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Rede von Elke Hoff (FDP) – Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn),

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 8 a und 8 b: Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn),.

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Text

Rede von Elke Hoff (FDP) – Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Als Berichterstatterin der FDP- Fraktion möchte ich die Gelegenheit nutzen, dir, lieber Karl Lamers, sehr herzlich für den Vorsitz und für die kon-struktive und sehr zielorientierte Leitung des Ausschusses zu danken. Ich denke, es ist deutlich geworden, dass es das Parlament unter Ihrem Vorsitz letztendlich weitestgehend geschafft hat, sich gegen zahlreiche Versuche, die Arbeit zu erschweren – auch vonseiten der Bundesregierung –, durchzusetzen. (Beifall bei der FDP – Jürgen Herrmann [CDU/CSU]: Wie schade! Sie haben doch so gut angefangen!) Wir beraten heute nach über zwei Jahren Arbeit zu nachtschlafender Zeit den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses im Verteidigungsausschuss, der sich mit den Misshandlungsvorwürfen des ehemaligen Guantánamo-Häftlings Murat Kurnaz gegenüber den Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte im US- Gefangenenlager Kandahar im Jahre 2002 befasst hat. Die FDP bedauert heute ausdrücklich, dass der Ausschuss die Anschuldigungen gegenüber den KSK- Angehörigen weder zweifelsfrei bestätigen noch umfassend entkräften konnte. Obwohl die Fraktionen der Großen Koalition die Einsetzung des Untersuchungsausschusses beantragt hatten, war bei der jetzigen Bundesregierung nicht immer der Wille zur aktiven Aufklärung zu erkennen. So wurden seitens der Bundesregierung immer wieder Informationen zurückgehalten und erst auf massiven Druck des Parlaments zur Verfügung gestellt, oder sie galten sogar für einen gewissen Zeitraum als zerstört. Die geringe Achtung vor der engagierten Arbeit des Ausschusses und des Parlamentes drückt sich leider auch in der Terminierung der heutigen Plenardebatte aus. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN) Sie findet heute zum Abschluss des Plenums faktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Trotz dieser Defizite konnte der Untersuchungsausschuss aber belegen, dass die rot-grüne Bundesregierung im Wahljahr 2002 zwar auf der einen Seite Deutschland medienwirksam als werteorientierte Friedensmacht präsentierte, auf der anderen Seite aber tatsächlich eng in die Informationsstränge der US-Administration eingebunden war und sich operativ an der Durchsetzung des amerikanischen Sonderweges bei der Behandlung von Gefangenen in Kandahar beteiligt hat. Diese Beteiligung entsprach in keiner Weise den rechtsstaatlichen Standards der Bundesrepublik Deutschland. Es kann daher nur als Heuchelei bezeichnet werden, wenn der damalige Außenminister Fischer öffentlich darauf hinwies, dass die inhaftierten Beschuldigten in Guantánamo unabhängig von einer späteren Statusdefinition wie Kriegsgefangene zu behandeln seien, während die damalige Bundesregierung zur gleichen Zeit Gefangene in Kandahar bewachen ließ und tatenlos zusah, wenn diese nach Guantánamo transportiert wurden. Bereits im Januar 2002 hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung Kenntnis vom Beginn der Verlegung gefangener Personen nach Guantánamo. Die Funktion des Gefangenenlagers Kandahar als Durchgangsstation auf dem Weg nach Guantánamo war also von Beginn der Operation an bekannt. Das KSK wirkte damals im Rahmen seines Auftrages an Operationen der OEF-Kräfte mit, bei denen Gefangene gemacht wurden, die anschließend über Kandahar nach Guantánamo gebracht wurden. Bezeichnend für diese Doppelbödigkeit ist auch, dass die rot-grüne Bundesregierung einen erheblichen Aufwand betrieben hat, um die offenkundigen Meinungsverschiedenheiten innerhalb der damaligen Bundesregierung hinsichtlich der Zulässigkeit dieser militärischen Beiträge zu verheimlichen. So wurden Fragen von Abgeordneten und des damaligen Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages systematisch nicht beantwortet bzw. ihre Beantwortung über den Termin der anstehenden Bundestagswahl 2002 hinaus verzögert. Unter keinen Umständen sollte publik werden, dass es innerhalb der damaligen Bundesregierung auch die Auffassung gab, dass die geleistete Unterstützung für die USA in Kandahar eine deutsche Mitverantwortung für Menschenrechtsverletzungen begründen könnte. Auch sollte verschwiegen werden, dass die damalige Bundesregierung den Soldaten klare rechtliche Grundlagen und Regeln für ihren Einsatz verweigerte. Schon vor der Verlegung des Kontingentes machte die KSK- Führung darauf aufmerksam, dass Weisungen, die lediglich auf die Regeln des humanitären Völkerrechts verweisen, als Handlungsgrundlage für den konkreten und schwierigen Einsatz in Afghanistan nicht ausreichend seien. Es wurden vonseiten des KSK immer wieder eindeutige Regelungen gefordert, die die Kommandosoldaten nicht der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzten. Die Bundesverteidigungsminister Scharping und Struck haben es seinerzeit klar versäumt, innerhalb der Bundesregierung auf eine rechtlich eindeutige Positionierung hinzuwirken. Dieser unhaltbare Zustand besteht nach unserer Auffassung heute nach wie vor fort. Auch die zurzeit gültigen Regelungen für Gefangennahmen waren und sind nicht praktikabel. Trotz Anerkennung der anfänglichen Schwierigkeiten bei der Schaffung einer praktikablen Rechtsgrundlage kann es nicht sein, dass auch nach sieben Jahren des Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan immer noch keine handhabbaren Regelungen für die Soldatinnen und Soldaten vorliegen. Die im April 2007 erteilte Anordnung löst die Probleme nicht, weil nicht sichergestellt ist, dass die Festgenommenen nach ihrer Übergabe an die afghanische Justiz rechtsstaatskonform behandelt werden. Für die Fraktion der FDP steht außer Zweifel, dass endlich und in vollem Umfang die Möglichkeit der parlamentarischen Kontrolle des KSK realisiert werden muss. Diesem Anspruch werden weder der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen noch der der Grünen gerecht. Wir fordern bereits seit 2002 die Einrichtung eines Ausschusses für besondere Auslandseinsätze. (Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Und damit eine Entmachtung des Parlaments insgesamt! Das ist das Problem! – Gert Weisskirchen [Wiesloch] [SPD]: Genau!) Dieser Lösungsansatz ist auch in wissenschaftlichen Publikationen vielfach unterstützt worden. Selbst der Generalsekretär der CDU, Pofalla, stellte bereits 2004 fest: Der FDP-Entwurf sieht richtigerweise einen „Ausschuss für besondere Auslandseinsätze“ vor … (Beifall der Abg. Birgit Homburger [FDP] – Gert Weisskirchen [Wiesloch] [SPD]: Ganz falsch!) Daher möchte ich heute das Parlament und die Bundesregierung dazu auffordern – das entspricht dem wesentlichen Ergebnis des Untersuchungsausschusses –, unserem bereits vorliegenden Antrag endlich zu folgen und ihn auch zügig umzusetzen. (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Das wäre eine falsche Konsequenz!) Ich danke für die Aufmerksamkeit.

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