Rede von Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) – Drucksache 16/12910
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 37: Drucksache 16/12910 –.
Text
Rede von Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) – Drucksache 16/12910
Ich möchte mit dem Verbindenden beginnen. Die
grundsätzliche Position der Linken zur weiblichen
Genitalverstümmelung ist eindeutig: Sie ist eine schwere
Körperverletzung, die sowohl in der Bundesrepublik als auch
als Auslandsstraftat verfolgt werden muss. Das ist
unstrittig. Sie ist weder mit Tradition, Kultur noch Glauben
zu rechtfertigen, sondern stellt eine schwere
Menschenrechtsverletzung dar, unter deren physischen und
psychischen Folgen die betroffenen Frauen ein Leben lang
leiden. Da eine Genitalverstümmelung fast immer im
Kindesalter vorgenommen wird, ist auch das Ziel
ausdrücklich unstrittig, den Beginn der Verjährungsfrist auf
das 18. Lebensjahr zu verschieben. Aber damit enden
auch schon die Übereinstimmungen zwischen den
Positionen der Linken und dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Auch wenn wir eine ausdrückliche Aufnahme der
Genitalverstümmelung als Straftatbestand wollen: Aus
unserer Sicht wäre es für die angestrebte Schließung
rechtlicher Schutzlücken eindeutiger, die
Genitalverstümmelung als gesonderten Tatbestand bei den Tatbeständen
gegen die sexuelle Selbstbestimmung Schutzbefohlener
anzusiedeln, wie das ja auch zum Beispiel von Kollegin
Laurischk ausgedacht worden war. Das wäre dem
angegriffenen Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung von
Frauen und Mädchen in seinen unterschiedlichen
Formen auch angemessen. Es würde ehrlich beim Namen
genannt, was mit Genitalverstümmelungen in Wirklichkeit
erreicht werden soll: Frauen dauerhaft der sexuellen
Selbstbestimmung und eines Teils ihrer Persönlichkeit zu
berauben.
Aber diese Diskussion zur rechtlichen Einordnung ist
nicht unser größtes Problem. Viel schwerer wiegen für
uns die aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen des vorlie-genden Gesetzentwurfs. Als Gesetzgeber haben wir
selbstverständlich auch die Pflicht, die Folgen unserer
Regelungen für Opfer und Tatbeteiligte im Blick zu
behalten. Im vorliegenden Fall bedeutet das, die Folgen einer
Verurteilung der Eltern wegen Beihilfe oder Anstiftung
zur Genitalverstümmelung zu bedenken. Die betroffenen
Familien werden nach einer solchen Verurteilung mit
hoher Wahrscheinlichkeit abgeschoben, vermutlich sogar in
das Land der Tat – getrennt von ihren Töchtern oder mit
diesen gemeinsam. Beides ist kaum im Interesse des
Kindeswohls. Deshalb fordern wir die Autorinnen und
Autoren des Antrags erneut auf, den Gesetzentwurf so zu
ändern, dass in § 56 Aufenthaltsgesetz eine Abschiebung
infolge einer Verurteilung wegen Genitalverstümmelung
ausgeschlossen wird. Sonst ist der Gesetzentwurf für uns
nicht zustimmungsfähig.
Sie werden sich sicher erinnern, dass meine Fraktion
vor zwei Jahren einen Antrag zur Genitalverstümmelung
eingebracht hat, der einen besonderen Schwerpunkt auf
Prävention und Hilfe für die Betroffenen auf
internationaler, europäischer und nationaler Ebene gesetzt hat.
Leider wurde dieser Antrag damals von allen anderen
Fraktionen abgelehnt.
Es ist aus Sicht der Linken aber nach wie vor allzu kurz
gedacht, vor allem auf Abschreckung durch Strafe zu
setzen. Aufklärung, Kooperation mit Organisationen, die
sich vor Ort gegen Genitalverstümmelung engagieren,
und die Schaffung einer zentralen Stelle zur Koordination
und Vernetzung der Initiativen gegen
Genitalverstümmelung in der Bundesrepublik bleiben deshalb weiter
wichtige Forderungen der Linken. Denn wo bestraft werden
muss, kommen wir für das Opfer ohnehin zu spät.
Es gehört zu einer ernsthaften Diskussion zu
bedenken, dass die Maßnahmen gegen die Täterinnen die
Zugänge zu den Gemeinschaften nicht versperren dürfen.
Wir brauchen ihre Unterstützung für ein wirksames
gemeinsames Handlungskonzept. Im vorliegenden
Gesetzentwurf fehlt dieser Ansatz der Verhinderung von
Genitalverstümmelungen durch Hilfe, Aufklärung und
Beratung und der Hilfe für Betroffene vollständig.
Deshalb werden wir unsere Vorschläge in die
kommenden Debatten im Ausschuss und die zweite und dritte
Lesung im Plenum erneut einbringen, denn sie sind
dringender denn je.
Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN):
Die Grünen haben im Rahmen des
Zuwanderungsgesetzes 1999 durchgesetzt, dass drohende
Genitalverstümmelung als eigenständiger Asylgrund anerkannt werden
kann. 1997 haben wir die Diskussion in der Öffentlichkeit
mit einer großen Fachanhörung im Bundestag überhaupt
erst in Gang gesetzt und mit einem gemeinsamen Antrag
aller Fraktionen dafür gesorgt, dass das Thema im
Parlament behandelt wurde. Vor über zwei Jahren haben wir
Grünen die Bundesregierung mit unserem Antrag
„Mädchen und Frauen vor Genitalverstümmelung schützen“
dazu aufgefordert, endlich wirkungsvolle Maßnahmen
zum Schutz vor Genitalverstümmlung in Deutschland zu
ergreifen. Dieser wurde von der Großen Koalition abge-Zu Protokoll gegebene Reden
Irmingard Schewe-Gerigklehnt. Doch wir haben nicht aufgegeben,
parteiübergreifend über dieses Thema zu diskutieren und gemeinsames
Handeln voranzubringen.
Genitalverstümmlung ist eine schwere
Menschenrechtsverletzung. Sie hinterlässt lebenslange irreparable
körperliche und seelische Schädigungen bei den
Mädchen und jungen Frauen. Es handelt sich hierbei auch um
ein deutsches Problem. Durch Migration und Flucht
leben heute immer mehr Frauen in Europa, die in ihren
Herkunftsländern beschnitten wurden. Und es gibt
Eltern, die auch hier glauben, diese grausame Praxis sei für
ihre Töchter unbedingt notwendig. In Deutschland leben
nach Schätzungen der Menschenrechtsorganisation Terre
des Femmes mindestens 20 000 von
Genitalverstümmlung betroffene Frauen sowie 4 000 bis 5 000 Mädchen,
die davon bedroht sind. Die erlittenen Verletzungen sind
niemals revidierbar. Weder Religion noch Tradition
können diesen Eingriff rechtfertigen.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf fordern wir eine
ausdrückliche Aufnahme der grausamen Praktik in den
Straftatbestand der schweren Körperverletzung. Auch die
Mehrzahl der Sachverständigen in der
Ausschussanhörung sah dies als notwendig an. Ich möchte hierfür
eindringlich werben. Eine ausdrückliche Aufnahme als
einfache Körperverletzung würde den schrecklichen Folgen
der Verletzung nicht gerecht werden. Als eine einfache
Körperverletzung ist Genitalverstümmelung ohnehin
anzusehen. Es kann aber nicht angehen, dass der Verlust
eines wichtigen Körpergliedes oder der
Fortpflanzungsfähigkeit eine schwere Körperverletzung darstellen, aber
eine teilweise oder vollständige Amputation eines
weiblichen Geschlechtsorgans „nicht so schlimm“ sein soll.
Hier müssen wir konsequent sein. Mit der
Gesetzesänderung wird Rechtsklarheit und Transparenz bei allen
Beteiligten wie medizinischem und juristischem
Fachpersonal, Lehrerinnen und Lehrern und Eltern hergestellt. Für
die Betroffenen wird eine rechtliche Schutzlücke in
aktuellen Gefährdungslagen endlich geschlossen.
Die meisten Betroffenen sind zum Zeitpunkt der
Beschneidung minderjährig, und der Weg bis zu einer
Strafanzeige wegen des innerfamiliären Konflikts ist schwierig
und langwierig. Daher wollen wir, dass die
Verjährungsfrist erst mit dem 18. Lebensjahr der Mädchen einsetzt.
Dies ist bereits bei der gesetzlichen Regelung des
sexuellen Missbrauchs so vorgesehen.Aufgrund der hohen Anzahl „Ferienbeschneidungen“
im Ausland – ich nenne das nur in Anführungszeichen,
denn die Bezeichnung beschönigt die Brutalität solcher
Vorgänge – muss darüber hinaus die
Genitalverstümmlung in den Katalog der Auslandsstraftaten im StGB
aufgenommen werden. Somit kann sichergestellt werden,
dass eine Genitalverstümmelung während eines
vorübergehenden Aufenthalts im Ausland trotzdem dem
deutschen Strafrecht unterliegt.
Mehrfach habe ich dazu aufgefordert, bei dem Thema
Genitalverstümmlung parteiübergreifend zu arbeiten.
Nach den vielen Gesprächen und Verhandlungsrunden
liegt nun ein Gruppengesetzentwurf vor, mit dem
Genitalverstümmlung ausdrücklich ins Strafgesetzbuch
aufgenommen werden soll. Dies wäre ein klares Signal an Ärzte
und Ärztinnen, Eltern und Opfer: Eine solche
Menschenrechtsverletzung wird von unserem Staat nicht geduldet.
Es ist endlich an der Zeit, bei dem Thema
Genitalverstümmlung nicht länger auf die Zustände in anderen
Ländern zu verweisen, sondern vor Ort tätig zu werden. Der
Staat hat die Pflicht, gefährdete Mädchen und Frauen vor
Genitalverstümmlung zu schützen. Im Übrigen fordert
uns auch das Europäische Parlament dazu auf. Der
vorgelegte Gesetzentwurf ist ein wichtiger Beitrag hierzu
und soll ein klares Zeichen setzen. Es gibt noch viele
Vorbehalte. Ich stehe weiter bereit, die Zweifler in
Gesprächen zu überzeugen. Eine Ablehnung wäre ein denkbar
schlechtes Signal. Ich fordere Sie auf: Unterstützen Sie
den Gesetzentwurf!
Relationen
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