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Protokoll der 992. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 03.07.2020 · WP 19 · 992 · Original ↗

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Protokoll der 992. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 992 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 992. Sitzung Berlin, Freitag, den 3. Juli 2020 I n h a l t : Begrüßung der Bundeskanzlerin . . . . . . . . . . . 193 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193 1. Erklärung der Bundeskanzlerin . . . . . . . . 194 Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . 194 Volker Bouffier (Hessen) . . . . . . . . . 197 Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 198 Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . . 200 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 201 Winfried Kretschmann (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203 Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) . 205 2. Wahl der Vorsitzenden des Rechtsausschusses – gemäß § 12 Absatz 3 GO BR – (Drucksache 331/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 207 Beschluss: Senatorin Anna Gallina (Hamburg) wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . 207 3. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (Drucksache 335/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222 Karl-Josef Laumann (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223, 263* Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223 Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 263* Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 264* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87 Absatz 3 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 225 4. Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) (Drucksache 320/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 225 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 225 Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . 226 Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227 Beschluss: Keine Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . 228 5. Fünftes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes (Drucksache 336/20) . 228 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264* 6. Gesetz zur Gewährleistungsübernahme im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken infolge des COVID-19-Ausbruchs und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes sowie erforderliche Folgeänderungen (Drucksache 337/20) . . . . . . . . 228 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264* 7. Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 321/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264* 8. Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr (Drucksache 322/20) . . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264* 9. Drittes Gesetz zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr (Drucksache 323/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264* 10. Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (Drucksache 338/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264* 11. Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (Drucksache 339/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 268* Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 268* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229 12. Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 341/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264* 13. Gesetz zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes (Drucksache 342/20) . . . . 228 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264* 14. Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze (Drucksache 343/20, zu Drucksache 343/20) . . . . . . . . . . . . . . . . 229 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 269* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229 15. Gesetz zu dem Vertrag vom 20. Dezember 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des Öffentlichen Rechts – zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge (Gesetz über die jüdische Militärseelsorge – JüdMilSeelsG) (Drucksache 324/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264* 16. Gesetz zu dem Abkommen vom 27. September 2019 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über den Ersatzneubau der Grenzbrücke im Raum Küstrin-Kietz - Küstrin (Kostrzyn nad Odra) (Drucksache 340/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 i.V.m. Artikel 106 Absatz 3 GG 265* 17. Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens – Antrag der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 107/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Bestellung von Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann (Hessen) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 229 18. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Erhöhung der Sicherheit im Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr – Antrag der Länder Nordrhein- Westfalen, Bayern – (Drucksache 256/20) . . 228 Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . 267* Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265* 19. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren bei der Anhörung von Verurteilten nach §§ 453 Absatz 1 Satz 4 und 454 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 3 StPO – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 278/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 229 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag in der festgelegten Fassung – Bestellung von Ministerin Barbara Havliza (Niedersachsen) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . 229 20. Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz im nationalen und internationalen Innovationswettbewerb – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen, Saarland – (Drucksache 289/20) . . 228 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 265* 22. Entschließung des Bundesrates zur Verringerung des Exports von Plastikmüll – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 202/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 234 23. a) Entschließung des Bundesrates zur EEG- Reform: Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 212/20) b) Entschließung des Bundesrates für einen zielorientierten Ausbau der Erneuerbaren Energien und einen adäquaten Rahmen für den Übergang in die Post- EEG-Phase – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 277/20) . . . . . . . . 234 Jan Philipp Albrecht (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272* Beschluss zu a): Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234 Beschluss zu b): Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234 24. Entschließung des Bundesrates – Digitalisierung der Energiewende – Rasche Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie (RL 2019/944/EU) – Antrag des Landes Baden- Württemberg – (Drucksache 286/20) . . . . . . 234 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 234 25. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (Drucksache 327/20) . . . . . . . . . . 235 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 26. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 262/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 27. Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 344/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 235 28. Entwurf eines Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht (Drucksache 263/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 29. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 265/20) . 236 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236 30. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 266/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 236 Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 276* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236 31. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 314/20) . . . . . . . . 236 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237 32. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen (Drucksache 345/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 237 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 237 33. Entwurf eines Gesetzes zur Revision der Europäischen Sozialcharta vom 3. Mai 1996 (Drucksache 261/20) . . . . . . . . . . . . . 237 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 237 34. Entwurf eines Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Drucksache 294/20) . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 265* 35. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 10. Oktober 2018 zur Änderung des Übereinkommens vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Drucksache 267/20) . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 265* 36. Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrt- Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz – BinSchAbf- ÜbkAG) (Drucksache 268/20) . . . . . . . . . . 237 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237 37. Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2019 – Einzelplan 20 – (Drucksache 304/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß § 101 BHO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265* 38. Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2017 – gemäß § 164 Absatz 2 StrlSchG – (Drucksache 301/20) . . . . . . . . . 228 Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . . 265* 39. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang COM(2020) 14 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 21/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237 Elke Breitenbach (Berlin) . . . . . . . . . 237 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 239 40. a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas – Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen COM(2020) 456 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 295/20) b) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der EU-Haushalt als Motor für den Europäischen Aufbauplan COM(2020) 442 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 297/20) c) Geänderter Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 COM(2020) 443 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 316/20) . . . . . . . . . . . . . . . 239 Katja Meier (Sachsen) . . . . . . . . . . . 239 Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt . . . . . . . . . . . . . . . . . 241 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 277* Beschluss zu a bis c): Stellungnahme . . . . . 243 41. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Pandemie COM(2020) 441 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 300/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 265* 42. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Bezug auf außerordentliche zusätzliche Mittel und Durchführungsbestimmungen im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und zur Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (REACT-EU) COM(2020) 451 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 313/20, zu Drucksache 313/20) 243 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243 43. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms „InvestEU“ COM(2020) 403 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 308/20, zu Drucksache 308/20) 228 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 265* 44. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität COM(2020) 408 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 310/20, zu Drucksache 310/20) 228 Beschluss: Kenntnisnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265* 45. Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union COM(2020) 220 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 306/20, zu Drucksache 306/20) 243 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243 46. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit (2021 - 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014 („Programm EU4Health“) COM(2020) 405 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 309/20, zu Drucksache 309/20) 228 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265* 47. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus COM(2020) 550 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 255/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 243 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 243 48. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU- Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben COM(2020) 380 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 279/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 243 Axel Vogel (Brandenburg) . . . . . . . . 278* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 244 49. Vierte Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung (Drucksache 346/20) . . . . . . . . . . 244 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 279* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244 50. Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Rückstands- Höchstmengenverordnung (Drucksache 251/20) . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266* 51. Dritte Verordnung zur Änderung der Agrar- und Fischereifonds-Informationen- Verordnung (Drucksache 257/20) . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266* 52. Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung (Drucksache 258/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . 267* Jan Philipp Albrecht (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG in der festgelegten Fassung . 266* 53. Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten (Drucksache 328/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266* 54. Zweite Verordnung zur Änderung der CRS- Ausdehnungsverordnung (Drucksache 252/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266* 55. Vierte Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge (Drucksache 259/20) 228 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266* 56. Zwanzigste Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (Drucksache 270/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266* 57. Verordnung zur Anpassung der DIMDI- Arzneimittelverordnung, der Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten und der Bundespflegesatzverordnung an die gesetzliche Aufgabenübertragung vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und zur weiteren Änderung der Bundespflegesatzverordnung (Drucksache 271/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266* 58. Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (Drucksache 272/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266* 59. Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19- Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung – Ausgl- ZAV) (Drucksache 348/20) . . . . . . . . . . . . 244 Roger Lewentz (Rheinland-Pfalz) . . . . 280* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244 60. Verordnung zur Änderung der Bundeswehrfachschulprüfungsverordnung (Drucksache 275/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266* 61. Zweite Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BIm- SchV) (Drucksache 274/20, zu Drucksache 274/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 281* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245 62. Zwölfte Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung (12. WoGVÄndV) (Drucksache 244/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266* 63. Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette (AVV Zoonosen Lebensmittelkette) (Drucksache 269/20) . . 228 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266* 64. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bestimmung der Formblätter nach § 46 Absatz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-FormblattVwV 2020) (Drucksache 273/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 85 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266* 65. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/2117 der Kommission vom 21. November 2017 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Herstellung von organischen Grundchemikalien (OGC-VwV) (Drucksache 243/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 253 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253 66. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG – (Drucksache 276/20) 228 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 276/20 . . . . . . . . . . . . . . . . 266* 67. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 319/20, zu Drucksache 319/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 267* 68. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Anpassung der Urteilsverkündungsfrist des § 268 Absatz 3 Satz 2 StPO an die Unterbrechungsfrist des § 229 StPO – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 354/20) 253 Mitteilung: Überweisung an den Rechtsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253 69. a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (besserer Schutz von Kindern und schutz- oder wehrlosen Personen im Sexualstrafrecht) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 356/20) b) Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes im Familienverfahrensrecht – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Baden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 360/20) c) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung der Führungsaufsicht – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Baden- Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 362/20) d) Entschließung des Bundesrates zur wissenschaftlichen Evaluierung von Kinderschutzverfahren und zu Änderungen des Bundeszentralregistergesetzes – Antrag des Landes Baden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 361/20) in Verbindung mit 21. Entschließung des Bundesrates zur weiteren Verbesserung der Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Antrag des Landes Mecklenburg- Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 347/20) . . . . . . . . . . . . . . . 230 Dr. Joachim Stamp (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 Stefanie Drese (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . 231 Mitteilung zu 69 a) bis d) und 21: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse 70. a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Preisangabengesetzes (PAngG) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 375/20) b) Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung (PAngVO) – gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 376/20) . 253 Mitteilung zu a) und b): Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 253 71. Entschließung des Bundesrates „Teilhabe von Schülerinnen und Schülern an digitalen Lernangeboten sicherstellen“ – Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 357/20) . . . . . . . . . . . . . 234 Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 274* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234 72. Entschließung des Bundesrates zur Änderung der gesetzlichen Sanktionsregelungen im SGB II – Antrag der Länder Berlin, Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 358/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254 Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 284* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254 73. Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für die sozial gerechte Bewältigung der Corona-Krise – Antrag der Länder Berlin, Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 359/20) 254 Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 285* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254 74. Entschließung des Bundesrates betreffend das Aufenthaltsgesetz – Antrag der Länder Baden-Württemberg und Bremen – Geschäftsordnungsantrag des Landes Baden- Württemberg – (Drucksache 187/20) . . . . . 254 Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . 254 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 255 75. a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h) (Drucksache 363/20) b) Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder (Drucksache 364/20) . . . . 222 Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 259* Dr. Volker Wissing (Rheinland-Pfalz) . . 260* Henrik Eitel (Saarland) . . . . . . . . . . . 261*, 262* Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 263* Beschluss zu a) und b): Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . 222 76. Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – Geschäftsordnungsantrag der Länder Nordrhein- Westfalen, Schleswig-Holstein – (Drucksache 587/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245 Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . . 245 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 246 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . 247 Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 248 Jan Philipp Albrecht (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249 Axel Vogel (Brandenburg) . . . . . . . . . 250 Uwe Feiler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . 252, 283*, 284* Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 282* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG in der festgelegten Fassung – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . 253 77. Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener zugunsten unbekannter Erben – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 379/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 269* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 78. Entschließung des Bundesrates – Ambulante Rehabilitationszentren in der COVID-19- Pandemie wirtschaftlich absichern – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 380/20) . . . . . . . . . . 255 Mitteilung: Überweisung an den Gesundheitsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255 79. Entschließung des Bundesrates für eine Neubewertung der Gewerbesteuerzerlegung bei Gewerbebetrieben mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden – Antrag des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 382/20) . . . . . . . . . . . . . . . . 255 Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256 80. Entschließung des Bundesrates: Entwicklung von unabhängigen Vergütungskonzepten zum Erhalt der energiewirtschaftlichen Funktionen sowie der Umwelt- und Klimaschutzleistungen von Biomasseanlagen – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 383/20) . . . 235 Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . 274* Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 275* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 81. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Sachsen und Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 386/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . 271* Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Staatsministerin Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 82. Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) (Drucksache 387/20) 207 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 207 Karl-Josef Laumann (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209 Dr. Carola Reimann (Niedersachsen) . . 210 Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . 211 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . 259* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214 83. Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020) (Drucksache 388/20) 256 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256 84. Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets (Drucksache 389/20) . . 256 Henrik Eitel (Saarland) . . . . . . . . . . . 287* Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 287* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104b Absatz 2 Satz 1, Artikel 106a Satz 2 GG . 256 85. Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes während der COVID-19-Pandemie (Drucksache 390/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256 86. Gesetz zur Änderung des Übereinkommens vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Drucksache 391/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256 87. a) Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) (Drucksache 392/20) b) Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (Drucksache 393/20) . . . . . . . . . . . . . . . 214 Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . 214 Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 216 Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . 219 Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . 221 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 259* Beschluss zu a): Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 256 Beschluss zu b): Zustimmung gemäß Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 GG . . . . . . . . . 257 88. Wahl einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts – gemäß Artikel 94 Absatz 1 GG i.V.m. §§ 5 und 7 BVerfGG – (Drucksache 394/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207 Beschluss: Prof. Dr. Ines Härtel wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . D i e t m a r W o i d k e , Ministerpräsident des Landes Brandenburg Amtierender Präsident B o d o R a m e l o w , Ministerpräsident des Landes Thüringen – zeitweise – Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r i n : Dilek Kalayci (Berlin) S c h r i f t f ü h r e r : Georg Eisenreich (Bayern) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Winfried Hermann, Minister für Verkehr Manfred Lucha, Minister für Soziales und Integration B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz B e r l i n : Michael Müller, Regierender Bürgermeister Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung B r a n d e n b u r g : Michael Stübgen, Minister des Innern und für Kommunales Axel Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz B r e m e n : Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin, Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Reinhold Hilbers, Finanzminister Barbara Havliza, Justizministerin Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Dr. Carola Reimann, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Armin Laschet, Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales R h e i n l a n d - P f a l z : Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport S a a r l a n d : Tobias Hans, Ministerpräsident Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei, Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Sarah Ryglewski, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt Elisabeth Winkelmeier-Becker, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Uwe Feiler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Steffen Seibert, Staatssekretär und Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung 992. Sitzung Berlin, den 3. Juli 2020 Beginn: 9.30 Uhr Präsident Dr. Dietmar Woidke: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 992. Sitzung des Bundesrates. Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, ich begrüße Sie ganz herzlich heute hier bei uns im Bundesrat. Sie sind ein seltener, aber gleichwohl sehr gern gesehener Gast. Zuletzt waren sie am 16. Februar 2007 hier im Hause, damals wie heute zur Abgabe einer Erklärung zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Seit 2007 hat sich Europa grundlegend verändert. Neue und drängende Themen sind auf der Tagesordnung: Brexit, Klimawandel, Rückkehr des Nationalismus, um nur einige zu nennen. Die Corona-Pandemie hatte bei den ersten Überlegungen zur deutschen Ratspräsidentschaft niemand auf dem Plan. Und nun wird sie und die Frage der Bewältigung der immensen Folgen das bestimmende Thema auch für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft – und wahrscheinlich lange darüber hinaus – sein. Das Motto der Ratspräsidentschaft bringt es auf den Punkt: „Gemeinsam. Europa wieder stark machen.“ Ein besonderer Aspekt des „Gemeinsam“, ganz unabhängig von der Corona-Pandemie, ist, dass die Ratspräsidentschaften auch zu einer Sache der nationalen Parlamente geworden sind. Mit der Parlamentarischen Dimension begleiten wir nicht nur die Veranstaltungen und Konferenzen der Bundesregierung, sondern wir laden als Bundesrat, gemeinsam mit dem Deutschen Bundestag, in den kommenden sechs Monaten Vertreterinnen und Vertreter aus den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments ein, um gemeinsam zu diskutieren und Entscheidungen für die Zukunft Europas zu treffen oder zumindest auf den Weg zu bringen. „Europa ist auch Ländersache“ – dies ist der Titel einer Broschüre, die der Bundesrat aus Anlass der EU- Ratspräsidentschaft zum 1. Juli herausgegeben hat und die wir auch heute hier im Plenarsaal ausgelegt haben. Wir haben weitgehende Möglichkeiten bei der Mitwirkung in Europaangelegenheiten. Diese Möglichkeiten nutzen wir auch. Uns ist es wichtig, Europa mitzugestalten. Auch wir wollen Europa wieder stark machen. Und das – Ihrem Motto entsprechend – gemeinsam mit Ihnen, gemeinsam mit der Bundesregierung. Sie, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, und die Bundesregierung haben mit dem Bundesrat bei der deutschen EU-Ratspräsidentschaft einen starken Partner und eigenständigen Akteur an Ihrer Seite, so wie Sie das von diesem Hause kennen und erwarten. Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, gestatten Sie mir zunächst, bevor wir die wesentlichen Eckpunkte der deutschen EU-Ratspräsidentschaft von Ihnen hören und zur Aussprache kommen werden, noch einige Formalien zur Tagesordnung unserer heutigen Sitzung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Tagesordnung liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 88 Punkten vor. Nach Punkt 2 werden die Punkte 88, 82, 87 und 75 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Nach Tagesordnungspunkt 19 werden die verbundenen Punkte 69 und 21 aufgerufen. Danach werden die Punkte 77 und 81 – in dieser Reihenfolge – erörtert. Nach Punkt 24 werden die Punkte 71 und 80 – in dieser Reihenfolge – beraten. Nach Punkt 61 wird Tagesordnungspunkt 76 aufgerufen. Die Abstimmung zu TOP 87 wird zurückgestellt und am Schluss der Sitzung durchgeführt. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 1: TOP 1 Erklärung der Bundeskanzlerin Bitte, Frau Bundeskanzlerin, Sie haben das Wort. Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die weltweite Coronavirus-Pandemie hat Europa und seine Bürgerinnen und Bürger mit voller Wucht getroffen. Mehr als 100.000 Menschen haben in Europa bis heute ihr Leben verloren. Europas Wirtschaft wird schwer erschüttert. Grundrechte mussten und müssen vorübergehend massiv beschränkt werden – in einem für unsere Demokratie bisher beispiellosen Ausmaß. Das sind Entscheidungen, die zu den schwersten in meiner Amtszeit als Bundeskanzlerin gehören. Ich bin sicher: Ihnen, den Regierungschefinnen und Regierungschefs unserer Bundesländer, ist es in den letzten Monaten nicht viel anders gegangen. In diesen herausfordernden Zeiten hat Deutschland vor zwei Tagen die EU-Ratspräsidentschaft übernommen. Das ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, auf die ich mich sehr freue und der sich die ganze Bundesregierung mit aller Kraft zuwendet. Ich bitte auch Sie als Vertreterinnen und Vertreter der Länder um Ihre Unterstützung und Ihr Engagement für diese Aufgabe. Seit ich im Jahr 2007 an genau dieser Stelle die Schwerpunkte unserer damaligen EU-Ratspräsidentschaft vorgestellt habe, hat Europa viele Krisen und Herausforderungen durchlebt: die Ablehnung der europäischen Verfassung kurz zuvor, die Finanzkrise und die europäische Staatsschuldenkrise ab 2008 und zuletzt 2015 die großen Flüchtlingsbewegungen. Europa konnte diese Herausforderungen bestehen, weil die EU- Mitgliedstaaten, die Länder und Regionen, aber vor allem die Bürgerinnen und Bürger in entscheidenden Momenten zusammengehalten haben. Dank dieses Zusammenhalts ist Europa heute unsere Garantin für Frieden, Freiheit, Wohlstand und Sicherheit. Die europäische Einigung ist ein großes Geschenk des 20. Jahrhunderts, unser gemeinsames Glück. Aber dieses Europa ist nicht nur ein Geschenk der Geschichte. Es ist etwas, das sich die Staaten Europas und ihre Menschen mühevoll erarbeitet haben. Es ist etwas, das wir als Projekt für unsere gemeinsame Zukunft immer wieder neu gestalten und weiterentwickeln müssen. Das leitet uns auch bei den Verhandlungen über unser zukünftiges Verhältnis zum Vereinigten Königreich. Wir haben mit Großbritannien vereinbart, diese Verhandlungen zu beschleunigen, um noch im Herbst ein Abkommen zu schließen, das dann bis zum Ende des Jahres ratifiziert werden müsste. Ich werde mich weiterhin für eine gute Lösung stark machen. Aber ich muss ergänzen, dass wir in der EU und in Deutschland auf allen Ebenen unseres Staates auch für den Fall vorsorgen müssen, dass ein Abkommen doch nicht zustande kommt. Dabei wissen wir nicht nur in dieser Frage: Es lohnt sich, für den europäischen Gedanken geschlossen einzustehen. Es lohnt sich, unser Europa zusammenzuhalten. Dafür trete ich ein. Auf diesen Zusammenhalt wird es nun mehr denn je ankommen; denn die Coronavirus-Pandemie hat auch die Verletzlichkeit des europäischen Projekts offenbart, wie wir, Bund und Länder, das auch ganz konkret im Alltag erlebt haben. Denken wir zum Beispiel an die Brandenburger Spargelbauern, denen Ernteausfälle drohten, weil polnische und rumänische Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter zunächst nicht einreisen konnten, oder an die vielen Bürgerinnen und Bürger aus der deutschfranzösischen Grenzregion in Baden-Württemberg oder im Saarland, die nur wenige Kilometer entfernt lebende Familienmitglieder nicht besuchen konnten. Ja, es gab zwingende Gründe für Grenzkontrollen. Aber schmerzhaft waren sie natürlich dennoch. Denn wir mussten mit ihnen ertragen, dass zentrale Errungenschaften der europäischen Einigung wie unser Schengen- System oder der Binnenmarkt binnen kürzester Zeit einer schweren Prüfung unterzogen wurden. Meine Damen und Herren, auch wenn die Verfasstheit der Europäischen Union und die föderale Ordnung unserer Bundesrepublik Deutschland natürlich nicht vergleichbar sind, bin ich versucht zu sagen, dass es auch den Föderalismus in Deutschland kennzeichnet, wie sehr jedes Bundesland seine eigenen regionalen Erfahrungen und Perspektiven und damit auch seine teilweise unterschiedlichen Anliegen in die Debatte für das ganze Land einbringt. Dabei erleben wir gemeinsam, dass das sehr anstrengend und mühsam – sowohl zwischen Bund und Ländern als auch unter den Bundesländern – sein kann. Gleichwohl bin ich zutiefst davon überzeugt, dass gerade diese regionale Vielfalt in der föderalen Einheit ein entscheidender, wenn nicht sogar der entscheidende Grund dafür ist, warum unser Land immer wieder auch größte Herausforderungen erfolgreich besteht, und zwar, weil sie im Ergebnis mit der Bereitschaft verbunden ist, immer wieder auch gemeinsam zu Lösungen zu kommen – manchmal sogar zu gemeinsamen Lösungen. In diesem Bewusstsein haben wir in unseren Konferenzen von Bund und Ländern immer wieder Maßnahmen vereinbart, die die Coronavirus-Pandemie bisher entscheidend gebremst haben. Dafür möchte ich Ihnen an dieser Stelle herzlich danken. Danken möchte ich Ihnen darüber hinaus dafür, dass Sie gerade in den Wochen, in denen die Pandemie besonders schwer über Europa hereinbrach, eine starke Botschaft der Solidarität und der Freundschaft an unsere europäischen Nachbarn gesandt haben – zum Beispiel indem Krankenhäuser in Berlin, Essen, Freiburg, Köln, Leipzig und vielen anderen Orten Coronavirus-Patienten aus europäischen Nachbarländern aufgenommen haben oder Material und Personal mit dem Einsatz eines Ärzteteams der Universität Jena in Neapel bereitgestellt wurden. Diese Zeichen der Mitmenschlichkeit zeigen, was wir bewirken können, wenn Europa zusammenhält. „Gemeinsam. Europa wieder stark machen“ ist deshalb auch Motto und Ziel der deutschen Ratspräsidentschaft. Dabei wissen wir, dass unser Europa nur stark sein kann, wenn seine Mitgliedstaaten, die Länder und die Regionen, stark sind. Ich sehe hier zwei Dimensionen. Erstens gilt es, die unmittelbaren Folgen der Krise zu bewältigen und die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen. Zweitens gilt es, dieses Aufbauprogramm zu nutzen, um die Zukunftsfähigkeit unserer europäischen Wirtschaft zu stärken. Denn wir müssen uns vor allem vergegenwärtigen, dass unsere Art zu wirtschaften, zu arbeiten und zusammenzuleben durch den Klimawandel und die Digitalisierung einem grundsätzlichen Wandel unterliegt, und zwar nicht erst seit der Coronavirus-Pandemie. Deshalb müssen wir gerade jetzt, da wir für die wirtschaftliche Erholung arbeiten, auch diesen Wandel fest im Blick haben. Aus diesem Grund setzen wir im Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung zusätzlich zu der Stärkung der Nachfrage, der Sicherung der Beschäftigung und der Unterstützung der Kommunen konsequent auf die Förderung von erneuerbaren Energien, Zukunftstechnologien und Forschung. Deutschland verfügt in Europa dank unserer föderalen Ordnung über eine besonders leistungsstarke Forschungslandschaft – vom H o r s t G ö r t z Institut für Cybersicherheit in Bochum über das Cluster für Mikroelektronik Silicon Saxony bis hin zu Unternehmen im Bereich der begehrten Medizintechnik wie dem D r ä g e r werk in Lübeck. Diesen Vorteil wollen wir nutzen, um in Zeiten der Krise unsere Wirtschaft auf die anstehenden Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten. Das ist auch die Perspektive des deutsch-französischen Vorschlags für einen europäischen 500 Milliarden Euro umfassenden Aufbaufonds, den der französische Staatspräsident Emmanuel M a c r o n und ich Mitte Mai vorgestellt haben. Auch hier spielen Zukunftsinvestitionen wie die Förderung des grünen Wandels und die Digitalisierung eine zentrale Rolle. Ich freue mich, dass die Europäische Kommission viele Aspekte dieser Initiative in ihren Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen und ihr Aufbauprogramm aufgenommen hat. Nach einem ersten Austausch beim Europäischen Rat am 19. Juni im Rahmen einer Videokonferenz führt jetzt der Präsident des Europäisches Rates, Charles M i c h e l , Sondierungsgespräche hierzu durch. Mit diesen Gesprächen wird er einen weiteren Europäischen Rat Mitte des Monats vorbereiten. Unser gemeinsames Ziel ist es, möglichst bald eine Einigung zu erzielen, vielleicht sogar noch vor der Sommerpause. Ich sage allerdings auch: Der Weg ist steinig, und es werden viel guter Wille und Kompromissbereitschaft von allen Seiten erforderlich sein, um zum Ziel zu kommen. Doch angesichts der gegenwärtigen Konjunkturentwicklung drängt die Zeit, und es zählt jeder Tag. Meine Damen und Herren, die Lage ist außergewöhnlich und bedarf daher auch einer außergewöhnlichen Kraftanstrengung. Unter den gegebenen Umständen halte ich es daher für angemessen, dass die Europäische Kommission auch mit einer Ausnahmemaßnahme wie dem Aufbaufonds der Krise begegnet. Die Mittel dieses Fonds sind zeitlich begrenzt und sollen zielgerichtet verwendet werden. Der Fonds beruht auf einer sicheren Rechtsgrundlage und ist im Eigenmittelbeschluss fest verankert. Damit werden die Haushaltsrechte der nationalen Parlamente und Kammern geachtet. Das gilt in Deutschland auch für den Bundestag und den Bundesrat. Natürlich werde ich mich auch weiter dafür einsetzen, dass unverhältnismäßige Rückgänge der Mittel für die deutschen Übergangsregionen vermieden werden. Gleichzeitig müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass beim Aufbaufonds insgesamt das Augenmerk auf jene Länder und Regionen gerichtet ist, die von der Pandemie wirtschaftlich am stärksten betroffen sind. Das dient Europa als Ganzes, und zwar über die Krise hinaus. Denn nur ein wirtschaftlich und sozial starkes und geeintes Europa kann seine Werte und Interessen auf der Welt behaupten. Und sich für ein wirtschaftlich und sozial starkes und geeintes Europa einzusetzen ist auch ein entscheidendes politisches Instrument gegen Populisten, gegen antidemokratische Kräfte, radikale und autoritäre Bewegungen. Für unser starkes und geeintes Europa zähle ich auch auf Ihre Unterstützung. Meine Damen und Herren, die Pandemie prägt unsere Ratspräsidentschaft, und das nicht nur inhaltlich mit den Verhandlungen zum Aufbauplan und zum Mehrjährigen Finanzrahmen. Die Ratspräsidentschaft ist in normalen Zeiten natürlich auch immer Gelegenheit, Gäste aus ganz Europa zu begrüßen. Das fällt dieses Mal pandemiebedingt, jedenfalls im Augenblick, aus, und das bedaure ich sehr. Vielerorts – in Wolfsburg, Bonn oder Mainz – hätten im Juli und August informelle Ministertreffen stattgefunden, bei denen sich Deutschland in seiner ganzen Vielfalt hätte präsentieren können. So war es geplant. Dass diese Treffen nun nicht stattfinden können beziehungsweise in den digitalen Raum verlagert werden, ist sehr schade. Gleichwohl bietet es die Chance zu zeigen, dass wir flexibel reagieren und auch diese digitalen Treffen gut gestalten können. Dabei haben wir auch die drei großen Herausforderungen fest im Blick, die unabhängig von der Pandemie bestehen und die für die Zukunft Europas entscheidend sind: erstens den Klimaschutz, zweitens den digitalen Wandel und drittens Europas Verantwortung in einer globalisierten Welt. Alle drei Bereiche stehen im Mittelpunkt unserer Ratspräsidentschaft. Die erste große Herausforderung, der Klimaschutz, kann nur gelöst werden, wenn Europa hierbei weiter treibende Kraft bleibt. Dafür stellt die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Strategie für einen Grünen Deal eine wichtige Leitlinie dar – für den Wandel hin zu einer kohlenstoffneutralen Wirtschaft und Gesellschaft. Dies ist vor allem eine Chance für unsere innovationsstarken und zukunftsorientierten Unternehmen in Deutschland. Wir wollen zudem Europas Klimaneutralität bis 2050 auch rechtlich festschreiben. Ich begrüße in diesem Zusammenhang die Überlegung der Europäischen Kommission, als Zwischenschritt das Reduktionsziel für das Jahr 2030 auf 50 bis 55 Prozent anzuheben. Dementsprechend werden wir die Arbeiten für ein europäisches Klimaschutzgesetz im Rat engagiert fortführen. Zweitens wollen wir den digitalen Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft weiter voranbringen. Die Pandemie hat uns abermals die starke Abhängigkeit Europas von Drittstaaten vor Augen geführt, wenn es um digitale Technologie und Dienstleistungen geht. Europas digitale Souveränität ist entscheidend, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Das bedeutet, dass wir in Europa Prioritäten setzen müssen und damit vor allem selber entscheiden, in welchen Bereichen wir unabhängig sein wollen und sein müssen. Dazu gehört die Stärkung von Schlüsseltechnologien wie etwa von Künstlicher Intelligenz und Quantencomputing. Dazu gehört ganz besonders der Aufbau einer sicheren und vertrauenswürdigen europäischen Dateninfrastruktur. Hieran wollen wir in unserer EU-Ratspräsidentschaft weiter arbeiten. Drittens. Europa muss mehr globale Verantwortung in der Welt übernehmen. Wir leben in einer Zeit, in der das politische Klima rauer geworden ist. Wie immer und ganz besonders in Zeiten der Pandemie treffen die Konflikte vor allem die Ärmsten und die Schwächsten in den Regionen. Laut den Vereinten Nationen sind heute fast 80 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht, so viele wie noch nie zuvor. Ihre Zahl hat sich seit 2010 verdoppelt. So wird noch klarer, dass Europas globale Verantwortung gerade in diesen Tagen geforderter ist denn je. Deshalb wird in der deutschen Ratspräsidentschaft Afrika ein außenpolitischer Schwerpunkt sein. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die Staaten Afrikas besonders stark unter den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Coronavirus-Pandemie leiden werden. Zugleich haben sie viel Erfahrung mit der Bekämpfung von Pandemien, wie die Erfolge Ruandas, Ugandas oder Ghanas bei der Bekämpfung des Ebolavirus eindrucksvoll zeigen. Im Oktober ist ein Gipfel zwischen der Europäischen Union und der Afrikanischen Union geplant, bei dem gemeinsame Antworten auf die Pandemie und ein vertiefter Erfahrungsaustausch im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus werden wir gemeinsam besprechen, wie wir die Beziehungen der EU zum afrikanischen Kontinent in Zukunft weiter stärken können. Ein weiterer Schwerpunkt unserer EU- Ratspräsidentschaft ist China, auch wenn das geplante Treffen der Führungsspitzen von EU und China in Leipzig wegen der Pandemie verschoben werden musste. Ich bedaure das sehr. Ich danke Ministerpräsident Kretschmer und der Stadt Leipzig sowie den Einsatzkräften vor Ort, dass Sachsen und Leipzig die Bundesregierung bei den Planungen für ein Treffen in Leipzig unterstützt haben und jetzt auch die Entscheidung mittragen, es zu verschieben. China ist ein wirtschaftlicher Wettbewerber und zugleich ein strategischer Partner. Um unsere Beziehungen erfolgreich zu gestalten und unsere europäischen Interessen gegenüber China wirksam vertreten zu können, muss Europa geschlossen mit einer Stimme sprechen. Nur gemeinsam haben wir 27 EU-Mitgliedstaaten genug Gewicht, um mit China ehrgeizige Vereinbarungen zu treffen, wie etwa ein Investitionsabkommen abzuschließen oder Fortschritte beim Schutz des Weltklimas zu erzielen. Auf der Grundlage eines offenen Dialogs sprechen wir außerdem über Fragen der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte sowie der Zukunft Hongkongs, wo uns die Sorge umtreibt, dass das so wichtige Prinzip „ein Land, zwei Systeme“ mehr und mehr ausgehöhlt wird. Meine Damen und Herren, in Zeiten der Coronavirus- Pandemie müssen wir uns fragen, welche Lehren wir aus dieser Krise sowohl in Deutschland als auch auf europäischer Ebene ziehen können. Dabei geht es darum zu klären, wo unsere regionale Vielfalt – wie etwa im nationalen Gesundheitssystem – eine Stärke ist und wo gemeinsames europäisches Handeln – wie etwa bei der Beschaffung und Bevorratung medizinischer Ausrüstung oder der Bereitstellung von Impfstoff – geboten und besser ist. Die Diskussion zu diesen Fragen wollen wir in einer Konferenz zur Zukunft Europas führen, die von der Europäischen Kommission im letzten Jahr vorgeschlagen wurde und die beginnen soll, sobald die Pandemie das ermöglicht. Herr Präsident, meine Damen und Herren, Europas größte Stärke sind seine europäischen Bürgerinnen und Bürger – in den Ländern, in den Kreisen, in den Gemeinden vor Ort. Gemeinsam können wir – der Bund, die Bundesländer, die Städte und Gemeinden, alle Bürgerinnen und Bürger – Europa stark machen. Dafür zähle ich auf Ihre Unterstützung. – Herzlichen Dank. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Frau Bundeskanzlerin, für Ihre Ausführungen! Es gibt eine Reihe weiterer Wortmeldungen. Ministerpräsident Bouffier für das Land Hessen beginnt. Bitte sehr. Volker Bouffier (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Frau Bundeskanzlerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich Ihnen, Frau Bundeskanzlerin, herzlich danken für diesen Bericht. In der föderalen Ordnung unseres Landes schreibt der Artikel 73 dem Bund die alleinige Kompetenz in auswärtigen Angelegenheiten zu. Wenn es um die EU geht, trifft dieser Terminus der „auswärtigen Angelegenheiten“ beim besten Willen schon lange nicht mehr zu. Die vielfachen Kompetenzen bis in kleinste Regelungsbereiche, die Wirkmacht der EU haben dazu geführt, dass aus diesen auswärtigen Angelegenheiten längst innere Angelegenheiten unseres Landes geworden sind. Folgerichtig hat man später im Grundgesetz in Artikel 23 einen Mechanismus gefunden, wie wir uns in Angelegenheiten der Europäischen Union miteinander verständigen und Bund und Länder zusammenwirken. Ich begrüße es deshalb ausdrücklich, dass wir uns heute aus Anlass der deutschen Ratspräsidentschaft über dieses Programm und die Zielsetzungen miteinander austauschen. Meine Damen und Herren, sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin, diese Präsidentschaft wird und wurde mit einer Vielzahl von Erwartungen verknüpft. Ich füge freimütig hinzu: nach meinem Gefühl vielleicht ein bisschen zu vielen Erwartungen. Sie haben in Ihrem Bericht eine ganze Reihe angesprochen: natürlich die Überwindung der Pandemie, der Corona-Krise, wichtige Weichenstellungen für die Zukunft, zum Beispiel im Klimaschutz, Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit eines einigen Europas, den globalen Wettbewerb, insbesondere mit den Vereinigten Staaten von Amerika, mit China, die Lösung der Brexit-Krise, Schaffung eines zukunftsfähigen europäischen Handlungsrahmens und vieles mehr. Die Beschreibung dieser Herausforderungen ist relativ einfach, die Lösung mühsam und schwierig. Trotzdem ist die Aufgabenbeschreibung richtig. Deshalb möchte ich zunächst eine Bemerkung machen, die auch aus meiner Sicht in dieser Präsidentschaft gesehen werden muss: Die Faszination eines gemeinsamen Europas hat in den letzten Jahren nicht unerheblich gelitten. Wir sehen in vielen Ländern eine starke Bewegung zum Nationalismus, gepaart mit billigem, aber gefährlichem Populismus. Ich sehe es als unsere Aufgabe an, genau dieser Fehlentwicklung entschieden entgegenzutreten. Meine Damen und Herren, nationale Alleingänge und der Rückzug hinter die jeweiligen Grenzen und Zäune können nicht die richtige Antwort auf globale Krisen sein. Deshalb halte ich es ausdrücklich für richtig, dass die Begriffe der Solidarität und der Zusammenarbeit in den Mittelpunkt dieser Ratspräsidentschaft gestellt werden. Das erwarten nicht nur die anderen europäischen Länder von uns, sondern das ist nach meiner festen Überzeugung auch in unserem eigenen wohlverstandenen Interesse. Diese Krise und die Folgen dieser Krise können wir als funktionierende Europäische Gemeinschaft besser bewältigen, als wenn das jeder für sich alleine tut. Ein Blick in mein Bundesland Hessen macht das relativ deutlich: Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, über 55 Prozent unseres Bruttosozialproduktes erwirtschaften wir im Export, in den wesentlichen Branchen teilweise bis zu 80 Prozent. Dieser Export geht zu 60 Prozent in die Länder der Europäischen Gemeinschaft. Man muss kein großer Nationalökonom sein, um zu verstehen, dass wir die Krise nur meistern und unseren Wohlstand erhalten können, wenn auch unsere europäischen Partner wieder erstarken, die Lieferketten wiederhergestellt werden können und das, was uns im gemeinsamen Binnenmarkt nach meiner Überzeugung mehr genützt hat als allen anderen, auch wieder deutlich wird und wieder funktionieren kann. Deshalb, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch ein klares Wort: Europäische Hilfsprogramme sind nicht fehlgeleitete Geschenke. Sie sind nach meiner festen Überzeugung in unserem besten Selbstverständnis. Und: Ein starkes Deutschland und ein starkes Europa sind keine Gegensätze. Sie bedingen sich wechselweise. Weil ich das so sehe, halte ich einen gemeinsamen und koordinierten Ansatz in dieser Ratspräsidentschaft für richtig. Frau Bundeskanzlerin, Sie haben sich dazu geäußert, auch heute wieder. Danke dafür! Die EU braucht für diesen Weg meines Erachtens nicht unbedingt neue Zuständigkeiten, aber ein Mehr an koordinierter politischer Führung, aus der dann die Handlungsfähigkeit resultiert. Ich sehe sehr deutlich und begrüße diesen Ansatz in der gemeinsamen Initiative der Bundesregierung und der französischen Regierung zu dem europäischen Wiederaufbauplan. Ich finde, wir alle gemeinsam sollten diese Initiative unterstützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn die Corona-Pandemie nahezu alles andere zurzeit überlagert, dürfen andere Themen aber nicht vergessen werden. Als Beispiele möchte ich die Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen, den Recovery Fund, aber auch den Neustart in der Asyl- und Migrationspolitik nennen. Sie, Frau Bundeskanzlerin, haben den Brexit angesprochen. Er wird uns ganz außergewöhnlich fordern. Vor der Corona-Zeit hatten wir wahrscheinlich die Erwartung, dass er im Mittelpunkt dieser Ratspräsidentschaft stehen würde. Auch wenn Corona vieles überlagert, macht dies die Herausforderungen des Brexit nicht geringer. Gerade in der aktuellen Krise wirken die Unsicherheit und ein drohender harter Brexit wie ein zusätzlicher Brandbeschleuniger auf die ohnehin erschütterte Exportwirtschaft. Es braucht deshalb zeitnah eindeutige und transparente Regeln sowie im Idealfall ein Abkommen mit klaren und hohen Qualitätsstandards. Gerade aus der Sicht eines Bundeslandes wie Hessen mit dem Finanzplatz Frankfurt haben wir natürlich ein überragendes Interesse, möglichst bald zu wissen, wie es denn weitergeht. Das, was wir aus dem Vereinigten Königreich hören, lässt zurzeit dort wenig Hoffnung keimen. Wenn das aber so ist, dann muss aus meiner Sicht die Europäische Gemeinschaft darauf drängen, dass möglichst bald Klarheit herrscht. Eine Entwicklung zum harten Brexit kann sich niemand wünschen. Aber wenn nicht in absehbarer Zeit Klarheit herrscht, sind die Folgen noch schlimmer. Deshalb kann ich Sie nur ermutigen – Sie haben das in Ihrem Bericht angesprochen –, möglichst rasch zu einer gemeinsamen Antwort zu kommen, am besten mit dem Vereinigten Königreich. Sie, verehrte Frau Bundeskanzlerin, haben richtigerweise gesagt: Es kann jetzt nicht nur um die Meisterung der Krise gehen, sondern wir müssen auch die richtigen Weichen für die Zukunft stellen. Sie haben vier Punkte in Ihrer Präsidentschaft genannt, die ich ausdrücklich würdigen will, nämlich die Weiterentwicklung des Schengen- Systems, die Modernisierung des Wettbewerbsrechts auch und gerade, um in den Großthemen der Globalisierung und der Digitalisierung wirklich wettbewerbsfähig zu werden, die Entwicklung eines europaweiten Pandemie-Vorsorgesystems und nicht zuletzt die Schaffung eines europäischen Sicherheitsrates in außenpolitischen Fragen. Ich begrüße dies ausdrücklich und erlaube mir, noch einen fünften Punkt, gerade aus der Sicht der Länder, hinzuzufügen: Meine Damen, meine Herren, die Stärkung des Subsidiaritätsgedankens und eine Optimierung des diesbezüglichen Schutzmechanismus für diesen Subsidiaritätsgedanken sind für die Akzeptanz der Europäischen Union, aber auch für ihre Zukunftsfähigkeit von essenzieller Bedeutung. Wir erleben gelegentlich, wie auch im Inland bei schwierigen Fragen darauf hingewiesen wird, dass das in Europa irgendwie entschieden worden sei und wir ja eigentlich nichts dafürkönnten. Gelegentlich beschleicht mich der Verdacht, dass Europa dann auch mal eine Ausrede ist. Umgekehrt habe ich aber auch meine Zweifel, ob die Regelung aller Lebensbereiche bis ins letzte Detail immer zwingend ist. Deshalb ist der Schutzmechanismus für den Subsidiaritätsgedanken, der ja auch in den Europäischen Verträgen grundgelegt ist, von besonderer Bedeutung. Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin, ich bin Ihnen ausgesprochen dankbar, dass Sie auch einen Punkt angesprochen haben, der mir besonders wichtig ist: Das gemeinsame Europa war in erster Linie die Antwort auf die Verheerungen übersteigerten Nationalismus, von Diktatur und zweier furchtbarer Kriege. Dieses Europa als Raum der Freiheit und des Rechts darf deshalb nicht auf ein ökonomisches Zweckbündnis reduziert werden. Entscheidend ist, dass dieses gemeinschaftliche Europa zunächst und zuallererst eine Wertegemeinschaft ist. Die Strahlkraft und der Erfolg der Europäischen Union werden ganz entscheidend davon abhängen, wie es uns gelingt, dieses Wertefundament zu schützen. Das A und O dieses Fundaments ist die Rechtsstaatlichkeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer nach außen diese Werte vertreten will, muss sie auch im Innern leben. Das bedeutet für mich ganz konkret: Die Debatte über die Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedsländern muss im Stil sensibel, ohne jede moralische Überheblichkeit, aber in der Sache eindeutig und klar geführt werden. Dieses gemeinsame Europa, dieser größte Raum von Freiheit, Frieden und Recht auf der Welt, verdient jede Anstrengung. Ihr Arbeitsprogramm – das Arbeitsprogramm der Bundesregierung und nicht zuletzt, sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin, Ihr ganz persönliches – ist außergewöhnlich umfassend. Die Herausforderungen sind groß. Aber das Ziel eines gemeinsamen, starken, selbstbewussten und friedlichen Europas ist jeder Mühe wert. Sie, Frau Bundeskanzlerin, haben ausdrücklich um die Unterstützung der Zielsetzung und des Programms der Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik Deutschland gebeten. Ich bin überzeugt, dass das Programm und die Zielsetzung dieser Ratspräsidentschaft richtig sind. Ich möchte Ihnen diese Unterstützung gerne zusagen. Und ich bin überzeugt, dass gerade aus der Sicht der Länder ein Programm wie das, das die Bundesregierung vorgelegt hat, diese Unterstützung verdient. Deshalb bin ich zuversichtlich – bei all den großen Herausforderungen und bei den vielen Erwartungen –, dass es sich lohnt, jeden Tag an diesem Ziel gemeinsam zu arbeiten. – Ich danke Ihnen. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr Ministerpräsident Bouffier! Herr Ministerpräsident Weil für das Land Niedersachsen hat das Wort. Bitte sehr. Stephan Weil (Niedersachsen): Herr Präsident! Frau Bundeskanzlerin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist in der Tat eine eindrucksvolle Liste von Aufgaben, die am Beginn der Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik Deutschland hier von Ihnen vorgetragen worden ist. Viele hier würden in dieser Situation nicht unbedingt mit Ihnen tauschen wollen, glaube ich. Es ist eine gewaltige, vielleicht die größte Herausforderung für die Europäische Union, die wir derzeit erleben. Aber es ist umgekehrt gleichzeitig die vielleicht größte Chance. Denn wenn es gelingt, diese vielen Aufgaben wirklich miteinander in den Griff zu kriegen, hat Europa am Ende einer sehr schwierigen Strecke ganz bestimmt auch einen inneren Festigungsprozess erlebt, der auf Dauer tragen kann. Das ist eine große Chance. Ich muss, glaube ich, niemanden in diesem Raum lange von Europa zu überzeugen versuchen. Wir sind alle überzeugt von dem historischen Fortschritt, der mit der Europäischen Union verbunden ist. Deswegen möchte ich mich in gebotener Kürze auf fünf Bemerkungen beschränken. Die erste betrifft natürlich das Coronavirus und die dadurch ausgelöste globale Wirtschaftskrise, gerade aber bei uns in Europa. Bei uns kommt gewissermaßen strafverschärfend womöglich noch ein ungeordneter Brexit hinzu, der ebenfalls seine Schleifspuren in der europäischen und gerade in der deutschen Wirtschaft hinterlassen wird. Ich will gerne an das anknüpfen, was Volker Bouffier eben vorgetragen hat: Wir sind gelegentlich sehr darauf fixiert, bei den Maßnahmen für unsere deutsche Wirtschaft auf den deutschen Markt zu schauen. Dafür gibt es gute Gründe. Insbesondere für den Exportteil unserer Wirtschaft ist allerdings der europäische Markt der eigentlich entscheidende Faktor. Deswegen haben wir selbst das größte Interesse daran, dass wir möglichst schnell nicht nur eine Gesundung unserer Wirtschaft erleben werden, wir müssen auch eine Gesundung der europäischen Wirtschaft im Blick haben. Anders formuliert: Es kann keine gesunde deutsche Wirtschaft in einem kranken Europa geben. Sie haben Unterstützung und ein finanzielles Engagement für besonders betroffene europäische Mitgliedstaaten angekündigt. Das kann ich nur sehr unterstützen. Es ist einerseits der Beweis von Solidarität, der innerhalb der betroffenen Staaten sicherlich sehr aufmerksam wahrgenommen werden wird – nach vielen Diskussionen, die wir in den letzten zehn Jahren in dieser Hinsicht erlebt haben – und sicherlich auch zur Stärkung eines solchen Gemeinschaftsgedankens beitragen wird. Es ist der Nachweis europäischer Solidarität, aber nicht zuletzt das legitime Handeln im eigenen Interesse. Noch einmal: Wenn wir dazu beitragen können, dass Europa insgesamt wirtschaftlich möglichst schnell in die Spur zurückfindet, haben wir Europa und uns selbst Gutes getan. Zweite Bemerkung – auch dies ist richtigerweise von Ihnen mit in den Vordergrund gestellt worden –: Wir haben es aktuell mit der Bekämpfung des Coronavirus zu tun. Aber dahinter warten noch ganz andere fundamentale Zukunftsfragen auf uns, insbesondere Klimaschutz und Digitalisierung. Corona wird eines Tages – je früher, desto besser – überwunden sein. Aber der Klimawandel wird dann immer noch auf der Tagesordnung stehen, die Aufgabe des Klimaschutzes allemal. Wenn wir mit dieser Aufgabe fertigwerden wollen, sind umfassende Anstrengungen notwendig, unter anderem geradezu buchstäblich ein Umbau großer Teile der deutschen Industrie. Sie haben angekündigt, Frau Bundeskanzlerin, dass man konstruktiv auch über eine weitere Verschärfung der Klimaschutzziele sprechen wird. Das will ich gerne mit unterstützen. Denn der Bedarf dazu liegt auf der Hand. Aber davor muss eine genaue Diskussion darüber stehen, auf welche Weise mit Beiträgen von wem die Aufgaben, die sich stellen, eigentlich erfüllt werden können. Ich hatte in den vergangenen Jahren gelegentlich den Eindruck, dass die Europäische Union der Versuchung erliegen könnte, gewissermaßen die Latte hochzulegen und dann zu schauen, ob sie denn gerissen wird, ob man darunter durchläuft oder ob man sie schafft, dass aber vorher zu wenige Gedanken darüber stattgefunden haben, wie genau die Ziele erreicht werden können. Das ist aber fundamental. Ich will das an einem Beispiel deutlich machen, das, glaube ich, nicht nur für mein Land relevant ist, sondern auch für eine ganze Reihe von Kolleginnen und Kollegen hier: die deutsche Stahlindustrie. Diese Industrie möchten wir in Deutschland nicht missen. Sie ist enorm energieintensiv, und sie hat einen solchen Umbauprozess vor sich. Das ist technisch möglich, insbesondere durch den Einsatz von Wasserstoff. Aber das kostet unfassbar viel Geld. Die Unternehmen, auf sich gestellt, werden damit im Zweifel überfordert sein, diese Aufgabe zu lösen. Der Gedanke, dass sie vom Markt verschwinden, ist erstens volkswirtschaftlich nicht erträglich, zweitens kein Gewinn für das Weltklima; denn dieselben Mengen Stahl würden dann an anderen Stellen der Welt und im Zweifel zu schlechteren Bedingungen produziert. Wenn es also entsprechende Hausaufgaben für eine solche Industrie gibt, müssen wir vorher Klarheit darüber haben, wie diese Aufgabe gemeistert werden kann. Ich bitte Sie also sehr, als Ratspräsidentin dazu beizutragen, dass sich die Europäische Union nicht nur für die Ziele, sondern auch für die erfolgreiche Umsetzung verantwortlich fühlt. Am Beispiel Wasserstoff ist die Bundesregierung mit ihren Plänen wirklich gut vorangegangen, eine Wasserstoffwirtschaft aufzubauen. Das begrüße ich sehr. Nun muss etwas Ähnliches auf europäischer Ebene folgen, damit dieses Projekt Erfolg haben kann. Die Europäische Union muss sich mitverantwortlich fühlen. Dritter Punkt: Europa ist nicht zuletzt eine Schutzmacht, die die einzelnen Mitgliedstaaten und die Menschen in Europa vor Supermächten insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht zu schützen imstande ist. Wir erinnern uns an das Beispiel der drohenden US-Strafzölle gegenüber der Automobilindustrie. Die Digitalisierung wird für unsere Zukunft prägend sein; das ist eine Binsenweisheit. Ebenso ist es eine Binsenweisheit, dass in dieser Hinsicht eine unübersehbare Dominanz von US-amerikanischen IT-Konzernen besteht. Dagegen ist für sich genommen nichts zu sagen, wenn denn auch europäische Alternativen bestehen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass wir eine digitale Souveränität haben. Ich freue mich sehr, dass mit dem Gaia- Projekt ein gutes Beispiel in diese Richtung angeschoben ist. Aber wir werden in Europa noch sehr viel mehr davon benötigen. Der vierte Punkt betrifft ein Thema, das uns Länder sehr stark angeht. Wir spüren es auch: Europa muss für Bürgerinnen und Bürger fühlbar sein. Wir erinnern uns noch an die Erfahrungen vor den letzten Europawahlen, als sicherlich in allen Ländern immer wieder die Frage zu beantworten war: Wo merke ich das denn eigentlich? An dieser Stelle konnte ich immer wieder auf sehr, sehr gute Erfahrungen mit den Kohäsionsprogrammen verweisen, die beim Strukturwandel in vielen deutschen Regionen sehr geholfen haben. Grundlage dafür ist der Mittelfristige Finanzrahmen der Europäischen Union. Auch wenn wir alle miteinander wissen, dass es in dieser Hinsicht Kürzungen geben wird: Wir brauchen möglichst rasch Klarheit, es darf bei der Förderung vieler wichtiger Vorhaben keinen Fadenriss geben. Es wäre eine herzliche Bitte, dass dieses Thema unter der deutschen Ratspräsidentschaft sehr rasch erfolgreich beendet werden kann. Meine abschließende Anmerkung teilen vielleicht die einen oder anderen hier im Raum: Wenn man über die Jahre in unterschiedlichen Teilen der Welt Gespräche führt – ob in Mittelamerika, in Afrika, in Südostasien –, dann war es für mich immer wieder überraschend, von meinen Gesprächspartnern zu hören, dass man sich einigermaßen unwohl fühlt vor dem Hintergrund der Dominanz von ein oder zwei Supermächten, die gewissermaßen das Land dem eigenen Einflussbereich einverleiben wollten. Und dass man sich sehr eine Weltordnung wünscht, in der die unterschiedlichen Staaten dieser Welt auf der Basis fairer Regeln auf Augenhöhe miteinander kooperieren. In diesem Zusammenhang sind – das fand ich das eigentlich Überraschende – immer wieder große Hoffnungen in Richtung der Europäischen Union geäußert worden. Europa kann das Flaggschiff einer solchen Bewegung sein. Es gibt, ehrlich gesagt, sonst niemanden, der diese Aufgabe erfüllen könnte. Deswegen sollten wir die anstehenden Aufgaben in der Europäischen Union nicht nur als deutsche und europäische, sondern durchaus auch als globale Verantwortung ansehen. Das wird der Aufgabe gerecht, vor der wir stehen und bei deren erfolgreicher Bearbeitung wir Ihnen viel Erfolg wünschen und ich Ihnen meine Unterstützung zusagen kann. – Herzlichen Dank. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident Weil! Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff für das Land Sachsen-Anhalt hat das Wort. Bitte sehr. Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Herr Präsident! Verehrte Frau Bundeskanzlerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die EU-Ratspräsidentschaft hat Deutschland im 30. Jahr der deutschen Einheit inne. Die deutsche Einheit war auch dem Freiheitsdrang der mittel- und osteuropäischen Länder zu verdanken, allen voran Polen und Ungarn. Deshalb gibt es eine besondere Verbundenheit der ostdeutschen Länder mit diesen Ländern – nicht nur mit Polen und Ungarn, sondern generell mit den osteuropäischen Ländern. Die Integration und der Zusammenhalt mit unseren östlichen Nachbarn sind uns ein besonderes Anliegen. Wie diese waren auch wir nach dem Zweiten Weltkrieg durch Fremdbestimmung daran gehindert, unseren eigenen Weg zu gehen. Deshalb haben wir vielleicht ein besseres Verständnis für das Bedürfnis unserer Nachbarn, im europäischen Verbund ihren eigenen Charakter, ihre eigene Historizität zu wahren und Subsidiarität zu verwirklichen. Der Zusammenhalt in der Europäischen Union ist in den letzten Jahren aus unterschiedlichen Gründen fragiler geworden, und das in Zeiten, in denen ein enger, vertrauensvoller Zusammenhalt so wichtig wäre wie schon lange nicht mehr. Mit der Wiederherstellung des Zusammenhalts – man möchte fast von „Wiedervereinigung der Europäischen Union“ sprechen – liegt eine der größten Herausforderungen der deutschen EU- Ratspräsidentschaft vor uns. Dazu gehört die Einigung beim Mehrjährigen Finanzrahmen und bei all den historisch einmaligen Maßnahmen, die zur Überwindung der Pandemie-Krise in der Diskussion sind. Dazu gehört es gerade für uns Deutsche aber auch, die Brücken zwischen Ost und West im Bewusstsein der gemeinsamen Werte zu stabilisieren. Es gibt Konflikte; das ist nicht zu leugnen. Aber wir müssen alles tun, um diese konstruktiv und verständnisvoll zu lösen. Mit der Androhung von Strafmaßnahmen und Sanktionen fördert man EU-skeptische Einstellungen vielleicht auch dort, wo sie noch nicht stark sind. Mit dem Entzug europäischer Mittel träfe man möglicherweise in den Kommunen und Regionen diejenigen, die die Kritik, die von außen kommt, im Innern selbst formulieren. Essenziell unverzichtbar zur Stärkung des Zusammenhalts ist der grundsätzliche Respekt vor dem jeweils anderen, auch und besonders vor seinen spezifischen historischen Erfahrungen, die jeden Mitgliedstaat so oder so prägen. Im Rahmen der gemeinsamen Werte, Grundsätze und Verträge gibt es sehr oft nicht nur den einen richtigen Weg. Im gemeinsamen europäischen Haus können die Zimmer in großer Vielfalt gestaltet werden. Es ist unsere Stärke, dass wir Vielfalt im Gemeinsamen ermöglichen, aber die Voraussetzung für das Gelingen ist gegenseitiger Respekt. Nur dann kann auch im Konfliktfall Kritik entschlossen vorgetragen werden, wenn der andere nicht das Gefühl haben muss, er werde herabgewürdigt oder von oben herab behandelt. Wir Deutsche haben hier eine besondere Verantwortung. Frau Bundeskanzlerin, ich sehe, dass es dieses Ethos ist, mit dem Sie die Präsidentschaft übernommen haben. Wir haben aber auch eine besondere Kompetenz. Denn innerstaatlich standen und stehen wir vor ähnlichen Herausforderungen, wie sie die Integration der Europäischen Union darstellt. Unsere Erfolge im Prozess der deutschen Einheit und der Wiedervereinigung unseres Vaterlandes befähigen uns, optimistisch an der Einheit der Europäischen Union zu arbeiten. Die Disparitäten, die wir bei uns als Folge der Teilung immer noch vorfinden, zum Beispiel bei der Gewerbesteuerverteilung – ich verweise auf Punkt 79 der heutigen Tagesordnung, unter dem Sachsen-Anhalt einen entsprechenden Antrag einbringen wird –, aber auch beim Thema AAÜG sollten uns verständnisvoll machen für Forderungen aus anderen europäischen Mitgliedstaaten, den Abbau dortiger Disparitäten voranzutreiben. Ich freue mich übrigens, dass die Bundesregierung den Vorschlag der ostdeutschen Länder aufgegriffen hat, im Rahmen der Ratspräsidentschaft eine Konferenz zu „30 Jahre Strukturfonds in Deutschland“ durchzuführen. Wenn Corona es zulässt, werden Ende September Gäste aus der ganzen Europäischen Union nach Halle an der Saale kommen, um zwei Tage lang über die Erfolge des Einsatzes europäischer Strukturfonds im mitteldeutschen Wirtschaftsraum zu diskutieren und sie in Vor-Ort- Terminen zu veranschaulichen. Die Luft, die uns international um die Ohren weht, ist sehr viel rauer geworden; Sie selbst haben vorhin darauf hingewiesen. Jeder einzelne Mitgliedstaat der Europäischen Union, auch die große Bundesrepublik, ist allein schwach und wehrlos. Das werden die Briten, befürchte ich, noch schmerzlich spüren. Gemessen an der Größe der internationalen Risiken ist das, was in der Europäischen Union hier und da trennt, klein und überwindbar. Frau Bundeskanzlerin, ich wünsche Ihnen eine glückliche Hand, viel Erfolg und Gottes Segen bei dieser wichtigen und entscheidenden Aufgabe, die derzeit für uns alle ansteht. – Herzlichen Dank. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff! Jetzt hat Frau Ministerpräsidentin Schwesig für das Land Mecklenburg-Vorpommern das Wort. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es trifft sich gut, dass ich direkt nach meinem geschätzten Kollegen Herrn Haseloff aus Sachsen-Anhalt reden kann. Sie, lieber Herr Haseloff, haben es schon angedeutet, und ich will es verstärken: Die Ratspräsidentschaft unter Leitung Deutschlands, unter Ihrer Führung, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, ist zum einen eine große Ehre, aber gleichzeitig eine große Herausforderung. Sie wäre schon ohne die Pandemie eine große Herausforderung. Viele Kollegen haben es angesprochen: Es bestehen große Erwartungen: Brexit, Migrationspolitik, Finanzrahmen, sozialer Zusammenhalt. Diese Erwartungen werden noch damit verbunden, dass wir es gemeinsam schaffen, gesund durch die Corona-Krise zu kommen – gesund für die Menschen, gesund für die Wirtschaft und unsere Arbeitsplätze. Gleichzeitig findet die deutsche Ratspräsidentschaft 2020 in einer Zeit statt, in der wir ein großes Jubiläum haben: 30 Jahre deutsche Einheit. Ich habe die Hoffnung, dass die großen Herausforderungen, die angesprochen worden sind vor dem Hintergrund unserer gemeinsamen historischen Erfahrung, dass Dinge zum Besseren verändert werden können, wie es für viele gar nicht vorstellbar war, gelingen können. Die deutsche Einheit wäre ohne gemeinsames Europa nicht möglich gewesen. Und ich bin tief davon überzeugt: Ein friedliches und gutes Europa, wie wir es trotz aller Krisen und Baustellen, die wir bewältigen müssen, heute haben, wäre ohne die deutsche Einheit nicht möglich gewesen. Wenn man einmal die Probleme und Krisen beiseiteschiebt und sich verinnerlicht: Zumindest meine Generation darf mittlerweile den größeren Teil ihres Lebens in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Deutschland leben, und das ist auch die Zukunft für unsere Kinder. Das ist uns trotz der historischen Verantwortung für den Zweiten Weltkrieg, trotz der Teilung Deutschlands gelungen. Wir können heute nicht nur meiner, sondern auch den Generationen danach ein friedliches, starkes, demokratisches, soziales Deutschland geben, ein wiedervereintes Deutschland mitten in einem friedlichen Europa mit seinen Problemen und Fragilitäten. Das ist nicht nur ein großes Glück der deutschen Geschichte, sondern das ist auch Verdienst des Willens von Bürgerinnen und Bürgern, sich aus diktatorischen Zwängen zu befreien und den Weg in Demokratie und Freiheit zu gehen. Es ist das Verdienst politischer Entscheidungen und vor allem des Zusammenhalts in Europa. Vor dem Hintergrund der gemeinsamen historischen Erfahrung, dass man Dinge verändern kann, dass Mauern im wahrsten Sinne des Wortes eingerissen werden können, dass Europa ein Zukunftsversprechen für die junge Generation ist, in Frieden und Freiheit und in einer Welt, die ökologisch sicherer wird, aufzuwachsen, können wir stolz darauf sein, dass Deutschland die Ratspräsidentschaft innehat und dass uns offenbar viele Länder in dieser Welt zutrauen, diese großen Herausforderungen zu meistern. Deshalb wird natürlich auch mein Bundesland und werden die Mecklenburger und die Vorpommern diese Ratspräsidentschaft unterstützen. In unserem Land mitten in der Europäischen Union kann man ganz gut sehen, was Europäische Union bedeutet. Ein konkretes Beispiel ist die gemeinsame Zusammenarbeit im Ostseeraum. Lieber Kollege Daniel Günther, ich freue mich sehr, dass dieses Jahr Deutschland – in diesem Fall Schleswig-Holstein – die HEL- COM-Präsidentschaft innehat. Dabei geht es nicht nur um die Frage, wie wir im Ostseeraum wirtschaftlich weiter zusammenarbeiten können, sondern auch darum, wie wir die Ostsee vor dem Hintergrund der ökologischen Herausforderungen sauber halten können. Ein weiteres Beispiel ist die Zusammenarbeit zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Polen in jeglicher wirtschaftlicher Hinsicht, wobei der mecklenburgische Teil eher zur Metropolregion Hamburg gehört, während der Teil von Vorpommern, wo Sie, Frau Kanzlerin, Ihren Wahlkreis haben und sich deshalb mindestens genauso gut auskennen, eher zur Metropolregion Stettin gehört. Schon längst arbeiten wir wirtschaftlich, sozial und kulturell zusammen. Wir haben gemeinsame Gesundheitsprojekte. Die Früherkennungs-Screenings bei Babys machen an der deutsch-polnischen Grenze nicht Halt, sondern erfolgen von Greifswald und Stettin gemeinsam. Und natürlich gibt es längst einen Arbeitsaustausch. Über 3.000 polnische Bürgerinnen und Bürger, die man fast schon als Mitbürger bezeichnen kann, weil sie im Grunde faktisch dazugehören, arbeiten bei uns nicht nur im Tourismus, sondern auch im Gesundheitsbereich. Die zeitweilige Schließung der Grenzen in der Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie stark wir schon längst zusammenarbeiten und wie üblich der Austausch über die Grenzen hinweg geworden ist. Unser Tierpark in Ueckermünde wird mehr von polnischen Bürgern als von Leuten besucht, die in der Region leben. All diese Beispiele zeigen, dass der europäische Gedanke von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort längst gelebt wird. Sogar von den Kleinsten: Die Kids auf der polnischen Seite lernen die deutsche Sprache in Kitas und Schulen, diejenigen bei uns lernen die polnische Sprache. Dies ist übrigens auch ein Projekt, das die Europäische Union gefördert und befördert hat. Diese ganz konkreten Beispiele zeigen, dass das Zusammenleben im Alltag längst stattfindet, ohne dass die Menschen immer gleich den großen Gedanken der Europäischen Union im Kopf haben. Ein weiteres Beispiel: 30 Jahre Unterstützung der Europäischen Union insbesondere für Ostdeutschland heißt: Zum Beispiel in unser Bundesland sind seit 1991 aus der Europäischen Union 10 Milliarden Euro investiert worden, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen nach der Einheit – Massenarbeitslosigkeit, Zusammenbruch der Wirtschaft – zu bewältigen. Viele gute Sachen sind entlang der innerdeutschen Grenze entstanden, bei uns natürlich im ländlichen Raum. Es ist uns wichtig zu sagen, dass wir dafür sehr, sehr dankbar sind. Ich könnte jetzt gleich wieder den Katalog der Forderungen aufmachen. Aber ich glaube, man muss einmal einen Schritt zurückgehen und sagen: Die Europäische Union hat einen sehr großen Anteil daran, dass wir nach 30 Jahren deutscher Einheit in diesem Jahr sagen können: Wir in Ostdeutschland haben uns gut entwickelt. Umso bitterer ist es – ich habe es am Montag schon im Bundesrat gesagt –, dass die gute wirtschaftliche Entwicklung mit den geringen Arbeitslosenzahlen jetzt von der Corona-Pandemie gestoppt worden ist und schon wirtschaftliche Folgen hat: Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit. Wir stemmen uns mit dem großen Konjunkturpaket und mit Konjunkturpaketen in den einzelnen Ländern gemeinsam dagegen. Auch an dieser Stelle möchte ich mich bedanken: Die gute Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern hat sich gerade in der Corona-Pandemie bewährt. Wie Kollege Bouffier gesagt hat, ist es nicht nur der Föderalismus, die Länder, denen es gelungen ist, die Pandemie regional zu bekämpfen. Das haben Sie, Frau Bundeskanzlerin, unterstrichen. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich auch unsere Kommunen, unsere Landkreise und kreisfreien Städte, aber auch die kleinen Gemeinden und Städte, mit ins Boot holen. Je dichter und besser man lokal aufgestellt ist, umso erfolgreicher können wir die Pandemie bekämpfen. Aus meiner Sicht gibt es drei große Herausforderungen dieser EU-Ratspräsidentschaft: Natürlich die weitere Bekämpfung der Pandemie. Wir müssen Lehren ziehen. Wir müssen darüber nachdenken und uns darüber unterhalten: Wie konnte man in Europa denken, dass uns angesichts der Globalisierung, der Mobilität auf der ganzen Welt ein gefährliches Virus in China nicht erreichen kann! Wir müssen unser Gesundheitssystem stärker aufstellen und darauf setzen, dass es in öffentlicher Hand ist, dass die öffentliche Hand zumindest Einfluss hat. Das sind große Fragen bezüglich der Corona-Pandemie. Wir haben aber auch das Thema Mehrjähriger Finanzrahmen. Ich habe es angesprochen: Wir haben seit 30 Jahren eine starke Förderung aus der Europäischen Union. Wir wissen, dass es weniger wird, aber wir brauchen Planungssicherheit, um uns darauf einzustellen. Für uns ist es wichtig, dass nicht zu viel wegbricht. Denn noch mal: Wir haben in den 30 Jahren viel erreicht. Das wird jetzt durch die Corona-Pandemie jäh ausgebremst. Aber wir wollen natürlich da anschließen, wo wir vor der Pandemie standen. Die Corona-Pandemie hat die Unterschiede zwischen Ost und West insbesondere im Lohnbereich und in der wirtschaftlichen Stärke noch einmal sichtbar gemacht. Einen dritten Punkt dürfen wir nicht vergessen – er beschäftigt uns ebenfalls seit Jahren –: Die Bürgerinnen und Bürger verstehen es nicht, warum die Europäische Union die Migrationskrise nicht gelöst bekommt. Solange wir dies nicht lösen, haben wir das Problem, dass Nationalismus und Rechtspopulismus weiter auf dem Vormarsch sind. Wir müssen uns schon selbstkritisch fragen, warum es heute mehr Skepsis gegenüber Europa gibt, obwohl wir in Deutschland und in der Europäischen Union mehr Wohlstand und mehr Sicherheit haben als vor Jahrzehnten. Es ist wichtig, diese großen Aufgaben zu lösen. Denn nur wenn die Menschen sehen, dass Europa dies schafft – die Bürgerinnen und Bürger wissen, dass ein einzelnes Land das nicht alleine tun kann –, wird es wieder mehr Akzeptanz geben. Ich will mich Volker Bouffier anschließen: Wir müssen uns fragen, ob alles im Detail geregelt werden muss und ob wir bestimmte europäische Regeln eigentlich noch erklären können. Das gelingt uns in einzelnen Fällen nicht. Ich darf heute nach dem Bundesrat meinen Familienurlaub auf der Insel Hiddensee antreten, was ich immer gerne mache. Da werde ich wieder auf die Fischerfamilien treffen, die auch Sie, Frau Merkel, kennen, denen ich nicht erklären kann, warum jahrzehntelange Familientradition kaputtgeht, weil die Fischer durch europäische Bestimmungen nicht mehr überleben können. Da geht es nicht um die großen Konzerne. Das ist ein kleines Beispiel aus dem Alltag. Es wird oft belächelt, wenn ich es anspreche. Aber daran erkennt man, dass europäische Entscheidungen Dinge vor Ort kaputtmachen. Wenn wir sie nicht erklären können, dann darf man auch nicht erwarten, dass die Bürgerinnen und Bürger sie verstehen. Europa muss darüber nachdenken, wie wir zu Entscheidungen kommen, die die Menschen vor Ort verstehen und die wir noch erklären können. In diesem Sinne gehe ich trotzdem sehr zuversichtlich in diese Präsidentschaft, die wir Länder unterstützen wollen. Es ist außerordentlich schade – das hat Frau Bundeskanzlerin gesagt –, dass wir die verschiedenen Treffen vor Ort nicht durchführen können, weil damit die Vielfalt Deutschlands und bei den Bürgerinnen und Bürgern das Nahbare von Europa nicht so ankommen werden, wie wir es hätten zeigen können. Deswegen werden wir uns unabhängig von der Präsidentschaft etwas einfallen lassen müssen. Es wäre meine Bitte, dies zu tun, wenn wir aus der Pandemie herausgekommen sind und größere Veranstaltungen wieder durchführen können, damit Europa von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort erlebbar ist. Das ist ganz wichtig. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir mit der Ratspräsidentschaft gerade 30 Jahre nach der deutschen Einheit sichtbar machen können, dass es keine Alternative gibt, als weiter an der Idee eines friedlichen, sozialen, demokratischen Europas zu arbeiten, damit unsere zukünftigen Generationen die Garantie haben, in Frieden und Freiheit aufzuwachsen. Es geht nicht um mehr, aber eben auch nicht um weniger. In diesem Sinne viel Erfolg, gute Nerven, viel Kraft für die Präsidentschaft – und selbstverständlich Unterstützung aus Mecklenburg-Vorpommern! Präsident Dr. Dietmar Woidke: Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin Schwesig! Jetzt spricht zu uns Herr Ministerpräsident Kretschmann für das Land Baden-Württemberg. Bitte sehr. Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Frau Bundeskanzlerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Ihren Ausführungen und den Ausführungen meiner geschätzten Kollegen nicht wirklich neue Gedanken hinzuzufügen. Das mag jetzt langweilig erscheinen, aber in Wirklichkeit ist dies gut, denn es zeigt doch den großen Konsens in diesem Haus in europapolitischen Fragen, so dass Sie mit starkem Rückenwind des Bundesrates in die Verhandlungen gehen können. Ich glaube, das ist für die Regierungschefin eines föderalen Staates wichtig. Wir sehen ja, dass schon in unseren Parlamenten der Konsens, wie er in diesem Haus gängig ist, nicht mehr herrscht, weil von den Regierungen bestimmt wird. Insofern ist es ganz wichtig, diesen Konsens hier zu zeigen. Die europäische Einigung hat zu Beginn der Corona- Krise Schaden genommen. Als Solidarität und Miteinander gefragt waren, hat Corona den Kontinent mit nationalistischen Reflexen infiziert. Jedes Land ging plötzlich seinen eigenen Weg. Aber zwischen Staaten ist es genauso wie zwischen Menschen: Freundschaft muss sich gerade in schwierigen Zeiten bewähren. Wir haben in Baden-Württemberg Patienten aus dem Elsass aufgenommen, einer von der Krise schwer gebeutelten Region. Andere deutsche Länder sind dem gefolgt und haben Patienten aus der Lombardei und anderen Regionen behandelt. Das waren wichtige Gesten. Dennoch frage ich mich heute selbstkritisch: Hätten wir nicht noch mehr für unsere europäischen Freunde tun können? Natürlich ist man hinterher immer schlauer. Wir mussten in einer Zeit radikaler Unsicherheit handeln. Dennoch komme ich zu dem Schluss: Ja, wir hätten mehr tun können und auch mehr tun müssen. Deshalb müssen wir die Wunden, die leider dabei entstanden sind, heilen. Meine Landesregierung wird einen Vorschlag für ein Abkommen mit unserer französischen Nachbarregion Grand Est erarbeiten: einen neuen Beistandspakt im Krisenfall. Darin wollen wir die wechselseitige Hilfe und Unterstützung bei Katastrophenfällen neu regeln. Denn gerade Grenzregionen müssen zeigen und auch nachweisen, dass Europa wirklich einen Mehrwert hat. So gilt es jetzt für uns alle, Solidarität zu beweisen. Das verlangt nicht nur die europäische Idee von uns, das ist auch – Kollege Bouffier und andere haben es ausgeführt – im wohlverstandenen Eigeninteresse einer Exportnation. Wenn unsere europäischen Freunde auf die Beine kommen, dann hilft das uns als Exportnation gleichermaßen. Deshalb kommen auf uns große Erwartungen zu. Dabei stehen zwei Dinge im Zentrum: die aktuelle Krise zu bewältigen und gleichzeitig die Weichen für die Zukunft zu stellen. Der deutsch-französische Vorschlag, der den EU- Wiederaufbaufonds maßgeblich vorgezeichnet hat, war die richtige Reaktion auf die Krise. Anerkennung und Unterstützung für den Vorschlag! Es ist Ihnen und dem Präsidenten gelungen, aus den tiefer gewordenen Gräben herauszugehen und einen Vorschlag zu machen, der jedenfalls konsensfähig ist. Er stärkt den deutschfranzösischen Motor. Er stärkt vor allem aber den Zusammenhalt und die europäische Integration. Denn wir brauchen, um voranzukommen, wieder den Geist der europäischen Gründungsväter, einen Geist, der sich nicht im tagespolitischen Klein-Klein verheddert und sich nicht in Differenzen verbeißt, sondern der groß denkt und großzügig handelt, der nach dem Gemeinsamen sucht, um das einige Europa zu bauen. Ich glaube, dass ein solcher Geist eine Schicksalsfrage für Europa in der Welt von heute ist – eben zwischen Amerika und Asien. Wir sehen doch, dass die gegenwärtige US- Administration den Multilateralismus untergräbt, den wir so dringend bräuchten, nämlich die verlässliche Einbindung der Partner in der Welt – Kollege Weil hat darauf hingewiesen – und eine regelbasierte internationale Ordnung. Auf der anderen Seite sehen wir China, das die liberale Demokratie mit seinem autoritären Modell herausfordert mit dem Versprechen der besonderen Effektivität solch autoritären Regierens, das auf demokratische Legitimation verzichten kann. Das ist die Weltlage, in der wir heute stehen. Und da können wir nur noch gemeinsam souverän sein, nicht mehr alleine. Die Alternative ist einfach: entweder europäisch zusammenstehen und die neue Weltordnung mitprägen oder als einzelner Nationalstaat am geopolitischen Katzentisch Platz nehmen. Ich hoffe, dass sich diese Einsicht letztendlich auch bei den sogenannten „Sparsamen Vier“ durchsetzt. Europa muss sich auf eigene Beine stellen und die dritte Kraft werden in der Welt. Dafür braucht es den erneuerten Geist der Gründerväter: groß denken und großzügig handeln, um den Herausforderungen von heute gerecht zu werden. Wir müssen aber auch für unsere Kinder und Enkel die Weichen richtig stellen. Sie werden auch die Kosten tragen müssen von dem, was wir heute in Europa tun. Wir geben ihr Geld aus. Sie werden die jetzt aufgenommenen Schulden in mehreren Jahrzehnten zurückzahlen müssen. Deswegen haben sie ein Recht darauf, dass unsere Maßnahmen zukunftsfähig sind. Die Überwindung der Corona-Krise ist nicht die einzige Herausforderung, mit der wir konfrontiert werden – darauf haben alle hingewiesen –, ja sie ist nicht einmal die größte. Vor der Krise waren Millionen junger Menschen für wirksamen Klimaschutz auf der Straße. Dieses Anliegen hat eine ganze Generation europa- und weltweit zusammengeführt. Das ist ein wirklich epochales Anliegen. Und anders als das Corona-Virus lässt sich die Klimakrise nicht irgendwann wegimpfen. Die Zeit drängt. Schauen wir nur nach Sibirien, das sonst für Kälterekorde bekannt war! Vor ein paar Tagen wurde dort ein neuer Hitzerekord gemessen: 38 Grad Celsius! Die größte zusammenhängende Landfläche der Erde glüht unter dem Klimawandel. Europa muss diese Epochenfrage aufgreifen. Kommissionspräsidentin Ursula v o n d e r L e y e n hat mit dem European Green Deal dafür den richtigen Schwerpunkt gesetzt. Die deutsche Ratspräsidentschaft muss den Green Deal beherzt vorantreiben. Deswegen appelliere ich an Sie, Frau Bundeskanzlerin: Machen Sie die deutsche Präsidentschaft auch zu einer Klima- Präsidentschaft! Das ist es, was wir in der jetzigen Situation brauchen: ein grünes Wiederaufbaupaket und den richtigen Ordnungsrahmen. Die EU wird für ihr Wiederaufbaupaket eigene Anleihen ausgeben. Warum sollte sie künftig dann nicht über eigene Abgaben verfügen, die dazu die Ziele des Green Deals nachhaltig befördern, etwa Einnahmen aus der Ausweitung des Emissionshandels, einer Finanztransaktionssteuer oder einer Plastikabgabe. Wenn wir beim Klimaschutz gemeinsam als Europäer vorangehen, dann können wir einen echten globalen Beitrag leisten, indem wir zeigen, dass wirtschaftlicher Erfolg und ambitionierter Klimaschutz nicht nur zusammen gehen, sondern auch zusammengehören. Ich bin überzeugt, dabei wird die CO2-Bepreisung als ein entscheidendes marktwirtschaftliches Instrument eine tragende Rolle für die gesamte Wirtschaft spielen. Wenn Europa damit vorangeht und es die Chance ergreift, das weltweit auszuweiten, dann ist dies einer der wichtigsten Beiträge, die wir überhaupt leisten können, um zum Beispiel global möglichst schnell aus der Kohleverstromung auszusteigen. Wenn wir also zeigen, dass mit grünen Technologien ein Wohlstandsversprechen verbunden ist, dann werden auch andere Weltregionen folgen. Meine Damen und Herren, wir sind mitten in einer „Großen Transformation“. Sie betrifft nicht nur den grünen Wandel, sondern auch den digitalen Wandel. Wenn wir uns als Europa im globalen Wettbewerb technologisch und wirtschaftlich nicht behaupten, setzen wir unser gesamtes Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell aufs Spiel. Dann diktieren uns die anderen die Regeln der digitalen Welt, und das können wir nicht wollen. Souveränität heute heißt daher, bei den Zukunftstechnologien vorne mit dabei zu sein. Dafür müssen wir in Europa gemeinsame Strategien und Projekte verfolgen: bei der Künstlichen Intelligenz, bei emissionsfreien Antrieben, bei der Wasserstofftechnologie, beim Batteriespeicher, beim vernetzten und autonomen Fahren oder in der personalisierten Medizin. Dass die strukturschwachen und von der Krise besonders gebeutelten Regionen Solidarität und Unterstützung brauchen, steht außer Frage. Deswegen braucht es aber auch, um wettbewerbsfähig zu bleiben, zwingend wirtschaftlich und technologisch starke Regionen – Lokomotiven, die Europa ziehen. Das ist die andere Seite der Solidarität. Darum müssen wir in den aktuellen Verhandlungen über den Finanzrahmen der EU und den EU- Wiederaufbaufonds auf echte Zukunftsthemen setzen: auf Forschung und Entwicklung, auf die Transformation und Stärkung unserer industriellen Leitregionen, auf den Klimaschutz. Unsere industriellen Kernbranchen sind über den EU- Binnenmarkt eng miteinander vernetzt, und sie sind vom grünen und vom digitalen Wandel ganz besonders betroffen: im Maschinenbau, in der Medizintechnik oder in der Automobilwirtschaft. Ich appelliere noch einmal an Sie, Frau Bundeskanzlerin: Setzen Sie sich in den kommenden Verhandlungen dafür ein, dass das Wiederaufbauprogramm stärker auf Zukunftsthemen zielt. Wenn wir auch in Zukunft wettbewerbsfähig sein wollen, dann müssen wir unsere „Stärken stärken“: im Mehrjährigen EU-Finanzrahmen und im EU-Wiederaufbauprogramm „Next Generation EU“. Denn Europa als Ganzes kann auf Dauer nur erfolgreich sein, wenn wir ebendiese Transformation unserer industriellen Leitregionen meistern. Das gilt besonders für Forschung und Entwicklung, die heute immer dem globalen Wettbewerb vorausgehen. Wir haben mit dem Ausscheiden des UK den Verlust renommierter Universitäten in diesem ganzen Verbund zu verzeichnen. Andere renommierte Forschungsschwerpunkte, wie in der Schweiz, gehören ebenfalls nicht zur Europäischen Union. Das zeigt, dass wir im globalen Forschungswettbewerb nur bestehen können, wenn wir eng zusammenarbeiten, die EU das als große Herausforderung erkennt und die Mittel darauf konzentriert. Dabei ist es wichtig, dass wir auch unsere nichteuropäischen Nachbarn, wie die Schweiz und dann Großbritannien, betrachten und sie möglichst weit in diesen Forschungsverbund und die Forschungskooperation einbeziehen. Meine Damen und Herren, wir werden die Ratspräsidentschaft mit vollen Kräften unterstützen. Das betrifft auch die von der Kommissionspräsidentin vorgeschlagene Zukunftskonferenz, die in diesem Jahr beginnt. Denn wir müssen uns auch den grundsätzlichen Fragen zuwenden: Welche Zuständigkeiten müssen wir auf EU-Ebene bündeln? Wo müssen wir enger zusammenarbeiten? Wie erreichen wir mehr Verbindlichkeit und Durchsetzungskraft? Aber auch: Wie setzen wir das Subsidiaritätsprinzip besser durch? Das haben einige Vorredner schon angesprochen. Ich begrüße es sehr, dass die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Zukunftskonferenz im Mittelpunkt stehen soll. Denn nur mit der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger können wir das europäische Projekt erfolgreich in die Zukunft tragen. Liebe Frau Bundeskanzlerin, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der komplexen Welt von heute können wir nur noch auf einem Weg bestehen, und dieser Weg heißt Europa. Lassen Sie uns die Aufgaben, die vor uns liegen – Corona, Klimaschutz, digitaler Wandel –, im Rahmen der Ratspräsidentschaft gemeinsam mutig und beherzt angehen! Wenn wir das tun, kann Europa gestärkt aus dieser Krise hervorgehen. Dafür wünsche ich Ihnen viel Kraft und gute Nerven. Unsere Unterstützung haben Sie. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr Ministerpräsident Kretschmann! Das Wort hat Ministerpräsident Laschet für das Land Nordrhein-Westfalen. Bitte sehr. Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Bundeskanzlerin, ein Konzept zur Ratspräsidentschaft ist hier das letzte Mal, wie Sie heute noch einmal geschildert haben, 2007 vorgestellt worden. Ich glaube, von uns Kollegen saß noch niemand hier. Unter den heutigen Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union war auch noch niemand im Amt, glaube ich. Sie überblicken also eine lange Periode seit dieser letzten Ratspräsidentschaft. Die damalige Ratspräsidentschaft fand statt in einer Schockstarre der Europäischen Union. (Zuruf Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel) Wir hatten gerade erlebt, dass die Referenden in Frankreich und den Niederlanden gescheitert waren, Europa an einem Wendepunkt stand. Nach der deutschen Ratspräsidentschaft ist man zum Lissabonner Vertrag gekommen. Das war die Lage 2007. Zuvor hatten wir alle paar Jahre Vertragsänderungen, mit denen sich die Europäische Union weiterentwickelte: Maastricht, Amsterdam, Nizza. Meistens kam es in drei, vier, fünf Jahren Abstand zu einem neuen Vertrag. Seit 2008 und dem Lissabon-Vertrag nur noch Krise: Weltfinanzkrise, ihr folgend eine europäische Schuldenkrise, die die Europäische Union fast auseinandergerissen hätte; gegen einzelne Mitgliedstaaten wurde spekuliert. Es ist gelungen, Europa damals zusammenzuhalten. Und nachdem das gerade gelungen war: Flüchtlingskrise 2015. Jetzt hat wieder Deutschland die Ratspräsidentschaft inne, und wir haben die Pandemie, die nicht nur ein gesundheitliches, sondern auch ein wirtschaftliches und soziales Problem ist und erneut den Zusammenhalt der Europäischen Union auf die Tagesordnung setzt. In den letzten Monaten hat jeder wieder nationalstaatlich agiert. Man hatte die Illusion, durch Grenzschließung ein Virus zu bremsen. Jeder hat nur auf seine eigene Situation geguckt, ohne zu fragen: Wie können wir diese Krise gemeinschaftlich überwinden? Kollege Weil und ich haben gesagt: Wir halten die Grenze zu den Niederlanden trotz Pandemie offen, aber wir kooperieren über die Grenze hinweg. Wir setzen uns dreimal die Woche mit den Gesundheitsbehörden auf der anderen Seite zusammen; denn für den, der an der Grenze lebt, ist das Geschehen jenseits der Grenze vielleicht interessanter als in einem 600 Kilometer entfernten Teil Deutschlands. Grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten wird die Aufgabe sein, sollte eine zweite oder dritte, eine kleinere oder größere Welle kommen oder sollten irgendwann andere Krankheiten kommen. Wir merken plötzlich, wie verletzlich wir sind. Darauf brauchen wir europäische Antworten. Es ist eine Aufgabe, vor der diese Ratspräsidentschaft steht, mehr europäischen Gemeinsinn zu schaffen, damit Nord und Süd nicht auseinanderfallen. Deshalb ist der Wiederaufbaufonds so wichtig. Kein Mitgliedstaat hat die Pandemie verschuldet. Italien war nun einmal besonders betroffen. Wir können eigentlich dankbar sein, dass Italien uns wachgerüttelt hat. Ohne die Bilder aus Bergamo hätten wir in Deutschland am Anfang wahrscheinlich nicht so schnell und so konsequent alle gemeinschaftlich gehandelt. Das Leid haben damals die Menschen in Italien getragen. Deshalb geht nicht um italienische Schuld oder nicht Schuld. Deshalb ist auch die Diskussion „ESM oder Eurobonds“ eine Diskussion der Vergangenheit. Jetzt ist ein neues Instrumentarium zu schaffen aus der Erkenntnis: Wir alle werden nur stark, wenn auch die Länder des Südens stark sind. Das haben heute alle in ihren Wortbeiträgen geschildert. Aus dieser Erkenntnis ist etwas Neues zu erfinden, und mit diesem neuen Instrument sind die nächsten Jahre zu gestalten. Nun könnte man als föderaler Mensch sagen: Was brauchen wir denn noch mehr Europa! Ich glaube, wir brauchen es. Aber wir brauchen keinen Zentralismus. Wir brauchen jetzt keine Europäische Kommission, die für das letzte Gesundheitsamt unserer Länder regelt, wie man Pandemie bekämpft. Das würde übrigens auch ein zentraler Staat in Deutschland nicht schaffen. Unsere Chance in dieser Krise war es doch, dass die örtlichen Gesundheitsämter eng mit den Ländern auf regionale Situationen reagieren konnten, was ein Zentralstaat so nicht kann. Präsident M a c r o n hat in einer Rede erklärt, dass Frankreich jetzt darüber nachdenken muss, wie man mehr föderal agieren kann. Das Konzept, aus Paris zu sagen, welches Gesundheitskonzept an der Grenze zu Spanien, in den Pyrenäen, umgesetzt werden muss, funktioniert nicht. Das war unsere Stärke, und das muss auch für Europa der Maßstab sein: nicht Zentralismus, aber Know-how, Kapazitäten bündeln, bei der Forschung an neuen Impfstoffen, an Medikamenten wieder eine eigene, autarke Produktion in Europa haben, weg von dem Geist, dass man, um ein paar Cent zu sparen, die Masken lieber in China produzieren lässt, als in der Europäischen Union in der Lage zu sein, Eigenvorsorge für eine Krise zu treffen. Das ist eine der Lehren der Pandemie, die wir uns für die Ratspräsidentschaft vornehmen müssen. Ich glaube, dass wir in kurzer Zeit keine neue Vertragsänderung hinbekommen. Aber die jetzigen Verträge bieten schon viele Möglichkeiten. In dem Lissabonner Vertrag steht: gemeinsame Gesundheitspolitik – mit einigen Beschreibungen. Das hat aber keiner so richtig ernst genommen. Jetzt kann man diesen Teil mit Leben erfüllen, ohne dass man wieder Verträge ändern muss. Von dieser Qualität gibt es eine ganze Menge. Wir brauchen die Vollendung des Binnenmarkts in den Bereichen Telekommunikation, Bahnverkehr, Energie und Kapitalmarkt. Wir brauchen digitale Souveränität Europas; das hat Winfried Kretschmann angesprochen. Und wir brauchen neben der Herstellung eigener Arzneimittel und Pharmazeutika eine gemeinsame Sicherheitspolitik in dieser sich verändernden Welt. Am heutigen Tage kumulieren einige dieser Themen: Deutschland steigt heute aus der Kohle aus. Das passt zu dem Green Deal, den sich die Europäische Kommission vorgenommen hat. Winfried Kretschmann hat beschrieben, wie wir wirtschaftliche Stärke aus einer solchen Transformation ziehen können. Neben der Zustimmung zu dem großen Konjunkturprogramm des Bundes, neben dem Kohleausstieg, verabschieden wir heute auch ein Programm für die Kommunen, weil wir wissen: Die unterste Ebene und die europäische Ebene müssen in dieser Krise stark sein. Beide müssen im Hinblick auf den Green Deal, aber auch im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union zusammengebracht werden. Das war einmal ein Ziel. Die Lissabon-Strategie sollte erreichen, dass wir der wettbewerbsfähigste Raum der Welt sind. In Wirklichkeit sind wir es noch lange nicht. Bei dieser Aufgabe – Arbeitsplätze zu erhalten, wettbewerbsfähig zu sein und trotzdem mit dem Green Deal in eine neue Zeit zu gehen – muss eine Menge zusammengebracht werden. Dafür wünschen wir Ihnen, Frau Bundeskanzlerin, viel Erfolg. Mehrmals ist „30 Jahre deutsche Einheit“ hier erwähnt worden. Das Schöne ist, dass der alte Artikel 23 des Grundgesetzes, der 40 Jahre für den Beitritt neuer Länder bereitstand, im Jahr 1990 abgeschafft wurde und heute der Europa-Artikel ist. Das macht sichtbar, wie sich unser Land rund um Artikel 23 verändert hat und dass die Zukunft eine europäische ist. Dafür viel Erfolg in den nächsten Monaten! Präsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr Ministerpräsident Laschet! Ich darf damit diesen Tagesordnungspunkt schließen. Herzlichen Dank für die Beiträge! Frau Bundeskanzlerin, herzlichen Dank für Ihren Besuch. Alles Gute! (Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel: Danke!) Wir kommen zu Punkt 2: TOP 2 Wahl der Vorsitzenden des Rechtsausschusses (Drucksache 331/20) Es gibt keine Wortmeldungen. Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Frau Senatorin Anna G a l l i n a (Hamburg) zur Vorsitzenden des Ausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Dann ist einstimmig so beschlossen. Ich wünsche Frau Gallina alles Gute für ihre neue Position. Wir kommen zu Punkt 88: TOP 88 Wahl einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts (Drucksache 394/20) Es wird vorgeschlagen, Frau Professorin Dr. Ines H ä r t e l in den Ersten Senat zu wählen. Nach § 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht ist für diese Wahl eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates erforderlich; das sind 46 Stimmen. Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Damit ist der Vorschlag einstimmig angenommen. Frau Professorin Härtel – sie ist heute anwesend –, herzlichen Glückwunsch zur Wahl! Alles, alles Gute im Namen des gesamten Bundesrates! (Beifall) Ich darf damit den Tagesordnungspunkt beenden. Wir kommen zu Punkt 82: TOP 82 Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) (Drucksache 387/20) Es gibt eine Reihe von Wortmeldungen. Frau Ministerpräsidentin Schwesig für das Land Mecklenburg- Vorpommern beginnt. Bitte sehr. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommern – ich finde: aus Sicht Ostdeutschlands – ist heute ein bemerkenswerter Bundesrat, weil mehrere Themen, für die wir seit vielen Jahren eintreten, bei denen wir seit vielen Jahren für Verbesserungen kämpfen, sozusagen abgeräumt werden. Ich habe in der Debatte zur Ratspräsidentschaft Deutschlands eben gesagt, wie eng die Europäische Union und die deutsche Einheit zusammenhängen. Wir haben gerade die erste ostdeutsche Bundesverfassungsrichterin benannt. Auch das ist nach 30 Jahren deutscher Einheit überfällig und ein wichtiges Signal des Bundesrates, der Länderkammer. Und gleich geht es mit einem inhaltlichen Punkt weiter: die Grundrente. Die Grundrente ist gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Ich hoffe, sie erhält heute mit starker Unterstützung die Zustimmung des Bundesrates. Die Grundrente ist nicht nur ein rentenpolitischer Baustein im gesamten deutschen Rentensystem, sondern aus meiner Sicht ein sozialpolitischer Meilenstein. Sie knüpft an die Debatte an, die wir bereits beim Mindestlohn hatten, und reiht sich in die sozialpolitischen Meilensteine ein. Sie löst ein Leistungsversprechen ein, von dem nach meiner tiefen Überzeugung die Akzeptanz eines Sozialstaates – ich gehe noch weiter: einer Demokratie – abhängt, ob es möglich ist, in einem Land, das viele Freiheiten bietet, seinen eigenen Weg zu gehen, zu arbeiten und aus eigener Kraft zu leben. Diese Debatte hatten wir bereits beim Mindestlohn. Wir wissen, dass kleine Löhne, Minilöhne, Billiglöhne das in der Vergangenheit nicht ermöglicht haben. Deshalb gab es die Debatte und zum Glück die Einführung des Mindestlohnes. Zu diesem Sozialversprechen muss auch gehören, dass die Menschen, die ein Leben lang arbeiten und sich anstrengen, am Ende von ihrer Rente leben können und mehr haben, als wenn sie nie gearbeitet hätten. Das ist bisher nicht Realität für Rentnerinnen und Rentner insbesondere in Ostdeutschland. Wir haben auch in meinem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern eine Generation – das ist die Generation meiner Eltern –, die nach der Wende oft unverschuldet ihre Arbeit verloren hat, die viele Jahre davor gearbeitet haben, nach der Wende wieder in neuen Jobs waren, aber oft für kleine Löhne. Diese Generation, die nach der Wende unter diesen schwierigen Bedingungen unser Land aufgebaut hat, ist ausgerechnet die Generation, die jetzt Jahr für Jahr in Rente geht und am Ende eine Rente hat, die unter Grundsicherung ist, die also niedriger ist, als wenn sie nie gearbeitet hätten. Ich möchte Ihnen ein konkretes Beispiel nennen. Wir alle – der Bundesarbeitsminister ohnehin – kriegen viele Zuschriften zum Thema Rente, auch ich als Ministerpräsidentin. Mir hat eine Frau geschrieben, die zu DDR- Zeiten als Bernsteindrechslerin gearbeitet hat. Ich weiß nicht, in wie vielen Bundesländern dieser Beruf vertreten ist. Bei uns gibt es die Bernsteindrechslerin immer noch. Das ist eine wichtige und gute Handwerkskunst. Sie war zu DDR-Zeiten sehr stark verbreitet, insbesondere bei uns im Nordosten. Die Betriebe sind wie viele andere – ob Werften, ob Baubetriebe wie bei meinem Vater – pleitegegangen, weil sie marode waren. Ich habe es in der Debatte am Montag gesagt: Es gab auch nicht die politische Bereitschaft, Betriebe wirklich zu erhalten, sondern sie eher über die Treuhand abzuwickeln. Auch diese Frau, die zu DDR-Zeiten Vollzeit gearbeitet und zwei Kinder großgezogen hat, hat ihre Arbeit unverschuldet verloren und nach der Wende als Verkäuferin gearbeitet, dann mal in der Gastronomie. Wir wissen: immer für geringe Löhne. Zum Schluss hat sie ihre Eltern gepflegt. Und obwohl sie 45 Jahre gearbeitet hat, hat sie eine Rente, die unter der Grundsicherung ist und aufgestockt werden muss. Sie steht stellvertretend für viele – vor allem Frauen – in Ostdeutschland, die für geringe Löhne arbeiten mussten und am Ende eine Rente haben, als ob sie nie gearbeitet hätten. Das ist natürlich für diese Rentnerinnen – auch Rentner – eine existenzielle Frage. Eine Frage des Geldbeutels, weil wir hier nicht von großen Renten reden. Aber es ist vor allem – und das darf man nicht geringschätzen – eine Frage des Respekts und der Anerkennung von Lebensleistung. Deshalb gibt es seit vielen Jahren die Debatte: Brauchen wir nicht so etwas wie eine Grundrente oder Mindestrente? Ich weiß nicht mehr, wie die Begriffe alle waren; das habe ich schon wieder vergessen. Ich bin jetzt bei „Grundrente“. Hubertus Heil hat sie zu Recht „Respektrente“ genannt. Ich bin wirklich allen, die viele Jahre an diesem Thema drangeblieben sind, sehr dankbar, jetzt insbesondere unserem Bundesarbeitsminister, Hubertus Heil, der nicht lockergelassen hat. Ich selber durfte bei den Verhandlungen dabei sein. Es waren sehr intensive Verhandlungen. Ich möchte mich auch bei denen bedanken, die eigentlich dagegen sind, die eigentlich skeptisch sind, aber bereit waren, einen gemeinsamen Weg zu finden. Denn auch davon lebt die Demokratie: dass man zuhört, dass man versucht, zusammen eine gute Lösung zu finden, und dass man aufeinander zugeht – für die Menschen. Die Grundrente für Frauen und Männer, die mindestens 33 Jahre gearbeitet haben, wurde gestern im Deutschen Bundestag und wird heute im Bundesrat verabschiedet. Dass wir in diese Zeiten auch Zeiten der Kindererziehung und der Pflege einbeziehen, ist ein ganz wichtiger Aspekt, insbesondere für die Frauen. Ich habe Ihnen eben die Sicht von Mecklenburg- Vorpommern, die ostdeutsche Sicht deutlich gemacht. Aber natürlich weiß ich, dass es auch vielen Frauen in den westdeutschen Bundesländern helfen wird; denn für die Frauen dort war die Situation, was Familie und Beruf angeht, eine ganz andere. Gerade Frauen haben die Verantwortung für die Kindererziehung und die Pflege übernommen. Deshalb, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist es gut, dass es einige gab, die dieses Projekt unterstützt und nie lockergelassen haben. Es ist auch gut, dass wir jetzt einen gemeinsamen ausgewogenen Vorschlag haben, diesen Frauen – und Männern – zukünftig eine bessere Rente zu geben und deutlich zu machen, dass der Sozialstaat insbesondere diejenigen im Blick hat, die sich anstrengen, die hart arbeiten, die gleichzeitig für die Familie, ob Kinder oder Pflegebedürftige, sorgen. Was, wenn nicht ein solches Signal sollte ein guter Sozialstaat aussenden! Deswegen ist es meine tiefe Überzeugung, dass die Grundrente bei den Richtigen ankommt, bei denjenigen, die diese zusätzliche Unterstützung brauchen, und denjenigen, die die Anerkennung für ihre Lebensleistung zu Recht verdient haben. Deshalb ist nach meiner tiefen Überzeugung dort auch jeder Euro gut angelegt. Ich bin Bundesfinanzminister S c h o l z dankbar, dass wir nie die Diskussion um die Finanzierung hatten; die haben andere aufgemacht. Er hat immer dahintergestanden. Es ist keine Kleinigkeit: 1,3, 1,5 Milliarden Euro, das ist eine Menge Geld. Und es ist ein sehr gutes Zeichen, dass wir in Zeiten, in denen wir alle ständig mit der Corona-Pandemie zu tun haben, solche wichtigen sozialpolitischen Sachen nicht aus dem Auge verloren haben. Es wird ja viel darüber diskutiert: Wie ist es mit der Solidarität in der Corona- Krise? Heute können wir ganz deutlich sagen: Trotz Corona-Krise, trotz hoher finanzieller Anstrengungen zur Bekämpfung dieser Pandemie lassen wir andere wichtige sozialpolitische Vorhaben nicht liegen. Wir machen sie trotzdem, und das ist richtig so. Deshalb ist es ein gutes und wichtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger, dass heute die Grundrente kommt. Wie gesagt, sie bettet sich ein in den Gedanken: „Leistung muss sich lohnen, Arbeit muss sich lohnen.“ Das ist der Gedanke beim Mindestlohn, das ist jetzt der Gedanke bei der Grundrente. Und ich wünsche mir – wir hatten schon manchmal die Debatte –, dass wir diesen Gedanken bei der Frage von Kurzarbeitern, die aufstocken müssen, vielleicht auch noch zusammen umsetzen. In diesem Sinne herzlichen Dank insbesondere Dir, Hubi Heil. Ich weiß, dass Du dafür sehr gekämpft hast. Heute ist ein guter Tag für die Bürgerinnen und Bürger, die schon sehr, sehr lange auf die Grundrente warten. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau Kollegin Schwesig! In der Reihenfolge der angemeldeten Redebeiträge wäre jetzt Herr Minister Laumann aus Nordrhein- Westfalen aufzurufen. Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte über das Thema, das wir unter diesem Tagesordnungspunkt behandeln, ist eine, die bei uns in Deutschland elf Jahre lang gedauert hat. Sie ist entstanden, weil wir natürlich auch in Deutschland einen Niedriglohnbereich haben. Wir haben heute noch die Situation, dass bei uns im Land 2 Millionen Menschen, die vollschichtig arbeiten, nur den gesetzlichen Mindestlohn von 9,35 Euro bekommen. Wenn man 9,35 Euro verdient und 178 Stunden im Monat arbeitet, dann führt das zu einem Bruttolohn von 1.664 Euro. Das ist ein Nettolohn von 1.300 Euro – nach dem Sozialversicherungsbeitragsabzug. Für diesen Menschen zahlen der Mensch selber und sein Arbeitgeber jeden Monat 309 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Der Arbeitgeberanteil wird ja unstreitig auch vom Arbeitnehmer erarbeitet; sonst wäre er ja nicht da. Wenn dieser Mensch das 50 Jahre machen würde, würde er nach unserem Rentenrecht heute – und das ist schon viele Jahre so – aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente erzielen, die nicht höher ist als die Grundsicherung. Dann stellen sich doch alle vernünftigen Menschen die Frage: Ist es richtig, dass ein Mensch, der 50 Jahre lang für dieses Gehalt gearbeitet hat, für den jeden Monat 309 Euro – nach heutigem Geldwert – in die Rentenkasse eingezahlt worden sind, am Ende nicht mehr hat als jemand, der das nicht getan hat? Das kann man nicht gerecht finden; das findet niemand gerecht. Deswegen haben die Parteien und die Verbände sich sehr viele Gedanken gemacht, wie man dieses Problem lösen kann. In meiner Partei haben wir die „Plusrente“ entwickelt. Unser Koalitionspartner in Nordrhein- Westfalen hat es „Basisrente“ genannt. Die SPD hat es „Grundrente“ genannt. Die Grünen nennen es „Garantierente“. Alle Modelle haben eines gemeinsam: dieses Problem zu lösen, weil es so, wie es heute ist, nicht vermittelbar ist. Weil der Grundsatz unseres Rentensystems „Rente ist auch Lohn für Lebensleistung“ für den Teil der Bevölkerung, von dem ich gerade gesprochen habe, zurzeit und schon seit vielen Jahren nicht mehr eingehalten wird. Dazu kommt, dass wir in unserer Gesellschaft auch Leistungen haben, die wir aus guten Gründen der Erwerbsarbeit gleichstellen, zum Beispiel Erziehungsleistungen. Gerade die Menschen, die heute in Rente sind, und die rentennahen Jahrgänge haben ja ihre Kinder bekommen, als das Kinderbetreuungssystem zumindest bei uns in Westdeutschland bei Weitem nicht so war wie heute. Die Vereinbarkeit, kleine Kinder mit einer Berufstätigkeit zu haben, wie es für die Generation meiner Töchter normal ist, war eben in meiner Generation anders. Und dann sind wir alle der Meinung, dass auch Leistungen für Pflege einer Erwerbstätigkeit gleichzusetzen sind. Deswegen war in allen Modellen – bei der Basisrente der FDP, bei der Plusrente, die in meiner Partei diskutiert worden ist, bei der Grundrente, die wir jetzt kriegen – klar, dass Leistungen für Pflege genauso anerkannt werden müssen wie die Leistungen im Erwerbsleben. Es gibt ein drittes Thema, das in der Debatte auch immer eine Rolle gespielt hat: Wenn man über dieses Thema redet, redet man natürlich auch über viele Frauen. Nach unsere Schätzungen, Erhebungen, Hubertus, kann man sagen: Etwa zwei Drittel der Menschen, die diese Rente bekommen werden, sind Frauen. Damit war es immer auch ein frauenpolitisches Thema, was auch zu unterschiedlichen Konzepten geführt hat. Zum Beispiel: Will man das Einkommen des Mannes anrechnen? Wir haben immer gesagt: Ja, das muss sein. Andere haben es anders gesehen, getragen von dem Gedanken einer eigenständigen Sicherung der Frau. Bei all diesen Überlegungen war immer auch ein Spagat zu machen: auf der einen Seite dieses System zielgenau auszurichten, damit das Geld an die richtige Adresse kommt, und auf der anderen Seite wenig Bürokratie zu veranstalten. Auch zu sagen: Wenn man diese Lebensleistung respektiert, dann wollen wir nicht, dass diese Menschen sich vor dem Staat völlig transparent machen müssen – im Volksmund nennt man das: sich vor dem Staat ausziehen müssen –, um an diese Leistung zu kommen. Dann steht man natürlich vor der Frage: Was machst du für eine Vermögensprüfung und was machst du für eine Einkommensprüfung? Diese Spagate sind mit ganz viel Leidenschaft diskutiert worden. Von manchen sind immer mal wieder Argumente eingeführt worden, warum es nicht geht. Ich bin froh, dass man – bei aller Kritik, die man an dem haben kann, was gestern im Bundestag verabschiedet worden ist – nach elf Jahren auf jeden Fall eine Antwort an diese Bevölkerungsgruppe gegeben hat. Ich glaube, dass das unserer Gesellschaft guttut. Gesetze sind auch lernende Gesetze. Ich sage immer: Außer den Zehn Geboten ist nichts in Stein gemeißelt. Man kann das System so anpassen, dass es letzten Endes möglichst passgenau und möglichst bürgerfreundlich funktioniert. Ich gebe zu: Dieses Gesetz ist in vielen Punkten kompliziert geworden. Aber es ist eine Antwort. Ich glaube, dass wir uns diese Antwort in den nächsten Jahren in die eine oder andere Richtung noch mal anschauen müssen und weiterentwickeln können. Aber das Ziel, für diese Menschen etwas zu tun – und dafür bin ich dankbar –, eint eigentlich das gesamte demokratische politische System bei uns in der Bundesrepublik Deutschland. Ich glaube, das, was wir heute machen, ist etwas, was zum Zusammenhalt der Gesellschaft beiträgt. Denn Menschen, die arbeiten, müssen einen Lohn für ihre Lebensleistung bekommen; sonst stellen wir unser ganzes System in Frage, und wir kriegen auch keine Akzeptanz für vieles andere. Zum Schluss möchte ich noch einen Gedanken sagen – man muss ihn nicht teilen –: In dieser Zeit, in der wir wegen Corona viele Dinge in unserer Gesellschaft verändern mussten – was ja auch unsere Wirtschaft schwer belastet –, wird auch ganz viel über Konjunkturprogramme nachgedacht: Wie können wir den Markt, das Einkaufen, den Konsum wieder anreizen? Ich bin mir ziemlich sicher: Das Geld, das wir jetzt an diese Menschen geben, wird in Deutschland ausgegeben. Es geht sofort in den Konsum; davon bin ich überzeugt. Sie bringen es nicht ins Ausland, sondern das ist Kaufkraft, die hier, vor Ort, ausgegeben wird – sehr zielgenau und vielleicht schneller als das Geld aus manchen staatlichen Programmen, die wir uns so überlegen. Deswegen passt diese Entscheidung in die heutige Zeit. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Minister Laumann! Ich darf nun Frau Ministerin Dr. Reimann aus Niedersachsen das Wort erteilen. Dr. Carola Reimann (Niedersachsen): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut. Ich bin froh, dass sich heute nach langen Jahren, nach langen Debatten endlich sagen lässt: Die Grundrente kommt. Die Grundrente ist ein großer Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit in Deutschland. Sie wird für einen großen Teil unserer Seniorinnen und Senioren wirklich spürbare Verbesserungen bringen. Es war ein echter Kraftakt, ein langes Ringen mit Anläufen in mehreren Legislaturperioden. Es ist eine wichtige Verbesserung im System der gesetzlichen Rentenversicherung und von der Bedeutung her vielleicht vergleichbar mit der Einführung des Mindestlohns. Ich bin erleichtert, dass die Grundrente jetzt umgesetzt wird und die Corona-Epidemie, die uns ja alle sehr, sehr beschäftigt, nicht als Vorwand dient, diese so dringend notwendige Maßnahme für mehr soziale Gerechtigkeit in unserem Land auszubremsen oder gar fallen zu lassen. Das hätte eine weitere Benachteiligung derjenigen Menschen bedeutet, die von der aktuellen Situation ohnehin in besonderem Maße betroffen sind. Das Ziel des vorliegenden Gesetzes begrüße und unterstütze ich ausdrücklich. Es soll die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, die Kinder erzogen haben, die Angehörige gepflegt haben, honorieren und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung sichern. Und das sind vor allem Frauen. Es geht um Frauen. Eine Frauengeneration, von der erwartet wurde, dass sie ihre Erwerbstätigkeit für die Erziehung der Kinder zurückstellt, weshalb sie ihre Erwerbsarbeit ganz oder zum Teil aufgegeben hat. Sehr geehrte Damen und Herren, insgesamt 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten auf diese Weise eine auskömmlichere Alterssicherung. Die Grundrente ist im Kampf gegen Altersarmut ein überfälliges und wichtiges Instrument des Sozialstaates, wie ich finde. Und sie ist ein wichtiger Schritt zu einer verbesserten Alterssicherung von Frauen; denn mehrheitlich – ich habe sogar 70 Prozent auf meinem Zettel – geht es um Frauen. Das finde ich besonders wichtig. Sie haben eben häufig in Teilzeit gearbeitet oder in Berufen – von denen hier ja auch schon die Rede war –, in denen viel verlangt, aber trotzdem wenig verdient wird. Dass Frauen jetzt mit der Grundrente die Anerkennung für ihre Leistungen bekommen, ist mir ein wichtiges Anliegen. Ich begrüße es außerdem, dass die Grundrente automatisch an alle ausgezahlt wird, die 33 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Denn: Viele Seniorinnen und Senioren scheuen die Beantragung von Sozialleistungen. Mit der Grundrente bleiben ihnen die Antragstellung im Sozialamt und die Offenlegung ihrer ohnehin meist sehr geringen Rücklagen erspart. Gleichzeitig stärken wir mit der Einführung der Grundrente das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung als zentrale Säule der Altersversorgung auch in schwierigen Zeiten. Sehr geehrte Damen und Herren, von der Grundrente werden auch Menschen profitieren, die oft besonders lange, aber – auch davon war schon die Rede – zu niedrigen Löhnen, zu Mindestlöhnen gearbeitet haben. Auch für diese Personengruppe wird die finanzielle Situation nun merklich besser und die Risiken von Altersarmut werden verringert. Von der Grundrente – das will ich noch erwähnen – werden nicht nur zukünftige Rentnerinnen und Rentner profitieren, sondern auch diejenigen, die bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Hierzu enthält das Gesetz einen Fahrplan, in welcher Reihenfolge die Ansprüche der Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner durch die Deutsche Rentenversicherung bearbeitet und entsprechende Bescheide erstellt werden. Spätestens Ende 2022 sollen alle Anspruchsberechtigten einen Bescheid erhalten. Das stellt die Geduld mancher auf die Probe Mir ist aber bewusst, dass die Prüfung von 26 Millionen Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentnern bei der Deutschen Rentenversicherung eine große Herausforderung darstellt. Ich möchte trotzdem an alle Beteiligten meinen Appell richten, insbesondere bei der Deutschen Rentenversicherung Bund alle Hebel in Bewegung zu setzen, um den Anspruchsberechtigten so schnell wie möglich die Bewilligungsbescheide zukommen zu lassen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, einen letzten Aspekt will ich anfügen: In Zeiten, in denen Milliardensummen für die Bewältigung der Corona-Epidemie aufgebracht werden müssen, sind die zu erwartenden Kosten für die Grundrente in Höhe von zunächst 1,3 Milliarden ganz sicher keine Kleinigkeit. Doch das sollten uns – das will ich hier sagen – unsere Rentnerinnen und Rentner wert sein, die in ihrem Leben mit viel Arbeit viel für unsere Gesellschaft geleistet haben. Ich kann mich meinen Vorrednern da anschließen: Auch ich glaube, das ist ein echter Beitrag zum sozialen Zusammenhalt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den vergangenen Legislaturperioden gab es mehrere Anläufe für eine bessere Alterssicherung dieser Gruppen. Ich bin daher heute sehr froh und – auch dem Bundesarbeitsminister – dankbar, dass es gelungen ist, diesen wichtigen Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit jetzt zu machen. Ich hoffe auf eine große Mehrheit in unserem Haus. – Danke für die Aufmerksamkeit. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Frau Ministerin Dr. Reimann! Das Wort hat Herr Bundesminister Heil (Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Bitte sehr. Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales: Herr Bundesratspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch der Bundesrat hat heute Gelegenheit, etwas zu verabschieden, worauf viele Menschen in Deutschland lange gewartet haben: die Einführung einer Grundrente. Die Grundrente ist die zentrale sozialpolitische Reform dieser Bundesregierung. Es ist erwähnt worden: 1,3 Millionen Menschen werden von ihr profitieren. Gleichzeitig finde ich, dass wir feststellen können: Es ist gerade in diesen Zeiten eine Richtungsentscheidung für unser Land. Es geht darum, ob wir in Zeiten der Corona-Krise einfach zu dem Zustand davor zurückkehren oder ob wir die Krise als Chance nutzen, unser Land nicht nur digitaler und ökologischer, sondern auch gerechter zu machen. Es geht um den Wert der Arbeit, um die Anerkennung und den Respekt für tägliche Leistungen. Es geht auch um den Platz in der sozialen Mitte unserer Gesellschaft; denn den haben alle Menschen in Deutschland verdient, die täglich ihre Pflicht tun, indem sie arbeiten, Steuern zahlen, Sozialversicherungsbeiträge zahlen, Kinder erziehen oder Angehörige pflegen. Aber nach wie vor – Kollegin Schwesig hat es erwähnt – erleben viel zu viele Menschen mit geringen Löhnen, dass für sie persönlich die soziale Mitte nicht in Reichweite kommt, sosehr sie sich auch anstrengen und hart arbeiten, sosehr sie sich abrackern und mühen. Das spüren viele dann auch im Ruhestand. Denn es ist eine Tatsache, dass viele dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Ende eines langen Erwerbslebens nur eine sehr dürftige Rente bekommen. Sie bekommen eine dürftige Rente, obwohl sie ihr Leben lang gearbeitet haben, obwohl sie Kinder erzogen oder Eltern gepflegt haben. Ich mache es an einem Beispiel deutlich: Für eine Floristin im Ruhestand ist ein Strauß Blumen, den sie selbst verkauft, meistens ein Stück Luxus. Und bei uns kann sich eine Kellnerin in Rente einen Restaurantbesuch nicht so oft leisten. Hier ist – meine Damen und Herren, das müssen wir offen bekennen – in den letzten Jahren und Jahrzehnten gesellschaftliches Vertrauen verlorengegangen: Vertrauen in die soziale Marktwirtschaft, Vertrauen in das System der Altersvorsorge und auch Vertrauen in unser politisches Gemeinwesen. Wir müssen – das ist die Überzeugung der Bundesregierung – dieses Vertrauen erneuern. Wir müssen hinschauen und handeln und deutlich machen, dass in dieser Gesellschaft Erwerbsarbeit nicht alles ist, aber Arbeit einen Unterschied macht, auch in der Altersvorsorge. Es ist in den letzten Wochen fast sprichwörtlich geworden – ich befürchte, es gibt hier im Haus niemanden, der dieses Bild nicht schon einmal benutzt hat –, dass die Corona-Krise so etwas wie ein Brennglas ist, in dem wir sehen, was in diesem Land im Guten wie im Schlechten los ist. Im Guten: eine unglaubliche Fähigkeit zur Solidarität und übrigens zu einer deutschen Flexibilität, die uns in solchen Zeiten niemand zugetraut hat. Im Guten: dass wir einen starken Sozialstaat haben, der mit dem Mittel der Kurzarbeit Beschäftigung sichern kann. Wir haben übrigens eine viel bessere öffentliche Verwaltung von Kommunen, Ländern und Bund, als viele es im Gedächtnis haben, wenn ich zum Beispiel an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit denke. Also: Dieses Land hat in den letzten Wochen und Monaten unglaubliche Stärke bewiesen. Gleichzeitig wird grell ausgeleuchtet, was vorher schon nicht in Ordnung war, nicht nur in der Fleischindustrie – Kollege Laumann, wir haben gestern im Bundestag darüber reden können –, sondern auch im Umgang mit denjenigen, die in diesen Tagen und Wochen ganz oft „Heldinnen und Helden des Alltags“ genannt wurden. Diese Menschen, die täglich ihre Pflicht tun, haben in den ersten Wochen und Monaten der Pandemie oft Schulterklopfen erlebt, Pralinen, Blumen und Applaus im Deutschen Bundestag. Das alles ist sicherlich nett gemeint, ändert aber nichts daran, dass sie am Ende des Monats und im Ruhestand nur wenig herausbekommen. Die Rede ist von Altenpflegehelferinnen, von Reinigungskräften, von Kassiererinnen und Kassierern im Supermarkt, die jeden Tag ihre Pflicht tun und übrigens ihren Job nicht aus dem Homeoffice erledigen können. Diese Menschen verdienen Anerkennung eben nicht nur in Worten, sondern auch in harter Währung. Deshalb ist es eine Frage der Leistungsgerechtigkeit, dass wir die Grundrente einführen. Es ist aber auch eine Frage des Anstandes. Denn ohne diese Menschen, von denen ich gesprochen habe, und noch viele mehr, die viel leisten, aber wenig bekommen, würde unser Land nicht funktionieren. Meine Damen und Herren, es ist auch eine Frage der Verlässlichkeit. Es ist eben angesprochen worden: Auch diese große Koalition hat sich die Einführung der Grundrente auf die Fahnen geschrieben. Es ist höchste Zeit gewesen, dass wir das geschafft haben. Ich habe zwei Amtsvorgängerinnen erlebt, die sich daran versucht hatten: Ursula v o n d e r L e y e n – Manuela Schwesig, um den Begriff aufzuklären: Es hieß damals „Lebensleistungsrente“ – und Andrea N a h l e s , bei der es „solidarische Lebensleistungsrente“ hieß. Jetzt heißt es „Grundrente“. Aber sie kommt, und das ist entscheidend. Letztendlich ist es – auch da bin ich mit Kollegen Laumann einer Meinung – eine Frage der ökonomischen Vernunft. Denn das Geld, das hier in ein System der sozialen Sicherung investiert wird, stärkt die Kaufkraft von Menschen mit kleinem Einkommen. Es geht nicht in Investmentfonds, nicht in die internationale Finanzwirtschaft, sondern tatsächlich in den Wirtschaftskreislauf. Das ist etwas, was wir neben Investitionen in dieser Krise besonders brauchen. Meine Damen und Herren, es ist erwähnt worden, dass vor allem Frauen von der Einführung der Grundrente profitieren werden. Sie arbeiten oft in Teilzeit und in den Berufen, in denen viel geleistet, aber wenig bezahlt wird, zum Beispiel in der Pflege, in der Erziehung oder in der Gastronomie. 70 Prozent derjenigen, die profitieren werden, sind Frauen. Sie haben es vielleicht in den Medien verfolgt: Ich habe eine dieser Frauen in den Bundestag eingeladen. Sie hat die Debatte nicht nur gestern, sondern schon in den letzten Monaten verfolgt. Die Rede ist von einer Frau, die in einem Krankenhaus in Bochum arbeitet – ich kann persönlich nichts dafür, dass es das Bergmannsheil- Klinikum ist. (Vereinzelt Heiterkeit) Sie steht mitten im Leben, auch im Berufsleben. Sie hatte vor drei Tagen ihren 50. Geburtstag. Sie ist Reinigungskraft in einer Klinik im Ruhrgebiet, wie gesagt, und macht einen Knochenjob. Er ist übrigens heute systemrelevant; denn ohne Hygiene in Krankenhäusern würde unser Gesundheitssystem – das wissen wir – nicht funktionieren. Sie arbeitet durchaus gerne. Sie arbeitet hart, und das gerade jetzt. Sie und ihre Kolleginnen und Kollegen können die Krankenhausbetten nicht aus dem Homeoffice schrubben. An ihrem Beispiel kann man sehr gut sehen, was in diesem Land los ist: Sie verdient den Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk und hat – sie hat noch 16, 17 Jahre bis zur Rente – nach bisheriger Rechtslage eine Rente von – sage und schreibe – 760 Euro, und das nicht nach 33 oder 35 Jahren, sondern nach viel mehr. Mit der Grundrente könnte sie, vorausgesetzt, ihr Erwerbsleben geht in der entsprechenden Form weiter, deutlich mehr als 1.000 Euro – genauer gesagt: 1.030 Euro – haben. Auch das ist kein Reichtum. Aber für die Dame – sie heißt Susanne H o l t k o t t e – macht das einen erheblichen Unterschied im Leben. Das, meine Damen und Herren, ist mir wichtig. Es ist auch in den letzten Tagen viel diskutiert worden, aus welchen Gründen auch immer man der Grundrente zustimmen kann. Einige im Bundestag haben das mit geballter Faust getan; sie hatten taktische Begründungen. Für mich ist es ein Herzensanliegen, dass wir diese Menschen in den Blick nehmen und dafür sorgen, dass Arbeit für sie im Leben einen Unterschied macht. Das ist auch eine Frage der Würde. Hier sitzen drei Bundesratsmitglieder, die an den intensiven Verhandlungen mitgewirkt haben: Ich sehe Frau G e r n b a u e r . Ich sehe Wolfgang T i e f e n s e e jetzt nicht, aber ich weiß, dass der Freistaat Thüringen ihn grüßen wird. Und ich sehe Manuela S c h w e s i g . Sie möchte ich direkt ansprechen: Liebe Frau Ministerpräsidentin Schwesig, liebe Manuela, Du hast diese Verhandlungen in einer sehr besonderen Zeit mit unglaublicher Energie begleitet. Dafür möchte ich mich persönlich bedanken. Es hat sich am Ende gelohnt. Wir haben es geschafft. Es war hart. Und es ist im Interesse der Menschen in Ostdeutschland nach 30 Jahren deutscher Einheit auch ein Stück Hilfe, Wunden zu schließen, die der Transformationsprozess geschlagen hat. Hinter mir sitzt Dietmar Woidke. Ich war in den 90er Jahren in Brandenburg und habe erlebt, dass vor allem Frauen, die im Osten im Erwerbsleben sehr selbstbewusst ihre Frau gestanden hatten, nach der Wende erlebten, arbeitslos zu werden. Es gab ABM, dann gab es wieder Jobs, allerdings zu wirklich schlechten Löhnen. Das schlägt sich in den Rentenbiografien der Frauen nieder. Interessanterweise gibt es heute im Osten besonders wenige, die in der Grundsicherung im Alter sind. Aufgrund dieser Biografien sind sie nur knapp darüber. Deshalb gibt es schon Unterschiede zwischen den verschiedenen Modellen, Kollege Laumann; sie sind nicht alle gleich. Uns als Bundesregierung und mir war wichtig, dass es am Ende eine Grundrente ist und nicht eine andere Stufe der Grundsicherung. Das unterscheidet uns übrigens vom Modell der Freien Demokraten, die das Ganze zwar über die Rentenversicherung abwickeln lassen wollen, aber eigentlich so etwas wie eine Grundsicherung Plus wollen. Die Zielgruppe sind tatsächlich nicht nur die Menschen, die in der Grundsicherung sind – diesen helfen wir mit ihren Berufsbiografien zum Teil über einen Freibetrag in der Grundsicherung –, sondern auch diejenigen, die knapp darüber sind, für die es aber einen Unterschied machen muss, ob man ein Erwerbsleben voller Arbeit, Kindererziehung, auch Pflege von Angehörigen hat. Das führt dazu, dass es in den ostdeutschen Bundesländern aufgrund der spezifischen Biografien anders ist. Das ist nach 30 Jahren deutscher Einheit, wie gesagt, wenigstens ein später Fortschritt. Die Grundrente sorgt also dafür, dass 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner spü

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