Rede von Frank Spieth (DIE LINKE) – Drucksachen 16/3343, 16/6798
Teil von Protokoll der 133. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 14: Drucksachen 16/3343, 16/6798 –.
Text
Rede von Frank Spieth (DIE LINKE) – Drucksachen 16/3343, 16/6798
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Stellen
Sie sich vor, Sie sind unterwegs in Morbach, einem Ort
mit 11 000 Einwohnern im Hunsrück in Rheinland-
Pfalz. Sie haben dort einen Autounfall und brauchen
medizinische Hilfe. Der Rettungswagen mit dem
Rettungsassistenten ist innerhalb weniger Minuten vor Ort. Der
Notarzt braucht aber länger, bis er aus Bernkastel-Kues,
Idar-Oberstein oder Hermeskeil angekommen ist. Er
braucht nicht 10, nicht 15, sondern 25 und zum Teil bis
35 Minuten bis nach Morbach; bei schlechtem Wetter
auch einmal länger. Ich bin mir ganz sicher: Sie würden
froh sein, wenn der Rettungsassistent, der so lange allein
für Sie verantwortlich ist, Sie medizinisch versorgen
kann.
Morbach ist kein Einzelfall. Die Verhältnisse treffen
auf immer mehr Regionen im ländlichen Raum zu. Die
Zeit bis zum Eintreffen des Notarztes hat sich in nur vier
Jahren um 2,2 Minuten verlängert. Umso schwerer
wiegt, dass gesetzlich nicht klar geregelt ist, was der
Rettungsassistent in dieser Zeit darf und was nicht. Der
Rettungsassistent kann sich nur auf die sogenannte
Notkompetenz berufen. Er geht dabei aber auf dünnem Eis.
Wenn irgendetwas schiefgeht, ist er dran. Deshalb
überlegt er oft zwei- oder dreimal, ob er beispielsweise ein
Medikament spritzen soll. Das ist ein unhaltbarer
Zustand.
Die Rettungsassistenten müssen genau wissen, was
sie tun dürfen. Darum müssen sie ordentlich ausgebildet
werden. Es kann nicht sein, dass der Patient an Luftnotoder Schmerzen leidet und der Rettungsassistent sich nur
dann korrekt verhält, wenn er nach den
Basismaßnahmen 5, 10 oder 20 Minuten danebensteht und nichts tut.
Die notwendigen – eigentlich ärztlichen – Maßnahmen
müssen verbindlicher Teil der Ausbildung sein.
Im Moment dauert die Ausbildung zum
Rettungsassistenten nur zwei Jahre. Bei allen anderen
Ausbildungsberufen dauert sie drei Jahre. Drei Jahre benötigt man
auch in der EU. Wo liegt der tiefere Sinn, wenn ein
Krankenpfleger eine dreijährige Ausbildung macht, der
Rettungsassistent aber nur eine zweijährige? Die
zweijährige Ausbildung ist überholt. Das sahen auch nahezu
alle Experten in der Anhörung so.
Völlig inakzeptabel findet die Linke, dass die
Begeisterung der Auszubildenden für ihren Beruf oft
ausgenutzt wird. Die angehenden Rettungsassistenten
bekommen meist keine Ausbildungsvergütung, obwohl ein von
Verdi erstrittenes Urteil zeigt, dass die
Ausbildungsvergütung unbedingt ins Gesetz gehört; sonst müsste jeder
Einzelne klagen. Das ist aber nicht alles: Die Schüler
müssen für ihre Ausbildung obendrein noch Schulgeld
bezahlen. Damit muss endlich Schluss sein.
Auch die Arbeitsbedingungen sind oft katastrophal:
24-Stunden-Schichten sind keine Seltenheit; 50-
Stunden-Wochen sind die Regel. Das widerspricht
Tarifverträgen, dem Arbeitszeitgesetz und der EU-
Arbeitszeitrichtlinie. Zurzeit ist der Arbeitgeber im Nachteil, der
seine Angestellten und Auszubildenden gut und fair
behandelt. Auch das muss sich ändern. Alle Arbeitgeber – ob
Rotes Kreuz, kirchliche, öffentliche oder private
Anbieter – brauchen faire Regeln, an die sich alle halten
müssen und die auch kontrolliert werden, damit die
Ehrlichen nicht die Dummen sind.
Nirgendwo in der EU werden die Rettungsassistenten
so verschlissen wie in Deutschland. Unsere
Rettungsassistenten haben das geringste Durchschnittsalter. In
Deutschland kann man in diesem Beruf nicht alt werden.
Die Bundesregierung hat im Gesundheitsausschuss
versprochen, dass im ersten Halbjahr 2008 eine
Expertengruppe gebildet und im zweiten Halbjahr ein erster
Gesetzentwurf eingebracht wird. Die Linke erwartet, dass
diese Zusage eingehalten wird und dass dieses Thema
nicht in dem dann beginnenden Wahlkampf untergeht.
Wir sprechen uns für den Antrag aus, damit dem
Rettungsdienst eine Zukunftsperspektive geboten wird und
die Bundesregierung vom Parlament einen eindeutigen
Handlungsauftrag erhält.
Schönen Dank.