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Rede von Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU) – Drucksachen 16/3343, 16/6798

dip / rede 13.12.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 133. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 14: Drucksachen 16/3343, 16/6798 –.

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Rede von Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU) – Drucksachen 16/3343, 16/6798 Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Das Gutachten 2007 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen befasst sich mit der Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe. In diesen Zusammenhang sind auch die Überlegungen zur modernen Entwicklung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe zu stellen. Dies geschieht zurzeit im Pflegeweiterentwicklungsgesetz. So gesehen greift auch der FDP-Antrag ein Problem auf, das grundsätzlich diskutiert und einer Lösung zugeführt werden muss. Der Rettungsassistent wird heute in zwei Aufgabenbereichen tätig. Er leistet Erste Hilfe am Notfallort, er muss lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen – hier ist er im Wesentlichen eigenverantwortlich tätig –, und er assistiert dem Notarzt und wird damit in einer unterstützenden Funktion tätig. Besonders in der erstgenannten Funktion tragen Rettungsassistenten gegenüber ihren Patienten eine große Verantwortung, da sie auf sich alleine gestellt sind. Sie müssen entscheiden, welche Maßnahmen bei Patienten mit Schock, mit starken Schmerzzuständen oder mit Atemstörungen getroffen werden müssen. Häufig müssen sie auch entscheiden, ob der Notarzt zugezogen wird. Aus meiner Erfahrung als Arzt im Rettungsdienst schätze ich das sehr hoch ein und möchte den im Rettungsdienst tätigen Mitarbeiterinnen und Mit- Dr. Hans Georg Faustarbeitern meine Anerkennung für die hervorragenden Leistungen aussprechen. Trotz des richtigen Ansatzes, das seit 1989 geltende Rettungsassistentengesetz zu novellieren, wird die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion heute dem Antrag nicht zustimmen können. (Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Traurig! – Frank Spieth [DIE LINKE]: Schade!) Es ist unstreitig, dass das alte Gesetz den heutigen Ansprüchen an eine fach- und sachgerechte Versorgung nicht mehr genügt. Aber bei der anstehenden Novellierung geht es nicht nur darum, den Zugang zur Ausbildung oder die Dauer der Ausbildung zu regeln, sondern auch darum, die medizinischen Fortschritte bei der Versorgung von Notfall- und schwerkranken Patienten zu berücksichtigen. Aber auch die sich verändernde Krankenhauslandschaft mit sich verändernden Versorgungsstrukturen, die aus zunehmenden Entfernungen zwischen den Krankenhäusern resultieren, muss eine besondere Beachtung finden. Das drückt sich dann auch in der Frage aus, was der neue Rettungsassistent oder wie immer er heißen wird, können und dürfen soll: Wie ist es um seine Kompetenz bestellt, und wie ordnet sich diese in einen gesundheitspolitischen Gesamtrahmen ein? Ich möchte auf drei Punkte näher eingehen, und zwar zunächst auf die Übertragung von ärztlichen Kompetenzen auf nichtärztliches Personal. Bisher kann das nichtärztliche Personal im Rahmen der von der Ärztekammer definierten sogenannten Notkompetenz ärztliche Maßnahmen dann vornehmen, wenn ein Arzt nicht oder nicht rechtzeitig am Einsatzort sein kann. Vereinfacht gesagt, ist jeder Mensch und der Rettungsassistent besonders dazu verpflichtet, das zur Rettung von Leben zu tun, was im Rahmen seiner Kenntnisse und seiner Möglichkeiten liegt. Es gibt hier also keinen rechtsfreien Raum, auch wenn der Antrag das sagt. Aber natürlich gibt es die Situation, dass sich schwerkranke Menschen in einem bedrohlichen Zustand befinden, der durch rasches Handeln abgewendet werden könnte. Häufig sind dies aber Situationen, in denen die Notkompetenz noch nicht rechtlich einwandfrei vorhanden ist. Soll der Rettungsassistent jetzt tätig werden dürfen, besonders wenn es sich im Notfall um ärztliche Tätigkeiten handeln würde? Hier stellt sich die Frage – die stellt sich auch das Sachverständigengutachten – zur Substitution und Delegation von Leistungen. Substitution bedeutet die Übergabe von bestimmten Tätigkeitsinhalten von einer Berufsgruppe an eine andere. Diese Überlegung mag hier zurückstehen, da es in der Regel bei den Rettungsassistenten um Delegation von Leistungen aus dem ärztlichen Bereich geht. Hier muss geregelt werden, welche Leistungen grundsätzlich delegationsfähig und welche Leistungen im Einzelfall delegationsfähig sind. Die Delegationsfähigkeit wird ferner von der Persönlichkeit des Mitarbeiters bestimmt. Durch die Einführung des „Ärztlichen Leiters Rettungsdienst“ in den meisten Bundesländern ist ein Qualitätssicherungsmerkmal eingeführtworden, das eine direkte Beurteilung der Fähigkeiten und Erfahrungen des einzelnen Rettungsassistenten im Hinblick auf die Durchführung ärztlicher Maßnahmen ermöglicht und damit eine qualifizierte Zuordnung von Aufgaben zulässt. Des Weiteren möchte ich etwas zu der im Antrag geforderten Anerkennung als Heilberuf sagen. Nach gegenwärtiger Gesetzeslage dürfen nur Ärzte, Zahnärzte und in begrenztem Maße Heilpraktiker die Heilkunde ausüben. Davon ist aber unberührt, dass der Begriff der Heilberufe – im Gutachten wird der ältere, traditionelle Begriff „Gesundheitsberuf“ benutzt – viel weiter zu fassen ist. Diesbezüglich hat die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss am 4. Juli 2007 deutlich gemacht, dass der Rettungsassistent schon heute zu den Fachberufen im Gesundheitswesen und damit zum Kreis der Gesundheitsberufe zählt. Ein weiterer wichtiger Punkt im Antrag betrifft die Finanzierung. Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen vom 30. September 2005 steht dem im Rettungsdienst Tätigen ein einklagbarer Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung zu. In der Anhörung haben wir im Interesse der Rettungsassistenten hinterfragt, wie die tatsächliche Situation bei der Zahlung von Ausbildungsvergütungen ist. Wir haben von allen Vertretern der Leistungserbringer gehört, dass jeder Auszubildende eine entsprechende Ausbildungsvergütung bekommt. Wir wissen aber durch Nachfrage bei den Rettungsassistenten, dass in der Realität ein großes Fragezeichen hinter diese Aussage zu setzen ist und ein Ausbildungsplatz insbesondere dann schwer zu bekommen ist, wenn die Befürchtung besteht, dass der Bewerber im Nachhinein Ansprüche stellen wird. Aus meiner Sicht ist es ein unhaltbarer Zustand, dass junge, motivierte Menschen, die später schon nur sparsam bezahlt werden, auch noch die volle Last der Ausbildungskosten tragen müssen. (Beifall bei der CDU/CSU und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN) Diesbezüglich werden wir in einem neuen Gesetz deutliche Veränderungen vornehmen müssen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Kollege Ackermann, die Ausbildung des zukünftigen Rettungsassistenten soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rettungsdienst die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur Erstversorgung lebensbedrohlich verletzter und erkrankter Patienten bis zur Übernahme durch den Arzt erforderlich sind, einschließlich des sach- und fachgerechten Transports dieser Personen. Darüber hinaus soll die Ausbildung dazu befähigen, mit anderen im Rettungsdienst tätigen Personen sowie Angehörigen anderer an rettungsdienstlichen Einsätzen beteiligter Berufsgruppen – insbesondere mit den Ärzten, aber auch mit der Feuerwehr und der Polizei – zusammenzuarbeiten und – das muss heutzutage sein – diejenigen Verwaltungsaufgaben zu erledigen, die in Dr. Hans Georg Faustunmittelbarem Zusammenhang mit den Aufgaben im Rettungsdienst stehen. (Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Und warum lehnen Sie den Antrag jetzt ab?) Weil sich die Notfallmedizin im stetigen Wandel befindet und als dynamischer Prozess angesehen werden muss, ist es unserer Auffassung nach nicht sinnvoll, Kompetenzen im Rettungsassistentengesetz detailliert festzuschreiben. Stattdessen erachten wir es als besser, eine fachlich kompetente Institution mit der Zuweisung der Aufgaben und Befugnisse der im Rettungsdienst tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beauftragen. Damit diese fachlichen Aufgaben übernommen werden können, wollen wir gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit nach sachgerechten und nachhaltigen Lösungen suchen, welche dann im Einvernehmen mit den Beteiligten umgesetzt werden. Ich bin zuversichtlich, dass wir das Rettungsassistentengesetz gemeinsam so gestalten werden, dass bei der Ausbildung der Rettungsassistenten die medizinischen Fortschritte bei der Versorgung von Notfall- sowie schwerkranken Patienten adäquat berücksichtigt werden können (Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Wo ist der Gesetzentwurf? Bringen Sie doch einmal einen ein!) und somit die Zukunftsfähigkeit dieses wichtigen Berufes im Gesundheitswesen dauerhaft sichergestellt ist. Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

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