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Rede von Christine Lambrecht (SPD) – Drucksache 16/12910

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 37: Drucksache 16/12910 –.

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Rede von Christine Lambrecht (SPD) – Drucksache 16/12910 Der hier behandelte Gruppenantrag beschäftigt sich mit einem sehr wichtigen und ernst zu nehmenden Thema. Die Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und eine schwere Diskriminierung der Frau. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes und der Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes – Menschenrechte für die Frau e.V.“ sind in Deutschland etwa 30 000 Frauen und Mädchen von der Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht. Richtig ist, dass der Eingriff weder mit Religion noch mit Tradition zu rechtfertigen ist. Auf der Grundlage internationaler Verträge liegt auch unbestritten eine rechtsverbindliche Verpflichtung Deutschlands vor, aktiv gegen die weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland vorzugehen. Leider vermengt der Gruppenantrag von Dr. Konrad Schily aber das Anliegen, die Genitalverstümmelung zu bekämpfen und diesen Frauen und Mädchen zu helfen, mit einer Reihe von Halbwahrheiten. Das ist schade. So beschäftigt uns das Thema „Kampf gegen die Genitalverstümmelung“ hier im Bundestag schon seit Jahren. Es gab diverse Anträge von allen Fraktionen und eine öffentliche Anhörung zu dem Thema. Wir als Koalitionsfraktionen haben schließlich am 26. Juni 2008 einen sehr ausführlichen und dezidierten Antrag verabschiedet. Dies zeigt, dass dieses Thema nicht neu von einigen Abgeordneten, unter anderem der FDP, aufgegriffen wurde. Wir haben uns mit allen Aspekten, die der Gruppenantrag aufwirft, bereits sehr ausgiebig und intensiv auseinandergesetzt. Fälschlicherweise erweckt der Gruppenantrag den Eindruck, das Thema sei neu auf der Tagesordnung. Über eine ausdrückliche Strafbewehrung als schwere Körperverletzung haben wir immer wieder diskutiert. In den Beratungen zu unserem Antrag haben wir uns aus guten Gründen gegen die Einführung eines ausdrücklichen Straftatbestandes entschieden. Entgegen dem Gruppenantrag bestehen keine rechtlichen Unsicherheiten bei der exakten strafrechtlichen Einordnung. Es gibt hier keine Strafbarkeitslücke. Für Mädchen und Frauen, denen die Genitalverstümmelung droht, gilt, dass Genitalverstümmelung bereits jetzt strafbar ist und in den meisten Fällen auch als gefährliche oder schwere Körperverletzung geahndet werden kann. Selbst bei einer Einwilligung des Mädchens oder der Frau zu dem Eingriff bleibt die Tat strafbar, da sie nach unserem Strafrecht gegen die guten Sitten verstößt. Die Schaffung eines Straftatbestandes wäre daher ein rein symbolischer Akt. Auch das Problem der Ferienbeschneidung ist strafrechtlich ausreichend erfasst. Das bestätigen die Antworten der Bundesregierung auf entsprechende Anfragen, zum Beispiel in der Drucksache 14/6682 unter Frage 15. Die Unterstützer eines solchen Eingriffs, beispielsweise Verwandte, die in Deutschland leben, machen sich in diesem Fall als Beihelfer oder Mittäter schuldig. In einer Strafrechtsänderung sehe ich zudem keine Problemlösung. Sie würde keinesfalls die Wurzel des Problems beheben. Trotz der existierenden Strafbarkeit der Genitalverstümmelung gibt es bei uns bislang keine einzige Verurteilung. Es liegt das Problem vielmehr in der Nachweisbarkeit einer solchen Straftat. Denn es werden derzeit leider solche Vorgänge von niemandem aus dem Umfeld der Betroffenengruppe zur Anzeige gebracht. Unser Anliegen bei der Verabschiedung des Koalitionsantrags war es immer, für die Prävention von Genitalverstümmelung gemeinsam mit den betroffenen Familien an einem Unrechtsbewusstsein für diese lebenslangen Verstümmelungen ihrer Kinder zu arbeiten. So haben wir uns bereits mit unserem Koalitionsantrag für eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit bei den entsprechenden Migrantenorganisationen eingesetzt, die deutlich macht, dass die Genitalverstümmelung mit unserem Strafrecht geahndet wird und ein großes nicht wiedergutzumachendes Unrecht darstellt. Wir haben uns mit dem Koalitionsantrag für die Sensibilisierung von Polizei, Justiz, Lehrern und Ärzten eingesetzt, um für mehr Aufklärungs- und Präventionsarbeit zu sorgen. In dieser Arbeit und entsprechenden Sensibilisierungskampagnen sehe ich den einzigen Lösungsansatz für das Problem.Zu Protokoll gegebene Reden Christine LambrechtFür viel wichtiger als eine Strafrechtsverschärfung halte ich eine Änderung des Ausländerrechts in der Form, dass es nicht zur Abschiebung der Eltern bzw. gefährdeten Mädchen im Fall einer Anzeige kommt. Bei Straftaten in solchen Fällen kommt es auch deshalb nicht zur Anzeige, weil den Eltern mit ihren Kindern im Falle einer Verurteilung die Ausweisung droht. Wir haben außerdem mit dem Koalitionsantrag beschlossen, eine Verlängerung der Verjährungsfrist sicherzustellen, damit die Opfer ausreichend Zeit haben, solche schrecklichen Verbrechen auch zur Anzeige zu bringen. Hier besteht zutreffend Handlungsbedarf. Seitens des Justizministeriums gibt es aber die Erklärung, dieses auch zügig vorzubereiten. Alle unsere Bemühungen und der Einsatz von Ärzten, Lehrern und Polizisten sowie Justiz zeigen, dass die Wahrnehmung von Herrn Dr. Schily, die Genitalverstümmelung würde in der deutschen Politik verharmlost, völlig falsch ist. Durch einen symbolischen Akt der Strafrechtsverschärfung kommen wir dem Problem keinesfalls bei. Setzen wir uns deshalb dafür ein, dass wir gemeinsam mit den Migrantenorganisationen und den betroffenen Familien weiter an einem Unrechtsbewusstsein arbeiten, damit diese Straftaten in Zukunft zur Anzeige kommen und geahndet werden können.

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