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Rede von Michaela Noll (CDU/CSU) – Drucksache 16/9420

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 30: Drucksache 16/9420 –.

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Rede von Michaela Noll (CDU/CSU) – Drucksache 16/9420 „Was lange währt, wird endlich gut.“ Unter dieses Motto könnte man unseren Antrag fassen. Wir haben uns die notwendige Zeit genommen, um zu einem guten Ergebnis zu kommen. Die langen Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner haben sich daher ausgezahlt. Nie zuvor gab es im Deutschen Bundestag einen solch umfassenden und effektiven Antrag zur Bekämpfung von weiblicher Genitalverstümmelung. Er ist weitreichender und vielseitiger als alle Oppositionsanträge zusammen. Wir reden nicht nur, sondern wir handeln. In über 20 Maßnahmen gehen wir das Thema „Female Genital Mutilation“, FGM, von allen Seiten an. Der Handlungsbedarf ist auch wirklich geboten. Denn insgesamt sind weltweit circa 140 Millionen Mädchen und Frauen an ihren Genitalien verstümmelt. Laut einer UNICEF-Studie kommen jährlich schätzungsweise 3 Millionen Mädchen im Alter von vier bis zwölf Jahren hinzu. Schätzungen zufolge sind in Deutschland etwa 30 000 Frauen und Mädchen von Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht. Dies können und wollen wir nicht hinnehmen. Genitalverstümmelung ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung, die wir entschieden verurteilen. Inzwischen hat hier eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit stattgefunden, wozu sicherlich auch die Bücher von Waris Dirie und Fadumo Korn sowie die Medienberichterstattung beigetragen haben. Die Bundesärztekammer hat Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung gegeben, und die Bundesregierung berücksichtigte die Problematik ausdrücklich in ihrem Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen. In meiner Rede möchte ich nun unseren Antrag vorstellen und mich dabei auf einige Punkte konzentrieren: Für Mädchen und Frauen, denen Genitalverstümmelung in Deutschland droht, gilt, dass in Deutschland Genitalverstümmelung in jedem Fall eine Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch, StGB, darstellt, unabhängig davon, durch wen sie durchgeführt wird. In den meisten Fällen ist Genitalverstümmelung auch eine gefährliche bzw. schwere Körperverletzung im Sinne des § 224 Abs. 1 Nrn. 2, 4, 5 und des § 226 StGB. Oftmals wird die Forderung erhoben, Genitalverstümmelungen ausdrücklich in den Tatbestand des § 226 StGB aufzunehmen. Eine Verurteilung nach dieser Vorschrift hat bei Ausländerinnen und Ausländern jedoch die Ausweisung zur Folge. Dies führt daher zu einem Auseinanderreißen der Familie. Denn es sind oft die Eltern, die als Mittäter in Betracht kommen. In der Anhörung haben Michaela Nollverschiedene Sachverständige darauf hingewiesen, dass eine solche Folge den betroffenen Mädchen nicht hilft. Viel wichtiger ist es, die jungen Mädchen und ihre Familien darüber aufzuklären, dass FGM in Deutschland verboten ist. Deshalb wollen wir durch eine konsequente Öffentlichkeitsarbeit darauf hinwirken, dass die Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien als Körperverletzung der breiten Öffentlichkeit und insbesondere bei den Migrantenorganisationen stärker bekannt gemacht wird, Mädchen und Frauen umfassend über ihre Rechte und über Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten aufgeklärt werden. Dazu gehört aber auch, die beteiligten Berufsgruppen entsprechend fortzubilden. Nicht überall ist das Thema Genialverstümmelung präsent. In unserem Antrag fordern wir daher, in Zusammenarbeit mit den Ländern Fortbildungs- und Sensibilisierungskampagnen für Polizei und Justiz, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugend-, Sozial-, und Ausländerbehörden anzubieten. Was ich wirklich bemerkenswert finde, ist, dass es uns gelungen ist, eine interministerielle Arbeitsgruppe einzurichten. Diese interministerielle Bund-Länder-NRO- Arbeitsgruppe, IMA, unter der federführenden Koordination des BMZ soll sich an der Struktur und Arbeitsweise der beiden Bund-Länder-Arbeitsgruppen „Häusliche Gewalt“ und „Frauenhandel“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend orientieren. Sie hat drei wesentliche Aufgaben: erstens die bundesweite zielgruppensensible Aufklärung voranzubringen, zweitens die Vernetzung und einen konstanten interdisziplinären Informationsaustausch der Akteurinnen und Akteure in allen relevanten Berufsgruppen und Organisationen sicherzustellen und drittens die fachliche Unterstützung für Projekte auf Landes- und auf Bundesebene zu leisten. Soweit zu einigen Maßnahmen auf nationaler Ebene. Vergessen dürfen wir aber auch nicht die europäische und die internationale Ebene. Weibliche Genitalverstümmelung ist ein weltweites Problem, dem man auch international begegnen muss. Unser Antrag sieht daher vor, dass Deutschland sich auf internationaler und europäischer Ebene für den Abbau und die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen einsetzt und insbesondere im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit konsequent auf Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsbezogener und sexueller Gewalt an Frauen und Mädchen hinwirkt. All diese Maßnahmen und Bemühungen nutzen jedoch nur wenig, wenn wir nicht die Herkunftsländer mit einbeziehen. Genitalverstümmelung wird vorherrschend in afrikanischen Staaten durchgeführt, am häufigsten in Somalia, Ägypten Dschibuti, Sudan und in Guinea. Anhand der Verteilung wird deutlich, dass die Tradition der Genitalverstümmelung keineswegs einer bestimmten Kultur oder Religion zuzurechnen ist. In vielen Staaten ist Genitalverstümmelung gesetzlich verboten, wird aber dennoch praktiziert. Unsere Anhörung hat außerdem sehr deutlich gezeigt, dass die Maxime „Hilfe zur Selbsthilfe“ lauten muss. Denn es macht keinen Sinn, dass wir in dieseLänder gehen und den Menschen vor Ort nahelegen, wie sie zu leben haben und wie sie die Genitalverstümmelung zu bekämpfen haben. Dieser Handlungsvorschlag ist auch explizit mit in unseren Antrag aufgenommen worden. Dort heißt es dazu: Bei allen Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungshilfe ist die Zusammenarbeit mit allen Generationen zu gewährleisten und die Maxime „Hilfe zur Selbsthilfe“ stets zu beachten. Die Union hat sich in diesem Zusammenhang besonders dafür starkgemacht, dass bei Projekten vor Ort Alternativrituale und Berufsperspektiven für Beschneiderinnen mit berücksichtigt werden. Auch ist es wichtig, die Männer mit ins Boot zu nehmen. Bei vielen Projekten hat sich gezeigt: Wenn auch die Männer über dieses grausame Ritual aufgeklärt werden und sie erfahren, was den Mädchen und Frauen an Körper und Seele angetan wird, lehnen sie oftmals diese Tradition ab. „Es muss aufhören, endlich aufhören“, schrieb die UNO-Sonderbotschafterin Waris Dirie. Mit diesem umfassenden Antrag kommen wir diesem Ziel ein entscheidendes Stück näher. Angelika Graf (Rosenheim) (SPD): Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Wir haben uns schon mehrfach im Deutschen Bundestag mit dieser grausamen Praxis auseinandergesetzt. Trotz internationaler Ächtung der Genitalverstümmelung, der Verurteilung dieser Praxis durch zahlreiche internationale Konventionen, trotz langen und intensiven Engagements von Politikern und Politikerinnen, Nichtregierungsorganisationen, Betroffenen und Journalistinnen im Kampf gegen die Genitalverstümmelung, trotz umfangreicher Projekte im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und trotz einer von islamischen Gelehrten ausgerufenen Fatwa – Kairo 2006 – ist Genitalverstümmelung immer noch ein gravierendes Problem. Insgesamt sind circa 130 bis 150 Millionen Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung betroffen. Die Zahl der Betroffenen wächst laut einer UNICEF- Studie jährlich um 3 Millionen, das heißt täglich um circa 8 220. Genitalverstümmelung ist ein Ritus, der viele unterschiedliche Rechtfertigungen kennt: von Initiation bis zur Kontrolle über die weibliche Sexualität. Eltern lassen ihre Töchter oftmals aufgrund sozialen Drucks verstümmeln, denn nicht verstümmelte Frauen finden nur schwer einen Ehemann. Sie tun es nicht, weil sie ihren Töchtern gezielt Schlimmes antun wollen, sondern weil eine archaisch-grausame Tradition es so vorschreibt. Dennoch ist ihnen sicher klar, dass die Prozedur brutal ist, viele Mädchen während des Eingriffes oder an den Folgen sterben. Die Mütter wissen außerdem sicherlich aus eigener Erfahrung, dass ihre Töchter lebenslang gesundheitliche Beschwerden haben werden und ihnen durch die Verstümmelung ihr Recht auf eine selbstbestimmte und lustvolle Sexualität genommen worden ist. Wie sich ein Mann fühlt, der tagaus, tagein den sexuellen Akt mit einer verstümmelten Frau ja oft nur mit Gewalt vollziehen kann – darüber kann man als Frau nur spekulieren.Zu Protokoll gegebene Reden Angelika Graf (Rosenheim)Allen, die sich auf politischer Ebene dem Kampf gegen die Genitalverstümmelung verschrieben haben, ist klar: Wir brauchen zur Bekämpfung von Genitalverstümmelung einen integrativen Ansatz, der die Eltern von Anfang an in Aufklärung, Prävention und – wenn die Verstümmelung bereits geschehen ist – in Beratung und Betreuung mit einbezieht. Das Thema muss bei den Betroffenen aus der Tabuecke geholt werden. Dies fordern wir in unserem Antrag ebenso wie die Sensibilisierung derjenigen Berufsgruppen, die, wie Polizei, Justiz, Lehrkräfte, Ärzteschaft sowie Sozial- und Jugendamtsangestellte, von Amts wegen mit bereits verstümmelten oder von Genitalverstümmelung bedrohten Mädchen und Frauen zu tun haben. Obwohl wir bereits einiges über Genitalverstümmelung und ihre Folgen wissen, haben wir immer noch zu wenig Kenntnis darüber, wie wir Menschen in Ländern mit der Tradition der Genitalverstümmelung nachhaltig davon überzeugen können, diese Menschenrechtsverletzung einzustellen. In vielen Ländern insbesondere Afrikas ist die Genitalverstümmelung bereits heute gesetzlich verboten. Sie wird dennoch landauf, landab praktiziert. Deshalb war es uns von der SPD besonders wichtig, die von wissenschaftlichen Institutionen und Nichtregierungsorganisationen gemachten Vorschläge zu offenen Forschungsfragen im Bereich der Prävention in den Antrag mit aufzunehmen. In den letzten Jahren sind zarte Fortschritte gemacht worden: Es gibt in der Entwicklungszusammenarbeit seit einigen Jahren die erfolgreiche Erprobung von alternativen Initiationsriten oder Umschulungsmaßnahmen für Beschneiderinnen. Das sind gute Beispiele. Wir können von ihnen lernen und müssen sie im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, von humanitären Maßnahmen sowie von Menschenrechtsdialogen weiter entwickeln. Aber auch die Frage, wie wir bei uns lebende Eltern und Mädchen aus denjenigen Ländern erreichen, in denen Genitalverstümmelung weit verbreitet ist – immerhin 30 000 –, müssen wir stärker erforschen, genauso wie die institutionellen Engagements, die dafür notwendig sind. Weil wir die ganze Arbeit nicht allein auf zivilgesellschaftliche Organisationen abschieben sollten, bin ich sehr froh, dass wir von der SPD es geschafft haben, im Antrag eine interministerielle Bund-Länder-NRO- Arbeitsgruppe unter der federführenden Koordination des BMZ festzuschreiben. Das ist einer der wirklich innovativen Ansätze in diesem Antrag. Damit machen wir deutlich, dass viele Ressorts bei der Bekämpfung der Genitalverstümmelung gefordert sind. Diese Arbeitsgruppe sollte sich an der Struktur und Arbeitsweise der beiden Bund-Länder-Arbeitsgruppen „Häusliche Gewalt“ und „Frauenhandel“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend orientieren. Aufgabe dieser Gruppe könnte dann sein: erstens die bundesweite zielgruppensensible Aufklärung voranzubringen, zweitens die Vernetzung und einen konstanten interdisziplinären Informationsaustausch der Akteurinnen und Akteure in allen relevanten Berufsgruppen und Organisationen sicherzustellen und drittens fachli-che Unterstützung für Projekte auf Landes- und auf Bundesebene zu leisten.

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