionen im Sinne der LuFV darstellen noch im
Bedarfsplan für die Bundesschienenwege enthalten sind. Voraussetzung für die
Finanzierung von Maßnahmen an überlasteten Schienenwegen im Sinne von § 55
ERegG ist ein von der zuständigen Eisenbahnaufsichtsbehörde bestätigter Plan
zur Erhöhung der Schienenwegkapazität gemäß § 59 ERegG.
Bezeichnung 1 000 €
1. Durch Einnahmen aus der Lkw-Maut gedeckt................................ 35 000
2. Durch konventionelle Mittel gedeckt................................................ -
Zusammen............................................................................................ 35 000
Weniger wegen Anpassung an den Bedarf.
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Infrastrukturbeitrag des Bundes für die Erhaltung der Schienenwege der
Eisenbahnen des Bundes
(3 200)
(7 475 744)
532 14
-742
Ausgaben für Prüfungen und Gutachten LuFV/LV InfraGO 3 200
2 511
635
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 680 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 650 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 820 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu...................................................... 70 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu...................................................... 70 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu...................................................... 70 T€
Erläuterungen:
Unter diesem Titel sind die anfallenden Kosten in direktem Zusammenhang mit
der LuFV III bzw. einer künftigen Leistungsvereinbarung InfraGO (LV InfraGO)
enthalten. Hierunter fallen insbesondere:
- Prüfungshandlungen z. B. für den Infrastrukturwirtschaftsprüfer
- Gutachter- und Beratungsleistungen insb. zur Ermittlung künftiger Mittelbedarfe
- Leistungen zum fachlichen Monitoring von Infrastruktur und
Investitionsplanung im Eisenbahnbereich (z. B. Kapazität, Pünktlichkeit, Netzverfügbarkeit und
nutzerfreundliches Baustellenmanagement)
- Leistungen zur Erstellung und Auswertung zu Messdatenmaterial
- Klärung von Einzelfragestellungen insb. aus dem parlamentarischen Raum.
- 35 -
Bundesschienenwege 1202
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
891 11
-742
Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der
Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes
-
7 473 233
5 364 604
Erläuterungen:
Weniger wegen Verlagerung in das Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität.
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen (120 000)
(120 000)
745 21
-722
Kostendrittel des Bundes an Kreuzungsmaßnahmen nach § 13 Abs. 1
Satz 2 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) (Baulast Bund)
6 000
6 000
3 137
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 700 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 100 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 100 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Tit. 745 21 dürfen
für im Straßenbauplan nicht veranschlagte Bauvorhaben des Bundes
und für Kosten- und Zuschusserhöhungen nur mit Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen in Anspruch genommen werden, soweit
es nicht darauf verzichtet. Die Bauvorhaben bzw. die Kosten- und
Zuschusserhöhungen gelten nach dieser Einwilligung als in den
Straßenbauplan eingestellt.
Erläuterungen:
Ausgaben (einschl. Grunderwerbskosten) für das Drittel der Kostenmasse, das
der Bund gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 EKrG zu tragen hat.
Einzelmaßnahmen über 5 000 T€ siehe Tabelle 6 des Straßenbauplans.
882 21
-723
Kostendrittel des Bundes an Kreuzungsmaßnahmen nach § 13 Abs. 1
Satz 2 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) (Baulast: Länder)
15 000
15 000
10 560
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 12 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 7 500 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 500 T€
Erläuterungen:
Ausgaben (einschl. Grunderwerbskosten) für das Drittel der Kostenmasse einer
Maßnahme, u. a. Einrichtung technischer Sicherungen, das der Bund gemäß § 13
Abs. 1 Satz 2 EkrG zu tragen hat.
- 36 -
1202 Bundesschienenwege
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 02
883 21
-725
Kostenhälfte des Bundes an Kreuzungsmaßnahmen nach § 13 Abs. 2
Satz 1 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) (Baulast: Kommunen)
91 500
91 500
113 782
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 84 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 44 500 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 25 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 000 T€
Erläuterungen:
Ausgaben (einschl. Grunderwerbskosten) für die Hälfte der Kostenmasse einer
Maßnahme, u. a. Einrichtung technischer Sicherungen, die der Bund gemäß § 13
Abs. 2 Satz 1 EkrG zu tragen hat.
883 23
-725
Zuschüsse nach § 17 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) 7 500
7 500
-
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€
Erläuterungen:
Ausgaben (einschl. Grunderwerbskosten) für Zuschüsse an kommunale
Baulastträger zur Förderung der Errichtung oder Änderung von Eisenbahnkreuzungen auf
Strecken bundeseigener Eisenbahnen, wenn die Maßnahmen dazu dienen, einen
neuen Radweg zu bauen oder einen bestehenden Radweg auszubauen.
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
891 02
-742
Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der
Eisenbahnen des Bundes zur Beseitigung von Engpässen im Nahverkehr
22 000
14 740
891 08
-742
Förderinitiative "Elektrische Güterbahn"
13 300
12 437
1 767
- 37 -
Bundesschienenwege 1202
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Nach Artikel 89 des Grundgesetzes werden die
Bundeswasserstraßen durch die Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes verwaltet. Zu den damit verbundenen
Aufgaben gehören unter anderem der Betrieb und die
Unterhaltung der bundeseigenen Wasserbauwerke und
Schifffahrtsanlagen sowie Maßnahmen zur Erhaltung und zum Ausbau
der Wasserstraßen als Verkehrsweg.
In diesem Kapitel sind Einnahmen und Erstattungen aus
der verkehrlichen Nutzung der Wasserstraßen und die
Ausgaben für die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und
den Betrieb ihrer Anlagen sowie für Erhaltung, Ausbau
und Ersatz der Infrastruktur veranschlagt. Weiterhin
werden hier die Ausgaben für die Wiederherstellung der
ökologischen Durchgängigkeit an den Stauanlagen der
Bundeswasserstraßen veranschlagt, soweit es die Ziele der
Wasserrahmenrichtlinie erfordern.
Die finanzwirksamen Schwerpunkte des Kapitels mit
insgesamt rd. 1.421 Mio. Euro liegen in der Substanzerhaltung
und Erneuerung der vorhandenen Infrastruktur in
Verbindung mit einer qualitativen Verbesserung der
Wasserstraßen mit hoher Verkehrsbelastung. Dazu gehören:
1. Erhalt und Ausbau der seewärtigen Zufahrten und der
Hinterlandanbindungen der Seehäfen,
2. Substanzerhaltung und Optimierung des bestehenden
Bundeswasserstraßennetzes,
3. Erhaltung und Ausbau von Schleusen,
4. Modernisierung der betrieblichen Infrastruktur,
5. Sicherstellung der maritimen Notfallvorsorge.
Darüber hinaus sind weitere Verwaltungseinnahmen und -
ausgaben sowie alle Personalausgaben der WSV für Verwaltung,
Betrieb, Bauplanung und Bauleitung im Kapitel 1218
veranschlagt.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Das Netz der Bundeswasserstraßen umfasst rd. 7 350 km
Binnenwasserstraßen und rd. 23 000 qkm Seewasserstraßen.
Zu den wichtigsten Bauwerken zählen rd. 350
Schleusenanlagen, rd. 300 Wehranlagen, 4 Schiffshebewerke, 8 Sperrwerke,
9 Verkehrszentralen an der Küste und 5 Revierzentralen im
Binnenbereich sowie rd. 1 000 Brücken.
1. Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und Betrieb ihrer
Anlagen
Zur Wahrnehmung der Betriebs- und Unterhaltungsaufgaben
hält die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eigenes
Personal, Werkstätten sowie einen Fahrzeug- und Gerätepark
vor. Ein Teil der Unterhaltungsaufgaben wird an
Privatunternehmen vergeben. Im Zuge von Sicherung und Erhalt der
Infrastruktur der im Eigentum des Bundes stehenden
Nebenwasserstraßen werden die Belange der Freizeit
(Wassertourismus) und der ökologischen Weiterentwicklung verstärkt
berücksichtigt. Mit den veranschlagten Sach- und Betriebsmitteln
in Höhe von rd. 300 Mio. Euro werden die Bestands- und
Funktionssicherung der Anlagen und somit der Schiffsverkehr
an den Haupt- und Nebenwasserstraßen ermöglicht.
2. Ausbau und Ersatz der Infrastruktur der
Bundeswasserstraßen (SDG 9)
Das Netz der Bundeswasserstraßen wird durch
Ausbaumaßnahmen ständig verbessert, rationalisiert und den
veränderten verkehrlichen und betrieblichen Anforderungen angepasst.
Darüber hinaus fallen aufgrund der Altersstruktur der Anlagen
ständig Ersatzinvestitionen an.
Mit den veranschlagten Investitionsmitteln werden die
notwendigen Erhaltungs-, Ersatz- und Ausbaumaßnahmen sowie
Anpassungen der Infrastruktur an die verkehrlichen und
technischen Entwicklungen sichergestellt.
Mit dem kontinuierlichen Um- und Ausbau der
verkehrstechnischen Anlagen und Systeme an den See- und
Binnenschifffahrtsstraßen werden die Kommunikations- und
Steuerungsmöglichkeiten verbessert und eine sichere und leichte
Navigation der Schifffahrt gewährleistet.
An einigen Ausbauvorhaben beteiligen sich die Bundesländer
und Dritte aufgrund besonderer Abkommen und Verträge.
3. Maritime Notfallvorsorge
Zur Abwehr und Bewältigung der von maritimen
Schadenslagen ausgehenden Gefahren im Seeverkehr einschließlich der
Gefahren für die Umwelt wird ein qualifiziertes
Unfallmanagement vom Bund und den Küstenländern vorgehalten.
Dazu werden in den Bereichen Feuerschutz und
Verletztenversorgung auf den Seewasserstraßen und in den
Mündungstrichtern, für Luftüberwachung und Bekämpfung von
Meeresverschmutzungen auf See sowie Notschleppen
entsprechende Einsatzmittel, Fahrzeuge und Geräte vorgehalten sowie
Notliegeplätze bereitgestellt. Die dafür veranschlagten
Ausgaben betragen rd. 111 Mio. Euro.
4. Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit und
Maßnahmen zur ökologischen Weiterentwicklung an
Bundeswasserstraßen (SDG 15)
An den von ihr betriebenen Stauanlagen der
Bundeswasserstraßen ist die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
(WSV) gemäß Wasserhaushaltsgesetz für die Erhaltung und
Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit
zuständig. Dazu sind der Bau oder die Erneuerung von Fischpässen
oder Umgehungsrinnen als Fischwanderhilfen erforderlich.
Die WSV ist gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und
Wasserstraßengesetz (WaStrG) zudem für den
wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zuständig, soweit es
die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfordern.
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