Rede von Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU) – Drucksachen 16/3343, 16/6798
Teil von Protokoll der 133. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 14: Drucksachen 16/3343, 16/6798 –.
Text
Rede von Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU) – Drucksachen 16/3343, 16/6798
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen! Das Gutachten 2007 des
Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im
Gesundheitswesen befasst sich mit der Zusammenarbeit der
Gesundheitsberufe. In diesen Zusammenhang sind auch die
Überlegungen zur modernen Entwicklung der
nichtärztlichen Gesundheitsberufe zu stellen. Dies geschieht
zurzeit im Pflegeweiterentwicklungsgesetz. So gesehen
greift auch der FDP-Antrag ein Problem auf, das
grundsätzlich diskutiert und einer Lösung zugeführt werden
muss.
Der Rettungsassistent wird heute in zwei
Aufgabenbereichen tätig. Er leistet Erste Hilfe am Notfallort, er muss
lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen – hier ist
er im Wesentlichen eigenverantwortlich tätig –, und er
assistiert dem Notarzt und wird damit in einer
unterstützenden Funktion tätig. Besonders in der erstgenannten
Funktion tragen Rettungsassistenten gegenüber ihren
Patienten eine große Verantwortung, da sie auf sich alleine
gestellt sind. Sie müssen entscheiden, welche
Maßnahmen bei Patienten mit Schock, mit starken
Schmerzzuständen oder mit Atemstörungen getroffen werden
müssen. Häufig müssen sie auch entscheiden, ob der Notarzt
zugezogen wird. Aus meiner Erfahrung als Arzt im
Rettungsdienst schätze ich das sehr hoch ein und möchte
den im Rettungsdienst tätigen Mitarbeiterinnen und Mit-
Dr. Hans Georg Faustarbeitern meine Anerkennung für die hervorragenden
Leistungen aussprechen.
Trotz des richtigen Ansatzes, das seit 1989 geltende
Rettungsassistentengesetz zu novellieren, wird die CDU/
CSU-Bundestagsfraktion heute dem Antrag nicht
zustimmen können.
(Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Traurig! –
Frank Spieth [DIE LINKE]: Schade!)
Es ist unstreitig, dass das alte Gesetz den heutigen
Ansprüchen an eine fach- und sachgerechte Versorgung
nicht mehr genügt. Aber bei der anstehenden
Novellierung geht es nicht nur darum, den Zugang zur
Ausbildung oder die Dauer der Ausbildung zu regeln, sondern
auch darum, die medizinischen Fortschritte bei der
Versorgung von Notfall- und schwerkranken Patienten zu
berücksichtigen. Aber auch die sich verändernde
Krankenhauslandschaft mit sich verändernden
Versorgungsstrukturen, die aus zunehmenden Entfernungen
zwischen den Krankenhäusern resultieren, muss eine
besondere Beachtung finden. Das drückt sich dann auch
in der Frage aus, was der neue Rettungsassistent oder
wie immer er heißen wird, können und dürfen soll: Wie
ist es um seine Kompetenz bestellt, und wie ordnet sich
diese in einen gesundheitspolitischen Gesamtrahmen
ein?
Ich möchte auf drei Punkte näher eingehen, und zwar
zunächst auf die Übertragung von ärztlichen
Kompetenzen auf nichtärztliches Personal. Bisher kann das
nichtärztliche Personal im Rahmen der von der Ärztekammer
definierten sogenannten Notkompetenz ärztliche
Maßnahmen dann vornehmen, wenn ein Arzt nicht oder nicht
rechtzeitig am Einsatzort sein kann. Vereinfacht gesagt,
ist jeder Mensch und der Rettungsassistent besonders
dazu verpflichtet, das zur Rettung von Leben zu tun, was
im Rahmen seiner Kenntnisse und seiner Möglichkeiten
liegt. Es gibt hier also keinen rechtsfreien Raum, auch
wenn der Antrag das sagt. Aber natürlich gibt es die
Situation, dass sich schwerkranke Menschen in einem
bedrohlichen Zustand befinden, der durch rasches Handeln
abgewendet werden könnte. Häufig sind dies aber
Situationen, in denen die Notkompetenz noch nicht rechtlich
einwandfrei vorhanden ist. Soll der Rettungsassistent
jetzt tätig werden dürfen, besonders wenn es sich im
Notfall um ärztliche Tätigkeiten handeln würde?
Hier stellt sich die Frage – die stellt sich auch das
Sachverständigengutachten – zur Substitution und
Delegation von Leistungen. Substitution bedeutet die
Übergabe von bestimmten Tätigkeitsinhalten von einer
Berufsgruppe an eine andere. Diese Überlegung mag hier
zurückstehen, da es in der Regel bei den
Rettungsassistenten um Delegation von Leistungen aus dem ärztlichen
Bereich geht. Hier muss geregelt werden, welche
Leistungen grundsätzlich delegationsfähig und welche
Leistungen im Einzelfall delegationsfähig sind. Die
Delegationsfähigkeit wird ferner von der Persönlichkeit des
Mitarbeiters bestimmt. Durch die Einführung des
„Ärztlichen Leiters Rettungsdienst“ in den meisten
Bundesländern ist ein Qualitätssicherungsmerkmal eingeführtworden, das eine direkte Beurteilung der Fähigkeiten
und Erfahrungen des einzelnen Rettungsassistenten im
Hinblick auf die Durchführung ärztlicher Maßnahmen
ermöglicht und damit eine qualifizierte Zuordnung von
Aufgaben zulässt.
Des Weiteren möchte ich etwas zu der im Antrag
geforderten Anerkennung als Heilberuf sagen. Nach
gegenwärtiger Gesetzeslage dürfen nur Ärzte, Zahnärzte
und in begrenztem Maße Heilpraktiker die Heilkunde
ausüben. Davon ist aber unberührt, dass der Begriff der
Heilberufe – im Gutachten wird der ältere, traditionelle
Begriff „Gesundheitsberuf“ benutzt – viel weiter zu
fassen ist. Diesbezüglich hat die öffentliche Anhörung im
Gesundheitsausschuss am 4. Juli 2007 deutlich gemacht,
dass der Rettungsassistent schon heute zu den
Fachberufen im Gesundheitswesen und damit zum Kreis der
Gesundheitsberufe zählt.
Ein weiterer wichtiger Punkt im Antrag betrifft die
Finanzierung. Nach dem Urteil des
Landesarbeitsgerichts Sachsen vom 30. September 2005 steht dem im
Rettungsdienst Tätigen ein einklagbarer Anspruch auf
eine Ausbildungsvergütung zu. In der Anhörung haben
wir im Interesse der Rettungsassistenten hinterfragt, wie
die tatsächliche Situation bei der Zahlung von
Ausbildungsvergütungen ist. Wir haben von allen Vertretern
der Leistungserbringer gehört, dass jeder Auszubildende
eine entsprechende Ausbildungsvergütung bekommt.
Wir wissen aber durch Nachfrage bei den
Rettungsassistenten, dass in der Realität ein großes Fragezeichen
hinter diese Aussage zu setzen ist und ein
Ausbildungsplatz insbesondere dann schwer zu bekommen ist, wenn
die Befürchtung besteht, dass der Bewerber im
Nachhinein Ansprüche stellen wird. Aus meiner Sicht ist es ein
unhaltbarer Zustand, dass junge, motivierte Menschen,
die später schon nur sparsam bezahlt werden, auch noch
die volle Last der Ausbildungskosten tragen müssen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der LINKEN
sowie bei Abgeordneten des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN)
Diesbezüglich werden wir in einem neuen Gesetz
deutliche Veränderungen vornehmen müssen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr
Kollege Ackermann, die Ausbildung des zukünftigen
Rettungsassistenten soll den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern im Rettungsdienst die Kenntnisse, Fähigkeiten
und Fertigkeiten vermitteln, die zur Erstversorgung
lebensbedrohlich verletzter und erkrankter Patienten bis
zur Übernahme durch den Arzt erforderlich sind,
einschließlich des sach- und fachgerechten Transports
dieser Personen.
Darüber hinaus soll die Ausbildung dazu befähigen,
mit anderen im Rettungsdienst tätigen Personen sowie
Angehörigen anderer an rettungsdienstlichen Einsätzen
beteiligter Berufsgruppen – insbesondere mit den
Ärzten, aber auch mit der Feuerwehr und der Polizei –
zusammenzuarbeiten und – das muss heutzutage sein –
diejenigen Verwaltungsaufgaben zu erledigen, die in
Dr. Hans Georg Faustunmittelbarem Zusammenhang mit den Aufgaben im
Rettungsdienst stehen.
(Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Und
warum lehnen Sie den Antrag jetzt ab?)
Weil sich die Notfallmedizin im stetigen Wandel
befindet und als dynamischer Prozess angesehen werden
muss, ist es unserer Auffassung nach nicht sinnvoll,
Kompetenzen im Rettungsassistentengesetz detailliert
festzuschreiben. Stattdessen erachten wir es als besser,
eine fachlich kompetente Institution mit der Zuweisung
der Aufgaben und Befugnisse der im Rettungsdienst
tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beauftragen.
Damit diese fachlichen Aufgaben übernommen
werden können, wollen wir gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Gesundheit nach sachgerechten und
nachhaltigen Lösungen suchen, welche dann im
Einvernehmen mit den Beteiligten umgesetzt werden.
Ich bin zuversichtlich, dass wir das
Rettungsassistentengesetz gemeinsam so gestalten werden, dass bei der
Ausbildung der Rettungsassistenten die medizinischen
Fortschritte bei der Versorgung von Notfall- sowie
schwerkranken Patienten adäquat berücksichtigt werden
können
(Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Wo ist
der Gesetzentwurf? Bringen Sie doch einmal
einen ein!)
und somit die Zukunftsfähigkeit dieses wichtigen
Berufes im Gesundheitswesen dauerhaft sichergestellt ist.
Vielen Dank fürs Zuhören.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD)