Protokoll der 992. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 992. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 992
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
992. Sitzung
Berlin, Freitag, den 3. Juli 2020
I n h a l t :
Begrüßung der Bundeskanzlerin . . . . . . . . . . . 193
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193
1. Erklärung der Bundeskanzlerin . . . . . . . . 194
Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . 194
Volker Bouffier (Hessen) . . . . . . . . . 197
Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 198
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . . 200
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 201
Winfried Kretschmann (Baden-
Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203
Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) . 205
2. Wahl der Vorsitzenden des
Rechtsausschusses – gemäß § 12 Absatz 3 GO BR –
(Drucksache 331/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 207
Beschluss: Senatorin Anna Gallina
(Hamburg) wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . 207
3. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2018/957 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung
der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung
von Arbeitnehmern im Rahmen der
Erbringung von Dienstleistungen (Drucksache
335/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223, 263*
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Arbeit und
Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223
Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 263*
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 264*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87
Absatz 3 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 225
4. Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für
Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
(Drucksache 320/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 225
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 225
Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . 226
Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin
für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227
Beschluss: Keine Zustimmung gemäß
Artikel 104a Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . 228
5. Fünftes Gesetz zur Änderung des
Conterganstiftungsgesetzes (Drucksache 336/20) . 228
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264*
6. Gesetz zur Gewährleistungsübernahme im
Rahmen eines Europäischen Instruments zur
vorübergehenden Unterstützung bei der
Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken infolge
des COVID-19-Ausbruchs und zur
Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und
des
Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes sowie erforderliche
Folgeänderungen (Drucksache 337/20) . . . . . . . . 228
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264*
7. Gesetz zur Durchführung der Verordnung
(EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober
2017 zur Durchführung einer Verstärkten
Zusammenarbeit zur Errichtung der
Europäischen Staatsanwaltschaft und zur
Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache
321/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264*
8. Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit
Anhängern und Gespannen im
Straßenverkehr (Drucksache 322/20) . . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264*
9. Drittes Gesetz zur Harmonisierung des
Haftungsrechts im Luftverkehr
(Drucksache 323/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264*
10. Gesetz zur weiteren Umsetzung der
Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im
Hinblick auf ein einheitliches elektronisches
Format für Jahresfinanzberichte
(Drucksache 338/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264*
11. Gesetz zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
(Drucksache 339/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 268*
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 268*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229
12. Erstes Gesetz zur Änderung des
Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze
(Drucksache 341/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264*
13. Gesetz zur Änderung des
Verdienststatistikgesetzes (Drucksache 342/20) . . . . 228
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264*
14. Gesetz zur Vereinheitlichung des
Energieeinsparrechts für Gebäude und zur
Änderung weiterer Gesetze (Drucksache 343/20,
zu Drucksache 343/20) . . . . . . . . . . . . . . . . 229
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 269*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229
15. Gesetz zu dem Vertrag vom 20. Dezember
2019 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Zentralrat der Juden in
Deutschland – Körperschaft des Öffentlichen
Rechts – zur Regelung der jüdischen
Militärseelsorge (Gesetz über die jüdische
Militärseelsorge – JüdMilSeelsG) (Drucksache
324/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264*
16. Gesetz zu dem Abkommen vom 27.
September 2019 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung
der Republik Polen über den Ersatzneubau
der Grenzbrücke im Raum Küstrin-Kietz -
Küstrin (Kostrzyn nad Odra) (Drucksache
340/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 i.V.m. Artikel 106 Absatz 3 GG 265*
17. Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung
des Bußgeldverfahrens – Antrag der Länder
Hessen und Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 107/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Bestellung
von Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann
(Hessen) zur Beauftragten des Bundesrates
gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 229
18. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Erhöhung der
Sicherheit im Bahn-, Schiffs-, Luft- und
Straßenverkehr – Antrag der Länder Nordrhein-
Westfalen, Bayern – (Drucksache 256/20) . . 228
Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . 267*
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister
Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen)
zum Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265*
19. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der
Strafprozessordnung – Intensivierung des
Einsatzes von Videokonferenztechnik in
gerichtlichen Verfahren bei der Anhörung
von Verurteilten nach §§ 453 Absatz 1 Satz 4
und 454 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 3
StPO – Antrag des Landes Niedersachsen –
(Drucksache 278/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 229
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag in der festgelegten
Fassung – Bestellung von Ministerin Barbara
Havliza (Niedersachsen) zur Beauftragten
des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . 229
20. Entschließung des Bundesrates zur
Sicherstellung wettbewerbsfähiger
Rahmenbedingungen für das Deutsche
Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz im
nationalen und internationalen
Innovationswettbewerb – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz,
Bremen, Saarland – (Drucksache 289/20) . . 228
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 265*
22. Entschließung des Bundesrates zur
Verringerung des Exports von Plastikmüll – Antrag
des Landes Niedersachsen – (Drucksache
202/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 234
23. a) Entschließung des Bundesrates zur EEG-
Reform: Ausbau der Erneuerbaren
Energien voranbringen – Antrag des
Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache
212/20)
b) Entschließung des Bundesrates für einen
zielorientierten Ausbau der
Erneuerbaren Energien und einen adäquaten
Rahmen für den Übergang in die Post-
EEG-Phase – Antrag des Landes
Niedersachsen – (Drucksache 277/20) . . . . . . . . 234
Jan Philipp Albrecht (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272*
Beschluss zu a): Annahme der Entschließung
nach Maßgabe der beschlossenen
Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234
Beschluss zu b): Annahme der Entschließung
nach Maßgabe der beschlossenen
Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234
24. Entschließung des Bundesrates –
Digitalisierung der Energiewende – Rasche
Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie (RL
2019/944/EU) – Antrag des Landes Baden-
Württemberg – (Drucksache 286/20) . . . . . . 234
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 234
25. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur
Änderung des Direktzahlungen-
Durchführungsgesetzes (Drucksache 327/20) . . . . . . . . . . 235
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235
26. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
des Versicherungsteuerrechts und zur
Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 262/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 235
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235
27. Entwurf eines Siebten Gesetzes zur
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 344/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 235
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 235
28. Entwurf eines Gesetzes zur aktuellen
Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und
weiterer Vorschriften an das Unionsrecht
(Drucksache 263/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 235
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235
29. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Batteriegesetzes – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 265/20) . 236
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236
30. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 266/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 236
Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 276*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236
31. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer
Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 314/20) . . . . . . . . 236
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237
32. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung
des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen
(Drucksache 345/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 237
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 237
33. Entwurf eines Gesetzes zur Revision der
Europäischen Sozialcharta vom 3. Mai
1996 (Drucksache 261/20) . . . . . . . . . . . . . 237
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 237
34. Entwurf eines Gesetzes zu dem Mehrseitigen
Übereinkommen vom 24. November 2016 zur
Umsetzung steuerabkommensbezogener
Maßnahmen zur Verhinderung der
Gewinnverkürzung und
Gewinnverlagerung (Drucksache 294/20) . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 265*
35. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll
vom 10. Oktober 2018 zur Änderung des
Übereinkommens vom 28. Januar 1981 zum
Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener
Daten (Drucksache 267/20) . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 265*
36. Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum
Übereinkommen vom 9. September 1996
über die Sammlung, Abgabe und Annahme
von Abfällen in der Rhein- und
Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrt-
Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz – BinSchAbf-
ÜbkAG) (Drucksache 268/20) . . . . . . . . . . 237
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237
37. Rechnung des Bundesrechnungshofes für
das Haushaltsjahr 2019 – Einzelplan 20 –
(Drucksache 304/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß
§ 101 BHO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265*
38. Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung
im Jahr 2017 – gemäß § 164 Absatz 2
StrlSchG – (Drucksache 301/20) . . . . . . . . . 228
Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . . 265*
39. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Ein starkes
soziales Europa für einen gerechten Übergang
COM(2020) 14 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 21/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237
Elke Breitenbach (Berlin) . . . . . . . . . 237
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 239
40. a) Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Europäischen Rat,
den Rat, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss
der Regionen: Die Stunde Europas –
Schäden beheben und Perspektiven für die
nächste Generation eröffnen
COM(2020) 456 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 295/20)
b) Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Europäischen Rat,
den Rat, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss
der Regionen: Der EU-Haushalt als
Motor für den Europäischen
Aufbauplan
COM(2020) 442 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 297/20)
c) Geänderter Vorschlag der Kommission für
eine Verordnung des Rates zur Festlegung
des Mehrjährigen Finanzrahmens für
die Jahre 2021 bis 2027
COM(2020) 443 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 316/20) . . . . . . . . . . . . . . . 239
Katja Meier (Sachsen) . . . . . . . . . . . 239
Michael Roth, Staatsminister im
Auswärtigen Amt . . . . . . . . . . . . . . . . . 241
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 277*
Beschluss zu a bis c): Stellungnahme . . . . . 243
41. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur
Schaffung eines Aufbauinstruments der
Europäischen Union zur Unterstützung der
Erholung nach der COVID-19-Pandemie
COM(2020) 441 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 300/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 265*
42. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in
Bezug auf außerordentliche zusätzliche Mittel
und Durchführungsbestimmungen im
Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum
und Beschäftigung“ zur Unterstützung der
Krisenbewältigung im Zusammenhang mit
der COVID-19-Pandemie und zur
Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen
Erholung der Wirtschaft (REACT-EU)
COM(2020) 451 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 313/20, zu Drucksache 313/20) 243
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243
43. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Aufstellung des Programms „InvestEU“
COM(2020) 403 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 308/20, zu Drucksache 308/20) 228
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 265*
44. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität
COM(2020) 408 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 310/20, zu Drucksache 310/20) 228
Beschluss: Kenntnisnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265*
45. Vorschlag für einen Beschluss des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über
ein Katastrophenschutzverfahren der
Union
COM(2020) 220 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 306/20, zu Drucksache 306/20) 243
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243
46. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über ein
Aktionsprogramm der Union im Bereich
der Gesundheit (2021 - 2027) und zur
Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014
(„Programm EU4Health“)
COM(2020) 405 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 309/20, zu Drucksache 309/20) 228
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265*
47. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Tourismus und
Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus
COM(2020) 550 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 255/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 243
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 243
48. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: EU-
Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die
Natur in unserem Leben
COM(2020) 380 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 279/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 243
Axel Vogel (Brandenburg) . . . . . . . . 278*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 244
49. Vierte Verordnung zur Änderung der
Schwerbehinderten-
Ausgleichsabgabeverordnung (Drucksache 346/20) . . . . . . . . . . 244
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 279*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244
50. Dreiundzwanzigste Verordnung zur
Änderung der Rückstands-
Höchstmengenverordnung (Drucksache 251/20) . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266*
51. Dritte Verordnung zur Änderung der Agrar-
und Fischereifonds-Informationen-
Verordnung (Drucksache 257/20) . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266*
52. Sechsundfünfzigste Verordnung zur
Änderung der Futtermittelverordnung
(Drucksache 258/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . 267*
Jan Philipp Albrecht (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG in der festgelegten Fassung . 266*
53. Dritte Verordnung zur Änderung der
Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten
(Drucksache 328/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266*
54. Zweite Verordnung zur Änderung der CRS-
Ausdehnungsverordnung (Drucksache
252/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266*
55. Vierte Verordnung zur Bestimmung von
Dopingmitteln und zur Festlegung der
nicht geringen Menge (Drucksache 259/20) 228
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266*
56. Zwanzigste Verordnung zur Änderung von
Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes
(Drucksache 270/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266*
57. Verordnung zur Anpassung der DIMDI-
Arzneimittelverordnung, der Verordnung
über klinische Prüfungen von
Medizinprodukten und der
Bundespflegesatzverordnung an die gesetzliche
Aufgabenübertragung vom Deutschen Institut für
Medizinische Dokumentation und Information auf das
Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte und zur weiteren Änderung der
Bundespflegesatzverordnung (Drucksache
271/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266*
58. Verordnung zur Änderung der Anlage des
Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
(Drucksache 272/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266*
59. Verordnung zur Anpassung der
Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund
von Sonderbelastungen durch das
Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-
Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung – Ausgl-
ZAV) (Drucksache 348/20) . . . . . . . . . . . . 244
Roger Lewentz (Rheinland-Pfalz) . . . . 280*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244
60. Verordnung zur Änderung der
Bundeswehrfachschulprüfungsverordnung (Drucksache
275/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266*
61. Zweite Verordnung zur Änderung der
Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BIm-
SchV) (Drucksache 274/20, zu Drucksache
274/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 281*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245
62. Zwölfte Verordnung zur Änderung der
Wohngeldverordnung (12. WoGVÄndV)
(Drucksache 244/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266*
63. Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Änderung der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und
Veröffentlichung von Daten über das
Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern
entlang der Lebensmittelkette (AVV Zoonosen
Lebensmittelkette) (Drucksache 269/20) . . 228
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266*
64. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Bestimmung der Formblätter nach § 46
Absatz 3 des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-FormblattVwV 2020)
(Drucksache 273/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 85
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266*
65. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU)
2017/2117 der Kommission vom 21.
November 2017 über Schlussfolgerungen zu den
besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der
Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates über
Industrieemissionen in Bezug auf die Herstellung von
organischen Grundchemikalien (OGC-VwV)
(Drucksache 243/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 253
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253
66. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums
der Stiftung „Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7
Absatz 3 HdGStiftG – (Drucksache 276/20) 228
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 276/20 . . . . . . . . . . . . . . . . 266*
67. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 319/20, zu Drucksache
319/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 267*
68. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der
Strafprozessordnung – Anpassung der
Urteilsverkündungsfrist des § 268 Absatz 3
Satz 2 StPO an die Unterbrechungsfrist des
§ 229 StPO – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
– Antrag des Landes Niedersachsen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 354/20) 253
Mitteilung: Überweisung an den
Rechtsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253
69. a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung
des Strafgesetzbuches (besserer Schutz
von Kindern und schutz- oder wehrlosen
Personen im Sexualstrafrecht) – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des
Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 356/20)
b) Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung
des Kinderschutzes im
Familienverfahrensrecht – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
– Antrag des Landes Baden-Württemberg
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 360/20)
c) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung
des Strafgesetzbuches – Stärkung der
Führungsaufsicht – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Landes Baden-
Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR
– (Drucksache 362/20)
d) Entschließung des Bundesrates zur
wissenschaftlichen Evaluierung von
Kinderschutzverfahren und zu Änderungen des
Bundeszentralregistergesetzes – Antrag
des Landes Baden-Württemberg gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
361/20)
in Verbindung mit
21. Entschließung des Bundesrates zur weiteren
Verbesserung der Bekämpfung von
sexueller Gewalt gegen Kinder und
Jugendliche
– Antrag des Landes Mecklenburg-
Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 347/20) . . . . . . . . . . . . . . . 230
Dr. Joachim Stamp (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230
Stefanie Drese (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 230
Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . 231
Mitteilung zu 69 a) bis d) und 21:
Überweisung an die zuständigen Ausschüsse
70. a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Preisangabengesetzes (PAngG) – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des
Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 375/20)
b) Entwurf einer Verordnung zur Änderung
der Preisangabenverordnung (PAngVO)
– gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG – Antrag
des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 376/20) . 253
Mitteilung zu a) und b): Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 253
71. Entschließung des Bundesrates „Teilhabe
von Schülerinnen und Schülern an
digitalen Lernangeboten sicherstellen“ – Antrag
des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 357/20) . . . . . . . . . . . . . 234
Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 274*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234
72. Entschließung des Bundesrates zur
Änderung der gesetzlichen Sanktionsregelungen
im SGB II – Antrag der Länder Berlin,
Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 358/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254
Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 284*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254
73. Entschließung des Bundesrates zur
Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für die sozial
gerechte Bewältigung der Corona-Krise
– Antrag der Länder Berlin, Bremen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 359/20) 254
Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 285*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254
74. Entschließung des Bundesrates betreffend das
Aufenthaltsgesetz – Antrag der Länder
Baden-Württemberg und Bremen –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Baden-
Württemberg – (Drucksache 187/20) . . . . . 254
Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . 254
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 255
75. a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h)
(Drucksache 363/20)
b) Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen
Entlastung der Kommunen und der
neuen Länder (Drucksache 364/20) . . . . 222
Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 259*
Dr. Volker Wissing (Rheinland-Pfalz) . . 260*
Henrik Eitel (Saarland) . . . . . . . . . . . 261*, 262*
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 263*
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme
gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . 222
76. Siebte Verordnung zur Änderung der
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung –
Geschäftsordnungsantrag der Länder Nordrhein-
Westfalen, Schleswig-Holstein – (Drucksache
587/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245
Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . . 245
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 246
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . 247
Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 248
Jan Philipp Albrecht (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249
Axel Vogel (Brandenburg) . . . . . . . . . 250
Uwe Feiler, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Ernährung und
Landwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . 252, 283*, 284*
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 282*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG in der festgelegten Fassung –
Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . 253
77. Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung
von Informationen über Geld- und
Wertpapiervermögen Verstorbener zugunsten
unbekannter Erben – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Landes
Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 379/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 269*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233
78. Entschließung des Bundesrates – Ambulante
Rehabilitationszentren in der COVID-19-
Pandemie wirtschaftlich absichern –
Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 380/20) . . . . . . . . . . 255
Mitteilung: Überweisung an den
Gesundheitsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255
79. Entschließung des Bundesrates für eine
Neubewertung der Gewerbesteuerzerlegung bei
Gewerbebetrieben mit Betriebsstätten in
mehreren Gemeinden – Antrag des Landes
Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR
– (Drucksache 382/20) . . . . . . . . . . . . . . . . 255
Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256
80. Entschließung des Bundesrates: Entwicklung
von unabhängigen Vergütungskonzepten zum
Erhalt der energiewirtschaftlichen Funktionen
sowie der Umwelt- und
Klimaschutzleistungen von Biomasseanlagen – Antrag der
Länder Rheinland-Pfalz, Thüringen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 383/20) . . . 235
Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . 274*
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 275*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235
81. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Tiergesundheitsgesetzes – Antrag der
Länder Rheinland-Pfalz, Sachsen und
Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 386/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233
Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . 271*
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Staatsministerin Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz)
zur Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233
82. Gesetz zur Einführung der Grundrente für
langjährige Versicherung in der gesetzlichen
Rentenversicherung mit
unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere
Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen
(Grundrentengesetz) (Drucksache 387/20) 207
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 207
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209
Dr. Carola Reimann (Niedersachsen) . . 210
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit
und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . 211
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . 259*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a
Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214
83. Gesetz über die Feststellung eines Zweiten
Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2020 (Zweites
Nachtragshaushaltsgesetz 2020) (Drucksache 388/20) 256
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256
84. Gesetz über begleitende Maßnahmen zur
Umsetzung des Konjunktur- und
Krisenbewältigungspakets (Drucksache 389/20) . . 256
Henrik Eitel (Saarland) . . . . . . . . . . . 287*
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 287*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104b
Absatz 2 Satz 1, Artikel 106a Satz 2 GG . 256
85. Gesetz zur Abmilderung der Folgen der
COVID-19-Pandemie im
Pauschalreisevertragsrecht und zur Sicherstellung der
Funktionsfähigkeit der Kammern im Bereich der
Bundesrechtsanwaltsordnung, der
Bundesnotarordnung, der
Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes
während der COVID-19-Pandemie (Drucksache
390/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256
86. Gesetz zur Änderung des Übereinkommens
vom 9. September 1996 über die Sammlung,
Abgabe und Annahme von Abfällen in der
Rhein- und Binnenschifffahrt (Drucksache
391/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256
87. a) Gesetz zur Reduzierung und zur
Beendigung der Kohleverstromung und zur
Änderung weiterer Gesetze
(Kohleausstiegsgesetz) (Drucksache 392/20)
b) Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen
(Drucksache 393/20) . . . . . . . . . . . . . . . 214
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . 214
Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 216
Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . 219
Peter Altmaier, Bundesminister für
Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . 221
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 259*
Beschluss zu a): Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 256
Beschluss zu b): Zustimmung gemäß
Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 GG . . . . . . . . . 257
88. Wahl einer Richterin des
Bundesverfassungsgerichts – gemäß Artikel 94 Absatz 1
GG i.V.m. §§ 5 und 7 BVerfGG –
(Drucksache 394/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207
Beschluss: Prof. Dr. Ines Härtel wird gewählt
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . D i e t m a r W o i d k e ,
Ministerpräsident des Landes Brandenburg
Amtierender Präsident B o d o R a m e l o w ,
Ministerpräsident des Landes Thüringen – zeitweise –
Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é ,
Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und
Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des
Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise –
Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim
Bund – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r i n :
Dilek Kalayci (Berlin)
S c h r i f t f ü h r e r :
Georg Eisenreich (Bayern)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung
und Migration
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Manfred Lucha, Minister für Soziales und Integration
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Medien
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz
B e r l i n :
Michael Müller, Regierender Bürgermeister
Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung
Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit
und Soziales
Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
B r a n d e n b u r g :
Michael Stübgen, Minister des Innern und für
Kommunales
Axel Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt
und Klimaschutz
B r e m e n :
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin, Präses der
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des
Landes Hessen beim Bund
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa
Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Integration
und Gleichstellung
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Barbara Havliza, Justizministerin
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
Dr. Carola Reimann, Ministerin für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Armin Laschet, Ministerpräsident
Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration
Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft,
Innovation, Digitalisierung und Energie
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes-
und Europaangelegenheiten sowie Internationales
im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit
und Soziales
R h e i n l a n d - P f a l z :
Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie,
Ernährung und Forsten
Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport
S a a r l a n d :
Tobias Hans, Ministerpräsident
Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr
Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei
und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für
Demokratie, Europa und Gleichstellung
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt,
Landwirtschaft und Energie
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende,
Landwirtschaft, Umwelt, Natur und
Digitalisierung
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie
und Naturschutz
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei, Minister für Infrastruktur
und Landwirtschaft
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin
Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und
Energie
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und
Soziales
Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der
Bundeskanzlerin
Sarah Ryglewski, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt
Elisabeth Winkelmeier-Becker, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales
Uwe Feiler, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft
Steffen Seibert, Staatssekretär und Chef des Presse-
und Informationsamtes der Bundesregierung
992. Sitzung
Berlin, den 3. Juli 2020
Beginn: 9.30 Uhr
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Meine sehr
geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich eröffne die 992. Sitzung des Bundesrates.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, ich begrüße Sie
ganz herzlich heute hier bei uns im Bundesrat. Sie sind
ein seltener, aber gleichwohl sehr gern gesehener Gast.
Zuletzt waren sie am 16. Februar 2007 hier im Hause,
damals wie heute zur Abgabe einer Erklärung zur
deutschen EU-Ratspräsidentschaft.
Seit 2007 hat sich Europa grundlegend verändert.
Neue und drängende Themen sind auf der Tagesordnung:
Brexit, Klimawandel, Rückkehr des Nationalismus, um
nur einige zu nennen. Die Corona-Pandemie hatte bei den
ersten Überlegungen zur deutschen Ratspräsidentschaft
niemand auf dem Plan. Und nun wird sie und die Frage
der Bewältigung der immensen Folgen das bestimmende
Thema auch für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft
– und wahrscheinlich lange darüber hinaus – sein.
Das Motto der Ratspräsidentschaft bringt es auf den
Punkt: „Gemeinsam. Europa wieder stark machen.“
Ein besonderer Aspekt des „Gemeinsam“, ganz
unabhängig von der Corona-Pandemie, ist, dass die
Ratspräsidentschaften auch zu einer Sache der nationalen
Parlamente geworden sind.
Mit der Parlamentarischen Dimension begleiten wir
nicht nur die Veranstaltungen und Konferenzen der
Bundesregierung, sondern wir laden als Bundesrat,
gemeinsam mit dem Deutschen Bundestag, in den kommenden
sechs Monaten Vertreterinnen und Vertreter aus den
Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten und des
Europäischen Parlaments ein, um gemeinsam zu diskutieren und
Entscheidungen für die Zukunft Europas zu treffen oder
zumindest auf den Weg zu bringen.
„Europa ist auch Ländersache“ – dies ist der Titel
einer Broschüre, die der Bundesrat aus Anlass der EU-
Ratspräsidentschaft zum 1. Juli herausgegeben hat und
die wir auch heute hier im Plenarsaal ausgelegt haben.
Wir haben weitgehende Möglichkeiten bei der
Mitwirkung in Europaangelegenheiten. Diese Möglichkeiten
nutzen wir auch. Uns ist es wichtig, Europa
mitzugestalten. Auch wir wollen Europa wieder stark machen. Und
das – Ihrem Motto entsprechend – gemeinsam mit Ihnen,
gemeinsam mit der Bundesregierung.
Sie, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, und die
Bundesregierung haben mit dem Bundesrat bei der deutschen
EU-Ratspräsidentschaft einen starken Partner und
eigenständigen Akteur an Ihrer Seite, so wie Sie das von
diesem Hause kennen und erwarten.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, gestatten Sie mir
zunächst, bevor wir die wesentlichen Eckpunkte der
deutschen EU-Ratspräsidentschaft von Ihnen hören und
zur Aussprache kommen werden, noch einige Formalien
zur Tagesordnung unserer heutigen Sitzung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die
Tagesordnung liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 88 Punkten
vor. Nach Punkt 2 werden die Punkte 88, 82, 87 und 75
– in dieser Reihenfolge – behandelt. Nach
Tagesordnungspunkt 19 werden die verbundenen Punkte 69 und
21 aufgerufen. Danach werden die Punkte 77 und 81 – in
dieser Reihenfolge – erörtert. Nach Punkt 24 werden die
Punkte 71 und 80 – in dieser Reihenfolge – beraten. Nach
Punkt 61 wird Tagesordnungspunkt 76 aufgerufen. Die
Abstimmung zu TOP 87 wird zurückgestellt und am
Schluss der Sitzung durchgeführt. Im Übrigen bleibt die
Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 1:
TOP 1
Erklärung der Bundeskanzlerin
Bitte, Frau Bundeskanzlerin, Sie haben das Wort.
Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin: Herr
Präsident, meine Damen und Herren! Die weltweite
Coronavirus-Pandemie hat Europa und seine Bürgerinnen und
Bürger mit voller Wucht getroffen. Mehr als 100.000
Menschen haben in Europa bis heute ihr Leben verloren.
Europas Wirtschaft wird schwer erschüttert. Grundrechte
mussten und müssen vorübergehend massiv beschränkt
werden – in einem für unsere Demokratie bisher
beispiellosen Ausmaß. Das sind Entscheidungen, die zu den
schwersten in meiner Amtszeit als Bundeskanzlerin
gehören. Ich bin sicher: Ihnen, den Regierungschefinnen
und Regierungschefs unserer Bundesländer, ist es in den
letzten Monaten nicht viel anders gegangen.
In diesen herausfordernden Zeiten hat Deutschland vor
zwei Tagen die EU-Ratspräsidentschaft übernommen.
Das ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, auf die
ich mich sehr freue und der sich die ganze
Bundesregierung mit aller Kraft zuwendet. Ich bitte auch Sie als
Vertreterinnen und Vertreter der Länder um Ihre
Unterstützung und Ihr Engagement für diese Aufgabe.
Seit ich im Jahr 2007 an genau dieser Stelle die
Schwerpunkte unserer damaligen EU-Ratspräsidentschaft
vorgestellt habe, hat Europa viele Krisen und
Herausforderungen durchlebt: die Ablehnung der europäischen
Verfassung kurz zuvor, die Finanzkrise und die
europäische Staatsschuldenkrise ab 2008 und zuletzt 2015 die
großen Flüchtlingsbewegungen. Europa konnte diese
Herausforderungen bestehen, weil die EU-
Mitgliedstaaten, die Länder und Regionen, aber vor allem die
Bürgerinnen und Bürger in entscheidenden Momenten
zusammengehalten haben. Dank dieses Zusammenhalts
ist Europa heute unsere Garantin für Frieden, Freiheit,
Wohlstand und Sicherheit.
Die europäische Einigung ist ein großes Geschenk des
20. Jahrhunderts, unser gemeinsames Glück. Aber dieses
Europa ist nicht nur ein Geschenk der Geschichte. Es ist
etwas, das sich die Staaten Europas und ihre Menschen
mühevoll erarbeitet haben. Es ist etwas, das wir als
Projekt für unsere gemeinsame Zukunft immer wieder
neu gestalten und weiterentwickeln müssen.
Das leitet uns auch bei den Verhandlungen über unser
zukünftiges Verhältnis zum Vereinigten Königreich. Wir
haben mit Großbritannien vereinbart, diese
Verhandlungen zu beschleunigen, um noch im Herbst ein
Abkommen zu schließen, das dann bis zum Ende des Jahres
ratifiziert werden müsste. Ich werde mich weiterhin für
eine gute Lösung stark machen. Aber ich muss ergänzen,
dass wir in der EU und in Deutschland auf allen Ebenen
unseres Staates auch für den Fall vorsorgen müssen, dass
ein Abkommen doch nicht zustande kommt. Dabei
wissen wir nicht nur in dieser Frage: Es lohnt sich, für
den europäischen Gedanken geschlossen einzustehen. Es
lohnt sich, unser Europa zusammenzuhalten. Dafür trete
ich ein.
Auf diesen Zusammenhalt wird es nun mehr denn je
ankommen; denn die Coronavirus-Pandemie hat auch die
Verletzlichkeit des europäischen Projekts offenbart, wie
wir, Bund und Länder, das auch ganz konkret im Alltag
erlebt haben. Denken wir zum Beispiel an die
Brandenburger Spargelbauern, denen Ernteausfälle drohten, weil
polnische und rumänische Saisonarbeiterinnen und
Saisonarbeiter zunächst nicht einreisen konnten, oder an
die vielen Bürgerinnen und Bürger aus der
deutschfranzösischen Grenzregion in Baden-Württemberg oder
im Saarland, die nur wenige Kilometer entfernt lebende
Familienmitglieder nicht besuchen konnten.
Ja, es gab zwingende Gründe für Grenzkontrollen.
Aber schmerzhaft waren sie natürlich dennoch. Denn wir
mussten mit ihnen ertragen, dass zentrale
Errungenschaften der europäischen Einigung wie unser Schengen-
System oder der Binnenmarkt binnen kürzester Zeit einer
schweren Prüfung unterzogen wurden.
Meine Damen und Herren, auch wenn die Verfasstheit
der Europäischen Union und die föderale Ordnung
unserer Bundesrepublik Deutschland natürlich nicht
vergleichbar sind, bin ich versucht zu sagen, dass es auch
den Föderalismus in Deutschland kennzeichnet, wie sehr
jedes Bundesland seine eigenen regionalen Erfahrungen
und Perspektiven und damit auch seine teilweise
unterschiedlichen Anliegen in die Debatte für das ganze Land
einbringt. Dabei erleben wir gemeinsam, dass das sehr
anstrengend und mühsam – sowohl zwischen Bund und
Ländern als auch unter den Bundesländern – sein kann.
Gleichwohl bin ich zutiefst davon überzeugt, dass
gerade diese regionale Vielfalt in der föderalen Einheit
ein entscheidender, wenn nicht sogar der entscheidende
Grund dafür ist, warum unser Land immer wieder auch
größte Herausforderungen erfolgreich besteht, und zwar,
weil sie im Ergebnis mit der Bereitschaft verbunden ist,
immer wieder auch gemeinsam zu Lösungen zu kommen
– manchmal sogar zu gemeinsamen Lösungen. In diesem
Bewusstsein haben wir in unseren Konferenzen von Bund
und Ländern immer wieder Maßnahmen vereinbart, die
die Coronavirus-Pandemie bisher entscheidend gebremst
haben. Dafür möchte ich Ihnen an dieser Stelle herzlich
danken.
Danken möchte ich Ihnen darüber hinaus dafür, dass
Sie gerade in den Wochen, in denen die Pandemie
besonders schwer über Europa hereinbrach, eine starke
Botschaft der Solidarität und der Freundschaft an unsere
europäischen Nachbarn gesandt haben – zum Beispiel
indem Krankenhäuser in Berlin, Essen, Freiburg, Köln,
Leipzig und vielen anderen Orten Coronavirus-Patienten
aus europäischen Nachbarländern aufgenommen haben
oder Material und Personal mit dem Einsatz eines
Ärzteteams der Universität Jena in Neapel bereitgestellt
wurden. Diese Zeichen der Mitmenschlichkeit zeigen, was
wir bewirken können, wenn Europa zusammenhält.
„Gemeinsam. Europa wieder stark machen“ ist
deshalb auch Motto und Ziel der deutschen
Ratspräsidentschaft. Dabei wissen wir, dass unser Europa nur stark
sein kann, wenn seine Mitgliedstaaten, die Länder und
die Regionen, stark sind.
Ich sehe hier zwei Dimensionen. Erstens gilt es, die
unmittelbaren Folgen der Krise zu bewältigen und die
wirtschaftliche Erholung zu unterstützen. Zweitens gilt
es, dieses Aufbauprogramm zu nutzen, um die
Zukunftsfähigkeit unserer europäischen Wirtschaft zu stärken.
Denn wir müssen uns vor allem vergegenwärtigen, dass
unsere Art zu wirtschaften, zu arbeiten und
zusammenzuleben durch den Klimawandel und die Digitalisierung
einem grundsätzlichen Wandel unterliegt, und zwar nicht
erst seit der Coronavirus-Pandemie. Deshalb müssen wir
gerade jetzt, da wir für die wirtschaftliche Erholung
arbeiten, auch diesen Wandel fest im Blick haben. Aus
diesem Grund setzen wir im Konjunktur- und
Zukunftspaket der Bundesregierung zusätzlich zu der Stärkung der
Nachfrage, der Sicherung der Beschäftigung und der
Unterstützung der Kommunen konsequent auf die
Förderung von erneuerbaren Energien, Zukunftstechnologien
und Forschung.
Deutschland verfügt in Europa dank unserer föderalen
Ordnung über eine besonders leistungsstarke
Forschungslandschaft – vom H o r s t G ö r t z Institut für
Cybersicherheit in Bochum über das Cluster für
Mikroelektronik Silicon Saxony bis hin zu Unternehmen im Bereich
der begehrten Medizintechnik wie dem D r ä g e r werk
in Lübeck. Diesen Vorteil wollen wir nutzen, um in
Zeiten der Krise unsere Wirtschaft auf die anstehenden
Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten.
Das ist auch die Perspektive des deutsch-französischen
Vorschlags für einen europäischen 500 Milliarden Euro
umfassenden Aufbaufonds, den der französische
Staatspräsident Emmanuel M a c r o n und ich Mitte Mai
vorgestellt haben. Auch hier spielen
Zukunftsinvestitionen wie die Förderung des grünen Wandels und die
Digitalisierung eine zentrale Rolle.
Ich freue mich, dass die Europäische Kommission
viele Aspekte dieser Initiative in ihren Vorschlag für den
Mehrjährigen Finanzrahmen und ihr Aufbauprogramm
aufgenommen hat.
Nach einem ersten Austausch beim Europäischen Rat
am 19. Juni im Rahmen einer Videokonferenz führt jetzt
der Präsident des Europäisches Rates, Charles
M i c h e l , Sondierungsgespräche hierzu durch. Mit
diesen Gesprächen wird er einen weiteren Europäischen
Rat Mitte des Monats vorbereiten. Unser gemeinsames
Ziel ist es, möglichst bald eine Einigung zu erzielen,
vielleicht sogar noch vor der Sommerpause. Ich sage
allerdings auch: Der Weg ist steinig, und es werden viel
guter Wille und Kompromissbereitschaft von allen Seiten
erforderlich sein, um zum Ziel zu kommen. Doch
angesichts der gegenwärtigen Konjunkturentwicklung drängt
die Zeit, und es zählt jeder Tag.
Meine Damen und Herren, die Lage ist
außergewöhnlich und bedarf daher auch einer außergewöhnlichen
Kraftanstrengung. Unter den gegebenen Umständen halte
ich es daher für angemessen, dass die Europäische
Kommission auch mit einer Ausnahmemaßnahme wie dem
Aufbaufonds der Krise begegnet. Die Mittel dieses Fonds
sind zeitlich begrenzt und sollen zielgerichtet verwendet
werden. Der Fonds beruht auf einer sicheren
Rechtsgrundlage und ist im Eigenmittelbeschluss fest verankert.
Damit werden die Haushaltsrechte der nationalen
Parlamente und Kammern geachtet. Das gilt in Deutschland
auch für den Bundestag und den Bundesrat.
Natürlich werde ich mich auch weiter dafür einsetzen,
dass unverhältnismäßige Rückgänge der Mittel für die
deutschen Übergangsregionen vermieden werden.
Gleichzeitig müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass
beim Aufbaufonds insgesamt das Augenmerk auf jene
Länder und Regionen gerichtet ist, die von der Pandemie
wirtschaftlich am stärksten betroffen sind. Das dient
Europa als Ganzes, und zwar über die Krise hinaus. Denn
nur ein wirtschaftlich und sozial starkes und geeintes
Europa kann seine Werte und Interessen auf der Welt
behaupten. Und sich für ein wirtschaftlich und sozial
starkes und geeintes Europa einzusetzen ist auch ein
entscheidendes politisches Instrument gegen Populisten,
gegen antidemokratische Kräfte, radikale und autoritäre
Bewegungen. Für unser starkes und geeintes Europa
zähle ich auch auf Ihre Unterstützung.
Meine Damen und Herren, die Pandemie prägt unsere
Ratspräsidentschaft, und das nicht nur inhaltlich mit den
Verhandlungen zum Aufbauplan und zum Mehrjährigen
Finanzrahmen. Die Ratspräsidentschaft ist in normalen
Zeiten natürlich auch immer Gelegenheit, Gäste aus ganz
Europa zu begrüßen. Das fällt dieses Mal
pandemiebedingt, jedenfalls im Augenblick, aus, und das bedaure
ich sehr. Vielerorts – in Wolfsburg, Bonn oder Mainz –
hätten im Juli und August informelle Ministertreffen
stattgefunden, bei denen sich Deutschland in seiner
ganzen Vielfalt hätte präsentieren können. So war es geplant.
Dass diese Treffen nun nicht stattfinden können
beziehungsweise in den digitalen Raum verlagert werden, ist
sehr schade. Gleichwohl bietet es die Chance zu zeigen,
dass wir flexibel reagieren und auch diese digitalen
Treffen gut gestalten können.
Dabei haben wir auch die drei großen
Herausforderungen fest im Blick, die unabhängig von der Pandemie
bestehen und die für die Zukunft Europas entscheidend
sind: erstens den Klimaschutz, zweitens den digitalen
Wandel und drittens Europas Verantwortung in einer
globalisierten Welt. Alle drei Bereiche stehen im
Mittelpunkt unserer Ratspräsidentschaft.
Die erste große Herausforderung, der Klimaschutz,
kann nur gelöst werden, wenn Europa hierbei weiter
treibende Kraft bleibt. Dafür stellt die von der
Europäischen Kommission vorgeschlagene Strategie für einen
Grünen Deal eine wichtige Leitlinie dar – für den Wandel
hin zu einer kohlenstoffneutralen Wirtschaft und
Gesellschaft. Dies ist vor allem eine Chance für unsere
innovationsstarken und zukunftsorientierten Unternehmen in
Deutschland.
Wir wollen zudem Europas Klimaneutralität bis 2050
auch rechtlich festschreiben. Ich begrüße in diesem
Zusammenhang die Überlegung der Europäischen
Kommission, als Zwischenschritt das Reduktionsziel für das
Jahr 2030 auf 50 bis 55 Prozent anzuheben.
Dementsprechend werden wir die Arbeiten für ein europäisches
Klimaschutzgesetz im Rat engagiert fortführen.
Zweitens wollen wir den digitalen Wandel von
Wirtschaft und Gesellschaft weiter voranbringen. Die
Pandemie hat uns abermals die starke Abhängigkeit Europas
von Drittstaaten vor Augen geführt, wenn es um digitale
Technologie und Dienstleistungen geht. Europas digitale
Souveränität ist entscheidend, um im internationalen
Wettbewerb bestehen zu können. Das bedeutet, dass wir
in Europa Prioritäten setzen müssen und damit vor allem
selber entscheiden, in welchen Bereichen wir unabhängig
sein wollen und sein müssen. Dazu gehört die Stärkung
von Schlüsseltechnologien wie etwa von Künstlicher
Intelligenz und Quantencomputing. Dazu gehört ganz
besonders der Aufbau einer sicheren und
vertrauenswürdigen europäischen Dateninfrastruktur. Hieran wollen wir
in unserer EU-Ratspräsidentschaft weiter arbeiten.
Drittens. Europa muss mehr globale Verantwortung in
der Welt übernehmen. Wir leben in einer Zeit, in der das
politische Klima rauer geworden ist. Wie immer und
ganz besonders in Zeiten der Pandemie treffen die
Konflikte vor allem die Ärmsten und die Schwächsten in den
Regionen. Laut den Vereinten Nationen sind heute fast
80 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht, so viele
wie noch nie zuvor. Ihre Zahl hat sich seit 2010
verdoppelt. So wird noch klarer, dass Europas globale
Verantwortung gerade in diesen Tagen geforderter ist denn je.
Deshalb wird in der deutschen Ratspräsidentschaft
Afrika ein außenpolitischer Schwerpunkt sein. Bereits
jetzt zeichnet sich ab, dass die Staaten Afrikas besonders
stark unter den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der
Coronavirus-Pandemie leiden werden. Zugleich haben sie
viel Erfahrung mit der Bekämpfung von Pandemien, wie
die Erfolge Ruandas, Ugandas oder Ghanas bei der
Bekämpfung des Ebolavirus eindrucksvoll zeigen.
Im Oktober ist ein Gipfel zwischen der Europäischen
Union und der Afrikanischen Union geplant, bei dem
gemeinsame Antworten auf die Pandemie und ein
vertiefter Erfahrungsaustausch im Mittelpunkt stehen. Darüber
hinaus werden wir gemeinsam besprechen, wie wir die
Beziehungen der EU zum afrikanischen Kontinent in
Zukunft weiter stärken können.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer EU-
Ratspräsidentschaft ist China, auch wenn das geplante Treffen
der Führungsspitzen von EU und China in Leipzig wegen
der Pandemie verschoben werden musste. Ich bedaure
das sehr. Ich danke Ministerpräsident Kretschmer und der
Stadt Leipzig sowie den Einsatzkräften vor Ort, dass
Sachsen und Leipzig die Bundesregierung bei den
Planungen für ein Treffen in Leipzig unterstützt haben
und jetzt auch die Entscheidung mittragen, es zu
verschieben.
China ist ein wirtschaftlicher Wettbewerber und
zugleich ein strategischer Partner. Um unsere
Beziehungen erfolgreich zu gestalten und unsere europäischen
Interessen gegenüber China wirksam vertreten zu
können, muss Europa geschlossen mit einer Stimme
sprechen. Nur gemeinsam haben wir 27 EU-Mitgliedstaaten
genug Gewicht, um mit China ehrgeizige Vereinbarungen
zu treffen, wie etwa ein Investitionsabkommen
abzuschließen oder Fortschritte beim Schutz des Weltklimas
zu erzielen. Auf der Grundlage eines offenen Dialogs
sprechen wir außerdem über Fragen der
Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte sowie der Zukunft
Hongkongs, wo uns die Sorge umtreibt, dass das so wichtige
Prinzip „ein Land, zwei Systeme“ mehr und mehr
ausgehöhlt wird.
Meine Damen und Herren, in Zeiten der Coronavirus-
Pandemie müssen wir uns fragen, welche Lehren wir aus
dieser Krise sowohl in Deutschland als auch auf
europäischer Ebene ziehen können. Dabei geht es darum zu
klären, wo unsere regionale Vielfalt – wie etwa im
nationalen Gesundheitssystem – eine Stärke ist und wo
gemeinsames europäisches Handeln – wie etwa bei der
Beschaffung und Bevorratung medizinischer Ausrüstung
oder der Bereitstellung von Impfstoff – geboten und
besser ist.
Die Diskussion zu diesen Fragen wollen wir in einer
Konferenz zur Zukunft Europas führen, die von der
Europäischen Kommission im letzten Jahr vorgeschlagen
wurde und die beginnen soll, sobald die Pandemie das
ermöglicht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Europas
größte Stärke sind seine europäischen Bürgerinnen und
Bürger – in den Ländern, in den Kreisen, in den
Gemeinden vor Ort. Gemeinsam können wir – der Bund, die
Bundesländer, die Städte und Gemeinden, alle
Bürgerinnen und Bürger – Europa stark machen. Dafür zähle ich
auf Ihre Unterstützung. – Herzlichen Dank.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank,
Frau Bundeskanzlerin, für Ihre Ausführungen!
Es gibt eine Reihe weiterer Wortmeldungen.
Ministerpräsident Bouffier für das Land Hessen beginnt. Bitte
sehr.
Volker Bouffier (Hessen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Verehrte Frau Bundeskanzlerin! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Zunächst möchte ich Ihnen, Frau
Bundeskanzlerin, herzlich danken für diesen Bericht.
In der föderalen Ordnung unseres Landes schreibt der
Artikel 73 dem Bund die alleinige Kompetenz in
auswärtigen Angelegenheiten zu. Wenn es um die EU geht, trifft
dieser Terminus der „auswärtigen Angelegenheiten“
beim besten Willen schon lange nicht mehr zu. Die
vielfachen Kompetenzen bis in kleinste Regelungsbereiche,
die Wirkmacht der EU haben dazu geführt, dass aus
diesen auswärtigen Angelegenheiten längst innere
Angelegenheiten unseres Landes geworden sind. Folgerichtig
hat man später im Grundgesetz in Artikel 23 einen
Mechanismus gefunden, wie wir uns in Angelegenheiten
der Europäischen Union miteinander verständigen und
Bund und Länder zusammenwirken. Ich begrüße es
deshalb ausdrücklich, dass wir uns heute aus Anlass der
deutschen Ratspräsidentschaft über dieses Programm und
die Zielsetzungen miteinander austauschen.
Meine Damen und Herren, sehr verehrte Frau
Bundeskanzlerin, diese Präsidentschaft wird und wurde mit einer
Vielzahl von Erwartungen verknüpft. Ich füge freimütig
hinzu: nach meinem Gefühl vielleicht ein bisschen zu
vielen Erwartungen. Sie haben in Ihrem Bericht eine
ganze Reihe angesprochen: natürlich die Überwindung
der Pandemie, der Corona-Krise, wichtige
Weichenstellungen für die Zukunft, zum Beispiel im Klimaschutz,
Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit eines einigen
Europas, den globalen Wettbewerb, insbesondere mit den
Vereinigten Staaten von Amerika, mit China, die Lösung
der Brexit-Krise, Schaffung eines zukunftsfähigen
europäischen Handlungsrahmens und vieles mehr. Die
Beschreibung dieser Herausforderungen ist relativ
einfach, die Lösung mühsam und schwierig. Trotzdem ist
die Aufgabenbeschreibung richtig.
Deshalb möchte ich zunächst eine Bemerkung
machen, die auch aus meiner Sicht in dieser Präsidentschaft
gesehen werden muss:
Die Faszination eines gemeinsamen Europas hat in
den letzten Jahren nicht unerheblich gelitten. Wir sehen
in vielen Ländern eine starke Bewegung zum
Nationalismus, gepaart mit billigem, aber gefährlichem
Populismus. Ich sehe es als unsere Aufgabe an, genau dieser
Fehlentwicklung entschieden entgegenzutreten.
Meine Damen und Herren, nationale Alleingänge und
der Rückzug hinter die jeweiligen Grenzen und Zäune
können nicht die richtige Antwort auf globale Krisen
sein. Deshalb halte ich es ausdrücklich für richtig, dass
die Begriffe der Solidarität und der Zusammenarbeit in
den Mittelpunkt dieser Ratspräsidentschaft gestellt
werden. Das erwarten nicht nur die anderen europäischen
Länder von uns, sondern das ist nach meiner festen
Überzeugung auch in unserem eigenen wohlverstandenen
Interesse. Diese Krise und die Folgen dieser Krise
können wir als funktionierende Europäische Gemeinschaft
besser bewältigen, als wenn das jeder für sich alleine tut.
Ein Blick in mein Bundesland Hessen macht das
relativ deutlich:
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, über 55 Prozent unseres Bruttosozialproduktes
erwirtschaften wir im Export, in den wesentlichen
Branchen teilweise bis zu 80 Prozent. Dieser Export geht zu
60 Prozent in die Länder der Europäischen Gemeinschaft.
Man muss kein großer Nationalökonom sein, um zu
verstehen, dass wir die Krise nur meistern und unseren
Wohlstand erhalten können, wenn auch unsere
europäischen Partner wieder erstarken, die Lieferketten
wiederhergestellt werden können und das, was uns im
gemeinsamen Binnenmarkt nach meiner Überzeugung mehr
genützt hat als allen anderen, auch wieder deutlich wird
und wieder funktionieren kann.
Deshalb, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen
und Kollegen, auch ein klares Wort: Europäische
Hilfsprogramme sind nicht fehlgeleitete Geschenke. Sie sind
nach meiner festen Überzeugung in unserem besten
Selbstverständnis. Und: Ein starkes Deutschland und ein
starkes Europa sind keine Gegensätze. Sie bedingen sich
wechselweise.
Weil ich das so sehe, halte ich einen gemeinsamen und
koordinierten Ansatz in dieser Ratspräsidentschaft für
richtig. Frau Bundeskanzlerin, Sie haben sich dazu
geäußert, auch heute wieder. Danke dafür! Die EU braucht für
diesen Weg meines Erachtens nicht unbedingt neue
Zuständigkeiten, aber ein Mehr an koordinierter
politischer Führung, aus der dann die Handlungsfähigkeit
resultiert.
Ich sehe sehr deutlich und begrüße diesen Ansatz in
der gemeinsamen Initiative der Bundesregierung und der
französischen Regierung zu dem europäischen
Wiederaufbauplan. Ich finde, wir alle gemeinsam sollten diese
Initiative unterstützen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn die
Corona-Pandemie nahezu alles andere zurzeit überlagert,
dürfen andere Themen aber nicht vergessen werden. Als
Beispiele möchte ich die Verhandlungen über den
Mehrjährigen Finanzrahmen, den Recovery Fund, aber auch
den Neustart in der Asyl- und Migrationspolitik nennen.
Sie, Frau Bundeskanzlerin, haben den Brexit
angesprochen. Er wird uns ganz außergewöhnlich fordern.
Vor der Corona-Zeit hatten wir wahrscheinlich die
Erwartung, dass er im Mittelpunkt dieser
Ratspräsidentschaft stehen würde. Auch wenn Corona vieles
überlagert, macht dies die Herausforderungen des Brexit nicht
geringer. Gerade in der aktuellen Krise wirken die
Unsicherheit und ein drohender harter Brexit wie ein
zusätzlicher Brandbeschleuniger auf die ohnehin erschütterte
Exportwirtschaft. Es braucht deshalb zeitnah eindeutige
und transparente Regeln sowie im Idealfall ein
Abkommen mit klaren und hohen Qualitätsstandards.
Gerade aus der Sicht eines Bundeslandes wie Hessen
mit dem Finanzplatz Frankfurt haben wir natürlich ein
überragendes Interesse, möglichst bald zu wissen, wie es
denn weitergeht. Das, was wir aus dem Vereinigten
Königreich hören, lässt zurzeit dort wenig Hoffnung
keimen. Wenn das aber so ist, dann muss aus meiner
Sicht die Europäische Gemeinschaft darauf drängen, dass
möglichst bald Klarheit herrscht. Eine Entwicklung zum
harten Brexit kann sich niemand wünschen. Aber wenn
nicht in absehbarer Zeit Klarheit herrscht, sind die Folgen
noch schlimmer. Deshalb kann ich Sie nur ermutigen
– Sie haben das in Ihrem Bericht angesprochen –,
möglichst rasch zu einer gemeinsamen Antwort zu kommen,
am besten mit dem Vereinigten Königreich.
Sie, verehrte Frau Bundeskanzlerin, haben
richtigerweise gesagt: Es kann jetzt nicht nur um die Meisterung
der Krise gehen, sondern wir müssen auch die richtigen
Weichen für die Zukunft stellen. Sie haben vier Punkte in
Ihrer Präsidentschaft genannt, die ich ausdrücklich
würdigen will, nämlich die Weiterentwicklung des Schengen-
Systems, die Modernisierung des Wettbewerbsrechts
auch und gerade, um in den Großthemen der
Globalisierung und der Digitalisierung wirklich wettbewerbsfähig
zu werden, die Entwicklung eines europaweiten
Pandemie-Vorsorgesystems und nicht zuletzt die Schaffung
eines europäischen Sicherheitsrates in außenpolitischen
Fragen.
Ich begrüße dies ausdrücklich und erlaube mir, noch
einen fünften Punkt, gerade aus der Sicht der Länder,
hinzuzufügen:
Meine Damen, meine Herren, die Stärkung des
Subsidiaritätsgedankens und eine Optimierung des
diesbezüglichen Schutzmechanismus für diesen
Subsidiaritätsgedanken sind für die Akzeptanz der Europäischen
Union, aber auch für ihre Zukunftsfähigkeit von
essenzieller Bedeutung. Wir erleben gelegentlich, wie auch im
Inland bei schwierigen Fragen darauf hingewiesen wird,
dass das in Europa irgendwie entschieden worden sei und
wir ja eigentlich nichts dafürkönnten. Gelegentlich
beschleicht mich der Verdacht, dass Europa dann auch
mal eine Ausrede ist. Umgekehrt habe ich aber auch
meine Zweifel, ob die Regelung aller Lebensbereiche bis
ins letzte Detail immer zwingend ist. Deshalb ist der
Schutzmechanismus für den Subsidiaritätsgedanken, der
ja auch in den Europäischen Verträgen grundgelegt ist,
von besonderer Bedeutung.
Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin, ich bin Ihnen
ausgesprochen dankbar, dass Sie auch einen Punkt
angesprochen haben, der mir besonders wichtig ist: Das
gemeinsame Europa war in erster Linie die Antwort auf
die Verheerungen übersteigerten Nationalismus, von
Diktatur und zweier furchtbarer Kriege. Dieses Europa
als Raum der Freiheit und des Rechts darf deshalb nicht
auf ein ökonomisches Zweckbündnis reduziert werden.
Entscheidend ist, dass dieses gemeinschaftliche Europa
zunächst und zuallererst eine Wertegemeinschaft ist. Die
Strahlkraft und der Erfolg der Europäischen Union
werden ganz entscheidend davon abhängen, wie es uns
gelingt, dieses Wertefundament zu schützen.
Das A und O dieses Fundaments ist die
Rechtsstaatlichkeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer nach
außen diese Werte vertreten will, muss sie auch im
Innern leben. Das bedeutet für mich ganz konkret: Die
Debatte über die Rechtsstaatlichkeit in einigen
Mitgliedsländern muss im Stil sensibel, ohne jede moralische
Überheblichkeit, aber in der Sache eindeutig und klar
geführt werden.
Dieses gemeinsame Europa, dieser größte Raum von
Freiheit, Frieden und Recht auf der Welt, verdient jede
Anstrengung. Ihr Arbeitsprogramm – das
Arbeitsprogramm der Bundesregierung und nicht zuletzt, sehr
verehrte Frau Bundeskanzlerin, Ihr ganz persönliches – ist
außergewöhnlich umfassend. Die Herausforderungen
sind groß. Aber das Ziel eines gemeinsamen, starken,
selbstbewussten und friedlichen Europas ist jeder Mühe
wert.
Sie, Frau Bundeskanzlerin, haben ausdrücklich um die
Unterstützung der Zielsetzung und des Programms der
Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik Deutschland
gebeten. Ich bin überzeugt, dass das Programm und die
Zielsetzung dieser Ratspräsidentschaft richtig sind. Ich
möchte Ihnen diese Unterstützung gerne zusagen. Und
ich bin überzeugt, dass gerade aus der Sicht der Länder
ein Programm wie das, das die Bundesregierung
vorgelegt hat, diese Unterstützung verdient. Deshalb bin ich
zuversichtlich – bei all den großen Herausforderungen
und bei den vielen Erwartungen –, dass es sich lohnt,
jeden Tag an diesem Ziel gemeinsam zu arbeiten. – Ich
danke Ihnen.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr
Ministerpräsident Bouffier!
Herr Ministerpräsident Weil für das Land
Niedersachsen hat das Wort. Bitte sehr.
Stephan Weil (Niedersachsen): Herr Präsident! Frau
Bundeskanzlerin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es
ist in der Tat eine eindrucksvolle Liste von Aufgaben, die
am Beginn der Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik
Deutschland hier von Ihnen vorgetragen worden ist.
Viele hier würden in dieser Situation nicht unbedingt mit
Ihnen tauschen wollen, glaube ich. Es ist eine gewaltige,
vielleicht die größte Herausforderung für die Europäische
Union, die wir derzeit erleben.
Aber es ist umgekehrt gleichzeitig die vielleicht größte
Chance. Denn wenn es gelingt, diese vielen Aufgaben
wirklich miteinander in den Griff zu kriegen, hat Europa
am Ende einer sehr schwierigen Strecke ganz bestimmt
auch einen inneren Festigungsprozess erlebt, der auf
Dauer tragen kann. Das ist eine große Chance.
Ich muss, glaube ich, niemanden in diesem Raum
lange von Europa zu überzeugen versuchen. Wir sind alle
überzeugt von dem historischen Fortschritt, der mit der
Europäischen Union verbunden ist. Deswegen möchte ich
mich in gebotener Kürze auf fünf Bemerkungen
beschränken.
Die erste betrifft natürlich das Coronavirus und die
dadurch ausgelöste globale Wirtschaftskrise, gerade aber
bei uns in Europa. Bei uns kommt gewissermaßen
strafverschärfend womöglich noch ein ungeordneter Brexit
hinzu, der ebenfalls seine Schleifspuren in der
europäischen und gerade in der deutschen Wirtschaft
hinterlassen wird.
Ich will gerne an das anknüpfen, was Volker Bouffier
eben vorgetragen hat: Wir sind gelegentlich sehr darauf
fixiert, bei den Maßnahmen für unsere deutsche
Wirtschaft auf den deutschen Markt zu schauen. Dafür gibt es
gute Gründe. Insbesondere für den Exportteil unserer
Wirtschaft ist allerdings der europäische Markt der
eigentlich entscheidende Faktor. Deswegen haben wir
selbst das größte Interesse daran, dass wir möglichst
schnell nicht nur eine Gesundung unserer Wirtschaft
erleben werden, wir müssen auch eine Gesundung der
europäischen Wirtschaft im Blick haben. Anders
formuliert: Es kann keine gesunde deutsche Wirtschaft in
einem kranken Europa geben.
Sie haben Unterstützung und ein finanzielles
Engagement für besonders betroffene europäische
Mitgliedstaaten angekündigt. Das kann ich nur sehr unterstützen.
Es ist einerseits der Beweis von Solidarität, der innerhalb
der betroffenen Staaten sicherlich sehr aufmerksam
wahrgenommen werden wird – nach vielen Diskussionen,
die wir in den letzten zehn Jahren in dieser Hinsicht
erlebt haben – und sicherlich auch zur Stärkung eines
solchen Gemeinschaftsgedankens beitragen wird. Es ist
der Nachweis europäischer Solidarität, aber nicht zuletzt
das legitime Handeln im eigenen Interesse. Noch einmal:
Wenn wir dazu beitragen können, dass Europa insgesamt
wirtschaftlich möglichst schnell in die Spur zurückfindet,
haben wir Europa und uns selbst Gutes getan.
Zweite Bemerkung – auch dies ist richtigerweise von
Ihnen mit in den Vordergrund gestellt worden –: Wir
haben es aktuell mit der Bekämpfung des Coronavirus zu
tun. Aber dahinter warten noch ganz andere
fundamentale Zukunftsfragen auf uns, insbesondere Klimaschutz und
Digitalisierung. Corona wird eines Tages – je früher,
desto besser – überwunden sein. Aber der Klimawandel
wird dann immer noch auf der Tagesordnung stehen, die
Aufgabe des Klimaschutzes allemal. Wenn wir mit dieser
Aufgabe fertigwerden wollen, sind umfassende
Anstrengungen notwendig, unter anderem geradezu buchstäblich
ein Umbau großer Teile der deutschen Industrie.
Sie haben angekündigt, Frau Bundeskanzlerin, dass
man konstruktiv auch über eine weitere Verschärfung der
Klimaschutzziele sprechen wird. Das will ich gerne mit
unterstützen. Denn der Bedarf dazu liegt auf der Hand.
Aber davor muss eine genaue Diskussion darüber stehen,
auf welche Weise mit Beiträgen von wem die Aufgaben,
die sich stellen, eigentlich erfüllt werden können. Ich
hatte in den vergangenen Jahren gelegentlich den
Eindruck, dass die Europäische Union der Versuchung
erliegen könnte, gewissermaßen die Latte hochzulegen und
dann zu schauen, ob sie denn gerissen wird, ob man
darunter durchläuft oder ob man sie schafft, dass aber
vorher zu wenige Gedanken darüber stattgefunden haben,
wie genau die Ziele erreicht werden können. Das ist aber
fundamental.
Ich will das an einem Beispiel deutlich machen, das,
glaube ich, nicht nur für mein Land relevant ist, sondern
auch für eine ganze Reihe von Kolleginnen und Kollegen
hier: die deutsche Stahlindustrie.
Diese Industrie möchten wir in Deutschland nicht
missen. Sie ist enorm energieintensiv, und sie hat einen
solchen Umbauprozess vor sich. Das ist technisch
möglich, insbesondere durch den Einsatz von Wasserstoff.
Aber das kostet unfassbar viel Geld. Die Unternehmen,
auf sich gestellt, werden damit im Zweifel überfordert
sein, diese Aufgabe zu lösen. Der Gedanke, dass sie vom
Markt verschwinden, ist erstens volkswirtschaftlich nicht
erträglich, zweitens kein Gewinn für das Weltklima; denn
dieselben Mengen Stahl würden dann an anderen Stellen
der Welt und im Zweifel zu schlechteren Bedingungen
produziert. Wenn es also entsprechende Hausaufgaben
für eine solche Industrie gibt, müssen wir vorher Klarheit
darüber haben, wie diese Aufgabe gemeistert werden
kann.
Ich bitte Sie also sehr, als Ratspräsidentin dazu
beizutragen, dass sich die Europäische Union nicht nur für die
Ziele, sondern auch für die erfolgreiche Umsetzung
verantwortlich fühlt. Am Beispiel Wasserstoff ist die
Bundesregierung mit ihren Plänen wirklich gut
vorangegangen, eine Wasserstoffwirtschaft aufzubauen. Das begrüße
ich sehr. Nun muss etwas Ähnliches auf europäischer
Ebene folgen, damit dieses Projekt Erfolg haben kann.
Die Europäische Union muss sich mitverantwortlich
fühlen.
Dritter Punkt: Europa ist nicht zuletzt eine
Schutzmacht, die die einzelnen Mitgliedstaaten und die
Menschen in Europa vor Supermächten insbesondere in
wirtschaftlicher Hinsicht zu schützen imstande ist. Wir
erinnern uns an das Beispiel der drohenden US-Strafzölle
gegenüber der Automobilindustrie.
Die Digitalisierung wird für unsere Zukunft prägend
sein; das ist eine Binsenweisheit. Ebenso ist es eine
Binsenweisheit, dass in dieser Hinsicht eine
unübersehbare Dominanz von US-amerikanischen IT-Konzernen
besteht. Dagegen ist für sich genommen nichts zu sagen,
wenn denn auch europäische Alternativen bestehen. Das
ist die Voraussetzung dafür, dass wir eine digitale
Souveränität haben. Ich freue mich sehr, dass mit dem Gaia-
Projekt ein gutes Beispiel in diese Richtung angeschoben
ist. Aber wir werden in Europa noch sehr viel mehr
davon benötigen.
Der vierte Punkt betrifft ein Thema, das uns Länder
sehr stark angeht. Wir spüren es auch: Europa muss für
Bürgerinnen und Bürger fühlbar sein. Wir erinnern uns
noch an die Erfahrungen vor den letzten Europawahlen,
als sicherlich in allen Ländern immer wieder die Frage zu
beantworten war: Wo merke ich das denn eigentlich? An
dieser Stelle konnte ich immer wieder auf sehr, sehr gute
Erfahrungen mit den Kohäsionsprogrammen verweisen,
die beim Strukturwandel in vielen deutschen Regionen
sehr geholfen haben.
Grundlage dafür ist der Mittelfristige Finanzrahmen
der Europäischen Union. Auch wenn wir alle miteinander
wissen, dass es in dieser Hinsicht Kürzungen geben wird:
Wir brauchen möglichst rasch Klarheit, es darf bei der
Förderung vieler wichtiger Vorhaben keinen Fadenriss
geben. Es wäre eine herzliche Bitte, dass dieses Thema
unter der deutschen Ratspräsidentschaft sehr rasch
erfolgreich beendet werden kann.
Meine abschließende Anmerkung teilen vielleicht die
einen oder anderen hier im Raum:
Wenn man über die Jahre in unterschiedlichen Teilen
der Welt Gespräche führt – ob in Mittelamerika, in
Afrika, in Südostasien –, dann war es für mich immer wieder
überraschend, von meinen Gesprächspartnern zu hören,
dass man sich einigermaßen unwohl fühlt vor dem
Hintergrund der Dominanz von ein oder zwei
Supermächten, die gewissermaßen das Land dem eigenen
Einflussbereich einverleiben wollten. Und dass man sich
sehr eine Weltordnung wünscht, in der die
unterschiedlichen Staaten dieser Welt auf der Basis fairer Regeln auf
Augenhöhe miteinander kooperieren. In diesem
Zusammenhang sind – das fand ich das eigentlich
Überraschende – immer wieder große Hoffnungen in Richtung der
Europäischen Union geäußert worden. Europa kann das
Flaggschiff einer solchen Bewegung sein. Es gibt, ehrlich
gesagt, sonst niemanden, der diese Aufgabe erfüllen
könnte.
Deswegen sollten wir die anstehenden Aufgaben in
der Europäischen Union nicht nur als deutsche und
europäische, sondern durchaus auch als globale
Verantwortung ansehen. Das wird der Aufgabe gerecht, vor der wir
stehen und bei deren erfolgreicher Bearbeitung wir Ihnen
viel Erfolg wünschen und ich Ihnen meine Unterstützung
zusagen kann. – Herzlichen Dank.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank,
Herr Ministerpräsident Weil!
Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff für das Land
Sachsen-Anhalt hat das Wort. Bitte sehr.
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Herr
Präsident! Verehrte Frau Bundeskanzlerin! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Die EU-Ratspräsidentschaft hat
Deutschland im 30. Jahr der deutschen Einheit inne.
Die deutsche Einheit war auch dem Freiheitsdrang der
mittel- und osteuropäischen Länder zu verdanken, allen
voran Polen und Ungarn. Deshalb gibt es eine besondere
Verbundenheit der ostdeutschen Länder mit diesen
Ländern – nicht nur mit Polen und Ungarn, sondern
generell mit den osteuropäischen Ländern. Die Integration
und der Zusammenhalt mit unseren östlichen Nachbarn
sind uns ein besonderes Anliegen. Wie diese waren auch
wir nach dem Zweiten Weltkrieg durch
Fremdbestimmung daran gehindert, unseren eigenen Weg zu gehen.
Deshalb haben wir vielleicht ein besseres Verständnis für
das Bedürfnis unserer Nachbarn, im europäischen
Verbund ihren eigenen Charakter, ihre eigene Historizität zu
wahren und Subsidiarität zu verwirklichen.
Der Zusammenhalt in der Europäischen Union ist in
den letzten Jahren aus unterschiedlichen Gründen fragiler
geworden, und das in Zeiten, in denen ein enger,
vertrauensvoller Zusammenhalt so wichtig wäre wie schon lange
nicht mehr. Mit der Wiederherstellung des
Zusammenhalts – man möchte fast von „Wiedervereinigung der
Europäischen Union“ sprechen – liegt eine der größten
Herausforderungen der deutschen EU-
Ratspräsidentschaft vor uns.
Dazu gehört die Einigung beim Mehrjährigen
Finanzrahmen und bei all den historisch einmaligen
Maßnahmen, die zur Überwindung der Pandemie-Krise in der
Diskussion sind. Dazu gehört es gerade für uns Deutsche
aber auch, die Brücken zwischen Ost und West im
Bewusstsein der gemeinsamen Werte zu stabilisieren.
Es gibt Konflikte; das ist nicht zu leugnen. Aber wir
müssen alles tun, um diese konstruktiv und
verständnisvoll zu lösen. Mit der Androhung von Strafmaßnahmen
und Sanktionen fördert man EU-skeptische Einstellungen
vielleicht auch dort, wo sie noch nicht stark sind. Mit
dem Entzug europäischer Mittel träfe man
möglicherweise in den Kommunen und Regionen diejenigen, die
die Kritik, die von außen kommt, im Innern selbst
formulieren.
Essenziell unverzichtbar zur Stärkung des
Zusammenhalts ist der grundsätzliche Respekt vor dem jeweils
anderen, auch und besonders vor seinen spezifischen
historischen Erfahrungen, die jeden Mitgliedstaat so oder
so prägen. Im Rahmen der gemeinsamen Werte,
Grundsätze und Verträge gibt es sehr oft nicht nur den einen
richtigen Weg. Im gemeinsamen europäischen Haus
können die Zimmer in großer Vielfalt gestaltet werden.
Es ist unsere Stärke, dass wir Vielfalt im Gemeinsamen
ermöglichen, aber die Voraussetzung für das Gelingen ist
gegenseitiger Respekt. Nur dann kann auch im
Konfliktfall Kritik entschlossen vorgetragen werden, wenn der
andere nicht das Gefühl haben muss, er werde
herabgewürdigt oder von oben herab behandelt.
Wir Deutsche haben hier eine besondere
Verantwortung. Frau Bundeskanzlerin, ich sehe, dass es dieses
Ethos ist, mit dem Sie die Präsidentschaft übernommen
haben.
Wir haben aber auch eine besondere Kompetenz. Denn
innerstaatlich standen und stehen wir vor ähnlichen
Herausforderungen, wie sie die Integration der Europäischen
Union darstellt. Unsere Erfolge im Prozess der deutschen
Einheit und der Wiedervereinigung unseres Vaterlandes
befähigen uns, optimistisch an der Einheit der
Europäischen Union zu arbeiten.
Die Disparitäten, die wir bei uns als Folge der Teilung
immer noch vorfinden, zum Beispiel bei der
Gewerbesteuerverteilung – ich verweise auf Punkt 79 der heutigen
Tagesordnung, unter dem Sachsen-Anhalt einen
entsprechenden Antrag einbringen wird –, aber auch beim
Thema AAÜG sollten uns verständnisvoll machen für
Forderungen aus anderen europäischen Mitgliedstaaten,
den Abbau dortiger Disparitäten voranzutreiben.
Ich freue mich übrigens, dass die Bundesregierung den
Vorschlag der ostdeutschen Länder aufgegriffen hat, im
Rahmen der Ratspräsidentschaft eine Konferenz zu
„30 Jahre Strukturfonds in Deutschland“ durchzuführen.
Wenn Corona es zulässt, werden Ende September Gäste
aus der ganzen Europäischen Union nach Halle an der
Saale kommen, um zwei Tage lang über die Erfolge des
Einsatzes europäischer Strukturfonds im mitteldeutschen
Wirtschaftsraum zu diskutieren und sie in Vor-Ort-
Terminen zu veranschaulichen.
Die Luft, die uns international um die Ohren weht, ist
sehr viel rauer geworden; Sie selbst haben vorhin darauf
hingewiesen. Jeder einzelne Mitgliedstaat der
Europäischen Union, auch die große Bundesrepublik, ist allein
schwach und wehrlos. Das werden die Briten, befürchte
ich, noch schmerzlich spüren. Gemessen an der Größe
der internationalen Risiken ist das, was in der
Europäischen Union hier und da trennt, klein und überwindbar.
Frau Bundeskanzlerin, ich wünsche Ihnen eine
glückliche Hand, viel Erfolg und Gottes Segen bei dieser
wichtigen und entscheidenden Aufgabe, die derzeit für uns
alle ansteht. – Herzlichen Dank.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank,
Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff!
Jetzt hat Frau Ministerpräsidentin Schwesig für das
Land Mecklenburg-Vorpommern das Wort.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau
Bundeskanzlerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es trifft sich
gut, dass ich direkt nach meinem geschätzten Kollegen
Herrn Haseloff aus Sachsen-Anhalt reden kann. Sie,
lieber Herr Haseloff, haben es schon angedeutet, und ich
will es verstärken: Die Ratspräsidentschaft unter Leitung
Deutschlands, unter Ihrer Führung, sehr geehrte Frau
Bundeskanzlerin, ist zum einen eine große Ehre, aber
gleichzeitig eine große Herausforderung.
Sie wäre schon ohne die Pandemie eine große
Herausforderung. Viele Kollegen haben es angesprochen: Es
bestehen große Erwartungen: Brexit, Migrationspolitik,
Finanzrahmen, sozialer Zusammenhalt. Diese
Erwartungen werden noch damit verbunden, dass wir es
gemeinsam schaffen, gesund durch die Corona-Krise zu
kommen – gesund für die Menschen, gesund für die
Wirtschaft und unsere Arbeitsplätze.
Gleichzeitig findet die deutsche Ratspräsidentschaft
2020 in einer Zeit statt, in der wir ein großes Jubiläum
haben: 30 Jahre deutsche Einheit. Ich habe die Hoffnung,
dass die großen Herausforderungen, die angesprochen
worden sind vor dem Hintergrund unserer gemeinsamen
historischen Erfahrung, dass Dinge zum Besseren
verändert werden können, wie es für viele gar nicht vorstellbar
war, gelingen können.
Die deutsche Einheit wäre ohne gemeinsames Europa
nicht möglich gewesen. Und ich bin tief davon überzeugt:
Ein friedliches und gutes Europa, wie wir es trotz aller
Krisen und Baustellen, die wir bewältigen müssen, heute
haben, wäre ohne die deutsche Einheit nicht möglich
gewesen.
Wenn man einmal die Probleme und Krisen
beiseiteschiebt und sich verinnerlicht: Zumindest meine
Generation darf mittlerweile den größeren Teil ihres Lebens in
einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen
Deutschland leben, und das ist auch die Zukunft für
unsere Kinder. Das ist uns trotz der historischen
Verantwortung für den Zweiten Weltkrieg, trotz der Teilung
Deutschlands gelungen. Wir können heute nicht nur
meiner, sondern auch den Generationen danach ein
friedliches, starkes, demokratisches, soziales Deutschland
geben, ein wiedervereintes Deutschland mitten in einem
friedlichen Europa mit seinen Problemen und
Fragilitäten. Das ist nicht nur ein großes Glück der deutschen
Geschichte, sondern das ist auch Verdienst des Willens
von Bürgerinnen und Bürgern, sich aus diktatorischen
Zwängen zu befreien und den Weg in Demokratie und
Freiheit zu gehen. Es ist das Verdienst politischer
Entscheidungen und vor allem des Zusammenhalts in
Europa.
Vor dem Hintergrund der gemeinsamen historischen
Erfahrung, dass man Dinge verändern kann, dass Mauern
im wahrsten Sinne des Wortes eingerissen werden
können, dass Europa ein Zukunftsversprechen für die junge
Generation ist, in Frieden und Freiheit und in einer Welt,
die ökologisch sicherer wird, aufzuwachsen, können wir
stolz darauf sein, dass Deutschland die
Ratspräsidentschaft innehat und dass uns offenbar viele Länder in
dieser Welt zutrauen, diese großen Herausforderungen zu
meistern. Deshalb wird natürlich auch mein Bundesland
und werden die Mecklenburger und die Vorpommern
diese Ratspräsidentschaft unterstützen.
In unserem Land mitten in der Europäischen Union
kann man ganz gut sehen, was Europäische Union
bedeutet. Ein konkretes Beispiel ist die gemeinsame
Zusammenarbeit im Ostseeraum. Lieber Kollege Daniel
Günther, ich freue mich sehr, dass dieses Jahr
Deutschland – in diesem Fall Schleswig-Holstein – die HEL-
COM-Präsidentschaft innehat. Dabei geht es nicht nur
um die Frage, wie wir im Ostseeraum wirtschaftlich
weiter zusammenarbeiten können, sondern auch darum,
wie wir die Ostsee vor dem Hintergrund der
ökologischen Herausforderungen sauber halten können.
Ein weiteres Beispiel ist die Zusammenarbeit
zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Polen in jeglicher
wirtschaftlicher Hinsicht, wobei der mecklenburgische
Teil eher zur Metropolregion Hamburg gehört, während
der Teil von Vorpommern, wo Sie, Frau Kanzlerin, Ihren
Wahlkreis haben und sich deshalb mindestens genauso
gut auskennen, eher zur Metropolregion Stettin gehört.
Schon längst arbeiten wir wirtschaftlich, sozial und
kulturell zusammen. Wir haben gemeinsame
Gesundheitsprojekte. Die Früherkennungs-Screenings bei Babys machen
an der deutsch-polnischen Grenze nicht Halt, sondern
erfolgen von Greifswald und Stettin gemeinsam.
Und natürlich gibt es längst einen Arbeitsaustausch.
Über 3.000 polnische Bürgerinnen und Bürger, die man
fast schon als Mitbürger bezeichnen kann, weil sie im
Grunde faktisch dazugehören, arbeiten bei uns nicht nur
im Tourismus, sondern auch im Gesundheitsbereich. Die
zeitweilige Schließung der Grenzen in der Pandemie hat
uns vor Augen geführt, wie stark wir schon längst
zusammenarbeiten und wie üblich der Austausch über die
Grenzen hinweg geworden ist. Unser Tierpark in
Ueckermünde wird mehr von polnischen Bürgern als von
Leuten besucht, die in der Region leben.
All diese Beispiele zeigen, dass der europäische
Gedanke von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort
längst gelebt wird. Sogar von den Kleinsten: Die Kids auf
der polnischen Seite lernen die deutsche Sprache in Kitas
und Schulen, diejenigen bei uns lernen die polnische
Sprache. Dies ist übrigens auch ein Projekt, das die
Europäische Union gefördert und befördert hat. Diese ganz
konkreten Beispiele zeigen, dass das Zusammenleben im
Alltag längst stattfindet, ohne dass die Menschen immer
gleich den großen Gedanken der Europäischen Union im
Kopf haben.
Ein weiteres Beispiel: 30 Jahre Unterstützung der
Europäischen Union insbesondere für Ostdeutschland
heißt: Zum Beispiel in unser Bundesland sind seit 1991
aus der Europäischen Union 10 Milliarden Euro investiert
worden, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen
nach der Einheit – Massenarbeitslosigkeit,
Zusammenbruch der Wirtschaft – zu bewältigen. Viele gute Sachen
sind entlang der innerdeutschen Grenze entstanden, bei
uns natürlich im ländlichen Raum. Es ist uns wichtig zu
sagen, dass wir dafür sehr, sehr dankbar sind.
Ich könnte jetzt gleich wieder den Katalog der
Forderungen aufmachen. Aber ich glaube, man muss einmal
einen Schritt zurückgehen und sagen: Die Europäische
Union hat einen sehr großen Anteil daran, dass wir nach
30 Jahren deutscher Einheit in diesem Jahr sagen können:
Wir in Ostdeutschland haben uns gut entwickelt.
Umso bitterer ist es – ich habe es am Montag schon im
Bundesrat gesagt –, dass die gute wirtschaftliche
Entwicklung mit den geringen Arbeitslosenzahlen jetzt von
der Corona-Pandemie gestoppt worden ist und schon
wirtschaftliche Folgen hat: Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit.
Wir stemmen uns mit dem großen Konjunkturpaket und
mit Konjunkturpaketen in den einzelnen Ländern
gemeinsam dagegen.
Auch an dieser Stelle möchte ich mich bedanken: Die
gute Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern hat
sich gerade in der Corona-Pandemie bewährt. Wie
Kollege Bouffier gesagt hat, ist es nicht nur der Föderalismus,
die Länder, denen es gelungen ist, die Pandemie regional
zu bekämpfen. Das haben Sie, Frau Bundeskanzlerin,
unterstrichen. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich
auch unsere Kommunen, unsere Landkreise und
kreisfreien Städte, aber auch die kleinen Gemeinden und
Städte, mit ins Boot holen. Je dichter und besser man lokal
aufgestellt ist, umso erfolgreicher können wir die
Pandemie bekämpfen.
Aus meiner Sicht gibt es drei große
Herausforderungen dieser EU-Ratspräsidentschaft:
Natürlich die weitere Bekämpfung der Pandemie. Wir
müssen Lehren ziehen. Wir müssen darüber nachdenken
und uns darüber unterhalten: Wie konnte man in Europa
denken, dass uns angesichts der Globalisierung, der
Mobilität auf der ganzen Welt ein gefährliches Virus in
China nicht erreichen kann! Wir müssen unser
Gesundheitssystem stärker aufstellen und darauf setzen, dass es
in öffentlicher Hand ist, dass die öffentliche Hand
zumindest Einfluss hat. Das sind große Fragen bezüglich
der Corona-Pandemie.
Wir haben aber auch das Thema Mehrjähriger
Finanzrahmen. Ich habe es angesprochen: Wir haben seit
30 Jahren eine starke Förderung aus der Europäischen
Union. Wir wissen, dass es weniger wird, aber wir
brauchen Planungssicherheit, um uns darauf einzustellen. Für
uns ist es wichtig, dass nicht zu viel wegbricht. Denn
noch mal: Wir haben in den 30 Jahren viel erreicht. Das
wird jetzt durch die Corona-Pandemie jäh ausgebremst.
Aber wir wollen natürlich da anschließen, wo wir vor der
Pandemie standen. Die Corona-Pandemie hat die
Unterschiede zwischen Ost und West insbesondere im
Lohnbereich und in der wirtschaftlichen Stärke noch einmal
sichtbar gemacht.
Einen dritten Punkt dürfen wir nicht vergessen – er
beschäftigt uns ebenfalls seit Jahren –: Die Bürgerinnen
und Bürger verstehen es nicht, warum die Europäische
Union die Migrationskrise nicht gelöst bekommt. Solange
wir dies nicht lösen, haben wir das Problem, dass
Nationalismus und Rechtspopulismus weiter auf dem
Vormarsch sind. Wir müssen uns schon selbstkritisch fragen,
warum es heute mehr Skepsis gegenüber Europa gibt,
obwohl wir in Deutschland und in der Europäischen
Union mehr Wohlstand und mehr Sicherheit haben als
vor Jahrzehnten.
Es ist wichtig, diese großen Aufgaben zu lösen. Denn
nur wenn die Menschen sehen, dass Europa dies schafft
– die Bürgerinnen und Bürger wissen, dass ein einzelnes
Land das nicht alleine tun kann –, wird es wieder mehr
Akzeptanz geben.
Ich will mich Volker Bouffier anschließen: Wir
müssen uns fragen, ob alles im Detail geregelt werden muss
und ob wir bestimmte europäische Regeln eigentlich
noch erklären können. Das gelingt uns in einzelnen
Fällen nicht.
Ich darf heute nach dem Bundesrat meinen
Familienurlaub auf der Insel Hiddensee antreten, was ich immer
gerne mache. Da werde ich wieder auf die
Fischerfamilien treffen, die auch Sie, Frau Merkel, kennen, denen ich
nicht erklären kann, warum jahrzehntelange
Familientradition kaputtgeht, weil die Fischer durch europäische
Bestimmungen nicht mehr überleben können. Da geht es
nicht um die großen Konzerne.
Das ist ein kleines Beispiel aus dem Alltag. Es wird
oft belächelt, wenn ich es anspreche. Aber daran erkennt
man, dass europäische Entscheidungen Dinge vor Ort
kaputtmachen. Wenn wir sie nicht erklären können, dann
darf man auch nicht erwarten, dass die Bürgerinnen und
Bürger sie verstehen. Europa muss darüber nachdenken,
wie wir zu Entscheidungen kommen, die die Menschen
vor Ort verstehen und die wir noch erklären können.
In diesem Sinne gehe ich trotzdem sehr zuversichtlich
in diese Präsidentschaft, die wir Länder unterstützen
wollen. Es ist außerordentlich schade – das hat Frau
Bundeskanzlerin gesagt –, dass wir die verschiedenen
Treffen vor Ort nicht durchführen können, weil damit die
Vielfalt Deutschlands und bei den Bürgerinnen und
Bürgern das Nahbare von Europa nicht so ankommen
werden, wie wir es hätten zeigen können. Deswegen werden
wir uns unabhängig von der Präsidentschaft etwas
einfallen lassen müssen. Es wäre meine Bitte, dies zu tun,
wenn wir aus der Pandemie herausgekommen sind und
größere Veranstaltungen wieder durchführen können,
damit Europa von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort
erlebbar ist. Das ist ganz wichtig.
Ich bin aber zuversichtlich, dass wir mit der
Ratspräsidentschaft gerade 30 Jahre nach der deutschen Einheit
sichtbar machen können, dass es keine Alternative gibt,
als weiter an der Idee eines friedlichen, sozialen,
demokratischen Europas zu arbeiten, damit unsere zukünftigen
Generationen die Garantie haben, in Frieden und Freiheit
aufzuwachsen. Es geht nicht um mehr, aber eben auch
nicht um weniger.
In diesem Sinne viel Erfolg, gute Nerven, viel Kraft
für die Präsidentschaft – und selbstverständlich
Unterstützung aus Mecklenburg-Vorpommern!
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Vielen Dank, Frau
Ministerpräsidentin Schwesig!
Jetzt spricht zu uns Herr Ministerpräsident
Kretschmann für das Land Baden-Württemberg. Bitte
sehr.
Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg):
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Frau
Bundeskanzlerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Ihren
Ausführungen und den Ausführungen meiner geschätzten
Kollegen nicht wirklich neue Gedanken hinzuzufügen.
Das mag jetzt langweilig erscheinen, aber in Wirklichkeit
ist dies gut, denn es zeigt doch den großen Konsens in
diesem Haus in europapolitischen Fragen, so dass Sie mit
starkem Rückenwind des Bundesrates in die
Verhandlungen gehen können. Ich glaube, das ist für die
Regierungschefin eines föderalen Staates wichtig.
Wir sehen ja, dass schon in unseren Parlamenten der
Konsens, wie er in diesem Haus gängig ist, nicht mehr
herrscht, weil von den Regierungen bestimmt wird.
Insofern ist es ganz wichtig, diesen Konsens hier zu zeigen.
Die europäische Einigung hat zu Beginn der Corona-
Krise Schaden genommen. Als Solidarität und
Miteinander gefragt waren, hat Corona den Kontinent mit
nationalistischen Reflexen infiziert. Jedes Land ging plötzlich
seinen eigenen Weg. Aber zwischen Staaten ist es
genauso wie zwischen Menschen: Freundschaft muss sich
gerade in schwierigen Zeiten bewähren.
Wir haben in Baden-Württemberg Patienten aus dem
Elsass aufgenommen, einer von der Krise schwer
gebeutelten Region. Andere deutsche Länder sind dem gefolgt
und haben Patienten aus der Lombardei und anderen
Regionen behandelt. Das waren wichtige Gesten.
Dennoch frage ich mich heute selbstkritisch: Hätten wir nicht
noch mehr für unsere europäischen Freunde tun können?
Natürlich ist man hinterher immer schlauer. Wir mussten
in einer Zeit radikaler Unsicherheit handeln. Dennoch
komme ich zu dem Schluss: Ja, wir hätten mehr tun
können und auch mehr tun müssen.
Deshalb müssen wir die Wunden, die leider dabei
entstanden sind, heilen. Meine Landesregierung wird einen
Vorschlag für ein Abkommen mit unserer französischen
Nachbarregion Grand Est erarbeiten: einen neuen
Beistandspakt im Krisenfall. Darin wollen wir die
wechselseitige Hilfe und Unterstützung bei Katastrophenfällen
neu regeln. Denn gerade Grenzregionen müssen zeigen
und auch nachweisen, dass Europa wirklich einen
Mehrwert hat.
So gilt es jetzt für uns alle, Solidarität zu beweisen.
Das verlangt nicht nur die europäische Idee von uns, das
ist auch – Kollege Bouffier und andere haben es
ausgeführt – im wohlverstandenen Eigeninteresse einer
Exportnation. Wenn unsere europäischen Freunde auf die
Beine kommen, dann hilft das uns als Exportnation
gleichermaßen.
Deshalb kommen auf uns große Erwartungen zu.
Dabei stehen zwei Dinge im Zentrum: die aktuelle Krise
zu bewältigen und gleichzeitig die Weichen für die
Zukunft zu stellen.
Der deutsch-französische Vorschlag, der den EU-
Wiederaufbaufonds maßgeblich vorgezeichnet hat, war
die richtige Reaktion auf die Krise. Anerkennung und
Unterstützung für den Vorschlag! Es ist Ihnen und dem
Präsidenten gelungen, aus den tiefer gewordenen Gräben
herauszugehen und einen Vorschlag zu machen, der
jedenfalls konsensfähig ist. Er stärkt den
deutschfranzösischen Motor. Er stärkt vor allem aber den
Zusammenhalt und die europäische Integration.
Denn wir brauchen, um voranzukommen, wieder den
Geist der europäischen Gründungsväter, einen Geist, der
sich nicht im tagespolitischen Klein-Klein verheddert und
sich nicht in Differenzen verbeißt, sondern der groß denkt
und großzügig handelt, der nach dem Gemeinsamen
sucht, um das einige Europa zu bauen. Ich glaube, dass
ein solcher Geist eine Schicksalsfrage für Europa in der
Welt von heute ist – eben zwischen Amerika und Asien.
Wir sehen doch, dass die gegenwärtige US-
Administration den Multilateralismus untergräbt, den wir so
dringend bräuchten, nämlich die verlässliche Einbindung der
Partner in der Welt – Kollege Weil hat darauf
hingewiesen – und eine regelbasierte internationale Ordnung. Auf
der anderen Seite sehen wir China, das die liberale
Demokratie mit seinem autoritären Modell herausfordert
mit dem Versprechen der besonderen Effektivität solch
autoritären Regierens, das auf demokratische
Legitimation verzichten kann.
Das ist die Weltlage, in der wir heute stehen. Und da
können wir nur noch gemeinsam souverän sein, nicht
mehr alleine. Die Alternative ist einfach: entweder
europäisch zusammenstehen und die neue Weltordnung
mitprägen oder als einzelner Nationalstaat am geopolitischen
Katzentisch Platz nehmen. Ich hoffe, dass sich diese
Einsicht letztendlich auch bei den sogenannten
„Sparsamen Vier“ durchsetzt.
Europa muss sich auf eigene Beine stellen und die
dritte Kraft werden in der Welt. Dafür braucht es den
erneuerten Geist der Gründerväter: groß denken und
großzügig handeln, um den Herausforderungen von heute
gerecht zu werden.
Wir müssen aber auch für unsere Kinder und Enkel die
Weichen richtig stellen. Sie werden auch die Kosten
tragen müssen von dem, was wir heute in Europa tun.
Wir geben ihr Geld aus. Sie werden die jetzt
aufgenommenen Schulden in mehreren Jahrzehnten zurückzahlen
müssen. Deswegen haben sie ein Recht darauf, dass
unsere Maßnahmen zukunftsfähig sind.
Die Überwindung der Corona-Krise ist nicht die
einzige Herausforderung, mit der wir konfrontiert werden
– darauf haben alle hingewiesen –, ja sie ist nicht einmal
die größte. Vor der Krise waren Millionen junger
Menschen für wirksamen Klimaschutz auf der Straße. Dieses
Anliegen hat eine ganze Generation europa- und weltweit
zusammengeführt. Das ist ein wirklich epochales
Anliegen. Und anders als das Corona-Virus lässt sich die
Klimakrise nicht irgendwann wegimpfen. Die Zeit
drängt. Schauen wir nur nach Sibirien, das sonst für
Kälterekorde bekannt war! Vor ein paar Tagen wurde
dort ein neuer Hitzerekord gemessen: 38 Grad Celsius!
Die größte zusammenhängende Landfläche der Erde
glüht unter dem Klimawandel.
Europa muss diese Epochenfrage aufgreifen.
Kommissionspräsidentin Ursula v o n d e r L e y e n hat mit
dem European Green Deal dafür den richtigen
Schwerpunkt gesetzt. Die deutsche Ratspräsidentschaft muss den
Green Deal beherzt vorantreiben. Deswegen appelliere
ich an Sie, Frau Bundeskanzlerin: Machen Sie die
deutsche Präsidentschaft auch zu einer Klima-
Präsidentschaft! Das ist es, was wir in der jetzigen Situation
brauchen: ein grünes Wiederaufbaupaket und den richtigen
Ordnungsrahmen.
Die EU wird für ihr Wiederaufbaupaket eigene
Anleihen ausgeben. Warum sollte sie künftig dann nicht über
eigene Abgaben verfügen, die dazu die Ziele des Green
Deals nachhaltig befördern, etwa Einnahmen aus der
Ausweitung des Emissionshandels, einer
Finanztransaktionssteuer oder einer Plastikabgabe.
Wenn wir beim Klimaschutz gemeinsam als Europäer
vorangehen, dann können wir einen echten globalen
Beitrag leisten, indem wir zeigen, dass wirtschaftlicher
Erfolg und ambitionierter Klimaschutz nicht nur
zusammen gehen, sondern auch zusammengehören. Ich bin
überzeugt, dabei wird die CO2-Bepreisung als ein
entscheidendes marktwirtschaftliches Instrument eine
tragende Rolle für die gesamte Wirtschaft spielen. Wenn
Europa damit vorangeht und es die Chance ergreift, das
weltweit auszuweiten, dann ist dies einer der wichtigsten
Beiträge, die wir überhaupt leisten können, um zum
Beispiel global möglichst schnell aus der Kohleverstromung
auszusteigen. Wenn wir also zeigen, dass mit grünen
Technologien ein Wohlstandsversprechen verbunden ist,
dann werden auch andere Weltregionen folgen.
Meine Damen und Herren, wir sind mitten in einer
„Großen Transformation“. Sie betrifft nicht nur den
grünen Wandel, sondern auch den digitalen Wandel.
Wenn wir uns als Europa im globalen Wettbewerb
technologisch und wirtschaftlich nicht behaupten, setzen wir
unser gesamtes Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell
aufs Spiel. Dann diktieren uns die anderen die Regeln der
digitalen Welt, und das können wir nicht wollen.
Souveränität heute heißt daher, bei den
Zukunftstechnologien vorne mit dabei zu sein. Dafür müssen wir in
Europa gemeinsame Strategien und Projekte verfolgen:
bei der Künstlichen Intelligenz, bei emissionsfreien
Antrieben, bei der Wasserstofftechnologie, beim
Batteriespeicher, beim vernetzten und autonomen Fahren oder
in der personalisierten Medizin.
Dass die strukturschwachen und von der Krise
besonders gebeutelten Regionen Solidarität und Unterstützung
brauchen, steht außer Frage. Deswegen braucht es aber
auch, um wettbewerbsfähig zu bleiben, zwingend
wirtschaftlich und technologisch starke Regionen –
Lokomotiven, die Europa ziehen. Das ist die andere Seite der
Solidarität. Darum müssen wir in den aktuellen
Verhandlungen über den Finanzrahmen der EU und den EU-
Wiederaufbaufonds auf echte Zukunftsthemen setzen: auf
Forschung und Entwicklung, auf die Transformation und
Stärkung unserer industriellen Leitregionen, auf den
Klimaschutz.
Unsere industriellen Kernbranchen sind über den EU-
Binnenmarkt eng miteinander vernetzt, und sie sind vom
grünen und vom digitalen Wandel ganz besonders
betroffen: im Maschinenbau, in der Medizintechnik oder in der
Automobilwirtschaft. Ich appelliere noch einmal an Sie,
Frau Bundeskanzlerin: Setzen Sie sich in den
kommenden Verhandlungen dafür ein, dass das
Wiederaufbauprogramm stärker auf Zukunftsthemen zielt. Wenn wir
auch in Zukunft wettbewerbsfähig sein wollen, dann
müssen wir unsere „Stärken stärken“: im Mehrjährigen
EU-Finanzrahmen und im EU-Wiederaufbauprogramm
„Next Generation EU“.
Denn Europa als Ganzes kann auf Dauer nur
erfolgreich sein, wenn wir ebendiese Transformation unserer
industriellen Leitregionen meistern. Das gilt besonders
für Forschung und Entwicklung, die heute immer dem
globalen Wettbewerb vorausgehen. Wir haben mit dem
Ausscheiden des UK den Verlust renommierter
Universitäten in diesem ganzen Verbund zu verzeichnen. Andere
renommierte Forschungsschwerpunkte, wie in der
Schweiz, gehören ebenfalls nicht zur Europäischen
Union. Das zeigt, dass wir im globalen
Forschungswettbewerb nur bestehen können, wenn wir eng
zusammenarbeiten, die EU das als große Herausforderung erkennt
und die Mittel darauf konzentriert. Dabei ist es wichtig,
dass wir auch unsere nichteuropäischen Nachbarn, wie
die Schweiz und dann Großbritannien, betrachten und sie
möglichst weit in diesen Forschungsverbund und die
Forschungskooperation einbeziehen.
Meine Damen und Herren, wir werden die
Ratspräsidentschaft mit vollen Kräften unterstützen. Das betrifft
auch die von der Kommissionspräsidentin
vorgeschlagene Zukunftskonferenz, die in diesem Jahr beginnt. Denn
wir müssen uns auch den grundsätzlichen Fragen
zuwenden: Welche Zuständigkeiten müssen wir auf EU-Ebene
bündeln? Wo müssen wir enger zusammenarbeiten? Wie
erreichen wir mehr Verbindlichkeit und
Durchsetzungskraft? Aber auch: Wie setzen wir das
Subsidiaritätsprinzip besser durch? Das haben einige Vorredner schon
angesprochen.
Ich begrüße es sehr, dass die Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger an der Zukunftskonferenz im
Mittelpunkt stehen soll. Denn nur mit der Akzeptanz der
Bürgerinnen und Bürger können wir das europäische Projekt
erfolgreich in die Zukunft tragen.
Liebe Frau Bundeskanzlerin, liebe Kolleginnen und
Kollegen, in der komplexen Welt von heute können wir
nur noch auf einem Weg bestehen, und dieser Weg heißt
Europa. Lassen Sie uns die Aufgaben, die vor uns liegen
– Corona, Klimaschutz, digitaler Wandel –, im Rahmen
der Ratspräsidentschaft gemeinsam mutig und beherzt
angehen! Wenn wir das tun, kann Europa gestärkt aus
dieser Krise hervorgehen. Dafür wünsche ich Ihnen viel
Kraft und gute Nerven. Unsere Unterstützung haben Sie.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr
Ministerpräsident Kretschmann!
Das Wort hat Ministerpräsident Laschet für das Land
Nordrhein-Westfalen. Bitte sehr.
Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau
Bundeskanzlerin, ein Konzept zur Ratspräsidentschaft ist
hier das letzte Mal, wie Sie heute noch einmal geschildert
haben, 2007 vorgestellt worden. Ich glaube, von uns
Kollegen saß noch niemand hier. Unter den heutigen
Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union war
auch noch niemand im Amt, glaube ich. Sie überblicken
also eine lange Periode seit dieser letzten
Ratspräsidentschaft.
Die damalige Ratspräsidentschaft fand statt in einer
Schockstarre der Europäischen Union.
(Zuruf Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel)
Wir hatten gerade erlebt, dass die Referenden in
Frankreich und den Niederlanden gescheitert waren, Europa an
einem Wendepunkt stand.
Nach der deutschen Ratspräsidentschaft ist man zum
Lissabonner Vertrag gekommen. Das war die Lage 2007.
Zuvor hatten wir alle paar Jahre Vertragsänderungen, mit
denen sich die Europäische Union weiterentwickelte:
Maastricht, Amsterdam, Nizza. Meistens kam es in drei,
vier, fünf Jahren Abstand zu einem neuen Vertrag.
Seit 2008 und dem Lissabon-Vertrag nur noch Krise:
Weltfinanzkrise, ihr folgend eine europäische
Schuldenkrise, die die Europäische Union fast auseinandergerissen
hätte; gegen einzelne Mitgliedstaaten wurde spekuliert.
Es ist gelungen, Europa damals zusammenzuhalten. Und
nachdem das gerade gelungen war: Flüchtlingskrise
2015. Jetzt hat wieder Deutschland die
Ratspräsidentschaft inne, und wir haben die Pandemie, die nicht nur
ein gesundheitliches, sondern auch ein wirtschaftliches
und soziales Problem ist und erneut den Zusammenhalt
der Europäischen Union auf die Tagesordnung setzt.
In den letzten Monaten hat jeder wieder
nationalstaatlich agiert. Man hatte die Illusion, durch Grenzschließung
ein Virus zu bremsen. Jeder hat nur auf seine eigene
Situation geguckt, ohne zu fragen: Wie können wir diese
Krise gemeinschaftlich überwinden?
Kollege Weil und ich haben gesagt: Wir halten die
Grenze zu den Niederlanden trotz Pandemie offen, aber
wir kooperieren über die Grenze hinweg. Wir setzen uns
dreimal die Woche mit den Gesundheitsbehörden auf der
anderen Seite zusammen; denn für den, der an der Grenze
lebt, ist das Geschehen jenseits der Grenze vielleicht
interessanter als in einem 600 Kilometer entfernten Teil
Deutschlands.
Grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten wird die
Aufgabe sein, sollte eine zweite oder dritte, eine kleinere
oder größere Welle kommen oder sollten irgendwann
andere Krankheiten kommen. Wir merken plötzlich, wie
verletzlich wir sind. Darauf brauchen wir europäische
Antworten.
Es ist eine Aufgabe, vor der diese Ratspräsidentschaft
steht, mehr europäischen Gemeinsinn zu schaffen, damit
Nord und Süd nicht auseinanderfallen. Deshalb ist der
Wiederaufbaufonds so wichtig. Kein Mitgliedstaat hat die
Pandemie verschuldet. Italien war nun einmal besonders
betroffen. Wir können eigentlich dankbar sein, dass
Italien uns wachgerüttelt hat. Ohne die Bilder aus
Bergamo hätten wir in Deutschland am Anfang
wahrscheinlich nicht so schnell und so konsequent alle
gemeinschaftlich gehandelt. Das Leid haben damals die
Menschen in Italien getragen. Deshalb geht nicht um
italienische Schuld oder nicht Schuld. Deshalb ist auch
die Diskussion „ESM oder Eurobonds“ eine Diskussion
der Vergangenheit. Jetzt ist ein neues Instrumentarium zu
schaffen aus der Erkenntnis: Wir alle werden nur stark,
wenn auch die Länder des Südens stark sind. Das haben
heute alle in ihren Wortbeiträgen geschildert. Aus dieser
Erkenntnis ist etwas Neues zu erfinden, und mit diesem
neuen Instrument sind die nächsten Jahre zu gestalten.
Nun könnte man als föderaler Mensch sagen: Was
brauchen wir denn noch mehr Europa! Ich glaube, wir
brauchen es. Aber wir brauchen keinen Zentralismus. Wir
brauchen jetzt keine Europäische Kommission, die für
das letzte Gesundheitsamt unserer Länder regelt, wie man
Pandemie bekämpft. Das würde übrigens auch ein
zentraler Staat in Deutschland nicht schaffen. Unsere Chance in
dieser Krise war es doch, dass die örtlichen
Gesundheitsämter eng mit den Ländern auf regionale Situationen
reagieren konnten, was ein Zentralstaat so nicht kann.
Präsident M a c r o n hat in einer Rede erklärt, dass
Frankreich jetzt darüber nachdenken muss, wie man mehr
föderal agieren kann. Das Konzept, aus Paris zu sagen,
welches Gesundheitskonzept an der Grenze zu Spanien,
in den Pyrenäen, umgesetzt werden muss, funktioniert
nicht.
Das war unsere Stärke, und das muss auch für Europa
der Maßstab sein: nicht Zentralismus, aber Know-how,
Kapazitäten bündeln, bei der Forschung an neuen
Impfstoffen, an Medikamenten wieder eine eigene, autarke
Produktion in Europa haben, weg von dem Geist, dass
man, um ein paar Cent zu sparen, die Masken lieber in
China produzieren lässt, als in der Europäischen Union in
der Lage zu sein, Eigenvorsorge für eine Krise zu treffen.
Das ist eine der Lehren der Pandemie, die wir uns für die
Ratspräsidentschaft vornehmen müssen.
Ich glaube, dass wir in kurzer Zeit keine neue
Vertragsänderung hinbekommen. Aber die jetzigen Verträge
bieten schon viele Möglichkeiten. In dem Lissabonner
Vertrag steht: gemeinsame Gesundheitspolitik – mit
einigen Beschreibungen. Das hat aber keiner so richtig
ernst genommen. Jetzt kann man diesen Teil mit Leben
erfüllen, ohne dass man wieder Verträge ändern muss.
Von dieser Qualität gibt es eine ganze Menge. Wir
brauchen die Vollendung des Binnenmarkts in den
Bereichen Telekommunikation, Bahnverkehr, Energie und
Kapitalmarkt. Wir brauchen digitale Souveränität
Europas; das hat Winfried Kretschmann angesprochen. Und
wir brauchen neben der Herstellung eigener Arzneimittel
und Pharmazeutika eine gemeinsame Sicherheitspolitik in
dieser sich verändernden Welt.
Am heutigen Tage kumulieren einige dieser Themen:
Deutschland steigt heute aus der Kohle aus. Das passt
zu dem Green Deal, den sich die Europäische
Kommission vorgenommen hat. Winfried Kretschmann hat
beschrieben, wie wir wirtschaftliche Stärke aus einer
solchen Transformation ziehen können.
Neben der Zustimmung zu dem großen
Konjunkturprogramm des Bundes, neben dem Kohleausstieg,
verabschieden wir heute auch ein Programm für die
Kommunen, weil wir wissen: Die unterste Ebene und die
europäische Ebene müssen in dieser Krise stark sein. Beide
müssen im Hinblick auf den Green Deal, aber auch im
Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen
Union zusammengebracht werden. Das war einmal ein
Ziel. Die Lissabon-Strategie sollte erreichen, dass wir der
wettbewerbsfähigste Raum der Welt sind. In Wirklichkeit
sind wir es noch lange nicht.
Bei dieser Aufgabe – Arbeitsplätze zu erhalten,
wettbewerbsfähig zu sein und trotzdem mit dem Green Deal
in eine neue Zeit zu gehen – muss eine Menge
zusammengebracht werden. Dafür wünschen wir Ihnen, Frau
Bundeskanzlerin, viel Erfolg.
Mehrmals ist „30 Jahre deutsche Einheit“ hier erwähnt
worden. Das Schöne ist, dass der alte Artikel 23 des
Grundgesetzes, der 40 Jahre für den Beitritt neuer Länder
bereitstand, im Jahr 1990 abgeschafft wurde und heute
der Europa-Artikel ist. Das macht sichtbar, wie sich unser
Land rund um Artikel 23 verändert hat und dass die
Zukunft eine europäische ist. Dafür viel Erfolg in den
nächsten Monaten!
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr
Ministerpräsident Laschet!
Ich darf damit diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Herzlichen Dank für die Beiträge!
Frau Bundeskanzlerin, herzlichen Dank für Ihren
Besuch. Alles Gute!
(Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel: Danke!)
Wir kommen zu Punkt 2:
TOP 2
Wahl der Vorsitzenden des Rechtsausschusses
(Drucksache 331/20)
Es gibt keine Wortmeldungen.
Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird
vorgeschlagen, Frau Senatorin Anna G a l l i n a
(Hamburg) zur Vorsitzenden des Ausschusses für das
laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich
um das Handzeichen. – Das ist einstimmig.
Dann ist einstimmig so beschlossen.
Ich wünsche Frau Gallina alles Gute für ihre neue
Position.
Wir kommen zu Punkt 88:
TOP 88
Wahl einer Richterin des
Bundesverfassungsgerichts (Drucksache 394/20)
Es wird vorgeschlagen, Frau Professorin Dr. Ines
H ä r t e l in den Ersten Senat zu wählen.
Nach § 7 des Gesetzes über das
Bundesverfassungsgericht ist für diese Wahl eine Mehrheit von zwei Dritteln
der Stimmen des Bundesrates erforderlich; das sind 46
Stimmen.
Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich
um das Handzeichen. – Das ist einstimmig.
Damit ist der Vorschlag einstimmig angenommen.
Frau Professorin Härtel – sie ist heute anwesend –,
herzlichen Glückwunsch zur Wahl! Alles, alles Gute im
Namen des gesamten Bundesrates!
(Beifall)
Ich darf damit den Tagesordnungspunkt beenden.
Wir kommen zu Punkt 82:
TOP 82
Gesetz zur Einführung der Grundrente für
langjährige Versicherung in der gesetzlichen
Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und
für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der
Alterseinkommen (Grundrentengesetz) (Drucksache 387/20)
Es gibt eine Reihe von Wortmeldungen. Frau
Ministerpräsidentin Schwesig für das Land Mecklenburg-
Vorpommern beginnt. Bitte sehr.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommern
– ich finde: aus Sicht Ostdeutschlands – ist heute ein
bemerkenswerter Bundesrat, weil mehrere Themen, für
die wir seit vielen Jahren eintreten, bei denen wir seit
vielen Jahren für Verbesserungen kämpfen, sozusagen
abgeräumt werden.
Ich habe in der Debatte zur Ratspräsidentschaft
Deutschlands eben gesagt, wie eng die Europäische
Union und die deutsche Einheit zusammenhängen. Wir
haben gerade die erste ostdeutsche
Bundesverfassungsrichterin benannt. Auch das ist nach 30 Jahren deutscher
Einheit überfällig und ein wichtiges Signal des
Bundesrates, der Länderkammer. Und gleich geht es mit einem
inhaltlichen Punkt weiter: die Grundrente.
Die Grundrente ist gestern vom Deutschen Bundestag
verabschiedet worden. Ich hoffe, sie erhält heute mit
starker Unterstützung die Zustimmung des Bundesrates.
Die Grundrente ist nicht nur ein rentenpolitischer
Baustein im gesamten deutschen Rentensystem, sondern aus
meiner Sicht ein sozialpolitischer Meilenstein. Sie knüpft
an die Debatte an, die wir bereits beim Mindestlohn
hatten, und reiht sich in die sozialpolitischen Meilensteine
ein.
Sie löst ein Leistungsversprechen ein, von dem nach
meiner tiefen Überzeugung die Akzeptanz eines
Sozialstaates – ich gehe noch weiter: einer Demokratie –
abhängt, ob es möglich ist, in einem Land, das viele
Freiheiten bietet, seinen eigenen Weg zu gehen, zu arbeiten
und aus eigener Kraft zu leben. Diese Debatte hatten wir
bereits beim Mindestlohn. Wir wissen, dass kleine
Löhne, Minilöhne, Billiglöhne das in der Vergangenheit nicht
ermöglicht haben. Deshalb gab es die Debatte und zum
Glück die Einführung des Mindestlohnes.
Zu diesem Sozialversprechen muss auch gehören, dass
die Menschen, die ein Leben lang arbeiten und sich
anstrengen, am Ende von ihrer Rente leben können und
mehr haben, als wenn sie nie gearbeitet hätten. Das ist
bisher nicht Realität für Rentnerinnen und Rentner
insbesondere in Ostdeutschland. Wir haben auch in meinem
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern eine Generation
– das ist die Generation meiner Eltern –, die nach der
Wende oft unverschuldet ihre Arbeit verloren hat, die
viele Jahre davor gearbeitet haben, nach der Wende
wieder in neuen Jobs waren, aber oft für kleine Löhne. Diese
Generation, die nach der Wende unter diesen schwierigen
Bedingungen unser Land aufgebaut hat, ist ausgerechnet
die Generation, die jetzt Jahr für Jahr in Rente geht und
am Ende eine Rente hat, die unter Grundsicherung ist, die
also niedriger ist, als wenn sie nie gearbeitet hätten.
Ich möchte Ihnen ein konkretes Beispiel nennen. Wir
alle – der Bundesarbeitsminister ohnehin – kriegen viele
Zuschriften zum Thema Rente, auch ich als
Ministerpräsidentin. Mir hat eine Frau geschrieben, die zu DDR-
Zeiten als Bernsteindrechslerin gearbeitet hat. Ich weiß
nicht, in wie vielen Bundesländern dieser Beruf vertreten
ist. Bei uns gibt es die Bernsteindrechslerin immer noch.
Das ist eine wichtige und gute Handwerkskunst. Sie war
zu DDR-Zeiten sehr stark verbreitet, insbesondere bei
uns im Nordosten. Die Betriebe sind wie viele andere
– ob Werften, ob Baubetriebe wie bei meinem Vater –
pleitegegangen, weil sie marode waren. Ich habe es in der
Debatte am Montag gesagt: Es gab auch nicht die
politische Bereitschaft, Betriebe wirklich zu erhalten, sondern
sie eher über die Treuhand abzuwickeln.
Auch diese Frau, die zu DDR-Zeiten Vollzeit
gearbeitet und zwei Kinder großgezogen hat, hat ihre Arbeit
unverschuldet verloren und nach der Wende als
Verkäuferin gearbeitet, dann mal in der Gastronomie. Wir
wissen: immer für geringe Löhne. Zum Schluss hat sie ihre
Eltern gepflegt. Und obwohl sie 45 Jahre gearbeitet hat,
hat sie eine Rente, die unter der Grundsicherung ist und
aufgestockt werden muss. Sie steht stellvertretend für
viele – vor allem Frauen – in Ostdeutschland, die für
geringe Löhne arbeiten mussten und am Ende eine Rente
haben, als ob sie nie gearbeitet hätten.
Das ist natürlich für diese Rentnerinnen – auch
Rentner – eine existenzielle Frage. Eine Frage des
Geldbeutels, weil wir hier nicht von großen Renten reden.
Aber es ist vor allem – und das darf man nicht
geringschätzen – eine Frage des Respekts und der Anerkennung
von Lebensleistung.
Deshalb gibt es seit vielen Jahren die Debatte:
Brauchen wir nicht so etwas wie eine Grundrente oder
Mindestrente? Ich weiß nicht mehr, wie die Begriffe alle
waren; das habe ich schon wieder vergessen. Ich bin jetzt
bei „Grundrente“. Hubertus Heil hat sie zu Recht
„Respektrente“ genannt.
Ich bin wirklich allen, die viele Jahre an diesem
Thema drangeblieben sind, sehr dankbar, jetzt
insbesondere unserem Bundesarbeitsminister, Hubertus Heil, der
nicht lockergelassen hat. Ich selber durfte bei den
Verhandlungen dabei sein. Es waren sehr intensive
Verhandlungen.
Ich möchte mich auch bei denen bedanken, die
eigentlich dagegen sind, die eigentlich skeptisch sind, aber
bereit waren, einen gemeinsamen Weg zu finden. Denn
auch davon lebt die Demokratie: dass man zuhört, dass
man versucht, zusammen eine gute Lösung zu finden,
und dass man aufeinander zugeht – für die Menschen.
Die Grundrente für Frauen und Männer, die
mindestens 33 Jahre gearbeitet haben, wurde gestern im
Deutschen Bundestag und wird heute im Bundesrat
verabschiedet. Dass wir in diese Zeiten auch Zeiten der
Kindererziehung und der Pflege einbeziehen, ist ein ganz
wichtiger Aspekt, insbesondere für die Frauen.
Ich habe Ihnen eben die Sicht von Mecklenburg-
Vorpommern, die ostdeutsche Sicht deutlich gemacht.
Aber natürlich weiß ich, dass es auch vielen Frauen in
den westdeutschen Bundesländern helfen wird; denn für
die Frauen dort war die Situation, was Familie und Beruf
angeht, eine ganz andere. Gerade Frauen haben die
Verantwortung für die Kindererziehung und die Pflege
übernommen.
Deshalb, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist es
gut, dass es einige gab, die dieses Projekt unterstützt und
nie lockergelassen haben. Es ist auch gut, dass wir jetzt
einen gemeinsamen ausgewogenen Vorschlag haben,
diesen Frauen – und Männern – zukünftig eine bessere
Rente zu geben und deutlich zu machen, dass der
Sozialstaat insbesondere diejenigen im Blick hat, die sich
anstrengen, die hart arbeiten, die gleichzeitig für die
Familie, ob Kinder oder Pflegebedürftige, sorgen. Was,
wenn nicht ein solches Signal sollte ein guter Sozialstaat
aussenden!
Deswegen ist es meine tiefe Überzeugung, dass die
Grundrente bei den Richtigen ankommt, bei denjenigen,
die diese zusätzliche Unterstützung brauchen, und
denjenigen, die die Anerkennung für ihre Lebensleistung zu
Recht verdient haben.
Deshalb ist nach meiner tiefen Überzeugung dort auch
jeder Euro gut angelegt. Ich bin Bundesfinanzminister
S c h o l z dankbar, dass wir nie die Diskussion um die
Finanzierung hatten; die haben andere aufgemacht. Er hat
immer dahintergestanden. Es ist keine Kleinigkeit: 1,3,
1,5 Milliarden Euro, das ist eine Menge Geld.
Und es ist ein sehr gutes Zeichen, dass wir in Zeiten,
in denen wir alle ständig mit der Corona-Pandemie zu tun
haben, solche wichtigen sozialpolitischen Sachen nicht
aus dem Auge verloren haben. Es wird ja viel darüber
diskutiert: Wie ist es mit der Solidarität in der Corona-
Krise? Heute können wir ganz deutlich sagen: Trotz
Corona-Krise, trotz hoher finanzieller Anstrengungen zur
Bekämpfung dieser Pandemie lassen wir andere wichtige
sozialpolitische Vorhaben nicht liegen. Wir machen sie
trotzdem, und das ist richtig so.
Deshalb ist es ein gutes und wichtiges Signal an die
Bürgerinnen und Bürger, dass heute die Grundrente
kommt. Wie gesagt, sie bettet sich ein in den Gedanken:
„Leistung muss sich lohnen, Arbeit muss sich lohnen.“
Das ist der Gedanke beim Mindestlohn, das ist jetzt der
Gedanke bei der Grundrente. Und ich wünsche mir – wir
hatten schon manchmal die Debatte –, dass wir diesen
Gedanken bei der Frage von Kurzarbeitern, die
aufstocken müssen, vielleicht auch noch zusammen
umsetzen.
In diesem Sinne herzlichen Dank insbesondere Dir,
Hubi Heil. Ich weiß, dass Du dafür sehr gekämpft hast.
Heute ist ein guter Tag für die Bürgerinnen und Bürger,
die schon sehr, sehr lange auf die Grundrente warten.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank, Frau Kollegin Schwesig!
In der Reihenfolge der angemeldeten Redebeiträge
wäre jetzt Herr Minister Laumann aus Nordrhein-
Westfalen aufzurufen.
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die
Debatte über das Thema, das wir unter diesem
Tagesordnungspunkt behandeln, ist eine, die bei uns in
Deutschland elf Jahre lang gedauert hat.
Sie ist entstanden, weil wir natürlich auch in
Deutschland einen Niedriglohnbereich haben. Wir haben heute
noch die Situation, dass bei uns im Land 2 Millionen
Menschen, die vollschichtig arbeiten, nur den
gesetzlichen Mindestlohn von 9,35 Euro bekommen. Wenn
man 9,35 Euro verdient und 178 Stunden im Monat
arbeitet, dann führt das zu einem Bruttolohn von 1.664
Euro. Das ist ein Nettolohn von 1.300 Euro – nach dem
Sozialversicherungsbeitragsabzug.
Für diesen Menschen zahlen der Mensch selber und
sein Arbeitgeber jeden Monat 309 Euro in die gesetzliche
Rentenversicherung ein. Der Arbeitgeberanteil wird ja
unstreitig auch vom Arbeitnehmer erarbeitet; sonst wäre
er ja nicht da.
Wenn dieser Mensch das 50 Jahre machen würde,
würde er nach unserem Rentenrecht heute – und das ist
schon viele Jahre so – aus der gesetzlichen
Rentenversicherung eine Rente erzielen, die nicht höher ist als die
Grundsicherung.
Dann stellen sich doch alle vernünftigen Menschen die
Frage: Ist es richtig, dass ein Mensch, der 50 Jahre lang
für dieses Gehalt gearbeitet hat, für den jeden Monat
309 Euro – nach heutigem Geldwert – in die Rentenkasse
eingezahlt worden sind, am Ende nicht mehr hat als
jemand, der das nicht getan hat? Das kann man nicht
gerecht finden; das findet niemand gerecht.
Deswegen haben die Parteien und die Verbände sich
sehr viele Gedanken gemacht, wie man dieses Problem
lösen kann. In meiner Partei haben wir die „Plusrente“
entwickelt. Unser Koalitionspartner in Nordrhein-
Westfalen hat es „Basisrente“ genannt. Die SPD hat es
„Grundrente“ genannt. Die Grünen nennen es
„Garantierente“.
Alle Modelle haben eines gemeinsam: dieses Problem
zu lösen, weil es so, wie es heute ist, nicht vermittelbar
ist. Weil der Grundsatz unseres Rentensystems „Rente ist
auch Lohn für Lebensleistung“ für den Teil der
Bevölkerung, von dem ich gerade gesprochen habe, zurzeit und
schon seit vielen Jahren nicht mehr eingehalten wird.
Dazu kommt, dass wir in unserer Gesellschaft auch
Leistungen haben, die wir aus guten Gründen der
Erwerbsarbeit gleichstellen, zum Beispiel
Erziehungsleistungen. Gerade die Menschen, die heute in Rente sind,
und die rentennahen Jahrgänge haben ja ihre Kinder
bekommen, als das Kinderbetreuungssystem zumindest
bei uns in Westdeutschland bei Weitem nicht so war wie
heute. Die Vereinbarkeit, kleine Kinder mit einer
Berufstätigkeit zu haben, wie es für die Generation meiner
Töchter normal ist, war eben in meiner Generation
anders.
Und dann sind wir alle der Meinung, dass auch
Leistungen für Pflege einer Erwerbstätigkeit gleichzusetzen
sind. Deswegen war in allen Modellen – bei der
Basisrente der FDP, bei der Plusrente, die in meiner Partei
diskutiert worden ist, bei der Grundrente, die wir jetzt
kriegen – klar, dass Leistungen für Pflege genauso
anerkannt werden müssen wie die Leistungen im
Erwerbsleben.
Es gibt ein drittes Thema, das in der Debatte auch
immer eine Rolle gespielt hat: Wenn man über dieses
Thema redet, redet man natürlich auch über viele Frauen.
Nach unsere Schätzungen, Erhebungen, Hubertus, kann
man sagen: Etwa zwei Drittel der Menschen, die diese
Rente bekommen werden, sind Frauen. Damit war es
immer auch ein frauenpolitisches Thema, was auch zu
unterschiedlichen Konzepten geführt hat. Zum Beispiel:
Will man das Einkommen des Mannes anrechnen? Wir
haben immer gesagt: Ja, das muss sein. Andere haben es
anders gesehen, getragen von dem Gedanken einer
eigenständigen Sicherung der Frau.
Bei all diesen Überlegungen war immer auch ein
Spagat zu machen: auf der einen Seite dieses System
zielgenau auszurichten, damit das Geld an die richtige
Adresse kommt, und auf der anderen Seite wenig
Bürokratie zu veranstalten. Auch zu sagen: Wenn man diese
Lebensleistung respektiert, dann wollen wir nicht, dass
diese Menschen sich vor dem Staat völlig transparent
machen müssen – im Volksmund nennt man das: sich vor
dem Staat ausziehen müssen –, um an diese Leistung zu
kommen. Dann steht man natürlich vor der Frage: Was
machst du für eine Vermögensprüfung und was machst
du für eine Einkommensprüfung?
Diese Spagate sind mit ganz viel Leidenschaft
diskutiert worden. Von manchen sind immer mal wieder
Argumente eingeführt worden, warum es nicht geht.
Ich bin froh, dass man – bei aller Kritik, die man an
dem haben kann, was gestern im Bundestag
verabschiedet worden ist – nach elf Jahren auf jeden Fall eine
Antwort an diese Bevölkerungsgruppe gegeben hat. Ich
glaube, dass das unserer Gesellschaft guttut.
Gesetze sind auch lernende Gesetze. Ich sage immer:
Außer den Zehn Geboten ist nichts in Stein gemeißelt.
Man kann das System so anpassen, dass es letzten Endes
möglichst passgenau und möglichst bürgerfreundlich
funktioniert.
Ich gebe zu: Dieses Gesetz ist in vielen Punkten
kompliziert geworden. Aber es ist eine Antwort. Ich glaube,
dass wir uns diese Antwort in den nächsten Jahren in die
eine oder andere Richtung noch mal anschauen müssen
und weiterentwickeln können. Aber das Ziel, für diese
Menschen etwas zu tun – und dafür bin ich dankbar –,
eint eigentlich das gesamte demokratische politische
System bei uns in der Bundesrepublik Deutschland.
Ich glaube, das, was wir heute machen, ist etwas, was
zum Zusammenhalt der Gesellschaft beiträgt. Denn
Menschen, die arbeiten, müssen einen Lohn für ihre
Lebensleistung bekommen; sonst stellen wir unser ganzes
System in Frage, und wir kriegen auch keine Akzeptanz
für vieles andere.
Zum Schluss möchte ich noch einen Gedanken sagen
– man muss ihn nicht teilen –: In dieser Zeit, in der wir
wegen Corona viele Dinge in unserer Gesellschaft
verändern mussten – was ja auch unsere Wirtschaft schwer
belastet –, wird auch ganz viel über
Konjunkturprogramme nachgedacht: Wie können wir den Markt, das
Einkaufen, den Konsum wieder anreizen? Ich bin mir
ziemlich sicher: Das Geld, das wir jetzt an diese
Menschen geben, wird in Deutschland ausgegeben. Es geht
sofort in den Konsum; davon bin ich überzeugt. Sie
bringen es nicht ins Ausland, sondern das ist Kaufkraft, die
hier, vor Ort, ausgegeben wird – sehr zielgenau und
vielleicht schneller als das Geld aus manchen staatlichen
Programmen, die wir uns so überlegen. Deswegen passt
diese Entscheidung in die heutige Zeit. – Schönen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank, Herr Minister Laumann!
Ich darf nun Frau Ministerin Dr. Reimann aus
Niedersachsen das Wort erteilen.
Dr. Carola Reimann (Niedersachsen): Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was lange
währt, wird endlich gut. Ich bin froh, dass sich heute nach
langen Jahren, nach langen Debatten endlich sagen lässt:
Die Grundrente kommt.
Die Grundrente ist ein großer Beitrag zu mehr sozialer
Gerechtigkeit in Deutschland. Sie wird für einen großen
Teil unserer Seniorinnen und Senioren wirklich spürbare
Verbesserungen bringen.
Es war ein echter Kraftakt, ein langes Ringen mit
Anläufen in mehreren Legislaturperioden. Es ist eine
wichtige Verbesserung im System der gesetzlichen
Rentenversicherung und von der Bedeutung her vielleicht
vergleichbar mit der Einführung des Mindestlohns.
Ich bin erleichtert, dass die Grundrente jetzt umgesetzt
wird und die Corona-Epidemie, die uns ja alle sehr, sehr
beschäftigt, nicht als Vorwand dient, diese so dringend
notwendige Maßnahme für mehr soziale Gerechtigkeit in
unserem Land auszubremsen oder gar fallen zu lassen.
Das hätte eine weitere Benachteiligung derjenigen
Menschen bedeutet, die von der aktuellen Situation ohnehin in
besonderem Maße betroffen sind.
Das Ziel des vorliegenden Gesetzes begrüße und
unterstütze ich ausdrücklich. Es soll die Lebensleistung
von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, die
Kinder erzogen haben, die Angehörige gepflegt haben,
honorieren und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen
oberhalb der Grundsicherung sichern. Und das sind vor
allem Frauen. Es geht um Frauen. Eine Frauengeneration,
von der erwartet wurde, dass sie ihre Erwerbstätigkeit für
die Erziehung der Kinder zurückstellt, weshalb sie ihre
Erwerbsarbeit ganz oder zum Teil aufgegeben hat.
Sehr geehrte Damen und Herren, insgesamt 1,3
Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten auf diese Weise
eine auskömmlichere Alterssicherung. Die Grundrente ist
im Kampf gegen Altersarmut ein überfälliges und
wichtiges Instrument des Sozialstaates, wie ich finde.
Und sie ist ein wichtiger Schritt zu einer verbesserten
Alterssicherung von Frauen; denn mehrheitlich – ich
habe sogar 70 Prozent auf meinem Zettel – geht es um
Frauen. Das finde ich besonders wichtig. Sie haben eben
häufig in Teilzeit gearbeitet oder in Berufen – von denen
hier ja auch schon die Rede war –, in denen viel verlangt,
aber trotzdem wenig verdient wird. Dass Frauen jetzt mit
der Grundrente die Anerkennung für ihre Leistungen
bekommen, ist mir ein wichtiges Anliegen.
Ich begrüße es außerdem, dass die Grundrente
automatisch an alle ausgezahlt wird, die 33 Jahre lang Beiträge
gezahlt haben. Denn: Viele Seniorinnen und Senioren
scheuen die Beantragung von Sozialleistungen. Mit der
Grundrente bleiben ihnen die Antragstellung im
Sozialamt und die Offenlegung ihrer ohnehin meist sehr
geringen Rücklagen erspart.
Gleichzeitig stärken wir mit der Einführung der
Grundrente das Vertrauen in die gesetzliche
Rentenversicherung als zentrale Säule der Altersversorgung auch in
schwierigen Zeiten.
Sehr geehrte Damen und Herren, von der Grundrente
werden auch Menschen profitieren, die oft besonders
lange, aber – auch davon war schon die Rede – zu
niedrigen Löhnen, zu Mindestlöhnen gearbeitet haben. Auch
für diese Personengruppe wird die finanzielle Situation
nun merklich besser und die Risiken von Altersarmut
werden verringert.
Von der Grundrente – das will ich noch erwähnen –
werden nicht nur zukünftige Rentnerinnen und Rentner
profitieren, sondern auch diejenigen, die bereits zum
jetzigen Zeitpunkt eine Rente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung erhalten. Hierzu enthält das Gesetz einen
Fahrplan, in welcher Reihenfolge die Ansprüche der
Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner durch die
Deutsche Rentenversicherung bearbeitet und
entsprechende Bescheide erstellt werden. Spätestens Ende 2022
sollen alle Anspruchsberechtigten einen Bescheid
erhalten.
Das stellt die Geduld mancher auf die Probe Mir ist
aber bewusst, dass die Prüfung von 26 Millionen
Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentnern bei der
Deutschen Rentenversicherung eine große Herausforderung
darstellt. Ich möchte trotzdem an alle Beteiligten meinen
Appell richten, insbesondere bei der Deutschen
Rentenversicherung Bund alle Hebel in Bewegung zu setzen, um
den Anspruchsberechtigten so schnell wie möglich die
Bewilligungsbescheide zukommen zu lassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, einen letzten
Aspekt will ich anfügen: In Zeiten, in denen
Milliardensummen für die Bewältigung der Corona-Epidemie
aufgebracht werden müssen, sind die zu erwartenden Kosten
für die Grundrente in Höhe von zunächst 1,3 Milliarden
ganz sicher keine Kleinigkeit. Doch das sollten uns – das
will ich hier sagen – unsere Rentnerinnen und Rentner
wert sein, die in ihrem Leben mit viel Arbeit viel für
unsere Gesellschaft geleistet haben. Ich kann mich
meinen Vorrednern da anschließen: Auch ich glaube, das
ist ein echter Beitrag zum sozialen Zusammenhalt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den
vergangenen Legislaturperioden gab es mehrere Anläufe für
eine bessere Alterssicherung dieser Gruppen. Ich bin
daher heute sehr froh und – auch dem
Bundesarbeitsminister – dankbar, dass es gelungen ist, diesen wichtigen
Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit jetzt zu
machen. Ich hoffe auf eine große Mehrheit in unserem
Haus. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank,
Frau Ministerin Dr. Reimann!
Das Wort hat Herr Bundesminister Heil
(Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Bitte sehr.
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und
Soziales: Herr Bundesratspräsident! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Auch der Bundesrat hat heute
Gelegenheit, etwas zu verabschieden, worauf viele
Menschen in Deutschland lange gewartet haben: die
Einführung einer Grundrente. Die Grundrente ist die zentrale
sozialpolitische Reform dieser Bundesregierung. Es ist
erwähnt worden: 1,3 Millionen Menschen werden von ihr
profitieren.
Gleichzeitig finde ich, dass wir feststellen können: Es
ist gerade in diesen Zeiten eine Richtungsentscheidung
für unser Land. Es geht darum, ob wir in Zeiten der
Corona-Krise einfach zu dem Zustand davor
zurückkehren oder ob wir die Krise als Chance nutzen, unser Land
nicht nur digitaler und ökologischer, sondern auch
gerechter zu machen.
Es geht um den Wert der Arbeit, um die Anerkennung
und den Respekt für tägliche Leistungen.
Es geht auch um den Platz in der sozialen Mitte
unserer Gesellschaft; denn den haben alle Menschen in
Deutschland verdient, die täglich ihre Pflicht tun, indem
sie arbeiten, Steuern zahlen, Sozialversicherungsbeiträge
zahlen, Kinder erziehen oder Angehörige pflegen. Aber
nach wie vor – Kollegin Schwesig hat es erwähnt –
erleben viel zu viele Menschen mit geringen Löhnen,
dass für sie persönlich die soziale Mitte nicht in
Reichweite kommt, sosehr sie sich auch anstrengen und hart
arbeiten, sosehr sie sich abrackern und mühen.
Das spüren viele dann auch im Ruhestand. Denn es ist
eine Tatsache, dass viele dieser Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer am Ende eines langen Erwerbslebens nur
eine sehr dürftige Rente bekommen. Sie bekommen eine
dürftige Rente, obwohl sie ihr Leben lang gearbeitet
haben, obwohl sie Kinder erzogen oder Eltern gepflegt
haben.
Ich mache es an einem Beispiel deutlich: Für eine
Floristin im Ruhestand ist ein Strauß Blumen, den sie
selbst verkauft, meistens ein Stück Luxus. Und bei uns
kann sich eine Kellnerin in Rente einen Restaurantbesuch
nicht so oft leisten.
Hier ist – meine Damen und Herren, das müssen wir
offen bekennen – in den letzten Jahren und Jahrzehnten
gesellschaftliches Vertrauen verlorengegangen:
Vertrauen in die soziale Marktwirtschaft, Vertrauen in das
System der Altersvorsorge und auch Vertrauen in unser
politisches Gemeinwesen. Wir müssen – das ist die
Überzeugung der Bundesregierung – dieses Vertrauen
erneuern. Wir müssen hinschauen und handeln und deutlich
machen, dass in dieser Gesellschaft Erwerbsarbeit nicht
alles ist, aber Arbeit einen Unterschied macht, auch in der
Altersvorsorge.
Es ist in den letzten Wochen fast sprichwörtlich
geworden – ich befürchte, es gibt hier im Haus
niemanden, der dieses Bild nicht schon einmal benutzt hat –,
dass die Corona-Krise so etwas wie ein Brennglas ist, in
dem wir sehen, was in diesem Land im Guten wie im
Schlechten los ist. Im Guten: eine unglaubliche Fähigkeit
zur Solidarität und übrigens zu einer deutschen
Flexibilität, die uns in solchen Zeiten niemand zugetraut hat. Im
Guten: dass wir einen starken Sozialstaat haben, der mit
dem Mittel der Kurzarbeit Beschäftigung sichern kann.
Wir haben übrigens eine viel bessere öffentliche
Verwaltung von Kommunen, Ländern und Bund, als viele es im
Gedächtnis haben, wenn ich zum Beispiel an die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für
Arbeit denke. Also: Dieses Land hat in den letzten
Wochen und Monaten unglaubliche Stärke bewiesen.
Gleichzeitig wird grell ausgeleuchtet, was vorher
schon nicht in Ordnung war, nicht nur in der
Fleischindustrie – Kollege Laumann, wir haben gestern im
Bundestag darüber reden können –, sondern auch im Umgang
mit denjenigen, die in diesen Tagen und Wochen ganz oft
„Heldinnen und Helden des Alltags“ genannt wurden.
Diese Menschen, die täglich ihre Pflicht tun, haben in den
ersten Wochen und Monaten der Pandemie oft
Schulterklopfen erlebt, Pralinen, Blumen und Applaus im
Deutschen Bundestag. Das alles ist sicherlich nett gemeint,
ändert aber nichts daran, dass sie am Ende des Monats
und im Ruhestand nur wenig herausbekommen.
Die Rede ist von Altenpflegehelferinnen, von
Reinigungskräften, von Kassiererinnen und Kassierern im
Supermarkt, die jeden Tag ihre Pflicht tun und übrigens
ihren Job nicht aus dem Homeoffice erledigen können.
Diese Menschen verdienen Anerkennung eben nicht nur
in Worten, sondern auch in harter Währung. Deshalb ist
es eine Frage der Leistungsgerechtigkeit, dass wir die
Grundrente einführen.
Es ist aber auch eine Frage des Anstandes. Denn ohne
diese Menschen, von denen ich gesprochen habe, und
noch viele mehr, die viel leisten, aber wenig bekommen,
würde unser Land nicht funktionieren.
Meine Damen und Herren, es ist auch eine Frage der
Verlässlichkeit. Es ist eben angesprochen worden: Auch
diese große Koalition hat sich die Einführung der
Grundrente auf die Fahnen geschrieben. Es ist höchste Zeit
gewesen, dass wir das geschafft haben. Ich habe zwei
Amtsvorgängerinnen erlebt, die sich daran versucht
hatten: Ursula v o n d e r L e y e n – Manuela
Schwesig, um den Begriff aufzuklären: Es hieß damals
„Lebensleistungsrente“ – und Andrea N a h l e s , bei
der es „solidarische Lebensleistungsrente“ hieß. Jetzt
heißt es „Grundrente“. Aber sie kommt, und das ist
entscheidend.
Letztendlich ist es – auch da bin ich mit Kollegen
Laumann einer Meinung – eine Frage der ökonomischen
Vernunft. Denn das Geld, das hier in ein System der
sozialen Sicherung investiert wird, stärkt die Kaufkraft
von Menschen mit kleinem Einkommen. Es geht nicht in
Investmentfonds, nicht in die internationale
Finanzwirtschaft, sondern tatsächlich in den Wirtschaftskreislauf.
Das ist etwas, was wir neben Investitionen in dieser Krise
besonders brauchen.
Meine Damen und Herren, es ist erwähnt worden, dass
vor allem Frauen von der Einführung der Grundrente
profitieren werden. Sie arbeiten oft in Teilzeit und in den
Berufen, in denen viel geleistet, aber wenig bezahlt wird,
zum Beispiel in der Pflege, in der Erziehung oder in der
Gastronomie. 70 Prozent derjenigen, die profitieren
werden, sind Frauen.
Sie haben es vielleicht in den Medien verfolgt: Ich
habe eine dieser Frauen in den Bundestag eingeladen. Sie
hat die Debatte nicht nur gestern, sondern schon in den
letzten Monaten verfolgt. Die Rede ist von einer Frau, die
in einem Krankenhaus in Bochum arbeitet – ich kann
persönlich nichts dafür, dass es das Bergmannsheil-
Klinikum ist.
(Vereinzelt Heiterkeit)
Sie steht mitten im Leben, auch im Berufsleben. Sie hatte
vor drei Tagen ihren 50. Geburtstag. Sie ist
Reinigungskraft in einer Klinik im Ruhrgebiet, wie gesagt, und
macht einen Knochenjob. Er ist übrigens heute
systemrelevant; denn ohne Hygiene in Krankenhäusern würde
unser Gesundheitssystem – das wissen wir – nicht
funktionieren. Sie arbeitet durchaus gerne. Sie arbeitet hart, und
das gerade jetzt. Sie und ihre Kolleginnen und Kollegen
können die Krankenhausbetten nicht aus dem
Homeoffice schrubben.
An ihrem Beispiel kann man sehr gut sehen, was in
diesem Land los ist: Sie verdient den Mindestlohn im
Gebäudereinigerhandwerk und hat – sie hat noch 16, 17
Jahre bis zur Rente – nach bisheriger Rechtslage eine
Rente von – sage und schreibe – 760 Euro, und das nicht
nach 33 oder 35 Jahren, sondern nach viel mehr. Mit der
Grundrente könnte sie, vorausgesetzt, ihr Erwerbsleben
geht in der entsprechenden Form weiter, deutlich mehr
als 1.000 Euro – genauer gesagt: 1.030 Euro – haben.
Auch das ist kein Reichtum. Aber für die Dame – sie
heißt Susanne H o l t k o t t e – macht das einen
erheblichen Unterschied im Leben.
Das, meine Damen und Herren, ist mir wichtig. Es ist
auch in den letzten Tagen viel diskutiert worden, aus
welchen Gründen auch immer man der Grundrente
zustimmen kann. Einige im Bundestag haben das mit
geballter Faust getan; sie hatten taktische Begründungen.
Für mich ist es ein Herzensanliegen, dass wir diese
Menschen in den Blick nehmen und dafür sorgen, dass Arbeit
für sie im Leben einen Unterschied macht. Das ist auch
eine Frage der Würde.
Hier sitzen drei Bundesratsmitglieder, die an den
intensiven Verhandlungen mitgewirkt haben: Ich sehe
Frau G e r n b a u e r . Ich sehe Wolfgang T i e f e n s e e
jetzt nicht, aber ich weiß, dass der Freistaat Thüringen
ihn grüßen wird. Und ich sehe Manuela S c h w e s i g .
Sie möchte ich direkt ansprechen: Liebe Frau
Ministerpräsidentin Schwesig, liebe Manuela, Du hast diese
Verhandlungen in einer sehr besonderen Zeit mit
unglaublicher Energie begleitet. Dafür möchte ich mich
persönlich bedanken.
Es hat sich am Ende gelohnt. Wir haben es geschafft.
Es war hart. Und es ist im Interesse der Menschen in
Ostdeutschland nach 30 Jahren deutscher Einheit auch
ein Stück Hilfe, Wunden zu schließen, die der
Transformationsprozess geschlagen hat. Hinter mir sitzt Dietmar
Woidke. Ich war in den 90er Jahren in Brandenburg und
habe erlebt, dass vor allem Frauen, die im Osten im
Erwerbsleben sehr selbstbewusst ihre Frau gestanden
hatten, nach der Wende erlebten, arbeitslos zu werden. Es
gab ABM, dann gab es wieder Jobs, allerdings zu
wirklich schlechten Löhnen. Das schlägt sich in den
Rentenbiografien der Frauen nieder.
Interessanterweise gibt es heute im Osten besonders
wenige, die in der Grundsicherung im Alter sind.
Aufgrund dieser Biografien sind sie nur knapp darüber.
Deshalb gibt es schon Unterschiede zwischen den
verschiedenen Modellen, Kollege Laumann; sie sind nicht alle
gleich.
Uns als Bundesregierung und mir war wichtig, dass es
am Ende eine Grundrente ist und nicht eine andere Stufe
der Grundsicherung. Das unterscheidet uns übrigens vom
Modell der Freien Demokraten, die das Ganze zwar über
die Rentenversicherung abwickeln lassen wollen, aber
eigentlich so etwas wie eine Grundsicherung Plus wollen.
Die Zielgruppe sind tatsächlich nicht nur die
Menschen, die in der Grundsicherung sind – diesen helfen wir
mit ihren Berufsbiografien zum Teil über einen
Freibetrag in der Grundsicherung –, sondern auch diejenigen,
die knapp darüber sind, für die es aber einen Unterschied
machen muss, ob man ein Erwerbsleben voller Arbeit,
Kindererziehung, auch Pflege von Angehörigen hat. Das
führt dazu, dass es in den ostdeutschen Bundesländern
aufgrund der spezifischen Biografien anders ist. Das ist
nach 30 Jahren deutscher Einheit, wie gesagt, wenigstens
ein später Fortschritt.
Die Grundrente sorgt also dafür, dass 1,3 Millionen
Rentnerinnen und Rentner spü
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze
- part_of_vorgang → Siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
- part_of_vorgang → Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen