Rede von Sibylle Laurischk (FDP) – Drucksache 16/12910
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 37: Drucksache 16/12910 –.
Text
Rede von Sibylle Laurischk (FDP) – Drucksache 16/12910
Dieser Gruppenantrag hat eine lange Vorgeschichte.
Zuletzt haben wir uns im Juni letzten Jahres mit der
Genitalverstümmelung befasst. Er ist das Ergebnis einer
Anhörung vor dem Familienausschuss und langer inner-
und interfraktioneller und fachlicher Diskussionen. Ich
hoffe sehr, dass er einen guten Abschluss und eine klare
Mehrheit in diesem Hause finden wird. Alles andere wäre
ein Rückschlag für den Schutz der Menschenrechte in
Deutschland.
Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist,
unabhängig davon, wo und warum dies geschieht, eine
schwere Verletzung der körperlichen und seelischen
Unversehrtheit von Frauen und Mädchen. Die genitale
Verstümmelung von Frauen – international ist die Abkürzung
FGM für „female genital mutilation“ gebräuchlich – wird
seit der 4. UN-Weltkonferenz zu Frauen in Peking 1995
weltweit als schwerwiegende Menschenrechtsverletzung
geächtet. Bereits 1977 hatte ein Artikel in der Zeitschrift
„Emma“ das Problem deutlich gemacht.
Die genitale Verstümmelung verletzt die Frauen nicht
nur an ihren körperlichen Geschlechtsmerkmalen. Es ist
eine frühe Traumatisierung; die sexuelle
Erlebnisfähigkeit und partnerschaftliche Bindungsfähigkeit wird
lebenslänglich und unwiderruflich beschädigt. Es ist eine
tiefe Verletzung ihrer Menschenwürde. Alle Formen der
Verstümmelung erhöhen die Sterblichkeit der Frauen und
die Komplikationen auch für die Kinder während der
Geburt um 50 Prozent. Die genitale Verstümmelung stellt
einen besonderen, nachhaltigen und
menschenrechtswidrigen Auswuchs von Gewalt gegen Frauen dar. Weltweit
sind nach Schätzungen von UNICEF 140 Millionen
Frauen genital verstümmelt, zu denen 3 Millionen
Frauen und Mädchen jedes Jahr neu hinzukommen.In Deutschland leben nach Schätzungen der
Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes rund 20 000 von
Genitalverstümmelung betroffene und 4 000 bis 5 000
von genitaler Verstümmelung bedrohte Mädchen und
Frauen. Genitalverstümmelung ist in Deutschland also
nicht etwas Exotisches, für deren Bekämpfung im
Ausland etwas getan werden muss, sondern sie ist auch bei
uns existent. Um es klar zu sagen: Genitalverstümmelung
ist in Deutschland bereits strafbar; man wird es unter den
Straftatbestand der Körperverletzung subsumieren
müssen. Jedoch unterliegt sie nach der bisherigen Rechtslage
der bis zu zehnjährigen Verjährung. Der Bundestag hat
mit Beschluss vom 26. Juni 2008 die Bundesregierung
aufgefordert, sicherzustellen, dass die Verjährung bis zur
Volljährigkeit der Betroffenen zu ruhen hat, also bis das
Opfer das 18. Lebensjahr erreicht hat. Wir begrüßen
diesen Beschluss und nehmen das ureigene Recht des
Parlaments wahr, diesen Beschluss Gesetz werden zu lassen.
Wir können ein Ruhen der Verjährung bis zum
Erreichen der Volljährigkeit der Betroffenen nicht anders
regeln, als im materiellen Strafrecht einen ausdrücklichen
Anknüpfungstatbestand zu schaffen, auf den sich § 78
StGB beziehen kann. Von meiner bisherigen Ablehnung
einer ausdrücklichen Strafbarkeit bin ich daher
abgerückt.
Die Auslandsstrafbarkeit von im Inland lebenden
Tätern oder Betroffenen soll sogenannte
Ferienbeschneidungen ahnden und ein strafloses Ausweichen in die
Herkunftsländer unmöglich machen.
Für die Aufnahme eines ausdrücklichen
Straftatbestandes spricht darüber hinaus noch eine Vielzahl von
anderen Gründen. Im Jahr 2001 forderte das Europäische
Parlament die Mitgliedstaaten auf, bei der Ausarbeitung
spezifischer Rechtsvorschriften zusammenzuarbeiten, um
FGM „im Namen der Rechte der Person auf
Unversehrtheit, Gewissensfreiheit und Gesundheit zu unterbinden.“
Eine ausdrückliche Strafbarkeit erleichtert nach
bisherigen Erfahrungen aus Frankreich auch die
Strafverfolgung; dort haben seit 1983 36 Prozesse wegen
Genitalverstümmelung stattgefunden.
Die ausdrückliche Strafbarkeit stärkt zudem den
Dialog mit den Ländern, in denen Genitalverstümmelung
noch stattfindet. Sie stärkt die Glaubwürdigkeit deutscher
Entwicklungspolitik im Ausland. Die
Migrantenorganisationen selbst fordern eine ausdrückliche Strafbarkeit,
um in ihren Kreisen besser die Strafbarkeit in
Deutschland kommunizieren zu können.
Die eindeutige juristische Benennung wird auch die
Aufklärungsarbeit im Inland verbessern. Ärzte und
Ärztinnen, Juristen, Sozialarbeiter, Lehrer,
Verwaltungsmitarbeiter, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von
Beratungsstellen, Jugendämtern, Ausländerbehörden,
Erzieher und all diejenigen, die mit betroffenen oder
gefährdeten Mädchen und Frauen zu tun haben können, ist
der Zugang zu diesem Thema durch die ausdrückliche
Benennung im Strafgesetzbuch erleichtert. So wird auch
die gemeinhin geforderte Doppelstrategie von
Strafverfolgung und Aufklärung umgesetzt. Zu Protokoll gegebene Reden
Sibylle LaurischkIch bin sehr froh, dass die Wichtigkeit der
ausdrücklichen strafrechtlichen Regelung auch von so vielen
meiner Kolleginnen und Kollegen mitgetragen wird, ganz
unabhängig von ihrer Partei- und Fraktionszugehörigkeit.
Ich bin sicher, dass sich noch mehr Kolleginnen und
Kollegen anschließen werden.
Damit ist aber der Kampf gegen
Genitalverstümmelung leider noch nicht am Ende. Notwendig sind
Präventionsmaßnahen und Aufklärungsarbeit. Gleichzeitig ist
die Entwicklungshilfe für die Entwicklungsländer zu
überdenken, die noch nicht den Kampf gegen die
Genitalverstümmelung aufgenommen haben, wie dies auch
Dr. Guido Westerwelle unlängst in einem „SPIEGEL“-
Interview vom 12. Mai 2009 gefordert hat. Der Beschluss
des Deutschen Bundestages vom 26. Juni 2008 ist auch in
sofern umzusetzen, als die interministerielle
Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und
Nichtregierungsorganisationen noch nicht effizient arbeitet. Überdies ist es
fragwürdig, warum das BMZ hier die Federführung
haben sollte, geht es doch überwiegend um die
Koordinierung der Präventionsarbeit im Inland.
Dieser Gruppenantrag ist ein klares Bekenntnis zur
Wahrung der Menschenrechte. Er soll auch Grundlage
für präventive Arbeit gegen die traumatisierende Praxis
der Genitalverstümmelung sein, hier wie in der Welt.