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Rede von Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) – Drucksache 16/9420

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 30: Drucksache 16/9420 –.

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Text

Rede von Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) – Drucksache 16/9420 Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, die Frauen dauerhaft der sexuellen Selbstbestimmung und eines Teils ihrer Persönlichkeit beraubt und das Recht auf körperliche Unversehrtheit in schwerster Form verletzt. Mit der Forderung nach stärkeren und schärferen Gesetzen zur Strafverfolgung allein wird sich diese menschenverachtende Praxis nicht – weder hier noch anderswo – verhindern lassen. Ich bin erfreut, im Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU/CSU zu lesen, dass Sie die Sichtweise unserer Fraktion übernommen haben und statt der Einführung eines neuen Straftatbestandes lieber darauf einwirken wollen, dass die bereits bestehende „Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien als Körperverletzung der breiten Öffentlichkeit und insbesondere bei den Migrantenorganisationen stärker bekannt gemacht wird und Mädchen und Frauen umfassend über ihre Rechte und über Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten aufgeklärt werden“. Dass es einigen Expertinnen bei der Forderung nach einem eigenen Straftatbestand nicht vorrangig um die Strafverfolgung ging, wurde ja auch in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und unserer Fraktion, Die Linke, am 19. September 2007 deutlich. Beispielsweise wurde dafür plädiert, einen eigenen Straftatbestand „eher aus programmatisch abschreckender Perspektive“ zu schaffen, um die Aufklärungsarbeit zu erleichtern. Aus unserer Sicht ist es der wirkungsvollere Weg, wenn die Koalitionsfraktionen jetzt die Aufklärungs- und Beratungsarbeit durch umfassende Öffentlichkeitsarbeit unterstützen wollen. Es ist erst auf den zweiten Blick nachvollziehbar, welche Schwierigkeiten mit einer sensiblen und unbedingt antirassistischen Aufklärungs- und Beratungsarbeit tat-sächlich verbunden sind. Es geht um mehr als ein gesellschaftliches Tabu, das verhindert, über Sexualität zu sprechen. Es geht oft um ganz konkrete, individuelle Traumata, die eine Gesprächspartnerin erlitten hat. Während in der europäischen Diskussion davon gesprochen wird, dass die Genitalien der betroffenen Frauen verstümmelt wurden, bezeichnen sich die meisten Afrikanerinnen als „beschnitten“. Uns geht es vor allem auch um einen kultursensiblen Umgang. Das bedeutet, zu verstehen, dass afrikanische Frauen ihren Töchtern nicht nur nicht schaden wollen. Vielmehr wollen sie ihnen „etwas Gutes tun“. Denn Genitalverstümmelung ist in vielen ethnischen Gruppen die Vorbedingung für die Aufnahme von Frauen in die soziale Gemeinschaft. Nur so erhalten sie die Chance, über eine Ehe ihren Lebensunterhalt abzusichern. Das kann, nein, das muss man ächten – aber es erfordert eben auch den Bruch mit uralten Bräuchen und Ritualen. Im Grunde geht es um nichts weniger als die notwendige Veränderung der sozialen Stellung der Frau in diesen Gesellschaften und Communities. Der Ruf nach härteren Strafen ist angesichts dieser Herkulesaufgabe ebenso hilfwie erfolglos. Eine solche anspruchsvolle Beratungs- und Aufklärungsarbeit braucht viel Zeit, Geld und muttersprachliche Mitarbeiterinnen. Bislang wird diese Arbeit von einzelnen, meist ehrenamtlichen Aktivistinnen und Beratungsstellen geleistet. Ihre Arbeit muss dringend unterstützt und zu einem echten Beratungsnetz ausgebaut werden. Hier sind die Forderungen der Koalitionsfraktionen allerdings erschreckend dünn ausgefallen. Es ist bei weitem nicht genug, wenn sich die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern dafür einsetzt, „dass für Betroffene Beratungs- und sonstige Unterstützungsleistungen auch weiterhin angeboten werden“. Hier ist die Bundesregierung vielmehr in der Pflicht, endlich eine zentrale Stelle zur Koordination und Vernetzung der Initiativen gegen Genitalverstümmelung zu schaffen. Auch eine weitere wichtige Forderung wurde in der Anhörung bestätigt: Es ist absolut notwendig, dass Migrantinnen bzw. Migranten beim Arztbesuch kostenfrei eine Dolmetscherin in Anspruch nehmen können. Es kann nicht sein, dass etwa männliche Verwandte als „Dolmetscher“ zur gynäkologischen Untersuchung einer genitalverstümmelten Frau hinzugezogen werden. Dazu schweigt die Regierungskoalition aber lieber, denn dass hieße ja, sich ernsthafte Gedanken zu machen, wie ein effektives Hilfesystem aufgebaut und finanziell abgesichert werden kann. Abschließend komme ich zu einem letzten wichtigen Punkt, der weit über die notwendige Beratung und Aufklärung hinausgeht. Selbst wenn afrikanische Frauen über die schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen informiert sind und ihre Töchter vor einer Genitalverstümmelung schützen wollen – gegen patriarchale gesellschaftliche Normen können sie sich nur auflehnen, wenn sie eigenständig für ihre eigene und die Existenz ihrer Kinder sorgen können. Frau Faduma Korn von Forward Germany e. V. hat es in der Anhörung auf den Punkt gebracht: Zu Protokoll gegebene Reden Dr. Kirsten TackmannMütter aus Afrika beschneiden ihre Kinder nicht, weil sie Spaß daran haben, sondern weil sie keine andere Möglichkeit sehen, ihnen eine sichere Zukunft zu geben. Meine Fraktion, Die Linke, hat in ihrem eigenen Antrag „Weibliche Genitalverstümmelung verhindern – Menschenrechte durchsetzen“ – Drucksache 16/4152 – daher die Bundesregierung ausdrücklich aufgefordert, die vorhandene Armut in Ländern, in denen weibliche Genitalverstümmelung verbreitet ist, durch entsprechende Projekte und Hilfsangebote zu bekämpfen und durch einen besseren Sozialstandard die Lebenssituation der von Genitalverstümmelung betroffenen und bedrohten Kinder und Frauen zu verbessern, aber auch, die finanzielle Unabhängigkeit aller sich in Deutschland aufhaltenden betroffenen Frauen und Mädchen zu sichern. Denn wer diese Menschenrechtsverletzung wirksam bekämpfen will, muss vor allem dem niedrigen sozialen Status der betroffenen Frauen und ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit entgegenwirken, und zwar nicht nur „jenseits in Afrika“, sondern ganz konkret hier und heute in Deutschland, in Berlin, München und anderswo. Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Anderthalb Jahre ist es her, da haben wir Grünen im Bundestag einen Antrag vorgelegt, mit dem wir die Regierung aufforderten, Frauen und Mädchen auch in Deutschland besser vor Genitalverstümmelung zu schützen. Fast ein Jahr ist es her, da haben auf einer Anhörung im Ausschuss die Expertinnen unsere Forderungen weitgehend bestätigt. Vor wenigen Wochen wurde dieser Antrag trotzdem von SPD und CDU/CSU im federführenden Ausschuss abgelehnt. Soweit zu unserer Arbeit. Eigene Vorschläge der Koalition zu dem Thema mussten wir bislang ja vermissen. Aber jetzt haben Sie es doch noch geschafft, sich zu einem Antrag zusammenzuraufen. Dass Sie dafür anderthalb Jahre brauchten, ist ja zumindest in der Frauenpolitik nichts Neues. Dass Sie diese Schwierigkeiten jetzt schon in ihren Pressemitteilungen kundtun, hat allerdings eine neue Qualität. Auch sonst haben Sie uns mit Ihren vollmundigen Presseankündigungen ja ziemlich neugierig auf Ihren Antrag gemacht. Weitreichender und vielseitiger als alle Oppositionsanträge zusammen sollte er sein. „Wir reden nicht nur, sondern handeln“, haben Sie geschrieben – na, das wäre bei den Frauenrechten aber wirklich einmal etwas Neues! Der Antrag ist demgegenüber leider eine ziemliche Ernüchterung. „Viel hilft viel“ scheint Ihr Motto zu sein. Zahlreiche Zeilen wurden mit schönen Worten gefüllt. Von den insgesamt 18 Forderungen sind jedoch nur wenige konkret, und bei diesen entdecke ich viele Parallelen zu unserem grünen Antrag. Das zeigt doch, dass Sie durchaus lernfähig sind, meine Damen und Herren, – und nicht alle Mühen der Opposition vergeblich.So begrüßen wir, dass Sie unsere Forderung übernommen haben, sicherzustellen, dass Länder, in denen Genitalverstümmelung in einem nicht unerheblichen Ausmaß stattfindet, nicht als sichere Herkunftsländer einzustufen sind. Ausdrücklich nennen Sie Ghana und Senegal. Da wollen Sie prüfen. Aber da Sie ja angekündigt haben, zu handeln, nehmen wir Sie beim Wort und erwarten, dass zumindest Ghana zügig von der Liste der sicheren Herkunftsländer gestrichen wird. Auch dass Sie die Verlängerung der Verjährungsfrist fordern, finden wir gut. Aber dafür müssen die Beteiligten erstmal wissen, dass Genitalverstümmelung in Deutschland strafbar ist – und hier kommen wir leider zum Knackpunkt Ihres Antrags: Unserer Hauptforderung, die Genitalverstümmelung ausdrücklich ins Strafgesetzbuch aufzunehmen, sind Sie leider nicht gefolgt. Dabei haben beinahe alle Expertinnen dies bei der Anhörung im Bundestag mit Nachdruck gefordert. Darin waren sie sich völlig einig: Eine ausdrückliche Nennung im Strafgesetzbuch wäre ein klares Signal an Ärztinnen, Eltern und Opfer: Eine solche Menschenrechtsverletzung wird von unserem Staat nicht geduldet. Es kann doch nicht sein, dass die Genitalverstümmelung weiter nur als einfache Körperverletzung strafbar ist. Sie können einen Verstoß gegen das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung nicht mit einer Ohrfeige gleichsetzen, meine Damen und Herren! Mit einer Ankündigung haben Sie immerhin recht behalten: Vielseitig ist Ihr Antrag – aber ebenso unkonkret und wolkig. Herr Singhammer, Frau Noll, Sie haben in Ihrer Pressemitteilung ja angekündigt, nicht reden, sondern handeln zu wollen. Dann lassen Sie uns aus Ihren schönen Worten doch auch Taten machen! Im Rahmen der Ausschussberatungen lässt sich sicherlich noch etwas konkretisieren. Gerade bei diesem Thema wäre es doch gut, wenn wir über Parteigrenzen hinweg zusammenarbeiten, um Frauen vor dem grausamen Ritual der Genitalverstümmelung zu schützen.

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