Rede von Michaela Noll (CDU/CSU) – Drucksache 16/9420
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 30: Drucksache 16/9420 –.
Text
Rede von Michaela Noll (CDU/CSU) – Drucksache 16/9420
„Was lange währt, wird endlich gut.“ Unter dieses
Motto könnte man unseren Antrag fassen. Wir haben uns
die notwendige Zeit genommen, um zu einem guten
Ergebnis zu kommen.
Die langen Verhandlungen mit unserem
Koalitionspartner haben sich daher ausgezahlt. Nie zuvor gab es im
Deutschen Bundestag einen solch umfassenden und
effektiven Antrag zur Bekämpfung von weiblicher
Genitalverstümmelung. Er ist weitreichender und vielseitiger als
alle Oppositionsanträge zusammen. Wir reden nicht nur,
sondern wir handeln.
In über 20 Maßnahmen gehen wir das Thema „Female
Genital Mutilation“, FGM, von allen Seiten an. Der
Handlungsbedarf ist auch wirklich geboten. Denn
insgesamt sind weltweit circa 140 Millionen Mädchen und
Frauen an ihren Genitalien verstümmelt. Laut einer
UNICEF-Studie kommen jährlich schätzungsweise 3
Millionen Mädchen im Alter von vier bis zwölf Jahren hinzu.
Schätzungen zufolge sind in Deutschland etwa 30 000
Frauen und Mädchen von Genitalverstümmelung
betroffen oder bedroht. Dies können und wollen wir nicht
hinnehmen. Genitalverstümmelung ist eine schwerwiegende
Menschenrechtsverletzung, die wir entschieden
verurteilen.
Inzwischen hat hier eine Sensibilisierung der
Öffentlichkeit stattgefunden, wozu sicherlich auch die Bücher
von Waris Dirie und Fadumo Korn sowie die
Medienberichterstattung beigetragen haben. Die
Bundesärztekammer hat Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen
nach weiblicher Genitalverstümmelung gegeben, und die
Bundesregierung berücksichtigte die Problematik
ausdrücklich in ihrem Aktionsplan zur Bekämpfung der
Gewalt gegen Frauen.
In meiner Rede möchte ich nun unseren Antrag
vorstellen und mich dabei auf einige Punkte konzentrieren:
Für Mädchen und Frauen, denen
Genitalverstümmelung in Deutschland droht, gilt, dass in Deutschland
Genitalverstümmelung in jedem Fall eine Körperverletzung
gemäß § 223 Strafgesetzbuch, StGB, darstellt,
unabhängig davon, durch wen sie durchgeführt wird. In den
meisten Fällen ist Genitalverstümmelung auch eine
gefährliche bzw. schwere Körperverletzung im Sinne des § 224
Abs. 1 Nrn. 2, 4, 5 und des § 226 StGB.
Oftmals wird die Forderung erhoben,
Genitalverstümmelungen ausdrücklich in den Tatbestand des § 226 StGB
aufzunehmen. Eine Verurteilung nach dieser Vorschrift
hat bei Ausländerinnen und Ausländern jedoch die
Ausweisung zur Folge. Dies führt daher zu einem
Auseinanderreißen der Familie. Denn es sind oft die Eltern, die als
Mittäter in Betracht kommen. In der Anhörung haben
Michaela Nollverschiedene Sachverständige darauf hingewiesen, dass
eine solche Folge den betroffenen Mädchen nicht hilft.
Viel wichtiger ist es, die jungen Mädchen und ihre
Familien darüber aufzuklären, dass FGM in Deutschland
verboten ist. Deshalb wollen wir durch eine konsequente
Öffentlichkeitsarbeit darauf hinwirken, dass die
Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien als
Körperverletzung der breiten Öffentlichkeit und insbesondere
bei den Migrantenorganisationen stärker bekannt
gemacht wird, Mädchen und Frauen umfassend über ihre
Rechte und über Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten
aufgeklärt werden.
Dazu gehört aber auch, die beteiligten Berufsgruppen
entsprechend fortzubilden. Nicht überall ist das Thema
Genialverstümmelung präsent. In unserem Antrag
fordern wir daher, in Zusammenarbeit mit den Ländern
Fortbildungs- und Sensibilisierungskampagnen für
Polizei und Justiz, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen
und Erzieher, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugend-,
Sozial-, und Ausländerbehörden anzubieten.
Was ich wirklich bemerkenswert finde, ist, dass es uns
gelungen ist, eine interministerielle Arbeitsgruppe
einzurichten. Diese interministerielle Bund-Länder-NRO-
Arbeitsgruppe, IMA, unter der federführenden
Koordination des BMZ soll sich an der Struktur und Arbeitsweise
der beiden Bund-Länder-Arbeitsgruppen „Häusliche
Gewalt“ und „Frauenhandel“ des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend orientieren. Sie
hat drei wesentliche Aufgaben: erstens die bundesweite
zielgruppensensible Aufklärung voranzubringen,
zweitens die Vernetzung und einen konstanten
interdisziplinären Informationsaustausch der Akteurinnen und Akteure
in allen relevanten Berufsgruppen und Organisationen
sicherzustellen und drittens die fachliche Unterstützung
für Projekte auf Landes- und auf Bundesebene zu leisten.
Soweit zu einigen Maßnahmen auf nationaler Ebene.
Vergessen dürfen wir aber auch nicht die europäische
und die internationale Ebene. Weibliche
Genitalverstümmelung ist ein weltweites Problem, dem man auch
international begegnen muss. Unser Antrag sieht daher vor,
dass Deutschland sich auf internationaler und
europäischer Ebene für den Abbau und die Beseitigung von
Gewalt gegen Frauen einsetzt und insbesondere im Rahmen
der Entwicklungszusammenarbeit konsequent auf
Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsbezogener und
sexueller Gewalt an Frauen und Mädchen hinwirkt.
All diese Maßnahmen und Bemühungen nutzen jedoch
nur wenig, wenn wir nicht die Herkunftsländer mit
einbeziehen. Genitalverstümmelung wird vorherrschend in
afrikanischen Staaten durchgeführt, am häufigsten in
Somalia, Ägypten Dschibuti, Sudan und in Guinea. Anhand
der Verteilung wird deutlich, dass die Tradition der
Genitalverstümmelung keineswegs einer bestimmten Kultur
oder Religion zuzurechnen ist. In vielen Staaten ist
Genitalverstümmelung gesetzlich verboten, wird aber
dennoch praktiziert. Unsere Anhörung hat außerdem sehr
deutlich gezeigt, dass die Maxime „Hilfe zur Selbsthilfe“
lauten muss. Denn es macht keinen Sinn, dass wir in dieseLänder gehen und den Menschen vor Ort nahelegen, wie
sie zu leben haben und wie sie die Genitalverstümmelung
zu bekämpfen haben. Dieser Handlungsvorschlag ist
auch explizit mit in unseren Antrag aufgenommen
worden. Dort heißt es dazu: Bei allen Maßnahmen im
Rahmen der Entwicklungshilfe ist die Zusammenarbeit mit
allen Generationen zu gewährleisten und die Maxime
„Hilfe zur Selbsthilfe“ stets zu beachten.
Die Union hat sich in diesem Zusammenhang
besonders dafür starkgemacht, dass bei Projekten vor Ort
Alternativrituale und Berufsperspektiven für
Beschneiderinnen mit berücksichtigt werden. Auch ist es wichtig, die
Männer mit ins Boot zu nehmen. Bei vielen Projekten hat
sich gezeigt: Wenn auch die Männer über dieses
grausame Ritual aufgeklärt werden und sie erfahren, was den
Mädchen und Frauen an Körper und Seele angetan wird,
lehnen sie oftmals diese Tradition ab.
„Es muss aufhören, endlich aufhören“, schrieb die
UNO-Sonderbotschafterin Waris Dirie. Mit diesem
umfassenden Antrag kommen wir diesem Ziel ein
entscheidendes Stück näher.
Angelika Graf (Rosenheim) (SPD):
Genitalverstümmelung ist eine schwere
Menschenrechtsverletzung. Wir haben uns schon mehrfach im
Deutschen Bundestag mit dieser grausamen Praxis
auseinandergesetzt. Trotz internationaler Ächtung der
Genitalverstümmelung, der Verurteilung dieser Praxis durch
zahlreiche internationale Konventionen, trotz langen und
intensiven Engagements von Politikern und
Politikerinnen, Nichtregierungsorganisationen, Betroffenen und
Journalistinnen im Kampf gegen die
Genitalverstümmelung, trotz umfangreicher Projekte im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit und trotz einer von
islamischen Gelehrten ausgerufenen Fatwa – Kairo 2006 – ist
Genitalverstümmelung immer noch ein gravierendes
Problem. Insgesamt sind circa 130 bis 150 Millionen
Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung betroffen.
Die Zahl der Betroffenen wächst laut einer UNICEF-
Studie jährlich um 3 Millionen, das heißt täglich um circa
8 220.
Genitalverstümmelung ist ein Ritus, der viele
unterschiedliche Rechtfertigungen kennt: von Initiation bis zur
Kontrolle über die weibliche Sexualität. Eltern lassen
ihre Töchter oftmals aufgrund sozialen Drucks
verstümmeln, denn nicht verstümmelte Frauen finden nur schwer
einen Ehemann. Sie tun es nicht, weil sie ihren Töchtern
gezielt Schlimmes antun wollen, sondern weil eine
archaisch-grausame Tradition es so vorschreibt. Dennoch ist
ihnen sicher klar, dass die Prozedur brutal ist, viele
Mädchen während des Eingriffes oder an den Folgen sterben.
Die Mütter wissen außerdem sicherlich aus eigener
Erfahrung, dass ihre Töchter lebenslang gesundheitliche
Beschwerden haben werden und ihnen durch die
Verstümmelung ihr Recht auf eine selbstbestimmte und lustvolle
Sexualität genommen worden ist. Wie sich ein Mann fühlt,
der tagaus, tagein den sexuellen Akt mit einer
verstümmelten Frau ja oft nur mit Gewalt vollziehen kann –
darüber kann man als Frau nur spekulieren.Zu Protokoll gegebene Reden
Angelika Graf (Rosenheim)Allen, die sich auf politischer Ebene dem Kampf gegen
die Genitalverstümmelung verschrieben haben, ist klar:
Wir brauchen zur Bekämpfung von
Genitalverstümmelung einen integrativen Ansatz, der die Eltern von Anfang
an in Aufklärung, Prävention und – wenn die
Verstümmelung bereits geschehen ist – in Beratung und Betreuung
mit einbezieht. Das Thema muss bei den Betroffenen aus
der Tabuecke geholt werden. Dies fordern wir in unserem
Antrag ebenso wie die Sensibilisierung derjenigen
Berufsgruppen, die, wie Polizei, Justiz, Lehrkräfte,
Ärzteschaft sowie Sozial- und Jugendamtsangestellte, von
Amts wegen mit bereits verstümmelten oder von
Genitalverstümmelung bedrohten Mädchen und Frauen zu tun
haben.
Obwohl wir bereits einiges über
Genitalverstümmelung und ihre Folgen wissen, haben wir immer noch zu
wenig Kenntnis darüber, wie wir Menschen in Ländern
mit der Tradition der Genitalverstümmelung nachhaltig
davon überzeugen können, diese
Menschenrechtsverletzung einzustellen. In vielen Ländern insbesondere Afrikas
ist die Genitalverstümmelung bereits heute gesetzlich
verboten. Sie wird dennoch landauf, landab praktiziert.
Deshalb war es uns von der SPD besonders wichtig, die
von wissenschaftlichen Institutionen und
Nichtregierungsorganisationen gemachten Vorschläge zu offenen
Forschungsfragen im Bereich der Prävention in den
Antrag mit aufzunehmen.
In den letzten Jahren sind zarte Fortschritte gemacht
worden: Es gibt in der Entwicklungszusammenarbeit seit
einigen Jahren die erfolgreiche Erprobung von
alternativen Initiationsriten oder Umschulungsmaßnahmen für
Beschneiderinnen. Das sind gute Beispiele. Wir können
von ihnen lernen und müssen sie im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit, von humanitären Maßnahmen
sowie von Menschenrechtsdialogen weiter entwickeln.
Aber auch die Frage, wie wir bei uns lebende Eltern
und Mädchen aus denjenigen Ländern erreichen, in
denen Genitalverstümmelung weit verbreitet ist – immerhin
30 000 –, müssen wir stärker erforschen, genauso wie die
institutionellen Engagements, die dafür notwendig sind.
Weil wir die ganze Arbeit nicht allein auf
zivilgesellschaftliche Organisationen abschieben sollten, bin ich
sehr froh, dass wir von der SPD es geschafft haben, im
Antrag eine interministerielle Bund-Länder-NRO-
Arbeitsgruppe unter der federführenden Koordination des
BMZ festzuschreiben. Das ist einer der wirklich
innovativen Ansätze in diesem Antrag. Damit machen wir
deutlich, dass viele Ressorts bei der Bekämpfung der
Genitalverstümmelung gefordert sind.
Diese Arbeitsgruppe sollte sich an der Struktur und
Arbeitsweise der beiden Bund-Länder-Arbeitsgruppen
„Häusliche Gewalt“ und „Frauenhandel“ des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
orientieren. Aufgabe dieser Gruppe könnte dann sein:
erstens die bundesweite zielgruppensensible Aufklärung
voranzubringen, zweitens die Vernetzung und einen
konstanten interdisziplinären Informationsaustausch der
Akteurinnen und Akteure in allen relevanten Berufsgruppen
und Organisationen sicherzustellen und drittens fachli-che Unterstützung für Projekte auf Landes- und auf
Bundesebene zu leisten.