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Rede von Alexis L. Giersch (AfD) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung

dip / rede 15.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 102. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 8a bis 8c: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung.

Das Protokoll 21/102 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 20.10.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Alexis L. Giersch (AfD) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Frau Präsidentin! Kollegen! Liebe Landsleute! Wir debattieren das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung. Die Beschäftigten im Gesundheitssystem kennen die Herausforderungen, vor denen wir stehen. Und sie wissen, dass wir Verbesserungspotenzial haben. Gestern in der Regierungserklärung forderte Kanzler Merz von Ihnen, Kollegen in der Koalition, „schöpferische Anstrengungen“. Leider kommt dieser Wunsch zu spät für dieses Gesetz. Denn die öffentliche Anhörung zu diesem Gesetz hat gezeigt, dass nicht alle Sachverständigen diesen Gesetzentwurf befürworten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung beispielsweise hat darauf hingewiesen, dass die Zusatzbelastungen und Folgekosten für die Hausärzte unterfinanziert sind. Ich kann mich gut erinnern, dass bereits Anfang der 1980er-Jahre die Themen diskutiert wurden, über die wir heute wieder sprechen, also Vorhaltekosten für den Rettungsdienst, Fehleinsätze von Rettungsfahrzeugen, die Verbesserung des hausärztlichen Bereitschaftsdienstes, die Verbesserung der Notfallambulanzen usw. Ja, mir ist – das fällt mir dazu ein – die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth mit dem Satz im Gedächtnis geblieben: „In einer Demokratie brauchen Entscheidungen Zeit. Nur die Diktatur ist schnell.“ Insofern kann ich mich glücklich schätzen, dass ich miterleben kann, dass jetzt ein Gesetz vorgelegt wird, das die Probleme lösen soll, die schon in meiner Jugend als Problem diskutiert wurden. Liebe Bürger, zum Glück passieren Notfälle nicht am laufenden Band. Deshalb entstehen Vorhaltekosten im Rettungsdienst. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind oder einen internistischen Notfall haben, dann hoffen Sie, dass ein Rettungswagen oder ein Notarzt nach einem Notruf möglichst schnell bei Ihnen sein kann. Es ist auch normal, dass Bürger ohne medizinische Ausbildung nicht sicher beurteilen können, ob ihr subjektiv empfundener Notfall tatsächlich lebensbedrohlich ist. Das führt zu Fehleinsätzen. Das Ziel, das mit diesem Gesetz verfolgt wird, ist klar: Der Rettungsdienst muss konsequent von Fällen entlastet werden, die keine Notfallversorgung benötigen. Dazu soll die Patientensteuerung verbessert werden; denn seit Jahren steigt die Zahl der Rettungsdiensteinsätze. Die Patienten werden dann oft in Krankenhäuser transportiert, obwohl ein Hausarztbesuch für die Patienten die bessere Lösung gewesen wäre. Aber eine Reform ist nicht deshalb automatisch gut, weil ihr das Etikett „Reform“ angeheftet wird. Für die Umsetzung Ihres Gesetzes benötigen Sie nämlich mehr medizinisches Fachpersonal und mehr Ärzte, beispielsweise auch für die geplanten telemedizinischen Angebote. Diese Aufgabe sollen auch Kassenärzte übernehmen. Dabei ist bekannt, dass in den Flächenländern bereits heute fast 1 500 niedergelassene Hausärzte fehlen. Der Grund dafür liegt in den Fehlanreizen, die Sie politisch gesetzt haben. Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, das Sie vor der Sommerpause durchgesetzt haben, wollen Sie nämlich im Prinzip Personal im Gesundheitssystem reduzieren. Erst verabschieden Sie also ein Gesetz, das Anreize dafür setzt, dass Ärzte ins Ausland abwandern, und jetzt verabschieden Sie ein Gesetz, das den Bedarf an Ärzten zusätzlich erhöht. Klingt logisch! Herr Minister Linnemann, Ihre Amtsvorgängerin hat behauptet, das Beitragssatzstabilisierungsgesetz sei gut vorbereitet. Trotzdem wollen Sie es jetzt im Anhang mit diesem Gesetz nur vier Monate später schon wieder ändern. Dazu kann ich nur sagen: Tolle Leistung! Und ich spekuliere jetzt mal: Spätestens im nächsten Jahr werden wir erneut über die Notfallversorgung und über die Krankenkassenbeiträge debattieren. Wir von der Fraktion der Alternative für Deutschland haben in unseren Änderungsanträgen darauf hingewiesen, dass eine qualifizierte Versorgung durch Hausärzte unnötige Rettungsdiensteinsätze reduziert. Die hausärztliche Versorgung müssen wir deshalb vorrangig verbessern. In Ihrem Gesetz – das erstaunt wahrscheinlich niemanden – erkennen wir keinen großen Wurf, nur zaghafte Trippelschritte. Deswegen werden wir nicht zustimmen.

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