Rede von Nicole Hess (AfD) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
Teil von Protokoll der 102. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 8a bis 8c: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung.
Das Protokoll 21/102 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 20.10.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Nicole Hess (AfD) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Frau, hochschwanger mit ihrem Wunschkind, muss mitten in der Nacht ihren Mann reanimieren – 15 Minuten lang. 15 lange Minuten kämpft sie um das Leben ihres Mannes, während der Rettungsdienst von einer weiter entfernten Wache heraneilt. Für diese Frau sind 15 Minuten keine Zahl in einer Statistik. Es ist eine Ewigkeit. Genau um solche Menschen geht es bei dieser Reform.
Aber was steht denn drin? Ersthelfer sollen über Apps alarmiert werden. Ein bundesweites Kataster soll die Standorte von Defibrillatoren anzeigen. So kann Hilfe beginnen, bevor der Rettungswagen eintrifft. Auch die medizinische Versorgung am Einsatzort wird endlich zur eigenständigen Kassenleistung. Ein Patient muss nicht erst ins Krankenhaus transportiert werden, damit seine Behandlung vergütet werden kann. – Das sind vernünftige Ansätze, die wir ausdrücklich begrüßen.
Aber jede noch so gute Notfallversorgung steht und fällt mit ihrer Finanzierung. Ihr neuer Änderungsantrag berücksichtigt inzwischen immerhin die Gesamtkosten des Rettungsdienstes und konkretisiert die mögliche Ausnahme von der Beitragssatzstabilität. Allerdings muss weiterhin nachgewiesen werden, dass sämtliche Wirtschaftlichkeitsreserven ausgeschöpft sind und andernfalls die notwendige Versorgung gefährdet wäre. Gerade auf dem Land ist das eine ganz schwierige Rechnung; denn eine Rettungswache kostet schließlich auch dann Geld, wenn kein einziger Einsatz gefahren wird, und Personalfahrzeuge und Ausrüstung müssen bereitstehen, Tag und Nacht. Diese Vorhaltung ist keine Verschwendung. Sie ist unser aller Lebensversicherung.
Mit unserem Änderungsantrag wollen wir erreichen, dass die üblichen Vergütungsgrenzen dort nicht gelten, wo eine bedarfsgerechte, flächendeckende und kostendeckende Notfallrettung dies erforderlich macht,
damit notwendige Rettungswachen und Fahrzeuge nicht erst dann finanziert werden können, wenn Versorgungslücken bereits entstanden sind.
Meine Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Punkt Ihrer Reform ist die Patientensteuerung. Die 112 und die 116 117 sollen nun digital vernetzt werden. Unser eigenes Konzept geht allerdings weiter: eine einzige zentrale Anlaufstelle für medizinische Notfälle unter der bekannten 112. Denn wer dringend Hilfe braucht, der soll nicht erst nach der korrekten Telefonnummer suchen müssen.
Gleichzeitig wollen Sie mehr Patienten in die ambulante Versorgung lenken. In geeigneten Fällen sollen sie sogar direkt in Arztpraxen statt ins Krankenhaus gebracht werden können. Das kann durchaus sinnvoll sein. Aber woher um alles in der Welt sollen die zusätzlichen Ärzte denn kommen? Eine Weiterleitung allein schafft schließlich noch keinen freien Behandlungstermin, erst recht dann nicht, wenn Sie gleichzeitig die offenen Sprechstunden wieder in die begrenzten Honorartöpfe zurückführen.
Sie verlangen also zusätzliche ambulante Versorgung und begrenzen gleichzeitig deren Finanzierung.
Meine Damen und Herren, trotz der durchaus vorhandenen positiven Ansätze werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können; denn was die Koalition hier heute veranstaltet, geht weiter über eine Notfallreform hinaus. Sie benutzen dieses Gesetz als Vehikel, um durch die Hintertür weitreichende Änderungen im Gesundheitswesen durchzusetzen. Die Budgetierung, speziell bei den Psychotherapeuten, und die Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich und bei den Zytostatika werden Leistungserbringer und Patienten gleichermaßen belasten. Besonders gravierend ist jedoch die geplante Abschaffung der Hybrid-DRG. Für betroffene Praxiskliniken und ambulant operierende Einrichtungen kann das existenzbedrohende Folgen haben.
Eine Sache ist mir wirklich unbegreiflich: Seit Jahren tragen Sie den Slogan „ambulant vor stationär“ wie eine Monstranz vor sich her, und jetzt gefährden Sie ausgerechnet die wirtschaftliche Grundlage derjenigen, die diese Ambulantisierung längst praktizieren.
Und über all das soll nun gemeinsam mit dieser wichtigen Notfallreform abgestimmt werden. Das können und werden wir in der Form nicht mittragen. Die Menschen in Deutschland haben einen zuverlässigen Rettungsdienst verdient, und ich kann nur an Sie appellieren, dem Parlament eine saubere Notfallreform vorzulegen, ohne den Versuch, verschiedene medizinische Berufsgruppen gegeneinander auszuspielen, und mit einer gesicherten Finanzierung. Denn für die hochschwangere Frau, die 15 Minuten lang um das Leben ihres Mannes kämpfen musste, zählt am Ende nicht, wie viel Geld die Krankenkasse eingespart hat, sondern dass ihre kleine Tochter ohne ihren Papa groß werden muss.
Danke.
Relationen
- part_of → Protokoll der 102. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung
- part_of_vorgang → Flächendeckende Einführung und bundeseinheitliche Regulierung von smartphonebasierten Ersthelfer-Alarmierungssystemen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
- part_of_vorgang → Gesetz zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
- part_of_vorgang → Medizinische Notfallversorgung schnell, qualitativ hochwertig und bezahlbar gestalten
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