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Rede von Sibylle Laurischk (FDP) – Drucksache 16/12910

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 37: Drucksache 16/12910 –.

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Rede von Sibylle Laurischk (FDP) – Drucksache 16/12910 Dieser Gruppenantrag hat eine lange Vorgeschichte. Zuletzt haben wir uns im Juni letzten Jahres mit der Genitalverstümmelung befasst. Er ist das Ergebnis einer Anhörung vor dem Familienausschuss und langer inner- und interfraktioneller und fachlicher Diskussionen. Ich hoffe sehr, dass er einen guten Abschluss und eine klare Mehrheit in diesem Hause finden wird. Alles andere wäre ein Rückschlag für den Schutz der Menschenrechte in Deutschland. Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist, unabhängig davon, wo und warum dies geschieht, eine schwere Verletzung der körperlichen und seelischen Unversehrtheit von Frauen und Mädchen. Die genitale Verstümmelung von Frauen – international ist die Abkürzung FGM für „female genital mutilation“ gebräuchlich – wird seit der 4. UN-Weltkonferenz zu Frauen in Peking 1995 weltweit als schwerwiegende Menschenrechtsverletzung geächtet. Bereits 1977 hatte ein Artikel in der Zeitschrift „Emma“ das Problem deutlich gemacht. Die genitale Verstümmelung verletzt die Frauen nicht nur an ihren körperlichen Geschlechtsmerkmalen. Es ist eine frühe Traumatisierung; die sexuelle Erlebnisfähigkeit und partnerschaftliche Bindungsfähigkeit wird lebenslänglich und unwiderruflich beschädigt. Es ist eine tiefe Verletzung ihrer Menschenwürde. Alle Formen der Verstümmelung erhöhen die Sterblichkeit der Frauen und die Komplikationen auch für die Kinder während der Geburt um 50 Prozent. Die genitale Verstümmelung stellt einen besonderen, nachhaltigen und menschenrechtswidrigen Auswuchs von Gewalt gegen Frauen dar. Weltweit sind nach Schätzungen von UNICEF 140 Millionen Frauen genital verstümmelt, zu denen 3 Millionen Frauen und Mädchen jedes Jahr neu hinzukommen.In Deutschland leben nach Schätzungen der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes rund 20 000 von Genitalverstümmelung betroffene und 4 000 bis 5 000 von genitaler Verstümmelung bedrohte Mädchen und Frauen. Genitalverstümmelung ist in Deutschland also nicht etwas Exotisches, für deren Bekämpfung im Ausland etwas getan werden muss, sondern sie ist auch bei uns existent. Um es klar zu sagen: Genitalverstümmelung ist in Deutschland bereits strafbar; man wird es unter den Straftatbestand der Körperverletzung subsumieren müssen. Jedoch unterliegt sie nach der bisherigen Rechtslage der bis zu zehnjährigen Verjährung. Der Bundestag hat mit Beschluss vom 26. Juni 2008 die Bundesregierung aufgefordert, sicherzustellen, dass die Verjährung bis zur Volljährigkeit der Betroffenen zu ruhen hat, also bis das Opfer das 18. Lebensjahr erreicht hat. Wir begrüßen diesen Beschluss und nehmen das ureigene Recht des Parlaments wahr, diesen Beschluss Gesetz werden zu lassen. Wir können ein Ruhen der Verjährung bis zum Erreichen der Volljährigkeit der Betroffenen nicht anders regeln, als im materiellen Strafrecht einen ausdrücklichen Anknüpfungstatbestand zu schaffen, auf den sich § 78 StGB beziehen kann. Von meiner bisherigen Ablehnung einer ausdrücklichen Strafbarkeit bin ich daher abgerückt. Die Auslandsstrafbarkeit von im Inland lebenden Tätern oder Betroffenen soll sogenannte Ferienbeschneidungen ahnden und ein strafloses Ausweichen in die Herkunftsländer unmöglich machen. Für die Aufnahme eines ausdrücklichen Straftatbestandes spricht darüber hinaus noch eine Vielzahl von anderen Gründen. Im Jahr 2001 forderte das Europäische Parlament die Mitgliedstaaten auf, bei der Ausarbeitung spezifischer Rechtsvorschriften zusammenzuarbeiten, um FGM „im Namen der Rechte der Person auf Unversehrtheit, Gewissensfreiheit und Gesundheit zu unterbinden.“ Eine ausdrückliche Strafbarkeit erleichtert nach bisherigen Erfahrungen aus Frankreich auch die Strafverfolgung; dort haben seit 1983 36 Prozesse wegen Genitalverstümmelung stattgefunden. Die ausdrückliche Strafbarkeit stärkt zudem den Dialog mit den Ländern, in denen Genitalverstümmelung noch stattfindet. Sie stärkt die Glaubwürdigkeit deutscher Entwicklungspolitik im Ausland. Die Migrantenorganisationen selbst fordern eine ausdrückliche Strafbarkeit, um in ihren Kreisen besser die Strafbarkeit in Deutschland kommunizieren zu können. Die eindeutige juristische Benennung wird auch die Aufklärungsarbeit im Inland verbessern. Ärzte und Ärztinnen, Juristen, Sozialarbeiter, Lehrer, Verwaltungsmitarbeiter, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Beratungsstellen, Jugendämtern, Ausländerbehörden, Erzieher und all diejenigen, die mit betroffenen oder gefährdeten Mädchen und Frauen zu tun haben können, ist der Zugang zu diesem Thema durch die ausdrückliche Benennung im Strafgesetzbuch erleichtert. So wird auch die gemeinhin geforderte Doppelstrategie von Strafverfolgung und Aufklärung umgesetzt. Zu Protokoll gegebene Reden Sibylle LaurischkIch bin sehr froh, dass die Wichtigkeit der ausdrücklichen strafrechtlichen Regelung auch von so vielen meiner Kolleginnen und Kollegen mitgetragen wird, ganz unabhängig von ihrer Partei- und Fraktionszugehörigkeit. Ich bin sicher, dass sich noch mehr Kolleginnen und Kollegen anschließen werden. Damit ist aber der Kampf gegen Genitalverstümmelung leider noch nicht am Ende. Notwendig sind Präventionsmaßnahen und Aufklärungsarbeit. Gleichzeitig ist die Entwicklungshilfe für die Entwicklungsländer zu überdenken, die noch nicht den Kampf gegen die Genitalverstümmelung aufgenommen haben, wie dies auch Dr. Guido Westerwelle unlängst in einem „SPIEGEL“- Interview vom 12. Mai 2009 gefordert hat. Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 26. Juni 2008 ist auch in sofern umzusetzen, als die interministerielle Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Nichtregierungsorganisationen noch nicht effizient arbeitet. Überdies ist es fragwürdig, warum das BMZ hier die Federführung haben sollte, geht es doch überwiegend um die Koordinierung der Präventionsarbeit im Inland. Dieser Gruppenantrag ist ein klares Bekenntnis zur Wahrung der Menschenrechte. Er soll auch Grundlage für präventive Arbeit gegen die traumatisierende Praxis der Genitalverstümmelung sein, hier wie in der Welt.

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