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Rede von Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) – Drucksachen 16/12255, 16/12599

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 5 und 6: Drucksachen 16/12255, 16/12599 –.

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Rede von Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) – Drucksachen 16/12255, 16/12599 Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wort „Vertrauen“ ist wohl der Begriff, der in denletzten beiden Jahren am häufigsten gebraucht wurde. Vor allen Dingen ging es um fehlendes Vertrauen der Banken untereinander und fehlendes Vertrauen zwischen Bürger und Bank. Im Herbst letzten Jahres konnten wir auf Bildern aus England sehen, wie die Leute in Schlangen vor den Banken standen und ihr Geld abheben wollten. Die Bundeskanzlerin und der Bundesfinanzminister haben damals eine Erklärung abgegeben, dass die deutschen Einlagen sicher sind. Wir haben über die Einlagensicherung, die ja ein aktuelles Thema ist, mehrere Debatten geführt. Der Finanzwissenschaftler Professor Gerke hat bei diesen Gesprächen deutlich gemacht, dass das Krisenmanagement der Bundesregierung gerade in diesem Fall besonders hohe Anerkennung verdient. Dem möchte ich mich gerne anschließen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Eduard Oswald [CDU/CSU]: Für das Protokoll: Orkanartiger Beifall in den Nachmittagsstunden im Plenum!) Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die Neuordnung der Einlagensicherung in Deutschland. Was sind Einlagen? Einlagen sind Guthaben, Festgelder, Spareinlagen bei Banken. Diese sind bisher bis zu einer Summe von 20 000 Euro gesichert. Diese Summe werden wir jetzt mit der Umsetzung einer europäischen Richtlinie auf 50 000 Euro für jeden Kunden anpassen. Wir haben darüber hinaus die Absicht, diesen Betrag bis Ende nächsten Jahres auf 100 000 Euro zu erhöhen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist die Aufgabe des Deutschen Bundestages, denjenigen, die ihr Geld sicher anlegen wollen, deutlich zu machen, dass es auch gesichert ist. Ein wichtiger Punkt ist auch, dass nicht nur Privateinlagen gesichert sind, sondern auch die Einlagen kleiner und mittlerer Unternehmen. Mit dieser Position hat sich Deutschland auch in Europa durchsetzen können. Ich denke, damit haben wir für unseren Mittelstand, für die kleinen und mittleren Betriebe in unserem Lande etwas Gutes getan. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Eduard Oswald [CDU/CSU]: Das sieht auch unser Koalitionspartner so! – Gegenruf der Abg. Iris Gleicke [SPD]: Natürlich!) Das zweite große Thema, um das es in diesem Gesetzentwurf geht, ist die Entschädigung von Anlegern. Wir haben in Deutschland, wie Herr Kollege Spiller gesagt hat, ein hervorragendes Sicherungssystem. Sie kennen die drei Säulen: Raiffeisenbanken, Sparkassen und andere öffentlich-rechtliche Banken, private Banken. Bei den Raiffeisen- und Volksbanken und bei den Sparkassen gibt es eine eigene Institutssicherung. Bei den anderen Banken gibt es einen Einlagensicherungsfonds, durch den mit bis zu 30 Prozent des Eigenkapitals der betroffenen Bank für jeden einzelnen Kunden gehaftet wird. Im Zusammenhang mit der Einlagensicherung von Wertpapierhandelsunternehmen begleitet uns aber natürlich auch der Fall Phoenix. Hier sind 30 000 Anleger, die jeweils im Durchschnitt 20 000 Euro angelegt haben, be- Klaus-Peter Flosbachtroffen. Insgesamt wird ein Schaden von voraussichtlich 200 Millionen Euro entstehen. Herr Schäffler, ich stimme Ihnen zu: Hier haben die Wirtschaftsprüfer, die Banken, die Aufsichtsräte und die Aufsichtsbehörde in der Tat versagt. Es hat genügend Vorschläge dafür gegeben, die Neuordnung der Anlegerentschädigung in Deutschland in dieser Phase von der Neuordnung der Einlagensicherung zu trennen. In den Fachgesprächen und Anhörungen hat sich aber ergeben, dass wir das nicht voneinander trennen dürfen, sondern jetzt Regelungen dafür finden müssen, die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung in Deutschland deutlich zu verbessern. Die Frage war, ob wir auf Regelungen seitens der Europäischen Union warten sollen. Dort wird dieses Thema natürlich nach wie vor diskutiert. Es gibt Konsultationsprozesse, und es wird bald auch wieder eine neue Vorlage geben. Seit 1998 sind neben dem Phoenix-Fall – Phoenix war das größte Unternehmen in der Einlagensicherung – etwa 19 weitere Schäden aufgetreten. Das Wichtigste bei diesem Gesetzentwurf ist meines Erachtens, dass wir jetzt Vorgaben für die Prüfung eines jeden einzelnen Unternehmens machen und dass wir auf die Erfahrung und die Kenntnis der Bundesbank zurückgreifen können. Die Bundesbank wird in Zukunft jedes einzelne Unternehmen prüfen. Meines Erachtens ist der Hinweis der Bundesbank, dass sie die großen und systemrelevanten Unternehmen mit hohen Erträge, aber möglicherweise auch großen Schadenspotenzialen prüfen will, besonders wichtig. Sie will die kleinen Unternehmen nicht mit Bürokratie und Kosten, die höher sind als deren Erträgen, überziehen. Ich denke, das ist sehr wichtig. Ein weiterer Punkt, der in diesem Gesetzentwurf einen großen Raum einnimmt, ist, dass in Zukunft risikoorientierte Beiträge gezahlt werden und dass auch eine Regelung für Sonderbeiträge gefunden worden ist. Wir müssen daran denken: Jedes einzelne Mitgliedsunternehmen bei der EdW, der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, muss wissen, was auf das einzelne Unternehmen zukommt. Von den 790 Mitgliedsunternehmen sind 600 Kleinstbetriebe. Dies sind zum Beispiel Vermögensverwalter und Portfolioverwalter und keine großen KAGs, also Kapitalanlagegesellschaften. Gerade für die Kleinen ist es wichtig, zu wissen, was auf sie zukommt. (Frank Schäffler [FDP]: Aber nicht mit dem Gesetzentwurf!) Ein wichtiges Thema in diesem Gesetzentwurf – das hat uns alle bewegt – ist die Struktur der Mitgliedsunternehmen; Herr Schäffler, Sie haben auf das Thema hingewiesen. Wenn von 790 Unternehmen 600 kleine Unternehmen sind, dann stellt sich die Frage, ob es richtig sein kann, dass diese 600 kleinen Unternehmen für die großen Schäden der wenigen großen Unternehmen haften müssen. Es ist insbesondere wichtig, zu wissen, dassdiese kleinen Unternehmen normalerweise im Rahmen einer Vermögensschadenhaftpflicht- oder einer Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung haften können; denn diese würde genügen, um mögliche Schäden abzudecken. Ich glaube, dieses Thema wird uns auch in Zukunft bewegen. Wir müssen aber natürlich auch die europäische Ebene betrachten. Die Struktur der Entschädigungseinrichtungen ist auch in den anderen Ländern nicht anders als in Deutschland. Ich glaube, wir gehen einen Schritt nach vorne, wenn für die kleinen Unternehmen eine Versicherungslösung angeboten wird, sodass sie nur geringe Beiträge in diese Entschädigungseinrichtung einzahlen müssen. Die Frage ist natürlich, ob die Diskussion über die Einlagensicherung und die Entschädigung in Deutschland mit diesem Gesetzentwurf zu Ende ist. Ich sage deutlich, nein. Das Thema Phoenix wird uns selbstverständlich weiterhin begleiten. Dabei geht es aber natürlich auch um die Belastbarkeit einer Entschädigungseinrichtung: Wenn pro Jahr Beiträge in Höhe von 3 Millionen Euro gezahlt werden, mit denen ein Schaden von 200 Millionen Euro gedeckt werden soll, dann ist das ein krasses Missverhältnis. Ich denke, auch in den Fachgesprächen hat sich gezeigt, dass die Entschädigungseinrichtung nicht jederzeit für solche Großereignisse haften kann – das gilt auch für andere Risiken, die wir derzeit erleben –, sondern dass dieser Fall getrennt betrachtet werden muss und dass eine Entschädigungseinrichtung in erster Linie für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen ist, dass also Kapital zur Verfügung gestellt wird, wenn kleine und mittlere Unternehmen in die Insolvenz gehen. Ich möchte ein Fazit zu dem Gesetzentwurf ziehen. Ich denke, dass ein solches Gesetz in der jetzigen Phase sehr wichtig ist; denn es geht um die Sicherheit von Anlagen in Deutschland. Die Bundesbürger wollen wissen, was mit ihrem Geld passiert, wenn sie es auf die Bank bringen. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass als sicher geltende Einlagen wie Termineinlagen, Spareinlagen und Sparbriefe tatsächlich ausreichend gesichert sind. Aber dort, wo es große Risiken gibt, müssen wir in Zukunft auch auf Prävention setzen. Es muss geprüft werden, wo mögliche Risiken liegen. Das ist im Gesetzentwurf vorgesehen. Darin liegt seine Stärke. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Letztendlich hängt der Finanzplatz Deutschland davon ab, dass die Anleger Vertrauen in ihn haben. Es kommt vor allem auf ein funktionierendes Finanz- und Bankensystem an. Ich glaube, mit dem Gesetzentwurf sind wir diesem Ziel ein Stück nähergekommen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

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