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Ergänzende Fragen zum Scheitern der deutschen Kandidatur für einen nicht-ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für die Amtszeit 2027/2028 (Antwort zu Drs. 21/7983)

dip / drucksache 25.09.2026 · WP 21 · 21/8223 · Antwort · Original ↗

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Ergänzende Fragen zum Scheitern der deutschen Kandidatur für einen nicht-ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für die Amtszeit 2027/2028 (Antwort zu Drs. 21/7983) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8223 21. Wahlperiode 25.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau, Ulrich von Zons, Stephan Brandner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7983 – Ergänzende Fragen zum Scheitern der deutschen Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für die Amtszeit 2027/2028 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 3. Juni 2026 stimmte die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) in New York über die Vergabe der nichtständigen Sitze im UN- Sicherheitsrat für die Amtszeit 2027/2028 ab (vgl. https://webtv.un.org/en/asset/k13/ k13vb71wlk, abgerufen am 27. August 2026). Die Bundesrepublik Deutschland bewarb sich in der Regionalgruppe „Westeuropäische und andere Staaten“ (WEOG) um einen der zwei zur Verfügung stehenden Sitze (vgl. https://tr inidadandtobago.un.org/en/316628-trinidad-and-tobago-elected-non-permane nt-member-un-security-council, abgerufen am 27. August 2026). Neben Deutschland kandidierten in dieser Gruppe die Republik Österreich und Portugal (vgl. https://trinidadandtobago.un.org/en/316628-trinidad-and-tobago-elect ed-non-permanent-member-un-security-council, abgerufen am 27. August 2026). Bei der geheimen Wahl verfehlte Deutschland die erforderliche Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitgliedstaaten (mindestens 127 Stimmen) deutlich (vgl. https://webtv.un.org/en/asset/k13/k13vb7 1wlk, abgerufen am 27. August 2026). Während auf Portugal 134 Stimmen und auf Österreich 131 Stimmen entfielen, erhielt die deutsche Bewerbung lediglich 104 Stimmen (vgl. https://webtv.un.org/en/asset/k13/k13vb71wlk, abgerufen am 27. August 2026). Damit ist die Bundesrepublik Deutschland zum ersten Mal in der Geschichte der Vereinten Nationen bei einer Kandidatur für den Sicherheitsrat gescheitert, nachdem sie zuvor bereits sechsmal erfolgreich im Gremium vertreten war (zuletzt 2019/2020; vgl. www.tagesschau.de/ un-sicherheitsrat-deutschland-bewerbung-100.html, abgerufen am 27. August 2026). Dieses Abstimmungsergebnis offenbart nach Auffassung der Fragesteller einen tiefgreifenden Vertrauens- und Einflussverlust der deutschen Außenpolitik auf der internationalen Bühne. Die jahrelange diplomatische Kampagne der Bundesregierung, die erhebliche personelle, logistische und finanzielle Ressourcen in Anspruch genommen hat, muss nach Auffassung der Fragesteller daher dringend parlamentarisch und finanzpolitisch hinterfragt werden (vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/boko-2022-2549926, abgerufen am 27. August 2026). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Es bedarf in den Augen der Fragesteller angesichts der Tragweite dieses außenpolitischen Debakels einer tiefgehenden, detaillierten parlamentarischen Aufklärung. Dies betrifft insbesondere das konkrete diplomatische Controlling der Bundesregierung im Vorfeld der Wahl, die genaue budgetrechtliche Zuordnung der verwendeten Steuermittel sowie die strategischen Konsequenzen für den langfristigen deutschen Anspruch auf einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat. 1. Wie viele schriftliche oder mündliche Stimmzusagen (sogenannte Pledges) von UN-Mitgliedstaaten lagen der Bundesregierung bzw. dem Auswärtigen Amt vor dem Wahltag am 3. Juni 2026 für die deutsche Sicherheitsratskandidatur konkret vor? Zur Sicherung der Integrität von Wahlen und des Wahlgeheimnisses macht die Bundesregierung grundsätzlich keine Angaben zu vertraulichen Absprachen bei geheimen Wahlen in internationalen Organisationen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachennummer 21/7679 verwiesen. 2. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Differenz zwischen den im Vorfeld der Wahl signalisierten oder fest zugesagten Stimmen und dem tatsächlichen Wahlergebnis von lediglich 104 Stimmen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Welche internen Prognosen und lagebezogenen Zwischenberichte bezüglich der Erfolgsaussichten der deutschen Bewerbung wurden dem Leitungskreis des Auswärtigen Amts in den letzten sechs Monaten vor dem Wahltermin vorgelegt, und zu welchen Ergebnissen kamen diese? Der Stand der Wahlkampagne wurde in diesem Rahmen fortlaufend evaluiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Inwieweit sieht die Bundesregierung gegebenenfalls einen Zusammenhang zwischen dem historisch schlechten Abschneiden bei der Wahl und der deutschen Positionierung in zentralen geopolitischen Konflikten der jüngeren Vergangenheit, insbesondere im Bereich der Nahost-Politik sowie der Haltung zum Ukraine-Konflikt? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachennummer 21/7490 wird verwiesen. 5. Welche Rückmeldungen aus Kreisen der Staaten des sogenannten Globalen Südens liegen der Bundesregierung gegebenenfalls vor, wonach die deutsche Schwerpunktsetzung in der Entwicklungszusammenarbeit (beispielsweise der Fokus auf feministische Außenpolitik oder Klimadiplomatie) die Unterstützung für die deutsche Kandidatur beeinträchtigt hat? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachennummer 21/7679 verwiesen. 6. Hält die Bundesregierung an ihrem langfristigen außenpolitischen Ziel fest, einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat im Rahmen einer umfassenden Reform des Gremiums anzustreben? Ja. 7. Wie begründet die Bundesregierung diese Ambition für einen ständigen Sitz (vgl. Frage 6) sachlich und diplomatisch angesichts der Tatsache, dass bei der Wahl am 3. Juni 2026 selbst die erforderliche Zweidrittelmehrheit für einen turnusmäßigen, nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat deutlich verfehlt wurde? Eine Kandidatur Deutschlands für einen zweijährigen nicht-ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verfolgt das konkrete Ziel, in diesem Zeitraum an den Entscheidungen des Gremiums mitzuwirken und diese mitgestalten. Die Bundesregierung setzt sich unabhängig von ihren Bewerbungen für einen nicht-ständigen Sitz im VN‑Sicherheitsrat weiterhin gemeinsam mit ihren G4‑Partnern für eine Reform des VN‑Sicherheitsrates ein. In seiner derzeitigen Zusammensetzung reflektiert dieser nicht mehr die geopolitischen Verhältnisse des 21. Jahrhunderts. Deshalb fordern eine Vielzahl der VN‑Mitglieder, darunter Deutschland, dass die Zusammensetzung und Funktionsweise des Sicherheitsrats an die gegenwärtigen Realitäten angepasst werden. 8. Welche konkreten außenpolitischen, diplomatischen und strategischen Nachteile erwachsen der Bundesrepublik Deutschland durch die Nichtmitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat in den Jahren 2027 und 2028, insbesondere mit Blick auf die Mitgestaltung globaler Sicherheitsentscheidungen? Durch die Nichtmitgliedschaft wird Deutschland 2027 und 2028 nicht an Entscheidungen des VN‑Sicherheitsrates mitwirken. 9. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich angesichts dieses Wahlausgangs für eine der unmittelbar folgenden Amtsperioden (beispielsweise 2028/2029) oder erst wieder im regulären westeuropäischen Turnus für einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat zu bewerben? Die Bundesregierung hat am 4. Juni 2026 Deutschlands Kandidaturen für einen nicht-ständigen Sitz im VN‑Sicherheitsrat für die Wahlperioden 2035 bis 2036 sowie 2043 bis 2044 angemeldet und am 5. Juni 2026 alle VN-Mitgliedstaaten hierüber schriftlich informiert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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