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Schriftliche Frage 1 von Thomas Dietz (AfD): Ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes („Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort…

dip / schriftliche_frage 16.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.

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Schriftliche Frage 1 von Thomas Dietz (AfD): Ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes („Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort… Frage 1 (Thomas Dietz, AfD): Ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes („Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“), nicht durch die vorgesehenen neuen Richtlinien und Durchgriffsmöglichkeiten der von den Landesmedienanstalten über den Medienstaatsvertrag eingesetzten KI KIVI berührt oder gebrochen wird, und wenn ja, wie? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 12. Oktober 2026: Der Medienstaatsvertrag und die darin vorgesehenen Kontroll- und Durchsetzungsbefugnisse der Landesmedienanstalten liegen in der Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung kommentiert diese nicht.

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