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Rede von Sibylle Laurischk (FDP) – Drucksache 16/9420

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 30: Drucksache 16/9420 –.

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Rede von Sibylle Laurischk (FDP) – Drucksache 16/9420 Es ist im Allgemeinen eine große Freude für eine Oppositionsfraktion, zu sehen, wie eigene Vorschläge in Regierungshandeln umgesetzt werden. So können wir für uns in Anspruch nehmen, die Bekämpfung der Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen schon seit längerem zu fordern. Wir waren mit unserer Kleinen Anfrage bereits im April 2006 die Ersten in dieser Legislaturperiode, die dieses Thema auf die Agenda dieses Bundestages gebracht haben. Die Fakten in der Antwort der Bundesregierung auf unsere Fragen stellen die Grundlage unserer heutigen Diskussion dar. Im Dezember 2006 haben wir einen entsprechenden Antrag mit einem ausführlichen Maßnahmenkatalog gestellt. Verwunderlich ist es dabei schon, dass dieser Antrag zusammen mit den Anträgen der anderen Oppositionsfraktionen im Familienausschuss am 12. März 2008 ein ablehnendes Votum erhalten hat, obwohl unsere zentralen Punkte sich im Koalitionsantrag jetzt wiederfinden. In der Beschlussempfehlung finden sich Äußerungen des Bedauerns der Koalitionsvertreterinnen, dass kein überfraktioneller Antrag zustande gekommen sei. Hätten Sie doch das Gespräch gesucht, wir haben es immer wieder angeboten, statt bei uns zum Teil wörtlich abzuschreiben. Schon der Dezember 2006 wäre ein guter Zeitpunkt für eine überfraktionelle Initiative gewesen. Wir hätten dies begrüßt. Die Genitalverstümmelung in ihren verschiedenen Schweregraden stellt eine der gravierendsten Menschenrechtsverletzungen an Frauen und Mädchen dar. Sie ist nie wieder gutzumachen und führt zu lebenslänglichen Traumatisierungen, neben körperlichen Auswirkungen bis hin zum Tod auch zu erheblichen nachhaltigen seelischen Verletzungen. Sie ist an keine Religion gebunden und immer Ausdruck einer patriarchalischen, oft armen Gesellschaft mit Bildungsdefiziten, die meint, Frauen nicht nur in ihren Rechten, sondern auch körperlich beschneiden zu müssen. Die Beschneiderinnen sind zwar Frauen, aber Täter hinter diesen Täterinnen sind Männer. Wenn schätzungsweise 30 000 von in Deutschland lebenden Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht sind, so ist dies ein Ausdruck auch mangelnder Integration im Inland; sie soll den Frauen die Möglichkeit einer Rückkehr in das Heimatland offenhalten. Von den angekündigten Maßnahmen sind mir folgende besonders wichtig: Die Sensibilisierung der Jugendämter und Gerichte hat bislang schon in Einzelfällen dazu geführt, dass bei drohender Genitalverstümmelung im Heimatland der Eltern oder Großeltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Sorgeberechtigten eingeschränkt wird. Diese Sensibilisierung muss durch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen derjenigen, die mit Genitalverstümmelungsopfern zu tun haben könnten, fortgesetzt und vertieft werden. Notwendig ist gerade in solchen akuten Bedrohungssituationen, dass Schutzräume in ausreichender Zahl undZu Protokoll gegebene Reden Sibylle Laurischkerreichbar vorhanden sind. Frauen- und Kinderschutzhäuser sind also auch aus diesem Grunde finanziell zu sichern. Die Möglichkeit der Stärkung der Opfer durch eine Verjährungshemmung bis zum Erreichen der Volljährigkeit des Opfers habe ich in der Anhörung der Sachverständigen nachgefragt. Das ist nicht nur generalpräventiv nötig, sondern für die Opfer auch die einzige Möglichkeit, ihre Traumatisierung durch das Anstoßen eines Strafverfahrens zu bewältigen. Auch die Überprüfung der Länder Ghana und Senegal im Hinblick auf ihre Einstufung als sichere Herkunftsländer auf deutscher und europäischer Ebene halte ich für notwendig. Die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe zur Koordination der unterschiedlichen Maßnahmen erscheint durchaus sinnvoll, wenn auch nicht im BMZ, da sie die in Deutschland zu treffenden Maßnahmen koordinieren soll. Vernünftig wäre es hingegen, die entwicklungshilfepolitischen Maßnahmen selbst besser zu vernetzen. Sehr zu begrüßen sind Maßnahmen auch auf internationaler Ebene bei sonstigen Menschenrechtsverletzungen an Frauen, wie die sogenannten Ehrverbrechen und Zwangsverheiratungen. Sie haben die gleiche Ursache wie die Genitalverstümmelung: eine patriarchalische Gesellschafts- und Familienstruktur, die Frauenrechte beschneidet.

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