Rede von Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksachen 16/3343, 16/6798
Teil von Protokoll der 133. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 14: Drucksachen 16/3343, 16/6798 –.
Text
Rede von Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksachen 16/3343, 16/6798
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist fast
ein Jahr her, seit der Antrag eingebracht worden ist.
Bisher hat eine Anhörung stattgefunden; darüber hinaus ist
in dem Jahr nicht viel passiert. Wir sind uns, glaube ich,
über Fraktionsgrenzen hinweg einig, dass eine
zeitgemäße Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen
für Rettungsassistenten notwendig ist. Auch meine
Fraktion begrüßt grundsätzlich die Initiative der FDP.
Allerdings steckt der Teufel wie immer im Detail. Ich glaube,
das hat die Anhörung im Gesundheitsausschuss deutlich
gemacht.
Das Rettungswesen hat sich in den letzten
Jahrzehnten erheblich gewandelt. So sind die fachlichen
Anforderungen gestiegen. Auch steht uns das Problem der
demografischen Veränderungen ins Haus, was auch enorme
Herausforderungen für das Rettungswesen der Zukunft
bedeutet.
Daher ist es richtig, dass die Ausbildung der
Rettungsassistenten grundlegend reformiert und verbessert
werden muss. Das betrifft sowohl die Finanzierung, die
Struktur und die Dauer der Ausbildung als auch die
Ausbildungsinhalte.
Lassen Sie mich in Kenntnis der Anhörung einige
Fragen problematisieren. Erstens muss das
Gesetzgebungsverfahren die Frage klären, welche Kompetenzen
den Rettungsassistenten künftig konkret übertragen
werden sollen. Rettungsassistenten sind keine Taxifahrer im
Krankentransport. Sie tragen schon heute vielfach große
Verantwortung. Das muss bereits bei ihrer Ausbildung
berücksichtigt werden. Sie sollten künftig rechtlich und
fachlich abgesichert das tun dürfen, was sie ohnehin in
der Praxis häufig tun: Basisuntersuchungen, Diagnostik
der vitalen Funktionen und die Durchführung
lebensrettender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des
Notarztes.
Allerdings möchte ich davor warnen, die
Kompetenzabgrenzung vor allem unter dem Gesichtspunkt der
Kostensenkung zu betrachten und deswegen Notärzte und
Rettungsassistenten in dieser Frage gegeneinander
auszuspielen
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie des Abg. Dr. Hans Georg Faust [CDU/
CSU])
oder gar ganz auf Notärzte verzichten zu wollen.
Maßstab der Notfallversorgung muss in erster Linie
die Qualität sein. Wer beim Rettungsdienst zulasten der
Qualität sparen will – ob bei den Rettungsassistenten,
den Notärzten oder anderem Rettungspersonal –, der
gefährdet die Gesundheit, ja das Leben der Patientinnen
und Patienten. Rettungsdienst ist deutlich mehr als der
möglichst schnelle und billige Transport von
Notfallpatienten und Notfallpatientinnen in das nächste
Krankenhaus.
Fachliche Kompetenz verlangt eine solide
Ausbildung, sodass sich zweitens die Frage stellt, welcherSchulabschluss als Eingangsvoraussetzung notwendig
ist. Eng damit verbunden ist die Klärung von
Übergangsregelungen und Anerkennungsmodalitäten
bisheriger Abschlüsse. Ich plädiere für allgemein verbindliche
Ausbildungsinhalte und die bundesweite
Gleichwertigkeit der zukünftigen Abschlüsse.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Großen
Koalition haben zu Beginn der Beratungen angekündigt, eine
baldige Novellierung des Rettungsassistentengesetzes
vorzunehmen. Ich würde mir wünschen, dass es dazu in
dieser Legislaturperiode kommt, und die heutigen
Redebeiträge interpretiere ich auch in dieser Richtung. Ich
hoffe, dass dann die offenen Fragen zur Regelkompetenz
ebenso geklärt werden wie zum Beispiel die nicht ganz
unerhebliche Frage, wer künftig die Kosten der
Rettungsassistentenausbildung und der Ausbildungsvergütung
tragen wird. Eine einseitige Kostenbelastung der
Auszubildenden ist sicher der falsche Weg.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Guten Abend.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg.
Frank Spieth [DIE LINKE])