Rede von Jörg-Otto Spiller (SPD) – Drucksachen 16/12255, 16/12599
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 5 und 6: Drucksachen 16/12255, 16/12599 –.
Text
Rede von Jörg-Otto Spiller (SPD) – Drucksachen 16/12255, 16/12599
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! An den Finanzmärkten kehrt allmählich wieder
mehr Ruhe ein. Die Nervosität lässt ein Stück weit nach,
allerdings weniger bei den Profis als beim breiten
Publikum. Dass die Bevölkerung in Deutschland beim
Umgang mit dieser Finanzkrise so viel Besonnenheit zeigt
– eigentlich sogar von Anfang an gezeigt hat –, liegt zu
einem guten Teil daran, dass wir in Deutschland seit
langem ein sehr gutes System der Einlagensicherung bei
Banken und Sparkassen haben.
Der Gesetzentwurf, den wir heute verabschieden
wollen, wird in diesem Bereich noch einige Verbesserungen
bringen. Aber wir haben schon heute – das will ich kurz
darlegen – ein richtig gutes System der
Einlagensicherung. Die Kunden von Sparkassen, aber auch die
Kunden von Genossenschaftsbanken, also von Volks- und
Raiffeisenbanken, sind ohne Einschränkung dadurch
geschützt, dass es innerhalb dieser Institutsgruppen einen
Haftungsverbund gibt. Jede Sparkasse kann sich darauf
verlassen, dass im Notfall, falls sie in Schwierigkeiten
sein sollte, die übrigen Sparkassen zu ihr stehen. Das ist
eine sehr solide Grundlage. Bei den
Genossenschaftsbanken funktioniert der Haftungsverbund ganz ähnlich.
(Frank Schäffler [FDP]: Darum geht es in dem
Gesetz aber gar nicht!)
Die Banken, die dem privaten Sektor zuzurechnen
sind, gehören ganz überwiegend dem
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken an.
Dort sind alle Einlagen von Nichtbanken, also nicht nur
Jörg-Otto Spillervon Privatpersonen, sondern auch von Unternehmen und
Gebietskörperschaften, im Individualfall bis zur Höhe
von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank
abgesichert. Das ist eine starke Absicherung.
In dem extremen Fall, dass mehrere große Banken in
Schwierigkeiten geraten, wäre natürlich – das ist immer
so bei Sicherungseinrichtungen – die Frage zu stellen:
Reichen die Mittel aus? Deswegen war es, denke ich,
eine kluge Entscheidung, dass die Bundeskanzlerin und
der Bundesfinanzminister im Herbst vorigen Jahres
gesagt haben: Es gibt eine Patronatserklärung. Für den
Fall, dass eine Einlagensicherung überfordert sein sollte,
steht der Staat den Einlegern schützend bei.
Das bisherige System von Anlegerschutz und
Einlagensicherung – das muss man freimütig anerkennen –
hatte an einer Stelle Lücken. Das betrifft die
Entschädigungseinrichtung für den Bereich von
Wertpapierhandelsunternehmen. Es hat einen spektakulären Fall gegeben,
der sehr deutlich gemacht hat, wie viele
Unzulänglichkeiten in dem bisherigen System der Absicherung
bestehen. Das Einlagensicherungs- und
Anlegerentschädigungsgesetz wurde Anfang 1998 verabschiedet. Damals
war nicht erkennbar, dass es eine Reihe von
Schwierigkeiten geben könnte. Zum Glück muss man sagen: Es ist
erst durch diesen einen spektakulären Fall – Stichwort
„Phoenix“ – virulent geworden.
Was wir jetzt in dem Gesetzentwurf vorsehen, ist die
Umsetzung einer EU-Richtlinie im Bereich der
Einlagensicherung; das betrifft Einlagen bei Banken und
Sparkassen. Wir gehen über das, was bisher schon
gesetzlich vorgeschrieben ist, ein Stück hinaus. Für die
meisten Kunden von Banken in Deutschland wird sich
dadurch faktisch nichts ändern, weil das System bisher
schon voll ausreichend war.
Der Fortschritt beim Lückenschluss im Bereich der
Entschädigungseinrichtung für
Wertpapierhandelsunternehmen besteht meiner Ansicht nach nicht in erster Linie
darin – obwohl das auch wichtig ist –, dass die Regelung
von Beiträgen aus diesem Geschäftsbereich sehr viel
deutlicher und klarer wird als zuvor. Der eigentliche
Knackpunkt scheint mir zu sein, dass eindeutig
vorgeschrieben wird, dass sich auch solche Unternehmen, die
dem Wertpapierhandelssektor zuzurechnen sind und
dieser Entschädigungseinrichtung angehören, Prüfungen
gefallen lassen müssen, nicht nur durch die BaFin,
sondern auch im Auftrage der Entschädigungseinrichtung.
Dort muss rechtzeitig der Finger in die Wunde gelegt
werden, wenn es zu Mängeln kommt. Dort wird
intensiver, als es bisher geschehen ist, geprüft.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass diese Regelung, die
wir jetzt verabschieden wollen, großen Anklang finden
wird. Wie gesagt: Die Anhebung der Garantiesumme auf
50 000 Euro pro Kunde bedeutet für die meisten Kunden
einer Sparkasse, einer Genossenschaftsbank oder einer
privaten Bank, die dem Einlagensicherungssystem des
Bundesverbandes deutscher Banken angehört, faktisch
keine Änderung. Das war schon vorher so.
Das Ganze macht jedoch noch einmal deutlich, dass
sich der eine oder andere hat verlocken lassen, wenn ernächtens vor seinem PC gesessen und geschaut hat, ob
es für Tagesgeld vielleicht irgendwo anders auf der Welt
ein bisschen mehr Zinsen gibt. Es gibt da eine schöne
Insel im Nordatlantik, bekannt durch heißes Wasser. Wenn
für Tagesgeld Zinssätze angeboten werden, wie sie
eigentlich nur für eine zehnjährige Anlage zu erzielen sind,
sollte man auch die Unterzeile zur Kenntnis nehmen:
Zuständig ist der Einlagensicherungsfonds in Reykjavik. –
Das haben manche offenbar nicht so ernst genommen.
Ich glaube, es wäre ein gutes Ergebnis dieser Debatte,
wenn sich das Bewusstsein ausbreitete, dass es sich
lohnt, seine Ersparnisse dort anzulegen, wo es ein gutes
System der Einlagensicherung gibt, beispielsweise in der
Bundesrepublik Deutschland.
Relationen
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