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Rede von Frank Spieth (DIE LINKE) – Drucksachen 16/3343, 16/6798

dip / rede 13.12.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 133. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 14: Drucksachen 16/3343, 16/6798 –.

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Rede von Frank Spieth (DIE LINKE) – Drucksachen 16/3343, 16/6798 Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie sind unterwegs in Morbach, einem Ort mit 11 000 Einwohnern im Hunsrück in Rheinland- Pfalz. Sie haben dort einen Autounfall und brauchen medizinische Hilfe. Der Rettungswagen mit dem Rettungsassistenten ist innerhalb weniger Minuten vor Ort. Der Notarzt braucht aber länger, bis er aus Bernkastel-Kues, Idar-Oberstein oder Hermeskeil angekommen ist. Er braucht nicht 10, nicht 15, sondern 25 und zum Teil bis 35 Minuten bis nach Morbach; bei schlechtem Wetter auch einmal länger. Ich bin mir ganz sicher: Sie würden froh sein, wenn der Rettungsassistent, der so lange allein für Sie verantwortlich ist, Sie medizinisch versorgen kann. Morbach ist kein Einzelfall. Die Verhältnisse treffen auf immer mehr Regionen im ländlichen Raum zu. Die Zeit bis zum Eintreffen des Notarztes hat sich in nur vier Jahren um 2,2 Minuten verlängert. Umso schwerer wiegt, dass gesetzlich nicht klar geregelt ist, was der Rettungsassistent in dieser Zeit darf und was nicht. Der Rettungsassistent kann sich nur auf die sogenannte Notkompetenz berufen. Er geht dabei aber auf dünnem Eis. Wenn irgendetwas schiefgeht, ist er dran. Deshalb überlegt er oft zwei- oder dreimal, ob er beispielsweise ein Medikament spritzen soll. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Die Rettungsassistenten müssen genau wissen, was sie tun dürfen. Darum müssen sie ordentlich ausgebildet werden. Es kann nicht sein, dass der Patient an Luftnotoder Schmerzen leidet und der Rettungsassistent sich nur dann korrekt verhält, wenn er nach den Basismaßnahmen 5, 10 oder 20 Minuten danebensteht und nichts tut. Die notwendigen – eigentlich ärztlichen – Maßnahmen müssen verbindlicher Teil der Ausbildung sein. Im Moment dauert die Ausbildung zum Rettungsassistenten nur zwei Jahre. Bei allen anderen Ausbildungsberufen dauert sie drei Jahre. Drei Jahre benötigt man auch in der EU. Wo liegt der tiefere Sinn, wenn ein Krankenpfleger eine dreijährige Ausbildung macht, der Rettungsassistent aber nur eine zweijährige? Die zweijährige Ausbildung ist überholt. Das sahen auch nahezu alle Experten in der Anhörung so. Völlig inakzeptabel findet die Linke, dass die Begeisterung der Auszubildenden für ihren Beruf oft ausgenutzt wird. Die angehenden Rettungsassistenten bekommen meist keine Ausbildungsvergütung, obwohl ein von Verdi erstrittenes Urteil zeigt, dass die Ausbildungsvergütung unbedingt ins Gesetz gehört; sonst müsste jeder Einzelne klagen. Das ist aber nicht alles: Die Schüler müssen für ihre Ausbildung obendrein noch Schulgeld bezahlen. Damit muss endlich Schluss sein. Auch die Arbeitsbedingungen sind oft katastrophal: 24-Stunden-Schichten sind keine Seltenheit; 50- Stunden-Wochen sind die Regel. Das widerspricht Tarifverträgen, dem Arbeitszeitgesetz und der EU- Arbeitszeitrichtlinie. Zurzeit ist der Arbeitgeber im Nachteil, der seine Angestellten und Auszubildenden gut und fair behandelt. Auch das muss sich ändern. Alle Arbeitgeber – ob Rotes Kreuz, kirchliche, öffentliche oder private Anbieter – brauchen faire Regeln, an die sich alle halten müssen und die auch kontrolliert werden, damit die Ehrlichen nicht die Dummen sind. Nirgendwo in der EU werden die Rettungsassistenten so verschlissen wie in Deutschland. Unsere Rettungsassistenten haben das geringste Durchschnittsalter. In Deutschland kann man in diesem Beruf nicht alt werden. Die Bundesregierung hat im Gesundheitsausschuss versprochen, dass im ersten Halbjahr 2008 eine Expertengruppe gebildet und im zweiten Halbjahr ein erster Gesetzentwurf eingebracht wird. Die Linke erwartet, dass diese Zusage eingehalten wird und dass dieses Thema nicht in dem dann beginnenden Wahlkampf untergeht. Wir sprechen uns für den Antrag aus, damit dem Rettungsdienst eine Zukunftsperspektive geboten wird und die Bundesregierung vom Parlament einen eindeutigen Handlungsauftrag erhält. Schönen Dank.

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