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Rede von Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 16/193

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.

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Rede von Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 16/193 Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Europäische Rat wird sich in wenigen Tagen mit der Sicherheit von Einlagen bei Banken und Sparkassen beschäftigen. Seit 1994 gibt es eine Richtlinie, durch die die Sicherheit von Einlagen geregelt wird. Nach den Turbulenzen an den Finanzmärkten ist es jetzt aber unsere politische Aufgabe, den Änderungen Rechnung zu tragen und dementsprechend die Änderungen dieser Richtlinie vorzunehmen, damit das Vertrauen in die Finanzmärkte wieder gestärkt wird. Hinsichtlich der Banken in Deutschland haben wir sicherlich ganz hervorragende Sicherheits- und Schutzeinrichtungen, doch der wichtigste Schritt für die Bürger war die Erklärung der Bundeskanzlerin, der Bundesregierung und des Bundesfinanzministers, dass die Einlagen in Deutschland gesichert sind. Das war der wichtigste Schritt in Deutschland, um wieder Vertrauen zu schaffen. Seit 1994 gibt es in Deutschland und auch in Europa eine gesetzliche Einlagensicherung. Durch diese werden den Kunden 90 Prozent ihrer Einlagen auf dem Konto garantiert. Das bedeutet also einen Schutz der Guthaben auf den Konten, der Sparbriefe, der Sparbücher und der Termingelder, der sogenannten Festgelder – allerdings begrenzt auf maximal 20 000 Euro. Das gilt nicht nur für Private, sondern auch für Gewerbetreibende, für Freiberufler und insbesondere auch für die mittelständischen Unternehmen. Jetzt soll die europaweite Sicherung der Einlagen kurzfristig und schnell auf 50 000 Euro und bis 2011 möglicherweise auf 100 000 Euro angehoben werden. Das wird 90 Prozent aller Einlagen der Bürger und der kleinen Unternehmen umfassen. Durch diese Entschei-dung wird weiteres Vertrauen geschaffen, und sie wird von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nachdrücklich unterstützt. Dazu gehört auch, dass der Selbstbehalt des einzelnen Bürgers von 10 Prozent wegfallen wird. Der Entwurf der Richtlinie enthielt aber eine nicht akzeptable Bestimmung. Der Schutz sollte auf Privatpersonen begrenzt werden. Damit wäre ein großer Teil des Mittelstandes aus dem Schutzbereich, der mit dieser Richtlinie verbunden ist, herausgedrängt worden. Der Mittelstand als tragende Säule wäre schwer beschädigt worden. Erst die Beharrlichkeit der Bundesregierung hat dazu geführt, dass auch die Einlagen von mittelständischen Betrieben geschützt bleiben. Das ist ein wichtiger Erfolg für die Unternehmen und die Sicherung der Arbeitsplätze in Deutschland. Beachten Sie bitte, dass die gesetzliche Einlagensicherung nur eine Basisabsicherung ist; denn die deutschen Kreditinstitute gehen weit über diese Regelungen hinaus. Jede Säule unseres Bankensystems hat einen eigenen, ergänzenden Sicherungsfonds. Der Einlagen- und Sicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken garantiert auch bei Kleinstbanken Einlagen von bis zu 1,5 Millionen Euro je Anleger. Die Sparkassen sowie die Raiffeisenbanken und Volksbanken gehen sogar noch weiter und garantieren die vollständige Absicherung aller Einlagen ihrer Kunden. Ist deshalb eine europäische Lösung möglicherweise überflüssig? Nein, in der europäischen Regelung wird genau definiert, was mindestens abzusichern ist, wann der Anspruch festgestellt werden muss und dass nach der aktuellen Vorlage bereits nach 20 Arbeitstagen für jeden einzelnen Anleger Entschädigung geleistet werden muss. Für die einzelnen Bürger ist es natürlich entscheidend, ob ihre Geldanlage bei der Bank gesichert ist oder verloren gehen kann. Will der Bürger einen höheren Ertrag erzielen, muss er ein höheres Risiko eingehen. Da aber die Anbieter von Finanzprodukten einen Wissensvorsprung haben, muss der Anleger meines Erachtens jederzeit darüber informiert sein, ob seine Anlage geschützt ist, ob sie den Schutz einer Sicherungseinrichtung hat. Dann werden auch keine Papiere gekauft oder verkauft, die für eine Altersvorsorge überhaupt nicht geeignet sind. Die Unsicherheit bei den Bürgern ist nach wie vor sehr groß. Viele haben ihre Guthaben beispielsweise aus offenen Immobilienfonds, offenen Investmentfonds und auch aus Geldmarktfonds abgezogen, obwohl diese als sogenannte Sondervermögen von der Pleite einer Bank oder Investmentgesellschaft überhaupt nicht betroffen wären. Hier liegt das Risiko nur innerhalb der Anlage, innerhalb des Fonds. Es ist unsere Aufgabe, insgesamt Rahmenbedingungen für einen leistungsfähigen Finanzplatz in Deutschland und Europa zu schaffen. Wer sein Geld sicher anlegen will und damit auf höhere Renditen verzichtet, muss sich darauf verlassen können, dass seine Anlage hier geschützt ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung konnte in den Vorverhandlungen zum Europäischen Rat zahlreiche Verbesserungen erreichen. Gemeinsam mit der Einlagensicherung deutscher Banken und Sparkassen werden die neuen europäischen Vorschriften den Schutz der Anleger stärken und das Vertrauen in das finanzielle Sicherheitsnetz erhalten. Das ist ein wichtiger Erfolg für die Sparer und Anleger in Deutschland. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

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