Rede von Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) – Drucksachen 16/12255, 16/12599
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 5 und 6: Drucksachen 16/12255, 16/12599 –.
Text
Rede von Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) – Drucksachen 16/12255, 16/12599
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das Wort „Vertrauen“ ist wohl der Begriff, der in denletzten beiden Jahren am häufigsten gebraucht wurde.
Vor allen Dingen ging es um fehlendes Vertrauen der
Banken untereinander und fehlendes Vertrauen zwischen
Bürger und Bank.
Im Herbst letzten Jahres konnten wir auf Bildern aus
England sehen, wie die Leute in Schlangen vor den
Banken standen und ihr Geld abheben wollten. Die
Bundeskanzlerin und der Bundesfinanzminister haben damals
eine Erklärung abgegeben, dass die deutschen Einlagen
sicher sind. Wir haben über die Einlagensicherung, die ja
ein aktuelles Thema ist, mehrere Debatten geführt. Der
Finanzwissenschaftler Professor Gerke hat bei diesen
Gesprächen deutlich gemacht, dass das
Krisenmanagement der Bundesregierung gerade in diesem Fall
besonders hohe Anerkennung verdient. Dem möchte ich mich
gerne anschließen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und
der SPD – Eduard Oswald [CDU/CSU]: Für
das Protokoll: Orkanartiger Beifall in den
Nachmittagsstunden im Plenum!)
Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die
Neuordnung der Einlagensicherung in Deutschland. Was
sind Einlagen? Einlagen sind Guthaben, Festgelder,
Spareinlagen bei Banken. Diese sind bisher bis zu einer
Summe von 20 000 Euro gesichert. Diese Summe
werden wir jetzt mit der Umsetzung einer europäischen
Richtlinie auf 50 000 Euro für jeden Kunden anpassen.
Wir haben darüber hinaus die Absicht, diesen Betrag bis
Ende nächsten Jahres auf 100 000 Euro zu erhöhen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist die Aufgabe
des Deutschen Bundestages, denjenigen, die ihr Geld
sicher anlegen wollen, deutlich zu machen, dass es auch
gesichert ist. Ein wichtiger Punkt ist auch, dass nicht nur
Privateinlagen gesichert sind, sondern auch die Einlagen
kleiner und mittlerer Unternehmen. Mit dieser Position
hat sich Deutschland auch in Europa durchsetzen
können. Ich denke, damit haben wir für unseren Mittelstand,
für die kleinen und mittleren Betriebe in unserem Lande
etwas Gutes getan.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU –
Eduard Oswald [CDU/CSU]: Das sieht auch
unser Koalitionspartner so! – Gegenruf der
Abg. Iris Gleicke [SPD]: Natürlich!)
Das zweite große Thema, um das es in diesem
Gesetzentwurf geht, ist die Entschädigung von Anlegern.
Wir haben in Deutschland, wie Herr Kollege Spiller
gesagt hat, ein hervorragendes Sicherungssystem. Sie
kennen die drei Säulen: Raiffeisenbanken, Sparkassen und
andere öffentlich-rechtliche Banken, private Banken.
Bei den Raiffeisen- und Volksbanken und bei den
Sparkassen gibt es eine eigene Institutssicherung. Bei den
anderen Banken gibt es einen Einlagensicherungsfonds,
durch den mit bis zu 30 Prozent des Eigenkapitals der
betroffenen Bank für jeden einzelnen Kunden gehaftet
wird.
Im Zusammenhang mit der Einlagensicherung von
Wertpapierhandelsunternehmen begleitet uns aber
natürlich auch der Fall Phoenix. Hier sind 30 000 Anleger, die
jeweils im Durchschnitt 20 000 Euro angelegt haben, be-
Klaus-Peter Flosbachtroffen. Insgesamt wird ein Schaden von voraussichtlich
200 Millionen Euro entstehen. Herr Schäffler, ich
stimme Ihnen zu: Hier haben die Wirtschaftsprüfer, die
Banken, die Aufsichtsräte und die Aufsichtsbehörde in
der Tat versagt.
Es hat genügend Vorschläge dafür gegeben, die
Neuordnung der Anlegerentschädigung in Deutschland in
dieser Phase von der Neuordnung der Einlagensicherung
zu trennen. In den Fachgesprächen und Anhörungen hat
sich aber ergeben, dass wir das nicht voneinander
trennen dürfen, sondern jetzt Regelungen dafür finden
müssen, die Einlagensicherung und die
Anlegerentschädigung in Deutschland deutlich zu verbessern.
Die Frage war, ob wir auf Regelungen seitens der
Europäischen Union warten sollen. Dort wird dieses Thema
natürlich nach wie vor diskutiert. Es gibt
Konsultationsprozesse, und es wird bald auch wieder eine neue
Vorlage geben. Seit 1998 sind neben dem Phoenix-Fall
– Phoenix war das größte Unternehmen in der
Einlagensicherung – etwa 19 weitere Schäden aufgetreten.
Das Wichtigste bei diesem Gesetzentwurf ist meines
Erachtens, dass wir jetzt Vorgaben für die Prüfung eines
jeden einzelnen Unternehmens machen und dass wir auf
die Erfahrung und die Kenntnis der Bundesbank
zurückgreifen können. Die Bundesbank wird in Zukunft jedes
einzelne Unternehmen prüfen. Meines Erachtens ist der
Hinweis der Bundesbank, dass sie die großen und
systemrelevanten Unternehmen mit hohen Erträge, aber
möglicherweise auch großen Schadenspotenzialen
prüfen will, besonders wichtig. Sie will die kleinen
Unternehmen nicht mit Bürokratie und Kosten, die höher sind
als deren Erträgen, überziehen. Ich denke, das ist sehr
wichtig.
Ein weiterer Punkt, der in diesem Gesetzentwurf
einen großen Raum einnimmt, ist, dass in Zukunft
risikoorientierte Beiträge gezahlt werden und dass auch eine
Regelung für Sonderbeiträge gefunden worden ist.
Wir müssen daran denken: Jedes einzelne
Mitgliedsunternehmen bei der EdW, der
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, muss wissen,
was auf das einzelne Unternehmen zukommt. Von den
790 Mitgliedsunternehmen sind 600 Kleinstbetriebe.
Dies sind zum Beispiel Vermögensverwalter und
Portfolioverwalter und keine großen KAGs, also
Kapitalanlagegesellschaften. Gerade für die Kleinen ist es
wichtig, zu wissen, was auf sie zukommt.
(Frank Schäffler [FDP]: Aber nicht mit dem
Gesetzentwurf!)
Ein wichtiges Thema in diesem Gesetzentwurf – das
hat uns alle bewegt – ist die Struktur der
Mitgliedsunternehmen; Herr Schäffler, Sie haben auf das Thema
hingewiesen. Wenn von 790 Unternehmen 600 kleine
Unternehmen sind, dann stellt sich die Frage, ob es richtig sein
kann, dass diese 600 kleinen Unternehmen für die
großen Schäden der wenigen großen Unternehmen haften
müssen. Es ist insbesondere wichtig, zu wissen, dassdiese kleinen Unternehmen normalerweise im Rahmen
einer Vermögensschadenhaftpflicht- oder einer
Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung haften können; denn
diese würde genügen, um mögliche Schäden
abzudecken. Ich glaube, dieses Thema wird uns auch in Zukunft
bewegen. Wir müssen aber natürlich auch die
europäische Ebene betrachten. Die Struktur der
Entschädigungseinrichtungen ist auch in den anderen Ländern nicht
anders als in Deutschland. Ich glaube, wir gehen einen
Schritt nach vorne, wenn für die kleinen Unternehmen
eine Versicherungslösung angeboten wird, sodass sie nur
geringe Beiträge in diese Entschädigungseinrichtung
einzahlen müssen.
Die Frage ist natürlich, ob die Diskussion über die
Einlagensicherung und die Entschädigung in
Deutschland mit diesem Gesetzentwurf zu Ende ist. Ich sage
deutlich, nein. Das Thema Phoenix wird uns
selbstverständlich weiterhin begleiten. Dabei geht es aber
natürlich auch um die Belastbarkeit einer
Entschädigungseinrichtung: Wenn pro Jahr Beiträge in Höhe von
3 Millionen Euro gezahlt werden, mit denen ein Schaden
von 200 Millionen Euro gedeckt werden soll, dann ist
das ein krasses Missverhältnis. Ich denke, auch in den
Fachgesprächen hat sich gezeigt, dass die
Entschädigungseinrichtung nicht jederzeit für solche
Großereignisse haften kann – das gilt auch für andere Risiken, die
wir derzeit erleben –, sondern dass dieser Fall getrennt
betrachtet werden muss und dass eine
Entschädigungseinrichtung in erster Linie für kleine und mittlere
Unternehmen vorgesehen ist, dass also Kapital zur Verfügung
gestellt wird, wenn kleine und mittlere Unternehmen in
die Insolvenz gehen.
Ich möchte ein Fazit zu dem Gesetzentwurf ziehen.
Ich denke, dass ein solches Gesetz in der jetzigen Phase
sehr wichtig ist; denn es geht um die Sicherheit von
Anlagen in Deutschland. Die Bundesbürger wollen wissen,
was mit ihrem Geld passiert, wenn sie es auf die Bank
bringen. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass als
sicher geltende Einlagen wie Termineinlagen,
Spareinlagen und Sparbriefe tatsächlich ausreichend gesichert
sind.
Aber dort, wo es große Risiken gibt, müssen wir in
Zukunft auch auf Prävention setzen. Es muss geprüft
werden, wo mögliche Risiken liegen. Das ist im
Gesetzentwurf vorgesehen. Darin liegt seine Stärke.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD)
Letztendlich hängt der Finanzplatz Deutschland
davon ab, dass die Anleger Vertrauen in ihn haben. Es
kommt vor allem auf ein funktionierendes Finanz- und
Bankensystem an. Ich glaube, mit dem Gesetzentwurf
sind wir diesem Ziel ein Stück nähergekommen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD)