Rede von Christine Lambrecht (SPD) – Drucksache 16/12910
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 37: Drucksache 16/12910 –.
Text
Rede von Christine Lambrecht (SPD) – Drucksache 16/12910
Der hier behandelte Gruppenantrag beschäftigt sich
mit einem sehr wichtigen und ernst zu nehmenden Thema.
Die Genitalverstümmelung ist eine schwere
Menschenrechtsverletzung und eine schwere Diskriminierung der
Frau. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes
und der Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes –
Menschenrechte für die Frau e.V.“ sind in Deutschland
etwa 30 000 Frauen und Mädchen von der
Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht.
Richtig ist, dass der Eingriff weder mit Religion noch
mit Tradition zu rechtfertigen ist. Auf der Grundlage
internationaler Verträge liegt auch unbestritten eine
rechtsverbindliche Verpflichtung Deutschlands vor, aktiv gegen
die weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland
vorzugehen.
Leider vermengt der Gruppenantrag von Dr. Konrad
Schily aber das Anliegen, die Genitalverstümmelung zu
bekämpfen und diesen Frauen und Mädchen zu helfen,
mit einer Reihe von Halbwahrheiten. Das ist schade. So beschäftigt uns das Thema „Kampf gegen die
Genitalverstümmelung“ hier im Bundestag schon seit
Jahren. Es gab diverse Anträge von allen Fraktionen und
eine öffentliche Anhörung zu dem Thema. Wir als
Koalitionsfraktionen haben schließlich am 26. Juni 2008 einen
sehr ausführlichen und dezidierten Antrag verabschiedet.
Dies zeigt, dass dieses Thema nicht neu von einigen
Abgeordneten, unter anderem der FDP, aufgegriffen wurde.
Wir haben uns mit allen Aspekten, die der Gruppenantrag
aufwirft, bereits sehr ausgiebig und intensiv
auseinandergesetzt. Fälschlicherweise erweckt der Gruppenantrag
den Eindruck, das Thema sei neu auf der Tagesordnung.
Über eine ausdrückliche Strafbewehrung als schwere
Körperverletzung haben wir immer wieder diskutiert. In
den Beratungen zu unserem Antrag haben wir uns aus
guten Gründen gegen die Einführung eines ausdrücklichen
Straftatbestandes entschieden. Entgegen dem
Gruppenantrag bestehen keine rechtlichen Unsicherheiten bei der
exakten strafrechtlichen Einordnung. Es gibt hier keine
Strafbarkeitslücke. Für Mädchen und Frauen, denen die
Genitalverstümmelung droht, gilt, dass
Genitalverstümmelung bereits jetzt strafbar ist und in den meisten Fällen
auch als gefährliche oder schwere Körperverletzung
geahndet werden kann. Selbst bei einer Einwilligung des
Mädchens oder der Frau zu dem Eingriff bleibt die Tat
strafbar, da sie nach unserem Strafrecht gegen die guten
Sitten verstößt. Die Schaffung eines Straftatbestandes
wäre daher ein rein symbolischer Akt.
Auch das Problem der Ferienbeschneidung ist
strafrechtlich ausreichend erfasst. Das bestätigen die
Antworten der Bundesregierung auf entsprechende Anfragen,
zum Beispiel in der Drucksache 14/6682 unter Frage 15.
Die Unterstützer eines solchen Eingriffs, beispielsweise
Verwandte, die in Deutschland leben, machen sich in
diesem Fall als Beihelfer oder Mittäter schuldig.
In einer Strafrechtsänderung sehe ich zudem keine
Problemlösung. Sie würde keinesfalls die Wurzel des
Problems beheben. Trotz der existierenden Strafbarkeit der
Genitalverstümmelung gibt es bei uns bislang keine
einzige Verurteilung. Es liegt das Problem vielmehr in der
Nachweisbarkeit einer solchen Straftat. Denn es werden
derzeit leider solche Vorgänge von niemandem aus dem
Umfeld der Betroffenengruppe zur Anzeige gebracht.
Unser Anliegen bei der Verabschiedung des
Koalitionsantrags war es immer, für die Prävention von
Genitalverstümmelung gemeinsam mit den betroffenen
Familien an einem Unrechtsbewusstsein für diese
lebenslangen Verstümmelungen ihrer Kinder zu arbeiten. So haben
wir uns bereits mit unserem Koalitionsantrag für eine
verstärkte Öffentlichkeitsarbeit bei den entsprechenden
Migrantenorganisationen eingesetzt, die deutlich macht,
dass die Genitalverstümmelung mit unserem Strafrecht
geahndet wird und ein großes nicht
wiedergutzumachendes Unrecht darstellt. Wir haben uns mit dem
Koalitionsantrag für die Sensibilisierung von Polizei, Justiz,
Lehrern und Ärzten eingesetzt, um für mehr Aufklärungs- und
Präventionsarbeit zu sorgen. In dieser Arbeit und
entsprechenden Sensibilisierungskampagnen sehe ich den
einzigen Lösungsansatz für das Problem.Zu Protokoll gegebene Reden
Christine LambrechtFür viel wichtiger als eine Strafrechtsverschärfung
halte ich eine Änderung des Ausländerrechts in der Form,
dass es nicht zur Abschiebung der Eltern bzw.
gefährdeten Mädchen im Fall einer Anzeige kommt. Bei Straftaten
in solchen Fällen kommt es auch deshalb nicht zur
Anzeige, weil den Eltern mit ihren Kindern im Falle einer
Verurteilung die Ausweisung droht.
Wir haben außerdem mit dem Koalitionsantrag
beschlossen, eine Verlängerung der Verjährungsfrist
sicherzustellen, damit die Opfer ausreichend Zeit haben, solche
schrecklichen Verbrechen auch zur Anzeige zu bringen.
Hier besteht zutreffend Handlungsbedarf. Seitens des
Justizministeriums gibt es aber die Erklärung, dieses
auch zügig vorzubereiten.
Alle unsere Bemühungen und der Einsatz von Ärzten,
Lehrern und Polizisten sowie Justiz zeigen, dass die
Wahrnehmung von Herrn Dr. Schily, die
Genitalverstümmelung würde in der deutschen Politik verharmlost,
völlig falsch ist. Durch einen symbolischen Akt der
Strafrechtsverschärfung kommen wir dem Problem keinesfalls
bei. Setzen wir uns deshalb dafür ein, dass wir gemeinsam
mit den Migrantenorganisationen und den betroffenen
Familien weiter an einem Unrechtsbewusstsein arbeiten,
damit diese Straftaten in Zukunft zur Anzeige kommen
und geahndet werden können.
Relationen
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