Rede von Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksachen 16/6647, 16/10977
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 24: Drucksachen 16/6647, 16/10977 –.
Text
Rede von Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksachen 16/6647, 16/10977
Es ist uns ein zentrales demokratie- und
jugendpolitisches Anliegen, den 16- und 17-Jährigen das aktive
Wahlrecht bei Bundestagswahlen zu eröffnen. Mit der
Möglichkeit eines früheren Wählens könnten Jugendliche
endlich über die Zukunft unseres Landes, die auch ihre
eigene ist, mitentscheiden. Dafür sprechen aus unserer
Sicht insbesondere zwei Argumente: erstens die
Auswirkungen der demografischen Entwicklung und zweitens
die vorhandene Urteilsfähigkeit der Jugendlichen.
Wer in einer älter werdenden Gesellschaft einen fairen
Interessenausgleich ermöglichen will, darf Jugendliche
nicht länger vom Wahlrecht ausschließen. Bereits im
übernächsten Jahr werden hierzulande erstmals weniger
Jugendliche unter 20 Jahren als ältere Menschen über
65 Jahre leben. 2050 werden es nur noch halb so viele
Jüngere wie Ältere sein. Junge Menschen werden somit
immer mehr zur gesellschaftlichen Minderheit. Warnrufe
vor einer „Rentner-Demokratie“ oder einem „Methusalem-
Komplott“ sind aus unserer Sicht zwar übertrieben und in
der Debatte um den demografischen Wandel eine
unangemessene Stimmungs- und Angstmache.
Andererseits darf die Zukunft der Jugendlichen bei
einer völlig neuen Generationenschichtung in der
Gesellschaft nicht auf der Strecke bleiben. Und deshalb ist es
notwendig, dass diese jungen Menschen demokratisch
mitentscheiden können. Ihre Stimme muss Gewicht haben,Zu Protokoll gegebene Reden
um von Politik und Gesellschaft nicht weiter überhört zu
werden. Eine Missachtung von jüngeren Interessen zeigt
sich derzeit zum Beispiel in vielen schrumpfenden und
alternden Regionen, wenn dort an Angeboten und
Infrastrukturen der Kinder- und Jugendhilfe gespart wird.
Überprüfen Sie doch einmal selbstkritisch, ob wir den
Interessen junger Menschen bei unseren
bundespolitischen Entscheidungen stets gerecht werden. Es lassen
sich in allen Politikbereichen leider viel zu viele Beispiele
dafür finden, wo Generationengerechtigkeit verletzt statt
geschützt wird. Anstatt immer wieder Belastungen in die
Zukunft zu verschieben, müssen wir zu nachhaltigen und
generationengerechten Lösungen kommen.
Zur Frage der Urteilsfähigkeit: Sämtliche Studien der
Jugend- und Entwicklungsforschung belegen eindeutig,
dass 16- und 17-Jährige kompetent und
entscheidungsfähig genug sind, um an politischen Wahlen teilzunehmen.
Mit der Beteiligung Jugendlicher an Kommunalwahlen
wurden bislang überwiegend positive Erfahrungen
gesammelt – wieso sollte dies auf Landes- oder
Bundesebene anders sein? Hinzu kommt, dass Jugendliche
zunehmend selbstständig über ihren Lebensweg entscheiden,
vor allem über ihre persönliche Bildungsbiografie. Sie
sind zudem diejenige Generation mit der höchsten
Engagementbereitschaft: Viele übernehmen ehrenamtlich in
Initiativen, Vereinen und Verbänden Verantwortung,
leisten Freiwilligendienste oder setzen sich für Umwelt- und
Menschenrechtsfragen ein.
Der Redner der Union hat demgegenüber in der ersten
Lesung dieses Antrages mit „späteren Heiratswünschen“
zu begründen versucht, dass Jugendliche weniger
verantwortungsbereit wären. Was muss eigentlich noch an
angeblich „zwingenden Gründen“ herhalten, um
Jugendlichen das Wahlrecht abzusprechen? Jugendliche sind
mündig statt unreif. Wir trauen ihnen etwas zu, anstatt
ihnen zu misstrauen.
Bei der SPD, die eine Wahlaltersenkung in dieser
Legislaturperiode bisher zusammen mit Union und FDP
abgelehnt hat, zeichnet sich jüngst eine zum Teil offenere
und diskussionsbereite Haltung ab. Es wäre erfreulich,
wenn sich dies außer in blumigen Pressemitteilungen
auch bei konkreten Abstimmungen im Bundestag
niederschlagen würde. Schließlich haben Sie unsere Initiativen
zur Herabsetzung des Wahlalters bereits dreimal
abgelehnt.
Die von uns geforderte Wahlaltersenkung auf 16 Jahre
begreifen wir als zentralen Baustein und Hebel einer
neuen Beteiligungskultur. Es ist deshalb unredlich, zu
versuchen, das Wahlalter gegen andere Formen der
Partizipation auszuspielen. Wir Grüne haben in einem
Antrag, der ebenfalls heute debattiert wird, ein
Gesamtkonzept für eine breitere und bessere Kinder- und
Jugendbeteiligung vorgelegt. Durch eine Beteiligungsoffensive
in Kindertagesstätten, Bildungs- und
Jugendeinrichtungen wollen wir erreichen, dass Demokratie früh gelernt,
erlebt und gelebt wird.
Wenn wir das Wahlalter absenken, ist das eine Chance,
unsere Demokratie insgesamt zu beleben. Wir gehen
davon aus, dass infolge einer Wahlalterherabsetzung in El-ternhaus, Freundeskreis und Schule eine frühere
Auseinandersetzung mit Politik stattfände. Dies ist sicher kein
Selbstläufer. Daher muss die Erweiterung von
Beteiligungsrechten einhergehen mit einer systematischen
Aufwertung der politischen Bildung, wie wir sie ebenfalls
heute beantragt haben, und zu einem integralen
Bestandteil unserer politischen Kultur werden.
Auch formaljuristische Vorbehalte gegen unseren
Vorschlag können nicht überzeugen: Es ist nicht in Stein
gemeißelt, das Wahlalter an die Volljährigkeit zu koppeln,
denn dies war auch bei der letzten Wahlaltersenkung von
21 auf 18 Jahre nicht der Fall. In Deutschland besteht ein
allgemeines und gleiches Wahlrecht, dessen
Einschränkungen begründungsbedürftig sind. Im Übrigen geht es
beim „Wahlalter 16“ um die Schaffung einer
Wahlmöglichkeit – eine Wahlpflicht gibt es hierzulande schließlich
nicht.
Jugendliche brauchen weniger Bevormundung und
mehr demokratische Rechte, um eigenverantwortlich und
selbstwirksam ihre Zukunft mitgestalten zu können.
Nach unserem Vorschlag soll die Bundesregierung
unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Absenkung des
aktiven Wahlalters vorlegen. Lassen Sie uns heute die
parlamentarischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass
16- und 17-Jährige schon 2009 den Deutschen Bundestag
mitwählen können! Das wäre ein kleiner Schritt für den
Gesetzgeber, aber ein großer für unsere Demokratie.
Relationen
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