polradar

Protokoll der 1029. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 16.12.2022 · WP 20 · 1029 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Protokoll der 1029. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1029 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1029. Sitzung Berlin, Freitag, den 16. Dezember 2022 I n h a l t : Gedenken an die Opfer nationalsozialistischer Gewalt unter den Sinti und Roma sowie der Gruppe der Fahrenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . 517 Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 518 Präsident Dr. Peter Tschentscher zur digitalen Redezeituhr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 518 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 518 1. a) Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 82) (Drucksache 620/22) . . . . . 518 b) Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens (Drucksache 621/22 (neu)) . . . . . . . . . . . 531 Beschluss zu a): Zustimmung gemäß Artikel 79 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 519 Beschluss zu b): Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 558* 2. Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) (Drucksache 603/22) . . . . 531 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 3. Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (Drucksache 622/22) 531 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558* 4. Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV- ÄndG) (Drucksache 623/22) . . . . . . . . . . . 531 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558* 5. a) Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 624/22) . . . . . . . . . . . . 531 b) Verordnung zur Anpassung von Rechtsverordnungen an das Tierarzneimittelrecht (Drucksache 347/22) . . . . . . . . . . . 531 Beschluss zu a): Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 531 Beschluss zu b): Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . 559* 6. Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe (Drucksache 604/22) . 531 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559* 7. Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) (Drucksache 625/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532 Bettina Martin (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532 Lisa Paus, Bundesministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend . . . . . 532 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 106 Absatz 3 Satz 3 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 534 8. Gesetz zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates (Drucksache 626/22) . . . . . . . . . . . . . 531 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558* 9. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (Drucksache 605/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 108 Absatz 4 Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 559* 10. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) (Drucksache 627/22 (neu)) . . . . . . . . . . . . . 534 Albert Füracker (Bayern) . . . . . . . . . 534 Dr. Marcus Optendrenk (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 535 Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen . . . . . 536, 560* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 108 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 537 11. Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs (Drucksache 628/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558* 12. Zweites Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II) (Drucksache 629/22, zu Drucksache 629/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 537 Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 537 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 538 13. Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) (Drucksache 630/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 538 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 538 14. Sechstes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes (Drucksache 606/22) . . . . . . . 538 Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 538 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 539 15. Gesetz zur Einführung eines Chancen- Aufenthaltsrechts (Drucksache 631/22) . . . 519 Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 519 Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 520 Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat . . . . . . . . . 521 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 522 16. Gesetz zur Durchführung der Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der dritten Generation sowie zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes und des BDBOS-Gesetzes (SIS-III- Gesetz) (Drucksache 632/22) . . . . . . . . . . . 539 Astrid-Sabine Busse (Berlin) . . . . . . . 561* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 539 17. Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren (Drucksache 633/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 539 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 540 18. Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG) (Drucksache 634/22) . . . . . . . . . . . 540 Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 540 Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung . . . . . . . . . . . . . . 561* Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 561* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 540 19. Zweites Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache 607/22) . . . 531 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 72 Absatz 3 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 559* 20. Gesetz zur Änderung des Statistikregistergesetzes und weiterer Gesetze (Drucksache 635/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558* 21. Gesetz zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und zur Änderung anderer energierechtlicher Vorschriften (Drucksache 636/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558* 22. Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier (Drucksache 637/22, zu Drucksache 637/22) . . . . . . . 531 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558* 23. Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht (Drucksache 638/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 541 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 541 24. Gesetz zu dem Fakultativprotokoll vom 10. Dezember 2008 zum Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Drucksache 608/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558* 25. Gesetz zu der Änderungsvereinbarung vom 8. August 2019 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zum Abkommen vom 5. Mai 1995 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Hongkong über den Fluglinienverkehr (Drucksache 609/22) . . . . . . 531 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558* 26. Gesetz zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016 (Drucksache 639/22, zu Drucksache 639/22) . . . . . . . . . . . . . . . 541 Bettina Martin (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 562* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . 541 27. Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung und Bereinigung von Bundesrecht – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 472/22) . . . . . . . . . . 548 Beschluss: Keine Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 548 28. a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Kappung der Mietanpassungsmöglichkeiten von Indexmieten – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg – (Drucksache 598/22) b) Entschließung des Bundesrates „Für bezahlbare Mieten auch bei hoher Inflation: Ermöglichung von Mietspiegelanpassungen anhand des Mietpreisindex und Anpassung von Indexmieten“ – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 571/22) 548 Beschluss zu a): Keine Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . 548 Beschluss zu b): Die Entschließung wird gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 548 29. Entschließung des Bundesrates zur Ausgestaltung eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes – Antrag der Länder Baden- Württemberg und Berlin, Bremen – (Drucksache 597/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 549 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 549 30. Entschließung des Bundesrates zum Verbot von Vorkasseforderungen bei der Beförderung von Personen mit Luftfahrzeugen – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 397/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 549 Beschluss: Die Entschließung wird nicht gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 549 31. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (Drucksache 564/22) . . 531 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559* 32. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich (Drucksache 640/22, zu Drucksache 640/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551 33. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Drucksache 565/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 551 Katrin Eder (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 564* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 552 34. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 566/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559* 35. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. August 2020 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch länderbezogener Berichte (Drucksache 567/22) . . . . . 531 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 559* 36. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung der Vorschriften über außervertragliche zivilrechtliche Haftung an künstliche Intelligenz (Richtlinie über KI-Haftung) COM(2022) 496 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 486/22, zu Drucksache 486/22) 552 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 552 37. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haftung für fehlerhafte Produkte COM(2022) 495 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 515/22, zu Drucksache 515/22) 552 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 552 38. Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr der Kompetenzen 2023 COM(2022) 526 final; Ratsdok. 13365/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 524/22, zu Drucksache 524/22) 531 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 559* 39. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Durchsetzung des EU-Rechts für ein Europa, das greifbare Ergebnisse liefert COM(2022) 518 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 543/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 552 Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 565* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 552 40. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Notfallinstruments für den Binnenmarkt und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates COM(2022) 459 final; Ratsdok. 12573/22 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 550/22, zu Drucksache 550/22) 553 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 553 41. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien COM(2022) 591 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 589/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 553 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 553 42. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 COM(2022) 454 final; Ratsdok. 12429/22 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 536/22, zu Drucksache 536/22) 531 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559* 43. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 COM(2022) 571 final; Ratsdok. 14741/22 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 591/22, zu Drucksache 591/22) 553 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 553 44. Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2023 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2023 – InsoGeldFestV 2023) (Drucksache 537/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559* 45. Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (Drucksache 556/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559* 46. Erste Verordnung zur Änderung der Baustellenverordnung (Drucksache 562/22) . . . 531 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559* 47. Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung (Drucksache 390/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 553 Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . . . . 566* Beschluss: Keine Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 554 48. Verordnung zur Durchführung der Erstattung von Mitteln aus der Finanzdisziplin des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft an die Empfänger von Direktzahlungen (Finanzdisziplin-Erstattungsverordnung – FinDiszErstV) (Drucksache 557/22, zu Drucksache 557/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559* 49. Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse- Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung, zur Änderung der Obst-Gemüse- Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung und zur Änderung der Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung (Drucksache 558/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559* 50. Verordnung zur Änderung der Steueroasen- Abwehrverordnung (Drucksache 559/22) . 531 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559* 51. Sechste Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (Drucksache 563/22) . 531 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559* 52. Zweite Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen- Verordnung (Drucksache 611/22) . . . . . . . . . . 554 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 554 53. Verordnung über die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters und zur Änderung der Handelsregisterverordnung (Drucksache 560/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 560* 54. Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (Drucksache 561/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 560* 55. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Drucksache 568/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 554 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 554 56. Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat des Klärschlamm-Entschädigungsfonds – gemäß § 2 Absatz 3, 5 und 6 KlärEV – (Drucksache 551/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 551/1/22 . . . . . . . . . . . . . 560* 57. Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Beratenden Ausschuss der Kommission für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und den Ausschuss Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter der Kommission (SLIC) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung – (Drucksache 584/22) . . . . . 531 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 584/1/22 . . . . . . . . . . . . . 560* 58. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches – Festsetzung gefördertes Wohnen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 646/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 554 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 554 59. Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Experimentierklausel in die TA Lärm (Lösung von Lärmkonflikten zur Wohnraumförderung) – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 647/22) . . . . . 554 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 554 60. Entschließung des Bundesrates: Anpassungen bei der Erlösabschöpfung zur Stärkung der Bioenergie – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 645/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 549 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 549 61. Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund- Länder-Vereinbarung – (Drucksache 400/22) 531 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag des Ständigen Beirats in Drucksache 400/22 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 560* 62. Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau – gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 3 und § 7 Absatz 2 KredAnstWiAG – (Drucksache 518/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 518/1/22 . . . . . . . . . . . . . 560* 63. Entschließung des Bundesrates „Sexuellen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie u. a. bekämpfen – vom EuGH benannte Spielräume zur Speicherung von IP-Adressen zeitnah nutzen“ – Antrag des Freistaates Bayern – Geschäftsordnungsantrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 572/22) . . . . . . . 549 Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . 549 Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 564* Mitteilung: Fortsetzung der Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 550 64. Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 652/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 652/22 . . . . . . . . . . . . . . . . 560* 65. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 BEGTPG – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 653/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 653/22 . . . . . . . . . . . . . . . . 560* 66. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 656/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 554 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 554 67. Entschließung des Bundesrates: Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes aussetzen – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 657/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 555 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 555 68. Entschließung des Bundesrates: Stärkung der Wirtschaftlichkeit von Windenergieprojekten in Süddeutschland – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 655/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 555 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 555 69. Entschließung des Bundesrates – Neuer Stresstest für die Stromversorgung – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 658/22) . . . . . 550 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 550 Mitteilung: Überweisung an den Wirtschaftsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551 70. Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus (Drucksache 660/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 555 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 555 71. Achtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 661/22) 541 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 541 Guido Beermann (Brandenburg) . . . . . 542 Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 543 Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . . 544 Dr. Maike Schaefer (Bremen) . . . . . . . 545 Katrin Eder (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 546 Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 547 Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 562* Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 563* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 106a Satz 2, Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . 548 72. Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 662/22, zu Drucksache 662/22) in Verbindung mit 73. Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen (Drucksache 663/22, zu Drucksache 663/22) . . . . . . 522 Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 522 Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . 524 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . 525 Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 526 Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527 Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 528 Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 529, 557* Dr. Franziska Brantner, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . . . 530 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 557* Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 557* Beschluss zu 72: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 Beschluss zu 73: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 531 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 555 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 555 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 556 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . P e t e r T s c h e n t s c h e r , Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg Vizepräsident B o d o R a m e l o w , Ministerpräsident des Landes Thüringen – zeitweise – Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Georg Eisenreich (Bayern) Thorsten Bischoff (Saarland) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz Albert Füracker, Staatsminister der Finanzen und für Heimat B e r l i n : Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Susanne Hoffmann, Ministerin der Justiz Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Dr. Maike Schaefer, Bürgermeisterin, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der Finanzbehörde Ties Rabe, Senator, Präses der Behörde für Schule und Berufsbildung H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration R h e i n l a n d - P f a l z : Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund Jakob von Weizsäcker, Minister der Finanzen und für Wissenschaft S a c h s e n : Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Monika Heinold, Finanzministerin Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Lisa Paus, Bundesministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Brantner, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung 1029. Sitzung Berlin, den 16. Dezember 2022 Beginn: 09.32 Uhr Präsident Dr. Peter Tschentscher: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1029. Sitzung des Bundesrates. Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, der Sinti Allianz Deutschland und der Bundesvereinigung der Sinti und Roma! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Überlebende! Seit 1994 gedenken die Mitglieder des Bundesrates am letzten Plenartag des Jahres der Sinti und Roma und der Angehörigen der Gruppe der Jenischen, die im Nationalsozialismus verfolgt und ermordet wurden. Genau heute vor 80 Jahren, am 16. Dezember 1942, unterzeichnete Heinrich Himmler als „Reichsführer SS“ den sogenannten „Auschwitz-Erlass“. Er verfügte damit die Deportation der Sinti und Roma aus dem Deutschen Reich in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Wenig später erging eine entsprechende Anordnung für das angeschlossene Österreich sowie die besetzten Gebiete im heutigen Tschechien, der Slowakei, Polen, der Niederlande und Belgien. Ab Februar 1943 wurden aufgrund dieser Erlasse rund 23 000 Sinti und Roma – Männer, Frauen, Kinder – nach Auschwitz-Birkenau deportiert. Sie wurden in Waggons der Reichsbahn gesperrt und unter schlimmsten Bedingungen abtransportiert. Aus meiner Heimatstadt Hamburg fuhren diese Züge vom Hannoverschen Bahnhof ab, der damals im Hafengebiet lag. Bereits auf der mehrtägigen Fahrt kamen viele Menschen ums Leben. In Auschwitz regierte die Angst. Wer nicht gleich dem Morden der SS zum Opfer fiel, war über Monate oder Jahre Gewalt, Misshandlungen und Zwangsarbeit ausgesetzt. Tausende starben an Unterernährung und Krankheiten oder wurden in Gaskammern umgebracht. Als Auschwitz am 27. Januar 1945 befreit wurde, waren die Deportierten entweder umgekommen oder auf Todesmärsche in andere Lager geschickt worden. Meine Damen und Herren, den Verbrechen der Nationalsozialisten fielen eine halbe Million Sinti und Roma in Europa zum Opfer. Dennoch erkannte die Bundesrepublik Deutschland diesen Völkermord lange nicht als solchen an – weder moralisch noch im Sinne von Entschädigung für Enteignungen oder die körperlichen und seelischen Folgen von Verfolgung und Haft. Das Bundesentschädigungsgesetz für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung von 1956 schloss Sinti und Roma zunächst weitgehend aus. Wer einen Antrag stellte, musste seine Verfolgung kleinteilig nachweisen, was eine zusätzliche Demütigung bedeutete. Die Verfahren wurden nicht selten von Beamten geführt, die selbst Anhänger des NS- Regimes oder sogar an der Verfolgung beteiligt waren. Die Hamburgerin Mirka Rosenbach gab im Juli 1946 bei der Polizei Details ihrer Verhaftung zu Protokoll: Ich wurde am 9. März 1943 … auf Anordnung des Kriminalinspektors Krause von diesem und einigen anderen Kriminalbeamten aus unseren Wohnungen mit unserer gesamten Familie Karl Rosenbach (Vater), Maria Rosenbach (Mutter) und 5 Geschwistern … verhaftet. Von meinen oben angeführten verhafteten Angehörigen sind bis auf meinen Bruder Ewald alle anderen im Konzentrationslager Auschwitz vergast worden. Bei der Verhaftung wurde mein Bruder Ewald von Inspektor Krause mit der Faust blutig geschlagen. Im Sammelschuppen C wurde meine Großmutter (75 Jahre), als sie von ihren Kindern Abschied nehmen wollte, ebenfalls von Krause geschlagen. Der Inspektor Krause brachte uns persönlich bis in das Lager Auschwitz. Dies erkläre ich an Eides statt. Der Polizeibeamte Krause befand sich ab 1946 wieder im Polizeidienst. Er wurde zwar noch im selben Jahr von einem britischen Militärgericht zu drei Jahren Haft verurteilt, kam aber vorzeitig frei und wurde später in einem Entnazifizierungsverfahren als „entlastet“ eingestuft. Meine Damen und Herren, erst im März 1982 erreichten Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler und der kurz zuvor gegründete Zentralrat mit seinem Vorsitzenden Romani Rose, dass Sinti und Roma offiziell als Opfer des nationalsozialistischen Regimes anerkannt und entschädigt werden. Bundeskanzler Helmut Schmidt gab im Anschluss an ein Treffen mit einer Delegation des Zentralrates die Erklärung ab, dass seine Regierung die Verbrechen der Nationalsozialisten an den Sinti und Roma als Völkermord anerkennt. Damit bekannte sich die Bundesrepublik Deutschland – 37 Jahre nach Kriegsende – zu ihrer historischen und politischen Verantwortung. Am früheren Deportationsort des Hannoverschen Bahnhofs in Hamburg befindet sich heute eine Gedenkstätte, die an die Menschen erinnert, die von dort aus in den Tod geschickt wurden. Die Verbände der Sinti und Roma haben an diesem Zeichen der Erinnerung und Mahnung einen großen Anteil. In Zukunft wird die Gedenkstätte um ein Dokumentationszentrum ergänzt, in dem dargestellt wird, dass die Verbrechen des NS- Regimes möglich waren, weil viele Menschen sich daran beteiligt oder weggesehen haben und es damit geschehen ließen. Meine Damen und Herren, der „Auschwitz-Erlass“ von 1942 war nicht der Anfang der Diskriminierung von Sinti und Roma, und die Anerkennung des Völkermords 1982 war auch nicht ihr Ende. Seit über 700 Jahren sind Sinti und Roma in Europa Vorurteilen und Übergriffen ausgesetzt. In der Bevölkerung weitverbreitete Ressentiments bilden weiterhin den Nährboden für Diskriminierung und Antiziganismus. Die Verbände der Sinti und Roma engagieren sich dafür, diese Tendenzen sichtbar zu machen und ihnen entgegenzutreten. Mit Veranstaltungen, Informationen und Begegnungen sorgen sie für Verständnis und wecken Interesse an der Geschichte und Kultur der Sinti und Roma. Es ist aber nicht ihre alleinige Aufgabe, Vorurteile abzubauen, Diskriminierung entgegenzutreten und Sinti und Roma Raum zu geben in der Mitte unserer Gesellschaft. Das ist eine Verantwortung und Verpflichtung für uns alle. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie nun, sich von Ihren Plätzen zu erheben und der Sinti und Roma zu gedenken, die zwischen 1933 und 1945 Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen wurden. (Die Anwesenden erheben sich) Vielen Dank! Bevor wir in die Beratungen eintreten, möchte ich noch die Gelegenheit nutzen, unserem Kollegen Herrn Ministerpräsidenten W e i l im Namen des Hauses nachträglich zu seinem gestrigen Geburtstag zu gratulieren. – Herzlichen Glückwunsch! (Beifall) Zudem darf ich Sie darauf hinweisen, dass sich am Rednerpult eine digitale Redezeituhr befindet, die es den Rednerinnen und Rednern erleichtert, ihre Redezeit einzuschätzen. Sie wissen, dass wir in der Geschäftsordnung des Bundesrates eine Soll-Bestimmung haben von einer Redezeit von fünf Minuten. Nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 73 Punkten vor. Heute Morgen sind uns noch mehrere Gesetze zugeleitet worden, die der Deutsche Bundestag erst gestern verabschiedet hat. Sie finden diese umgedruckt auf Ihren Plätzen hier im Saal. Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 a) wird TOP 15 aufgerufen. Im Anschluss werden die verbundenen Punkte 72 und 73 beraten. Nach TOP 26 wird der Punkt 71 behandelt. Nach TOP 30 werden die Punkte 60, 63 und 69 – in dieser Reihenfolge – erörtert. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Wir kommen zu Punkt 1 a): TOP 1a) Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 82) (Drucksache 620/22) Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen. Nach Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates erforderlich; das sind mindestens 46 Stimmen. Da wir bei Grundgesetzänderungen durch Aufruf der einzelnen Länder abstimmen, bitte ich, die Länder aufzurufen. Thorsten Bischoff (Saarland), Schriftführer: Baden-Württemberg Ja Bayern Ja Berlin Ja Brandenburg Ja Bremen Ja Hamburg Ja Hessen Ja Mecklenburg-Vorpommern Ja Niedersachsen Ja Nordrhein-Westfalen Ja Rheinland-Pfalz Ja Saarland Ja Sachsen Ja Sachsen-Anhalt Ja Schleswig-Holstein Ja Thüringen Ja Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Damit hat der Bundesrat dem Gesetz mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. Wir kommen zu Punkt 15: TOP 15 Gesetz zur Einführung eines Chancen- Aufenthaltsrechts (Drucksache 631/22) Hierzu liegen uns Wortmeldungen vor. – Zunächst Frau Ministerpräsidentin Rehlinger, Saarland! Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Chancen- Aufenthaltsgesetz, das wir heute abschließend beraten, gehen wir einen wichtigen ersten Schritt in Richtung modernes Einwanderungsrecht in unserem Land. Für diesen Schritt haben viele lange Zeit gekämpft. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir dieses Gesetz nun auf den Weg bringen können. Das Chancen-Aufenthaltsgesetz ist gleich im doppelten Sinne eine Chance: Es ist eine Chance für viele Menschen in unserem Land, die, obwohl sie gut integriert sind, seit Jahren in Unsicherheit leben. Und es ist eine Chance für unsere Wirtschaft und Gesellschaft, die unter dem Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel ächzen, dringend nach Menschen suchen, die sich einbringen und anpacken wollen, und diese auch brauchen. Mit diesem Gesetz bekommen Menschen, die schon lange hier leben und im Grunde genommen auch schon ein Teil unserer Gesellschaft geworden sind, eine Perspektive, zu bleiben. Gleichzeitig schränkt es ganz deutlich die unwürdigen Kettenduldungen ein, mit denen ganz viele Menschen viele Jahre über in Ungewissheit gehalten worden sind. Wie viele Menschen sind davon betroffen? Es sind weit über 100 000 Menschen, die bereits seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben und bei denen der Vollzug der Ausreisepflicht in absehbarer Zeit nicht in Betracht kommt. Es geht um Menschen, die trotz des unsicheren Status der Duldung und den damit verbundenen Hindernissen bereits viel für ihre Integration getan haben. Wenn Sie in Ihren Ländern unterwegs sind, haben Sie alle sicherlich schon genau solche Menschen getroffen und waren in Betrieben, in denen Sie darauf angesprochen worden sind, oder bei Gesprächen in Schulen oder Vereinen, wenn es darum geht, nicht nur über abstrakte Zahlen zu sprechen, sondern eben über ganz konkrete Menschen. Nicht nur die Betroffenen selbst äußern ein gewisses Unverständnis dafür, dass ihnen keine echte Bleibeperspektive gegeben wird, sondern darüber hinaus äußert auch ihr persönliches Umfeld in diesen Vereinen, in diesen Betrieben Unverständnis dafür, dass man selbst dort, wo geradezu ein idealtypischer Fall von Integration vorliegt, keine Möglichkeit schafft, einen gesicherten Aufenthaltsstatus aussprechen zu können. Sie kommen aus unterschiedlichen Regionen dieser Welt: Afghanistan, Syrien, dem Irak oder Eritrea. Ihre Kinder gehen in die Schulen. Sie sind geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Nachbarn und Mitbürger. Was wird jetzt letztendlich geregelt? Es geht darum, diese Menschen nun für 18 Monate mit einer fairen Chance zu versehen, alle Voraussetzungen, die dafür benannt worden sind, zu erfüllen, um dann dauerhaft in Deutschland bleiben zu können. Ich verstehe das nicht nur als Chance für diese Menschen, sondern eben auch als Chance für unsere gesamte Gesellschaft. Es vergeht kein Tag, an dem wir nicht neue Meldungen erhalten, wie drückend der Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel in unserem Alltag ist. Es sind nicht nur die Meldungen, die uns dazu erreichen, sondern mittlerweile auch die ganz konkreten Erlebnisse, die jeder von uns haben kann, wenn wir wieder einmal feststellen, dass etwas nicht so funktioniert, wie wir es gewohnt waren, weil sich der Fachkräftemangel ganz konkret in unserem Alltag auswirkt: wenn der Bus nicht fährt, die Krankenstation wegen fehlender Pflegekräfte schließt, Geschäfte und Gastronomie die Öffnungszeiten einschränken oder keine Handwerker für dringende Reparaturen zu bekommen sind. Das sind keine Beschreibungen von etwas, das uns irgendwann droht, sondern das sind bloße Zustandsbeschreibungen. Der akute Mangel an Beschäftigten belastet jetzt schon unfassbar viele Branchen enorm. Der Nachholeffekt aus der Corona-Zeit hat es nicht einfacher gemacht. Wenn man die Unternehmen befragt, melden schon jetzt 44 Prozent aller Unternehmen zurück, dass sie einen akuten Fachkräftemangel haben und dass das massiv ihr Geschäftsmodell beeinträchtigt. Es gehen hochgerechnet dadurch jährlich 86 Milliarden Euro an Wirtschaftsleistung verloren. Das können wir uns nicht nur als humane Gesellschaft, sondern auch als Wirtschaftsstandort eigentlich nicht leisten. Deshalb ist es geradezu absurd, Menschen künstlich vom Arbeitsmarkt und der gesellschaftlichen Teilhabe abzuhalten. Wir diskutieren darüber, dass wir eine gesteuerte Zuwanderung und dafür auch einen modernisierten Rechtsrahmen brauchen. Wie absurd wäre es dann, Menschen, die bereits hier sind und sich als integriert gezeigt haben, nicht mit einer dauerhaften Bleibeperspektive zu versehen und stattdessen den Versuch zu starten, Kräfte von außen anzuwerben. Insofern scheint dies ein kluger Ansatz zu sein. Mit diesem Gesetz schaffen wir deshalb nicht nur Sicherheit für die betroffenen Menschen, sondern eben auch Sicherheit in ganz vielen Betrieben, die die geflüchteten Menschen beschäftigen und ausbilden. Das Chancen-Aufenthaltsgesetz kann allerdings nur ein erster Baustein einer modernen Einwanderungspolitik sein. Ich habe es eben schon angesprochen: Wir haben die massive Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass alle Fachkräftepotenziale, die wir durch Menschen, die hier leben, schon haben, gehoben werden. Wir wissen aber aus allen Betrachtungen und Berechnungen, dass dies, selbst wenn uns das idealtypisch gelingt, immer noch nicht ausreichen wird, um den Fachkräftebedarf zu decken, und wir deshalb auch auf gesteuerte Zuwanderung angewiesen sind. Deshalb brauchen wir ein neues Einwanderungsrecht. Dazu muss es jetzt weiter zügige neue Reformen geben. Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung bereits Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung vorgelegt hat und an dieser Stelle massiv Tempo macht. Wir brauchen mehr legale und geregelte Zuwanderungsmöglichkeiten, denn ansonsten wird unser Wirtschaftsstandort massiv leiden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mehr Qualifizierung im Inland sowie kluge Köpfe und helfende Hände durch Zuzug und bessere Strukturen – wir brauchen beides in Deutschland. Fachkräfteeinwanderung ist eine unverzichtbare Ergänzung, eine Bereicherung und, wenn wir es richtigmachen, kein Spaltkeil für die Gesellschaft. In diesem Sinne sollten wir die Migrationsdebatte verantwortlich führen. Nutzen wir diese Chance! – Herzlichen Dank und Glück auf! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort hat Frau Ministerin Paul, Nordrhein- Westfalen. Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Deutschland ist ein Einwanderungsland; das ist eine gesellschaftliche Realität. Zuwanderung hat in unserem Land eine lange Geschichte. Das sage ich gerade als Nordrhein-Westfälin, denn Nordrhein-Westfalen ist ein Land, das stark geprägt ist durch die Menschen, die nicht hier geboren sind, aber hier längst eine Heimat gefunden haben. Die Vielfalt der Menschen, auch und gerade der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, ist eine große Stärke für unser Land und für unsere Gesellschaft. Wir brauchen neue Ansätze für die Ausgestaltung von Aufenthaltsrechten, Impulse für ein neues Migrationsrecht. Damit wollen und damit müssen wir diesen Realitäten unserer Gesellschaft gerecht werden und den Menschen, die hier leben, endlich eine verlässliche Perspektive geben. Es geht aber auch darum, die Realität einer Gesellschaft anzuerkennen, die Arbeits- und Fachkräfte braucht, um zukunftsfest zu werden. Diesen Leitgedanken greift das vorliegende Gesetz – und weitestgehend auch die erfolgten Anpassungen, die im Rahmen der parlamentarischen Debatte in dem ursprünglichen Gesetzentwurf gemacht worden sind – auf. Damit bietet das Chancen-Aufenthaltsrecht einerseits große Möglichkeiten für unsere Gesellschaft im Bereich der Arbeits- und Fachkräfte. Was aber in diesem Zusammenhang aus meiner Perspektive fast noch wichtiger ist: Das Chancen- Aufenthaltsrecht beendet andererseits für diejenigen, die von dieser Regelung profitieren, die teils jahrelang anhaltenden und entwürdigenden Kettenduldungen. Es bietet ihnen endlich Sicherheit in ihrer mittlerweile zur Heimat gewordenen neuen Heimat. In einigen Fällen geht es hier um Menschen, die in Deutschland geboren sind und bislang nur im Status einer Duldung gelebt haben. Dabei sind sie längst Teil unserer Gesellschaft geworden, in den Schulen, in den Betrieben, in den Vereinen, in den Nachbarschaften. Ganz oft stößt es auch bei den Menschen in ihrer Umgebung auf Unverständnis, warum wir für diese Menschen eigentlich keine sicheren Perspektiven schaffen. Das Chancen-Aufenthaltsrecht gibt dieser Gruppe nun genau diese Möglichkeiten. Nach dem Inkrafttreten geht es an die konkrete Umsetzung vor Ort, und für die Ausländerbehörden bedeutet die Regelung des Chancen-Aufenthaltsrechts erneut eine Herausforderung. Das gilt es bei allen weiteren Änderungen im Blick zu behalten, denn auch die Neuregelungen bei Bleiberechten werden die Anwendungszahlen steigen lassen. Das werden unsere kommunalen Ausländerbehörden natürlich in bewährter Weise in den Blick nehmen. Es geht aber auch darum, immer im Blick zu behalten, dass die kommunalen Ausländerbehörden Unterstützung brauchen. Denn auch unsere kommunalen Verwaltungen sind massiv vom Fachkräftemangel betroffen, und auch sie sind durch aktuelle Krisenlagen massiv gefordert. Deswegen gilt mein Dank den engagierten Mitarbeitenden vor Ort. Deutschland ist ein Einwanderungsland. Deutschland braucht aber auch endlich ein modernes Migrationsrecht, wenn es dem gerecht werden will. Das Chancen- Aufenthaltsrecht ist ein weiterer wichtiger Schritt, um Menschen, die lange hier leben und gut integriert sind, eine Perspektive zu geben, aber es ist eben auch eine Perspektive für Betriebe, für Vereine, für unsere Gesellschaft insgesamt. Es ist ein Schritt in einem Paket von Vorhaben, um das Migrationsrecht insgesamt zu modernisieren. Dies gilt es nun auszugestalten. Dafür brauchen wir eine offene, sachliche Debatte über Verbesserungen in den Bereichen Fachkräfteeinwanderung und Einwanderung für Arbeit, für Studium und Ausbildung – denn wir brauchen Fachkräfteeinwanderung, und wir haben in den letzten Wochen eine teilweise sehr hart geführte Debatte um die Frage des Einwanderungsrechts erlebt. Das Chancen-Aufenthaltsrecht bietet Menschen eine ganz konkrete Chance. Wir sollten aber auch immer im Blick behalten, dass es unserer Gesellschaft eine konkrete Chance bietet. Denn wir brauchen Arbeitskräfte, wir brauchen Zuwanderung, um den Bedarfen in allen Bereichen gerecht werden zu können: im Handwerk, bei den Gesundheits- und Pflegeberufen, bei den erzieherischen und Sozialberufen. Deshalb glaube ich, dass es an der Zeit ist, einen Perspektiv- und Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik zu vollziehen. Wir müssen Teilhabe ermöglichen. Wir müssen auch Zugänge zum Arbeitsmarkt erleichtern. Lassen Sie uns das Schritt für Schritt angehen! Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist ein ganz konkreter Schritt und eine ganz konkrete Chance für Menschen, hier eine Perspektive zu haben, aber auch für unsere Gesellschaft, Perspektiven mit diesen Menschen gemeinsam zu gestalten. Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau Ministerin Paul! – Ich darf nun aufrufen: Frau Parlamentarische Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich als Vertreterin der Bundesregierung möchte heute die Gelegenheit nutzen, bei Ihnen als Bundesrat dafür zu werben, dem Chancen-Aufenthaltsgesetz zuzustimmen. Mit diesem Gesetz schlagen wir ein neues Kapitel in der Migrations- und Integrationspolitik auf, und wir lösen uns von alten Denkmustern, die uns in der Sache nicht weitergebracht haben. Wir stellen uns den Realitäten und erkennen die Tatsache an, dass viele ausreisepflichtige Menschen seit Jahren in Deutschland leben, sich rechtstreu verhalten und ein Teil unserer Gesellschaft geworden sind. Diesen Menschen wollen wir mit dem Chancen-Aufenthaltsgesetz eine Brücke bauen und eine Perspektive für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland ermöglichen. Die bisherigen, eher auf Sanktionen ausgerichteten Regelungen bei ausbleibender Identitätsklärung haben erkennbar nicht den notwendigen Erfolg gebracht. Der Gesetzentwurf hat auf den letzten Metern noch einige Änderungen erfahren, ohne dass sich an der Grundausrichtung etwas geändert hätte. Lassen Sie mich diese Änderungen noch einmal kurz skizzieren: Der ursprüngliche Stichtag, 1. Januar 2022, wurde auf den 31. Oktober verschoben. Demnach erhalten geduldete Menschen, die bis zu diesem Stichtag seit fünf Jahren straffrei in Deutschland leben, die Chance, sich für ein Bleiberecht zu qualifizieren. Hierfür haben sie – und das ist eine weitere Änderung – jetzt 18 Monate und nicht mehr nur ein Jahr Zeit. Diese Zeit können die Betroffenen nutzen, um die Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Diese Chance müssen sie aber auch nutzen, wenn sie eine dauerhafte Perspektive erhalten möchten. Zu den Voraussetzungen gehören im Wesentlichen die Klärung der Identität und die Lebensunterhaltssicherung, beides wichtige Grundvoraussetzungen für eine Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse und für eine Perspektive auf ein dauerhaftes Hiersein in Deutschland. Dritter Punkt: Um angesichts der verkürzten Voraufenthaltszeit von nur noch drei Jahren beim Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige einen nahezu nahtlosen Übergang vom Asylverfahren in ein Bleiberecht zu vermeiden, wurde für diesen Personenkreis eine Vorduldungszeit von zwölf Monaten eingeführt. Der Vorwurf, das Chancen-Aufenthaltsrecht sei ein Pull-Faktor, ist eine Mär. Er entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als solche. Es handelt sich ja um eine Stichtagsregelung, die diejenigen, die noch nicht in Deutschland sind, gar nicht erfasst. Auch bringt uns das Lamento, dass wir möglicherweise diejenigen belohnen, die sich jahrelang geweigert haben, an ihrer Identitätsklärung mitzuwirken, nicht weiter. Wir müssen uns hier ehrlich machen und zugeben, dass der bisherige Ansatz, ein solches Verhalten generell zu sanktionieren, ja auch keinen Erfolg gebracht hat und dass das nichts mit der jeweiligen politischen Ausrichtung zu tun hat. Das ist ein Faktor, das lässt sich seit Jahren schon erkennen. Die Frage ist vielmehr: Was wäre denn die Alternative? Ein weiterer jahrelanger Aufenthalt im Status der Duldung ohne jegliche Perspektiven? Das bringt dem Einzelnen nichts, und das bringt auch unserem Land nichts. Es bringt uns nicht weiter, zumal wenn es um engagierte Menschen geht, die arbeiten, ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen wollen. Warum sollen wir dieses Potenzial – das ist schon mehrfach angesprochen worden –, dieses Fachkräfte- und Arbeitskräftepotenzial, brachliegen lassen? Klar ist zudem: Straftäter und jene, die wiederholt vorsätzlich falsche Angaben machen, hinsichtlich ihrer Identität täuschen und dadurch ihre Abschiebung verhindern wollen, sollen nicht vom Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren. Wir setzen damit das klare Signal, dass der Staat ein solches Verhalten nicht akzeptiert und am Ende eben nicht mit einem Aufenthalt belohnt. Wir ordnen mit dem Gesetz zugleich die bereits bestehenden Bleiberechte für gut Integrierte neu und senken die Voraufenthaltszeiten. Bei der spezifischen Regelung für Jugendliche und Heranwachsende wird die Altersgrenze auf 27 Jahre angehoben. Damit werden potenziell mehr Menschen in den Genuss der Bleiberechtsregelung kommen, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Beim altersunabhängigen Bleiberecht bei nachhaltiger Integration senken wir die Voraufenthaltszeit moderat um zwei Jahre auf sechs beziehungsweise vier Jahre, je nachdem, ob Kinder im Haushalt leben. Um Deutschland für Fachkräfte attraktiver zu machen, werden mit dem Gesetz auch bewährte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz entfristet. Auch der Familiennachzug von Fachkräften wird erleichtert, da für nachziehende Ehegatten das Erfordernis des Sprachnachweises entfällt. Dabei werden wir es aber nicht bewenden lassen. Die Bundesregierung wird zügig einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vorlegen, um den Standort Deutschland für Fachkräfte attraktiver zu machen und Antworten auf die besonderen Herausforderungen der Zukunft geben zu können. Schließlich lösen wir das Versprechen ein, die Integration zu verbessern. So sollen auch Asylbewerber im Rahmen der verfügbaren Plätze von Anfang an Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen haben, und zwar unabhängig vom Herkunftsland oder einem bestimmten Einreisedatum. Schlussendlich soll auch die Rückführung von Menschen, die unter keinem erdenklichen Gesichtspunkt hierbleiben können und sollen, konsequenter als bisher umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für Straftäter und Gefährder. Dies ist zur Steuerung des Migrationsgeschehens unvermeidlich und im Übrigen auch europarechtlich vorgegeben. Das Gesetz enthält daher ordnungspolitische Vorhaben im Bereich Ausweisung und Abschiebehaft. Sehr geehrte Damen und Herren, die Zielrichtung des Gesetzes zur Einführung eines Chancen- Aufenthaltsrechts ist klar: Langjährig Geduldete sollen eine Chance auf eine dauerhafte Perspektive in Deutschland erhalten. Sie können und sollen ihr eigenes Schicksal in die Hand nehmen, ohne dass das Damoklesschwert einer drohenden Rückführung die Motivation und die Möglichkeiten dauerhaft beeinträchtigt – und ich glaube, das ist gerade vor dem Hintergrund von Weihnachten noch einmal ein Signal. Wir gehen mit dem Gesetz erste neue Schritte bei der Fachkräfteeinwanderung, im Bereich der Integration und der Migrationssteuerung. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesem Gesetz zustimmen. – Herzlichen Dank! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau Staatssekretärin! Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor. Wir beginnen mit dem Landesantrag. Wer stimmt dem Landesantrag zu? – Minderheit. Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen. Wir haben noch über die Entschließung in den Ziffern 2 und 3 der Ausschussempfehlungen abzustimmen. Wir beginnen mit Ziffer 2, Buchstabe d. Wer möchte dem zustimmen? – Minderheit. Jetzt bitte ich um das Handzeichen für Ziffer 2 im Übrigen. – Minderheit. Ziffer 3! – Minderheit. Bei Minderheit in allen Abstimmungen haben wir festgestellt, dass wir nichts festgestellt haben. Der Bundesrat hat k e i n e Entschließung gefasst. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt. Tagesordnungspunkte 72 und 73 rufe ich zur gemeinsamen Beratung auf: TOP 72 72. Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 662/22, zu Drucksache 662/22) in Verbindung mit TOP 73 73. Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen (Drucksache 663/22, zu Drucksache 663/22) Wir haben hierzu eine Reihe von Wortmeldungen. Ich darf zuerst den Kollegen Weil aus Niedersachsen nach vorn bitten. Stephan Weil (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sie stimmen mir vielleicht zu: 2022 war nun wirklich ein schwieriges Jahr. Ich jedenfalls brauche keine Wiederholung eines solchen Jahres. Da ist es doch ein vergleichsweise gutes Zeichen, wenn dieses Jahr wenigstens mit einer wirklich beachtlichen positiven Weichenstellung endet. Zu den allergrößten Schwierigkeiten dieses Jahres 2022 zählten bekanntlich nie geahnte, nie gekannte Energiepreissteigerungen. Diese Preissteigerungen hatten und haben das Potenzial für eine tiefgreifende gesellschaftliche Krise – leider kann man es nicht kleiner sagen –, für eine soziale Krise. Sie wissen, wir hatten in Niedersachsen einen Wahlkampf. Wenn man Tag für Tag Menschen in die Augen blickt, die tiefe Sorgen haben, wie sie ihre Rechnungen unter solchen Bedingungen bezahlen sollen, dann perlt das, glaube ich, an niemandem von uns ab. Die Preissteigerungen haben das Potenzial für eine wirtschaftliche Krise. Viele Unternehmen, große und kleine in allen Branchen, stellen sich Zukunftsfragen unter diesen Bedingungen. Last, but not least besteht auch das Potenzial für eine harte politische Krise. Da soll man sich nichts vormachen: In Deutschland erwarten die Menschen von ihrem Staat vor allen Dingen auch Schutz. Wenn diese Grunderwartung enttäuscht wird, dann müssen wir einfach damit rechnen, dass auch vieles andere infrage gestellt wird. Um eines klarzustellen: Wir sollten und dürfen nirgendwo Ursache und Wirkung verwechseln. Die Ursache all dessen, was wir in diesem Jahr erlebt haben, ist der russische Angriff auf die Ukraine. Das ist die Ursache. Die Wirkungen haben in erster Linie, und zwar unvergleichlich mehr als wir, die Menschen in der Ukraine zu ertragen. Wir sehen Tag für Tag schreckliche Bilder. Aber auch bei uns in Deutschland sind die Konsequenzen in aller Härte spürbar. Vor diesem Hintergrund, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der Energiepreisdeckel, den wir heute, wie ich hoffe, abschließend beschließen, so wichtig. Er gibt zum einen Bürgerinnen und Bürgern das Vertrauen, auch künftig ihre Rechnungen bezahlen zu können. Im Großen und Ganzen kann man vielleicht sagen: Die Hälfte der Belastungen wird durch die Entlastungen kompensiert. Über den ganz dicken Daumen gepeilt wird man das so sagen können. Wenn man unsere Anstrengungen zum Energiesparen mit hinzunimmt, dann kommt man in einen Bereich, in dem die Probleme jedenfalls deutlich kleiner geworden sind. Wichtig ist auch die besondere Perspektive auf diejenigen, die noch einmal weniger Geld haben, Stichwort „Wohngeldreform“. Der Energiepreisdeckel gibt Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen die Möglichkeit, für zwei Heizperioden zu planen. Das ist keine unendlich lange Zeit, aber es gibt erst einmal Sicherheit, zu wissen, wie es in der nächsten Zeit weitergehen wird. Last, but not least: Ich glaube, dass dieses Gesetzesvorhaben das Vertrauen in unseren Staat bestätigt, dass dieser Staat gerade in schwierigen Zeiten an der Seite seiner Bürgerinnen und Bürger steht und nicht wegschaut, wenn es darum geht, wie es ihnen wohl gehen mag. Es ist ein ungeheuer wichtiges Vorhaben und ein schwieriges. Es ist ein tiefer Eingriff in den Markt, vielleicht tiefer, als wir es bis jetzt sonst in der Geschichte der Bundesrepublik erlebt haben. Das kann ganz gewiss kein Dauerzustand sein, darüber sind wir uns sicher einig. Es ist ein Vorhaben mit einem hohen finanziellen Aufwand. Das kann man sich nicht auf unendliche Zeit vorstellen. Es ist also ein sehr komplexes Gesetzespaket, über das wir heute entscheiden. Ich will ausdrücklich herzlich Dankeschön sagen: den Beamtinnen und Beamten, die sicherlich harte Monate der Arbeit hinter sich haben, und all denjenigen, die dazu beigetragen haben, dass wir heute eine abschließende Beratung darüber führen können. Das alles ist nicht selbstverständlich. Dieses Vorhaben ist aber zwingend geboten. Wenn Sie mir in der Schilderung des Hintergrundes zustimmen, dann kann man politisch eigentlich nur zu der Auffassung gelangen: Es geht nicht anders. Wir müssen dafür sorgen, dass die Energiepreise gedeckelt sind. Dafür, dass es diese Entscheidung gegeben hat, verdienen die Verantwortlichen Anerkennung. Es ist, weiß Gott, viel gemeckert worden in diesem Jahr. Dann darf man am Ende auch mal sagen, was gelungen ist, nämlich vor allen Dingen an dieser Stelle eine wesentliche Weichenstellung. Als Länder können wir mit der uns eigenen Bescheidenheit sagen: Wir haben einen ganz wesentlichen Beitrag dazu geleistet. In der Ministerpräsidentenkonferenz, in den unterschiedlichen Fachministerkonferenzen ist dieses Thema immer wieder diskutiert worden, und es gibt eine Reihe von Beispielen dafür, dass wir für uns in Anspruch nehmen können, doch wesentlichen Einfluss genommen zu haben. Das geht schon los mit der Grundsatzfrage. Die Länder haben wirklich Druck gemacht, damit wir zu einem Energiepreisdeckel kommen. Ich glaube, das war richtig. Wir haben eine Vielzahl von Vorschlägen gemacht. Nicht alle davon haben Eingang gefunden in die Entscheidungen des Bundestages, aber doch nicht wenige. Um nur ein Beispiel zu nennen: Wir sind es gewesen, die mit allem Nachdruck darauf hingewiesen haben, dass wir keine Lücke bei den Entlastungen aufkommen lassen dürfen, insbesondere nicht die sogenannte Winterlücke. Wir dürfen nicht Bürgerinnen und Bürger dadurch verunsichern, dass in dem einen Monat eine Entlastung stattfindet und im nächsten Monat wieder Belastung, um dann wieder zu einer Entlastung zu kommen. Ich bin froh, dass wir jetzt einen durchgängigen Entlastungspfad haben. Die meisten Länder unterstützen all das, was hier beschlossen wird, wo es notwendig ist, mit eigenen Programmen aus Landesmitteln. Wir haben natürlich in einer so vielfältigen Gesellschaft immer wieder Schwierigkeiten, allen gerecht zu werden, aber wir können sagen: Dieser Energiepreisdeckel ist auch unter großem Engagement der Länder entstanden, und wir unterstützen diese große Anstrengung auch jenseits des Gesetzespakets. Man könnte es auch anders sagen: Wer nach einem Beispiel für den funktionierenden Föderalismus sucht, der wird meines Erachtens an dieser Stelle fündig. Sind damit alle Fragen geklärt? Nein, natürlich nicht. Nachher reden wir noch über das Energiepreispauschalengesetz für Studierende. Das ist ein schönes schlechtes Beispiel – ein Beispiel dafür, wie ruhige Gespräche im Vorfeld eine Menge Arbeit und Ärger im Nachhinein vermeiden können. Ich hoffe, dass wir durch eine Klarstellung der Bundesregierung heute einen Haken dahinter machen können, aber wir können auch daraus lernen. Wir müssen daraus lernen, denn in dieser Woche ist ein neues Thema dieser Art hinzugekommen. Es sind die Länder gewesen – das müssen wir offen sagen –, die gesagt haben: Wir müssen auch an diejenigen denken, die Öl- und Pelletheizungen nutzen. – Dass das ein schwieriges administratives Thema ist, wussten wir auch. Dass man dieses Thema löst, indem man sagt, das sollen die Länder mal eben lösen – das kann noch nicht das letzte Wort gewesen sein. Wir werden darüber reden müssen, und auch darüber hätten wir vielleicht besser vorher geredet. Ich möchte aber noch in aller Eindringlichkeit eine Grundsatzfrage ansprechen, die uns unbedingt am Anfang des kommenden Jahres intensiv befassen muss: Für viele Unternehmen gibt der Energiepreisdeckel die Möglichkeit, zu planen und zurechtzukommen, aber diejenigen Unternehmen, die insbesondere auf den Weltmärkten aktiv sind und nicht in erster Linie mit den nationalen Preisen kalkulieren, sondern mit Weltmarktpreisen konkurrieren, erhalten auf ihre Probleme durch den Energiepreisdeckel leider keine Antwort. Das liegt unter anderem an Restriktionen der Europäischen Union. Man muss am Beispiel der chemischen Industrie schlichtweg sagen: Dort, in der drittgrößten Industriebranche Deutschlands, droht eine Deindustrialisierung. Man kann es nicht kleiner sagen. Ich finde, wir müssen unsere Industrie schützen, und das muss ein Topthema am Anfang des nächsten Jahres sein. So gut der Energiepreisdeckel ist: Er kann nicht alle Konsequenzen lösen, die wir aus den Verwerfungen des Jahres 2022 erlebt haben. Wir werden weiterarbeiten müssen. Unterm Strich finde ich aber, er ist ein gutes Beispiel dafür, dass unsere Demokratie funktioniert, dass der Föderalismus, dass der Staat funktioniert und dass diese Institutionen Vertrauen verdienen. Es ist die klare Ansage: Durch schwierige Zeiten gehen wir in Deutschland gemeinsam. Da soll niemand glauben, er würde alleingelassen werden. Es ist ein gutes Zeichen am Ende dieses schwierigen Jahres, mit einem Zeichen der Zuversicht unsere Beratungen hier im Bundesrat zu einem gewissen Abschluss zu bringen. – In diesem Sinne: Schöne Weihnachten, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollege Weil! – Ich darf das Wort erteilen: dem Kollegen Wüst. Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In wenigen Tagen geht ein Jahr zu Ende, das vor allem durch ein Datum geprägt ist: den 24. Februar. An diesem Tag begann der brutale Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Wir erinnern uns an die furchtbaren Bilder aus Butscha, aus Mariupol, aus Charkiw und anderen ukrainischen Städten – Bilder eines rücksichtslosen Krieges gegen Frauen, Kinder, Familien, der weiter andauert. Sie sind unschuldige Opfer eines Überfalls auf ihre Heimat. Die russische Kriegsführung setzt in den letzten Monaten vermehrt darauf, Menschen aus der Ukraine zu vertreiben. Wir wollen, wir müssen diesen Menschen, die zu uns kommen, gerecht werden. Es gilt weiterhin: Wer vor Putins Krieg flieht, muss bei uns Schutz bekommen. Es ist absehbar, dass die Flüchtlingszahlen über den Winter nicht geringer werden, wie das früher der Fall war, sondern weiter steigen werden, mindestens aber auf hohem Niveau weiter Menschen zu uns kommen. Das stellt alle staatlichen Ebenen vor große Herausforderungen, vor allem unsere Kommunen, die weitestgehend vor Ort die Hilfe organisieren. Große Herausforderungen bringt diese Situation allerdings auch für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Menschen und Unternehmen stehen durch steigende Energiepreise, die Inflation unter hohem Druck, und das seit vielen Monaten. Viele Menschen machen sich Sorgen um ihren Arbeitsplatz. Krise braucht Klarheit. Deshalb ist es gut, dass es heute Klarheit gibt bei der Gaspreisbremse und der Strompreisbremse. Die Bundesregierung hat im Vergleich zu anderen europäischen Ländern erst spät erkannt, dass starke Energiepreisbremsen nötig sind. Erst gab es im Frühjahr ein Entlastungspaket, bei dem Rentner und Studierende vergessen wurden. Das wurde dann nachgebessert, aber bis heute hat der Bund die Entlastungen für Studenten nicht ordentlich umgesetzt. Jetzt sollen die Länder das übernehmen. Die Verzögerungen, die seit dem Frühjahr im Hinblick auf Rentner und Studenten eingetreten sind, hat allein der Bund zu verantworten. Anfang September hat der Bund dann die Entlastungspakete vorgestellt – wir erinnern uns alle an den „Doppel- Wumms“ –, all das, ohne vorher mit den Ländern darüber zu sprechen, und trotz enormer Eingriffe in die Länderhaushalte. Allein für mein Land Nordrhein-Westfalen bedeutet das 4 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen pro Jahr. Hinzu werden jetzt Hilfen in eigener Verantwortung kommen müssen zur Absicherung der sozialen Infrastruktur, zur Absicherung von Unikliniken und Stadtwerken, zur Aufrechterhaltung von Kitas, von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, von Tafeln, von Obdachlosenhilfen. All das werden die Länder selber machen müssen. Die Länder haben darüber hinaus mehrfach und frühzeitig auf Lücken hingewiesen. Die Winterlücke wird jetzt geschlossen durch die nachträgliche Unterstützung für Januar und Februar. Die Gerechtigkeitslücke für Menschen, die mit Öl und Pellets heizen – in einem Land wie Nordrhein-Westfalen immerhin ein Viertel der Menschen –, wird, so wie es jetzt angekündigt ist, unzureichend geschlossen. Für Privathaushalte ja, für Unternehmen nein. Das sind Themen, die man vorher ordentlich hätte regeln können, wenn man nicht viel zu lange – noch bei der MPK in Niedersachsen, in Hannover, im Oktober – gesagt hätte, dass man das aus systematischen Gründen gar nicht möchte. Ein dritter Punkt ist mir besonders wichtig – Kollege Weil hat auch darauf hingewiesen –: Wenn es ein Thema gibt, das uns noch länger beschäftigen wird, auch nach dieser Krise, ist das die Frage des Industriestandortes. Wir brauchen dazu einen Austausch mit der Bundesregierung, der weniger von Hektik getrieben ist, sondern eher von der strategischen Umsetzung der doch hoffentlich unstrittigen Übereinkunft, dass Deutschland Industrieland bleiben soll. Daran müssen wir aber gemeinsam arbeiten, denn wir haben hier Lösungen für die Industrie, die an vielen Stellen nicht in Anspruch genommen werden können, weil die Hürden viel zu hoch sind, insbesondere durch das, was der Bund mit der EU-Kommission verhandelt hat. Viele Unternehmen werden diese Hilfe nicht in Anspruch nehmen können und deshalb ihre Produktion zurückfahren. Was hier heute beschlossen wird, darf kein weiterer Schritt auf dem Weg zur Deindustrialisierung sein. Es wäre gut, wenn es anders gehen würde. Wenn es nun nicht anders geht, so wie es die Bundesregierung vorträgt, dann müssen wir im neuen Jahr über das Gesamtpaket der Standortfaktoren für die Industrie in Deutschland sprechen. Wir dürfen nicht immer weiter in eine schleichende Deindustrialisierung hineinlaufen. Im neuen Jahr braucht Deutschland eine Krisenpolitik mit mehr Weitsicht. Dieses ausgehende Jahr war von einer hohen Arbeitsintensität in der Bundesregierung geprägt. Das will ich ausdrücklich anerkennen. In den Landesregierungen war es nicht viel anders. Insofern ist das Ende eines Jahres auch immer Anlass, zu sagen: Strich drunter! Oder: Schwamm drüber! – Aber im nächsten Jahr müssen wir mit mehr Weitsicht agieren. Die Menschen brauchen in dieser Krise Verlässlichkeit und Sicherheit, und dazu würde es beitragen, frühzeitiger mit den Ländern in den Austausch zu gehen. An einigen Stellen konnten wir durch unseren Einfluss Fehler ausbügeln, aber eben leider nicht an allen. Ich will für die Länder herzlich anbieten, dazu bereitzustehen, dass wir das im nächsten Jahr besser hinkriegen. Es wäre besser für die Menschen. – Vielen Dank! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollege Wüst! – Ich darf nun aufrufen: Andreas Bovenschulte, Bremen. Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine stürzt nicht nur die Menschen dort in Tod, Not und Elend. Der Krieg beeinträchtigt auch das Leben hier in Deutschland massiv. Bund und Länder haben deshalb schon vor der Sommerpause mit zwei Entlastungspaketen gegengesteuert – beide milliardenschwer und dennoch nicht ausreichend. Vielmehr war und ist es notwendig, das Problem direkt an der Wurzel zu packen: bei den stark gestiegenen Energiepreisen. Der Bund setzte eine Expertenkommission ein, und es wurde das Entlastungspaket III mit einem Volumen von über 200 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Die heute zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetze zur Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse setzen die Kernpunkte dieses dritten Entlastungspakets um. Und um es ganz deutlich zu sagen: Das ist gut, das ist richtig, und das wird von Bremen wie von allen anderen Ländern auch grundsätzlich unterstützt. Die Länder haben sich unter anderem im Rahmen der Ministerpräsidentinnen- und Ministerpräsidentenkonferenz mehrfach und intensiv in die Beratungen eingebracht und eigene Vorschläge entwickelt. Ich bin ausgesprochen froh darüber, dass sich die Bundesregierung zumindest einige dieser Vorschläge zu eigen gemacht hat. Zwei davon möchte ich noch einmal hervorheben, wie das die Kollegen Weil und Wüst schon getan haben: Es ist gut, dass die Bremse nicht wie ursprünglich vorgesehen erst zum 1. März, sondern schon zum 1. Januar 2023 greift und dadurch ein Winterloch bei den Energiehilfen vermieden wird. Und es ist gut, dass der Bund, wie von der Gaspreiskommission vorgeschlagen, nun doch Hilfen für Menschen anbietet, die mit Öl oder Pellets heizen. Ja, die späte Einsicht des Bundes wird uns Länder massiv unter Druck setzen, weil die Hilfen rechtzeitig bei den Leuten ankommen müssen. Aber das ist mir immer noch lieber, als die Betroffenen mit ihren Sorgen alleinzulassen. Meine Damen und Herren, ich möchte aber auch zwei offene Fragen ansprechen, auf die wir erst noch Antworten finden müssen und die mir durchaus Sorgen machen. Erstens. Wie können wir verhindern, dass die Energiekonzerne die Preisbremse missbrauchen und für Öl und Gas überhöhte Entgelte kassieren? Dazu sind in den Gesetzen Regelungen vorgesehen, aber erst in den nächsten Wochen wird sich zeigen, ob diese tatsächlich ausreichend vollzogen werden können oder ob an dieser Stelle noch nachgebessert werden muss. Zweitens. Wie verhindern wir, dass einige Menschen demnächst im Kalten oder im Dunklen sitzen, weil sie trotz aller beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen die Rechnung beim Versorger einfach nicht mehr bezahlen können? Auch dazu gibt es beschlossene Maßnahmen: Betroffenen muss künftig eine Abwendungsvereinbarung angeboten werden. Das ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. Ich fürchte allerdings, das wird nicht reichen. Ich würde es daher sehr begrüßen, wenn wir auf Grundlage unseres Bremer Antrags für ein echtes Energiesperren-Moratorium im Bundesrat zeitnah noch einmal diskutieren könnten, ob wir hier zu verbindlicheren, zu weitergehenden Regelungen kommen können. Entscheidend ist allerdings ein anderer Punkt. Die beschlossenen Entlastungspakete I bis III führen den Staat auf all seinen Ebenen – Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungen – an seine finanzielle Belastungsgrenze. Dazu gibt es keine Alternative, wenn wir gemeinsam gut durch die Krise kommen wollen. Aber es gibt auch die andere Seite der Medaille: Es gibt auch diejenigen, die sich an Krieg und Krise eine goldene Nase verdienen. Vor der Sommerpause hat das Land Bremen deshalb hier im Bundesrat einen Antrag zur Einführung einer Übergewinnsteuer eingebracht. Denn aus meiner Sicht ist eines ganz klar: Die Krisengewinner müssen ihren gerechten Anteil – wenn man das so nennen will – an den Kosten der Entlastungspakete übernehmen. Obwohl der Antrag damals keine Mehrheit fand, ist nun eine Abschöpfung von Übergewinnen am Strommarkt und in der Energiewirtschaft zur Finanzierung der Strompreisbremse vorgesehen. Es wird Sie nicht wundern, wenn ich sage, dass ich das sehr begrüße, ganz ausdrücklich, auch wenn die Bundesregierung den von der EU gesetzten Rechtsrahmen nicht vollständig ausschöpft. Hier hätte ich mir durchaus mehr Mut gewünscht. Meine Damen und Herren, die gegenwärtige Krise führt nicht nur zu erheblichen Wohlstandsverlusten in breiten Teilen der Bevölkerung. Sie ist auch ein großer Ungleichmacher, denn sie trifft arme Menschen deutlich härter als reiche. Deshalb halte ich es für unabdingbar, dass Menschen mit sehr hohen Einkommen und Vermögen einen Sonderbeitrag zur Finanzierung unserer staatlichen Anti-Krisen-Maßnahmen leisten. Das sollten wir nicht alles der Kreditaufnahme überlassen. Dem Vorschlag der Wirtschaftsweisen, einen speziellen Energie- Soli für Spitzenverdiener einzuführen, kann ich daher durchaus viel abgewinnen. Wir werden – davon bin ich fest überzeugt – die Debatte über einen solchen solidarischen Lastenausgleich im nächsten Jahr intensiv führen müssen, wenn wir den Staat weiter handlungsfähig und die Gesellschaft zusammenhalten wollen. Wir haben gerade noch einmal gehört, welche Mittel erforderlich sind, um den Industrie- und Wirtschaftsstandort Deutschland dauerhaft zu sichern. Es ist eine Illusion, zu glauben, dass diese Mittel dauerhaft über neue Schulden aufgebracht werden können. Hier brauchen wir in der Tat eine breite Debatte über einen gesellschaftlichen und sozialen Lastenausgleich. Das ist aber eine Debatte, die wir im nächsten Jahr führen. An dieser Stelle auch von mir erst einmal: Eine schöne Vorweihnachts- und dann Weihnachtszeit! – Herzlichen Dank! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Bürgermeister Bovenschulte! – Ich darf nun aufrufen: Herrn Minister Hauk, Baden-Württemberg. Peter Hauk (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zweifelsohne: Der 24. Februar dieses Jahres war ein herber Einschnitt. Es war in der Tat, wie der Bundeskanzler sagte, eine Zeitenwende. Es war auch deshalb eine Zeitenwende, weil russisches Gas, das wir gebraucht hätten, um den Klimaschutz voranzubringen, als Übergangsenergieressource nicht mehr zur Verfügung stand. Das war eigentlich schon damals klar, schon ab Februar. Im Herbst kam es dann auch so. Wenn ein Energieträger ausfällt, den wir für den Klimaschutz brauchen, dann muss man angesichts einer Zeitenwende reagieren. Es ist eben nicht alles nur auf Russland und den russischen Angriffskrieg zurückzuführen. Das Problem ist auch hausgemacht. Zu einer Zeitenwende hätte es gehört, alle Ressourcen zu mobilisieren, die es gibt, um Gas zu ersetzen oder Strom zu produzieren. Das ist aber nicht passiert. Der ganze Sommer ist verschlafen worden. Die Gaskraftwerke haben unverdrossen 12 Prozent der Stromerzeugung in Deutschland übernommen. Zu Recht. Frankreich ist dann weitestgehend ausgefallen, weil dort die Kernkraftwerke aus technischen Gründen, aber auch aus Wasserhaushaltsgründen nicht zum Einsatz kamen. Und es hieß immer noch: Wir haben kein Stromproblem, sondern wir haben ein Gasproblem. – Das Gasproblem hätte man schon ein Stück weit lösen können, wenn das Gas für die Stromerzeugung gedrosselt worden wäre. Erst im Herbst hat die Ampel auf Drängen der Länder, gerade auch Baden-Württembergs, leichte Verbesserungen für den Einsatz der Bioenergie beschlossen. Denn wir haben ja einen schlafenden Riesen, der ist ja da: Biogas aus Reststoffen hätte nämlich das Potenzial, bis zu 40 Prozent des Erdgaseinsatzes zu kompensieren. Dieses Potenzial ist aber nicht kurzfristig zu akquirieren. Durch das zögerliche Agieren wurde wertvolles Potenzial zum Ersatz russischen Gases durch eine heimische Alternative über den ganzen Sommer hinweg verschenkt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dann kam der zweite Akt: Die Gaspreise steigen weiter, die Preise anderer Rohstoffe auch. Durch das Nicht-Hinzuziehen der Reserven Kohle und Kernkraft wird der Strom knapper, der Preis steigt an. Der Preis steigt auch weiterhin an, weil die Gaskraftwerke weiter Strom produzieren und diesen nicht in den Stromspeichern einlagern können, die Bundesregierung aber natürlich zu Recht sagt: Die Stromspeicher müssen voll werden. – Währenddessen wird der Strom weiterhin teurer, und das führt dazu, dass die Wirtschaft überfordert wird, dass aber auch Verbraucherinnen und Verbraucher, Bürgerinnen und Bürger sukzessive überfordert werden. Der hohe Gaspreis hat zweifelsohne seine Ursache im Krieg. Der hohe Strompreis ist allerdings ideologisch und hausgemacht. Der dritte Akt ist: Die Europäische Union eröffnet die Möglichkeit, für die Finanzierung von Entlastungen Übergewinne abzuschöpfen. Die Regierung schöpft jetzt ab. Aber sie schöpft keine Gewinne ab; sie schöpft Erlöse ab. Das ist ein feiner, aber wichtiger Unterschied in der Volkswirtschaft. Das sollte man einfach berücksichtigen. Die Regierung schöpft nicht etwa Gewinne bei Konzernen ab, die Strom produzieren, also zum Beispiel aus Steinkohle, nicht bei den fossilen Energieträgern, Stichwort „Klimawandel“. Nein, nein! Steinkohle darf weiterhin Übergewinne liefern, und die Konzerne dürfen Übergewinne erzielen. Die Mittelständischen werden abgeschöpft. Biogas beispielsweise: Bei Tausenden mittelständischen Strom- und Wärmeerzeugern werden dann die Gewinne abgeschöpft. Das war die Planung der Bundesregierung. Das hat die mittelständischen Strom- und Wärmeerzeuger in dieser Zeit natürlich stark verunsichert. Der vierte Akt heute im Bundesrat und gestern im Bundestag: Es wird noch einmal verändert, die schlimmsten Auswüchse werden beseitigt. Die Abschöpfung greift bei Biogas und Altholz ab 1 Megawatt Bemessungsleistung – ein großer Unterschied zur Anlagenleistung. Das befreit zumindest die meisten Biogasanlagen, die ohnehin schon hohe Kosten haben, und auch die hochflexiblen Biogasanlagen, die man ja eigentlich mal wollte, weil sie zu den Zeiten Strom und Wärme produzieren können, zu denen Wind und Sonne nicht zur Verfügung stehen. Und der Sicherheitszuschlag von 9 Cent pro Kilowattstunde beziehungsweise 7 Cent bei Altholz kompensiert die jüngsten Steigerungen der großen fixen und variablen Kosten. Trotz erheblicher und dringend notwendiger Nachbesserungen sind leider einige wichtige Punkte offengeblieben. Es ist nicht nachvollziehbar und energiewirtschaftlich und vor allen Dingen klimapolitisch absolut kontraproduktiv, dass die Erlöse aus der flexiblen und netzdienlichen Stromerzeugung unter diese Abschöpfung fallen. Zielführender, gerechter und wesentlich einfacher administrierbar als eine Abschöpfung von Strommarkterlösen wäre eine steuerliche Sonderabgabe gewesen, welche die tatsächlich erzielten Gewinne und nicht die Erlöse berücksichtigt. Kollege Bovenschulte hat vorhin darauf hingewiesen, und es bleibt ein Stück weit eine Ungerechtigkeit: Die Tatsache, dass, sobald wir mit Gas heizen, alle Mitglieder dieses Hohen Hauses davon profitieren, zeigt schon diese – ein Stück weit – Ungerechtigkeit. Für die einen werden die Entlastungen zu wenig sein, die anderen werden sie gar nicht brauchen, und wir verschulden uns in einem Ausmaß, das bisher noch nicht bekannt war. Die nunmehr vorliegenden Änderungen beim Biogas und beim Altholz sind ein wichtiger Schritt, eine wichtige Reparatur in einem verkorksten System und zumindest der Hauch eines Beitrages dazu, dass wir die regenerativen Energien noch hochhalten. Damit besteht noch der Hauch einer Chance, dass der amtierende Bundeswirtschaftsminister nicht als der größte Klimakiller der Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eingeht. Bisher ist er leider auf dem Weg hierzu. Die Tatsache, dass Deutschland die höchsten klimaschädlichen Emissionen in der ganzen Europäischen Union hat, gerade noch knapp getoppt von Polen, das fast nur Steinkohle verheizt, zeigt, wo wir derzeit stehen. Und das ist schon sehr bedenklich. – Vielen Dank! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Minister Hauk! – Ich darf nun das Wort erteilen: Herrn Minister Professor Dr. Willingmann, Sachsen-Anhalt. Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-Anhalt): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Energiepreisbremsen sind dringend notwendig, um Menschen und Unternehmen im Lande vor nicht mehr zu stemmenden Preissteigerungen im Energiebereich zu schützen. Energie wird und bleibt so wieder bezahlbar – gewiss, mit diesen Absenkungen, mit dieser Bremse immer noch teurer und spürbar teurer als vor dem russischen Überfall auf die Ukraine, aber es ist eine deutliche Absenkung der aktuellen Versorger- und Marktpreise, und es bleibt ein Anreiz zum Einsparen. Es ist gut, dass die durch diese Regelungen, die ab März gelten sollen, vorgesehenen Hilfen rückwirkend für Januar und Februar ausgezahlt werden können. Und es ist gut, dass für die Industrie die Preisbremsen im Januar starten und ein vergünstigtes Kontingent von 70 Prozent des bisherigen, des historischen Verbrauchs von Strom, Gas und Wärme gedeckelt wird. Ich bin auch davon überzeugt, dass die mit den gesetzlichen Regelungen einhergehenden Regelungen zur Auszahlung von Dividenden und Boni sowie zur mittelfristigen Sicherung von Arbeitsplätzen völlig richtig sind. So wird abgesichert, dass Unternehmen, die staatliche Leistungen in Anspruch nehmen, diese tatsächlich benötigen und in Deutschland verankert bleiben. Gut, dass es Regelungen für die Krankenhäuser und einen Härtefallfonds für besonders vulnerable Verbraucher, soziale, wissenschaftliche und kulturelle Einrichtungen gibt. Gut auch – und das zeugt, bei aller Kritik, von Flexibilität –, dass nunmehr 1,8 Milliarden Euro für private Nutzer von Heizöl, Pellets und Flüssiggas aufgenommen wurden. Wir müssen zur Realisierung der Auszahlungen noch miteinander reden. Daher sind die Bundesländer aufgefordert. Vorhin ist schon von Ministerpräsident Weil das Dilemma der Einmalzahlung für die Studierenden angesprochen worden. Dazu haben wir eine Lösung; wir werden nachher noch darüber reden. Aber an dieser Stelle besteht in der Tat noch Gesprächsbedarf. Zugleich sind wir sicherlich alle der festen Überzeugung, dass unser Industriestandort zu erhalten ist und dass all diese Maßnahmen vor allen Dingen dieses Ziel im Blick behalten. Für uns in Sachsen-Anhalt spielt es eine besonders große Rolle, dass die spezielle Versorgungstruktur unserer Chemieparks mit zentraler Prozessdampfversorgung Berücksichtigung gefunden hat. Das war bislang im Energiekostendämpfungsprogramm leider noch nicht der Fall. Tragfähige Strom- und Gaspreise sind vor allem für Unternehmen mit energieintensiven Prozessen von besonderer Bedeutung. Für Sachsen-Anhalt als historisches Braunkohleland und Strukturwandelregion gilt das noch einmal doppelt. Hier brauchen Unternehmen eine kontinuierliche Perspektive für eine bezahlbare Energieversorgung auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft. Ich freue mich deshalb auch, dass es gelungen ist, doch noch die für uns ziemlich überraschende Streichung der vermiedenen Netzentgelte wieder zurückzunehmen. Das wäre in der Tat in der jetzigen Situation ein Fehler gewesen, und es ist gut, dass dieser korrigiert werden konnte. Ein letzter Aspekt ist vielfach angesprochen worden, und auch ich will mich dazu äußern: zur Erlösabschöpfung am Strommarkt. In Anlehnung an die Vorgaben der Europäischen Union, ist es möglich, künftig Windfall Profits am Strommarkt abzuschöpfen. Das halte ich für geboten. Es ist ein Solidaritätsbeitrag, und dieser ist notwendig. Es steht außer Frage, dass sich Unternehmen, die in diesen Zeiten mit Energie unerwartete und unverdiente Gewinne machen, an den Kosten beteiligen sollten. In Zeiten, in denen alle Verbraucher mit gestiegenen Kosten zu kämpfen haben, ist es nicht nachvollziehbar, dass Unternehmen zu deren Lasten riesige Profite machen. Hier wurde auf Basis einer technologiespezifischen Erlösobergrenze mit Augenmaß vorgegangen und eine tragbare Lösung für nahezu alle Fallkonstellationen gefunden. Gleichzeitig muss aber genug Raum für Investitionen in Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von grünem Strom bleiben. Hierüber wird zu reden sein. In diesem Sinne, und das darf ich abschließend sagen, halte ich die Gesetzesvorschläge für mehr als geeignet, die Energiekrise gemeinsam und solidarisch zu meistern. Das ist eine wichtige, eine gute Botschaft kurz vor Weihnachten. – In diesem Sinne auch von mir: ein frohes Fest! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Professor Willingmann! – Ich darf nun das Wort erteilen: Herrn Staatsminister Tarek Al-Wazir, Hessen. Tarek Al-Wazir (Hessen): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Abschluss des Jahres führen wir eine Art allgemeine Energiedebatte. Es ist schon angesprochen worden: Wir sollten nie vergessen, dass das erste Opfer dieses russischen Angriffskrieges die Ukraine ist und dass die Menschen in der Ukraine einen ungleich höheren Preis zahlen müssen als wir. Bei uns geht es nur um den Preis, bei ihnen geht es ums nackte Überleben. Bei allen Schwierigkeiten, die wir haben, ist es wichtig, sich das immer zu vergegenwärtigen. Wir unterstützen die Ukraine. Wir unterstützen übrigens auch über 1 Million Geflüchtete aus der Ukraine in unserem Land, durch das Engagement von ganz vielen Menschen, aber auch des Staates. Wir sehen jeden Tag, dass Russland gerade die Energie-, die Wärme- und Strominfrastruktur in der Ukraine angreift, um den Menschen größtmöglich zu schaden. Und ja, es wird auch Energiekrieg gegen uns geführt, und wir haben in den letzten Monaten gesehen, wie schwierig es ist, wenn wir in einer hohen Abhängigkeit von einem Lieferanten fossiler Energien sind. In diesem Zusammenhang, Herr Kollege Hauk: Wir reden ja hier für unsere Länder und nicht für unsere Parteien. Die Frage, wie wir eigentlich in eine solche Abhängigkeit geraten konnten und warum die Energiewende in den letzten Jahren und Jahrzehnten nicht vorangekommen ist, könnte man sich aber auch einmal stellen; das würde nämlich helfen. Wäre sie vorangekommen, dann hätten die Notmaßnahmen, die in den letzten zehn Monaten ergriffen werden mussten, nicht so ausfallen müssen, wie sie ausgefallen sind. Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesregierung unverzüglich alles darangesetzt hat, uns schnellstmöglich aus dieser Abhängigkeit zu befreien. Das ist eine gewaltige Aufgabe. Im letzten Jahr kamen über die Hälfte unserer Erdgasimporte, die Hälfte unserer Steinkohleimporte und ein Drittel unserer Erdölimporte aus Russland. Der momentane Stand ist bei Kohle null, bei Gas null und bei Erdöl Ende des Jahres auch null. Das möglich zu machen, war eine große Anstrengung. Ich schaue nach Brandenburg und denke an die dortige Raffinerie in Schwedt. Bund und Länder haben gemeinsam die Aufgabe angenommen, die Energiewelt völlig neu zu sortieren, mit dem Ziel einer gesicherten, verlässlichen, bezahlbaren und klimafreundlichen Energieversorgung. Die Vielzahl der Gesetzes- und Verordnungsverfahren in diesem Jahr spricht Bände. Das Energiesicherungsgesetz ist nach der Ölkrise 1973 entstanden, im Wesentlichen ein halbes Jahrhundert unverändert geblieben und in diesem Jahr mehrfach geändert worden. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich sagen: Da wurden dann auch mal Eigentumsverhältnisse und Marktverhalten von Infrastrukturbetreibern wie den Betreibern der Gasspeicher hinterfragt. Ich erinnere daran, dass noch im Mai der größte deutsche Erdgasspeicher erstens total leer war und zweitens im Besitz von Gazprom. Das hat sich geändert. Er ist unter der Kontrolle der Bundesnetzagentur, und er war gestern auch nach zwei Wochen Kälte zu über 90 Prozent gefüllt. Das ist nicht vom Himmel gefallen; das war eine große Arbeit von vielen gemeinsam, zuallererst natürlich von der Bundesregierung. Aber wir als Länder haben ja in den letzten Monaten sehr viel daran gearbeitet, dass wir eine solche Lage überstehen können. Niemand hätte noch im Februar für möglich gehalten, dass innerhalb kürzester Zeit Baurecht für schwimmende LNG-Terminals, inklusive der Netzanbindung, geschaffen werden könnte, von denen die ersten in den nächsten Tagen in Betrieb gehen können. Wir haben sogar Kohlekraftwerke aus der Reserve zurückgeholt. Ich will das ausdrücklich sagen: All diese Maßnahmen sind aus der Not heraus geboren. Viele Entscheidungen waren alles andere als leicht. Es hat viele Diskussionen gegeben, weil es viel Bewegung auf allen Seiten erfordert hat. Aber wir haben letztlich fast immer mit großer Mehrheit oder einstimmig beschlossen. Und deswegen haben wir die Chance, dass wir gut durch den Winter kommen. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch: All diese Maßnahmen haben einen Preis, und dieser Preis ist für viele Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen eine große Belastung. Noch mal: Das liegt am Angriffskrieg von Putin und am Energiekrieg Russlands gegen uns, nicht an den Maßnahmen, die wir getroffen haben, um mit den Folgen umzugehen. Aber wir müssen die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen am Ende vor übermäßigen Belastungen schützen. Und natürlich ist klar: Die Vorstellung, dass etwa die kommunalen Energieversorger ihre gestiegenen Beschaffungskosten nicht an die Verbraucher weiterreichen dürfen oder einfach auf ausstehende Zahlungen verzichten – das geht nicht. Es ist auch klar: Wir brauchen weiterhin Sparanreize. Denn alle Szenarien besagen: Einsparungen beim Energieverbrauch sind zentral für die Versorgungssicherheit. Gleichzeitig ist klar: Niemand darf überfordert werden. Deswegen sind die Entwürfe der Strom- und Gaspreisbremse aus meiner Sicht absolut richtig. Sie stabilisieren das Preisniveau, sorgen für Verlässlichkeit und Planbarkeit, und sie werden uns helfen, dass wir gut durch das nächste Jahr und den nächsten Winter kommen, der ja auch noch eine große Herausforderung sein wird. Wenn man eine Kritik äußern kann, dann, dass das zu lange gedauert hat. Das stimmt. Wir haben im Frühjahr einen anderen Weg gesehen. Der hatte aber etwas damit zu tun, dass es noch Menschen gab, die dachten, dass man diese größte Krise, vor der unser Land je gestanden hat, und einen ausgeglichenen Haushalt miteinander vereinbaren kann. Ich will Ihnen das ausdrücklich sagen: Ich bin immer ein großer Freund der Schuldenbremse gewesen und bin es auch weiterhin. Gleichzeitig ist klar, dass die Schuldenbremse kein Schuldenverbot ist, sondern in Krisenzeiten erlaubt, dass der Staat handeln kann. Es hat ein bisschen gedauert, bis das bei allen angekommen ist, aber wir sind jetzt in der Lage, auch solche Gesetze mit der entsprechenden Finanzierung auf den Weg zu bringen. Ein letzter Punkt, der mir wichtig ist – Stichwort „Energiewende“ –: Wir müssen einerseits dafür sorgen, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet ist, andererseits aber auch die langfristigen Konsequenzen daraus ziehen. Das bedeutet, die Energiewende wieder in Schwung zu bringen. Da ist in diesem Jahr so viel passiert wie in Jahrzehnten vorher nicht, Stichwort „Osterpaket“. Wir reden jetzt noch über die Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Das wird kein Herbstpaket mehr, eher ein Neujahrspaket. Auch da gibt es viele Diskussionen, weil es große Veränderungen sind, aber es ist unbestritten, dass sich der jährliche Zubau von Wind- und Solaranlagen vervielfachen muss, wenn wir das Ziel, 2030 100 Prozent klimaneutrale Energie zu erreichen, wirklich erfüllen wollen. Deswegen brauchen wir Planungsbeschleunigung. Wir diskutieren viel über Planungsbeschleunigung. Dazu werden ja gerade viele Debatten geführt. Wofür soll das gelten? Unabhängig davon, ob man nun auch im Bereich des Straßenneubaus für Planungsbeschleunigung ist, Herr Kollege Theurer – sage ich jetzt mal sozusagen aus Verkehrsministersicht –, unabhängig davon, wie man zu dieser Frage steht, ist doch klar, dass die Sanierung der bestehenden Infrastruktur viel wichtiger ist und dass Planungs- und Finanzierungskapazitäten eher darauf gerichtet sein sollten, weitere Brückenschließungen wegen Einsturzgefahr zu verhindern. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen können ein Lied von der Talbrücke in Rahmede singen. Bei mir heißt das Ganze Salzbachtalbrücke. Mal sehen, welche Brücke die nächste ist. Wo die Kapazitäten also eigentlich hingehen sollten, das müsste die Wirklichkeit sehr deutlich zeigen. Deswegen mal so gesagt: Kein Unternehmer plant und finanziert einen Neubau, wenn es im Stammwerk durchs Dach regnet. Mit einem solchen Blick auf die Infrastruktur wird schnell klar, wo die Prioritäten liegen müssten. Wir haben die Gasmangellage bisher vermieden. Wir haben gute Chancen, dass wir durch diesen Winter kommen. Wir haben die Energiewende endlich wieder mit Tempo versehen, und so müssen wir weitermachen. Gleichzeitig müssen wir zeigen, dass wir den Menschen helfen, dass wir dafür sorgen, dass es keine Überforderung gibt, dass sich dieses Land nicht spalten lässt und dass diese Gesellschaft zusammenhält. – In diesem Sinne wünsche ich Ihnen frohe Weihnachtstage. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! – Als Nächstes spricht Herr Minister Goldschmidt aus Schleswig-Holstein. Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, heute vor einem Jahr hätten wir uns alle nicht ausmalen können, dass wir einmal staatlich festgesetzte Preise auf Energie beschließen. Klimapolitisch und ordnungspolitisch ist das, was wir hier gerade tun, wirklich ein No-Go, aber trotzdem ist es richtig und wichtig, das zu tun. Denn es geht darum, aus der großen Energiekrise keine soziale Katastrophe werden zu lassen und keine Demokratiekrise zu bekommen. Deswegen ist es heute gut und richtig, dass wir zustimmen werden und dass dieses Gesetz kommt. Die aufgenommenen Kredite über 200 Milliarden Euro, das ist viel Geld, aber sie sind auch endlich, weil wir wissen, dass Gas und fossile Energieträger dauerhaft teuer sein werden. Deswegen wissen wir auch, dass wir bei der Energiewende und bei der Einsparung von Energie viel besser und schneller werden müssen; Tarek Al- Wazir hat es gerade gesagt. Wir reden jetzt alle viel von Entlastung, aber in Wirklichkeit wissen wir, dass diese Entlastungen auch Belastungen sind, Belastungen für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von heute und morgen. Genau deshalb ist es so entscheidend und wichtig, dass ein Teil der Finanzierung dadurch sichergestellt wird, dass wir Gewinne abschöpfen bei denjenigen, die von der Krise profitiert haben. Als Energieminister des Energiewendelandes Schleswig-Holstein sage ich: Es ist richtig, dabei auch die Branche der Erneuerbaren wie die Energiebranche insgesamt miteinzubeziehen. Ob die Abschöpfung von Umsätzen oder Erlösen richtig ist oder man nicht noch andere Instrumente hätte wählen können wie eine Steuer, lasse ich mal dahingestellt. Wir haben die Abschöpfung von Umsätzen immer sehr kritisch gesehen, weil wir in unserem Bundesland hautnah spüren konnten, wie groß die Verunsicherung in den verschiedenen Branchen der erneuerbaren Energien geworden ist, insbesondere in der heute schon vielfach angesprochenen Bioenergiebranche. Im parlamentarischen Verfahren sind noch viele Probleme gelöst worden – dafür bin ich sehr dankbar –, zum Beispiel, dass die rückwirkenden Eingriffe nur noch ein kleines bisschen rückwirkend sind und nicht mehr so viel Unsicherheit stiften. Die Zeit ist verkürzt worden. Auch für die Bioenergieerzeugung konnten Lösungen gefunden werden, die eine Drosselung dieser wichtigen Technologie vermeiden. Und wir haben Verunsicherung herausgenommen bei den Betreibern von Windkraft- und Photovoltaikanlagen, indem die Bundesnetzagentur ermächtigt worden ist, einen Inflationsausgleich zu schaffen. Das war ein ganz wichtiger Punkt. Schade, dass das offensichtlich in der Koalition teuer erkämpft werden musste. Es ist noch einiges zu tun, zum Beispiel beim Thema Planungsbeschleunigung; Tarek Al-Wazir hat das gerade gesagt. Ich verstehe nicht, warum man nicht auch relativ einfache Sachen wie eine Duldungspflicht für die Anbindung von Windkraftanlagen oder eine Planfeststellungsfreiheit für diese wichtigen Klimaschutzinfrastrukturen beschließt. Gerade in diesen kleinen Details lassen sich häufig große Potenziale für die Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben schaffen. Wir wissen, dass die Strom- und Gaspreisbremse, so wie sie jetzt aufgestellt ist, unter hohem Zeitdruck erarbeitet worden ist. Dafür ganz herzlichen Dank an die Bundesregierung! Wenn man unter hohem Zeitdruck arbeitet, ist man manchmal nicht ganz zielgenau. Das ist heute mehrfach angesprochen worden. Deswegen glaube ich, dass wir im nächsten Jahr sehr viel Kraft darauf verwenden müssen, endlich die Möglichkeiten für Direktzahlungen an Bürgerinnen und Bürger zu schaffen und sie dann auch zu nutzen, und zwar Direktzahlungen für diejenigen, die sie wirklich brauchen. Was wir uns auch mit diesem Paket hätten vorstellen können, wäre, die Sektorenkopplung weiter voranzubringen, indem ein besonderer Preis, etwa von 30 Cent pro Kilowattstunde, für Wärmepumpenstrom fixiert wird, um die Betreiberinnen und Betreiber von nicht fossilen Heizungen zu entlasten. Und in Wirklichkeit wissen wir, dass wir, um bei der Energiewende die Kurve zu kriegen und endlich in die Krisenbewältigung zu kommen, eigentlich ein vollständig neues Marktdesign brauchen und dass wir endlich zu einer Reform der Verteilnetze kommen müssen. Auch das ist eine Gerechtigkeitsfrage, dass wir bei staatlich induzierten Strompreisanteilen endlich eine Situation brauchen, in der wir in die Sektorenkopplung kommen und wegkommen vom giftigen Verbrauch fossiler Energieträger. All das steht für das nächste Jahr an. Ich wünsche mir sehr, dass das nächste Jahr weniger ein Jahr des Krisenmanagements ist und vielmehr ein Jahr der Krisenbewältigung. Diese können wir nur gemeinsam schaffen zwischen Bund und Ländern. Das wünsche ich mir sehr, und ich glaube, wir schaffen das 2023. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! – Als letzte Rednerin spricht die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Brantner vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dr. Franziska Brantner, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: Sehr verehrte Damen und Herren! Infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands ist es zu einem massiven Anstieg der Preise für Energie gekommen. Energie ist ein Instrument in diesem Krieg, und in erster Linie zahlen dafür natürlich die Ukrainerinnen und Ukrainer den Preis. Sie haben gerade eine massive Bombardierung ihrer Energieinfrastruktur hinter sich. Wir versuchen unser Bestes, ihnen beim Wiederaufbau zu helfen. Wir sehen, wie dort jetzt in den Winterwochen gezielt die Bombardierung der Energieinfrastruktur als Mittel des Kriegs genutzt wird. Zweitens sind aber natürlich alle Europäer/-innen und viele Länder dieser Welt davon betroffen. Unsere deutschen Abhängigkeiten von russischem Gas waren mit am größten, und auch unser legerer Umgang mit unseren Infrastrukturen – Stichwort „Gasspeicher“ – hat seinen Preis. Diesen Preis zahlen wir, aber eben auch unsere Nachbarinnen und Nachbarn in Europa und weltweit. Deswegen ist es an uns, gemeinsam für Lösungen zu sorgen und solidarisch zu sein. Wir sind es nach außen und nach innen, wir entlasten massiv und müssen trotzdem weiter sparen. Das haben einige von Ihnen ja auch schon richtigerweise gesagt. Mit diesen beiden Zielen – entlasten und trotzdem Sparanreize behalten – haben wir jetzt ein gutes Paket auf den Weg bringen können, das sowohl private Haushalte als auch Unternehmen vor der existenzbedrohenden Belastung schützt. Damit zeigen wir, dass wir als Bundesregierung mit Ihnen als Bundesrat zusammen handlungsfähig sind, um unsere Bürgerinnen und Bürger und unsere Unternehmen zu schützen. Wir haben uns bei der Ausgestaltung eng an den Vorschlägen der „ExpertenInnen-Kommission Gas und Wärme“ orientiert. Wir mussten dort abweichen, wo dies mit Blick auf beihilferechtliche Gründe leider nötig war. Im Rahmen der Verhandlungen mit der Kommission konnten wir aber auch noch deutliche Verbesserungen der beihilferechtlichen Einschränkungen erreichen. Außerdem haben wir rückwirkend die Entlastung bei Gas und Wärme für die Monate Januar und Februar und kleinere, mittlere Verbraucher vorgesehen. Wir haben – und das haben viele von Ihnen schon erwähnt – auch ermöglicht, dass wir im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens mit Blick auf das Biogas Verbesserungen für die Biogasbranche verwirklichen konnten. Das haben manche von Ihnen schon erwähnt. Zu den Punkten, die wir noch geändert haben, zählen auch die Abschöpfungen. Es wurde angesprochen, dass wir hierbei noch einiges geändert haben, auch auf Ihren Wunsch hin, auf die Initiativen aus dem Bundesrat hin. Das heißt, wir haben hier ein großes Entlastungspaket in Milliardenhöhe für diesen und den nächsten Winter. Wir sehen aber auch, dass die Maßnahmen, die wir in der Zwischenzeit getroffen haben, wirken. Wir haben den Ersatz durch neue Lieferwege, LNG, auf den Weg gebracht, sowie gemeinsame europäische Initiativen für den gemeinsamen Einkauf von Gas, um die Knappheiten weiter zu lindern und die Preise insgesamt wieder zu senken. Das Ziel muss sein, dass wir diese Hilfen am Ende nicht für immer haben und brauchen, sondern die Alternativen schnell auf den Weg bringen: die Erneuerbaren bei uns und alternative Wege. In diesem Sinne möchte ich mich noch einmal ganz herzlich für die Zusammenarbeit mit den Ländern bedanken und auch dafür, dass wir das so schnell auf die Tagesordnung bringen konnten. – Herzlichen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Danke Ihnen! Ich darf darauf hinweisen, dass je eine Erklärung zu Protokoll1 gegeben wurde von Herrn Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern), von Frau Ministerpräsidentin Rehlinger (Saarland) und von Herrn Minister Goldschmidt (Schleswig-Holstein). Wir kommen zur Abstimmung. Ich beginne mit Punkt 72, der Gaspreisbremse. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz gestern verabschiedet. Da weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vorliegen, stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Es bleibt abzustimmen über die von Nordrhein- Westfalen beantragte Entschließung. Ich darf fragen: Wer stimmt dem Landesantrag zu? – Mehrheit. Dann hat der Bundesrat auch eine Entschließung gefasst. Dann kommen wir zu Punkt 73, der Strompreisbremse. 1 Anlagen 1 bis 3 Auch dieses Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag gestern verabschiedet. Es liegt ein Antrag des Freistaates Bayern auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich frage hier: Wer stimmt diesem Antrag zu? – Minderheit. Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen. Wir kommen zur Grünen Liste. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 11/20222 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 1 b), 3, 4, 5 b), 6, 8, 9, 11, 19 bis 22, 24, 25, 31, 34, 35, 38, 42, 44 bis 46, 48 bis 51, 53, 54, 56, 57, 61, 62, 64 und 65. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Es geht weiter mit Tagesordnungspunkt 2: TOP 2 Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) (Drucksache 603/22) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Da weder eine Ausschussempfehlung noch ein Landesantrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vorliegt, stelle ich fest, dass zu dem Gesetz der Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen wird. Damit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunktes. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5 a): TOP 5a) Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 624/22) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. 2 Anlage 4 Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7: TOP 7 Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) (Drucksache 625/22) Hier liegen zwei Wortmeldungen vor. Wir beginnen mit Frau Ministerin Martin aus Mecklenburg- Vorpommern. Bettina Martin (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Qualität in der Kita ist wichtig, weil das die erste Bildungseinrichtung für unsere Kinder ist. Hier werden die Grundlagen gelegt, und wir können heute feststellen, dass der Stellenwert der frühkindlichen Bildung in unserer Gesellschaft in den vergangenen Jahren enorm – und richtigerweise – gestiegen ist. Um die Qualität zu steigern, hatten wir Länder mit dem Bund deshalb gemeinsam Verabredungen getroffen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern begrüßt es daher sehr, dass der mit dem sogenannten Gute-KiTa-Gesetz begonnene gemeinsame Prozess des Bundes mit den Ländern fortgesetzt wird. Wir wollen auch zukünftig die Qualität der Kindertagesbetreuung bundesweit weiterentwickeln und die Teilhabe aller Kinder an der frühkindlichen Bildung verbessern. Das KiTa-Qualitätsgesetz wird nun das bisherige Gute-KiTa-Gesetz ablösen. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz hat der Bund von 2019 bis 2022 den Ländern rund 5,5 Milliarden Euro für Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt. Das war wichtig, denn für die Länder war und ist die Bereitstellung der Kitaplätze durch den Rechtsanspruch und natürlich durch die notwendige Sicherung und die Weiterentwicklung der Qualität eine Mammutaufgabe. In der Entschließung, die dem Bundesrat vorliegt, machen wir als Länder noch einmal unsere Bereitschaft sehr deutlich, dass wir weiterhin daran arbeiten werden, aber auch die Notwendigkeit, dass der Bund in den kommenden Jahren dauerhaft und auch dynamisierend Finanzmittel für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe zur Verfügung stellt. Seit zwei Jahren sind in Mecklenburg-Vorpommern Krippe, Kindergarten, Tagesbetreuung und Hort gebührenfrei. Das Land investiert seit dem 1. Januar 2020 pro Jahr über 350 Millionen Euro in die Kindertagesbetreuung. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Land, das die Eltern vollständig von den Elternbeiträgen in der Kindertagesförderung entlastet. Das ist gerade in einem Land, das in der Skala der Löhne am unteren Ende rangiert, nicht nur eine wichtige Entlastung für die Familien, sondern auch ein wichtiger bildungspolitischer Schritt. Denn mit diesen Regelungen hat das Land eine gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder an der Kindertagesförderung, an der frühkindlichen Bildung geschaffen – und das völlig unabhängig vom Portemonnaie der Eltern. Es ist schade, dass Bundesfamilienministerin Paus dies nicht als ein Qualitätskriterium betrachtet. Bedauerlich ist auch, dass die Bundesregierung das erfolgreich evaluierte Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ de facto abgeschafft hat. Seit 2016 unterstützt das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ teilnehmende Einrichtungen durch zusätzliches Fachpersonal bei der Gestaltung alltagsintegrierter sprachlicher Bildung als Teil der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Für jede Sprach-Kita stellt das Bundesprogramm zusätzliche Fachkräfte zur Verfügung. In Mecklenburg-Vorpommern haben wir rund 140 Sprach-Kitas und 171 finanzierte Fachkräfte für die Sprachförderung. Dieses Programm ist eine Erfolgsgeschichte ganz nach dem Motto „Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“. Mit seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung im ersten Durchgang und auf Initiative der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Saarland hat sich der Bundesrat für eine Fortsetzung und Verstetigung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ und für eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Folgekosten ausgesprochen. Die Förderung der Sprach-Kitas nur für einen Übergangszeitraum von sechs Monaten zu verlängern, greift leider zu kurz. Außerdem wird nun de facto an einer anderen Stelle an der Qualität gekürzt, nämlich beim KiTa-Qualitätsgesetz. Nach Vorstellung des Bundes soll die Förderung für die Sprach-Kitas nun als eine von vielen Maßnahmen ins Qualitätsgesetz geschoben werden, ohne den Ländern dafür zusätzliches Geld zur Verfügung zu stellen. Tatsache ist daher, dass der Bund ab dem 1. Januar 2023 seine bisherige finanzielle Beteiligung an der Sprachförderung einstellt. Es ist völlig unverständlich, warum das trotz erfolgreicher Evaluation und entgegen der Koalitionsvereinbarung geschehen ist, denn das Bundesprogramm hat sich als erfolgreich erwiesen und richtet sich vorwiegend an Kitas, die von einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf besucht werden. Selbstverständlich setzt sich meine Landesregierung weiterhin auf allen Ebenen dafür ein, dass die Sprachförderung gerade in der so wichtigen frühkindlichen Bildung weiter gestärkt wird. Gut ist, dass Bund und Länder weiter gemeinsam in die Qualität der Bildung der Kleinsten investieren, doch besser wäre gewesen, wenn wir gemeinsam den gesamten Weg gegangen wären. Für MV hat die frühkindliche Bildung nach wie vor Priorität. Wir werden erstens selbstverständlich alle Anstrengungen unternehmen, um die Sprachförderung in unseren Sprach-Kitas fortzuführen, und wir garantieren zweitens selbstverständlich allen Familien in MV weiterhin die Beitragsfreiheit. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank, Ihnen! – Es geht weiter mit Frau Bundesministerin Paus, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Frau Präsidentin! Liebe Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Bevollmächtigte! Liebe Gäste! Die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist grundsätzlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfegsetz – geregelt, ebenso die Aufgaben der Kitabetreuung in Deutschland. Diese Aufgaben lauten: „die Entwicklung des Kindes zu einer … eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern“, „die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen“, „den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung … besser miteinander vereinbaren zu können“. Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung, Betreuung und die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Die Förderung soll sich am Alter und am Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. Es geht also um Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland, egal was die Eltern beruflich machen oder woher sie stammen. Das ist und bleibt eine ganz zentrale gesamtgesellschaftliche Aufgabe für uns alle. Es ist an Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam, die Bedingungen für ein gutes Aufwachsen unserer Kinder zu schaffen. Kitas sind ein Bildungs- und Zukunftsort. Für Kinder sind sie der erste Lernort jenseits der Familie, ein Ort, an dem sie gefördert werden, ein Ort, an dem sie Freundinnen und Freunde finden, ihren Horizont erweitern, ein Ort also, an dem sie vieles von dem lernen, was sie für ihren weiteren Lebens- und Bildungsweg benötigen. Aktuell werden bundesweit rund 3,4 Millionen Kinder in Kitas und in der Kindertagespflege betreut. Es gab noch nie so viele Kitaplätze und noch nie so viele Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung wie heute. Sehr geehrte Damen und Herren, Bund, Länder und Kommunen haben gemeinsam wirklich viel erreicht, um den im Kinder- und Jugendhilfegesetz formulierten Anforderungen näher zu kommen. Doch nun müssen wir einen weiteren, einen energischen Schritt nach vorn gehen und den Schwerpunkt vor allem auf die Qualität der Bildungs- und Betreuungsangebote legen, weil wir den Auftrag des SGB VIII erfüllen wollen und damit sich die Förderung tatsächlich an den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren kann. Und hier kommt es erneut auf den Schulterschluss von Bund, Ländern und Kommunen an. Wir haben das Gute-KiTa-Gesetz, das erwähnt wurde, evaluieren lassen. Wissenschaftliche Evaluationen von Gesetzen sind ja kein Selbstzweck, sondern ein Instrument guter Rechtsetzung, das wir ernst nehmen. Die Empfehlungen der Evaluation sind eingeflossen in das KiTa-Qualitätsgesetz. Sie sind die Leitplanken dieses neuen Gesetzes. Entlang dieser Leitplanken priorisieren wir Handlungsfelder, die für die Qualitätsentwicklung von besonderer Bedeutung sind. Das gilt vor allem für die personalbezogenen Handlungsfelder. Nach fast drei Jahren Pandemie wissen wir alle, wie angespannt die Situation in der Kindertagesbetreuung ist. Und wie in anderen Branchen auch finden sich aktuell kaum Fachkräfte. Der Fachkräftemarkt ist leer gefegt. Deshalb unterstützen wir Sie in den Ländern durch Investitionen und Maßnahmen, um das System Kita zu stärken und auch das Berufsfeld attraktiver zu machen. Wir wissen aus den Gesprächen der letzten Wochen und Monate mit den Länderkolleginnen und -kollegen, vor welchen Herausforderungen einige Länder durch die neuen Vorgaben dieses Gesetzes stehen. Wir haben bereits im Gesetzentwurf darauf geachtet, die Empfehlungen der Evaluation maßvoll und unter Berücksichtigung der Belange der Länder umzusetzen. Und auch im Gesetzgebungsverfahren sind wir ihnen noch einmal entgegengekommen. Wir haben Abstand genommen von der beabsichtigten Einführung verbindlicher Kriterien für die Beitragsstaffelung, und wir ermöglichen eine Übergangslösung für das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“. Sie haben uns signalisiert, dass die Länder mehr Zeit brauchen, um die finanziellen und strukturellen Voraussetzungen für eine Übernahme der Inhalte des Bundesprogramms zu schaffen. Diese Zeit geben wir Ihnen durch die Verlängerung des Bundesprogramms bis zum 30. Juni 2023. Ich freue mich, dass wir mit den Fachministerinnen und Fachministern und den Ministerien der Länder hierzu in kontinuierlichem Austausch sind, und ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam gute Lösungen finden werden, um die zentralen Programminhalte weiterführen zu können. Meine Damen und Herren, rund 4 Milliarden Euro Bundesmittel liegen heute auf dem Tisch – für die Stärkung der Kindertagesbetreuung. Rund 4 Milliarden Euro, mit denen der viel erreichen können: die Länder in den Kitas und in der Kindertagespflege und wir alle für Kinder, für Familien und für Fachkräfte bundesweit. Sie haben es heute in der Hand, dafür zu sorgen, dass diese Mittel auch tatsächlich bei den Kindern und den Kitas ankommen und wir gemeinsam weiter die Qualität frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung erheblich verbessern können. Wenn wir das tun, dann werden wir profitieren – wir und die gesamte Gesellschaft. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Der Ausschuss für Frauen und Jugend empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen. Ich darf nun fragen, wer dem Gesetz zustimmen möchte. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Es bleibt noch über die empfohlene Entschließung abzustimmen. Die Abstimmung über die in Ziffer 2 empfohlene Entschließung soll nach Buchstaben getrennt erfolgen. Bitte Ihr Handzeichen, zunächst für die Buchstaben a und c! – Mehrheit. Buchstabe b! – Mehrheit. Buchstabe d! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes angekommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10: TOP 10 Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) (Drucksache 627/22 (neu)) Hier liegen bisher drei Wortmeldungen vor. Wir beginnen mit Herrn Staatsminister Füracker aus Bayern. Albert Füracker (Bayern): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Jahressteuergesetz 2022 ist heute in eine Phase getreten, wo noch einmal darüber beraten werden muss, ob nicht der Vermittlungsausschuss angerufen werden sollte. Das liegt nicht daran, dass alles schlecht wäre am Jahressteuergesetz. Im Gegenteil: Die Ertragsteuerbefreiung für PV-Anlagen, ein wichtiges bayerisches Anliegen, der Nullsteuersatz für die Lieferung und die Installation von PV-Anlagen und natürlich auch der vollständige Sonderausgabenabzug für die Beiträge zur Altersvorsorge, all das sind Punkte, die wir durchaus begrüßen und die auch notwendig sind und richtigerweise beschlossen werden. Unser Problem – das ist mittlerweile allseits bekannt und in den letzten Wochen ausführlich diskutiert worden – ist die Anpassung der Grundbesitzbewertung im Jahressteuergesetz. Das gilt nämlich auch für die Erbschaftsteuer. Nun ist es nicht so, dass wir die Anpassung als solche kritisieren. Ich weiß, dass die Änderungen notwendig sind und dass die Immobilienwertermittlungsverordnung aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteiles letzten Endes geändert werden musste. Das kritisiere ich auch nicht. Das sage ich auch all denjenigen, die mir immer wieder erklären wollen: Das ist doch während alter Regierungsverantwortung längst beschlossen worden, und jetzt kritisieren die Bayern das, was sie damals beschlossen haben. – Darum geht es nicht, meine Damen und Herren. Es geht nicht darum, diese Bewertung anzugehen. Vielmehr müssen wir die richtigen Folgerungen daraus ziehen. Deswegen müssen wir die verfassungsrechtlichen Vorgaben, die im Bewertungsgesetz umgesetzt sind, im Grundsteuergesetz neu ausloten. Wir werden darauf drängen, dass wir keine Steuererhöhung durch die Hintertür bekommen. Wir müssen ganz einfach die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer anpassen. Das ist keine große Aktion, sondern das ist eine ganz einfache Änderung; und das ist das Mindeste – das sage ich an dieser Stelle –, was man am Erbschaftsteuergesetz verändern muss. Interessanterweise ist im Jahressteuergesetz zwar vorgesehen, die Bewertungen anzupassen, aber nicht die Freibeträge. Das ist ein großer Fehler, denn vor 14 Jahren wurde das Erbschaftsteuergesetz beschlossen. Damals waren die Immobilienwerte teilweise nur halb oder ein Drittel so hoch, insbesondere in südbayerischen Lagen. Daran sieht man schon, dass wir auch mit unserer langjährigen Forderung nach einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer richtigliegen, denn es ist eben ein Unterschied, wo die Immobilie in Deutschland liegt, ob sie in hochpreisigen Lagen liegt oder in einer Gegend, die eher einen Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen hatte und wo die Immobilienpreise vielleicht nicht die entsprechenden Erhöhungen nach sich zogen. Somit haben diese Freibeträge die Entlastungswirkung erheblich eingebüßt. Insbesondere die Immobilienpreise bei uns in Bayern – ich sage das ausdrücklich noch einmal – sind nicht vergleichbar mit dem Bundesdurchschnitt. Deswegen kämpfen wir seit Jahren für diese Regionalisierung. Die Erbschaftsteuer ist eine Ländersteuer. Wenn wir nicht die Ländersteuern regionalisieren, meine Damen und Herren, welche dann? Das Steueraufkommen steht den Ländern zu. Die Länder müssen hier selbstständig agieren können und reagieren können, so wie wir es auch bei der Grundsteuer letzten Endes gemacht haben – richtigerweise. Wir haben viele Initiativen gestartet. Uns ist dieses Anliegen nicht neu. Bereits 2020 sind wir im Kreise der Länder leider gescheitert, die Erbschaftsteuer zu regionalisieren und die Freibeträge zu erhöhen. So ist es auch jetzt: Unser Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses wurde – jedenfalls bisher – nicht positiv beschieden. Deswegen bitte ich heute darum, dass wir das beschließen. Es ist interessant, dass sich mittlerweile Bundesminister Lindner der bayerischen Forderung nach Erhöhung der Freibeträge ausdrücklich angeschlossen hat. Er will nur selbst nicht tätig werden. Ich sage hier in aller Sachlichkeit: Das überrascht deswegen sehr, weil ich im März des Jahres 2022 an Bundesminister Lindner schrieb und genau das erbat, nämlich, eine Initiative zu ergreifen, dass wir regionalisieren und dass wir vor allen Dingen die Freibeträge anheben. Den Brief, der mir als Antwort vorliegt, kann ich gerne hier mal vorlesen. Die Antwort lautete: Nein. Ich teile Ihnen hiermit mit, dass das im Koalitionsvertrag der Ampel nicht vorgesehen ist. – Wir in Bayern sollten uns quasi damit abfinden, dass die Freibeträge nicht erhöht werden können und wir an der Erbschaftsteuer nichts verändern. Im Jahressteuergesetz wäre es aber nun eine gute Gelegenheit gewesen, wenn man schon die Bewertung verändert, auch die Freibeträge anzupassen. Am Dienstag las ich dann, dass die Ampel jetzt die Bereitschaft signalisiert, die Freibeträge um 25 Prozent anzuheben – 25 Prozent! Kann man sagen: Na gut, ein schöner erster Schritt. – Aber das ist natürlich viel zu wenig, denn wenn sich die Immobilienwerte verdreifachen, wenn das Haus der Eltern dreimal so viel wert ist, dann müssten sich natürlich auch die Freibeträge verdreifachen und nicht nur um 25 Prozent steigen. Nun fordert der Bundesminister die Länder auf, selbst tätig zu werden. Ich sage auch das in aller Sachlichkeit: Wie oft hätte ich mir gewünscht, dass auch mal die Länder gefragt worden wären in den letzten Monaten, was sie eigentlich wollen. Bisher war es immer so, dass der Bund die Gesetze beschlossen hat, insbesondere auch dann, wenn es darum ging, dass die Länder mit zu zahlen haben. Und wenn wir dann gesagt haben: „Wir wären auch gerne mal gefragt worden“, dann ist uns immer signalisiert worden, dass so viel Fragen nicht vorgesehen wäre. Bei der Erbschaftsteuer sagt man, obwohl es sich um ein Bundesgesetz handelt: Wenn die Länder tätig werden, dann könnten wir uns überlegen, zu handeln. – Ich sage: Die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund. Deswegen heute dieser erneute bayerische Vorstoß. Ich will jetzt nicht über die anderen Fragen sprechen: die Bürokratie in Bezug auf die Steuerpflicht bei der Dezemberhilfe, den EU-Energiekrisenbeitrag und, und, und – Dinge, die uns Ländern erst kurz vor dem zweiten Durchgang serviert wurden, wieder nach dem Motto „Friss oder stirb“. Die Bundesregierung verteilt die Dezemberhilfe nach dem Gießkannenprinzip, und die Länderfinanzbehörden sollen über die Besteuerung für mehr Zielgenauigkeit sorgen. Eine Entbürokratisierung im Steuerrecht ist das definitiv nicht. Ganz im Gegenteil: Der Verwaltungsaufwand und die Bürokratie lassen grüßen, entgegen der sonst üblichen Proklamation, man müsse im Steuerrecht entbürokratisieren. Auch hier mahne ich an, wenn man das schon immer möchte, in diesem Punkt die Länder zu fragen. Insofern wäre es angebracht, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Meine Damen und Herren, ich finde, die Länder sollten zusammenstehen. Wir sollten gemeinsam fordern, dass die Erbschaftsteuerfreibeträge angehoben werden. Die Bundesregierung wartet auf das Tätigwerden der Länder. Deswegen bitte ich Sie ganz herzlich: Lassen Sie uns heute tätig werden! Lassen Sie uns gemeinsam die kalte Progression bei der Erbschaftsteuer beseitigen! Deswegen der Antrag aus Bayern, heute den Vermittlungsausschuss anzurufen mit den konkreten Forderungen, die Erbschaftsteuerfreibeträge anzuheben und die Regionalisierung endlich anzugehen. Unabhängig davon, was heute beschlossen wird: Wenn es so sein sollte, dass man den Vermittlungsausschuss nicht anrufen will, dann – das sage ich in aller Offenheit – ist nicht zu erwarten, dass die Initiativen aus Bayern im Hinblick auf Veränderungen im Erbschaftsteuerrecht nachlassen werden. Wir werden dieses Thema weiterhin in der politischen Diskussion forcieren. – Herzlichen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! – Als Nächstes spricht Herr Minister Dr. Optendrenk aus Nordrhein-Westfalen. Dr. Marcus Optendrenk (Nordrhein-Westfalen): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf der Homepage der Bundesregierung wird zum Jahressteuergesetz 2022 das Folgende ausgeführt – ich zitiere –: „In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Diesen setzt die Bundesregierung nun – im Jahressteuergesetz zusammengefasst – in zahlreichen Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht um.“ Zitatende. Zusätzlich zu diesen technisch notwendigen Nachbesserungen nutzen die Bundesregierung und die Bundestagsmehrheit das Jahressteuergesetz aber auch, um auf den letzten Drücker den völlig unglücklichen Versuch zu unternehmen, noch steuerpolitische Akzente zu setzen. Herausgekommen ist dabei Stückwerk. Dabei ist unstreitig, dass das Gesetz auch eine Reihe notwendiger und sinnvoller Regelungen enthält. Aber wie das alles geordnet und zuverlässig von der Praxis umgesetzt werden soll – ich schließe mich an dieser Stelle gerne dem Kollegen Füracker an –, lässt die Bundesregierung völlig offen. Dadurch entsteht nicht nur ein bisher ungekanntes Maß an zusätzlicher Bürokratie, und das in einem einzigen Jahressteuergesetz, sondern wir gefährden damit auch das Vertrauen der Menschen in die Verlässlichkeit staatlichen Handelns. Diese Art von Gesetzgebung auf Zuruf mit Umdrucken und Tischvorlagen und unter Vermeidung von ordentlicher Beteiligung von Bundesratsgremien hat nichts mit Good Governance zu tun. Es handelt sich um unkoordinierte Steuergesetzgebung auf Zuruf. Die inhaltliche Kritik ist dabei sicher ein wichtiger Punkt. Aber viel wichtiger ist das Verfahren an sich. Bei allem Verständnis, dass man in einem Krisenjahr Flexibilität und Spontaneität braucht: Das Beratungsverfahren für das Jahressteuergesetz 2022 verstärkt den Eindruck, dass im Steuerrecht alle guten Vorsätze über Bord geworfen wurden. Denn bei der fast unendlichen Zahl extrem kurzfristiger Ergänzungen, Fristverkürzungsbitten und Umdrucke bleibt kaum Zeit für eine angemessene Beratung in den zuständigen Ausschüssen, Gremien und Organen. Das darf sich im kommenden Jahr nicht wiederholen. Letztlich bleibt das Jahressteuergesetz 2022 eher eine ungewollte und wenig erfreuliche Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die steuerberatenden Berufe, für die Finanzverwaltungen und Finanzrichter. Was bleiben wird, ist der erhebliche bürokratische Aufwand auf verschiedensten Ebenen. Und wie schreibt die FDP- Bundestagsfraktion so schön auf ihrer Website? „Geschichten aus Bürokratingen. Deutschland belastet seine Bürger und die Wirtschaft mit unnötiger Bürokratie. Damit werden ihnen Fesseln angelegt, statt Kreativität, Innovation und Flexibilität freizusetzen. Vieles ist an Absurdität nur noch schwerlich zu überbieten.“ Zitatende. Herzlichen Glückwunsch an Bundesregierung und Bundestagsmehrheit! Sie haben es geschafft, mit einem einzigen Jahressteuergesetz gleich mehrere Kapitel neu zu schreiben. – Herzlichen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Als Letztes spricht Frau Parlamentarische Staatssekretärin Hessel vom Bundesministerium der Finanzen. Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor uns liegt ein sehr umfangreiches Gesetz, das im Grunde aus zwei Teilen besteht. Es handelt sich um ein typisches Jahressteuergesetz – das hat der Kollege Optendrenk ja gerade vorgetragen –, in dem zahlreiche fachliche Änderungen vorgenommen worden sind, die zum einen der Rechtssicherheit, aber auch der Verfahrensvereinfachung und der weiteren Digitalisierung dienen. Zum anderen setzen wir mit dem Jahressteuergesetz wichtige Impulse. Wir ermöglichen mehr Innovation und Wachstum. Durch den Abbau von bürokratischen Hemmnissen und zielgenaue steuerliche Entlastung wollen wir unter anderem Innovations- und Investitionsanreize für Klimaneutralität und Wohnungsbau schaffen. Ich möchte dabei folgende Maßnahmen hervorheben: Zum einen werden die Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen, wenn von zu Hause gearbeitet wird, vereinfacht und vereinheitlicht. Die sogenannte Homeoffice-Pauschale kommt. In vielen Fällen bedarf es eben nicht mehr eines eigenen Arbeitszimmers, um Aufwendungen für das Arbeiten im Homeoffice geltend machen zu können. Zudem entfallen in vielen Fällen zum Arbeitszimmer die Nachweispflichten. Dies erreichen wir durch die Einführung einer Jahrespauschale in Höhe von 1 260 Euro für das häusliche Arbeitszimmer. Darüber hinaus heben wir die Homeoffice-Pauschale auf 6 Euro für 210 Kalendertage an und kommen damit auch zu einem Höchstbetrag von 1 260 Euro. Das macht Arbeiten im Homeoffice steuerlich attraktiver, trägt der neuen Arbeitswirklichkeit Rechnung und entlastet damit auch die Umwelt. Für Bürgerinnen und Bürger rechnet sich diese Neuregelung jährlich mit zusätzlichen Entlastungen in Höhe von 1,7 Milliarden Euro. Trotz weitgehender Vereinfachungen gibt es keine Schlechterstellungen. So können gerade Lehrer ein häusliches Arbeitszimmer natürlich auch über den Höchstbetrag von 1 260 Euro geltend machen. Es wird aber auch beim Thema Wohnen spürbare Verbesserungen geben. Der jährliche lineare AfA-Satz für nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellte Gebäude wird von 2 auf 3 Prozent erhöht. Es gibt eine Verlängerung der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau, und wir werden den Wohn-Riester für energetische Modernisierung oder Sanierung öffnen. Was ganz besonders wichtig ist: Wir lösen mit diesem Gesetz die Bremse für Investitionen in die Photovoltaik. Für die Installation von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden braucht man vielleicht gute Handwerker, aber bestimmt keine überflüssige Steuerbürokratie. Eine Gewinnermittlung für diese Anlagen ist künftig nicht mehr erforderlich. Wir haben eine Ertragsteuerbefreiung, den Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug für Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern sowie die Beratungsbefugnisse für Lohnsteuerhilfevereine. Das ist eine spürbare Bürokratieerleichterung. Lieber Kollege, wir haben nach intensiven Beratungen des Jahressteuergesetzes zahlreiche Änderungen im parlamentarischen Verfahren durchgesetzt. Dabei wurde auch eine große Anzahl der von den Ländern vorgetragenen Anliegen berücksichtigt, Kollege Optendrenk. 17 Anregungen aus den Stellungnahmen des Bundesrates haben wir im Jahressteuergesetz aufgegriffen. Weil so viel über Bürokratie gesprochen worden ist und über die Punkte, die in den letzten Wochen mit hineingekommen sind, die sich sehr oft aufgrund europäischer Gesetzgebung ergeben haben, die sich aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges auf die Ukraine und aufgrund des Energiekrieges Russlands gegen Deutschland ergeben haben: Wir werden uns dafür einsetzen, dass wir auch diese bürokratiearm umsetzen. Ich möchte noch mal darauf hinweisen: In diesem Jahressteuergesetz ist nur die Steuerpflicht geregelt. Es ist überhaupt noch keine Bürokratiemaßnahme in größerem Maße vorgesehen, sondern nur die Besteuerung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Strom- und Gaspreisbremse, die Wärmebremse zahlt der WSF, der von der Bundesregierung ermächtigt wird. Dadurch, dass die Länder die Besteuerung der Strom- und Gaspreisbremse vornehmen, kriegen sie auch einen Teil dieser Einnahmen. Auch das sollte an dieser Stelle vielleicht noch einmal geklärt werden. Lieber Kollege Füracker, es ist schön, wenn wir hier Briefe hin- und herschicken. Die Lage im März 2022 war so – das ist für jeden nachzulesen –, dass im Koalitionsvertrag über die Erbschaftsteuer nichts stand. Wir haben die Immobilienwerte angepasst; das haben Sie gesagt. Jetzt geht es darum, Freibeträge anzupassen, weil mehr darunterfallen. Man muss vielleicht bei der Anpassung der Immobilienwerte auch mal sagen, wen es betrifft. Nichtsdestotrotz, Sie haben recht: Die Freibeträge sind seit dem Jahr 2009 nicht angepasst worden. Die Immobilienpreise steigen aber aufgrund von Inflation nicht erst seit der Immobilienwertermittlungsverordnung, sondern schon viel länger. Die stiegen auch in Zeiten, in denen die CSU in der Bundesregierung Verantwortung getragen hat; auch das sei an dieser Stelle mal gesagt. Sie haben gesagt, wir hätten uns aufgrund des vielen Drucks von außen in der Ampel Gedanken gemacht, was passiert. Aber: Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Ländersteuer. Wenn die Länder eine Änderung haben wollen, Herr Füracker, dann suchen Sie hier die Mehrheit! Uns hätten Sie als Bundesregierung auf Ihrer Seite. Aber die Beglückung werden Sie hier in Ihren eigenen Kreisen zuerst durchsetzen müssen. – Vielen Dank! Zum Schluss bitte ich noch mal um Zustimmung für dieses Gesetz und wünsche allen frohe Weihnachten und uns nächstes Jahr ein unaufgeregteres Jahr, vor allem in der Steuerpolitik. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind am Ende der Rednerliste angelangt. Ich darf darauf hinweisen, dass Frau Parlamentarische Staatssekretärin Hessel eine Erklärung zu Protokoll1 gegeben hat. Wir kommen zur Abstimmung. Der Finanzausschuss empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen. Weiter liegt Ihnen ein Landesantrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich frage daher zunächst: Wer ist für den Landesantrag? – Minderheit. Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen. Dann haben wir nun über die Zustimmung abzustimmen. Ich darf fragen: Wer stimmt dem Gesetz zu? – Mehrheit. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes angekommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12: TOP 12 Zweites Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II) (Drucksache 629/22, zu Drucksache 629/22) Es liegt eine Wortmeldung vor von Frau Ministerin Heinold aus Schleswig-Holstein. Da inzwischen ungefähr die Mitte der Sitzung erreicht ist, weise ich noch mal darauf hin – das hat jetzt nichts mit der nächsten Rednerin zu tun –, dass sich die Rede- 1 Anlage 5 zeituhr vorne links am Pult befindet. Wenn Sie das beachten wollen. – Bitte schön! Monika Heinold (Schleswig-Holstein): Frau Präsidentin, vielen Dank für den Hinweis! – Meine Damen und Herren! Mit dem zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetz werden strukturelle Verbesserungen bei der Sanktionsdurchsetzung und bei der Bekämpfung von Geldwäsche auf den Weg gebracht. Nach den Ad-hoc- Maßnahmen des ersten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes folgen nun die angekündigten strukturellen Anpassungen. Wichtige Änderungen sind hier beispielsweise die Einrichtung einer Zentralstelle auf Bundesebene zur Durchsetzung des Sanktionsrechts anstelle einer Vielzahl von zuständigen Ordnungsbehörden in den Ländern, Verbesserungen bei der Ermittlung von Vermögen sanktionierter Personen und die Einrichtung einer zentralen Hinweisannahmestelle. Diese Verbesserungen sind zwingend notwendig, damit die auf EU-Ebene beschlossenen Sanktionen, aktuell insbesondere gegenüber Russland, ihre Wirkung entfalten können und nicht ins Leere laufen. Neben den Maßnahmen zur Verbesserung der Sanktionsdurchsetzung gehen wir mit dem Gesetz auch weitere Schritte im Bereich der Geldwäschebekämpfung. Hier hat Deutschland Nachholbedarf. Ich will das in aller Deutlichkeit sagen. Das hat auch der Bericht der Financial Action Task Force, kurz FATF, im August 2022 noch einmal deutlich gemacht. Deutschland hat sich hier zwar nach dem verheerenden Ergebnis von 2009 verbessert, aber gleichwohl landet Deutschland auch nach dem jüngsten Bericht nur im Mittelfeld der geprüften Mitgliedstaaten. Eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung von Geldwäsche ist das Barzahlungsverbot bei Immobilientransaktionen, das mit diesem Gesetz eingeführt wird. Das ist ein überfälliger Schritt. Künftig können Immobilien in Deutschland nicht mehr aus dem Geldkoffer bezahlt werden. Ich begrüße in diesem Zusammenhang außerordentlich, dass der Bundestag unseren Änderungsantrag aus Schleswig-Holstein aufgegriffen hat und das Barzahlungsverbot durch Geld, Kryptowährung und Gold nun auf Platin und Edelsteine ausgeweitet wurde. Damit werden naheliegende Umgehungsmöglichkeiten von vornherein ausgeschlossen. Meine Damen und Herren, eine weitere Nachschärfung gibt es beim Transparenzregister, das zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingeführt wurde. Aus dem Transparenzregister geht hervor, wer sich hinter einem Unternehmen verbirgt, wer also wirtschaftlich berechtigt ist. Wenn das nicht angegeben werden kann, kann alternativ ein fiktiver wirtschaftlicher Berechtigter benannt werden. Künftig müssen Unternehmen begründen, warum sie auf dieses fiktive Konstrukt zurückgreifen. Ein Grund kann sein, dass der wirtschaftlich Berechtigte gar nicht ermittelbar ist, weil dahinter eine Briefkastenfirma mit unklarer Eigentümerstruktur steht. Durch die neue Begründungspflicht kann potenziellen Briefkastenfirmen von vornherein mit besonderer Vorsicht gegenübergetreten werden. Meine Damen und Herren, die Geldwäschebekämpfung bleibt in jedem Fall einen Dauerlauf. Wir müssen wachsam sein und immer wieder unsere Strukturen und Prozesse hinterfragen und bei Bedarf nachschärfen, damit nicht nur die Schlagzeilen vom Geldwäscheparadies Deutschland verschwinden, sondern damit Deutschland auch tatsächlich kein Geldwäscheparadies mehr ist. Aktuell nehmen wir besorgt zur Kenntnis, dass die FIU, die Financial Intelligence Unit, zum wiederholten Male wegen unbearbeiteter Verdachtsmeldungen in der Kritik steht und der Leiter der FIU gestern seinen Rücktritt erklärt hat. Auch vor diesem Hintergrund begrüßen wir den Vorstoß von Bundesfinanzminister Lindner in der Reaktion auf den FATF-Bericht. Unter anderem hatte er dort ja die Einrichtung eines Bundesfinanzkriminalamtsvorgeschlagen. Das begrüßen wir. Aber wir sagen auch: Nach den ersten Eckpunkten, die es im August gegeben hat, warten wir nun auf die Konkretisierung aus dem Bundesfinanzministerium. Dies darf sich nicht über die Legislaturperiode hinschleppen. Da muss tatsächlich etwas passieren. Das Land Schleswig-Holstein wird diesen Prozess gern konstruktiv weiter begleiten und die Bundesrepublik bei der Geldwäschebekämpfung unterstützen. Es gibt Handlungsbedarf. Auf geht’s! 24 Sekunden meiner Redezeit übergebe ich ans Präsidium. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Wunderbar! Besten Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir gehen weiter zu Tagesordnungspunkt 13: TOP 13 Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) (Drucksache 630/22) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses vor. Da Anträge oder Empfehlungen auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht vorliegen, stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Es bleibt noch über die empfohlene Entschließung abzustimmen. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 13! – Mehrheit. Ziffer 15! – Minderheit. Ziffer 17! – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14: TOP 14 Sechstes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes (Drucksache 606/22) Es liegt eine Wortmeldung vor, und zwar von Frau Ministerin Paul aus Nordrhein-Westfalen. Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Demokratie ist keine einmalige Entscheidung. Sie ist eine Haltung, und sie ist ein fortlaufender Prozess. Demokratie muss daher nicht nur gelernt, sondern sie muss vor allem auch gelebt und erfahren werden. In den letzten Jahren hat sich deutlich gezeigt, dass junge Menschen mitreden, dass sie mitgestalten wollen, wenn es um zentrale Zukunftsfragen wie den Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit geht. Gleichzeitig erlebten junge Menschen in der Corona- Pandemie, dass ihre Belange wenig gesehen und ihre Meinungen wenig gehört wurden. Europas Demokratien stehen vor Herausforderungen. Das politische Interesse junger Menschen und ihr Wille, mitzugestalten, sind aber vor allem eine große Chance, die wir unterstützen und fördern sollten. Schaut man sich die letzte Shell-Studie an, so bemerkt man, dass die junge Generation wieder nachdrücklich eigene Ansprüche formuliert, die Zukunft mitzugestalten, und sie fordert zügige Weichenstellungen in eine zukunftsgewandte Richtung. Denn es ist die jüngere Generation, die von zentralen politischen Themen wie Umweltschutz und Klimawandel, von Bildungspolitik, von Fragen der sozialen Gerechtigkeit am stärksten betroffen ist. Es ist ihre Zukunft, die von diesen Themen geprägt ist,

Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.

Relationen