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Rede von Gisela Piltz (FDP) – Drucksachen 16/6647, 16/10977

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 24: Drucksachen 16/6647, 16/10977 –.

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Rede von Gisela Piltz (FDP) – Drucksachen 16/6647, 16/10977 Die Wahlbeteiligung sinkt kontinuierlich. Kritiker führen das auf unser Wahlsystem zurück, das sie als unverständlich, intransparent und partizipationsfeindlich bezeichnen. Vorschläge zur Verbesserung des Wahlsystems gibt es viele. Bei den Vorschlägen orientiert man sich oft an anderen europäischen Ländern, wie zum Beispiel bei der Forderung nach der Einführung eines Mehrheitswahlrechts, oder man schaut auf die Bundesländer und Kommunen. Daher kommt auch der Vorschlag, das Wahlalter herabzusetzen; denn in vielen Kommunen gibt es bereits ein aktives Kommunalwahlrecht ab 16 Jahren. Die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Bundestagswahlen ist jedoch nicht zweckmäßig. Zwar besteht in diesem Alter bei Schülerinnen und Schülern ein großes Interesse an Politik. Durch die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Bundestagswahlen werden die Politikverdrossenheit und das Desinteresse an der Politik jedoch nicht beseitigt. Die Senkung des Wahlalters ist auch in der Begründung nicht konsequent durchdacht. Sich an Entscheidungen zu beteiligen heißt, auch die Konsequenzen für etwas zu tragen und für die Folgen einzustehen. Konsequenzen oder die volle Verantwortung werden in der Regel aber erst mit der Volljährigkeit getragen. Erst dann kann man alleine Kaufverträge abschließen oder für Schäden haften, ohne auf die Eltern zu verweisen. Es ist richtig, dass auch Jugendliche in der Lage sind, politische Zusammenhänge zu erfassen, zu durchschauen und sich kritisch mit Themen auseinanderzusetzen. Ebenso ist es richtig, dass es auch Erwachsene gibt, die nicht alle politischen Zusammenhänge durchschauen. Die Volljährigkeit ist aber Dreh- und Angelpunkt von Rechten und Pflichten. Sie markiert den Zeitpunkt, wo ein junger Mensch vollständig für sich Verantwortung übernimmt. Zu diesem Zeitpunkt ist man auch zivil- und strafrechtlich verantwortlich. Und auch das Wahlalter zum Europäischen Parlament beträgt 18 Jahre. Volljährigkeit und Wahlalter gehen Hand in Hand und gehören zusammen. Um Jugendlichen politische Prozesse näherzubringen und Politikverdrossenheit abzubauen, müssen andere, attraktivere Angebote gemacht und bestehende Angebote verbessert werden. Alle Parteien verzeichnen einen Mitgliederschwund. Und trotz der Vielzahl an Jugendlichen, die sich in Vereinen, in Verbänden oder bei Initiativen engagieren, wäre eine noch höhere Beteiligung wünschens-wert. Die Ausweitung von Partizipationsmöglichkeiten auch auf Jugendliche ist ein richtiger Schritt. Wir Liberale halten Jugendparlamente, die von den Schulen oder der Stadt organisiert werden, für einen guten Weg, demokratische Prozesse auch vor Erreichen der Volljährigkeitsgrenze zu erlernen. In Gesprächen mit Jugendlichen habe ich festgestellt, dass nicht alle Jugendlichen von einer Senkung des Wahlalters begeistert sind. Wahlen sind nämlich Ausdruck der politischen Verantwortung nicht nur für sich selbst, sondern vor allem für die Allgemeinheit. Gerade vor dieser großen Verantwortung schrecken viele Jugendliche zurück. Und es gibt nun einmal kein Wählen um des Wählens willen. Die auf kommunaler Ebene teilweise abgesenkte Wahlaltersgrenze kann für die Absenkung der Altersgrenze bei Bundestagswahlen als Argument nicht herhalten, da die Bundestagswahlen und die Kommunalwahlen nur begrenzt vergleichbar sind.

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