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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1202 Bundesschienenwege (Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1202 Bundesschienenwege (Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr) 1202 Bundesschienenwege Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -742 Vermischte Einnahmen 2 000 2 000 1 245 121 01 -742 Gewinne aus Beteiligungen - - 650 000 Übrige Einnahmen 161 01 -742 Zinseinnahmen aus Darlehen für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes - 181 01 -742 Rückzahlung von Darlehen für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes - - - 281 01 -045 Einnahmen aus der Nutzung und Vermietung von vorgehaltenen Einrichtungen der zivilen Notfallvorsorge und des Krisenmanagements 489 978 166 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 682 07 und 891 07. 2. Zu erstattende Beträge dürfen, auch wenn sie in einem früheren Haushaltsjahr vereinnahmt worden sind, von den Einnahmen abgesetzt werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Lohnaufwendungen für das Be- und Entladen von Brückengerät und mobilen Stellwerken, Lohn- und Materialaufwendungen für die Instandsetzung von zurückgegebenem beschädigten Brückengerät und mobilen Stellwerken; Reparaturkostenzuschläge, die zur Werterhaltung der Geräte bei der Vermietung zu erheben sind.................................................................................................. - 2. Einnahmen aus der Verwertung von Geräten und Materialien der zivilen Notfallvorsorge (insbesondere Vermietung von Brückengerät und mobilen Stellwerken)........................................................... 489 Zusammen............................................................................................ 489 281 02 -742 Rückzahlungen von Zuwendungen - - 42 331 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen dienen bis zur Höhe von 25 Prozent zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1210 Tit. 682 52, 682 53, 892 41 und 892 42. 2. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 861 01 und 891 01. - 29 - Bundesschienenwege 1202 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 281 02 3. Überzahlte und zu erstattende Rückforderungsbeträge dürfen, auch wenn sie in einem früheren Haushaltsjahr vereinnahmt worden sind, von den Einnahmen abgesetzt werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Rückforderungen nach § 24 LuFV III............................................... - 2. Sonstiges......................................................................................... - Zusammen............................................................................................ - 287 01 -742 Einnahmen für Schienenwegevorhaben auf der Grundlage von internationalen Vereinbarungen - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 891 01. Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 682 01 -742 Machbarkeitsstudien für grenzüberschreitende Mobilität zur Umsetzung des Aachener Vertrages 2 500 2 500 27 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: Mit den Mitteln ist eine Finanzierung von Studien zur Machbarkeit und Vorplanung von im Zusammenhang mit dem Aachener Vertrag identifizierten grenzüberschreitenden Eisenbahninfrastrukturvorhaben möglich. 682 04 -742 Abgeltung übermäßiger Belastungen der Eisenbahnen des Bundes aus dem Betrieb und der Erhaltung höhengleicher Kreuzungen mit Straßen aller Baulastträger 143 009 102 000 102 000 Erläuterungen: Mehr wegen Anpassung an den Bedarf. 682 07 -045 Zuschuss an die DB AG für die Wahrnehmung von Aufgaben der zivilen Notfallvorsorge und des Krisenmanagements 4 100 4 100 3 940 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 891 07. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 281 01. - 30 - 1202 Bundesschienenwege Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 682 07 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Bewirtschaftung von Grundstücken, Gebäuden und Instandhaltung von Einrichtungen, Geräten und Stoffen................................. 969 2. Unterhaltung von ZV-Anlagen......................................................... 607 3. Erstattung Verwaltungskosten......................................................... 2 465 4. Sonstiges......................................................................................... 59 Zusammen............................................................................................ 4 100 Nach Maßgabe des Verkehrssicherstellungsgesetzes (VerkSiG) werden der DB AG Einzelaufgaben der zivilen Verteidigung auf dem Gebiet des Eisenbahnverkehrs übertragen. Die DB AG ist aufgrund von Verpflichtungen nach den §§ 10 Abs. 2 und 10 a des VerkSiG für die ihr entstehenden persönlichen und sächlichen Verwaltungsaufwendungen für Aufgaben der zivilen Verteidigung gemäß § 23 des VerkSiG zu entschädigen. Ausgaben für Investitionen 831 01 -742 Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG 8 485 000 5 500 000 1 125 000 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind gesperrt. Die Sperre gilt bis zur Vorlage einer Vereinbarung zwischen Bund und Deutsche Bahn AG über die Verwendung der Mittel. Erläuterungen: Mehr wegen Anpassung an den Bedarf. 861 01 -742 Darlehen für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes 3 000 000 - - Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Sperre gilt bis zum Abschluss eines Darlehensvertrages zwischen Bund und Deutsche Bahn AG über die Verwendung der Mittel. Hierbei ist eine Laufzeit von 34 Jahren, ein Zinssatz von 1,5 Prozent p. a. sowie eine Endfälligkeit des Darlehens vorzusehen. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 281 02. Erläuterungen: Der Bund kann Investitionen in die Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes nach Maßgabe des Bundesschienenwegeausbaugesetzes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanzieren. Die Bundesmittel werden auf der Grundlage von Finanzierungsvereinbarungen bereitgestellt. Aus diesen Finanzierungsvereinbarungen geht u. a. hervor, ob die Bundesmittel in Form rückzahlbarer Darlehen oder nicht rückzahlbarer Baukostenzuschüsse gewährt werden. Schienenwege im Sinne dieses Gesetzes sind die Schienenwege von Eisenbahnen einschließlich der für den Betrieb der Schienenwege notwendigen Anlagen, deren Bau oder Änderung grundsätzlich Gegenstand einer Planfeststellung nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes sein können. Die gewährten Darlehen sind in Höhe der jährlichen Abschreibungen auf den vom Bund finanzierten Schienenweg zu tilgen. - 31 - Bundesschienenwege 1202 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 891 01 -742 Baukostenzuschüsse für Investitionen des Bedarfsplans Schiene 456 280 1 682 299 549 433 1 902 000 Verpflichtungsermächtigung.................................................. 2 427 763 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 54 230 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 77 393 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.............................................. 110 960 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 136 144 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 286 200 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 286 200 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 286 200 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................. 315 993 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................. 329 443 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................. 250 000 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................. 150 000 T€ im Haushaltsjahr 2037 bis zu............................................... 75 000 T€ im Haushaltsjahr 2038 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2039 bis zu............................................... 20 000 T€ Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 281 02 und 287 01. Erläuterungen: Der Bund kann Investitionen in die Neu- und Ausbauvorhaben der Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes nach Maßgabe des Bundesschienenwegeausbaugesetzes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanzieren. Die Bundesmittel werden auf der Grundlage von Finanzierungsvereinbarungen bereitgestellt. Aus dem Titel werden Verkehrsprojekte finanziert, die im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege (Anlage 1 zu § 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes) enthalten sind. Bezeichnung 1 000 € 1. Durch Einnahmen aus der Lkw-Maut gedeckt................................ 456 280 2. Durch konventionelle Mittel gedeckt................................................ - Zusammen............................................................................................ 456 280 Weniger wegen Verteidigungsausgaben. 891 03 -742 Baukostenzuschüsse der Europäischen Union für Investitionen in Transeuropäische Verkehrsnetze im Bereich der Eisenbahnen des Bundes - - 180 210 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 250 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 50 000 T€ Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1210 Tit. 272 02. - 32 - 1202 Bundesschienenwege Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 891 05 -742 Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes 185 000 185 384 77 646 150 389 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 193 342 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 42 684 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 37 824 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 39 492 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 25 365 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 10 360 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 10 360 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 8 400 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 7 737 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 7 604 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 3 516 T€ Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: Der Bund kann Investitionen zur Lärmminderung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes mit Baukostenzuschüssen finanzieren, wenn der Lärmpegel folgende Immissionswerte überschreitet: 1. Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten, Kurheime und Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete 64/54 dB(A) Tag/ Nacht, 2. Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete 66/56 dB(A) Tag/Nacht, 3. Gewerbegebiete 72/62 dB(A) Tag/Nacht. Ist einem Sanierungsbereich eine besondere Bedeutung für Tourismus oder Gesundheitswirtschaft zuerkannt, kann zur besseren Einpassung in das städtebauliche Umfeld für eine besonders zu gestaltende Wand einer aktiven Lärmschutzmaßnahme ein Zuschlagsfaktor in Ansatz gebracht werden, um den sich ergebenden Zusatznutzen und erhöhte Ausgaben zu berücksichtigen. Voraussetzung ist ein Nutzen-Kosten-Verhältnis unter Berücksichtigung des Zusatznutzens und der erhöhten Kosten gleich oder größer 1 der aktiven Lärmschutzmaßnahme. Der Zuschlagsfaktor auf den monetär bewerteten Nutzen der Pegelminderung darf maximal 3 betragen. Von den Mitteln können bis zu 2 Mio. € zur Finanzierung eines deutschlandweiten Lärm-Monitoringsystems verwendet werden. Von den Mitteln dürfen bis zu 2 Mio. € für innovative Lärmminderungs- und Erschütterungsminderungsmaßnahmen am Fahrweg verwendet werden. Darüber hinaus können aus dem Titel bis zu 3 Mio. € für Gutachter- und Evaluierungskosten im Zusammenhang mit den o. g. Programmen und Maßnahmen verwendet werden. Aus dem Titel können zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen auf der Grundlage von Machbarkeitsuntersuchungen an Lärmbrennpunkten im Elbtal, im Mittelrheintal, im Inntal sowie am östlichen Berliner Außenring außerhalb der Förderrichtlinie Lärmsanierung finanziert werden. Bezeichnung 1 000 € 1. Durch Einnahmen aus der Lkw-Maut gedeckt................................ 185 000 2. Durch konventionelle Mittel gedeckt................................................ - Zusammen............................................................................................ 185 000 891 06 -742 Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management System) - 1 083 156 928 025 239 577 Erläuterungen: Weniger wegen Verlagerung in das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. - 33 - Bundesschienenwege 1202 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 891 07 -045 Investitionszuschüsse an die DB AG für Zwecke der zivilen Notfallvorsorge und des Krisenmanagements 2 791 2 791 7 500 879 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 682 07. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 281 01. Erläuterungen: Der Ansatz dient der Umsetzung von Baumaßnahmen zur Errichtung und erstmaligen Einrichtung von Betriebsschutzeinrichtungen. Nach Maßgabe des Verkehrssicherstellungsgesetzes (VerkSiG) werden der DB AG Einzelaufgaben der zivilen Verteidigung auf dem Gebiet des Eisenbahnverkehrs übertragen. Gemäß § 10 a des VerkSiG obliegen der DB AG bestimmte Aufgaben zur Abwehr besonderer Gefahren und Schäden. Im Rahmen der zivilen Verteidigung ist es erforderlich, betriebswichtige Anlagen sowie das notwendige Betriebs- und Betriebslenkungspersonal zu schützen (Betriebsschutzräume). Die aus Ausgaben für Zwecke der zivilen Verteidigung geschaffenen Vermögenswerte werden Eigentum des Bundes, soweit Anlagen nicht wesentliche Bestandteile von Grundstücken der DB AG werden. Sie werden der DB AG zur Verwaltung überlassen. 891 09 -742 Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen 165 000 97 436 435 461 47 551 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 106 520 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 21 600 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 73 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................ 11 920 T€ Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: 1. Aus den Mitteln soll unter anderem die bauliche Umsetzung des im Rahmen des ZIP angelegten sog. Planungsvorrates von 111 Verkehrsstationen finanziert werden (Säule 1). 2. Aus den Mitteln soll die beschleunigte Herstellung der Barrierefreiheit kleiner Verkehrsstationen mit mehr als 1.000 und bis zu 4.000 Reisenden pro Tag finanziert werden (Säule 2). 3. Attraktivitätssteigernde Maßnahmen an Empfangsgebäuden (Säule 3 des Tausend-Bahnhöfe-Programms). 4. Der Ansatz dient in Höhe von 6 538 T€ der Finanzierung von zusätzliche Attraktivitätssteigernde Maßnahmen an Empfangsgebäuden und Maßnahmen zur beschleunigten Herstellung der Barrierefreiheit an rd. 1.000 Verkehrsstationen (III. Entlastungspaket). 5. Der Ansatz dient in Höhe von 23 462 T€ der Finanzierung von Bahnsteigaufhöhungen an 16 Verkehrsstationen (III. Entlastungspaket). Bezeichnung 1 000 € 1. Durch Einnahmen aus der Lkw-Maut gedeckt................................ 165 000 2. Durch konventionelle Mittel gedeckt................................................ - Zusammen............................................................................................ 165 000 Mehr wegen Anpassung an den Bedarf. - 34 - 1202 Bundesschienenwege Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 891 10 -742 Kleine und Mittlere Maßnahmen der Bundesschienenwege 35 000 108 230 72 899 6 626 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 329 606 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 83 938 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 86 985 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 70 633 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 58 832 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 29 218 T€ Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: Kleinere und Mittlere Maßnahmen der Bundesschienenwege sind Maßnahmen zur Entlastung von überlasteten Schienenwegen im Sinne von § 55 ERegG, zur Umsetzung des Deutschland-Taktes, zur Förderung Elektrischer Güterbahnen und zur Umsetzung des Programms „Induktive Sicherung anfahrender Züge (INA)“, sofern diese weder Ersatzinvestitionen im Sinne der LuFV darstellen noch im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege enthalten sind. Voraussetzung für die Finanzierung von Maßnahmen an überlasteten Schienenwegen im Sinne von § 55 ERegG ist ein von der zuständigen Eisenbahnaufsichtsbehörde bestätigter Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität gemäß § 59 ERegG. Bezeichnung 1 000 € 1. Durch Einnahmen aus der Lkw-Maut gedeckt................................ 35 000 2. Durch konventionelle Mittel gedeckt................................................ - Zusammen............................................................................................ 35 000 Weniger wegen Anpassung an den Bedarf. Titelgruppe 01 Tgr. 01 Infrastrukturbeitrag des Bundes für die Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (3 200) (7 475 744) 532 14 -742 Ausgaben für Prüfungen und Gutachten LuFV/LV InfraGO 3 200 2 511 635 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 680 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 650 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 820 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu...................................................... 70 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu...................................................... 70 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu...................................................... 70 T€ Erläuterungen: Unter diesem Titel sind die anfallenden Kosten in direktem Zusammenhang mit der LuFV III bzw. einer künftigen Leistungsvereinbarung InfraGO (LV InfraGO) enthalten. Hierunter fallen insbesondere: - Prüfungshandlungen z. B. für den Infrastrukturwirtschaftsprüfer - Gutachter- und Beratungsleistungen insb. zur Ermittlung künftiger Mittelbedarfe - Leistungen zum fachlichen Monitoring von Infrastruktur und Investitionsplanung im Eisenbahnbereich (z. B. Kapazität, Pünktlichkeit, Netzverfügbarkeit und nutzerfreundliches Baustellenmanagement) - Leistungen zur Erstellung und Auswertung zu Messdatenmaterial - Klärung von Einzelfragestellungen insb. aus dem parlamentarischen Raum. - 35 - Bundesschienenwege 1202 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 891 11 -742 Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes - 7 473 233 5 364 604 Erläuterungen: Weniger wegen Verlagerung in das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Titelgruppe 02 Tgr. 02 Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen (120 000) (120 000) 745 21 -722 Kostendrittel des Bundes an Kreuzungsmaßnahmen nach § 13 Abs. 1 Satz 2 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) (Baulast Bund) 6 000 6 000 3 137 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 700 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 100 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 100 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Tit. 745 21 dürfen für im Straßenbauplan nicht veranschlagte Bauvorhaben des Bundes und für Kosten- und Zuschusserhöhungen nur mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen in Anspruch genommen werden, soweit es nicht darauf verzichtet. Die Bauvorhaben bzw. die Kosten- und Zuschusserhöhungen gelten nach dieser Einwilligung als in den Straßenbauplan eingestellt. Erläuterungen: Ausgaben (einschl. Grunderwerbskosten) für das Drittel der Kostenmasse, das der Bund gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 EKrG zu tragen hat. Einzelmaßnahmen über 5 000 T€ siehe Tabelle 6 des Straßenbauplans. 882 21 -723 Kostendrittel des Bundes an Kreuzungsmaßnahmen nach § 13 Abs. 1 Satz 2 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) (Baulast: Länder) 15 000 15 000 10 560 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 12 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 7 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 500 T€ Erläuterungen: Ausgaben (einschl. Grunderwerbskosten) für das Drittel der Kostenmasse einer Maßnahme, u. a. Einrichtung technischer Sicherungen, das der Bund gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 EkrG zu tragen hat. - 36 - 1202 Bundesschienenwege Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 02 883 21 -725 Kostenhälfte des Bundes an Kreuzungsmaßnahmen nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) (Baulast: Kommunen) 91 500 91 500 113 782 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 84 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 44 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 25 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 000 T€ Erläuterungen: Ausgaben (einschl. Grunderwerbskosten) für die Hälfte der Kostenmasse einer Maßnahme, u. a. Einrichtung technischer Sicherungen, die der Bund gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 EkrG zu tragen hat. 883 23 -725 Zuschüsse nach § 17 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) 7 500 7 500 - Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€ Erläuterungen: Ausgaben (einschl. Grunderwerbskosten) für Zuschüsse an kommunale Baulastträger zur Förderung der Errichtung oder Änderung von Eisenbahnkreuzungen auf Strecken bundeseigener Eisenbahnen, wenn die Maßnahmen dazu dienen, einen neuen Radweg zu bauen oder einen bestehenden Radweg auszubauen. Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 891 02 -742 Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes zur Beseitigung von Engpässen im Nahverkehr 22 000 14 740 891 08 -742 Förderinitiative "Elektrische Güterbahn" 13 300 12 437 1 767 - 37 - Bundesschienenwege 1202 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Nach Artikel 89 des Grundgesetzes werden die Bundeswasserstraßen durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes verwaltet. Zu den damit verbundenen Aufgaben gehören unter anderem der Betrieb und die Unterhaltung der bundeseigenen Wasserbauwerke und Schifffahrtsanlagen sowie Maßnahmen zur Erhaltung und zum Ausbau der Wasserstraßen als Verkehrsweg. In diesem Kapitel sind Einnahmen und Erstattungen aus der verkehrlichen Nutzung der Wasserstraßen und die Ausgaben für die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und den Betrieb ihrer Anlagen sowie für Erhaltung, Ausbau und Ersatz der Infrastruktur veranschlagt. Weiterhin werden hier die Ausgaben für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an den Stauanlagen der Bundeswasserstraßen veranschlagt, soweit es die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erfordern. Die finanzwirksamen Schwerpunkte des Kapitels mit insgesamt rd. 1.421 Mio. Euro liegen in der Substanzerhaltung und Erneuerung der vorhandenen Infrastruktur in Verbindung mit einer qualitativen Verbesserung der Wasserstraßen mit hoher Verkehrsbelastung. Dazu gehören: 1. Erhalt und Ausbau der seewärtigen Zufahrten und der Hinterlandanbindungen der Seehäfen, 2. Substanzerhaltung und Optimierung des bestehenden Bundeswasserstraßennetzes, 3. Erhaltung und Ausbau von Schleusen, 4. Modernisierung der betrieblichen Infrastruktur, 5. Sicherstellung der maritimen Notfallvorsorge. Darüber hinaus sind weitere Verwaltungseinnahmen und - ausgaben sowie alle Personalausgaben der WSV für Verwaltung, Betrieb, Bauplanung und Bauleitung im Kapitel 1218 veranschlagt. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Das Netz der Bundeswasserstraßen umfasst rd. 7 350 km Binnenwasserstraßen und rd. 23 000 qkm Seewasserstraßen. Zu den wichtigsten Bauwerken zählen rd. 350 Schleusenanlagen, rd. 300 Wehranlagen, 4 Schiffshebewerke, 8 Sperrwerke, 9 Verkehrszentralen an der Küste und 5 Revierzentralen im Binnenbereich sowie rd. 1 000 Brücken. 1. Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und Betrieb ihrer Anlagen Zur Wahrnehmung der Betriebs- und Unterhaltungsaufgaben hält die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eigenes Personal, Werkstätten sowie einen Fahrzeug- und Gerätepark vor. Ein Teil der Unterhaltungsaufgaben wird an Privatunternehmen vergeben. Im Zuge von Sicherung und Erhalt der Infrastruktur der im Eigentum des Bundes stehenden Nebenwasserstraßen werden die Belange der Freizeit (Wassertourismus) und der ökologischen Weiterentwicklung verstärkt berücksichtigt. Mit den veranschlagten Sach- und Betriebsmitteln in Höhe von rd. 300 Mio. Euro werden die Bestands- und Funktionssicherung der Anlagen und somit der Schiffsverkehr an den Haupt- und Nebenwasserstraßen ermöglicht. 2. Ausbau und Ersatz der Infrastruktur der Bundeswasserstraßen (SDG 9) Das Netz der Bundeswasserstraßen wird durch Ausbaumaßnahmen ständig verbessert, rationalisiert und den veränderten verkehrlichen und betrieblichen Anforderungen angepasst. Darüber hinaus fallen aufgrund der Altersstruktur der Anlagen ständig Ersatzinvestitionen an. Mit den veranschlagten Investitionsmitteln werden die notwendigen Erhaltungs-, Ersatz- und Ausbaumaßnahmen sowie Anpassungen der Infrastruktur an die verkehrlichen und technischen Entwicklungen sichergestellt. Mit dem kontinuierlichen Um- und Ausbau der verkehrstechnischen Anlagen und Systeme an den See- und Binnenschifffahrtsstraßen werden die Kommunikations- und Steuerungsmöglichkeiten verbessert und eine sichere und leichte Navigation der Schifffahrt gewährleistet. An einigen Ausbauvorhaben beteiligen sich die Bundesländer und Dritte aufgrund besonderer Abkommen und Verträge. 3. Maritime Notfallvorsorge Zur Abwehr und Bewältigung der von maritimen Schadenslagen ausgehenden Gefahren im Seeverkehr einschließlich der Gefahren für die Umwelt wird ein qualifiziertes Unfallmanagement vom Bund und den Küstenländern vorgehalten. Dazu werden in den Bereichen Feuerschutz und Verletztenversorgung auf den Seewasserstraßen und in den Mündungstrichtern, für Luftüberwachung und Bekämpfung von Meeresverschmutzungen auf See sowie Notschleppen entsprechende Einsatzmittel, Fahrzeuge und Geräte vorgehalten sowie Notliegeplätze bereitgestellt. Die dafür veranschlagten Ausgaben betragen rd. 111 Mio. Euro. 4. Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit und Maßnahmen zur ökologischen Weiterentwicklung an Bundeswasserstraßen (SDG 15) An den von ihr betriebenen Stauanlagen der Bundeswasserstraßen ist die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) gemäß Wasserhaushaltsgesetz für die Erhaltung und Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit zuständig. Dazu sind der Bau oder die Erneuerung von Fischpässen oder Umgehungsrinnen als Fischwanderhilfen erforderlich. Die WSV ist gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Wasserstraßengesetz (WaStrG) zudem für den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zuständig, soweit es die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfordern. - 38 -

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