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Rede von Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) – Drucksache 16/12910

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 37: Drucksache 16/12910 –.

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Text

Rede von Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) – Drucksache 16/12910 Ich möchte mit dem Verbindenden beginnen. Die grundsätzliche Position der Linken zur weiblichen Genitalverstümmelung ist eindeutig: Sie ist eine schwere Körperverletzung, die sowohl in der Bundesrepublik als auch als Auslandsstraftat verfolgt werden muss. Das ist unstrittig. Sie ist weder mit Tradition, Kultur noch Glauben zu rechtfertigen, sondern stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar, unter deren physischen und psychischen Folgen die betroffenen Frauen ein Leben lang leiden. Da eine Genitalverstümmelung fast immer im Kindesalter vorgenommen wird, ist auch das Ziel ausdrücklich unstrittig, den Beginn der Verjährungsfrist auf das 18. Lebensjahr zu verschieben. Aber damit enden auch schon die Übereinstimmungen zwischen den Positionen der Linken und dem vorliegenden Gesetzentwurf. Auch wenn wir eine ausdrückliche Aufnahme der Genitalverstümmelung als Straftatbestand wollen: Aus unserer Sicht wäre es für die angestrebte Schließung rechtlicher Schutzlücken eindeutiger, die Genitalverstümmelung als gesonderten Tatbestand bei den Tatbeständen gegen die sexuelle Selbstbestimmung Schutzbefohlener anzusiedeln, wie das ja auch zum Beispiel von Kollegin Laurischk ausgedacht worden war. Das wäre dem angegriffenen Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen in seinen unterschiedlichen Formen auch angemessen. Es würde ehrlich beim Namen genannt, was mit Genitalverstümmelungen in Wirklichkeit erreicht werden soll: Frauen dauerhaft der sexuellen Selbstbestimmung und eines Teils ihrer Persönlichkeit zu berauben. Aber diese Diskussion zur rechtlichen Einordnung ist nicht unser größtes Problem. Viel schwerer wiegen für uns die aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen des vorlie-genden Gesetzentwurfs. Als Gesetzgeber haben wir selbstverständlich auch die Pflicht, die Folgen unserer Regelungen für Opfer und Tatbeteiligte im Blick zu behalten. Im vorliegenden Fall bedeutet das, die Folgen einer Verurteilung der Eltern wegen Beihilfe oder Anstiftung zur Genitalverstümmelung zu bedenken. Die betroffenen Familien werden nach einer solchen Verurteilung mit hoher Wahrscheinlichkeit abgeschoben, vermutlich sogar in das Land der Tat – getrennt von ihren Töchtern oder mit diesen gemeinsam. Beides ist kaum im Interesse des Kindeswohls. Deshalb fordern wir die Autorinnen und Autoren des Antrags erneut auf, den Gesetzentwurf so zu ändern, dass in § 56 Aufenthaltsgesetz eine Abschiebung infolge einer Verurteilung wegen Genitalverstümmelung ausgeschlossen wird. Sonst ist der Gesetzentwurf für uns nicht zustimmungsfähig. Sie werden sich sicher erinnern, dass meine Fraktion vor zwei Jahren einen Antrag zur Genitalverstümmelung eingebracht hat, der einen besonderen Schwerpunkt auf Prävention und Hilfe für die Betroffenen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene gesetzt hat. Leider wurde dieser Antrag damals von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Es ist aus Sicht der Linken aber nach wie vor allzu kurz gedacht, vor allem auf Abschreckung durch Strafe zu setzen. Aufklärung, Kooperation mit Organisationen, die sich vor Ort gegen Genitalverstümmelung engagieren, und die Schaffung einer zentralen Stelle zur Koordination und Vernetzung der Initiativen gegen Genitalverstümmelung in der Bundesrepublik bleiben deshalb weiter wichtige Forderungen der Linken. Denn wo bestraft werden muss, kommen wir für das Opfer ohnehin zu spät. Es gehört zu einer ernsthaften Diskussion zu bedenken, dass die Maßnahmen gegen die Täterinnen die Zugänge zu den Gemeinschaften nicht versperren dürfen. Wir brauchen ihre Unterstützung für ein wirksames gemeinsames Handlungskonzept. Im vorliegenden Gesetzentwurf fehlt dieser Ansatz der Verhinderung von Genitalverstümmelungen durch Hilfe, Aufklärung und Beratung und der Hilfe für Betroffene vollständig. Deshalb werden wir unsere Vorschläge in die kommenden Debatten im Ausschuss und die zweite und dritte Lesung im Plenum erneut einbringen, denn sie sind dringender denn je. Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Grünen haben im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes 1999 durchgesetzt, dass drohende Genitalverstümmelung als eigenständiger Asylgrund anerkannt werden kann. 1997 haben wir die Diskussion in der Öffentlichkeit mit einer großen Fachanhörung im Bundestag überhaupt erst in Gang gesetzt und mit einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen dafür gesorgt, dass das Thema im Parlament behandelt wurde. Vor über zwei Jahren haben wir Grünen die Bundesregierung mit unserem Antrag „Mädchen und Frauen vor Genitalverstümmelung schützen“ dazu aufgefordert, endlich wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz vor Genitalverstümmlung in Deutschland zu ergreifen. Dieser wurde von der Großen Koalition abge-Zu Protokoll gegebene Reden Irmingard Schewe-Gerigklehnt. Doch wir haben nicht aufgegeben, parteiübergreifend über dieses Thema zu diskutieren und gemeinsames Handeln voranzubringen. Genitalverstümmlung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Sie hinterlässt lebenslange irreparable körperliche und seelische Schädigungen bei den Mädchen und jungen Frauen. Es handelt sich hierbei auch um ein deutsches Problem. Durch Migration und Flucht leben heute immer mehr Frauen in Europa, die in ihren Herkunftsländern beschnitten wurden. Und es gibt Eltern, die auch hier glauben, diese grausame Praxis sei für ihre Töchter unbedingt notwendig. In Deutschland leben nach Schätzungen der Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes mindestens 20 000 von Genitalverstümmlung betroffene Frauen sowie 4 000 bis 5 000 Mädchen, die davon bedroht sind. Die erlittenen Verletzungen sind niemals revidierbar. Weder Religion noch Tradition können diesen Eingriff rechtfertigen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf fordern wir eine ausdrückliche Aufnahme der grausamen Praktik in den Straftatbestand der schweren Körperverletzung. Auch die Mehrzahl der Sachverständigen in der Ausschussanhörung sah dies als notwendig an. Ich möchte hierfür eindringlich werben. Eine ausdrückliche Aufnahme als einfache Körperverletzung würde den schrecklichen Folgen der Verletzung nicht gerecht werden. Als eine einfache Körperverletzung ist Genitalverstümmelung ohnehin anzusehen. Es kann aber nicht angehen, dass der Verlust eines wichtigen Körpergliedes oder der Fortpflanzungsfähigkeit eine schwere Körperverletzung darstellen, aber eine teilweise oder vollständige Amputation eines weiblichen Geschlechtsorgans „nicht so schlimm“ sein soll. Hier müssen wir konsequent sein. Mit der Gesetzesänderung wird Rechtsklarheit und Transparenz bei allen Beteiligten wie medizinischem und juristischem Fachpersonal, Lehrerinnen und Lehrern und Eltern hergestellt. Für die Betroffenen wird eine rechtliche Schutzlücke in aktuellen Gefährdungslagen endlich geschlossen. Die meisten Betroffenen sind zum Zeitpunkt der Beschneidung minderjährig, und der Weg bis zu einer Strafanzeige wegen des innerfamiliären Konflikts ist schwierig und langwierig. Daher wollen wir, dass die Verjährungsfrist erst mit dem 18. Lebensjahr der Mädchen einsetzt. Dies ist bereits bei der gesetzlichen Regelung des sexuellen Missbrauchs so vorgesehen.Aufgrund der hohen Anzahl „Ferienbeschneidungen“ im Ausland – ich nenne das nur in Anführungszeichen, denn die Bezeichnung beschönigt die Brutalität solcher Vorgänge – muss darüber hinaus die Genitalverstümmlung in den Katalog der Auslandsstraftaten im StGB aufgenommen werden. Somit kann sichergestellt werden, dass eine Genitalverstümmelung während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland trotzdem dem deutschen Strafrecht unterliegt. Mehrfach habe ich dazu aufgefordert, bei dem Thema Genitalverstümmlung parteiübergreifend zu arbeiten. Nach den vielen Gesprächen und Verhandlungsrunden liegt nun ein Gruppengesetzentwurf vor, mit dem Genitalverstümmlung ausdrücklich ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden soll. Dies wäre ein klares Signal an Ärzte und Ärztinnen, Eltern und Opfer: Eine solche Menschenrechtsverletzung wird von unserem Staat nicht geduldet. Es ist endlich an der Zeit, bei dem Thema Genitalverstümmlung nicht länger auf die Zustände in anderen Ländern zu verweisen, sondern vor Ort tätig zu werden. Der Staat hat die Pflicht, gefährdete Mädchen und Frauen vor Genitalverstümmlung zu schützen. Im Übrigen fordert uns auch das Europäische Parlament dazu auf. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein wichtiger Beitrag hierzu und soll ein klares Zeichen setzen. Es gibt noch viele Vorbehalte. Ich stehe weiter bereit, die Zweifler in Gesprächen zu überzeugen. Eine Ablehnung wäre ein denkbar schlechtes Signal. Ich fordere Sie auf: Unterstützen Sie den Gesetzentwurf!

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