Schriftliche Frage 50 von Steffen Kotré (AfD): Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie auf die Mündliche Frage 52 des Abgeordneten Eugen Schmidt (Plenarprotokoll 20/78 vom 1…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 50 von Steffen Kotré (AfD): Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie auf die Mündliche Frage 52 des Abgeordneten Eugen Schmidt (Plenarprotokoll 20/78 vom 1…
Frage 50 (Steffen Kotré, AfD):
Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie auf die Mündliche Frage 52 des Abgeordneten Eugen Schmidt (Plenarprotokoll 20/78 vom 18. Januar 2023) mitgeteilt hat, sie habe eine Teilnahme an der 9144. Sitzung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 30. September 2022 nach Regel 37 der Vorläufigen Geschäftsordnung nicht beantragt, weil hierfür angesichts der Unterrichtung durch Dänemark und Schweden vom 29. September 2022 keine Veranlassung bestanden habe, eine Teilnahme an den beiden weiteren Sitzungen des Sicherheitsrats zu demselben Gegenstand am 21. Februar 2023 und am 27. März 2023 beantragt oder erwogen, und, soweit dies nicht geschehen ist, aus welchen Gründen nicht?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 14. Oktober 2026:
Für die 9266. Sitzung sowie für die 9295. Sitzung des VN- Sicherheitsrats hat die Bundesregierung keine Teilnahme nach Regel 37 der Vorläufigen Geschäftsordnung des Sicherheitsrats beantragt, weil es dafür keine Veranlassung gab. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Mündliche Frage 52 des Abgeordneten Eugen Schmidt (Plenarprotokoll 20/78 vom 18. Januar 2023) verwiesen.
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