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Rede von Ingbert Liebing (CDU/CSU) – Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 27 a und 27 b: Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz.

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Rede von Ingbert Liebing (CDU/CSU) – Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, den wir heute hier debattieren, ist schon mehr als zwei Jahre alt. Die seismischen Untersuchungen im Naturschutzgebiet Doggerbank, deren sofortiger Stopp gefordert wird, waren im Mai 2007 bereits abgeschlossen. Jetzt haben wir Mai 2009. Auch über den Einsatz von US-Kriegsmarineschiffen mit Mittelfrequenzsonar in der Ostsee zur Bewachung des im Juni 2007 stattfindenden G-8-Gipfels in Heiligendamm, der in dem Antrag kritisiert wird, brauchen wir wohl nicht mehr zu sprechen. Damit ist der Antrag der Grünen nicht nur alt, sondern auch veraltet und überholt. Ebenfalls vor zwei Jahren, am 27. März 2007, haben die Fraktionen CDU/CSU und SPD in dem gemeinsamen Antrag „Schutz der Wale sicherstellen“ – Drucksache 16/48431 – unter anderem konkrete Maßnahmen zum verbesserten Schutz aller Walarten, inklusive kleinerer Wale und Delfine, gefordert. Hierin wurde besonders auch vor den negativen anthropogenen Einflüssen wie zum Beispiel Verschmutzung, Beifang und Lärm gewarnt. Am 10. Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag diesen Antrag inklusive der Forderung nach einem wirksamen Monitoring dieser Maßnahmen angenommen. Dies macht deutlich, dass wir als Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung das Thema Unterwasserlärm längst aufgegrif-fen haben und es einer Aufforderung durch die Grünen nicht bedarf. Dennoch gibt es durchaus positive Ansätze in dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. Dazu gehören unter anderem die Forderungen nach einer stärkeren Forschung über Umweltauswirkungen von Unterwasserlärm. Auch stimme ich der Entwicklung und Erprobung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zu. Das ist auch eine Aufgabe der europäischen Ebene. Die Bundesregierung hat – nicht zuletzt aufgrund unseres eben angesprochenen Antrages – auch diesbezügliche Aktivitäten ergriffen, etwa im Rahmen des am 10. Oktober 2007 vorgelegten Blaubuchs zur integrierten EU-Meerespolitik mit dem dazugehörigen Aktionsplan und im Rahmen der EU-Meeresstrategie- Richtlinie. Beim Unterwasserlärm ist eine Vielzahl von Faktoren zu beachten. Neben militärischen Aktivitäten sind hier der Schiffsverkehr, der Bau und Betrieb von Offshore- Windparks, die maritime Erdöl- und Gasförderung und auch die Sand- und Kiesgewinnung zu nennen. Auch seismische Untersuchungen im Zusammenhang mit maritimen Erdöl- und Erdgasquellen gehören dazu. Diesen vielfältigen Faktoren wird man mit Pauschalurteilen nicht gerecht, wie wir sie im Antrag der Grünen lesen. Als Beispiel ist hier ihr Wunsch zu nennen, „anthropogenen Unterwasserlärm in Schutzgebieten und in hochfrequentierten Aufenthaltsgebieten von geschützten maritimen Arten nicht mehr zu genehmigen“. Würden wir dieser Forderung zustimmen, wäre eine Genehmigung von Offshore-Windparks in wesentlichen Bereichen der Nord- und Ostsee ausgeschlossen. An diesem Beispiel wird die widersprüchliche Politik der Grünen deutlich. Der erste Offshore-Windpark in der Nordsee ist in der Amtszeit von ihrem eigenen Bundesumweltminister Jürgen Trittin zur Genehmigung vorbereitet worden. Im Anschluss daran sind genau in den genehmigten Gebieten FFH-Schutzgebiete ausgewiesen worden. Und erst jetzt erfolgt die Raumplanung für die AWZ, die eigentlich am Anfang hätte stehen müssen: der zweite Schritt vor dem ersten. Raumplanerisch ist das ein Riesenblödsinn. Einerseits wollen sie den Ausbau regenerativer Energien, andererseits behindern sie ihn zum Beispiel durch einen derartigen Forderungskatalog in ihrem Antrag. Wenn sie es dennoch tun, können sie kaum Zustimmung erwarten. Sie setzen sich dann nämlich dem Verdacht aus, ihre Hausaufgaben nicht ordentlich erledigt zu haben. Politik muss immer eine Vielzahl unterschiedlicher Aspekte berücksichtigen und in sich stimmig sein. Ich weiß, Kompromisse sind nicht immer leicht zu finden, aber gegensätzliche Forderungen aus der gleichen Fraktion werden der Anforderung an eine seriöse Politik nicht gerecht. Die Bundesregierung engagiert sich beim Thema Unterwasserlärm. Die CDU/CSU-Fraktion unterstützt sie dabei. Das Bundesumweltministerium führt derzeit mehrere Forschungsaufträge zum Thema Unterwasserlärm durch. Es laufen Aufträge über die Lärmbelästigung im Zusammenhang mit Offshore-Windanlagen. Im ZusammenhangZu Protokoll gegebene Reden Ingbert Liebingmit Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee arbeiten die verschiedenen beteiligten Ministerien zusammen. Darüber hinaus benötigen wir dringend wissenschaftliche Grundlagen für fundierte Standards zum Meeresschutz. Daher unterstütze ich ausdrücklich den Einsatz des BMU und des Bundesamtes für Naturschutz, mit dem in konkreten Fällen die Lärmbelastungen heimischer Wale bereits minimiert werden konnten. Dafür können auch neue technologische Entwicklungen genutzt werden. Ich hoffe, dass auf der Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Forschung so bald wie möglich konkrete Verbesserungen bei der Lärmbelastung von Walen, insbesondere des heimischen Schweinswales, erreicht werden können. Dafür sind wir auf einem guten Weg – auch ohne den längst überholten und veralteten Antrag der Grünen, den wir nur ablehnen können.

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