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Rede von Dr. Margrit Spielmann (SPD) – Drucksachen 16/3343, 16/6798

dip / rede 13.12.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 133. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 14: Drucksachen 16/3343, 16/6798 –.

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Rede von Dr. Margrit Spielmann (SPD) – Drucksachen 16/3343, 16/6798 Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag der FDP werden Probleme im Bereich des Rettungsdienstes dargestellt, die sich unter anderem aus der derzeitigen Regelung der Ausbildung zum Rettungsassistenten ergeben. Zutreffend in Ihrem Antrag, Herr Ackermann, ist, dass die derzeitige Ausbildung überholt werden muss. Zutreffend ist auch, dass das Rettungsassistentengesetz dringend einer Novellierung bedarf. Wir wissen: Von der Arbeit der Rettungsassistenten hängen oft Menschenleben ab. Sie übernehmen insbesondere in Flächenländern die erste Versorgung am Unfallort bis zum Eintreffen des Notarztes. Rettungsassistenten sind zunehmend gefordert, längere Anfahrtszeiten von Notärzten zu überbrücken. Sie assistieren dem Notarzt, sind gleichzeitig Vorgesetzte von Rettungssanitätern und Rettungshelfern und sind rund um die Uhr im Einsatz. Wer sich für diesen Beruf entscheidet, muss ständig mit Extremsituationen wie Verletzungen, Schmerzen und Tod umgehen und bereit sein, Verantwortung zu übernehmen. Deshalb müssen die Rettungsassistenten mit verbessert definierten Kompetenzen ausgestattet werden, durch die es ihnen gestattet wird, entsprechend zu handeln. Es ist erfreulich, dass die Novellierung des Gesetzes von allen Beteiligten, dem Bund, den Ländern und vor allen Dingen den Fachverbänden, mehrheitlich für notwendig erachtet wird. Das hat unter anderem – wir erinnern uns alle – die Anhörung im Juli dieses Jahres deutlich gemacht. Bei bestimmten Punkten gibt es sogar mehrheitliche Meinungen der Experten, zum Beispiel hinsichtlich der Verlängerung der Ausbildung, bei der Forderung klarer Kompetenzen und bei den Übergangsvorschriften. Allerdings sind für viele Fragen – Herr Dr. Faust hat diese eben aus ärztlicher Sicht sehr detailliert dargestellt – noch keine Antworten im Detail in Sicht. Die Lösung von Detailproblemen ist für die Formulierung von konkreten gesetzlichen Vorschriften aber unabdingbar, Herr Ackermann. Das Ministerium ist deshalb dabei, diese schwierigen Detailfragen gemeinsam mit einer Ex-pertengruppe, die aus Vertretern der Fachverbände in den Ländern besteht, zu beantworten und einen entsprechenden Entwurf vorzulegen. Wir lehnen den Antrag der FDP heute auch deshalb ab, weil genau auf diese schwierigen Detailfragen, die noch beantwortet werden müssen, keine Antworten gegeben werden. Zu diesen Fragen gehören zum Beispiel auch die Gestaltung der Ausbildung – Herr Dr. Faust hat das schon genannt – und die Struktur der Ausbildung. Das Verhältnis von Unterricht und praktischer Ausbildung hängt unter anderem ganz wesentlich von der Ausgestaltung der fachlichen Kompetenzen ab. Eine Ausbildung, durch die zum Beispiel die eigenständige Notfallversorgung am Unfallort ermöglicht werden soll, bedarf eines vergleichsweise umfangreichen Ausbildungsanteils in den intensivmedizinischen Bereichen des Krankenhauses, damit die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sicher erlernt werden können. Die Verteilung muss sich deshalb auf der Grundlage der Ausbildungsinhalte und der daraus erwachsenden Ansprüche an dem Umfang des Unterrichts und der praktischen Ausbildung orientieren und sorgfältig geklärt werden. Genauso müssen die Konsequenzen einer Ausbildungsverlängerung für den Bereich der Feuerwehren und ihre Beteiligung am Rettungsdienst unbedingt mit den Ländern geklärt werden. Auch dies war ein wichtiges Thema in der Anhörung. Herr Ackermann, darauf wird in Ihrem Antrag nicht eingegangen. Wir sind der Meinung, dass genau diese Problematik durch die Experten im nächsten Jahr geklärt werden muss. Umstritten waren in der Anhörung auch die Zugangsvoraussetzungen für den Beruf. Die Experten äußerten zwar einhellig, dass als Zugangsvoraussetzung ein mittlerer Schulabschluss gelten solle, meinten aber gleichzeitig, dass man hierüber erst dann endgültig entscheiden könne, wenn aufgrund der inhaltlichen Ausgestaltung der Ausbildung die Anforderungen an die Ausbildungsbewerber feststünden. Es bestand Einigkeit darin, dass man mit 18 Jahren in die Ausbildung gehen solle. Offen bleibt dabei aber zum Beispiel, wie die Zeit zwischen dem Schulabschluss und der Vollendung des 18. Lebensjahres überbrückt werden soll. All diese Fragen werden in Ihrem Antrag übrigens nicht angesprochen. Sie müssen von der Expertengruppe ebenfalls sorgfältig beantwortet werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie sagen auch nichts dazu, wie die Kompetenzen verteilt werden sollten. Bezüglich der Kompetenzverteilung zwischen Notarzt und Rettungsassistenten haben sich die Berufsverbände der Rettungsassistenten und der Ärzte in der Anhörung übrigens gleichermaßen gegen eine Regelung zur Übertragung heilkundlicher Befugnisse ausgesprochen. Aber die Situation im ländlichen Raum – längere Anfahrtszeiten bei Einsätzen mit mehreren Verletzten und gleichzeitig die schwierige Verfügbarkeit des Notarztes – stellen diese Auffassung meiner Ansicht nach infrage. Hier ist zu klären, ob eine Übertragung heilkundlicher Kompetenzen nicht doch sinnvoll wäre. Dr. Margrit SpielmannIn diesem Kontext ist auch zu bedenken, dass mit der Pflegereform – Herr Dr. Faust hat es schon angesprochen – entsprechende Modellklauseln zur Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten in das Krankenpflege- und das Altenpflegegesetz aufgenommen werden sollen. In der Anhörung wurde auch gefordert, die Durchlässigkeit für den Rettungsassistentenberuf zu verbessern und zu gestalten. Die Expertengruppe, auf die ich schon verwiesen habe, wird sich auch sehr intensiv damit beschäftigen müssen, ob die angestrebte Novellierung der Ausbildung eine zusätzliche Nachqualifikation, zum Beispiel der bisherigen Rettungsassistenten, erforderlich machen würde, ob und wie die Anrechnung – das ist eine ganz schwierige Frage – der bisherigen Ausbildung auf die neugeregelte Ausbildung aussehen kann. Also, meine Damen und Herren, liebe Kollegen der FDP, vor uns liegen ganz viele Fragen, die geklärt werden müssen. Deshalb sind wir gespannt, welche Ergebnisse uns die Expertengruppe vorlegen wird. Ich hoffe, wir alle sind im nächsten Jahr bei der ersten Lesung des Entwurfs eines neuen Rettungsassistentengesetzes dabei. Vielen Dank.

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