polradar

Rede von Jörg-Otto Spiller (SPD) – Drucksachen 16/12255, 16/12599

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 5 und 6: Drucksachen 16/12255, 16/12599 –.

Im Graph öffnen

Text

Rede von Jörg-Otto Spiller (SPD) – Drucksachen 16/12255, 16/12599 Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An den Finanzmärkten kehrt allmählich wieder mehr Ruhe ein. Die Nervosität lässt ein Stück weit nach, allerdings weniger bei den Profis als beim breiten Publikum. Dass die Bevölkerung in Deutschland beim Umgang mit dieser Finanzkrise so viel Besonnenheit zeigt – eigentlich sogar von Anfang an gezeigt hat –, liegt zu einem guten Teil daran, dass wir in Deutschland seit langem ein sehr gutes System der Einlagensicherung bei Banken und Sparkassen haben. Der Gesetzentwurf, den wir heute verabschieden wollen, wird in diesem Bereich noch einige Verbesserungen bringen. Aber wir haben schon heute – das will ich kurz darlegen – ein richtig gutes System der Einlagensicherung. Die Kunden von Sparkassen, aber auch die Kunden von Genossenschaftsbanken, also von Volks- und Raiffeisenbanken, sind ohne Einschränkung dadurch geschützt, dass es innerhalb dieser Institutsgruppen einen Haftungsverbund gibt. Jede Sparkasse kann sich darauf verlassen, dass im Notfall, falls sie in Schwierigkeiten sein sollte, die übrigen Sparkassen zu ihr stehen. Das ist eine sehr solide Grundlage. Bei den Genossenschaftsbanken funktioniert der Haftungsverbund ganz ähnlich. (Frank Schäffler [FDP]: Darum geht es in dem Gesetz aber gar nicht!) Die Banken, die dem privaten Sektor zuzurechnen sind, gehören ganz überwiegend dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken an. Dort sind alle Einlagen von Nichtbanken, also nicht nur Jörg-Otto Spillervon Privatpersonen, sondern auch von Unternehmen und Gebietskörperschaften, im Individualfall bis zur Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank abgesichert. Das ist eine starke Absicherung. In dem extremen Fall, dass mehrere große Banken in Schwierigkeiten geraten, wäre natürlich – das ist immer so bei Sicherungseinrichtungen – die Frage zu stellen: Reichen die Mittel aus? Deswegen war es, denke ich, eine kluge Entscheidung, dass die Bundeskanzlerin und der Bundesfinanzminister im Herbst vorigen Jahres gesagt haben: Es gibt eine Patronatserklärung. Für den Fall, dass eine Einlagensicherung überfordert sein sollte, steht der Staat den Einlegern schützend bei. Das bisherige System von Anlegerschutz und Einlagensicherung – das muss man freimütig anerkennen – hatte an einer Stelle Lücken. Das betrifft die Entschädigungseinrichtung für den Bereich von Wertpapierhandelsunternehmen. Es hat einen spektakulären Fall gegeben, der sehr deutlich gemacht hat, wie viele Unzulänglichkeiten in dem bisherigen System der Absicherung bestehen. Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz wurde Anfang 1998 verabschiedet. Damals war nicht erkennbar, dass es eine Reihe von Schwierigkeiten geben könnte. Zum Glück muss man sagen: Es ist erst durch diesen einen spektakulären Fall – Stichwort „Phoenix“ – virulent geworden. Was wir jetzt in dem Gesetzentwurf vorsehen, ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie im Bereich der Einlagensicherung; das betrifft Einlagen bei Banken und Sparkassen. Wir gehen über das, was bisher schon gesetzlich vorgeschrieben ist, ein Stück hinaus. Für die meisten Kunden von Banken in Deutschland wird sich dadurch faktisch nichts ändern, weil das System bisher schon voll ausreichend war. Der Fortschritt beim Lückenschluss im Bereich der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen besteht meiner Ansicht nach nicht in erster Linie darin – obwohl das auch wichtig ist –, dass die Regelung von Beiträgen aus diesem Geschäftsbereich sehr viel deutlicher und klarer wird als zuvor. Der eigentliche Knackpunkt scheint mir zu sein, dass eindeutig vorgeschrieben wird, dass sich auch solche Unternehmen, die dem Wertpapierhandelssektor zuzurechnen sind und dieser Entschädigungseinrichtung angehören, Prüfungen gefallen lassen müssen, nicht nur durch die BaFin, sondern auch im Auftrage der Entschädigungseinrichtung. Dort muss rechtzeitig der Finger in die Wunde gelegt werden, wenn es zu Mängeln kommt. Dort wird intensiver, als es bisher geschehen ist, geprüft. Ich bin sehr zuversichtlich, dass diese Regelung, die wir jetzt verabschieden wollen, großen Anklang finden wird. Wie gesagt: Die Anhebung der Garantiesumme auf 50 000 Euro pro Kunde bedeutet für die meisten Kunden einer Sparkasse, einer Genossenschaftsbank oder einer privaten Bank, die dem Einlagensicherungssystem des Bundesverbandes deutscher Banken angehört, faktisch keine Änderung. Das war schon vorher so. Das Ganze macht jedoch noch einmal deutlich, dass sich der eine oder andere hat verlocken lassen, wenn ernächtens vor seinem PC gesessen und geschaut hat, ob es für Tagesgeld vielleicht irgendwo anders auf der Welt ein bisschen mehr Zinsen gibt. Es gibt da eine schöne Insel im Nordatlantik, bekannt durch heißes Wasser. Wenn für Tagesgeld Zinssätze angeboten werden, wie sie eigentlich nur für eine zehnjährige Anlage zu erzielen sind, sollte man auch die Unterzeile zur Kenntnis nehmen: Zuständig ist der Einlagensicherungsfonds in Reykjavik. – Das haben manche offenbar nicht so ernst genommen. Ich glaube, es wäre ein gutes Ergebnis dieser Debatte, wenn sich das Bewusstsein ausbreitete, dass es sich lohnt, seine Ersparnisse dort anzulegen, wo es ein gutes System der Einlagensicherung gibt, beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland.

Relationen