Rede von Sibylle Laurischk (FDP) – Drucksache 16/9420
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 30: Drucksache 16/9420 –.
Text
Rede von Sibylle Laurischk (FDP) – Drucksache 16/9420
Es ist im Allgemeinen eine große Freude für eine
Oppositionsfraktion, zu sehen, wie eigene Vorschläge in
Regierungshandeln umgesetzt werden. So können wir für
uns in Anspruch nehmen, die Bekämpfung der
Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen schon seit
längerem zu fordern. Wir waren mit unserer Kleinen Anfrage
bereits im April 2006 die Ersten in dieser
Legislaturperiode, die dieses Thema auf die Agenda dieses Bundestages
gebracht haben. Die Fakten in der Antwort der
Bundesregierung auf unsere Fragen stellen die Grundlage
unserer heutigen Diskussion dar. Im Dezember 2006 haben
wir einen entsprechenden Antrag mit einem
ausführlichen Maßnahmenkatalog gestellt. Verwunderlich ist es
dabei schon, dass dieser Antrag zusammen mit den
Anträgen der anderen Oppositionsfraktionen im
Familienausschuss am 12. März 2008 ein ablehnendes Votum
erhalten hat, obwohl unsere zentralen Punkte sich im
Koalitionsantrag jetzt wiederfinden. In der
Beschlussempfehlung finden sich Äußerungen des Bedauerns der
Koalitionsvertreterinnen, dass kein überfraktioneller
Antrag zustande gekommen sei. Hätten Sie doch das
Gespräch gesucht, wir haben es immer wieder angeboten,
statt bei uns zum Teil wörtlich abzuschreiben. Schon der
Dezember 2006 wäre ein guter Zeitpunkt für eine
überfraktionelle Initiative gewesen. Wir hätten dies begrüßt.
Die Genitalverstümmelung in ihren verschiedenen
Schweregraden stellt eine der gravierendsten
Menschenrechtsverletzungen an Frauen und Mädchen dar. Sie ist
nie wieder gutzumachen und führt zu lebenslänglichen
Traumatisierungen, neben körperlichen Auswirkungen
bis hin zum Tod auch zu erheblichen nachhaltigen
seelischen Verletzungen. Sie ist an keine Religion gebunden
und immer Ausdruck einer patriarchalischen, oft armen
Gesellschaft mit Bildungsdefiziten, die meint, Frauen
nicht nur in ihren Rechten, sondern auch körperlich
beschneiden zu müssen. Die Beschneiderinnen sind zwar
Frauen, aber Täter hinter diesen Täterinnen sind
Männer.
Wenn schätzungsweise 30 000 von in Deutschland
lebenden Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung
betroffen oder bedroht sind, so ist dies ein Ausdruck auch
mangelnder Integration im Inland; sie soll den Frauen
die Möglichkeit einer Rückkehr in das Heimatland
offenhalten.
Von den angekündigten Maßnahmen sind mir folgende
besonders wichtig: Die Sensibilisierung der Jugendämter
und Gerichte hat bislang schon in Einzelfällen dazu
geführt, dass bei drohender Genitalverstümmelung im
Heimatland der Eltern oder Großeltern das
Aufenthaltsbestimmungsrecht der Sorgeberechtigten eingeschränkt
wird. Diese Sensibilisierung muss durch Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen derjenigen, die mit
Genitalverstümmelungsopfern zu tun haben könnten, fortgesetzt und
vertieft werden.
Notwendig ist gerade in solchen akuten
Bedrohungssituationen, dass Schutzräume in ausreichender Zahl undZu Protokoll gegebene Reden
Sibylle Laurischkerreichbar vorhanden sind. Frauen- und
Kinderschutzhäuser sind also auch aus diesem Grunde finanziell zu
sichern. Die Möglichkeit der Stärkung der Opfer durch eine
Verjährungshemmung bis zum Erreichen der
Volljährigkeit des Opfers habe ich in der Anhörung der
Sachverständigen nachgefragt. Das ist nicht nur
generalpräventiv nötig, sondern für die Opfer auch die einzige
Möglichkeit, ihre Traumatisierung durch das Anstoßen
eines Strafverfahrens zu bewältigen. Auch die
Überprüfung der Länder Ghana und Senegal im Hinblick auf ihre
Einstufung als sichere Herkunftsländer auf deutscher und
europäischer Ebene halte ich für notwendig.
Die Einrichtung einer interministeriellen
Arbeitsgruppe zur Koordination der unterschiedlichen
Maßnahmen erscheint durchaus sinnvoll, wenn auch nicht im
BMZ, da sie die in Deutschland zu treffenden
Maßnahmen koordinieren soll. Vernünftig wäre es hingegen, die
entwicklungshilfepolitischen Maßnahmen selbst besser
zu vernetzen. Sehr zu begrüßen sind Maßnahmen auch
auf internationaler Ebene bei sonstigen
Menschenrechtsverletzungen an Frauen, wie die sogenannten
Ehrverbrechen und Zwangsverheiratungen. Sie haben die gleiche
Ursache wie die Genitalverstümmelung: eine
patriarchalische Gesellschafts- und Familienstruktur, die
Frauenrechte beschneidet.