Rede von Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) – Drucksache 16/9420
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 30: Drucksache 16/9420 –.
Text
Rede von Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) – Drucksache 16/9420
Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere
Menschenrechtsverletzung, die Frauen dauerhaft der
sexuellen Selbstbestimmung und eines Teils ihrer
Persönlichkeit beraubt und das Recht auf körperliche
Unversehrtheit in schwerster Form verletzt. Mit der Forderung
nach stärkeren und schärferen Gesetzen zur
Strafverfolgung allein wird sich diese menschenverachtende Praxis
nicht – weder hier noch anderswo – verhindern lassen.
Ich bin erfreut, im Antrag der Fraktionen der SPD und
der CDU/CSU zu lesen, dass Sie die Sichtweise unserer
Fraktion übernommen haben und statt der Einführung
eines neuen Straftatbestandes lieber darauf einwirken
wollen, dass die bereits bestehende „Strafbarkeit der
Verstümmelung weiblicher Genitalien als Körperverletzung
der breiten Öffentlichkeit und insbesondere bei den
Migrantenorganisationen stärker bekannt gemacht wird und
Mädchen und Frauen umfassend über ihre Rechte und
über Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten aufgeklärt
werden“. Dass es einigen Expertinnen bei der Forderung
nach einem eigenen Straftatbestand nicht vorrangig um
die Strafverfolgung ging, wurde ja auch in der
öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend zu den Anträgen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und unserer
Fraktion, Die Linke, am 19. September 2007 deutlich.
Beispielsweise wurde dafür plädiert, einen eigenen
Straftatbestand „eher aus programmatisch
abschreckender Perspektive“ zu schaffen, um die Aufklärungsarbeit
zu erleichtern. Aus unserer Sicht ist es der
wirkungsvollere Weg, wenn die Koalitionsfraktionen jetzt die
Aufklärungs- und Beratungsarbeit durch umfassende
Öffentlichkeitsarbeit unterstützen wollen.
Es ist erst auf den zweiten Blick nachvollziehbar,
welche Schwierigkeiten mit einer sensiblen und unbedingt
antirassistischen Aufklärungs- und Beratungsarbeit tat-sächlich verbunden sind. Es geht um mehr als ein
gesellschaftliches Tabu, das verhindert, über Sexualität zu
sprechen. Es geht oft um ganz konkrete, individuelle
Traumata, die eine Gesprächspartnerin erlitten hat.
Während in der europäischen Diskussion davon
gesprochen wird, dass die Genitalien der betroffenen Frauen
verstümmelt wurden, bezeichnen sich die meisten
Afrikanerinnen als „beschnitten“.
Uns geht es vor allem auch um einen kultursensiblen
Umgang. Das bedeutet, zu verstehen, dass afrikanische
Frauen ihren Töchtern nicht nur nicht schaden wollen.
Vielmehr wollen sie ihnen „etwas Gutes tun“. Denn
Genitalverstümmelung ist in vielen ethnischen Gruppen die
Vorbedingung für die Aufnahme von Frauen in die soziale
Gemeinschaft. Nur so erhalten sie die Chance, über eine
Ehe ihren Lebensunterhalt abzusichern. Das kann, nein,
das muss man ächten – aber es erfordert eben auch den
Bruch mit uralten Bräuchen und Ritualen. Im Grunde
geht es um nichts weniger als die notwendige
Veränderung der sozialen Stellung der Frau in diesen
Gesellschaften und Communities. Der Ruf nach härteren
Strafen ist angesichts dieser Herkulesaufgabe ebenso
hilfwie erfolglos.
Eine solche anspruchsvolle Beratungs- und
Aufklärungsarbeit braucht viel Zeit, Geld und
muttersprachliche Mitarbeiterinnen. Bislang wird diese Arbeit von
einzelnen, meist ehrenamtlichen Aktivistinnen und
Beratungsstellen geleistet. Ihre Arbeit muss dringend
unterstützt und zu einem echten Beratungsnetz ausgebaut
werden. Hier sind die Forderungen der Koalitionsfraktionen
allerdings erschreckend dünn ausgefallen. Es ist bei
weitem nicht genug, wenn sich die Bundesregierung
gemeinsam mit den Bundesländern dafür einsetzt, „dass für
Betroffene Beratungs- und sonstige
Unterstützungsleistungen auch weiterhin angeboten werden“. Hier ist die
Bundesregierung vielmehr in der Pflicht, endlich eine
zentrale Stelle zur Koordination und Vernetzung der
Initiativen gegen Genitalverstümmelung zu schaffen.
Auch eine weitere wichtige Forderung wurde in der
Anhörung bestätigt: Es ist absolut notwendig, dass
Migrantinnen bzw. Migranten beim Arztbesuch kostenfrei
eine Dolmetscherin in Anspruch nehmen können. Es kann
nicht sein, dass etwa männliche Verwandte als
„Dolmetscher“ zur gynäkologischen Untersuchung einer
genitalverstümmelten Frau hinzugezogen werden. Dazu
schweigt die Regierungskoalition aber lieber, denn dass
hieße ja, sich ernsthafte Gedanken zu machen, wie ein
effektives Hilfesystem aufgebaut und finanziell abgesichert
werden kann.
Abschließend komme ich zu einem letzten wichtigen
Punkt, der weit über die notwendige Beratung und
Aufklärung hinausgeht. Selbst wenn afrikanische Frauen
über die schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen
informiert sind und ihre Töchter vor einer
Genitalverstümmelung schützen wollen – gegen patriarchale
gesellschaftliche Normen können sie sich nur auflehnen, wenn
sie eigenständig für ihre eigene und die Existenz ihrer
Kinder sorgen können. Frau Faduma Korn von Forward
Germany e. V. hat es in der Anhörung auf den Punkt
gebracht: Zu Protokoll gegebene Reden
Dr. Kirsten TackmannMütter aus Afrika beschneiden ihre Kinder nicht,
weil sie Spaß daran haben, sondern weil sie keine
andere Möglichkeit sehen, ihnen eine sichere
Zukunft zu geben.
Meine Fraktion, Die Linke, hat in ihrem eigenen
Antrag „Weibliche Genitalverstümmelung verhindern –
Menschenrechte durchsetzen“ – Drucksache 16/4152 –
daher die Bundesregierung ausdrücklich aufgefordert,
die vorhandene Armut in Ländern, in denen weibliche
Genitalverstümmelung verbreitet ist, durch
entsprechende Projekte und Hilfsangebote zu bekämpfen und
durch einen besseren Sozialstandard die Lebenssituation
der von Genitalverstümmelung betroffenen und
bedrohten Kinder und Frauen zu verbessern, aber auch, die
finanzielle Unabhängigkeit aller sich in Deutschland
aufhaltenden betroffenen Frauen und Mädchen zu sichern.
Denn wer diese Menschenrechtsverletzung wirksam
bekämpfen will, muss vor allem dem niedrigen sozialen
Status der betroffenen Frauen und ihrer wirtschaftlichen
Abhängigkeit entgegenwirken, und zwar nicht nur
„jenseits in Afrika“, sondern ganz konkret hier und heute in
Deutschland, in Berlin, München und anderswo.
Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN):
Anderthalb Jahre ist es her, da haben wir Grünen im
Bundestag einen Antrag vorgelegt, mit dem wir die
Regierung aufforderten, Frauen und Mädchen auch in
Deutschland besser vor Genitalverstümmelung zu
schützen. Fast ein Jahr ist es her, da haben auf einer Anhörung
im Ausschuss die Expertinnen unsere Forderungen
weitgehend bestätigt. Vor wenigen Wochen wurde dieser
Antrag trotzdem von SPD und CDU/CSU im federführenden
Ausschuss abgelehnt.
Soweit zu unserer Arbeit. Eigene Vorschläge der
Koalition zu dem Thema mussten wir bislang ja
vermissen.
Aber jetzt haben Sie es doch noch geschafft, sich zu
einem Antrag zusammenzuraufen. Dass Sie dafür
anderthalb Jahre brauchten, ist ja zumindest in der
Frauenpolitik nichts Neues. Dass Sie diese Schwierigkeiten jetzt
schon in ihren Pressemitteilungen kundtun, hat allerdings
eine neue Qualität.
Auch sonst haben Sie uns mit Ihren vollmundigen
Presseankündigungen ja ziemlich neugierig auf Ihren Antrag
gemacht. Weitreichender und vielseitiger als alle
Oppositionsanträge zusammen sollte er sein. „Wir reden nicht
nur, sondern handeln“, haben Sie geschrieben – na, das
wäre bei den Frauenrechten aber wirklich einmal etwas
Neues!
Der Antrag ist demgegenüber leider eine ziemliche
Ernüchterung. „Viel hilft viel“ scheint Ihr Motto zu sein.
Zahlreiche Zeilen wurden mit schönen Worten gefüllt.
Von den insgesamt 18 Forderungen sind jedoch nur
wenige konkret, und bei diesen entdecke ich viele Parallelen
zu unserem grünen Antrag. Das zeigt doch, dass Sie
durchaus lernfähig sind, meine Damen und Herren, –
und nicht alle Mühen der Opposition vergeblich.So begrüßen wir, dass Sie unsere Forderung
übernommen haben, sicherzustellen, dass Länder, in denen
Genitalverstümmelung in einem nicht unerheblichen Ausmaß
stattfindet, nicht als sichere Herkunftsländer einzustufen
sind.
Ausdrücklich nennen Sie Ghana und Senegal. Da
wollen Sie prüfen. Aber da Sie ja angekündigt haben, zu
handeln, nehmen wir Sie beim Wort und erwarten, dass
zumindest Ghana zügig von der Liste der sicheren
Herkunftsländer gestrichen wird.
Auch dass Sie die Verlängerung der Verjährungsfrist
fordern, finden wir gut. Aber dafür müssen die Beteiligten
erstmal wissen, dass Genitalverstümmelung in
Deutschland strafbar ist – und hier kommen wir leider zum
Knackpunkt Ihres Antrags: Unserer Hauptforderung, die
Genitalverstümmelung ausdrücklich ins Strafgesetzbuch
aufzunehmen, sind Sie leider nicht gefolgt. Dabei haben
beinahe alle Expertinnen dies bei der Anhörung im
Bundestag mit Nachdruck gefordert. Darin waren sie sich
völlig einig: Eine ausdrückliche Nennung im
Strafgesetzbuch wäre ein klares Signal an Ärztinnen, Eltern und
Opfer: Eine solche Menschenrechtsverletzung wird von
unserem Staat nicht geduldet.
Es kann doch nicht sein, dass die
Genitalverstümmelung weiter nur als einfache Körperverletzung strafbar
ist. Sie können einen Verstoß gegen das Grundrecht auf
sexuelle Selbstbestimmung nicht mit einer Ohrfeige
gleichsetzen, meine Damen und Herren!
Mit einer Ankündigung haben Sie immerhin recht
behalten: Vielseitig ist Ihr Antrag – aber ebenso unkonkret
und wolkig. Herr Singhammer, Frau Noll, Sie haben in
Ihrer Pressemitteilung ja angekündigt, nicht reden,
sondern handeln zu wollen. Dann lassen Sie uns aus Ihren
schönen Worten doch auch Taten machen! Im Rahmen
der Ausschussberatungen lässt sich sicherlich noch etwas
konkretisieren. Gerade bei diesem Thema wäre es doch
gut, wenn wir über Parteigrenzen hinweg
zusammenarbeiten, um Frauen vor dem grausamen Ritual der
Genitalverstümmelung zu schützen.
Relationen
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