Rede von Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 16/193
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 16/193
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Europäische Rat wird sich in wenigen Tagen mit der
Sicherheit von Einlagen bei Banken und Sparkassen
beschäftigen.
Seit 1994 gibt es eine Richtlinie, durch die die
Sicherheit von Einlagen geregelt wird. Nach den Turbulenzen
an den Finanzmärkten ist es jetzt aber unsere politische
Aufgabe, den Änderungen Rechnung zu tragen und
dementsprechend die Änderungen dieser Richtlinie
vorzunehmen, damit das Vertrauen in die Finanzmärkte
wieder gestärkt wird.
Hinsichtlich der Banken in Deutschland haben wir
sicherlich ganz hervorragende Sicherheits- und
Schutzeinrichtungen, doch der wichtigste Schritt für die Bürger
war die Erklärung der Bundeskanzlerin, der
Bundesregierung und des Bundesfinanzministers, dass die
Einlagen in Deutschland gesichert sind. Das war der
wichtigste Schritt in Deutschland, um wieder Vertrauen zu
schaffen.
Seit 1994 gibt es in Deutschland und auch in Europa
eine gesetzliche Einlagensicherung. Durch diese
werden den Kunden 90 Prozent ihrer Einlagen auf dem
Konto garantiert. Das bedeutet also einen Schutz der
Guthaben auf den Konten, der Sparbriefe, der
Sparbücher und der Termingelder, der sogenannten Festgelder –
allerdings begrenzt auf maximal 20 000 Euro. Das gilt
nicht nur für Private, sondern auch für
Gewerbetreibende, für Freiberufler und insbesondere auch für die
mittelständischen Unternehmen.
Jetzt soll die europaweite Sicherung der Einlagen
kurzfristig und schnell auf 50 000 Euro und bis 2011
möglicherweise auf 100 000 Euro angehoben werden.
Das wird 90 Prozent aller Einlagen der Bürger und der
kleinen Unternehmen umfassen. Durch diese Entschei-dung wird weiteres Vertrauen geschaffen, und sie wird
von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nachdrücklich
unterstützt. Dazu gehört auch, dass der Selbstbehalt des
einzelnen Bürgers von 10 Prozent wegfallen wird.
Der Entwurf der Richtlinie enthielt aber eine nicht
akzeptable Bestimmung. Der Schutz sollte auf
Privatpersonen begrenzt werden. Damit wäre ein großer Teil des
Mittelstandes aus dem Schutzbereich, der mit dieser
Richtlinie verbunden ist, herausgedrängt worden. Der
Mittelstand als tragende Säule wäre schwer beschädigt
worden.
Erst die Beharrlichkeit der Bundesregierung hat dazu
geführt, dass auch die Einlagen von mittelständischen
Betrieben geschützt bleiben. Das ist ein wichtiger Erfolg
für die Unternehmen und die Sicherung der
Arbeitsplätze in Deutschland.
Beachten Sie bitte, dass die gesetzliche
Einlagensicherung nur eine Basisabsicherung ist; denn die
deutschen Kreditinstitute gehen weit über diese Regelungen
hinaus. Jede Säule unseres Bankensystems hat einen
eigenen, ergänzenden Sicherungsfonds. Der Einlagen-
und Sicherungsfonds des Bundesverbands deutscher
Banken garantiert auch bei Kleinstbanken Einlagen von
bis zu 1,5 Millionen Euro je Anleger. Die Sparkassen
sowie die Raiffeisenbanken und Volksbanken gehen sogar
noch weiter und garantieren die vollständige
Absicherung aller Einlagen ihrer Kunden.
Ist deshalb eine europäische Lösung möglicherweise
überflüssig? Nein, in der europäischen Regelung wird
genau definiert, was mindestens abzusichern ist, wann
der Anspruch festgestellt werden muss und dass nach der
aktuellen Vorlage bereits nach 20 Arbeitstagen für jeden
einzelnen Anleger Entschädigung geleistet werden
muss.
Für die einzelnen Bürger ist es natürlich
entscheidend, ob ihre Geldanlage bei der Bank gesichert ist oder
verloren gehen kann. Will der Bürger einen höheren
Ertrag erzielen, muss er ein höheres Risiko eingehen. Da
aber die Anbieter von Finanzprodukten einen
Wissensvorsprung haben, muss der Anleger meines Erachtens
jederzeit darüber informiert sein, ob seine Anlage geschützt ist,
ob sie den Schutz einer Sicherungseinrichtung hat. Dann
werden auch keine Papiere gekauft oder verkauft, die für
eine Altersvorsorge überhaupt nicht geeignet sind.
Die Unsicherheit bei den Bürgern ist nach wie vor
sehr groß. Viele haben ihre Guthaben beispielsweise aus
offenen Immobilienfonds, offenen Investmentfonds und
auch aus Geldmarktfonds abgezogen, obwohl diese als
sogenannte Sondervermögen von der Pleite einer Bank
oder Investmentgesellschaft überhaupt nicht betroffen
wären. Hier liegt das Risiko nur innerhalb der Anlage,
innerhalb des Fonds.
Es ist unsere Aufgabe, insgesamt
Rahmenbedingungen für einen leistungsfähigen Finanzplatz in
Deutschland und Europa zu schaffen. Wer sein Geld sicher
anlegen will und damit auf höhere Renditen verzichtet, muss
sich darauf verlassen können, dass seine Anlage hier
geschützt ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die
Bundesregierung konnte in den Vorverhandlungen zum Europäischen
Rat zahlreiche Verbesserungen erreichen. Gemeinsam
mit der Einlagensicherung deutscher Banken und
Sparkassen werden die neuen europäischen Vorschriften den
Schutz der Anleger stärken und das Vertrauen in das
finanzielle Sicherheitsnetz erhalten. Das ist ein wichtiger
Erfolg für die Sparer und Anleger in Deutschland.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD)