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Schriftliche Frage 127 von Danny Meiners (AfD): Welche neuen oder mit der bisherigen Stoffstrombilanz vergleichbaren Bilanzierungs-, Monitoring-, Nachweis- oder Dokumentationspflichten für…

dip / schriftliche_frage 16.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 127 von Danny Meiners (AfD): Welche neuen oder mit der bisherigen Stoffstrombilanz vergleichbaren Bilanzierungs-, Monitoring-, Nachweis- oder Dokumentationspflichten für… Frage 127 (Danny Meiners, AfD): Welche neuen oder mit der bisherigen Stoffstrombilanz vergleichbaren Bilanzierungs-, Monitoring-, Nachweis- oder Dokumentationspflichten für landwirtschaftliche Betriebe plant die Bundesregierung im Rahmen der Verordnungsermächtigungen des Düngegesetzes, bzw. welche entsprechenden Pflichten sind ihr hierzu – insbesondere aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) – bekannt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 14. Oktober 2026: Detaillierte Informationen zum Gesetzentwurf zur Änderung des Düngegesetzes können der Internetseite des Deutschen Bundestages unter dem Link: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-duengeg esetz-1183834 entnommen werden. Die bisherigen Regelungen zur Stoffstrombilanzierung im Düngegesetz, einschließlich der Rechtsgrundlage für die Stoffstrombilanzverordnung, sollen gestrichen werden. Der Gesetzentwurf enthält insbesondere eine Verordnungsermächtigung zur Einführung eines bundesweiten Wirkungsmonitorings, um die Wirksamkeit der Maßnahmen der Düngeverordnung überprüfen zu können. Das Wirkungsmonitoring wurde der Europäischen Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Nitratrichtlinie zugesagt. Die konkrete Ausgestaltung bleibt dem anschließenden Verordnungsverfahren vorbehalten. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist von den geplanten Änderungen des Düngegesetzes nicht betroffen.

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