Rede von Gisela Piltz (FDP) – Drucksachen 16/6647, 16/10977
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 24: Drucksachen 16/6647, 16/10977 –.
Text
Rede von Gisela Piltz (FDP) – Drucksachen 16/6647, 16/10977
Die Wahlbeteiligung sinkt kontinuierlich. Kritiker
führen das auf unser Wahlsystem zurück, das sie als
unverständlich, intransparent und partizipationsfeindlich
bezeichnen.
Vorschläge zur Verbesserung des Wahlsystems gibt es
viele. Bei den Vorschlägen orientiert man sich oft an
anderen europäischen Ländern, wie zum Beispiel bei der
Forderung nach der Einführung eines
Mehrheitswahlrechts, oder man schaut auf die Bundesländer und
Kommunen. Daher kommt auch der Vorschlag, das Wahlalter
herabzusetzen; denn in vielen Kommunen gibt es bereits
ein aktives Kommunalwahlrecht ab 16 Jahren.
Die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre bei
Bundestagswahlen ist jedoch nicht zweckmäßig. Zwar
besteht in diesem Alter bei Schülerinnen und Schülern ein
großes Interesse an Politik. Durch die Herabsetzung des
Wahlalters auf 16 Jahre bei Bundestagswahlen werden
die Politikverdrossenheit und das Desinteresse an der
Politik jedoch nicht beseitigt.
Die Senkung des Wahlalters ist auch in der
Begründung nicht konsequent durchdacht. Sich an
Entscheidungen zu beteiligen heißt, auch die Konsequenzen für etwas
zu tragen und für die Folgen einzustehen. Konsequenzen
oder die volle Verantwortung werden in der Regel aber
erst mit der Volljährigkeit getragen. Erst dann kann man
alleine Kaufverträge abschließen oder für Schäden
haften, ohne auf die Eltern zu verweisen.
Es ist richtig, dass auch Jugendliche in der Lage sind,
politische Zusammenhänge zu erfassen, zu durchschauen
und sich kritisch mit Themen auseinanderzusetzen.
Ebenso ist es richtig, dass es auch Erwachsene gibt, die
nicht alle politischen Zusammenhänge durchschauen.
Die Volljährigkeit ist aber Dreh- und Angelpunkt von
Rechten und Pflichten. Sie markiert den Zeitpunkt, wo ein
junger Mensch vollständig für sich Verantwortung
übernimmt. Zu diesem Zeitpunkt ist man auch zivil- und
strafrechtlich verantwortlich. Und auch das Wahlalter zum
Europäischen Parlament beträgt 18 Jahre. Volljährigkeit
und Wahlalter gehen Hand in Hand und gehören
zusammen.
Um Jugendlichen politische Prozesse näherzubringen
und Politikverdrossenheit abzubauen, müssen andere,
attraktivere Angebote gemacht und bestehende Angebote
verbessert werden. Alle Parteien verzeichnen einen
Mitgliederschwund. Und trotz der Vielzahl an Jugendlichen,
die sich in Vereinen, in Verbänden oder bei Initiativen
engagieren, wäre eine noch höhere Beteiligung wünschens-wert. Die Ausweitung von Partizipationsmöglichkeiten
auch auf Jugendliche ist ein richtiger Schritt. Wir
Liberale halten Jugendparlamente, die von den Schulen oder
der Stadt organisiert werden, für einen guten Weg,
demokratische Prozesse auch vor Erreichen der
Volljährigkeitsgrenze zu erlernen.
In Gesprächen mit Jugendlichen habe ich festgestellt,
dass nicht alle Jugendlichen von einer Senkung des
Wahlalters begeistert sind. Wahlen sind nämlich Ausdruck der
politischen Verantwortung nicht nur für sich selbst,
sondern vor allem für die Allgemeinheit. Gerade vor dieser
großen Verantwortung schrecken viele Jugendliche
zurück. Und es gibt nun einmal kein Wählen um des
Wählens willen.
Die auf kommunaler Ebene teilweise abgesenkte
Wahlaltersgrenze kann für die Absenkung der
Altersgrenze bei Bundestagswahlen als Argument nicht
herhalten, da die Bundestagswahlen und die Kommunalwahlen
nur begrenzt vergleichbar sind.