Protokoll der 1029. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1029. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1029
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1029. Sitzung
Berlin, Freitag, den 16. Dezember 2022
I n h a l t :
Gedenken an die Opfer nationalsozialistischer
Gewalt unter den Sinti und Roma sowie der
Gruppe der Fahrenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . 517
Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 518
Präsident Dr. Peter Tschentscher zur digitalen
Redezeituhr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 518
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 518
1. a) Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 82) (Drucksache 620/22) . . . . . 518
b) Gesetz zur Modernisierung des
Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
(Drucksache 621/22 (neu)) . . . . . . . . . . . 531
Beschluss zu a): Zustimmung gemäß
Artikel 79 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 519
Beschluss zu b): Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 558*
2. Gesetz über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023
(Haushaltsgesetz 2023) (Drucksache 603/22) . . . . 531
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531
3. Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der
Umwandlungsrichtlinie über die
Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei
grenzüberschreitenden Umwandlungen,
Verschmelzungen und Spaltungen (Drucksache 622/22) 531
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558*
4. Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten
Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
(8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-
ÄndG) (Drucksache 623/22) . . . . . . . . . . . 531
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558*
5. a) Gesetz zur Änderung des
Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über
antibiotisch wirksame Arzneimittel und
zur Änderung weiterer Vorschriften
(Drucksache 624/22) . . . . . . . . . . . . 531
b) Verordnung zur Anpassung von
Rechtsverordnungen an das
Tierarzneimittelrecht (Drucksache 347/22) . . . . . . . . . . . 531
Beschluss zu a): Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 531
Beschluss zu b): Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . 559*
6. Gesetz zur Abschaffung der
Kostenheranziehung von jungen Menschen in der
Kinder- und Jugendhilfe (Drucksache 604/22) . 531
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a
Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559*
7. Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der
Qualität und zur Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz)
(Drucksache 625/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532
Bettina Martin (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532
Lisa Paus, Bundesministerin für Familien,
Senioren, Frauen und Jugend . . . . . 532
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 106
Absatz 3 Satz 3 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 534
8. Gesetz zur weiteren Umsetzung der Richtlinie
(EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 20. Juni 2019 zur
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für
Eltern und pflegende Angehörige und zur
Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des
Rates (Drucksache 626/22) . . . . . . . . . . . . . 531
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558*
9. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur
Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die
Zusammenarbeit der
Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur
Modernisierung des Steuerverfahrensrechts
(Drucksache 605/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 531
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 108
Absatz 4 Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 559*
10. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
(Drucksache 627/22 (neu)) . . . . . . . . . . . . . 534
Albert Füracker (Bayern) . . . . . . . . . 534
Dr. Marcus Optendrenk (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 535
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen . . . . . 536, 560*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3, Artikel 108 Absatz 4 Satz 1 und
Absatz 5 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 537
11. Gesetz zur Änderung des Energiesteuer-
und des Stromsteuergesetzes zur
Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs
(Drucksache 628/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 531
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558*
12. Zweites Gesetz zur effektiveren
Durchsetzung von Sanktionen
(Sanktionsdurchsetzungsgesetz II) (Drucksache 629/22, zu
Drucksache 629/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 537
Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 537
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 538
13. Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im
Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer
Regelungen im Krankenhauswesen und in
der Digitalisierung
(Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG)
(Drucksache 630/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 538
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 538
14. Sechstes Gesetz zur Änderung des
Europawahlgesetzes (Drucksache 606/22) . . . . . . . 538
Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 538
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 539
15. Gesetz zur Einführung eines Chancen-
Aufenthaltsrechts (Drucksache 631/22) . . . 519
Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 519
Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 520
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl.
Staatssekretärin bei der Bundesministerin des
Innern und für Heimat . . . . . . . . . 521
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 522
16. Gesetz zur Durchführung der Verordnungen
(EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862
über die Einrichtung, den Betrieb und die
Nutzung des Schengener
Informationssystems der dritten Generation sowie zur
Änderung des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes und des BDBOS-Gesetzes (SIS-III-
Gesetz) (Drucksache 632/22) . . . . . . . . . . . 539
Astrid-Sabine Busse (Berlin) . . . . . . . 561*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 539
17. Gesetz zur Beschleunigung der
Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
(Drucksache 633/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 539
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 540
18. Gesetz zur Zahlung einer einmaligen
Energiepreispauschale für Studierende,
Fachschülerinnen und Fachschüler sowie
Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in
Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens
zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses
(Studierenden-Energiepreispauschalengesetz –
EPPSG) (Drucksache 634/22) . . . . . . . . . . . 540
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 540
Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär
bei der Bundesministerin für Bildung
und Forschung . . . . . . . . . . . . . . 561*
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 561*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 540
19. Zweites Gesetz zur Änderung des
Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache 607/22) . . . 531
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 72
Absatz 3 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 559*
20. Gesetz zur Änderung des
Statistikregistergesetzes und weiterer Gesetze
(Drucksache 635/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558*
21. Gesetz zu Herkunftsnachweisen für Gas,
Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus
erneuerbaren Energien und zur Änderung anderer
energierechtlicher Vorschriften
(Drucksache 636/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558*
22. Gesetz zur Beschleunigung des
Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier
(Drucksache 637/22, zu Drucksache 637/22) . . . . . . . 531
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558*
23. Gesetz zur sofortigen Verbesserung der
Rahmenbedingungen für die erneuerbaren
Energien im Städtebaurecht
(Drucksache 638/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 541
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 541
24. Gesetz zu dem Fakultativprotokoll vom
10. Dezember 2008 zum Internationalen
Pakt vom 19. Dezember 1966 über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
(Drucksache 608/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 531
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558*
25. Gesetz zu der Änderungsvereinbarung vom
8. August 2019 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Sonderverwaltungsregion
Hongkong der Volksrepublik China zum
Abkommen vom 5. Mai 1995 zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung von Hongkong über den
Fluglinienverkehr (Drucksache 609/22) . . . . . . 531
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558*
26. Gesetz zu dem Umfassenden Wirtschafts-
und Handelsabkommen (CETA) zwischen
Kanada einerseits und der Europäischen
Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits
vom 30. Oktober 2016 (Drucksache 639/22,
zu Drucksache 639/22) . . . . . . . . . . . . . . . 541
Bettina Martin (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 562*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . 541
27. Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung und
Bereinigung von Bundesrecht – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates
Bayern – (Drucksache 472/22) . . . . . . . . . . 548
Beschluss: Keine Einbringung des
Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 548
28. a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung
des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur
Kappung der Mietanpassungsmöglichkeiten
von Indexmieten – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag der Freien und
Hansestadt Hamburg – (Drucksache 598/22)
b) Entschließung des Bundesrates „Für
bezahlbare Mieten auch bei hoher
Inflation: Ermöglichung von
Mietspiegelanpassungen anhand des Mietpreisindex und
Anpassung von Indexmieten“ – Antrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 571/22) 548
Beschluss zu a): Keine Einbringung des
Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . 548
Beschluss zu b): Die Entschließung wird
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 548
29. Entschließung des Bundesrates zur
Ausgestaltung eines
Gesundheitsdatennutzungsgesetzes – Antrag der Länder Baden-
Württemberg und Berlin, Bremen –
(Drucksache 597/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 549
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 549
30. Entschließung des Bundesrates zum Verbot
von Vorkasseforderungen bei der
Beförderung von Personen mit Luftfahrzeugen –
Antrag des Landes Niedersachsen –
(Drucksache 397/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 549
Beschluss: Die Entschließung wird nicht
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 549
31. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum
Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
und zur Änderung des
Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (Drucksache 564/22) . . 531
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559*
32. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung
von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im
Infrastrukturbereich (Drucksache 640/22, zu
Drucksache 640/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551
33. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von
Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU)
2019/904 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 5. Juni 2019 über die
Verringerung der Auswirkungen bestimmter
Kunststoffprodukte auf die Umwelt
(Drucksache 565/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 551
Katrin Eder (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 564*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 552
34. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 566/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 531
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559*
35. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen
vom 14. August 2020 zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Vereinigten Staaten von
Amerika über den Austausch
länderbezogener Berichte (Drucksache 567/22) . . . . . 531
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 559*
36. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Anpassung der Vorschriften über außervertragliche
zivilrechtliche Haftung an künstliche
Intelligenz (Richtlinie über KI-Haftung)
COM(2022) 496 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 486/22, zu Drucksache 486/22) 552
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 552
37. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Haftung für fehlerhafte Produkte
COM(2022) 495 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 515/22, zu Drucksache 515/22) 552
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 552
38. Vorschlag für einen Beschluss des
Europäischen Parlaments und des Rates über ein
Europäisches Jahr der Kompetenzen 2023
COM(2022) 526 final; Ratsdok. 13365/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 524/22, zu Drucksache 524/22) 531
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 559*
39. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen:
Durchsetzung des EU-Rechts für ein
Europa, das greifbare Ergebnisse liefert
COM(2022) 518 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 543/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 552
Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 565*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 552
40. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Schaffung eines Notfallinstruments für den
Binnenmarkt und zur Aufhebung der Verordnung
(EG) Nr. 2679/98 des Rates
COM(2022) 459 final; Ratsdok. 12573/22
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 550/22, zu Drucksache 550/22) 553
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 553
41. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur
Festlegung eines Rahmens für einen
beschleunigten Ausbau der Nutzung
erneuerbarer Energien
COM(2022) 591 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 589/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 553
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 553
42. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
horizontale Cybersicherheitsanforderungen für
Produkte mit digitalen Elementen und zur
Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020
COM(2022) 454 final; Ratsdok. 12429/22
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 536/22, zu Drucksache 536/22) 531
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559*
43. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Erhebung und den Austausch von Daten im
Zusammenhang mit Dienstleistungen im
Bereich der kurzfristigen Vermietung von
Unterkünften und zur Änderung der
Verordnung (EU) 2018/1724
COM(2022) 571 final; Ratsdok. 14741/22
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 591/22, zu Drucksache 591/22) 553
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 553
44. Verordnung zur Festsetzung des
Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das
Kalenderjahr 2023
(Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2023 – InsoGeldFestV 2023)
(Drucksache 537/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559*
45. Dreizehnte Verordnung zur Änderung der
Sozialversicherungsentgeltverordnung
(Drucksache 556/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 531
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559*
46. Erste Verordnung zur Änderung der
Baustellenverordnung (Drucksache 562/22) . . . 531
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559*
47. Zweiundzwanzigste Verordnung zur
Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
(Drucksache 390/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 553
Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Ernährung
und Landwirtschaft . . . . . . . . . . . 566*
Beschluss: Keine Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 554
48. Verordnung zur Durchführung der Erstattung
von Mitteln aus der Finanzdisziplin des
Europäischen Garantiefonds für die
Landwirtschaft an die Empfänger von Direktzahlungen
(Finanzdisziplin-Erstattungsverordnung –
FinDiszErstV) (Drucksache 557/22, zu
Drucksache 557/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559*
49. Verordnung zur Änderung der Ersten
Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-
Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung, zur Änderung der Obst-Gemüse-
Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung und zur Änderung der
Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung
(Drucksache 558/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559*
50. Verordnung zur Änderung der Steueroasen-
Abwehrverordnung (Drucksache 559/22) . 531
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559*
51. Sechste Verordnung zur Änderung
steuerlicher Verordnungen (Drucksache 563/22) . 531
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559*
52. Zweite Verordnung zur Änderung der
Energetische Sanierungsmaßnahmen-
Verordnung (Drucksache 611/22) . . . . . . . . . . 554
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 554
53. Verordnung über die Einrichtung und
Führung des Gesellschaftsregisters und zur
Änderung der Handelsregisterverordnung
(Drucksache 560/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 531
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 560*
54. Verordnung zur Ablösung der
Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur
Änderung der
Beratungshilfeformularverordnung und der
Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der
Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
(Drucksache 561/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 560*
55. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
für die Ausstellung von Bescheinigungen
nach dem Wohnungseigentumsgesetz
(Drucksache 568/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 554
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 554
56. Benennung eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds für den Beirat des
Klärschlamm-Entschädigungsfonds –
gemäß § 2 Absatz 3, 5 und 6 KlärEV –
(Drucksache 551/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 551/1/22 . . . . . . . . . . . . . 560*
57. Benennung von Beauftragten des Bundesrates
in Beratungsgremien der Europäischen
Union für den Beratenden Ausschuss der
Kommission für Sicherheit und Gesundheit
am Arbeitsplatz und den Ausschuss Hoher
Arbeitsaufsichtsbeamter der Kommission
(SLIC) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG
i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-
Vereinbarung – (Drucksache 584/22) . . . . . 531
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 584/1/22 . . . . . . . . . . . . . 560*
58. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Baugesetzbuches – Festsetzung gefördertes
Wohnen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG –
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 646/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 554
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 554
59. Entschließung des Bundesrates zur
Einführung einer Experimentierklausel in die TA
Lärm (Lösung von Lärmkonflikten zur
Wohnraumförderung) – Antrag der Freien
und Hansestadt Hamburg gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 647/22) . . . . . 554
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 554
60. Entschließung des Bundesrates: Anpassungen
bei der Erlösabschöpfung zur Stärkung der
Bioenergie – Antrag des Freistaates Bayern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 645/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 549
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 549
61. Neubenennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union – gemäß § 6 Absatz 1
EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-
Länder-Vereinbarung – (Drucksache 400/22) 531
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag
des Ständigen Beirats in
Drucksache 400/22 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 560*
62. Bestellung von Mitgliedern des
Verwaltungsrates der Kreditanstalt für
Wiederaufbau – gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 3 und
§ 7 Absatz 2 KredAnstWiAG –
(Drucksache 518/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 518/1/22 . . . . . . . . . . . . . 560*
63. Entschließung des Bundesrates „Sexuellen
Kindesmissbrauch und Kinderpornografie
u. a. bekämpfen – vom EuGH benannte
Spielräume zur Speicherung von IP-Adressen
zeitnah nutzen“ – Antrag des Freistaates
Bayern – Geschäftsordnungsantrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 572/22) . . . . . . . 549
Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . 549
Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 564*
Mitteilung: Fortsetzung der
Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 550
64. Benennung eines Mitglieds für den
Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4
Absatz 4 BEVVG – Antrag des Landes
Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 652/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 531
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 652/22 . . . . . . . . . . . . . . . . 560*
65. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
für den Beirat der Bundesnetzagentur für
Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen – gemäß § 5
BEGTPG – Antrag des Landes Niedersachsen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 653/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 653/22 . . . . . . . . . . . . . . . . 560*
66. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Wasserhaushaltsgesetzes – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 656/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 554
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 554
67. Entschließung des Bundesrates:
Inkrafttreten des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes aussetzen – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 657/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 555
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 555
68. Entschließung des Bundesrates: Stärkung der
Wirtschaftlichkeit von
Windenergieprojekten in Süddeutschland – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 655/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 555
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 555
69. Entschließung des Bundesrates – Neuer
Stresstest für die Stromversorgung –
Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 658/22) . . . . . 550
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 550
Mitteilung: Überweisung an den
Wirtschaftsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551
70. Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus
(Drucksache 660/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 555
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 555
71. Achtes Gesetz zur Änderung des
Regionalisierungsgesetzes und zur Änderung des
Einkommensteuergesetzes (Drucksache 661/22) 541
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 541
Guido Beermann (Brandenburg) . . . . . 542
Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 543
Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . . 544
Dr. Maike Schaefer (Bremen) . . . . . . . 545
Katrin Eder (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 546
Michael Theurer, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister für Digitales und
Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 547
Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 562*
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 563*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 106a
Satz 2, Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . 548
72. Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für
leitungsgebundenes Erdgas und Wärme
und zur Änderung weiterer Vorschriften
(Drucksache 662/22, zu Drucksache 662/22)
in Verbindung mit
73. Gesetz zur Einführung einer
Strompreisbremse und zur Änderung weiterer
energierechtlicher Bestimmungen
(Drucksache 663/22, zu Drucksache 663/22) . . . . . . 522
Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 522
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . 524
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . 525
Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 526
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527
Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 528
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 529, 557*
Dr. Franziska Brantner, Parl.
Staatssekretärin beim Bundesminister für
Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . . . 530
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 557*
Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 557*
Beschluss zu 72: Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531
Beschluss zu 73: Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 531
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 555
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 555
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 556
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . P e t e r T s c h e n t s c h e r ,
Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der
Freien und Hansestadt Hamburg
Vizepräsident B o d o R a m e l o w ,
Ministerpräsident des Landes Thüringen – zeitweise –
Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim
Bund – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Georg Eisenreich (Bayern)
Thorsten Bischoff (Saarland)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen
Raum und Verbraucherschutz
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz
Albert Füracker, Staatsminister der Finanzen und für
Heimat
B e r l i n :
Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin
Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend
und Familie
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Susanne Hoffmann, Ministerin der Justiz
Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und
Landesplanung
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Dr. Maike Schaefer, Bürgermeisterin, Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der
Finanzbehörde
Ties Rabe, Senator, Präses der Behörde für Schule
und Berufsbildung
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des
Landes Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur,
Bundes- und Europaangelegenheiten
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen
beim Bund
Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und
Klimaschutz
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
R h e i n l a n d - P f a l z :
Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt,
Energie und Mobilität
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
Jakob von Weizsäcker, Minister der Finanzen und für
Wissenschaft
S a c h s e n :
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Monika Heinold, Finanzministerin
Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende,
Klimaschutz, Umwelt und Natur
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Lisa Paus, Bundesministerin für Familien, Senioren,
Frauen und Jugend
Dr. Franziska Brantner, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei
der Bundesministerin des Innern und für Heimat
Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz
Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend
Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr
Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Bildung und Forschung
1029. Sitzung
Berlin, den 16. Dezember 2022
Beginn: 09.32 Uhr
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Meine sehr
geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich eröffne die 1029. Sitzung des Bundesrates.
Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter des
Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, der Sinti Allianz
Deutschland und der Bundesvereinigung der Sinti und
Roma! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr
geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Überlebende!
Seit 1994 gedenken die Mitglieder des Bundesrates am
letzten Plenartag des Jahres der Sinti und Roma und der
Angehörigen der Gruppe der Jenischen, die im
Nationalsozialismus verfolgt und ermordet wurden. Genau
heute vor 80 Jahren, am 16. Dezember 1942,
unterzeichnete Heinrich Himmler als „Reichsführer SS“ den
sogenannten „Auschwitz-Erlass“. Er verfügte damit die
Deportation der Sinti und Roma aus dem Deutschen Reich
in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Wenig
später erging eine entsprechende Anordnung für das
angeschlossene Österreich sowie die besetzten Gebiete
im heutigen Tschechien, der Slowakei, Polen, der
Niederlande und Belgien.
Ab Februar 1943 wurden aufgrund dieser Erlasse rund
23 000 Sinti und Roma – Männer, Frauen, Kinder – nach
Auschwitz-Birkenau deportiert. Sie wurden in Waggons
der Reichsbahn gesperrt und unter schlimmsten
Bedingungen abtransportiert. Aus meiner Heimatstadt
Hamburg fuhren diese Züge vom Hannoverschen Bahnhof ab,
der damals im Hafengebiet lag. Bereits auf der
mehrtägigen Fahrt kamen viele Menschen ums Leben. In
Auschwitz regierte die Angst. Wer nicht gleich dem
Morden der SS zum Opfer fiel, war über Monate oder
Jahre Gewalt, Misshandlungen und Zwangsarbeit
ausgesetzt. Tausende starben an Unterernährung und
Krankheiten oder wurden in Gaskammern umgebracht. Als
Auschwitz am 27. Januar 1945 befreit wurde, waren die
Deportierten entweder umgekommen oder auf
Todesmärsche in andere Lager geschickt worden.
Meine Damen und Herren, den Verbrechen der
Nationalsozialisten fielen eine halbe Million Sinti und Roma in
Europa zum Opfer. Dennoch erkannte die
Bundesrepublik Deutschland diesen Völkermord lange nicht als
solchen an – weder moralisch noch im Sinne von
Entschädigung für Enteignungen oder die körperlichen und
seelischen Folgen von Verfolgung und Haft. Das
Bundesentschädigungsgesetz für Opfer der nationalsozialistischen
Verfolgung von 1956 schloss Sinti und Roma zunächst
weitgehend aus. Wer einen Antrag stellte, musste seine
Verfolgung kleinteilig nachweisen, was eine zusätzliche
Demütigung bedeutete. Die Verfahren wurden nicht
selten von Beamten geführt, die selbst Anhänger des NS-
Regimes oder sogar an der Verfolgung beteiligt waren.
Die Hamburgerin Mirka Rosenbach gab im Juli 1946
bei der Polizei Details ihrer Verhaftung zu Protokoll:
Ich wurde am 9. März 1943 … auf Anordnung
des Kriminalinspektors Krause von diesem und
einigen anderen Kriminalbeamten aus unseren
Wohnungen mit unserer gesamten Familie Karl
Rosenbach (Vater), Maria Rosenbach (Mutter)
und 5 Geschwistern … verhaftet. Von meinen
oben angeführten verhafteten Angehörigen sind
bis auf meinen Bruder Ewald alle anderen im
Konzentrationslager Auschwitz vergast worden.
Bei der Verhaftung wurde mein Bruder Ewald
von Inspektor Krause mit der Faust blutig
geschlagen. Im Sammelschuppen C wurde meine
Großmutter (75 Jahre), als sie von ihren Kindern
Abschied nehmen wollte, ebenfalls von Krause
geschlagen.
Der Inspektor Krause brachte uns persönlich bis
in das Lager Auschwitz. Dies erkläre ich an
Eides statt.
Der Polizeibeamte Krause befand sich ab 1946 wieder
im Polizeidienst. Er wurde zwar noch im selben Jahr von
einem britischen Militärgericht zu drei Jahren Haft
verurteilt, kam aber vorzeitig frei und wurde später in einem
Entnazifizierungsverfahren als „entlastet“ eingestuft.
Meine Damen und Herren, erst im März 1982
erreichten Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler und der kurz
zuvor gegründete Zentralrat mit seinem Vorsitzenden
Romani Rose, dass Sinti und Roma offiziell als Opfer des
nationalsozialistischen Regimes anerkannt und
entschädigt werden. Bundeskanzler Helmut Schmidt gab im
Anschluss an ein Treffen mit einer Delegation des
Zentralrates die Erklärung ab, dass seine Regierung die
Verbrechen der Nationalsozialisten an den Sinti und Roma
als Völkermord anerkennt. Damit bekannte sich die
Bundesrepublik Deutschland – 37 Jahre nach Kriegsende – zu
ihrer historischen und politischen Verantwortung.
Am früheren Deportationsort des Hannoverschen
Bahnhofs in Hamburg befindet sich heute eine
Gedenkstätte, die an die Menschen erinnert, die von dort aus in
den Tod geschickt wurden. Die Verbände der Sinti und
Roma haben an diesem Zeichen der Erinnerung und
Mahnung einen großen Anteil. In Zukunft wird die
Gedenkstätte um ein Dokumentationszentrum ergänzt, in
dem dargestellt wird, dass die Verbrechen des NS-
Regimes möglich waren, weil viele Menschen sich daran
beteiligt oder weggesehen haben und es damit geschehen
ließen.
Meine Damen und Herren, der „Auschwitz-Erlass“
von 1942 war nicht der Anfang der Diskriminierung von
Sinti und Roma, und die Anerkennung des Völkermords
1982 war auch nicht ihr Ende. Seit über 700 Jahren sind
Sinti und Roma in Europa Vorurteilen und Übergriffen
ausgesetzt. In der Bevölkerung weitverbreitete
Ressentiments bilden weiterhin den Nährboden für
Diskriminierung und Antiziganismus. Die Verbände der Sinti und
Roma engagieren sich dafür, diese Tendenzen sichtbar zu
machen und ihnen entgegenzutreten. Mit
Veranstaltungen, Informationen und Begegnungen sorgen sie für
Verständnis und wecken Interesse an der Geschichte und
Kultur der Sinti und Roma. Es ist aber nicht ihre alleinige
Aufgabe, Vorurteile abzubauen, Diskriminierung
entgegenzutreten und Sinti und Roma Raum zu geben in der
Mitte unserer Gesellschaft. Das ist eine Verantwortung
und Verpflichtung für uns alle.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie nun, sich von
Ihren Plätzen zu erheben und der Sinti und Roma zu
gedenken, die zwischen 1933 und 1945 Opfer der
nationalsozialistischen Verbrechen wurden.
(Die Anwesenden erheben sich)
Vielen Dank!
Bevor wir in die Beratungen eintreten, möchte ich
noch die Gelegenheit nutzen, unserem Kollegen Herrn
Ministerpräsidenten W e i l im Namen des Hauses
nachträglich zu seinem gestrigen Geburtstag zu gratulieren. –
Herzlichen Glückwunsch!
(Beifall)
Zudem darf ich Sie darauf hinweisen, dass sich am
Rednerpult eine digitale Redezeituhr befindet, die es
den Rednerinnen und Rednern erleichtert, ihre Redezeit
einzuschätzen. Sie wissen, dass wir in der
Geschäftsordnung des Bundesrates eine Soll-Bestimmung haben von
einer Redezeit von fünf Minuten.
Nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger
Form mit 73 Punkten vor.
Heute Morgen sind uns noch mehrere Gesetze
zugeleitet worden, die der Deutsche Bundestag erst gestern
verabschiedet hat. Sie finden diese umgedruckt auf Ihren
Plätzen hier im Saal.
Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 a) wird TOP 15
aufgerufen. Im Anschluss werden die verbundenen Punkte 72
und 73 beraten. Nach TOP 26 wird der Punkt 71
behandelt. Nach TOP 30 werden die Punkte 60, 63 und 69 – in
dieser Reihenfolge – erörtert. Im Übrigen bleibt die
Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Wir kommen zu Punkt 1 a):
TOP 1a)
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 82) (Drucksache 620/22)
Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung.
Der Innenausschuss empfiehlt, dem Gesetz
zuzustimmen.
Nach Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes ist die
Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen des
Bundesrates erforderlich; das sind mindestens 46 Stimmen.
Da wir bei Grundgesetzänderungen durch Aufruf der
einzelnen Länder abstimmen, bitte ich, die Länder
aufzurufen.
Thorsten Bischoff (Saarland), Schriftführer:
Baden-Württemberg Ja
Bayern Ja
Berlin Ja
Brandenburg Ja
Bremen Ja
Hamburg Ja
Hessen Ja
Mecklenburg-Vorpommern Ja
Niedersachsen Ja
Nordrhein-Westfalen Ja
Rheinland-Pfalz Ja
Saarland Ja
Sachsen Ja
Sachsen-Anhalt Ja
Schleswig-Holstein Ja
Thüringen Ja
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank!
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz mit der
erforderlichen Mehrheit zugestimmt.
Wir kommen zu Punkt 15:
TOP 15
Gesetz zur Einführung eines Chancen-
Aufenthaltsrechts (Drucksache 631/22)
Hierzu liegen uns Wortmeldungen vor. – Zunächst
Frau Ministerpräsidentin Rehlinger, Saarland!
Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Chancen-
Aufenthaltsgesetz, das wir heute abschließend beraten,
gehen wir einen wichtigen ersten Schritt in Richtung
modernes Einwanderungsrecht in unserem Land. Für
diesen Schritt haben viele lange Zeit gekämpft. Deshalb
bin ich sehr froh, dass wir dieses Gesetz nun auf den Weg
bringen können.
Das Chancen-Aufenthaltsgesetz ist gleich im
doppelten Sinne eine Chance: Es ist eine Chance für viele
Menschen in unserem Land, die, obwohl sie gut integriert
sind, seit Jahren in Unsicherheit leben. Und es ist eine
Chance für unsere Wirtschaft und Gesellschaft, die unter
dem Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel ächzen,
dringend nach Menschen suchen, die sich einbringen und
anpacken wollen, und diese auch brauchen. Mit diesem
Gesetz bekommen Menschen, die schon lange hier leben
und im Grunde genommen auch schon ein Teil unserer
Gesellschaft geworden sind, eine Perspektive, zu bleiben.
Gleichzeitig schränkt es ganz deutlich die unwürdigen
Kettenduldungen ein, mit denen ganz viele Menschen
viele Jahre über in Ungewissheit gehalten worden sind.
Wie viele Menschen sind davon betroffen? Es sind
weit über 100 000 Menschen, die bereits seit fünf Jahren
geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in
Deutschland leben und bei denen der Vollzug der
Ausreisepflicht in absehbarer Zeit nicht in Betracht kommt. Es
geht um Menschen, die trotz des unsicheren Status der
Duldung und den damit verbundenen Hindernissen
bereits viel für ihre Integration getan haben. Wenn Sie in
Ihren Ländern unterwegs sind, haben Sie alle sicherlich
schon genau solche Menschen getroffen und waren in
Betrieben, in denen Sie darauf angesprochen worden
sind, oder bei Gesprächen in Schulen oder Vereinen,
wenn es darum geht, nicht nur über abstrakte Zahlen zu
sprechen, sondern eben über ganz konkrete Menschen.
Nicht nur die Betroffenen selbst äußern ein gewisses
Unverständnis dafür, dass ihnen keine echte
Bleibeperspektive gegeben wird, sondern darüber hinaus äußert
auch ihr persönliches Umfeld in diesen Vereinen, in
diesen Betrieben Unverständnis dafür, dass man selbst
dort, wo geradezu ein idealtypischer Fall von Integration
vorliegt, keine Möglichkeit schafft, einen gesicherten
Aufenthaltsstatus aussprechen zu können.
Sie kommen aus unterschiedlichen Regionen dieser
Welt: Afghanistan, Syrien, dem Irak oder Eritrea. Ihre
Kinder gehen in die Schulen. Sie sind geschätzte
Kolleginnen und Kollegen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber,
Nachbarn und Mitbürger. Was wird jetzt letztendlich
geregelt? Es geht darum, diese Menschen nun für
18 Monate mit einer fairen Chance zu versehen, alle
Voraussetzungen, die dafür benannt worden sind, zu
erfüllen, um dann dauerhaft in Deutschland bleiben zu
können.
Ich verstehe das nicht nur als Chance für diese
Menschen, sondern eben auch als Chance für unsere gesamte
Gesellschaft. Es vergeht kein Tag, an dem wir nicht neue
Meldungen erhalten, wie drückend der Arbeitskräfte- und
Fachkräftemangel in unserem Alltag ist. Es sind nicht nur
die Meldungen, die uns dazu erreichen, sondern
mittlerweile auch die ganz konkreten Erlebnisse, die jeder von
uns haben kann, wenn wir wieder einmal feststellen, dass
etwas nicht so funktioniert, wie wir es gewohnt waren,
weil sich der Fachkräftemangel ganz konkret in unserem
Alltag auswirkt: wenn der Bus nicht fährt, die
Krankenstation wegen fehlender Pflegekräfte schließt, Geschäfte
und Gastronomie die Öffnungszeiten einschränken oder
keine Handwerker für dringende Reparaturen zu
bekommen sind. Das sind keine Beschreibungen von etwas, das
uns irgendwann droht, sondern das sind bloße
Zustandsbeschreibungen. Der akute Mangel an Beschäftigten
belastet jetzt schon unfassbar viele Branchen enorm. Der
Nachholeffekt aus der Corona-Zeit hat es nicht einfacher
gemacht.
Wenn man die Unternehmen befragt, melden schon
jetzt 44 Prozent aller Unternehmen zurück, dass sie einen
akuten Fachkräftemangel haben und dass das massiv ihr
Geschäftsmodell beeinträchtigt. Es gehen hochgerechnet
dadurch jährlich 86 Milliarden Euro an
Wirtschaftsleistung verloren. Das können wir uns nicht nur als humane
Gesellschaft, sondern auch als Wirtschaftsstandort
eigentlich nicht leisten. Deshalb ist es geradezu absurd,
Menschen künstlich vom Arbeitsmarkt und der
gesellschaftlichen Teilhabe abzuhalten. Wir diskutieren
darüber, dass wir eine gesteuerte Zuwanderung und dafür
auch einen modernisierten Rechtsrahmen brauchen. Wie
absurd wäre es dann, Menschen, die bereits hier sind und
sich als integriert gezeigt haben, nicht mit einer
dauerhaften Bleibeperspektive zu versehen und stattdessen den
Versuch zu starten, Kräfte von außen anzuwerben.
Insofern scheint dies ein kluger Ansatz zu sein. Mit diesem
Gesetz schaffen wir deshalb nicht nur Sicherheit für die
betroffenen Menschen, sondern eben auch Sicherheit in
ganz vielen Betrieben, die die geflüchteten Menschen
beschäftigen und ausbilden.
Das Chancen-Aufenthaltsgesetz kann allerdings nur
ein erster Baustein einer modernen Einwanderungspolitik
sein. Ich habe es eben schon angesprochen: Wir haben
die massive Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass alle
Fachkräftepotenziale, die wir durch Menschen, die hier
leben, schon haben, gehoben werden. Wir wissen aber
aus allen Betrachtungen und Berechnungen, dass dies,
selbst wenn uns das idealtypisch gelingt, immer noch
nicht ausreichen wird, um den Fachkräftebedarf zu
decken, und wir deshalb auch auf gesteuerte Zuwanderung
angewiesen sind. Deshalb brauchen wir ein neues
Einwanderungsrecht. Dazu muss es jetzt weiter zügige neue
Reformen geben. Deshalb ist es gut, dass die
Bundesregierung bereits Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung
vorgelegt hat und an dieser Stelle massiv Tempo macht.
Wir brauchen mehr legale und geregelte
Zuwanderungsmöglichkeiten, denn ansonsten wird unser
Wirtschaftsstandort massiv leiden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mehr Qualifizierung
im Inland sowie kluge Köpfe und helfende Hände durch
Zuzug und bessere Strukturen – wir brauchen beides in
Deutschland. Fachkräfteeinwanderung ist eine
unverzichtbare Ergänzung, eine Bereicherung und, wenn wir es
richtigmachen, kein Spaltkeil für die Gesellschaft. In
diesem Sinne sollten wir die Migrationsdebatte
verantwortlich führen. Nutzen wir diese Chance! – Herzlichen
Dank und Glück auf!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort hat Frau Ministerin Paul, Nordrhein-
Westfalen.
Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Deutschland ist
ein Einwanderungsland; das ist eine gesellschaftliche
Realität. Zuwanderung hat in unserem Land eine lange
Geschichte. Das sage ich gerade als Nordrhein-Westfälin,
denn Nordrhein-Westfalen ist ein Land, das stark geprägt
ist durch die Menschen, die nicht hier geboren sind, aber
hier längst eine Heimat gefunden haben. Die Vielfalt der
Menschen, auch und gerade der Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte, ist eine große Stärke für unser Land und
für unsere Gesellschaft.
Wir brauchen neue Ansätze für die Ausgestaltung von
Aufenthaltsrechten, Impulse für ein neues
Migrationsrecht. Damit wollen und damit müssen wir diesen
Realitäten unserer Gesellschaft gerecht werden und den
Menschen, die hier leben, endlich eine verlässliche
Perspektive geben. Es geht aber auch darum, die Realität einer
Gesellschaft anzuerkennen, die Arbeits- und Fachkräfte
braucht, um zukunftsfest zu werden. Diesen
Leitgedanken greift das vorliegende Gesetz – und weitestgehend
auch die erfolgten Anpassungen, die im Rahmen der
parlamentarischen Debatte in dem ursprünglichen
Gesetzentwurf gemacht worden sind – auf. Damit bietet das
Chancen-Aufenthaltsrecht einerseits große Möglichkeiten
für unsere Gesellschaft im Bereich der Arbeits- und
Fachkräfte.
Was aber in diesem Zusammenhang aus meiner
Perspektive fast noch wichtiger ist: Das Chancen-
Aufenthaltsrecht beendet andererseits für diejenigen, die
von dieser Regelung profitieren, die teils jahrelang
anhaltenden und entwürdigenden Kettenduldungen. Es bietet
ihnen endlich Sicherheit in ihrer mittlerweile zur Heimat
gewordenen neuen Heimat. In einigen Fällen geht es hier
um Menschen, die in Deutschland geboren sind und
bislang nur im Status einer Duldung gelebt haben. Dabei
sind sie längst Teil unserer Gesellschaft geworden, in den
Schulen, in den Betrieben, in den Vereinen, in den
Nachbarschaften. Ganz oft stößt es auch bei den Menschen in
ihrer Umgebung auf Unverständnis, warum wir für diese
Menschen eigentlich keine sicheren Perspektiven
schaffen. Das Chancen-Aufenthaltsrecht gibt dieser Gruppe
nun genau diese Möglichkeiten.
Nach dem Inkrafttreten geht es an die konkrete
Umsetzung vor Ort, und für die Ausländerbehörden bedeutet
die Regelung des Chancen-Aufenthaltsrechts erneut eine
Herausforderung. Das gilt es bei allen weiteren
Änderungen im Blick zu behalten, denn auch die Neuregelungen
bei Bleiberechten werden die Anwendungszahlen steigen
lassen. Das werden unsere kommunalen
Ausländerbehörden natürlich in bewährter Weise in den Blick nehmen.
Es geht aber auch darum, immer im Blick zu behalten,
dass die kommunalen Ausländerbehörden Unterstützung
brauchen. Denn auch unsere kommunalen Verwaltungen
sind massiv vom Fachkräftemangel betroffen, und auch
sie sind durch aktuelle Krisenlagen massiv gefordert.
Deswegen gilt mein Dank den engagierten
Mitarbeitenden vor Ort.
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Deutschland
braucht aber auch endlich ein modernes Migrationsrecht,
wenn es dem gerecht werden will. Das Chancen-
Aufenthaltsrecht ist ein weiterer wichtiger Schritt, um
Menschen, die lange hier leben und gut integriert sind,
eine Perspektive zu geben, aber es ist eben auch eine
Perspektive für Betriebe, für Vereine, für unsere
Gesellschaft insgesamt. Es ist ein Schritt in einem Paket von
Vorhaben, um das Migrationsrecht insgesamt zu
modernisieren. Dies gilt es nun auszugestalten. Dafür brauchen
wir eine offene, sachliche Debatte über Verbesserungen
in den Bereichen Fachkräfteeinwanderung und
Einwanderung für Arbeit, für Studium und Ausbildung – denn
wir brauchen Fachkräfteeinwanderung, und wir haben in
den letzten Wochen eine teilweise sehr hart geführte
Debatte um die Frage des Einwanderungsrechts erlebt.
Das Chancen-Aufenthaltsrecht bietet Menschen eine
ganz konkrete Chance. Wir sollten aber auch immer im
Blick behalten, dass es unserer Gesellschaft eine konkrete
Chance bietet. Denn wir brauchen Arbeitskräfte, wir
brauchen Zuwanderung, um den Bedarfen in allen
Bereichen gerecht werden zu können: im Handwerk, bei den
Gesundheits- und Pflegeberufen, bei den erzieherischen
und Sozialberufen. Deshalb glaube ich, dass es an der
Zeit ist, einen Perspektiv- und Paradigmenwechsel in der
Migrationspolitik zu vollziehen. Wir müssen Teilhabe
ermöglichen. Wir müssen auch Zugänge zum
Arbeitsmarkt erleichtern. Lassen Sie uns das Schritt für Schritt
angehen! Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist ein ganz
konkreter Schritt und eine ganz konkrete Chance für
Menschen, hier eine Perspektive zu haben, aber auch für
unsere Gesellschaft, Perspektiven mit diesen Menschen
gemeinsam zu gestalten.
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau
Ministerin Paul! – Ich darf nun aufrufen: Frau
Parlamentarische Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter.
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin
bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat:
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch
ich als Vertreterin der Bundesregierung möchte heute die
Gelegenheit nutzen, bei Ihnen als Bundesrat dafür zu
werben, dem Chancen-Aufenthaltsgesetz zuzustimmen.
Mit diesem Gesetz schlagen wir ein neues Kapitel in der
Migrations- und Integrationspolitik auf, und wir lösen
uns von alten Denkmustern, die uns in der Sache nicht
weitergebracht haben.
Wir stellen uns den Realitäten und erkennen die
Tatsache an, dass viele ausreisepflichtige Menschen seit Jahren
in Deutschland leben, sich rechtstreu verhalten und ein
Teil unserer Gesellschaft geworden sind. Diesen
Menschen wollen wir mit dem Chancen-Aufenthaltsgesetz
eine Brücke bauen und eine Perspektive für einen
dauerhaften Aufenthalt in Deutschland ermöglichen. Die
bisherigen, eher auf Sanktionen ausgerichteten Regelungen bei
ausbleibender Identitätsklärung haben erkennbar nicht
den notwendigen Erfolg gebracht.
Der Gesetzentwurf hat auf den letzten Metern noch
einige Änderungen erfahren, ohne dass sich an der
Grundausrichtung etwas geändert hätte. Lassen Sie mich diese
Änderungen noch einmal kurz skizzieren:
Der ursprüngliche Stichtag, 1. Januar 2022, wurde auf
den 31. Oktober verschoben. Demnach erhalten
geduldete Menschen, die bis zu diesem Stichtag seit fünf Jahren
straffrei in Deutschland leben, die Chance, sich für ein
Bleiberecht zu qualifizieren.
Hierfür haben sie – und das ist eine weitere
Änderung – jetzt 18 Monate und nicht mehr nur ein Jahr Zeit.
Diese Zeit können die Betroffenen nutzen, um die
Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Diese
Chance müssen sie aber auch nutzen, wenn sie eine
dauerhafte Perspektive erhalten möchten. Zu den
Voraussetzungen gehören im Wesentlichen die Klärung der
Identität und die Lebensunterhaltssicherung, beides wichtige
Grundvoraussetzungen für eine Integration in die
hiesigen Lebensverhältnisse und für eine Perspektive auf ein
dauerhaftes Hiersein in Deutschland.
Dritter Punkt: Um angesichts der verkürzten
Voraufenthaltszeit von nur noch drei Jahren beim Bleiberecht
für gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige
einen nahezu nahtlosen Übergang vom Asylverfahren in
ein Bleiberecht zu vermeiden, wurde für diesen
Personenkreis eine Vorduldungszeit von zwölf Monaten
eingeführt.
Der Vorwurf, das Chancen-Aufenthaltsrecht sei ein
Pull-Faktor, ist eine Mär. Er entpuppt sich bei genauerem
Hinsehen als solche. Es handelt sich ja um eine
Stichtagsregelung, die diejenigen, die noch nicht in Deutschland
sind, gar nicht erfasst. Auch bringt uns das Lamento, dass
wir möglicherweise diejenigen belohnen, die sich
jahrelang geweigert haben, an ihrer Identitätsklärung
mitzuwirken, nicht weiter. Wir müssen uns hier ehrlich machen
und zugeben, dass der bisherige Ansatz, ein solches
Verhalten generell zu sanktionieren, ja auch keinen Erfolg
gebracht hat und dass das nichts mit der jeweiligen
politischen Ausrichtung zu tun hat. Das ist ein Faktor, das lässt
sich seit Jahren schon erkennen. Die Frage ist vielmehr:
Was wäre denn die Alternative? Ein weiterer jahrelanger
Aufenthalt im Status der Duldung ohne jegliche
Perspektiven? Das bringt dem Einzelnen nichts, und das bringt
auch unserem Land nichts. Es bringt uns nicht weiter,
zumal wenn es um engagierte Menschen geht, die
arbeiten, ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen und ihren
Lebensunterhalt selbst verdienen wollen. Warum sollen
wir dieses Potenzial – das ist schon mehrfach
angesprochen worden –, dieses Fachkräfte- und
Arbeitskräftepotenzial, brachliegen lassen?
Klar ist zudem: Straftäter und jene, die wiederholt
vorsätzlich falsche Angaben machen, hinsichtlich ihrer
Identität täuschen und dadurch ihre Abschiebung verhindern
wollen, sollen nicht vom Chancen-Aufenthaltsrecht
profitieren. Wir setzen damit das klare Signal, dass der Staat
ein solches Verhalten nicht akzeptiert und am Ende eben
nicht mit einem Aufenthalt belohnt.
Wir ordnen mit dem Gesetz zugleich die bereits
bestehenden Bleiberechte für gut Integrierte neu und senken
die Voraufenthaltszeiten. Bei der spezifischen Regelung
für Jugendliche und Heranwachsende wird die
Altersgrenze auf 27 Jahre angehoben. Damit werden potenziell
mehr Menschen in den Genuss der Bleiberechtsregelung
kommen, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen
erfüllen. Beim altersunabhängigen Bleiberecht bei
nachhaltiger Integration senken wir die Voraufenthaltszeit
moderat um zwei Jahre auf sechs beziehungsweise vier
Jahre, je nachdem, ob Kinder im Haushalt leben.
Um Deutschland für Fachkräfte attraktiver zu machen,
werden mit dem Gesetz auch bewährte Regelungen aus
dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz entfristet. Auch der
Familiennachzug von Fachkräften wird erleichtert, da für
nachziehende Ehegatten das Erfordernis des
Sprachnachweises entfällt. Dabei werden wir es aber nicht
bewenden lassen. Die Bundesregierung wird zügig einen
Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der
Fachkräfteeinwanderung vorlegen, um den Standort Deutschland
für Fachkräfte attraktiver zu machen und Antworten auf
die besonderen Herausforderungen der Zukunft geben zu
können.
Schließlich lösen wir das Versprechen ein, die
Integration zu verbessern. So sollen auch Asylbewerber im
Rahmen der verfügbaren Plätze von Anfang an Zugang
zu Integrationskursen und Berufssprachkursen haben,
und zwar unabhängig vom Herkunftsland oder einem
bestimmten Einreisedatum.
Schlussendlich soll auch die Rückführung von
Menschen, die unter keinem erdenklichen Gesichtspunkt
hierbleiben können und sollen, konsequenter als bisher
umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für Straftäter
und Gefährder. Dies ist zur Steuerung des
Migrationsgeschehens unvermeidlich und im Übrigen auch
europarechtlich vorgegeben. Das Gesetz enthält daher
ordnungspolitische Vorhaben im Bereich Ausweisung und
Abschiebehaft.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Zielrichtung des
Gesetzes zur Einführung eines Chancen-
Aufenthaltsrechts ist klar: Langjährig Geduldete sollen eine Chance
auf eine dauerhafte Perspektive in Deutschland erhalten.
Sie können und sollen ihr eigenes Schicksal in die Hand
nehmen, ohne dass das Damoklesschwert einer
drohenden Rückführung die Motivation und die Möglichkeiten
dauerhaft beeinträchtigt – und ich glaube, das ist gerade
vor dem Hintergrund von Weihnachten noch einmal ein
Signal.
Wir gehen mit dem Gesetz erste neue Schritte bei der
Fachkräfteeinwanderung, im Bereich der Integration und
der Migrationssteuerung. Ich würde mich freuen, wenn
Sie diesem Gesetz zustimmen. – Herzlichen Dank!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau
Staatssekretärin!
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor.
Wir beginnen mit dem Landesantrag.
Wer stimmt dem Landesantrag zu? – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss
n i c h t angerufen.
Wir haben noch über die Entschließung in den
Ziffern 2 und 3 der Ausschussempfehlungen abzustimmen.
Wir beginnen mit Ziffer 2, Buchstabe d. Wer möchte
dem zustimmen? – Minderheit.
Jetzt bitte ich um das Handzeichen für Ziffer 2 im
Übrigen. – Minderheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Bei Minderheit in allen Abstimmungen haben wir
festgestellt, dass wir nichts festgestellt haben.
Der Bundesrat hat k e i n e Entschließung gefasst.
Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt.
Tagesordnungspunkte 72 und 73 rufe ich zur
gemeinsamen Beratung auf:
TOP 72
72. Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für
leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und
zur Änderung weiterer Vorschriften
(Drucksache 662/22, zu Drucksache 662/22)
in Verbindung mit
TOP 73
73. Gesetz zur Einführung einer
Strompreisbremse und zur Änderung weiterer
energierechtlicher Bestimmungen (Drucksache 663/22,
zu Drucksache 663/22)
Wir haben hierzu eine Reihe von Wortmeldungen. Ich
darf zuerst den Kollegen Weil aus Niedersachsen nach
vorn bitten.
Stephan Weil (Niedersachsen): Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sie stimmen mir
vielleicht zu: 2022 war nun wirklich ein schwieriges Jahr. Ich
jedenfalls brauche keine Wiederholung eines solchen
Jahres. Da ist es doch ein vergleichsweise gutes Zeichen,
wenn dieses Jahr wenigstens mit einer wirklich
beachtlichen positiven Weichenstellung endet.
Zu den allergrößten Schwierigkeiten dieses Jahres
2022 zählten bekanntlich nie geahnte, nie gekannte
Energiepreissteigerungen. Diese Preissteigerungen hatten und
haben das Potenzial für eine tiefgreifende
gesellschaftliche Krise – leider kann man es nicht kleiner sagen –, für
eine soziale Krise. Sie wissen, wir hatten in
Niedersachsen einen Wahlkampf. Wenn man Tag für Tag Menschen
in die Augen blickt, die tiefe Sorgen haben, wie sie ihre
Rechnungen unter solchen Bedingungen bezahlen sollen,
dann perlt das, glaube ich, an niemandem von uns ab. Die
Preissteigerungen haben das Potenzial für eine
wirtschaftliche Krise. Viele Unternehmen, große und kleine
in allen Branchen, stellen sich Zukunftsfragen unter
diesen Bedingungen.
Last, but not least besteht auch das Potenzial für eine
harte politische Krise. Da soll man sich nichts
vormachen: In Deutschland erwarten die Menschen von ihrem
Staat vor allen Dingen auch Schutz. Wenn diese
Grunderwartung enttäuscht wird, dann müssen wir
einfach damit rechnen, dass auch vieles andere infrage
gestellt wird. Um eines klarzustellen: Wir sollten und
dürfen nirgendwo Ursache und Wirkung verwechseln. Die
Ursache all dessen, was wir in diesem Jahr erlebt haben,
ist der russische Angriff auf die Ukraine. Das ist die
Ursache. Die Wirkungen haben in erster Linie, und zwar
unvergleichlich mehr als wir, die Menschen in der
Ukraine zu ertragen. Wir sehen Tag für Tag schreckliche
Bilder. Aber auch bei uns in Deutschland sind die
Konsequenzen in aller Härte spürbar.
Vor diesem Hintergrund, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ist der Energiepreisdeckel, den wir heute, wie ich
hoffe, abschließend beschließen, so wichtig. Er gibt zum
einen Bürgerinnen und Bürgern das Vertrauen, auch
künftig ihre Rechnungen bezahlen zu können. Im Großen
und Ganzen kann man vielleicht sagen: Die Hälfte der
Belastungen wird durch die Entlastungen kompensiert.
Über den ganz dicken Daumen gepeilt wird man das so
sagen können. Wenn man unsere Anstrengungen zum
Energiesparen mit hinzunimmt, dann kommt man in
einen Bereich, in dem die Probleme jedenfalls deutlich
kleiner geworden sind. Wichtig ist auch die besondere
Perspektive auf diejenigen, die noch einmal weniger Geld
haben, Stichwort „Wohngeldreform“.
Der Energiepreisdeckel gibt Bürgerinnen und Bürgern
und Unternehmen die Möglichkeit, für zwei
Heizperioden zu planen. Das ist keine unendlich lange Zeit, aber es
gibt erst einmal Sicherheit, zu wissen, wie es in der
nächsten Zeit weitergehen wird. Last, but not least: Ich
glaube, dass dieses Gesetzesvorhaben das Vertrauen in
unseren Staat bestätigt, dass dieser Staat gerade in
schwierigen Zeiten an der Seite seiner Bürgerinnen und
Bürger steht und nicht wegschaut, wenn es darum geht,
wie es ihnen wohl gehen mag.
Es ist ein ungeheuer wichtiges Vorhaben und ein
schwieriges. Es ist ein tiefer Eingriff in den Markt,
vielleicht tiefer, als wir es bis jetzt sonst in der Geschichte
der Bundesrepublik erlebt haben. Das kann ganz gewiss
kein Dauerzustand sein, darüber sind wir uns sicher einig.
Es ist ein Vorhaben mit einem hohen finanziellen
Aufwand. Das kann man sich nicht auf unendliche Zeit
vorstellen. Es ist also ein sehr komplexes Gesetzespaket,
über das wir heute entscheiden.
Ich will ausdrücklich herzlich Dankeschön sagen: den
Beamtinnen und Beamten, die sicherlich harte Monate
der Arbeit hinter sich haben, und all denjenigen, die dazu
beigetragen haben, dass wir heute eine abschließende
Beratung darüber führen können. Das alles ist nicht
selbstverständlich.
Dieses Vorhaben ist aber zwingend geboten. Wenn Sie
mir in der Schilderung des Hintergrundes zustimmen,
dann kann man politisch eigentlich nur zu der Auffassung
gelangen: Es geht nicht anders. Wir müssen dafür sorgen,
dass die Energiepreise gedeckelt sind. Dafür, dass es
diese Entscheidung gegeben hat, verdienen die
Verantwortlichen Anerkennung. Es ist, weiß Gott, viel
gemeckert worden in diesem Jahr. Dann darf man am Ende
auch mal sagen, was gelungen ist, nämlich vor allen
Dingen an dieser Stelle eine wesentliche
Weichenstellung.
Als Länder können wir mit der uns eigenen
Bescheidenheit sagen: Wir haben einen ganz wesentlichen
Beitrag dazu geleistet. In der Ministerpräsidentenkonferenz,
in den unterschiedlichen Fachministerkonferenzen ist
dieses Thema immer wieder diskutiert worden, und es
gibt eine Reihe von Beispielen dafür, dass wir für uns in
Anspruch nehmen können, doch wesentlichen Einfluss
genommen zu haben. Das geht schon los mit der
Grundsatzfrage. Die Länder haben wirklich Druck gemacht,
damit wir zu einem Energiepreisdeckel kommen. Ich
glaube, das war richtig. Wir haben eine Vielzahl von
Vorschlägen gemacht. Nicht alle davon haben Eingang
gefunden in die Entscheidungen des Bundestages, aber
doch nicht wenige. Um nur ein Beispiel zu nennen: Wir
sind es gewesen, die mit allem Nachdruck darauf
hingewiesen haben, dass wir keine Lücke bei den Entlastungen
aufkommen lassen dürfen, insbesondere nicht die
sogenannte Winterlücke. Wir dürfen nicht Bürgerinnen und
Bürger dadurch verunsichern, dass in dem einen Monat
eine Entlastung stattfindet und im nächsten Monat wieder
Belastung, um dann wieder zu einer Entlastung zu
kommen. Ich bin froh, dass wir jetzt einen durchgängigen
Entlastungspfad haben.
Die meisten Länder unterstützen all das, was hier
beschlossen wird, wo es notwendig ist, mit eigenen
Programmen aus Landesmitteln. Wir haben natürlich in einer
so vielfältigen Gesellschaft immer wieder
Schwierigkeiten, allen gerecht zu werden, aber wir können sagen:
Dieser Energiepreisdeckel ist auch unter großem
Engagement der Länder entstanden, und wir unterstützen diese
große Anstrengung auch jenseits des Gesetzespakets.
Man könnte es auch anders sagen: Wer nach einem
Beispiel für den funktionierenden Föderalismus sucht, der
wird meines Erachtens an dieser Stelle fündig.
Sind damit alle Fragen geklärt? Nein, natürlich nicht.
Nachher reden wir noch über das
Energiepreispauschalengesetz für Studierende. Das ist ein schönes schlechtes
Beispiel – ein Beispiel dafür, wie ruhige Gespräche im
Vorfeld eine Menge Arbeit und Ärger im Nachhinein
vermeiden können. Ich hoffe, dass wir durch eine
Klarstellung der Bundesregierung heute einen Haken dahinter
machen können, aber wir können auch daraus lernen. Wir
müssen daraus lernen, denn in dieser Woche ist ein neues
Thema dieser Art hinzugekommen. Es sind die Länder
gewesen – das müssen wir offen sagen –, die gesagt
haben: Wir müssen auch an diejenigen denken, die Öl- und
Pelletheizungen nutzen. – Dass das ein schwieriges
administratives Thema ist, wussten wir auch. Dass man
dieses Thema löst, indem man sagt, das sollen die Länder
mal eben lösen – das kann noch nicht das letzte Wort
gewesen sein. Wir werden darüber reden müssen, und
auch darüber hätten wir vielleicht besser vorher geredet.
Ich möchte aber noch in aller Eindringlichkeit eine
Grundsatzfrage ansprechen, die uns unbedingt am
Anfang des kommenden Jahres intensiv befassen muss: Für
viele Unternehmen gibt der Energiepreisdeckel die
Möglichkeit, zu planen und zurechtzukommen, aber
diejenigen Unternehmen, die insbesondere auf den Weltmärkten
aktiv sind und nicht in erster Linie mit den nationalen
Preisen kalkulieren, sondern mit Weltmarktpreisen
konkurrieren, erhalten auf ihre Probleme durch den
Energiepreisdeckel leider keine Antwort. Das liegt unter anderem
an Restriktionen der Europäischen Union. Man muss am
Beispiel der chemischen Industrie schlichtweg sagen:
Dort, in der drittgrößten Industriebranche Deutschlands,
droht eine Deindustrialisierung. Man kann es nicht
kleiner sagen. Ich finde, wir müssen unsere Industrie
schützen, und das muss ein Topthema am Anfang des nächsten
Jahres sein.
So gut der Energiepreisdeckel ist: Er kann nicht alle
Konsequenzen lösen, die wir aus den Verwerfungen des
Jahres 2022 erlebt haben. Wir werden weiterarbeiten
müssen. Unterm Strich finde ich aber, er ist ein gutes
Beispiel dafür, dass unsere Demokratie funktioniert, dass
der Föderalismus, dass der Staat funktioniert und dass
diese Institutionen Vertrauen verdienen. Es ist die klare
Ansage: Durch schwierige Zeiten gehen wir in
Deutschland gemeinsam. Da soll niemand glauben, er würde
alleingelassen werden. Es ist ein gutes Zeichen am Ende
dieses schwierigen Jahres, mit einem Zeichen der
Zuversicht unsere Beratungen hier im Bundesrat zu einem
gewissen Abschluss zu bringen. – In diesem Sinne:
Schöne Weihnachten, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank,
Kollege Weil! – Ich darf das Wort erteilen: dem Kollegen
Wüst.
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In wenigen
Tagen geht ein Jahr zu Ende, das vor allem durch ein
Datum geprägt ist: den 24. Februar. An diesem Tag
begann der brutale Angriffskrieg Russlands auf die
Ukraine. Wir erinnern uns an die furchtbaren Bilder aus
Butscha, aus Mariupol, aus Charkiw und anderen
ukrainischen Städten – Bilder eines rücksichtslosen Krieges
gegen Frauen, Kinder, Familien, der weiter andauert. Sie
sind unschuldige Opfer eines Überfalls auf ihre Heimat.
Die russische Kriegsführung setzt in den letzten
Monaten vermehrt darauf, Menschen aus der Ukraine zu
vertreiben. Wir wollen, wir müssen diesen Menschen, die
zu uns kommen, gerecht werden. Es gilt weiterhin: Wer
vor Putins Krieg flieht, muss bei uns Schutz bekommen.
Es ist absehbar, dass die Flüchtlingszahlen über den
Winter nicht geringer werden, wie das früher der Fall war,
sondern weiter steigen werden, mindestens aber auf
hohem Niveau weiter Menschen zu uns kommen. Das stellt
alle staatlichen Ebenen vor große Herausforderungen, vor
allem unsere Kommunen, die weitestgehend vor Ort die
Hilfe organisieren.
Große Herausforderungen bringt diese Situation
allerdings auch für die Bürgerinnen und Bürger in unserem
Land. Menschen und Unternehmen stehen durch
steigende Energiepreise, die Inflation unter hohem Druck, und
das seit vielen Monaten. Viele Menschen machen sich
Sorgen um ihren Arbeitsplatz. Krise braucht Klarheit.
Deshalb ist es gut, dass es heute Klarheit gibt bei der
Gaspreisbremse und der Strompreisbremse. Die
Bundesregierung hat im Vergleich zu anderen europäischen
Ländern erst spät erkannt, dass starke
Energiepreisbremsen nötig sind. Erst gab es im Frühjahr ein
Entlastungspaket, bei dem Rentner und Studierende vergessen
wurden. Das wurde dann nachgebessert, aber bis heute hat
der Bund die Entlastungen für Studenten nicht ordentlich
umgesetzt. Jetzt sollen die Länder das übernehmen. Die
Verzögerungen, die seit dem Frühjahr im Hinblick auf
Rentner und Studenten eingetreten sind, hat allein der
Bund zu verantworten.
Anfang September hat der Bund dann die
Entlastungspakete vorgestellt – wir erinnern uns alle an den „Doppel-
Wumms“ –, all das, ohne vorher mit den Ländern darüber
zu sprechen, und trotz enormer Eingriffe in die
Länderhaushalte. Allein für mein Land Nordrhein-Westfalen
bedeutet das 4 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen
pro Jahr. Hinzu werden jetzt Hilfen in eigener
Verantwortung kommen müssen zur Absicherung der sozialen
Infrastruktur, zur Absicherung von Unikliniken und
Stadtwerken, zur Aufrechterhaltung von Kitas, von
Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, von Tafeln, von
Obdachlosenhilfen. All das werden die Länder selber
machen müssen.
Die Länder haben darüber hinaus mehrfach und
frühzeitig auf Lücken hingewiesen. Die Winterlücke wird
jetzt geschlossen durch die nachträgliche Unterstützung
für Januar und Februar. Die Gerechtigkeitslücke für
Menschen, die mit Öl und Pellets heizen – in einem Land
wie Nordrhein-Westfalen immerhin ein Viertel der
Menschen –, wird, so wie es jetzt angekündigt ist,
unzureichend geschlossen. Für Privathaushalte ja, für
Unternehmen nein. Das sind Themen, die man vorher
ordentlich hätte regeln können, wenn man nicht viel zu
lange – noch bei der MPK in Niedersachsen, in
Hannover, im Oktober – gesagt hätte, dass man das aus
systematischen Gründen gar nicht möchte.
Ein dritter Punkt ist mir besonders wichtig – Kollege
Weil hat auch darauf hingewiesen –: Wenn es ein Thema
gibt, das uns noch länger beschäftigen wird, auch nach
dieser Krise, ist das die Frage des Industriestandortes.
Wir brauchen dazu einen Austausch mit der
Bundesregierung, der weniger von Hektik getrieben ist, sondern eher
von der strategischen Umsetzung der doch hoffentlich
unstrittigen Übereinkunft, dass Deutschland Industrieland
bleiben soll. Daran müssen wir aber gemeinsam arbeiten,
denn wir haben hier Lösungen für die Industrie, die an
vielen Stellen nicht in Anspruch genommen werden
können, weil die Hürden viel zu hoch sind, insbesondere
durch das, was der Bund mit der EU-Kommission
verhandelt hat. Viele Unternehmen werden diese Hilfe nicht
in Anspruch nehmen können und deshalb ihre Produktion
zurückfahren. Was hier heute beschlossen wird, darf kein
weiterer Schritt auf dem Weg zur Deindustrialisierung
sein. Es wäre gut, wenn es anders gehen würde. Wenn es
nun nicht anders geht, so wie es die Bundesregierung
vorträgt, dann müssen wir im neuen Jahr über das
Gesamtpaket der Standortfaktoren für die Industrie in
Deutschland sprechen. Wir dürfen nicht immer weiter in
eine schleichende Deindustrialisierung hineinlaufen.
Im neuen Jahr braucht Deutschland eine Krisenpolitik
mit mehr Weitsicht. Dieses ausgehende Jahr war von
einer hohen Arbeitsintensität in der Bundesregierung
geprägt. Das will ich ausdrücklich anerkennen. In den
Landesregierungen war es nicht viel anders. Insofern ist
das Ende eines Jahres auch immer Anlass, zu sagen:
Strich drunter! Oder: Schwamm drüber! – Aber im
nächsten Jahr müssen wir mit mehr Weitsicht agieren.
Die Menschen brauchen in dieser Krise Verlässlichkeit
und Sicherheit, und dazu würde es beitragen, frühzeitiger
mit den Ländern in den Austausch zu gehen. An einigen
Stellen konnten wir durch unseren Einfluss Fehler
ausbügeln, aber eben leider nicht an allen. Ich will für die
Länder herzlich anbieten, dazu bereitzustehen, dass wir das
im nächsten Jahr besser hinkriegen. Es wäre besser für
die Menschen. – Vielen Dank!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank,
Kollege Wüst! – Ich darf nun aufrufen: Andreas
Bovenschulte, Bremen.
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der
völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine
stürzt nicht nur die Menschen dort in Tod, Not und
Elend. Der Krieg beeinträchtigt auch das Leben hier in
Deutschland massiv. Bund und Länder haben deshalb
schon vor der Sommerpause mit zwei Entlastungspaketen
gegengesteuert – beide milliardenschwer und dennoch
nicht ausreichend. Vielmehr war und ist es notwendig,
das Problem direkt an der Wurzel zu packen: bei den
stark gestiegenen Energiepreisen. Der Bund setzte eine
Expertenkommission ein, und es wurde das
Entlastungspaket III mit einem Volumen von über 200 Milliarden
Euro auf den Weg gebracht. Die heute zur
Beschlussfassung vorliegenden Gesetze zur Strom-, Gas- und
Wärmepreisbremse setzen die Kernpunkte dieses dritten
Entlastungspakets um. Und um es ganz deutlich zu sagen: Das
ist gut, das ist richtig, und das wird von Bremen wie von
allen anderen Ländern auch grundsätzlich unterstützt.
Die Länder haben sich unter anderem im Rahmen der
Ministerpräsidentinnen- und
Ministerpräsidentenkonferenz mehrfach und intensiv in die Beratungen eingebracht
und eigene Vorschläge entwickelt. Ich bin ausgesprochen
froh darüber, dass sich die Bundesregierung zumindest
einige dieser Vorschläge zu eigen gemacht hat. Zwei
davon möchte ich noch einmal hervorheben, wie das die
Kollegen Weil und Wüst schon getan haben:
Es ist gut, dass die Bremse nicht wie ursprünglich
vorgesehen erst zum 1. März, sondern schon zum 1. Januar
2023 greift und dadurch ein Winterloch bei den
Energiehilfen vermieden wird. Und es ist gut, dass der Bund, wie
von der Gaspreiskommission vorgeschlagen, nun doch
Hilfen für Menschen anbietet, die mit Öl oder Pellets
heizen. Ja, die späte Einsicht des Bundes wird uns Länder
massiv unter Druck setzen, weil die Hilfen rechtzeitig bei
den Leuten ankommen müssen. Aber das ist mir immer
noch lieber, als die Betroffenen mit ihren Sorgen
alleinzulassen.
Meine Damen und Herren, ich möchte aber auch zwei
offene Fragen ansprechen, auf die wir erst noch
Antworten finden müssen und die mir durchaus Sorgen machen.
Erstens. Wie können wir verhindern, dass die
Energiekonzerne die Preisbremse missbrauchen und für Öl und
Gas überhöhte Entgelte kassieren? Dazu sind in den
Gesetzen Regelungen vorgesehen, aber erst in den nächsten
Wochen wird sich zeigen, ob diese tatsächlich
ausreichend vollzogen werden können oder ob an dieser Stelle
noch nachgebessert werden muss.
Zweitens. Wie verhindern wir, dass einige Menschen
demnächst im Kalten oder im Dunklen sitzen, weil sie
trotz aller beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen die
Rechnung beim Versorger einfach nicht mehr bezahlen
können? Auch dazu gibt es beschlossene Maßnahmen:
Betroffenen muss künftig eine Abwendungsvereinbarung
angeboten werden. Das ist zweifellos ein Schritt in die
richtige Richtung. Ich fürchte allerdings, das wird nicht
reichen. Ich würde es daher sehr begrüßen, wenn wir auf
Grundlage unseres Bremer Antrags für ein echtes
Energiesperren-Moratorium im Bundesrat zeitnah noch
einmal diskutieren könnten, ob wir hier zu verbindlicheren,
zu weitergehenden Regelungen kommen können.
Entscheidend ist allerdings ein anderer Punkt. Die
beschlossenen Entlastungspakete I bis III führen den Staat
auf all seinen Ebenen – Bund, Länder, Kommunen und
Sozialversicherungen – an seine finanzielle
Belastungsgrenze. Dazu gibt es keine Alternative, wenn wir
gemeinsam gut durch die Krise kommen wollen. Aber es gibt
auch die andere Seite der Medaille: Es gibt auch
diejenigen, die sich an Krieg und Krise eine goldene Nase
verdienen. Vor der Sommerpause hat das Land Bremen
deshalb hier im Bundesrat einen Antrag zur Einführung
einer Übergewinnsteuer eingebracht. Denn aus meiner
Sicht ist eines ganz klar: Die Krisengewinner müssen
ihren gerechten Anteil – wenn man das so nennen will –
an den Kosten der Entlastungspakete übernehmen.
Obwohl der Antrag damals keine Mehrheit fand, ist nun eine
Abschöpfung von Übergewinnen am Strommarkt und in
der Energiewirtschaft zur Finanzierung der
Strompreisbremse vorgesehen. Es wird Sie nicht wundern, wenn ich
sage, dass ich das sehr begrüße, ganz ausdrücklich, auch
wenn die Bundesregierung den von der EU gesetzten
Rechtsrahmen nicht vollständig ausschöpft. Hier hätte ich
mir durchaus mehr Mut gewünscht.
Meine Damen und Herren, die gegenwärtige Krise
führt nicht nur zu erheblichen Wohlstandsverlusten in
breiten Teilen der Bevölkerung. Sie ist auch ein großer
Ungleichmacher, denn sie trifft arme Menschen deutlich
härter als reiche. Deshalb halte ich es für unabdingbar,
dass Menschen mit sehr hohen Einkommen und
Vermögen einen Sonderbeitrag zur Finanzierung unserer
staatlichen Anti-Krisen-Maßnahmen leisten. Das sollten wir
nicht alles der Kreditaufnahme überlassen. Dem
Vorschlag der Wirtschaftsweisen, einen speziellen Energie-
Soli für Spitzenverdiener einzuführen, kann ich daher
durchaus viel abgewinnen. Wir werden – davon bin ich
fest überzeugt – die Debatte über einen solchen
solidarischen Lastenausgleich im nächsten Jahr intensiv führen
müssen, wenn wir den Staat weiter handlungsfähig und
die Gesellschaft zusammenhalten wollen. Wir haben
gerade noch einmal gehört, welche Mittel erforderlich
sind, um den Industrie- und Wirtschaftsstandort
Deutschland dauerhaft zu sichern. Es ist eine Illusion, zu glauben,
dass diese Mittel dauerhaft über neue Schulden
aufgebracht werden können. Hier brauchen wir in der Tat eine
breite Debatte über einen gesellschaftlichen und sozialen
Lastenausgleich.
Das ist aber eine Debatte, die wir im nächsten Jahr
führen. An dieser Stelle auch von mir erst einmal: Eine
schöne Vorweihnachts- und dann Weihnachtszeit! –
Herzlichen Dank!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Bürgermeister Bovenschulte! – Ich darf nun aufrufen:
Herrn Minister Hauk, Baden-Württemberg.
Peter Hauk (Baden-Württemberg): Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zweifelsohne:
Der 24. Februar dieses Jahres war ein herber Einschnitt.
Es war in der Tat, wie der Bundeskanzler sagte, eine
Zeitenwende. Es war auch deshalb eine Zeitenwende,
weil russisches Gas, das wir gebraucht hätten, um den
Klimaschutz voranzubringen, als
Übergangsenergieressource nicht mehr zur Verfügung stand. Das war
eigentlich schon damals klar, schon ab Februar. Im Herbst kam
es dann auch so.
Wenn ein Energieträger ausfällt, den wir für den
Klimaschutz brauchen, dann muss man angesichts einer
Zeitenwende reagieren. Es ist eben nicht alles nur auf
Russland und den russischen Angriffskrieg
zurückzuführen. Das Problem ist auch hausgemacht. Zu einer
Zeitenwende hätte es gehört, alle Ressourcen zu mobilisieren,
die es gibt, um Gas zu ersetzen oder Strom zu
produzieren. Das ist aber nicht passiert. Der ganze Sommer ist
verschlafen worden. Die Gaskraftwerke haben
unverdrossen 12 Prozent der Stromerzeugung in Deutschland
übernommen. Zu Recht. Frankreich ist dann
weitestgehend ausgefallen, weil dort die Kernkraftwerke aus
technischen Gründen, aber auch aus Wasserhaushaltsgründen
nicht zum Einsatz kamen. Und es hieß immer noch: Wir
haben kein Stromproblem, sondern wir haben ein
Gasproblem. – Das Gasproblem hätte man schon ein Stück
weit lösen können, wenn das Gas für die Stromerzeugung
gedrosselt worden wäre.
Erst im Herbst hat die Ampel auf Drängen der Länder,
gerade auch Baden-Württembergs, leichte
Verbesserungen für den Einsatz der Bioenergie beschlossen. Denn wir
haben ja einen schlafenden Riesen, der ist ja da: Biogas
aus Reststoffen hätte nämlich das Potenzial, bis zu
40 Prozent des Erdgaseinsatzes zu kompensieren. Dieses
Potenzial ist aber nicht kurzfristig zu akquirieren. Durch
das zögerliche Agieren wurde wertvolles Potenzial zum
Ersatz russischen Gases durch eine heimische Alternative
über den ganzen Sommer hinweg verschenkt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dann kam
der zweite Akt: Die Gaspreise steigen weiter, die Preise
anderer Rohstoffe auch. Durch das Nicht-Hinzuziehen
der Reserven Kohle und Kernkraft wird der Strom
knapper, der Preis steigt an. Der Preis steigt auch weiterhin an,
weil die Gaskraftwerke weiter Strom produzieren und
diesen nicht in den Stromspeichern einlagern können, die
Bundesregierung aber natürlich zu Recht sagt: Die
Stromspeicher müssen voll werden. – Währenddessen
wird der Strom weiterhin teurer, und das führt dazu, dass
die Wirtschaft überfordert wird, dass aber auch
Verbraucherinnen und Verbraucher, Bürgerinnen und Bürger
sukzessive überfordert werden. Der hohe Gaspreis hat
zweifelsohne seine Ursache im Krieg. Der hohe
Strompreis ist allerdings ideologisch und hausgemacht.
Der dritte Akt ist: Die Europäische Union eröffnet die
Möglichkeit, für die Finanzierung von Entlastungen
Übergewinne abzuschöpfen. Die Regierung schöpft jetzt
ab. Aber sie schöpft keine Gewinne ab; sie schöpft Erlöse
ab. Das ist ein feiner, aber wichtiger Unterschied in der
Volkswirtschaft. Das sollte man einfach berücksichtigen.
Die Regierung schöpft nicht etwa Gewinne bei
Konzernen ab, die Strom produzieren, also zum Beispiel aus
Steinkohle, nicht bei den fossilen Energieträgern,
Stichwort „Klimawandel“. Nein, nein! Steinkohle darf
weiterhin Übergewinne liefern, und die Konzerne dürfen
Übergewinne erzielen. Die Mittelständischen werden
abgeschöpft. Biogas beispielsweise: Bei Tausenden
mittelständischen Strom- und Wärmeerzeugern werden dann
die Gewinne abgeschöpft. Das war die Planung der
Bundesregierung. Das hat die mittelständischen Strom- und
Wärmeerzeuger in dieser Zeit natürlich stark
verunsichert.
Der vierte Akt heute im Bundesrat und gestern im
Bundestag: Es wird noch einmal verändert, die
schlimmsten Auswüchse werden beseitigt. Die Abschöpfung greift
bei Biogas und Altholz ab 1 Megawatt
Bemessungsleistung – ein großer Unterschied zur Anlagenleistung. Das
befreit zumindest die meisten Biogasanlagen, die ohnehin
schon hohe Kosten haben, und auch die hochflexiblen
Biogasanlagen, die man ja eigentlich mal wollte, weil sie
zu den Zeiten Strom und Wärme produzieren können, zu
denen Wind und Sonne nicht zur Verfügung stehen. Und
der Sicherheitszuschlag von 9 Cent pro Kilowattstunde
beziehungsweise 7 Cent bei Altholz kompensiert die
jüngsten Steigerungen der großen fixen und variablen
Kosten.
Trotz erheblicher und dringend notwendiger
Nachbesserungen sind leider einige wichtige Punkte
offengeblieben. Es ist nicht nachvollziehbar und
energiewirtschaftlich und vor allen Dingen klimapolitisch absolut
kontraproduktiv, dass die Erlöse aus der flexiblen und
netzdienlichen Stromerzeugung unter diese Abschöpfung fallen.
Zielführender, gerechter und wesentlich einfacher
administrierbar als eine Abschöpfung von Strommarkterlösen
wäre eine steuerliche Sonderabgabe gewesen, welche die
tatsächlich erzielten Gewinne und nicht die Erlöse
berücksichtigt.
Kollege Bovenschulte hat vorhin darauf hingewiesen,
und es bleibt ein Stück weit eine Ungerechtigkeit: Die
Tatsache, dass, sobald wir mit Gas heizen, alle Mitglieder
dieses Hohen Hauses davon profitieren, zeigt schon
diese – ein Stück weit – Ungerechtigkeit. Für die einen
werden die Entlastungen zu wenig sein, die anderen werden
sie gar nicht brauchen, und wir verschulden uns in einem
Ausmaß, das bisher noch nicht bekannt war.
Die nunmehr vorliegenden Änderungen beim Biogas
und beim Altholz sind ein wichtiger Schritt, eine wichtige
Reparatur in einem verkorksten System und zumindest
der Hauch eines Beitrages dazu, dass wir die
regenerativen Energien noch hochhalten. Damit besteht noch der
Hauch einer Chance, dass der amtierende
Bundeswirtschaftsminister nicht als der größte Klimakiller der
Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eingeht.
Bisher ist er leider auf dem Weg hierzu. Die Tatsache, dass
Deutschland die höchsten klimaschädlichen Emissionen
in der ganzen Europäischen Union hat, gerade noch
knapp getoppt von Polen, das fast nur Steinkohle
verheizt, zeigt, wo wir derzeit stehen. Und das ist schon sehr
bedenklich. – Vielen Dank!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Minister Hauk! – Ich darf nun das Wort erteilen: Herrn
Minister Professor Dr. Willingmann, Sachsen-Anhalt.
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-Anhalt):
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die
Energiepreisbremsen sind dringend notwendig, um Menschen und
Unternehmen im Lande vor nicht mehr zu stemmenden
Preissteigerungen im Energiebereich zu schützen. Energie
wird und bleibt so wieder bezahlbar – gewiss, mit diesen
Absenkungen, mit dieser Bremse immer noch teurer und
spürbar teurer als vor dem russischen Überfall auf die
Ukraine, aber es ist eine deutliche Absenkung der
aktuellen Versorger- und Marktpreise, und es bleibt ein Anreiz
zum Einsparen.
Es ist gut, dass die durch diese Regelungen, die ab
März gelten sollen, vorgesehenen Hilfen rückwirkend für
Januar und Februar ausgezahlt werden können. Und es ist
gut, dass für die Industrie die Preisbremsen im Januar
starten und ein vergünstigtes Kontingent von 70 Prozent
des bisherigen, des historischen Verbrauchs von Strom,
Gas und Wärme gedeckelt wird. Ich bin auch davon
überzeugt, dass die mit den gesetzlichen Regelungen
einhergehenden Regelungen zur Auszahlung von
Dividenden und Boni sowie zur mittelfristigen Sicherung von
Arbeitsplätzen völlig richtig sind. So wird abgesichert,
dass Unternehmen, die staatliche Leistungen in Anspruch
nehmen, diese tatsächlich benötigen und in Deutschland
verankert bleiben. Gut, dass es Regelungen für die
Krankenhäuser und einen Härtefallfonds für besonders
vulnerable Verbraucher, soziale, wissenschaftliche und
kulturelle Einrichtungen gibt. Gut auch – und das zeugt, bei
aller Kritik, von Flexibilität –, dass nunmehr 1,8
Milliarden Euro für private Nutzer von Heizöl, Pellets und
Flüssiggas aufgenommen wurden.
Wir müssen zur Realisierung der Auszahlungen noch
miteinander reden. Daher sind die Bundesländer
aufgefordert. Vorhin ist schon von Ministerpräsident Weil das
Dilemma der Einmalzahlung für die Studierenden
angesprochen worden. Dazu haben wir eine Lösung; wir
werden nachher noch darüber reden. Aber an dieser Stelle
besteht in der Tat noch Gesprächsbedarf. Zugleich sind
wir sicherlich alle der festen Überzeugung, dass unser
Industriestandort zu erhalten ist und dass all diese
Maßnahmen vor allen Dingen dieses Ziel im Blick behalten.
Für uns in Sachsen-Anhalt spielt es eine besonders
große Rolle, dass die spezielle Versorgungstruktur
unserer Chemieparks mit zentraler Prozessdampfversorgung
Berücksichtigung gefunden hat. Das war bislang im
Energiekostendämpfungsprogramm leider noch nicht der
Fall. Tragfähige Strom- und Gaspreise sind vor allem für
Unternehmen mit energieintensiven Prozessen von
besonderer Bedeutung. Für Sachsen-Anhalt als historisches
Braunkohleland und Strukturwandelregion gilt das noch
einmal doppelt. Hier brauchen Unternehmen eine
kontinuierliche Perspektive für eine bezahlbare
Energieversorgung auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft. Ich
freue mich deshalb auch, dass es gelungen ist, doch noch
die für uns ziemlich überraschende Streichung der
vermiedenen Netzentgelte wieder zurückzunehmen. Das
wäre in der Tat in der jetzigen Situation ein Fehler
gewesen, und es ist gut, dass dieser korrigiert werden konnte.
Ein letzter Aspekt ist vielfach angesprochen worden,
und auch ich will mich dazu äußern: zur
Erlösabschöpfung am Strommarkt. In Anlehnung an die Vorgaben der
Europäischen Union, ist es möglich, künftig Windfall
Profits am Strommarkt abzuschöpfen. Das halte ich für
geboten. Es ist ein Solidaritätsbeitrag, und dieser ist
notwendig. Es steht außer Frage, dass sich Unternehmen, die
in diesen Zeiten mit Energie unerwartete und unverdiente
Gewinne machen, an den Kosten beteiligen sollten. In
Zeiten, in denen alle Verbraucher mit gestiegenen Kosten
zu kämpfen haben, ist es nicht nachvollziehbar, dass
Unternehmen zu deren Lasten riesige Profite machen.
Hier wurde auf Basis einer technologiespezifischen
Erlösobergrenze mit Augenmaß vorgegangen und eine
tragbare Lösung für nahezu alle Fallkonstellationen
gefunden. Gleichzeitig muss aber genug Raum für
Investitionen in Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von
grünem Strom bleiben. Hierüber wird zu reden sein.
In diesem Sinne, und das darf ich abschließend sagen,
halte ich die Gesetzesvorschläge für mehr als geeignet,
die Energiekrise gemeinsam und solidarisch zu meistern.
Das ist eine wichtige, eine gute Botschaft kurz vor
Weihnachten. – In diesem Sinne auch von mir: ein frohes Fest!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Professor Willingmann! – Ich darf nun das Wort erteilen:
Herrn Staatsminister Tarek Al-Wazir, Hessen.
Tarek Al-Wazir (Hessen): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Zum Abschluss des
Jahres führen wir eine Art allgemeine Energiedebatte. Es
ist schon angesprochen worden: Wir sollten nie
vergessen, dass das erste Opfer dieses russischen
Angriffskrieges die Ukraine ist und dass die Menschen in der Ukraine
einen ungleich höheren Preis zahlen müssen als wir. Bei
uns geht es nur um den Preis, bei ihnen geht es ums
nackte Überleben. Bei allen Schwierigkeiten, die wir haben,
ist es wichtig, sich das immer zu vergegenwärtigen.
Wir unterstützen die Ukraine. Wir unterstützen
übrigens auch über 1 Million Geflüchtete aus der Ukraine in
unserem Land, durch das Engagement von ganz vielen
Menschen, aber auch des Staates. Wir sehen jeden Tag,
dass Russland gerade die Energie-, die Wärme- und
Strominfrastruktur in der Ukraine angreift, um den
Menschen größtmöglich zu schaden. Und ja, es wird auch
Energiekrieg gegen uns geführt, und wir haben in den
letzten Monaten gesehen, wie schwierig es ist, wenn wir
in einer hohen Abhängigkeit von einem Lieferanten
fossiler Energien sind.
In diesem Zusammenhang, Herr Kollege Hauk: Wir
reden ja hier für unsere Länder und nicht für unsere
Parteien. Die Frage, wie wir eigentlich in eine solche
Abhängigkeit geraten konnten und warum die Energiewende
in den letzten Jahren und Jahrzehnten nicht
vorangekommen ist, könnte man sich aber auch einmal stellen;
das würde nämlich helfen. Wäre sie vorangekommen,
dann hätten die Notmaßnahmen, die in den letzten zehn
Monaten ergriffen werden mussten, nicht so ausfallen
müssen, wie sie ausgefallen sind.
Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesregierung
unverzüglich alles darangesetzt hat, uns schnellstmöglich
aus dieser Abhängigkeit zu befreien. Das ist eine
gewaltige Aufgabe. Im letzten Jahr kamen über die Hälfte
unserer Erdgasimporte, die Hälfte unserer
Steinkohleimporte und ein Drittel unserer Erdölimporte aus Russland. Der
momentane Stand ist bei Kohle null, bei Gas null und bei
Erdöl Ende des Jahres auch null. Das möglich zu machen,
war eine große Anstrengung. Ich schaue nach
Brandenburg und denke an die dortige Raffinerie in Schwedt.
Bund und Länder haben gemeinsam die Aufgabe
angenommen, die Energiewelt völlig neu zu sortieren, mit
dem Ziel einer gesicherten, verlässlichen, bezahlbaren
und klimafreundlichen Energieversorgung. Die Vielzahl
der Gesetzes- und Verordnungsverfahren in diesem Jahr
spricht Bände. Das Energiesicherungsgesetz ist nach der
Ölkrise 1973 entstanden, im Wesentlichen ein halbes
Jahrhundert unverändert geblieben und in diesem Jahr
mehrfach geändert worden. Ich will an dieser Stelle
ausdrücklich sagen: Da wurden dann auch mal
Eigentumsverhältnisse und Marktverhalten von
Infrastrukturbetreibern wie den Betreibern der Gasspeicher hinterfragt. Ich
erinnere daran, dass noch im Mai der größte deutsche
Erdgasspeicher erstens total leer war und zweitens im
Besitz von Gazprom. Das hat sich geändert. Er ist unter
der Kontrolle der Bundesnetzagentur, und er war gestern
auch nach zwei Wochen Kälte zu über 90 Prozent gefüllt.
Das ist nicht vom Himmel gefallen; das war eine große
Arbeit von vielen gemeinsam, zuallererst natürlich von
der Bundesregierung. Aber wir als Länder haben ja in
den letzten Monaten sehr viel daran gearbeitet, dass wir
eine solche Lage überstehen können.
Niemand hätte noch im Februar für möglich gehalten,
dass innerhalb kürzester Zeit Baurecht für schwimmende
LNG-Terminals, inklusive der Netzanbindung,
geschaffen werden könnte, von denen die ersten in den nächsten
Tagen in Betrieb gehen können. Wir haben sogar
Kohlekraftwerke aus der Reserve zurückgeholt. Ich will das
ausdrücklich sagen: All diese Maßnahmen sind aus der
Not heraus geboren. Viele Entscheidungen waren alles
andere als leicht. Es hat viele Diskussionen gegeben, weil
es viel Bewegung auf allen Seiten erfordert hat. Aber wir
haben letztlich fast immer mit großer Mehrheit oder
einstimmig beschlossen. Und deswegen haben wir die
Chance, dass wir gut durch den Winter kommen.
Zur Ehrlichkeit gehört aber auch: All diese
Maßnahmen haben einen Preis, und dieser Preis ist für viele
Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen eine große
Belastung. Noch mal: Das liegt am Angriffskrieg von Putin
und am Energiekrieg Russlands gegen uns, nicht an den
Maßnahmen, die wir getroffen haben, um mit den Folgen
umzugehen. Aber wir müssen die Bürgerinnen und
Bürger und die Unternehmen am Ende vor übermäßigen
Belastungen schützen. Und natürlich ist klar: Die
Vorstellung, dass etwa die kommunalen Energieversorger
ihre gestiegenen Beschaffungskosten nicht an die
Verbraucher weiterreichen dürfen oder einfach auf
ausstehende Zahlungen verzichten – das geht nicht. Es ist auch
klar: Wir brauchen weiterhin Sparanreize. Denn alle
Szenarien besagen: Einsparungen beim Energieverbrauch
sind zentral für die Versorgungssicherheit. Gleichzeitig
ist klar: Niemand darf überfordert werden. Deswegen
sind die Entwürfe der Strom- und Gaspreisbremse aus
meiner Sicht absolut richtig. Sie stabilisieren das
Preisniveau, sorgen für Verlässlichkeit und Planbarkeit, und sie
werden uns helfen, dass wir gut durch das nächste Jahr
und den nächsten Winter kommen, der ja auch noch eine
große Herausforderung sein wird.
Wenn man eine Kritik äußern kann, dann, dass das zu
lange gedauert hat. Das stimmt. Wir haben im Frühjahr
einen anderen Weg gesehen. Der hatte aber etwas damit
zu tun, dass es noch Menschen gab, die dachten, dass
man diese größte Krise, vor der unser Land je gestanden
hat, und einen ausgeglichenen Haushalt miteinander
vereinbaren kann. Ich will Ihnen das ausdrücklich sagen:
Ich bin immer ein großer Freund der Schuldenbremse
gewesen und bin es auch weiterhin. Gleichzeitig ist klar,
dass die Schuldenbremse kein Schuldenverbot ist,
sondern in Krisenzeiten erlaubt, dass der Staat handeln kann.
Es hat ein bisschen gedauert, bis das bei allen
angekommen ist, aber wir sind jetzt in der Lage, auch solche
Gesetze mit der entsprechenden Finanzierung auf den Weg
zu bringen.
Ein letzter Punkt, der mir wichtig ist – Stichwort
„Energiewende“ –: Wir müssen einerseits dafür sorgen,
dass die Versorgungssicherheit gewährleistet ist,
andererseits aber auch die langfristigen Konsequenzen daraus
ziehen. Das bedeutet, die Energiewende wieder in
Schwung zu bringen. Da ist in diesem Jahr so viel
passiert wie in Jahrzehnten vorher nicht, Stichwort
„Osterpaket“.
Wir reden jetzt noch über die Planungs- und
Genehmigungsbeschleunigung. Das wird kein Herbstpaket
mehr, eher ein Neujahrspaket. Auch da gibt es viele
Diskussionen, weil es große Veränderungen sind, aber es ist
unbestritten, dass sich der jährliche Zubau von Wind- und
Solaranlagen vervielfachen muss, wenn wir das Ziel,
2030 100 Prozent klimaneutrale Energie zu erreichen,
wirklich erfüllen wollen. Deswegen brauchen wir
Planungsbeschleunigung.
Wir diskutieren viel über Planungsbeschleunigung.
Dazu werden ja gerade viele Debatten geführt. Wofür soll
das gelten? Unabhängig davon, ob man nun auch im
Bereich des Straßenneubaus für Planungsbeschleunigung
ist, Herr Kollege Theurer – sage ich jetzt mal sozusagen
aus Verkehrsministersicht –, unabhängig davon, wie man
zu dieser Frage steht, ist doch klar, dass die Sanierung
der bestehenden Infrastruktur viel wichtiger ist und dass
Planungs- und Finanzierungskapazitäten eher darauf
gerichtet sein sollten, weitere Brückenschließungen
wegen Einsturzgefahr zu verhindern. Die Menschen in
Nordrhein-Westfalen können ein Lied von der Talbrücke
in Rahmede singen. Bei mir heißt das Ganze
Salzbachtalbrücke. Mal sehen, welche Brücke die nächste ist. Wo die
Kapazitäten also eigentlich hingehen sollten, das müsste
die Wirklichkeit sehr deutlich zeigen. Deswegen mal so
gesagt: Kein Unternehmer plant und finanziert einen
Neubau, wenn es im Stammwerk durchs Dach regnet.
Mit einem solchen Blick auf die Infrastruktur wird
schnell klar, wo die Prioritäten liegen müssten.
Wir haben die Gasmangellage bisher vermieden. Wir
haben gute Chancen, dass wir durch diesen Winter
kommen. Wir haben die Energiewende endlich wieder mit
Tempo versehen, und so müssen wir weitermachen.
Gleichzeitig müssen wir zeigen, dass wir den Menschen
helfen, dass wir dafür sorgen, dass es keine
Überforderung gibt, dass sich dieses Land nicht spalten lässt und
dass diese Gesellschaft zusammenhält. – In diesem Sinne
wünsche ich Ihnen frohe Weihnachtstage.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! – Als Nächstes spricht Herr Minister Goldschmidt
aus Schleswig-Holstein.
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und
Herren! Ich glaube, heute vor einem Jahr hätten wir uns alle
nicht ausmalen können, dass wir einmal staatlich
festgesetzte Preise auf Energie beschließen. Klimapolitisch und
ordnungspolitisch ist das, was wir hier gerade tun,
wirklich ein No-Go, aber trotzdem ist es richtig und wichtig,
das zu tun. Denn es geht darum, aus der großen
Energiekrise keine soziale Katastrophe werden zu lassen und
keine Demokratiekrise zu bekommen. Deswegen ist es
heute gut und richtig, dass wir zustimmen werden und
dass dieses Gesetz kommt.
Die aufgenommenen Kredite über 200 Milliarden
Euro, das ist viel Geld, aber sie sind auch endlich, weil wir
wissen, dass Gas und fossile Energieträger dauerhaft
teuer sein werden. Deswegen wissen wir auch, dass wir
bei der Energiewende und bei der Einsparung von
Energie viel besser und schneller werden müssen; Tarek Al-
Wazir hat es gerade gesagt.
Wir reden jetzt alle viel von Entlastung, aber in
Wirklichkeit wissen wir, dass diese Entlastungen auch
Belastungen sind, Belastungen für die Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler von heute und morgen. Genau deshalb ist es
so entscheidend und wichtig, dass ein Teil der
Finanzierung dadurch sichergestellt wird, dass wir Gewinne
abschöpfen bei denjenigen, die von der Krise profitiert
haben. Als Energieminister des Energiewendelandes
Schleswig-Holstein sage ich: Es ist richtig, dabei auch die
Branche der Erneuerbaren wie die Energiebranche
insgesamt miteinzubeziehen. Ob die Abschöpfung von
Umsätzen oder Erlösen richtig ist oder man nicht noch andere
Instrumente hätte wählen können wie eine Steuer, lasse
ich mal dahingestellt. Wir haben die Abschöpfung von
Umsätzen immer sehr kritisch gesehen, weil wir in
unserem Bundesland hautnah spüren konnten, wie groß die
Verunsicherung in den verschiedenen Branchen der
erneuerbaren Energien geworden ist, insbesondere in der
heute schon vielfach angesprochenen Bioenergiebranche.
Im parlamentarischen Verfahren sind noch viele
Probleme gelöst worden – dafür bin ich sehr dankbar –, zum
Beispiel, dass die rückwirkenden Eingriffe nur noch ein
kleines bisschen rückwirkend sind und nicht mehr so viel
Unsicherheit stiften. Die Zeit ist verkürzt worden. Auch
für die Bioenergieerzeugung konnten Lösungen gefunden
werden, die eine Drosselung dieser wichtigen
Technologie vermeiden. Und wir haben Verunsicherung
herausgenommen bei den Betreibern von Windkraft- und
Photovoltaikanlagen, indem die Bundesnetzagentur ermächtigt
worden ist, einen Inflationsausgleich zu schaffen. Das
war ein ganz wichtiger Punkt. Schade, dass das
offensichtlich in der Koalition teuer erkämpft werden musste.
Es ist noch einiges zu tun, zum Beispiel beim Thema
Planungsbeschleunigung; Tarek Al-Wazir hat das gerade
gesagt. Ich verstehe nicht, warum man nicht auch relativ
einfache Sachen wie eine Duldungspflicht für die
Anbindung von Windkraftanlagen oder eine
Planfeststellungsfreiheit für diese wichtigen Klimaschutzinfrastrukturen
beschließt. Gerade in diesen kleinen Details lassen sich
häufig große Potenziale für die Beschleunigung von
Infrastrukturvorhaben schaffen.
Wir wissen, dass die Strom- und Gaspreisbremse, so
wie sie jetzt aufgestellt ist, unter hohem Zeitdruck
erarbeitet worden ist. Dafür ganz herzlichen Dank an die
Bundesregierung! Wenn man unter hohem Zeitdruck
arbeitet, ist man manchmal nicht ganz zielgenau. Das ist
heute mehrfach angesprochen worden. Deswegen glaube
ich, dass wir im nächsten Jahr sehr viel Kraft darauf
verwenden müssen, endlich die Möglichkeiten für
Direktzahlungen an Bürgerinnen und Bürger zu schaffen
und sie dann auch zu nutzen, und zwar Direktzahlungen
für diejenigen, die sie wirklich brauchen.
Was wir uns auch mit diesem Paket hätten vorstellen
können, wäre, die Sektorenkopplung weiter
voranzubringen, indem ein besonderer Preis, etwa von 30 Cent pro
Kilowattstunde, für Wärmepumpenstrom fixiert wird, um
die Betreiberinnen und Betreiber von nicht fossilen
Heizungen zu entlasten. Und in Wirklichkeit wissen wir,
dass wir, um bei der Energiewende die Kurve zu kriegen
und endlich in die Krisenbewältigung zu kommen,
eigentlich ein vollständig neues Marktdesign brauchen und
dass wir endlich zu einer Reform der Verteilnetze
kommen müssen. Auch das ist eine Gerechtigkeitsfrage, dass
wir bei staatlich induzierten Strompreisanteilen endlich
eine Situation brauchen, in der wir in die
Sektorenkopplung kommen und wegkommen vom giftigen Verbrauch
fossiler Energieträger. All das steht für das nächste Jahr
an.
Ich wünsche mir sehr, dass das nächste Jahr weniger
ein Jahr des Krisenmanagements ist und vielmehr ein
Jahr der Krisenbewältigung. Diese können wir nur
gemeinsam schaffen zwischen Bund und Ländern. Das
wünsche ich mir sehr, und ich glaube, wir schaffen das
2023. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! – Als letzte Rednerin spricht die Parlamentarische
Staatssekretärin Dr. Brantner vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz.
Dr. Franziska Brantner, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: Sehr
verehrte Damen und Herren! Infolge des
völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands ist es zu einem
massiven Anstieg der Preise für Energie gekommen. Energie
ist ein Instrument in diesem Krieg, und in erster Linie
zahlen dafür natürlich die Ukrainerinnen und Ukrainer
den Preis. Sie haben gerade eine massive Bombardierung
ihrer Energieinfrastruktur hinter sich. Wir versuchen
unser Bestes, ihnen beim Wiederaufbau zu helfen. Wir
sehen, wie dort jetzt in den Winterwochen gezielt die
Bombardierung der Energieinfrastruktur als Mittel des
Kriegs genutzt wird.
Zweitens sind aber natürlich alle Europäer/-innen und
viele Länder dieser Welt davon betroffen. Unsere
deutschen Abhängigkeiten von russischem Gas waren mit am
größten, und auch unser legerer Umgang mit unseren
Infrastrukturen – Stichwort „Gasspeicher“ – hat seinen
Preis. Diesen Preis zahlen wir, aber eben auch unsere
Nachbarinnen und Nachbarn in Europa und weltweit.
Deswegen ist es an uns, gemeinsam für Lösungen zu
sorgen und solidarisch zu sein. Wir sind es nach außen
und nach innen, wir entlasten massiv und müssen
trotzdem weiter sparen. Das haben einige von Ihnen ja auch
schon richtigerweise gesagt.
Mit diesen beiden Zielen – entlasten und trotzdem
Sparanreize behalten – haben wir jetzt ein gutes Paket auf
den Weg bringen können, das sowohl private Haushalte
als auch Unternehmen vor der existenzbedrohenden
Belastung schützt. Damit zeigen wir, dass wir als
Bundesregierung mit Ihnen als Bundesrat zusammen
handlungsfähig sind, um unsere Bürgerinnen und Bürger und unsere
Unternehmen zu schützen.
Wir haben uns bei der Ausgestaltung eng an den
Vorschlägen der „ExpertenInnen-Kommission Gas und
Wärme“ orientiert. Wir mussten dort abweichen, wo dies
mit Blick auf beihilferechtliche Gründe leider nötig war.
Im Rahmen der Verhandlungen mit der Kommission
konnten wir aber auch noch deutliche Verbesserungen
der beihilferechtlichen Einschränkungen erreichen.
Außerdem haben wir rückwirkend die Entlastung bei Gas
und Wärme für die Monate Januar und Februar und
kleinere, mittlere Verbraucher vorgesehen.
Wir haben – und das haben viele von Ihnen schon
erwähnt – auch ermöglicht, dass wir im Rahmen des
parlamentarischen Verfahrens mit Blick auf das Biogas
Verbesserungen für die Biogasbranche verwirklichen
konnten. Das haben manche von Ihnen schon erwähnt.
Zu den Punkten, die wir noch geändert haben, zählen
auch die Abschöpfungen. Es wurde angesprochen, dass
wir hierbei noch einiges geändert haben, auch auf Ihren
Wunsch hin, auf die Initiativen aus dem Bundesrat hin.
Das heißt, wir haben hier ein großes Entlastungspaket
in Milliardenhöhe für diesen und den nächsten Winter.
Wir sehen aber auch, dass die Maßnahmen, die wir in der
Zwischenzeit getroffen haben, wirken. Wir haben den
Ersatz durch neue Lieferwege, LNG, auf den Weg
gebracht, sowie gemeinsame europäische Initiativen für den
gemeinsamen Einkauf von Gas, um die Knappheiten
weiter zu lindern und die Preise insgesamt wieder zu
senken. Das Ziel muss sein, dass wir diese Hilfen am
Ende nicht für immer haben und brauchen, sondern die
Alternativen schnell auf den Weg bringen: die
Erneuerbaren bei uns und alternative Wege.
In diesem Sinne möchte ich mich noch einmal ganz
herzlich für die Zusammenarbeit mit den Ländern
bedanken und auch dafür, dass wir das so schnell auf die
Tagesordnung bringen konnten. – Herzlichen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Danke
Ihnen!
Ich darf darauf hinweisen, dass je eine Erklärung zu
Protokoll1 gegeben wurde von Herrn Staatsminister
Dr. Herrmann (Bayern), von Frau Ministerpräsidentin
Rehlinger (Saarland) und von Herrn Minister
Goldschmidt (Schleswig-Holstein).
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich beginne mit Punkt 72, der Gaspreisbremse.
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz gestern
verabschiedet.
Da weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vorliegen,
stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den
Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Es bleibt abzustimmen über die von Nordrhein-
Westfalen beantragte Entschließung. Ich darf fragen: Wer
stimmt dem Landesantrag zu? – Mehrheit.
Dann hat der Bundesrat auch eine Entschließung
gefasst.
Dann kommen wir zu Punkt 73, der
Strompreisbremse.
1 Anlagen 1 bis 3
Auch dieses Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag
gestern verabschiedet.
Es liegt ein Antrag des Freistaates Bayern auf
Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich frage hier:
Wer stimmt diesem Antrag zu? – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss
n i c h t angerufen.
Wir kommen zur Grünen Liste. Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 11/20222
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
1 b), 3, 4, 5 b), 6, 8, 9, 11, 19 bis 22, 24, 25, 31,
34, 35, 38, 42, 44 bis 46, 48 bis 51, 53, 54, 56,
57, 61, 62, 64 und 65.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Es geht weiter mit Tagesordnungspunkt 2:
TOP 2
Gesetz über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz
2023) (Drucksache 603/22)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Da weder eine Ausschussempfehlung noch ein
Landesantrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vorliegt, stelle ich fest, dass zu dem Gesetz der
Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen wird.
Damit sind wir am Ende dieses
Tagesordnungspunktes.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5 a):
TOP 5a)
Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
zur Erhebung von Daten über antibiotisch
wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer
Vorschriften (Drucksache 624/22)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Der Ausschuss für Agrarpolitik und
Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz
zuzustimmen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte
ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
2 Anlage 4
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7:
TOP 7
Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität
und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
(KiTa-Qualitätsgesetz) (Drucksache 625/22)
Hier liegen zwei Wortmeldungen vor. Wir beginnen
mit Frau Ministerin Martin aus Mecklenburg-
Vorpommern.
Bettina Martin (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Qualität in der Kita ist wichtig, weil das die
erste Bildungseinrichtung für unsere Kinder ist. Hier
werden die Grundlagen gelegt, und wir können heute
feststellen, dass der Stellenwert der frühkindlichen
Bildung in unserer Gesellschaft in den vergangenen Jahren
enorm – und richtigerweise – gestiegen ist. Um die
Qualität zu steigern, hatten wir Länder mit dem Bund deshalb
gemeinsam Verabredungen getroffen. Das Land
Mecklenburg-Vorpommern begrüßt es daher sehr, dass der mit
dem sogenannten Gute-KiTa-Gesetz begonnene
gemeinsame Prozess des Bundes mit den Ländern fortgesetzt
wird. Wir wollen auch zukünftig die Qualität der
Kindertagesbetreuung bundesweit weiterentwickeln und die
Teilhabe aller Kinder an der frühkindlichen Bildung
verbessern.
Das KiTa-Qualitätsgesetz wird nun das bisherige
Gute-KiTa-Gesetz ablösen. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz hat
der Bund von 2019 bis 2022 den Ländern rund
5,5 Milliarden Euro für Qualität und Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt. Das war
wichtig, denn für die Länder war und ist die
Bereitstellung der Kitaplätze durch den Rechtsanspruch und
natürlich durch die notwendige Sicherung und die
Weiterentwicklung der Qualität eine Mammutaufgabe. In der
Entschließung, die dem Bundesrat vorliegt, machen wir als
Länder noch einmal unsere Bereitschaft sehr deutlich,
dass wir weiterhin daran arbeiten werden, aber auch die
Notwendigkeit, dass der Bund in den kommenden Jahren
dauerhaft und auch dynamisierend Finanzmittel für diese
gesamtgesellschaftliche Aufgabe zur Verfügung stellt.
Seit zwei Jahren sind in Mecklenburg-Vorpommern
Krippe, Kindergarten, Tagesbetreuung und Hort
gebührenfrei. Das Land investiert seit dem 1. Januar 2020 pro
Jahr über 350 Millionen Euro in die
Kindertagesbetreuung. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Land, das
die Eltern vollständig von den Elternbeiträgen in der
Kindertagesförderung entlastet. Das ist gerade in einem
Land, das in der Skala der Löhne am unteren Ende
rangiert, nicht nur eine wichtige Entlastung für die Familien,
sondern auch ein wichtiger bildungspolitischer Schritt.
Denn mit diesen Regelungen hat das Land eine
gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder an der
Kindertagesförderung, an der frühkindlichen Bildung geschaffen – und das
völlig unabhängig vom Portemonnaie der Eltern. Es ist
schade, dass Bundesfamilienministerin Paus dies nicht als
ein Qualitätskriterium betrachtet.
Bedauerlich ist auch, dass die Bundesregierung das
erfolgreich evaluierte Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ de
facto abgeschafft hat. Seit 2016 unterstützt das
Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ teilnehmende Einrichtungen
durch zusätzliches Fachpersonal bei der Gestaltung
alltagsintegrierter sprachlicher Bildung als Teil der
Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Für jede
Sprach-Kita stellt das Bundesprogramm zusätzliche
Fachkräfte zur Verfügung. In Mecklenburg-Vorpommern
haben wir rund 140 Sprach-Kitas und 171 finanzierte
Fachkräfte für die Sprachförderung. Dieses Programm ist
eine Erfolgsgeschichte ganz nach dem Motto „Weil
Sprache der Schlüssel zur Welt ist“.
Mit seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung im ersten Durchgang und auf Initiative
der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Saarland hat
sich der Bundesrat für eine Fortsetzung und Verstetigung
des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ und für eine
dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Folgekosten
ausgesprochen. Die Förderung der Sprach-Kitas nur für
einen Übergangszeitraum von sechs Monaten zu
verlängern, greift leider zu kurz. Außerdem wird nun de facto
an einer anderen Stelle an der Qualität gekürzt, nämlich
beim KiTa-Qualitätsgesetz. Nach Vorstellung des Bundes
soll die Förderung für die Sprach-Kitas nun als eine von
vielen Maßnahmen ins Qualitätsgesetz geschoben
werden, ohne den Ländern dafür zusätzliches Geld zur
Verfügung zu stellen. Tatsache ist daher, dass der Bund ab
dem 1. Januar 2023 seine bisherige finanzielle
Beteiligung an der Sprachförderung einstellt. Es ist völlig
unverständlich, warum das trotz erfolgreicher Evaluation
und entgegen der Koalitionsvereinbarung geschehen ist,
denn das Bundesprogramm hat sich als erfolgreich
erwiesen und richtet sich vorwiegend an Kitas, die von einem
überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit
sprachlichem Förderbedarf besucht werden.
Selbstverständlich setzt sich meine Landesregierung weiterhin auf
allen Ebenen dafür ein, dass die Sprachförderung gerade
in der so wichtigen frühkindlichen Bildung weiter
gestärkt wird.
Gut ist, dass Bund und Länder weiter gemeinsam in
die Qualität der Bildung der Kleinsten investieren, doch
besser wäre gewesen, wenn wir gemeinsam den gesamten
Weg gegangen wären. Für MV hat die frühkindliche
Bildung nach wie vor Priorität. Wir werden erstens
selbstverständlich alle Anstrengungen unternehmen, um
die Sprachförderung in unseren Sprach-Kitas
fortzuführen, und wir garantieren zweitens selbstverständlich allen
Familien in MV weiterhin die Beitragsfreiheit. – Vielen
Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank, Ihnen! – Es geht weiter mit Frau Bundesministerin
Paus, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend.
Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend: Frau Präsidentin! Liebe
Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, Bürgermeisterinnen
und Bürgermeister! Liebe Bevollmächtigte! Liebe Gäste!
Die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in
der Kindertagespflege ist grundsätzlich im Achten Buch
Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfegsetz –
geregelt, ebenso die Aufgaben der Kitabetreuung in
Deutschland. Diese Aufgaben lauten: „die Entwicklung des
Kindes zu einer … eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern“, „die Erziehung
und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen“,
„den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit,
Kindererziehung … besser miteinander vereinbaren zu können“.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung,
Betreuung und die soziale, emotionale, körperliche und
geistige Entwicklung des Kindes. Die Förderung soll sich
am Alter und am Entwicklungsstand, den sprachlichen
und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den
Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes
orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. Es
geht also um Chancengerechtigkeit für alle Kinder in
Deutschland, egal was die Eltern beruflich machen oder
woher sie stammen. Das ist und bleibt eine ganz zentrale
gesamtgesellschaftliche Aufgabe für uns alle.
Es ist an Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam,
die Bedingungen für ein gutes Aufwachsen unserer
Kinder zu schaffen. Kitas sind ein Bildungs- und
Zukunftsort. Für Kinder sind sie der erste Lernort jenseits der
Familie, ein Ort, an dem sie gefördert werden, ein Ort, an
dem sie Freundinnen und Freunde finden, ihren Horizont
erweitern, ein Ort also, an dem sie vieles von dem lernen,
was sie für ihren weiteren Lebens- und Bildungsweg
benötigen. Aktuell werden bundesweit rund
3,4 Millionen Kinder in Kitas und in der
Kindertagespflege betreut. Es gab noch nie so viele Kitaplätze und
noch nie so viele Beschäftigte in der
Kindertagesbetreuung wie heute.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bund, Länder und
Kommunen haben gemeinsam wirklich viel erreicht, um
den im Kinder- und Jugendhilfegesetz formulierten
Anforderungen näher zu kommen. Doch nun müssen wir
einen weiteren, einen energischen Schritt nach vorn
gehen und den Schwerpunkt vor allem auf die Qualität der
Bildungs- und Betreuungsangebote legen, weil wir den
Auftrag des SGB VIII erfüllen wollen und damit sich die
Förderung tatsächlich an den Interessen und Bedürfnissen
des einzelnen Kindes orientieren kann. Und hier kommt
es erneut auf den Schulterschluss von Bund, Ländern und
Kommunen an. Wir haben das Gute-KiTa-Gesetz, das
erwähnt wurde, evaluieren lassen. Wissenschaftliche
Evaluationen von Gesetzen sind ja kein Selbstzweck,
sondern ein Instrument guter Rechtsetzung, das wir ernst
nehmen.
Die Empfehlungen der Evaluation sind eingeflossen in
das KiTa-Qualitätsgesetz. Sie sind die Leitplanken dieses
neuen Gesetzes. Entlang dieser Leitplanken priorisieren
wir Handlungsfelder, die für die Qualitätsentwicklung
von besonderer Bedeutung sind. Das gilt vor allem für
die personalbezogenen Handlungsfelder. Nach fast drei
Jahren Pandemie wissen wir alle, wie angespannt die
Situation in der Kindertagesbetreuung ist. Und wie in
anderen Branchen auch finden sich aktuell kaum
Fachkräfte. Der Fachkräftemarkt ist leer gefegt. Deshalb
unterstützen wir Sie in den Ländern durch Investitionen und
Maßnahmen, um das System Kita zu stärken und auch
das Berufsfeld attraktiver zu machen.
Wir wissen aus den Gesprächen der letzten Wochen
und Monate mit den Länderkolleginnen und -kollegen,
vor welchen Herausforderungen einige Länder durch die
neuen Vorgaben dieses Gesetzes stehen. Wir haben
bereits im Gesetzentwurf darauf geachtet, die
Empfehlungen der Evaluation maßvoll und unter Berücksichtigung
der Belange der Länder umzusetzen. Und auch im
Gesetzgebungsverfahren sind wir ihnen noch einmal
entgegengekommen. Wir haben Abstand genommen von der
beabsichtigten Einführung verbindlicher Kriterien für die
Beitragsstaffelung, und wir ermöglichen eine
Übergangslösung für das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“. Sie
haben uns signalisiert, dass die Länder mehr Zeit
brauchen, um die finanziellen und strukturellen
Voraussetzungen für eine Übernahme der Inhalte des
Bundesprogramms zu schaffen. Diese Zeit geben wir Ihnen durch
die Verlängerung des Bundesprogramms bis zum 30. Juni
2023. Ich freue mich, dass wir mit den Fachministerinnen
und Fachministern und den Ministerien der Länder hierzu
in kontinuierlichem Austausch sind, und ich bin mir
sicher, dass wir gemeinsam gute Lösungen finden
werden, um die zentralen Programminhalte weiterführen zu
können.
Meine Damen und Herren, rund 4 Milliarden Euro
Bundesmittel liegen heute auf dem Tisch – für die
Stärkung der Kindertagesbetreuung. Rund 4 Milliarden Euro,
mit denen der viel erreichen können: die Länder in den
Kitas und in der Kindertagespflege und wir alle für
Kinder, für Familien und für Fachkräfte bundesweit. Sie
haben es heute in der Hand, dafür zu sorgen, dass diese
Mittel auch tatsächlich bei den Kindern und den Kitas
ankommen und wir gemeinsam weiter die Qualität
frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung erheblich
verbessern können. Wenn wir das tun, dann werden wir
profitieren – wir und die gesamte Gesellschaft. Ich freue
mich auf die weitere Zusammenarbeit.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Der Ausschuss für Frauen und Jugend empfiehlt, dem
Gesetz zuzustimmen. Ich darf nun fragen, wer dem
Gesetz zustimmen möchte. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Es bleibt noch über die empfohlene Entschließung
abzustimmen.
Die Abstimmung über die in Ziffer 2 empfohlene
Entschließung soll nach Buchstaben getrennt erfolgen.
Bitte Ihr Handzeichen, zunächst für die Buchstaben a
und c! – Mehrheit.
Buchstabe b! – Mehrheit.
Buchstabe d! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes
angekommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10:
TOP 10
Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
(Drucksache 627/22 (neu))
Hier liegen bisher drei Wortmeldungen vor. Wir
beginnen mit Herrn Staatsminister Füracker aus Bayern.
Albert Füracker (Bayern): Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Damen und Herren! Das Jahressteuergesetz 2022
ist heute in eine Phase getreten, wo noch einmal darüber
beraten werden muss, ob nicht der Vermittlungsausschuss
angerufen werden sollte. Das liegt nicht daran, dass alles
schlecht wäre am Jahressteuergesetz. Im Gegenteil: Die
Ertragsteuerbefreiung für PV-Anlagen, ein wichtiges
bayerisches Anliegen, der Nullsteuersatz für die
Lieferung und die Installation von PV-Anlagen und natürlich
auch der vollständige Sonderausgabenabzug für die
Beiträge zur Altersvorsorge, all das sind Punkte, die wir
durchaus begrüßen und die auch notwendig sind und
richtigerweise beschlossen werden.
Unser Problem – das ist mittlerweile allseits bekannt
und in den letzten Wochen ausführlich diskutiert worden
– ist die Anpassung der Grundbesitzbewertung im
Jahressteuergesetz. Das gilt nämlich auch für die
Erbschaftsteuer. Nun ist es nicht so, dass wir die Anpassung als
solche kritisieren. Ich weiß, dass die Änderungen
notwendig sind und dass die
Immobilienwertermittlungsverordnung aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteiles
letzten Endes geändert werden musste. Das kritisiere ich
auch nicht. Das sage ich auch all denjenigen, die mir
immer wieder erklären wollen: Das ist doch während
alter Regierungsverantwortung längst beschlossen
worden, und jetzt kritisieren die Bayern das, was sie damals
beschlossen haben. – Darum geht es nicht, meine Damen
und Herren. Es geht nicht darum, diese Bewertung
anzugehen. Vielmehr müssen wir die richtigen Folgerungen
daraus ziehen. Deswegen müssen wir die
verfassungsrechtlichen Vorgaben, die im Bewertungsgesetz
umgesetzt sind, im Grundsteuergesetz neu ausloten.
Wir werden darauf drängen, dass wir keine
Steuererhöhung durch die Hintertür bekommen. Wir müssen ganz
einfach die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer anpassen.
Das ist keine große Aktion, sondern das ist eine ganz
einfache Änderung; und das ist das Mindeste – das sage
ich an dieser Stelle –, was man am Erbschaftsteuergesetz
verändern muss. Interessanterweise ist im
Jahressteuergesetz zwar vorgesehen, die Bewertungen anzupassen, aber
nicht die Freibeträge. Das ist ein großer Fehler, denn vor
14 Jahren wurde das Erbschaftsteuergesetz beschlossen.
Damals waren die Immobilienwerte teilweise nur halb
oder ein Drittel so hoch, insbesondere in südbayerischen
Lagen. Daran sieht man schon, dass wir auch mit unserer
langjährigen Forderung nach einer Regionalisierung der
Erbschaftsteuer richtigliegen, denn es ist eben ein
Unterschied, wo die Immobilie in Deutschland liegt, ob sie in
hochpreisigen Lagen liegt oder in einer Gegend, die eher
einen Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen hatte und
wo die Immobilienpreise vielleicht nicht die
entsprechenden Erhöhungen nach sich zogen.
Somit haben diese Freibeträge die Entlastungswirkung
erheblich eingebüßt. Insbesondere die Immobilienpreise
bei uns in Bayern – ich sage das ausdrücklich noch
einmal – sind nicht vergleichbar mit dem
Bundesdurchschnitt. Deswegen kämpfen wir seit Jahren für diese
Regionalisierung. Die Erbschaftsteuer ist eine
Ländersteuer. Wenn wir nicht die Ländersteuern regionalisieren,
meine Damen und Herren, welche dann? Das
Steueraufkommen steht den Ländern zu. Die Länder müssen hier
selbstständig agieren können und reagieren können, so
wie wir es auch bei der Grundsteuer letzten Endes
gemacht haben – richtigerweise.
Wir haben viele Initiativen gestartet. Uns ist dieses
Anliegen nicht neu. Bereits 2020 sind wir im Kreise der
Länder leider gescheitert, die Erbschaftsteuer zu
regionalisieren und die Freibeträge zu erhöhen. So ist es auch
jetzt: Unser Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses wurde – jedenfalls bisher – nicht positiv
beschieden. Deswegen bitte ich heute darum, dass wir das
beschließen.
Es ist interessant, dass sich mittlerweile
Bundesminister Lindner der bayerischen Forderung nach Erhöhung
der Freibeträge ausdrücklich angeschlossen hat. Er will
nur selbst nicht tätig werden. Ich sage hier in aller
Sachlichkeit: Das überrascht deswegen sehr, weil ich im März
des Jahres 2022 an Bundesminister Lindner schrieb und
genau das erbat, nämlich, eine Initiative zu ergreifen,
dass wir regionalisieren und dass wir vor allen Dingen
die Freibeträge anheben. Den Brief, der mir als Antwort
vorliegt, kann ich gerne hier mal vorlesen. Die Antwort
lautete: Nein. Ich teile Ihnen hiermit mit, dass das im
Koalitionsvertrag der Ampel nicht vorgesehen ist. – Wir
in Bayern sollten uns quasi damit abfinden, dass die
Freibeträge nicht erhöht werden können und wir an der
Erbschaftsteuer nichts verändern.
Im Jahressteuergesetz wäre es aber nun eine gute
Gelegenheit gewesen, wenn man schon die Bewertung
verändert, auch die Freibeträge anzupassen. Am Dienstag las
ich dann, dass die Ampel jetzt die Bereitschaft
signalisiert, die Freibeträge um 25 Prozent anzuheben –
25 Prozent! Kann man sagen: Na gut, ein schöner erster
Schritt. – Aber das ist natürlich viel zu wenig, denn wenn
sich die Immobilienwerte verdreifachen, wenn das Haus
der Eltern dreimal so viel wert ist, dann müssten sich
natürlich auch die Freibeträge verdreifachen und nicht
nur um 25 Prozent steigen.
Nun fordert der Bundesminister die Länder auf, selbst
tätig zu werden. Ich sage auch das in aller Sachlichkeit:
Wie oft hätte ich mir gewünscht, dass auch mal die
Länder gefragt worden wären in den letzten Monaten, was sie
eigentlich wollen. Bisher war es immer so, dass der Bund
die Gesetze beschlossen hat, insbesondere auch dann,
wenn es darum ging, dass die Länder mit zu zahlen
haben. Und wenn wir dann gesagt haben: „Wir wären auch
gerne mal gefragt worden“, dann ist uns immer
signalisiert worden, dass so viel Fragen nicht vorgesehen wäre.
Bei der Erbschaftsteuer sagt man, obwohl es sich um ein
Bundesgesetz handelt: Wenn die Länder tätig werden,
dann könnten wir uns überlegen, zu handeln. – Ich sage:
Die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund.
Deswegen heute dieser erneute bayerische Vorstoß.
Ich will jetzt nicht über die anderen Fragen sprechen:
die Bürokratie in Bezug auf die Steuerpflicht bei der
Dezemberhilfe, den EU-Energiekrisenbeitrag und, und,
und – Dinge, die uns Ländern erst kurz vor dem zweiten
Durchgang serviert wurden, wieder nach dem Motto
„Friss oder stirb“. Die Bundesregierung verteilt die
Dezemberhilfe nach dem Gießkannenprinzip, und die
Länderfinanzbehörden sollen über die Besteuerung für mehr
Zielgenauigkeit sorgen. Eine Entbürokratisierung im
Steuerrecht ist das definitiv nicht. Ganz im Gegenteil:
Der Verwaltungsaufwand und die Bürokratie lassen
grüßen, entgegen der sonst üblichen Proklamation, man
müsse im Steuerrecht entbürokratisieren. Auch hier
mahne ich an, wenn man das schon immer möchte, in diesem
Punkt die Länder zu fragen. Insofern wäre es angebracht,
den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Meine Damen und Herren, ich finde, die Länder
sollten zusammenstehen. Wir sollten gemeinsam fordern,
dass die Erbschaftsteuerfreibeträge angehoben werden.
Die Bundesregierung wartet auf das Tätigwerden der
Länder. Deswegen bitte ich Sie ganz herzlich: Lassen Sie
uns heute tätig werden! Lassen Sie uns gemeinsam die
kalte Progression bei der Erbschaftsteuer beseitigen!
Deswegen der Antrag aus Bayern, heute den
Vermittlungsausschuss anzurufen mit den konkreten
Forderungen, die Erbschaftsteuerfreibeträge anzuheben und die
Regionalisierung endlich anzugehen. Unabhängig davon,
was heute beschlossen wird: Wenn es so sein sollte, dass
man den Vermittlungsausschuss nicht anrufen will,
dann – das sage ich in aller Offenheit – ist nicht zu
erwarten, dass die Initiativen aus Bayern im Hinblick auf
Veränderungen im Erbschaftsteuerrecht nachlassen werden.
Wir werden dieses Thema weiterhin in der politischen
Diskussion forcieren. – Herzlichen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! – Als Nächstes spricht Herr Minister Dr.
Optendrenk aus Nordrhein-Westfalen.
Dr. Marcus Optendrenk (Nordrhein-Westfalen):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf
der Homepage der Bundesregierung wird zum
Jahressteuergesetz 2022 das Folgende ausgeführt – ich zitiere –:
„In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts
hat sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf
ergeben. Diesen setzt die Bundesregierung nun – im
Jahressteuergesetz zusammengefasst – in zahlreichen
Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht um.“ Zitatende.
Zusätzlich zu diesen technisch notwendigen
Nachbesserungen nutzen die Bundesregierung und die
Bundestagsmehrheit das Jahressteuergesetz aber auch, um auf
den letzten Drücker den völlig unglücklichen Versuch zu
unternehmen, noch steuerpolitische Akzente zu setzen.
Herausgekommen ist dabei Stückwerk. Dabei ist
unstreitig, dass das Gesetz auch eine Reihe notwendiger und
sinnvoller Regelungen enthält. Aber wie das alles
geordnet und zuverlässig von der Praxis umgesetzt werden
soll – ich schließe mich an dieser Stelle gerne dem
Kollegen Füracker an –, lässt die Bundesregierung völlig
offen. Dadurch entsteht nicht nur ein bisher ungekanntes
Maß an zusätzlicher Bürokratie, und das in einem
einzigen Jahressteuergesetz, sondern wir gefährden damit
auch das Vertrauen der Menschen in die Verlässlichkeit
staatlichen Handelns.
Diese Art von Gesetzgebung auf Zuruf mit
Umdrucken und Tischvorlagen und unter Vermeidung von
ordentlicher Beteiligung von Bundesratsgremien hat nichts
mit Good Governance zu tun. Es handelt sich um
unkoordinierte Steuergesetzgebung auf Zuruf. Die inhaltliche
Kritik ist dabei sicher ein wichtiger Punkt. Aber viel
wichtiger ist das Verfahren an sich. Bei allem
Verständnis, dass man in einem Krisenjahr Flexibilität und
Spontaneität braucht: Das Beratungsverfahren für das
Jahressteuergesetz 2022 verstärkt den Eindruck, dass im
Steuerrecht alle guten Vorsätze über Bord geworfen wurden.
Denn bei der fast unendlichen Zahl extrem kurzfristiger
Ergänzungen, Fristverkürzungsbitten und Umdrucke
bleibt kaum Zeit für eine angemessene Beratung in den
zuständigen Ausschüssen, Gremien und Organen. Das
darf sich im kommenden Jahr nicht wiederholen.
Letztlich bleibt das Jahressteuergesetz 2022 eher eine
ungewollte und wenig erfreuliche
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die steuerberatenden Berufe, für die
Finanzverwaltungen und Finanzrichter. Was bleiben wird,
ist der erhebliche bürokratische Aufwand auf
verschiedensten Ebenen. Und wie schreibt die FDP-
Bundestagsfraktion so schön auf ihrer Website?
„Geschichten aus Bürokratingen. Deutschland belastet seine
Bürger und die Wirtschaft mit unnötiger Bürokratie.
Damit werden ihnen Fesseln angelegt, statt Kreativität,
Innovation und Flexibilität freizusetzen. Vieles ist an
Absurdität nur noch schwerlich zu überbieten.“
Zitatende. Herzlichen Glückwunsch an Bundesregierung und
Bundestagsmehrheit! Sie haben es geschafft, mit einem
einzigen Jahressteuergesetz gleich mehrere Kapitel neu
zu schreiben. – Herzlichen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Als
Letztes spricht Frau Parlamentarische Staatssekretärin
Hessel vom Bundesministerium der Finanzen.
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Vor uns liegt ein sehr umfangreiches
Gesetz, das im Grunde aus zwei Teilen besteht. Es handelt
sich um ein typisches Jahressteuergesetz – das hat der
Kollege Optendrenk ja gerade vorgetragen –, in dem
zahlreiche fachliche Änderungen vorgenommen worden
sind, die zum einen der Rechtssicherheit, aber auch der
Verfahrensvereinfachung und der weiteren
Digitalisierung dienen. Zum anderen setzen wir mit dem
Jahressteuergesetz wichtige Impulse. Wir ermöglichen mehr
Innovation und Wachstum. Durch den Abbau von
bürokratischen Hemmnissen und zielgenaue steuerliche
Entlastung wollen wir unter anderem Innovations- und
Investitionsanreize für Klimaneutralität und Wohnungsbau
schaffen. Ich möchte dabei folgende Maßnahmen
hervorheben:
Zum einen werden die Voraussetzungen für den
Abzug von Aufwendungen, wenn von zu Hause gearbeitet
wird, vereinfacht und vereinheitlicht. Die sogenannte
Homeoffice-Pauschale kommt. In vielen Fällen bedarf es
eben nicht mehr eines eigenen Arbeitszimmers, um
Aufwendungen für das Arbeiten im Homeoffice geltend
machen zu können. Zudem entfallen in vielen Fällen zum
Arbeitszimmer die Nachweispflichten. Dies erreichen wir
durch die Einführung einer Jahrespauschale in Höhe von
1 260 Euro für das häusliche Arbeitszimmer. Darüber
hinaus heben wir die Homeoffice-Pauschale auf 6 Euro
für 210 Kalendertage an und kommen damit auch zu
einem Höchstbetrag von 1 260 Euro. Das macht Arbeiten
im Homeoffice steuerlich attraktiver, trägt der neuen
Arbeitswirklichkeit Rechnung und entlastet damit auch
die Umwelt. Für Bürgerinnen und Bürger rechnet sich
diese Neuregelung jährlich mit zusätzlichen Entlastungen
in Höhe von 1,7 Milliarden Euro. Trotz weitgehender
Vereinfachungen gibt es keine Schlechterstellungen. So
können gerade Lehrer ein häusliches Arbeitszimmer
natürlich auch über den Höchstbetrag von 1 260 Euro
geltend machen.
Es wird aber auch beim Thema Wohnen spürbare
Verbesserungen geben. Der jährliche lineare AfA-Satz für
nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellte Gebäude
wird von 2 auf 3 Prozent erhöht. Es gibt eine
Verlängerung der Sonderabschreibung für den
Mietwohnungsneubau, und wir werden den Wohn-Riester für energetische
Modernisierung oder Sanierung öffnen.
Was ganz besonders wichtig ist: Wir lösen mit diesem
Gesetz die Bremse für Investitionen in die Photovoltaik.
Für die Installation von Photovoltaikanlagen auf
Gebäuden braucht man vielleicht gute Handwerker, aber
bestimmt keine überflüssige Steuerbürokratie. Eine
Gewinnermittlung für diese Anlagen ist künftig nicht mehr
erforderlich. Wir haben eine Ertragsteuerbefreiung, den
Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug für Lieferung und
Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern
sowie die Beratungsbefugnisse für
Lohnsteuerhilfevereine. Das ist eine spürbare Bürokratieerleichterung.
Lieber Kollege, wir haben nach intensiven Beratungen
des Jahressteuergesetzes zahlreiche Änderungen im
parlamentarischen Verfahren durchgesetzt. Dabei wurde
auch eine große Anzahl der von den Ländern
vorgetragenen Anliegen berücksichtigt, Kollege Optendrenk.
17 Anregungen aus den Stellungnahmen des Bundesrates
haben wir im Jahressteuergesetz aufgegriffen.
Weil so viel über Bürokratie gesprochen worden ist
und über die Punkte, die in den letzten Wochen mit
hineingekommen sind, die sich sehr oft aufgrund
europäischer Gesetzgebung ergeben haben, die sich aufgrund des
völkerrechtswidrigen Angriffskrieges auf die Ukraine
und aufgrund des Energiekrieges Russlands gegen
Deutschland ergeben haben: Wir werden uns dafür
einsetzen, dass wir auch diese bürokratiearm umsetzen. Ich
möchte noch mal darauf hinweisen: In diesem
Jahressteuergesetz ist nur die Steuerpflicht geregelt. Es ist
überhaupt noch keine Bürokratiemaßnahme in größerem
Maße vorgesehen, sondern nur die Besteuerung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Strom- und
Gaspreisbremse, die Wärmebremse zahlt der WSF, der von
der Bundesregierung ermächtigt wird. Dadurch, dass die
Länder die Besteuerung der Strom- und Gaspreisbremse
vornehmen, kriegen sie auch einen Teil dieser
Einnahmen. Auch das sollte an dieser Stelle vielleicht noch
einmal geklärt werden.
Lieber Kollege Füracker, es ist schön, wenn wir hier
Briefe hin- und herschicken. Die Lage im März 2022 war
so – das ist für jeden nachzulesen –, dass im
Koalitionsvertrag über die Erbschaftsteuer nichts stand. Wir haben
die Immobilienwerte angepasst; das haben Sie gesagt.
Jetzt geht es darum, Freibeträge anzupassen, weil mehr
darunterfallen. Man muss vielleicht bei der Anpassung
der Immobilienwerte auch mal sagen, wen es betrifft.
Nichtsdestotrotz, Sie haben recht: Die Freibeträge sind
seit dem Jahr 2009 nicht angepasst worden. Die
Immobilienpreise steigen aber aufgrund von Inflation nicht erst
seit der Immobilienwertermittlungsverordnung, sondern
schon viel länger. Die stiegen auch in Zeiten, in denen
die CSU in der Bundesregierung Verantwortung getragen
hat; auch das sei an dieser Stelle mal gesagt. Sie haben
gesagt, wir hätten uns aufgrund des vielen Drucks von
außen in der Ampel Gedanken gemacht, was passiert.
Aber: Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine
Ländersteuer. Wenn die Länder eine Änderung haben wollen,
Herr Füracker, dann suchen Sie hier die Mehrheit! Uns
hätten Sie als Bundesregierung auf Ihrer Seite. Aber die
Beglückung werden Sie hier in Ihren eigenen Kreisen
zuerst durchsetzen müssen. – Vielen Dank!
Zum Schluss bitte ich noch mal um Zustimmung für
dieses Gesetz und wünsche allen frohe Weihnachten und
uns nächstes Jahr ein unaufgeregteres Jahr, vor allem in
der Steuerpolitik.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Sehr
geehrte Damen und Herren, wir sind am Ende der
Rednerliste angelangt.
Ich darf darauf hinweisen, dass Frau
Parlamentarische Staatssekretärin Hessel eine Erklärung zu
Protokoll1 gegeben hat.
Wir kommen zur Abstimmung.
Der Finanzausschuss empfiehlt, dem Gesetz
zuzustimmen. Weiter liegt Ihnen ein Landesantrag auf
Anrufung des Vermittlungsausschusses vor.
Ich frage daher zunächst: Wer ist für den
Landesantrag? – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss
n i c h t angerufen.
Dann haben wir nun über die Zustimmung
abzustimmen.
Ich darf fragen: Wer stimmt dem Gesetz zu? –
Mehrheit.
Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.
Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes
angekommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12:
TOP 12
Zweites Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von
Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II)
(Drucksache 629/22, zu Drucksache 629/22)
Es liegt eine Wortmeldung vor von Frau Ministerin
Heinold aus Schleswig-Holstein.
Da inzwischen ungefähr die Mitte der Sitzung erreicht
ist, weise ich noch mal darauf hin – das hat jetzt nichts
mit der nächsten Rednerin zu tun –, dass sich die Rede-
1 Anlage 5
zeituhr vorne links am Pult befindet. Wenn Sie das
beachten wollen. – Bitte schön!
Monika Heinold (Schleswig-Holstein): Frau
Präsidentin, vielen Dank für den Hinweis! – Meine Damen
und Herren! Mit dem zweiten
Sanktionsdurchsetzungsgesetz werden strukturelle Verbesserungen bei der
Sanktionsdurchsetzung und bei der Bekämpfung von
Geldwäsche auf den Weg gebracht. Nach den Ad-hoc-
Maßnahmen des ersten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes
folgen nun die angekündigten strukturellen Anpassungen.
Wichtige Änderungen sind hier beispielsweise die
Einrichtung einer Zentralstelle auf Bundesebene zur
Durchsetzung des Sanktionsrechts anstelle einer Vielzahl von
zuständigen Ordnungsbehörden in den Ländern,
Verbesserungen bei der Ermittlung von Vermögen sanktionierter
Personen und die Einrichtung einer zentralen
Hinweisannahmestelle. Diese Verbesserungen sind zwingend
notwendig, damit die auf EU-Ebene beschlossenen
Sanktionen, aktuell insbesondere gegenüber Russland, ihre
Wirkung entfalten können und nicht ins Leere laufen.
Neben den Maßnahmen zur Verbesserung der
Sanktionsdurchsetzung gehen wir mit dem Gesetz auch weitere
Schritte im Bereich der Geldwäschebekämpfung. Hier hat
Deutschland Nachholbedarf. Ich will das in aller
Deutlichkeit sagen. Das hat auch der Bericht der Financial
Action Task Force, kurz FATF, im August 2022 noch
einmal deutlich gemacht. Deutschland hat sich hier zwar
nach dem verheerenden Ergebnis von 2009 verbessert,
aber gleichwohl landet Deutschland auch nach dem
jüngsten Bericht nur im Mittelfeld der geprüften
Mitgliedstaaten.
Eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung von
Geldwäsche ist das Barzahlungsverbot bei
Immobilientransaktionen, das mit diesem Gesetz eingeführt wird. Das ist ein
überfälliger Schritt. Künftig können Immobilien in
Deutschland nicht mehr aus dem Geldkoffer bezahlt
werden. Ich begrüße in diesem Zusammenhang
außerordentlich, dass der Bundestag unseren Änderungsantrag
aus Schleswig-Holstein aufgegriffen hat und das
Barzahlungsverbot durch Geld, Kryptowährung und Gold nun
auf Platin und Edelsteine ausgeweitet wurde. Damit
werden naheliegende Umgehungsmöglichkeiten von
vornherein ausgeschlossen.
Meine Damen und Herren, eine weitere
Nachschärfung gibt es beim Transparenzregister, das zur
Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
eingeführt wurde. Aus dem Transparenzregister geht hervor,
wer sich hinter einem Unternehmen verbirgt, wer also
wirtschaftlich berechtigt ist. Wenn das nicht angegeben
werden kann, kann alternativ ein fiktiver wirtschaftlicher
Berechtigter benannt werden. Künftig müssen
Unternehmen begründen, warum sie auf dieses fiktive Konstrukt
zurückgreifen. Ein Grund kann sein, dass der
wirtschaftlich Berechtigte gar nicht ermittelbar ist, weil dahinter
eine Briefkastenfirma mit unklarer Eigentümerstruktur
steht. Durch die neue Begründungspflicht kann
potenziellen Briefkastenfirmen von vornherein mit besonderer
Vorsicht gegenübergetreten werden.
Meine Damen und Herren, die
Geldwäschebekämpfung bleibt in jedem Fall einen Dauerlauf. Wir müssen
wachsam sein und immer wieder unsere Strukturen und
Prozesse hinterfragen und bei Bedarf nachschärfen, damit
nicht nur die Schlagzeilen vom Geldwäscheparadies
Deutschland verschwinden, sondern damit Deutschland
auch tatsächlich kein Geldwäscheparadies mehr ist.
Aktuell nehmen wir besorgt zur Kenntnis, dass die
FIU, die Financial Intelligence Unit, zum wiederholten
Male wegen unbearbeiteter Verdachtsmeldungen in der
Kritik steht und der Leiter der FIU gestern seinen
Rücktritt erklärt hat. Auch vor diesem Hintergrund begrüßen
wir den Vorstoß von Bundesfinanzminister Lindner in
der Reaktion auf den FATF-Bericht. Unter anderem hatte
er dort ja die Einrichtung eines
Bundesfinanzkriminalamtsvorgeschlagen. Das begrüßen wir. Aber wir sagen
auch: Nach den ersten Eckpunkten, die es im August
gegeben hat, warten wir nun auf die Konkretisierung aus
dem Bundesfinanzministerium. Dies darf sich nicht über
die Legislaturperiode hinschleppen. Da muss tatsächlich
etwas passieren. Das Land Schleswig-Holstein wird
diesen Prozess gern konstruktiv weiter begleiten und die
Bundesrepublik bei der Geldwäschebekämpfung
unterstützen. Es gibt Handlungsbedarf. Auf geht’s!
24 Sekunden meiner Redezeit übergebe ich ans
Präsidium.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich:
Wunderbar! Besten Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir gehen weiter zu Tagesordnungspunkt 13:
TOP 13
Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im
Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im
Krankenhauswesen und in der Digitalisierung
(Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG)
(Drucksache 630/22)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die Empfehlungen des
Gesundheitsausschusses vor.
Da Anträge oder Empfehlungen auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses nicht vorliegen, stelle ich fest,
dass der Bundesrat zu dem Gesetz den
Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Es bleibt noch über die empfohlene Entschließung
abzustimmen.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 13! – Mehrheit.
Ziffer 15! – Minderheit.
Ziffer 17! – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14:
TOP 14
Sechstes Gesetz zur Änderung des
Europawahlgesetzes (Drucksache 606/22)
Es liegt eine Wortmeldung vor, und zwar von Frau
Ministerin Paul aus Nordrhein-Westfalen.
Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen): Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Demokratie ist
keine einmalige Entscheidung. Sie ist eine Haltung, und
sie ist ein fortlaufender Prozess. Demokratie muss daher
nicht nur gelernt, sondern sie muss vor allem auch gelebt
und erfahren werden. In den letzten Jahren hat sich
deutlich gezeigt, dass junge Menschen mitreden, dass sie
mitgestalten wollen, wenn es um zentrale Zukunftsfragen
wie den Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit geht.
Gleichzeitig erlebten junge Menschen in der Corona-
Pandemie, dass ihre Belange wenig gesehen und ihre
Meinungen wenig gehört wurden.
Europas Demokratien stehen vor Herausforderungen.
Das politische Interesse junger Menschen und ihr Wille,
mitzugestalten, sind aber vor allem eine große Chance,
die wir unterstützen und fördern sollten. Schaut man sich
die letzte Shell-Studie an, so bemerkt man, dass die junge
Generation wieder nachdrücklich eigene Ansprüche
formuliert, die Zukunft mitzugestalten, und sie fordert
zügige Weichenstellungen in eine zukunftsgewandte
Richtung. Denn es ist die jüngere Generation, die von
zentralen politischen Themen wie Umweltschutz und
Klimawandel, von Bildungspolitik, von Fragen der sozialen
Gerechtigkeit am stärksten betroffen ist. Es ist ihre
Zukunft, die von diesen Themen geprägt ist,
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Fakultativprotokoll vom 10. Dezember 2008 zum Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kul
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 82)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
- part_of_vorgang → Verordnung zur Anpassung von Rechtsverordnungen an das Tierarzneimittelrecht
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))