Rede von Elke Hoff (FDP) – Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn),
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 8 a und 8 b: Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn),.
Text
Rede von Elke Hoff (FDP) – Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn),
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben
Kolleginnen und Kollegen! Als Berichterstatterin der FDP-
Fraktion möchte ich die Gelegenheit nutzen, dir, lieber Karl
Lamers, sehr herzlich für den Vorsitz und für die kon-struktive und sehr zielorientierte Leitung des
Ausschusses zu danken.
Ich denke, es ist deutlich geworden, dass es das
Parlament unter Ihrem Vorsitz letztendlich weitestgehend
geschafft hat, sich gegen zahlreiche Versuche, die Arbeit
zu erschweren – auch vonseiten der Bundesregierung –,
durchzusetzen.
(Beifall bei der FDP – Jürgen Herrmann
[CDU/CSU]: Wie schade! Sie haben doch so
gut angefangen!)
Wir beraten heute nach über zwei Jahren Arbeit zu
nachtschlafender Zeit den Abschlussbericht des
Untersuchungsausschusses im Verteidigungsausschuss, der sich
mit den Misshandlungsvorwürfen des ehemaligen
Guantánamo-Häftlings Murat Kurnaz gegenüber den
Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte im US-
Gefangenenlager Kandahar im Jahre 2002 befasst hat.
Die FDP bedauert heute ausdrücklich, dass der
Ausschuss die Anschuldigungen gegenüber den KSK-
Angehörigen weder zweifelsfrei bestätigen noch umfassend
entkräften konnte. Obwohl die Fraktionen der Großen
Koalition die Einsetzung des Untersuchungsausschusses
beantragt hatten, war bei der jetzigen Bundesregierung
nicht immer der Wille zur aktiven Aufklärung zu
erkennen.
So wurden seitens der Bundesregierung immer wieder
Informationen zurückgehalten und erst auf massiven
Druck des Parlaments zur Verfügung gestellt, oder sie
galten sogar für einen gewissen Zeitraum als zerstört.
Die geringe Achtung vor der engagierten Arbeit des
Ausschusses und des Parlamentes drückt sich leider auch
in der Terminierung der heutigen Plenardebatte aus.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten
der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN)
Sie findet heute zum Abschluss des Plenums faktisch
unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Trotz dieser Defizite konnte der
Untersuchungsausschuss aber belegen, dass die rot-grüne Bundesregierung
im Wahljahr 2002 zwar auf der einen Seite Deutschland
medienwirksam als werteorientierte Friedensmacht
präsentierte, auf der anderen Seite aber tatsächlich eng in
die Informationsstränge der US-Administration
eingebunden war und sich operativ an der Durchsetzung des
amerikanischen Sonderweges bei der Behandlung von
Gefangenen in Kandahar beteiligt hat. Diese Beteiligung
entsprach in keiner Weise den rechtsstaatlichen
Standards der Bundesrepublik Deutschland. Es kann daher
nur als Heuchelei bezeichnet werden, wenn der damalige
Außenminister Fischer öffentlich darauf hinwies, dass
die inhaftierten Beschuldigten in Guantánamo
unabhängig von einer späteren Statusdefinition wie
Kriegsgefangene zu behandeln seien, während die damalige
Bundesregierung zur gleichen Zeit Gefangene in Kandahar
bewachen ließ und tatenlos zusah, wenn diese nach
Guantánamo transportiert wurden.
Bereits im Januar 2002 hatte die damalige rot-grüne
Bundesregierung Kenntnis vom Beginn der Verlegung
gefangener Personen nach Guantánamo. Die Funktion
des Gefangenenlagers Kandahar als Durchgangsstation
auf dem Weg nach Guantánamo war also von Beginn der
Operation an bekannt. Das KSK wirkte damals im
Rahmen seines Auftrages an Operationen der OEF-Kräfte
mit, bei denen Gefangene gemacht wurden, die
anschließend über Kandahar nach Guantánamo gebracht wurden.
Bezeichnend für diese Doppelbödigkeit ist auch, dass
die rot-grüne Bundesregierung einen erheblichen
Aufwand betrieben hat, um die offenkundigen
Meinungsverschiedenheiten innerhalb der damaligen
Bundesregierung hinsichtlich der Zulässigkeit dieser militärischen
Beiträge zu verheimlichen.
So wurden Fragen von Abgeordneten und des damaligen
Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
systematisch nicht beantwortet bzw. ihre Beantwortung über den
Termin der anstehenden Bundestagswahl 2002 hinaus
verzögert. Unter keinen Umständen sollte publik
werden, dass es innerhalb der damaligen Bundesregierung
auch die Auffassung gab, dass die geleistete
Unterstützung für die USA in Kandahar eine deutsche
Mitverantwortung für Menschenrechtsverletzungen begründen
könnte.
Auch sollte verschwiegen werden, dass die damalige
Bundesregierung den Soldaten klare rechtliche
Grundlagen und Regeln für ihren Einsatz verweigerte. Schon vor
der Verlegung des Kontingentes machte die KSK-
Führung darauf aufmerksam, dass Weisungen, die lediglich
auf die Regeln des humanitären Völkerrechts verweisen,
als Handlungsgrundlage für den konkreten und
schwierigen Einsatz in Afghanistan nicht ausreichend seien. Es
wurden vonseiten des KSK immer wieder eindeutige
Regelungen gefordert, die die Kommandosoldaten nicht
der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzten.
Die Bundesverteidigungsminister Scharping und Struck
haben es seinerzeit klar versäumt, innerhalb der
Bundesregierung auf eine rechtlich eindeutige Positionierung
hinzuwirken.
Dieser unhaltbare Zustand besteht nach unserer
Auffassung heute nach wie vor fort.
Auch die zurzeit gültigen Regelungen für
Gefangennahmen waren und sind nicht praktikabel. Trotz
Anerkennung der anfänglichen Schwierigkeiten bei der Schaffung
einer praktikablen Rechtsgrundlage kann es nicht sein,
dass auch nach sieben Jahren des Einsatzes der
Bundeswehr in Afghanistan immer noch keine handhabbaren
Regelungen für die Soldatinnen und Soldaten vorliegen. Die
im April 2007 erteilte Anordnung löst die Probleme nicht,
weil nicht sichergestellt ist, dass die Festgenommenen
nach ihrer Übergabe an die afghanische Justiz
rechtsstaatskonform behandelt werden. Für die Fraktion der FDP steht außer Zweifel, dass
endlich und in vollem Umfang die Möglichkeit der
parlamentarischen Kontrolle des KSK realisiert werden
muss.
Diesem Anspruch werden weder der
Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen noch der der Grünen
gerecht. Wir fordern bereits seit 2002 die Einrichtung eines
Ausschusses für besondere Auslandseinsätze.
(Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Und damit eine Entmachtung des
Parlaments insgesamt! Das ist das Problem! –
Gert Weisskirchen [Wiesloch] [SPD]: Genau!)
Dieser Lösungsansatz ist auch in wissenschaftlichen
Publikationen vielfach unterstützt worden. Selbst der
Generalsekretär der CDU, Pofalla, stellte bereits 2004 fest:
Der FDP-Entwurf sieht richtigerweise einen
„Ausschuss für besondere Auslandseinsätze“ vor …
(Beifall der Abg. Birgit Homburger [FDP] –
Gert Weisskirchen [Wiesloch] [SPD]: Ganz
falsch!)
Daher möchte ich heute das Parlament und die
Bundesregierung dazu auffordern – das entspricht dem
wesentlichen Ergebnis des Untersuchungsausschusses –,
unserem bereits vorliegenden Antrag endlich zu folgen
und ihn auch zügig umzusetzen.
(Christian Lange [Backnang] [SPD]: Das wäre
eine falsche Konsequenz!)
Ich danke für die Aufmerksamkeit.