Rede von Ute Granold (CDU/CSU) – Drucksache 16/12910
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 37: Drucksache 16/12910 –.
Text
Rede von Ute Granold (CDU/CSU) – Drucksache 16/12910
Wir diskutieren heute in erster Beratung einen
Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von Genitalverstümmelungen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Genitalverstümmelung
bei Mädchen und Frauen als Fall der schweren
Körperverletzung in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Zudem
soll die Verjährung der Strafbarkeit erst mit Vollendung
1) Anlage 10
Ute Granolddes 18. Lebensjahres des Opfers einsetzen. Mittels einer
Ergänzung der Vorschriften zur Auslandsstrafbarkeit soll
außerdem sichergestellt werden, dass die
Genitalverstümmelung bei einem lediglich vorübergehenden
Aufenthalt außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik dem
deutschen Strafrecht unterliegt.
Ich möchte zunächst feststellen: Die Union unterstützt
ausdrücklich das Anliegen, Mädchen und Frauen besser
vor Genitalverstümmelungen zu schützen. Die
Genitalverstümmelung stellt eine schwere
Menschenrechtsverletzung und Diskriminierung der betroffenen Mädchen
und Frauen dar, die auch mit Blick auf einen etwaigen
besonderen kulturellen oder religiösen Hintergrund unter
keinen Umständen toleriert werden kann.
Die Koalition hat sich der Problematik der
Genitalverstümmelung bereits seit langem angenommen und den
Antrag „Wirksame Bekämpfung der
Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen“ mit einem 20-Punkte-
Plan eingebracht, der im Juni letzten Jahres vom
Bundestag verabschiedet wurde. Darin wird eine Reihe von
Maßnahmen genannt, die aus unserer Sicht erforderlich sind,
um Mädchen und Frauen wirksamer vor
Genitalverstümmelungen zu schützen.
Die zentrale Forderung des heute zur Beratung
anstehenden Entwurfs zielt auf die Schaffung eines eigenen
Straftatbestandes hin. Zur Begründung wird angeführt, es
sei unklar, ob eine Genitalverstümmelung den
Straftatbestand der schweren Körperverletzung erfülle. Deshalb sei
die vorgeschlagene Gesetzesänderung notwendig. Mit
der ausdrücklichen Erfassung als schwere
Körperverletzung und der damit verbundenen Strafandrohung werde
der besondere Unrechtsgehalt dieser Tat erfasst. Eine
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung würde
hingegen den schlimmen Folgen für die Opfer nicht
hinreichend Rechnung tragen.
Es dürfte weitestgehend unstreitig sein, dass die
Genitalverstümmelung, da sie in der Regel mit einem Messer,
Skalpell oder ähnlich scharfem Gegenstand geschieht,
schon jetzt nicht nur eine einfache Körperverletzung
darstellt, sondern in der Regel den Straftatbestand der
gefährlichen Körperverletzung nach § 224 des
Strafgesetzbuchs erfüllt. Mit Blick auf die damit verbundene
Höchststrafe von zehn Jahren Freiheitsentzug wäre eine
Aufnahme in den Katalog der schweren
Körperverletzung, wie hier vorgeschlagen, somit wegen des
Strafmaßes nicht erforderlich und im Übrigen auch nicht zu
rechtfertigen.
Soweit es jedoch um die unterschiedliche
Mindeststrafe geht, die bei der schweren Körperverletzung bei
absichtlicher Verstümmelung der Genitalien drei Jahre
und bei der gefährlichen Körperverletzung sechs Monate
beträgt, gibt es ein Problem, auf das der vorliegende
Entwurf nicht eingeht: Der Familienausschuss hat die
Problematik der Genitalverstümmelung im Rahmen einer
Anhörung im September 2007 intensiv erörtert. Es
wurden nicht nur Experten, sondern auch Betroffene
angehört. Die Koalition hat sich nach dieser Anhörung
bewusst gegen einen eigenen Straftatbestand entschieden.
Ausschlaggebend war hierfür vor allem der Einwand der
Sachverständigen, dass die vorgeschlagene Strafver-schärfung mit ihrer Mindestfreiheitsstrafe von drei
Jahren ausländerrechtlich stets die Ausweisung der Täter
– also insbesondere der Eltern oder anderer
Familienangehöriger – zur Folge hätte. Für die betroffenen Opfer
wäre deshalb nach eigener Aussage die
Strafverschärfung wegen der damit verbundenen Regelausweisung
keine Lösung. Es besteht daher aus unserer Sicht die
Gefahr, dass eine Strafverschärfung sogar kontraproduktiv
wirkt: Sie könnte die Opfer wegen der damit verbundenen
Ausweisung ihrer Familienangehörigen von einer
Anzeige abhalten. Dies kann von uns nicht gewollt sein.
Was die angesprochene Symbolwirkung einer
erweiterten Strafbarkeit angeht, so teile ich die Einschätzung,
dass leider einem beträchtlichen Teil der Öffentlichkeit
immer noch das Bewusstsein der Strafbarkeit von
Genitalverstümmelungen fehlt. Es ist allerdings auch
festzustellen, dass sich in diesem Bereich in den vergangenen
Jahren schon vieles zum Positiven entwickelt hat. Den
Menschen ist inzwischen weitgehend bekannt, dass es
– auch hierzulande – Genitalverstümmelungen gibt. Auch
müsste sich in den relevanten Migrantengruppen
mittlerweile die Erkenntnis durchgesetzt haben, dass unsere
Rechtsordnung diese menschen- und frauenverachtenden
Praktiken nicht duldet. Hier hat die vielfältige
Aufklärungsarbeit seitens des Staates und privater
Organisationen bereits zu einer Veränderung in den Köpfen der
Menschen geführt.
Unabhängig von der Frage der strafrechtlichen
Bewertung werden wir unsere Anstrengungen in diesem
Bereich weiter forcieren. Die Bundesregierung setzt sich
bereits seit Jahren kontinuierlich für die Bekämpfung der
Genitalverstümmelung ein. So ist etwa der Aktionsplan II
zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vom
September 2007 zu nennen. Die Koalition hat mit ihrem Antrag
aus dem vergangenen Jahr nun eine Reihe weiterer
wichtiger und guter Maßnahmen beschlossen, die es jetzt
umzusetzen gilt.
So wollen wir durch entsprechende
Öffentlichkeitsarbeit darauf hinwirken, dass die Strafbarkeit der
Verstümmelung weiblicher Genitalien als Körperverletzung der
breiten Öffentlichkeit und insbesondere auch bei den
Migranten bzw. Migrantenorganisationen noch stärker
bekannt gemacht wird und sich hier ein entsprechender
Mentalitätswechsel vollzieht.
Darüber hinaus – hierin sehen wir die zentrale
Herausforderung – muss es uns gelingen, Mädchen und
Frauen umfassend über ihre Rechte sowie Beratungs-
und Zufluchtsmöglichkeiten aufzuklären. Dabei wollen
wir auch die mit diesem Thema befassten Akteure – zum
Beispiel Ärzte, Sozialarbeiter, Polizei und andere
Behörden – weiter sensibilisieren und auch bei den Ländern
darauf hinwirken, dass sie die erforderliche Infrastruktur
bereitstellen. Vordringlich sind dies Mädchen- und
Frauenhäuser sowie Beratungsstellen.
Wir wollen zudem einen besonderen Schwerpunkt in
die Aufklärung und Prävention bei der Vergabe von
Forschungsaufträgen setzen. Dazu zählt auch eine
Evaluierung von sogenannten Best Practices in
Herkunftsländern und europäischen Migrationsländern. Gelingen uns
dabei keine Fortschritte, sind alle gesetzlichen Maßnah-Zu Protokoll gegebene Reden
Ute Granoldmen reine Symbolpolitik, die den betroffenen Mädchen
und Frauen nicht helfen. Hier müssen wir also unsere
Prioritäten setzen. Das tun wir auch.
Schließlich haben auch wir uns in unserem Antrag
dafür ausgesprochen, die Verjährungsfrist für Opfer, die
zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig waren, zu
verlängern, sodass die Betroffenen auch noch nach dem
Erreichen der Volljährigkeit die Möglichkeit haben, selbst
Anzeige zu erstatten. In diesem Punkt stimmen wir mit dem
vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich überein.
Aus diesem Grund habe ich bereits gemeinsam mit
dem Kollegen Arnold Vaatz die Bundesregierung –
namentlich die Justizministerin – aufgefordert, die
Vorgaben des Bundestages umzusetzen und einen
entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dabei haben wir auch
ausdrücklich um Prüfung gebeten, inwieweit eine
Verlängerung der Verjährungsfrist auch ohne die Schaffung
eines eigenen Straftatbestandes für Genitalverstümmelung
zu realisieren ist, und für den Fall, dass dies nicht geht,
welche Lösungen sich aus rechtspolitischer Sicht
ergeben, um diese Forderung des Bundestages umzusetzen.
Eine Antwort bzw. den Gesetzentwurf erwarten wir in
Kürze.
Vor diesem Hintergrund lehnen wir es – zumindest
zum gegenwärtigen Zeitpunkt und wegen der noch
ausstehenden rechtlichen Prüfung durch das
Bundesjustizministerium – ab, die Genitalverstümmelung als Fall der
schweren Körperverletzung in das Strafgesetzbuch
aufzunehmen. Schnellschüsse verbieten sich angesichts der
Sensibilität dieses Themas.
Da uns als Union dieses Thema – vor allem auch im
Interesse der betroffenen Mädchen und Frauen – sehr
wichtig ist, drängen wir darauf, dass die noch offenen
rechtlichen Fragen zeitnah geklärt werden. Ich bin
zuversichtlich, dass wir hier schon in Kürze einen eigenen
Gesetzentwurf auf den Weg bringen werden.