Rede von Dr. Margrit Spielmann (SPD) – Drucksachen 16/3343, 16/6798
Teil von Protokoll der 133. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 14: Drucksachen 16/3343, 16/6798 –.
Text
Rede von Dr. Margrit Spielmann (SPD) – Drucksachen 16/3343, 16/6798
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Mit dem vorliegenden Antrag der FDP werden Probleme
im Bereich des Rettungsdienstes dargestellt, die sich
unter anderem aus der derzeitigen Regelung der
Ausbildung zum Rettungsassistenten ergeben. Zutreffend in
Ihrem Antrag, Herr Ackermann, ist, dass die derzeitige
Ausbildung überholt werden muss. Zutreffend ist auch,
dass das Rettungsassistentengesetz dringend einer
Novellierung bedarf.
Wir wissen: Von der Arbeit der Rettungsassistenten
hängen oft Menschenleben ab. Sie übernehmen
insbesondere in Flächenländern die erste Versorgung am
Unfallort bis zum Eintreffen des Notarztes.
Rettungsassistenten sind zunehmend gefordert, längere Anfahrtszeiten
von Notärzten zu überbrücken. Sie assistieren dem
Notarzt, sind gleichzeitig Vorgesetzte von
Rettungssanitätern und Rettungshelfern und sind rund um die Uhr im
Einsatz.
Wer sich für diesen Beruf entscheidet, muss ständig
mit Extremsituationen wie Verletzungen, Schmerzen
und Tod umgehen und bereit sein, Verantwortung zu
übernehmen. Deshalb müssen die Rettungsassistenten
mit verbessert definierten Kompetenzen ausgestattet
werden, durch die es ihnen gestattet wird, entsprechend
zu handeln.
Es ist erfreulich, dass die Novellierung des Gesetzes
von allen Beteiligten, dem Bund, den Ländern und vor
allen Dingen den Fachverbänden, mehrheitlich für
notwendig erachtet wird. Das hat unter anderem – wir
erinnern uns alle – die Anhörung im Juli dieses Jahres
deutlich gemacht. Bei bestimmten Punkten gibt es sogar
mehrheitliche Meinungen der Experten, zum Beispiel
hinsichtlich der Verlängerung der Ausbildung, bei der
Forderung klarer Kompetenzen und bei den
Übergangsvorschriften.
Allerdings sind für viele Fragen – Herr Dr. Faust hat
diese eben aus ärztlicher Sicht sehr detailliert
dargestellt – noch keine Antworten im Detail in Sicht. Die
Lösung von Detailproblemen ist für die Formulierung von
konkreten gesetzlichen Vorschriften aber unabdingbar,
Herr Ackermann. Das Ministerium ist deshalb dabei,
diese schwierigen Detailfragen gemeinsam mit einer Ex-pertengruppe, die aus Vertretern der Fachverbände in
den Ländern besteht, zu beantworten und einen
entsprechenden Entwurf vorzulegen.
Wir lehnen den Antrag der FDP heute auch deshalb
ab, weil genau auf diese schwierigen Detailfragen, die
noch beantwortet werden müssen, keine Antworten
gegeben werden. Zu diesen Fragen gehören zum Beispiel
auch die Gestaltung der Ausbildung – Herr Dr. Faust hat
das schon genannt – und die Struktur der Ausbildung.
Das Verhältnis von Unterricht und praktischer
Ausbildung hängt unter anderem ganz wesentlich von der
Ausgestaltung der fachlichen Kompetenzen ab. Eine
Ausbildung, durch die zum Beispiel die eigenständige
Notfallversorgung am Unfallort ermöglicht werden soll,
bedarf eines vergleichsweise umfangreichen
Ausbildungsanteils in den intensivmedizinischen Bereichen des
Krankenhauses, damit die erforderlichen Kenntnisse und
Fähigkeiten sicher erlernt werden können. Die
Verteilung muss sich deshalb auf der Grundlage der
Ausbildungsinhalte und der daraus erwachsenden Ansprüche
an dem Umfang des Unterrichts und der praktischen
Ausbildung orientieren und sorgfältig geklärt werden.
Genauso müssen die Konsequenzen einer
Ausbildungsverlängerung für den Bereich der Feuerwehren
und ihre Beteiligung am Rettungsdienst unbedingt mit
den Ländern geklärt werden. Auch dies war ein
wichtiges Thema in der Anhörung. Herr Ackermann, darauf
wird in Ihrem Antrag nicht eingegangen. Wir sind der
Meinung, dass genau diese Problematik durch die
Experten im nächsten Jahr geklärt werden muss.
Umstritten waren in der Anhörung auch die
Zugangsvoraussetzungen für den Beruf. Die Experten äußerten
zwar einhellig, dass als Zugangsvoraussetzung ein
mittlerer Schulabschluss gelten solle, meinten aber
gleichzeitig, dass man hierüber erst dann endgültig
entscheiden könne, wenn aufgrund der inhaltlichen
Ausgestaltung der Ausbildung die Anforderungen an die
Ausbildungsbewerber feststünden. Es bestand Einigkeit
darin, dass man mit 18 Jahren in die Ausbildung gehen
solle. Offen bleibt dabei aber zum Beispiel, wie die Zeit
zwischen dem Schulabschluss und der Vollendung des
18. Lebensjahres überbrückt werden soll.
All diese Fragen werden in Ihrem Antrag übrigens
nicht angesprochen. Sie müssen von der Expertengruppe
ebenfalls sorgfältig beantwortet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie
sagen auch nichts dazu, wie die Kompetenzen verteilt
werden sollten. Bezüglich der Kompetenzverteilung
zwischen Notarzt und Rettungsassistenten haben sich die
Berufsverbände der Rettungsassistenten und der Ärzte in
der Anhörung übrigens gleichermaßen gegen eine
Regelung zur Übertragung heilkundlicher Befugnisse
ausgesprochen.
Aber die Situation im ländlichen Raum – längere
Anfahrtszeiten bei Einsätzen mit mehreren Verletzten und
gleichzeitig die schwierige Verfügbarkeit des Notarztes –
stellen diese Auffassung meiner Ansicht nach infrage.
Hier ist zu klären, ob eine Übertragung heilkundlicher
Kompetenzen nicht doch sinnvoll wäre.
Dr. Margrit SpielmannIn diesem Kontext ist auch zu bedenken, dass mit der
Pflegereform – Herr Dr. Faust hat es schon
angesprochen – entsprechende Modellklauseln zur Übertragung
heilkundlicher Tätigkeiten in das Krankenpflege- und
das Altenpflegegesetz aufgenommen werden sollen. In
der Anhörung wurde auch gefordert, die Durchlässigkeit
für den Rettungsassistentenberuf zu verbessern und zu
gestalten. Die Expertengruppe, auf die ich schon
verwiesen habe, wird sich auch sehr intensiv damit
beschäftigen müssen, ob die angestrebte Novellierung der
Ausbildung eine zusätzliche Nachqualifikation, zum Beispiel
der bisherigen Rettungsassistenten, erforderlich machen
würde, ob und wie die Anrechnung – das ist eine ganz
schwierige Frage – der bisherigen Ausbildung auf die
neugeregelte Ausbildung aussehen kann.
Also, meine Damen und Herren, liebe Kollegen der
FDP, vor uns liegen ganz viele Fragen, die geklärt
werden müssen. Deshalb sind wir gespannt, welche
Ergebnisse uns die Expertengruppe vorlegen wird. Ich hoffe,
wir alle sind im nächsten Jahr bei der ersten Lesung des
Entwurfs eines neuen Rettungsassistentengesetzes dabei.
Vielen Dank.