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Rede von Rolf Stöckel (SPD) – Drucksachen 16/10616, 16/11240

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 6: Drucksachen 16/10616, 16/11240 –.

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Rede von Rolf Stöckel (SPD) – Drucksachen 16/10616, 16/11240 Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will den Kollegen Kurth als vernünftigen Sozialpolitiker einmal ein bisschen in Schutz nehmen. In den sieben Jahren rot-grüner Bundesregierung haben wir das Kindergeld immerhin von 112 Euro auf 154 Euro erhöht. Insofern ist es für uns konsequent, jetzt diesen Schritt zu gehen und die erforderlichen Maßnahmen auf der Grundlage des Existenzminimumberichts für die Jahre 2009 und 2010 vorzuziehen. Im Gegensatz zu den falschen Behauptungen, die auf dem jüngsten CDU-Parteitag aufgestellt wurden, versichere ich Ihnen, dass meine Fraktion diese Familienförderungsmaßnahmen ausdrücklich unterstützt. Wir möchten sogar weitere Kindergelderhöhungen ermöglichen. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Echt?) Herr Ernst, wir möchten vor dem Hintergrund der Gerechtigkeitsfrage auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zum Beispiel bei Daimler, unterstützen. Das kann man zum Beispiel dadurch machen, dass man anstatt der jetzigen Freibeträge einen Kindergrundfreibetrag in das Steuerrecht einführt und das Ehegattensplitting abschmilzt. Wir wollen, dass die staatlichen Leistungen vor allen Dingen bei den Familien ankommen, die sie am meisten benötigen. Dazu fehlen unserem Koalitionspartner aber offensichtlich noch der Mut und die Orientierung. Das kann nach der nächsten Bundestagswahl aber noch werden. (Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Wir wollen die Älteren, deren Kinder aus dem Haus sind, nicht durch Kürzung des Ehegattensplittings bestrafen!) Beim Schulstarterpaket, geschätzte Kollegin Fischbach, war die Regelung kein Vorschlag von Olaf Scholz, sondern sie ist im Koalitionsausschuss vonseiten der CDU/ CSU-Fraktion vorgeschlagen worden. Wir wollten aushandeln, dass es den Kindern, die in Familien aufwachsen, die Transferleistungen beziehen, bis zum 13. Schuljahr gewährt wird. Die Schulpflicht ist nun wirklich kein Argument. Auch diesen Kindern muss selbstverständlich das Abitur ermöglicht werden. (Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: Berufliche Bildung!) Insofern hätten wir es gern gesehen, wenn Sie nicht unzumutbare Gegenleistungen eingefordert hätten. (Zuruf der Abg. Ingrid Fischbach [CDU/ CSU]: Das für berufliche Bildung auch zu machen, ist unzumutbar?) Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat gleichzeitig mit den Beschlüssen zur Familienförderung Minister Scholz mit der Prüfung der Bedarfsgerechtigkeit und einer spezifischen Kinderregelleistung in der Systematik der Grundsicherung beauftragt. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass die jetzt geltenden Regelsätze nicht nur vom Bundessozialgericht als angemessen beurteilt worden sind, sondern dass das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich auch das SGB II für verfassungsgemäß erklärt hat. Zu den Überprüfungen. Sie tun alle so, als sei dies selbstverständlich und es sei in der Wissenschaft unumstritten – trotz aller Unterschiedlichkeit der Zahlen, die uns auch von den Wohlfahrtsverbänden vorgelegt werden –, dass das automatisch eine Erhöhung der Regelsätze beinhaltet. Das ist äußerst umstritten. Ich kann Ihnen ganz klar sagen: Unabhängig davon, welche Kriterien wir anlegen, wird es letztendlich politisch normiert werden müssen. Ich mache ganz deutlich, dass die SPD-Fraktion keine Kürzungen der Regelsätze in den Grundsicherungssystemen möchte. Wir wollen vielmehr ein bedarfsgerechtes System. Sie fordern die Nichtanrechnung der Kindergelderhöhung. Das ist in der Tat – da gebe ich dem Kollegen von der FDP recht – ein politisches Ritual. Zudem ist dieses Vorgehen parteitaktisch motiviert, eigentlich nur, um einen billigen moralischen Vorteil zu erlangen. Deshalb wird dies von den Chefdemagogen von den Linken in allen Talkshows gebetsmühlenartig vorgetragen. Das kommt vordergründig auch gut an, weil man einen scheinbaren Widerspruch, eine scheinbare Ungerechtigkeit in einem Teilausschnitt der Grundsicherungssysteme konstruiert. Dabei setzt man auf die allgemeine Unkenntnis hinsichtlich der Gesamtzusammenhänge, der Systematik der Grundsicherung und der Fakten. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: So ist es!) Meine Damen und Herren, genau das wird mit diesem Antrag gemacht, in dem behauptet wird, Kinderarmut könne mit einer Nichtanrechnung von 10 Euro bekämpft werden. Ich will Ihnen die Zahlen und Fakten gern liefern. Der Staat fördert Familien, die aufgrund hoher Einkommen den vollen Steuerfreibetrag ausschöpfen können, im nächsten Jahr pro Kind mit monatlich 226 Euro. Wer hingegen auf das Kindergeld als Steuerabschlag oder staatlichen Zuschuss angewiesen ist, weil er keine Einkommensteuer bezahlt, erhält für das erste Kind 164 Euro, für das dritte Kind 170 Euro und für jedes weitere Kind 195 Euro. (Zuruf von der LINKEN: Wir können ja lesen!) Wer auf die Grundsicherung, also auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II, angewiesen ist, bekommt für ein Kind unter 14 Jahren derzeit 211 Euro und für ein Kind ab 14 Jahren 281 Euro im Monat. Nach der jetzt geschätzten Anpassung der Renten und Regelsätze der Grundsicherung zum 1. Juli 2009 erhöhen sich die Beiträge auf 217 Euro und 289 Euro; das sind, wie gesagt, Schätzungen. Meine Damen und Herren, wer die erste Kindergelderhöhung seit dem Jahr 2002 mit einem Plus von 6,5 Prozent für die Arbeitnehmerfamilien berechnet und daraus die Forderung der Nichtanrechnung ableitet, der muss auch zur Kenntnis nehmen, dass die Kinderregelsätze seit dem Jahr 2002, also vor der SGB-II-Reform, aber vor allen Dingen seit dem Jahr 2005 ebenfalls gestiegen sind und ab dem 1. Juli 2009 weiter steigen werden. Dazu hat auch die politische Entscheidung der Großen Koalition beigetragen, die Regelsätze im Westen und Osten unabhängig von der Datenbasis auf derselben Höhe festzusetzen. Allein seit dem Jahr 2005 bedeutet das für Kinder unter 14 Jahren, die sich in den sozialen Grundsicherungssystemen befinden, ein Plus von 10 Euro in den alten und von 19 Euro in den neuen Bundesländern. Für Kinder ab 14 Jahren sind dies 19 und 24 Euro. Hinzu kommt das jetzt von der Koalition beschlossene und hier schon bewertete Schulstarterpaket, das für Kinder in den Grundsicherungssystemen von der ersten bis zur 10. Klasse – also in der Regel vom sechsten bis zum 16. Lebensjahr – eine zusätzliche einmalige Leistung in Höhe von 100 Euro – das sind monatlich über 8 Euro – garantiert. Sie verschweigen in Ihrem Antrag nicht nur, dass es beim Arbeitslosengeld II im Vergleich zur alten Sozialhilfe höhere Freibeträge bei der Einkommensanrechnung, den Hinzuverdiensten und beim Schonvermögen gibt, dass es Mehrbedarfsregelungen für Alleinerziehende gibt, sondern schlicht auch die Tatsache, dass die Preissteigerungen bei Mieten und Heizkosten über die Erstattung der Kosten der Unterkunft durch die Kommunen ausgeglichen werden. Auch das ist ein Grund dafür, dass die Zahlen der Bedarfsgemeinschaften und der sogenannten Aufstocker weiter steigen. Es ist heuchlerisch, wenn Sie in weiteren Anträgen die steigenden Ausgaben der Kommunen für die Kosten der Unterkunft beklagen, Abhilfe aus dem Bundeshaushalt fordern und gleichzeitig mit diesem Antrag den Kreis der Grundsicherungsberechtigten ausweiten wollen. Das hat mit einer seriösen und nachhaltigen Politik der Armutsbekämpfung und sozialen Sicherung so viel zu tun wie ein pyromaner Feuerwehrmann, der sich die Löscheinsätze selbst verursacht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf von der LINKEN: Wir wollen mehr Geld für die Kommunen!) Wenn man die Arbeitnehmerfamilien gerecht entlasten will, dann muss man das tun, was diese Große Koalition auf unsere Initiative hin getan hat, nämlich die BAföG- und Wohngelderhöhungen durchsetzen. Wir haben den Kinderzuschlag für die Familien verbessert, die trotz Erwerbseinkommen aufgrund der Kinder auf Grundsicherung angewiesen wären. Wer Verteilungsgerechtigkeit und Solidarität einfordert, Herr Ernst, und sie über den Sozialstaat organisieren will, der muss die Solidarität der Stärkeren mit den Schwächeren stets im Zusammenhang denken und wie einen Augapfel hüten. Wenn es Ihnen mit der Zukunftsfähigkeit und der Verbesserung der Grundsicherung wirklich ernst ist – da gehen Sie ja über Ihre Parole „Hartz IV weg“ weit hinaus –, dann empfehle ich Ihnen dringend, dem Konsens in der Republik über die Nachrangigkeit der Leistungen aus den Grundsicherungen beizutreten. Wir haben dafür gesorgt, dass das steuerlich freie Existenzminimum erhöht wird und die Eingangssteuersätze so gesenkt werden, dass heute eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahresbruttoeinkommen von 37 610 Euro im Ergebnis keine Einkommensteuer mehr zahlt. Der Staat gibt 190 Milliarden Euro pro Jahr für dieFamilienförderung aus. Mit rund 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes investiert Deutschland weit mehr als der OECD-Durchschnitt in die finanzielle Förderung von Kindern und Familien, auch von den Familien, die nicht über Erwerbseinkommen verfügen. Die zentrale Frage lautet aber: Warum erreichen andere Staaten wie zum Beispiel Frankreich und Schweden mit etwa gleich hohen bzw. geringeren staatlichen Mitteln deutlich bessere Ergebnisse bei den konkreten Angeboten und Hilfen für Kinder und Familien? Deshalb meine ich, dass der Schwerpunkt der Bekämpfung der Armut und der Benachteiligungen – davon bin ich überzeugt – in der offensiven Förderung der Teilhabe der Eltern auf dem Arbeitsmarkt, in der Qualifizierung und in der Förderung gleicher Bildungschancen sowie individueller Förderung von Anfang an liegt. Armut darf sich nicht weitervererben. In der Tat müssen dem Staat alle Kinder gleich viel wert sein. Dazu liefert Ihr Antrag nicht einen einzigen Vorschlag. Helfen Sie auch mit Blick auf die Maßnahmen gegen die Folgen der drohenden Rezession mit, dass wir in einer Gemeinschaftsaktion – das ist wichtig – von Bund, Ländern und Kommunen kostenlose Kinderbetreuung und Ganztagsschulen inklusive kostenfreier gesunder Mahlzeiten flächendeckend verwirklichen. Helfen Sie mit, dass die Früherkennung von Problemlagen, der Schutz vor Verwahrlosung, der Sprachunterricht für Migrantenkinder, die Integration von Kindern mit Behinderungen in den Regeleinrichtungen unseres öffentlichen Bildungs- und Betreuungssystems von der Ausnahme zur Regel werden und dass die Bildungs- und Entwicklungschancen aller Kinder in Deutschland nicht länger durch den Streit über Kompetenzen und durch das Hin- und Herschieben der Finanzverantwortung zwischen staatlichen Ebenen und gesellschaftlichen Akteuren verspielt werden. Das würde den Kindern in armen Familien wirklich helfen, und das wäre um ein Vielfaches wirksamer, Herr Ernst, als Ihr irreführender, effektheischender Antrag, den der Ausschuss deshalb – mit Ausnahme der Mitglieder Ihrer eigenen Fraktion – zur Ablehnung empfiehlt. Nicht überall, wo soziale Gerechtigkeit draufsteht, ist soziale Gerechtigkeit drin. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

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