Rede von Rolf Stöckel (SPD) – Drucksachen 16/10616, 16/11240
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 6: Drucksachen 16/10616, 16/11240 –.
Text
Rede von Rolf Stöckel (SPD) – Drucksachen 16/10616, 16/11240
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will
den Kollegen Kurth als vernünftigen Sozialpolitiker
einmal ein bisschen in Schutz nehmen. In den sieben Jahren
rot-grüner Bundesregierung haben wir das Kindergeld
immerhin von 112 Euro auf 154 Euro erhöht. Insofern ist
es für uns konsequent, jetzt diesen Schritt zu gehen und
die erforderlichen Maßnahmen auf der Grundlage des
Existenzminimumberichts für die Jahre 2009 und 2010
vorzuziehen.
Im Gegensatz zu den falschen Behauptungen, die auf
dem jüngsten CDU-Parteitag aufgestellt wurden,
versichere ich Ihnen, dass meine Fraktion diese
Familienförderungsmaßnahmen ausdrücklich unterstützt. Wir
möchten sogar weitere Kindergelderhöhungen ermöglichen.
(Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]:
Echt?)
Herr Ernst, wir möchten vor dem Hintergrund der
Gerechtigkeitsfrage auch die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, zum Beispiel bei Daimler, unterstützen. Das
kann man zum Beispiel dadurch machen, dass man
anstatt der jetzigen Freibeträge einen
Kindergrundfreibetrag in das Steuerrecht einführt und das
Ehegattensplitting abschmilzt.
Wir wollen, dass die staatlichen Leistungen vor allen
Dingen bei den Familien ankommen, die sie am meisten
benötigen. Dazu fehlen unserem Koalitionspartner aber
offensichtlich noch der Mut und die Orientierung. Das
kann nach der nächsten Bundestagswahl aber noch
werden.
(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Wir
wollen die Älteren, deren Kinder aus dem Haus
sind, nicht durch Kürzung des
Ehegattensplittings bestrafen!)
Beim Schulstarterpaket, geschätzte Kollegin Fischbach,
war die Regelung kein Vorschlag von Olaf Scholz,
sondern sie ist im Koalitionsausschuss vonseiten der CDU/
CSU-Fraktion vorgeschlagen worden. Wir wollten
aushandeln, dass es den Kindern, die in Familien
aufwachsen, die Transferleistungen beziehen, bis zum 13.
Schuljahr gewährt wird. Die Schulpflicht ist nun wirklich kein
Argument. Auch diesen Kindern muss selbstverständlich
das Abitur ermöglicht werden.
(Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]:
Berufliche Bildung!)
Insofern hätten wir es gern gesehen, wenn Sie nicht
unzumutbare Gegenleistungen eingefordert hätten.
(Zuruf der Abg. Ingrid Fischbach [CDU/
CSU]: Das für berufliche Bildung auch zu
machen, ist unzumutbar?)
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat
gleichzeitig mit den Beschlüssen zur Familienförderung
Minister Scholz mit der Prüfung der
Bedarfsgerechtigkeit und einer spezifischen Kinderregelleistung in der
Systematik der Grundsicherung beauftragt. Ich möchte
noch einmal daran erinnern, dass die jetzt geltenden
Regelsätze nicht nur vom Bundessozialgericht als
angemessen beurteilt worden sind, sondern dass das
Bundesverfassungsgericht grundsätzlich auch das SGB II für
verfassungsgemäß erklärt hat.
Zu den Überprüfungen. Sie tun alle so, als sei dies
selbstverständlich und es sei in der Wissenschaft
unumstritten – trotz aller Unterschiedlichkeit der Zahlen, die
uns auch von den Wohlfahrtsverbänden vorgelegt
werden –, dass das automatisch eine Erhöhung der
Regelsätze beinhaltet. Das ist äußerst umstritten. Ich kann Ihnen ganz klar sagen: Unabhängig davon,
welche Kriterien wir anlegen, wird es letztendlich
politisch normiert werden müssen. Ich mache ganz deutlich,
dass die SPD-Fraktion keine Kürzungen der Regelsätze
in den Grundsicherungssystemen möchte. Wir wollen
vielmehr ein bedarfsgerechtes System.
Sie fordern die Nichtanrechnung der
Kindergelderhöhung. Das ist in der Tat – da gebe ich dem Kollegen von
der FDP recht – ein politisches Ritual. Zudem ist dieses
Vorgehen parteitaktisch motiviert, eigentlich nur, um
einen billigen moralischen Vorteil zu erlangen. Deshalb
wird dies von den Chefdemagogen von den Linken in
allen Talkshows gebetsmühlenartig vorgetragen.
Das kommt vordergründig auch gut an, weil man
einen scheinbaren Widerspruch, eine scheinbare
Ungerechtigkeit in einem Teilausschnitt der
Grundsicherungssysteme konstruiert. Dabei setzt man auf die allgemeine
Unkenntnis hinsichtlich der Gesamtzusammenhänge,
der Systematik der Grundsicherung und der Fakten.
(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: So ist es!)
Meine Damen und Herren, genau das wird mit diesem
Antrag gemacht, in dem behauptet wird, Kinderarmut
könne mit einer Nichtanrechnung von 10 Euro bekämpft
werden.
Ich will Ihnen die Zahlen und Fakten gern liefern. Der
Staat fördert Familien, die aufgrund hoher Einkommen
den vollen Steuerfreibetrag ausschöpfen können, im
nächsten Jahr pro Kind mit monatlich 226 Euro.
Wer hingegen auf das Kindergeld als Steuerabschlag
oder staatlichen Zuschuss angewiesen ist, weil er keine
Einkommensteuer bezahlt, erhält für das erste Kind
164 Euro, für das dritte Kind 170 Euro und für jedes
weitere Kind 195 Euro.
(Zuruf von der LINKEN: Wir können ja
lesen!)
Wer auf die Grundsicherung, also auf Sozialhilfe oder
Arbeitslosengeld II, angewiesen ist, bekommt für ein
Kind unter 14 Jahren derzeit 211 Euro und für ein Kind
ab 14 Jahren 281 Euro im Monat. Nach der jetzt
geschätzten Anpassung der Renten und Regelsätze der
Grundsicherung zum 1. Juli 2009 erhöhen sich die
Beiträge auf 217 Euro und 289 Euro; das sind, wie gesagt,
Schätzungen.
Meine Damen und Herren, wer die erste
Kindergelderhöhung seit dem Jahr 2002 mit einem Plus von
6,5 Prozent für die Arbeitnehmerfamilien berechnet und
daraus die Forderung der Nichtanrechnung ableitet, der
muss auch zur Kenntnis nehmen, dass die
Kinderregelsätze seit dem Jahr 2002, also vor der SGB-II-Reform,
aber vor allen Dingen seit dem Jahr 2005 ebenfalls
gestiegen sind und ab dem 1. Juli 2009 weiter steigen
werden.
Dazu hat auch die politische Entscheidung der
Großen Koalition beigetragen, die Regelsätze im Westen
und Osten unabhängig von der Datenbasis auf derselben
Höhe festzusetzen. Allein seit dem Jahr 2005 bedeutet
das für Kinder unter 14 Jahren, die sich in den sozialen
Grundsicherungssystemen befinden, ein Plus von 10 Euro
in den alten und von 19 Euro in den neuen
Bundesländern. Für Kinder ab 14 Jahren sind dies 19 und 24 Euro.
Hinzu kommt das jetzt von der Koalition
beschlossene und hier schon bewertete Schulstarterpaket, das für
Kinder in den Grundsicherungssystemen von der ersten
bis zur 10. Klasse – also in der Regel vom sechsten bis
zum 16. Lebensjahr – eine zusätzliche einmalige
Leistung in Höhe von 100 Euro – das sind monatlich über
8 Euro – garantiert.
Sie verschweigen in Ihrem Antrag nicht nur, dass es
beim Arbeitslosengeld II im Vergleich zur alten
Sozialhilfe höhere Freibeträge bei der
Einkommensanrechnung, den Hinzuverdiensten und beim Schonvermögen
gibt, dass es Mehrbedarfsregelungen für
Alleinerziehende gibt, sondern schlicht auch die Tatsache, dass die
Preissteigerungen bei Mieten und Heizkosten über die
Erstattung der Kosten der Unterkunft durch die
Kommunen ausgeglichen werden. Auch das ist ein Grund dafür,
dass die Zahlen der Bedarfsgemeinschaften und der
sogenannten Aufstocker weiter steigen.
Es ist heuchlerisch, wenn Sie in weiteren Anträgen
die steigenden Ausgaben der Kommunen für die Kosten
der Unterkunft beklagen, Abhilfe aus dem
Bundeshaushalt fordern und gleichzeitig mit diesem Antrag den
Kreis der Grundsicherungsberechtigten ausweiten
wollen. Das hat mit einer seriösen und nachhaltigen Politik
der Armutsbekämpfung und sozialen Sicherung so viel
zu tun wie ein pyromaner Feuerwehrmann, der sich die
Löscheinsätze selbst verursacht.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU –
Zuruf von der LINKEN: Wir wollen mehr
Geld für die Kommunen!)
Wenn man die Arbeitnehmerfamilien gerecht
entlasten will, dann muss man das tun, was diese Große
Koalition auf unsere Initiative hin getan hat, nämlich die
BAföG- und Wohngelderhöhungen durchsetzen. Wir
haben den Kinderzuschlag für die Familien verbessert, die
trotz Erwerbseinkommen aufgrund der Kinder auf
Grundsicherung angewiesen wären.
Wer Verteilungsgerechtigkeit und Solidarität
einfordert, Herr Ernst, und sie über den Sozialstaat
organisieren will, der muss die Solidarität der Stärkeren mit den
Schwächeren stets im Zusammenhang denken und wie
einen Augapfel hüten. Wenn es Ihnen mit der
Zukunftsfähigkeit und der Verbesserung der Grundsicherung
wirklich ernst ist – da gehen Sie ja über Ihre Parole
„Hartz IV weg“ weit hinaus –, dann empfehle ich Ihnen
dringend, dem Konsens in der Republik über die
Nachrangigkeit der Leistungen aus den Grundsicherungen
beizutreten.
Wir haben dafür gesorgt, dass das steuerlich freie
Existenzminimum erhöht wird und die
Eingangssteuersätze so gesenkt werden, dass heute eine Familie mit
zwei Kindern und einem Jahresbruttoeinkommen von
37 610 Euro im Ergebnis keine Einkommensteuer mehr
zahlt. Der Staat gibt 190 Milliarden Euro pro Jahr für dieFamilienförderung aus. Mit rund 3 Prozent des
Bruttoinlandsproduktes investiert Deutschland weit mehr als
der OECD-Durchschnitt in die finanzielle Förderung
von Kindern und Familien, auch von den Familien, die
nicht über Erwerbseinkommen verfügen.
Die zentrale Frage lautet aber: Warum erreichen
andere Staaten wie zum Beispiel Frankreich und Schweden
mit etwa gleich hohen bzw. geringeren staatlichen
Mitteln deutlich bessere Ergebnisse bei den konkreten
Angeboten und Hilfen für Kinder und Familien? Deshalb
meine ich, dass der Schwerpunkt der Bekämpfung der
Armut und der Benachteiligungen – davon bin ich
überzeugt – in der offensiven Förderung der Teilhabe der
Eltern auf dem Arbeitsmarkt, in der Qualifizierung und in
der Förderung gleicher Bildungschancen sowie
individueller Förderung von Anfang an liegt.
Armut darf sich nicht weitervererben. In der Tat
müssen dem Staat alle Kinder gleich viel wert sein.
Dazu liefert Ihr Antrag nicht einen einzigen Vorschlag.
Helfen Sie auch mit Blick auf die Maßnahmen gegen die
Folgen der drohenden Rezession mit, dass wir in einer
Gemeinschaftsaktion – das ist wichtig – von Bund,
Ländern und Kommunen kostenlose Kinderbetreuung und
Ganztagsschulen inklusive kostenfreier gesunder
Mahlzeiten flächendeckend verwirklichen. Helfen Sie mit,
dass die Früherkennung von Problemlagen, der Schutz
vor Verwahrlosung, der Sprachunterricht für
Migrantenkinder, die Integration von Kindern mit Behinderungen
in den Regeleinrichtungen unseres öffentlichen
Bildungs- und Betreuungssystems von der Ausnahme zur
Regel werden und dass die Bildungs- und
Entwicklungschancen aller Kinder in Deutschland nicht länger
durch den Streit über Kompetenzen und durch das Hin-
und Herschieben der Finanzverantwortung zwischen
staatlichen Ebenen und gesellschaftlichen Akteuren
verspielt werden. Das würde den Kindern in armen
Familien wirklich helfen, und das wäre um ein Vielfaches
wirksamer, Herr Ernst, als Ihr irreführender,
effektheischender Antrag, den der Ausschuss deshalb – mit
Ausnahme der Mitglieder Ihrer eigenen Fraktion – zur
Ablehnung empfiehlt. Nicht überall, wo soziale
Gerechtigkeit draufsteht, ist soziale Gerechtigkeit drin.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU)