Ergänzende Fragen zum Scheitern der deutschen Kandidatur für einen nicht-ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für die Amtszeit 2027/2028 (Antwort zu Drs. 21/7983)
Text
Ergänzende Fragen zum Scheitern der deutschen Kandidatur für einen nicht-ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für die Amtszeit 2027/2028 (Antwort zu Drs. 21/7983)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8223
21. Wahlperiode 25.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau, Ulrich von Zons,
Stephan Brandner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7983 –
Ergänzende Fragen zum Scheitern der deutschen Kandidatur für einen
nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für die Amtszeit
2027/2028
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 3. Juni 2026 stimmte die Generalversammlung der Vereinten Nationen
(UN) in New York über die Vergabe der nichtständigen Sitze im UN-
Sicherheitsrat für die Amtszeit 2027/2028 ab (vgl. https://webtv.un.org/en/asset/k13/
k13vb71wlk, abgerufen am 27. August 2026). Die Bundesrepublik
Deutschland bewarb sich in der Regionalgruppe „Westeuropäische und andere
Staaten“ (WEOG) um einen der zwei zur Verfügung stehenden Sitze (vgl. https://tr
inidadandtobago.un.org/en/316628-trinidad-and-tobago-elected-non-permane
nt-member-un-security-council, abgerufen am 27. August 2026). Neben
Deutschland kandidierten in dieser Gruppe die Republik Österreich und
Portugal (vgl. https://trinidadandtobago.un.org/en/316628-trinidad-and-tobago-elect
ed-non-permanent-member-un-security-council, abgerufen am 27. August
2026). Bei der geheimen Wahl verfehlte Deutschland die erforderliche
Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitgliedstaaten
(mindestens 127 Stimmen) deutlich (vgl. https://webtv.un.org/en/asset/k13/k13vb7
1wlk, abgerufen am 27. August 2026). Während auf Portugal 134 Stimmen
und auf Österreich 131 Stimmen entfielen, erhielt die deutsche Bewerbung
lediglich 104 Stimmen (vgl. https://webtv.un.org/en/asset/k13/k13vb71wlk,
abgerufen am 27. August 2026). Damit ist die Bundesrepublik Deutschland
zum ersten Mal in der Geschichte der Vereinten Nationen bei einer Kandidatur
für den Sicherheitsrat gescheitert, nachdem sie zuvor bereits sechsmal
erfolgreich im Gremium vertreten war (zuletzt 2019/2020; vgl. www.tagesschau.de/
un-sicherheitsrat-deutschland-bewerbung-100.html, abgerufen am 27. August
2026). Dieses Abstimmungsergebnis offenbart nach Auffassung der
Fragesteller einen tiefgreifenden Vertrauens- und Einflussverlust der deutschen
Außenpolitik auf der internationalen Bühne. Die jahrelange diplomatische
Kampagne der Bundesregierung, die erhebliche personelle, logistische und finanzielle
Ressourcen in Anspruch genommen hat, muss nach Auffassung der
Fragesteller daher dringend parlamentarisch und finanzpolitisch hinterfragt werden
(vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/boko-2022-2549926, abgerufen
am 27. August 2026).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Es bedarf in den Augen der Fragesteller angesichts der Tragweite dieses
außenpolitischen Debakels einer tiefgehenden, detaillierten parlamentarischen
Aufklärung. Dies betrifft insbesondere das konkrete diplomatische Controlling
der Bundesregierung im Vorfeld der Wahl, die genaue budgetrechtliche
Zuordnung der verwendeten Steuermittel sowie die strategischen Konsequenzen für
den langfristigen deutschen Anspruch auf einen ständigen Sitz im
Sicherheitsrat.
1. Wie viele schriftliche oder mündliche Stimmzusagen (sogenannte Pledges)
von UN-Mitgliedstaaten lagen der Bundesregierung bzw. dem
Auswärtigen Amt vor dem Wahltag am 3. Juni 2026 für die deutsche
Sicherheitsratskandidatur konkret vor?
Zur Sicherung der Integrität von Wahlen und des Wahlgeheimnisses macht die
Bundesregierung grundsätzlich keine Angaben zu vertraulichen Absprachen bei
geheimen Wahlen in internationalen Organisationen. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksachennummer 21/7679 verwiesen.
2. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Differenz zwischen den im
Vorfeld der Wahl signalisierten oder fest zugesagten Stimmen und dem
tatsächlichen Wahlergebnis von lediglich 104 Stimmen?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
3. Welche internen Prognosen und lagebezogenen Zwischenberichte
bezüglich der Erfolgsaussichten der deutschen Bewerbung wurden dem
Leitungskreis des Auswärtigen Amts in den letzten sechs Monaten vor dem
Wahltermin vorgelegt, und zu welchen Ergebnissen kamen diese?
Der Stand der Wahlkampagne wurde in diesem Rahmen fortlaufend evaluiert.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Inwieweit sieht die Bundesregierung gegebenenfalls einen
Zusammenhang zwischen dem historisch schlechten Abschneiden bei der Wahl und
der deutschen Positionierung in zentralen geopolitischen Konflikten der
jüngeren Vergangenheit, insbesondere im Bereich der Nahost-Politik
sowie der Haltung zum Ukraine-Konflikt?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachennummer 21/7490 wird verwiesen.
5. Welche Rückmeldungen aus Kreisen der Staaten des sogenannten
Globalen Südens liegen der Bundesregierung gegebenenfalls vor, wonach die
deutsche Schwerpunktsetzung in der Entwicklungszusammenarbeit
(beispielsweise der Fokus auf feministische Außenpolitik oder
Klimadiplomatie) die Unterstützung für die deutsche Kandidatur beeinträchtigt hat?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachennummer 21/7679 verwiesen.
6. Hält die Bundesregierung an ihrem langfristigen außenpolitischen Ziel
fest, einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat im Rahmen einer
umfassenden Reform des Gremiums anzustreben?
Ja.
7. Wie begründet die Bundesregierung diese Ambition für einen ständigen
Sitz (vgl. Frage 6) sachlich und diplomatisch angesichts der Tatsache, dass
bei der Wahl am 3. Juni 2026 selbst die erforderliche Zweidrittelmehrheit
für einen turnusmäßigen, nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat deutlich
verfehlt wurde?
Eine Kandidatur Deutschlands für einen zweijährigen nicht-ständigen Sitz im
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verfolgt das konkrete Ziel, in diesem
Zeitraum an den Entscheidungen des Gremiums mitzuwirken und diese
mitgestalten. Die Bundesregierung setzt sich unabhängig von ihren Bewerbungen für
einen nicht-ständigen Sitz im VN‑Sicherheitsrat weiterhin gemeinsam mit ihren
G4‑Partnern für eine Reform des VN‑Sicherheitsrates ein. In seiner derzeitigen
Zusammensetzung reflektiert dieser nicht mehr die geopolitischen Verhältnisse
des 21. Jahrhunderts. Deshalb fordern eine Vielzahl der VN‑Mitglieder,
darunter Deutschland, dass die Zusammensetzung und Funktionsweise des
Sicherheitsrats an die gegenwärtigen Realitäten angepasst werden.
8. Welche konkreten außenpolitischen, diplomatischen und strategischen
Nachteile erwachsen der Bundesrepublik Deutschland durch die
Nichtmitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat in den Jahren 2027 und 2028,
insbesondere mit Blick auf die Mitgestaltung globaler Sicherheitsentscheidungen?
Durch die Nichtmitgliedschaft wird Deutschland 2027 und 2028 nicht an
Entscheidungen des VN‑Sicherheitsrates mitwirken.
9. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich angesichts dieses Wahlausgangs
für eine der unmittelbar folgenden Amtsperioden (beispielsweise
2028/2029) oder erst wieder im regulären westeuropäischen Turnus für
einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat zu bewerben?
Die Bundesregierung hat am 4. Juni 2026 Deutschlands Kandidaturen für einen
nicht-ständigen Sitz im VN‑Sicherheitsrat für die Wahlperioden 2035 bis 2036
sowie 2043 bis 2044 angemeldet und am 5. Juni 2026 alle VN-Mitgliedstaaten
hierüber schriftlich informiert.
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ISSN 0722-8333
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