Protokoll der 36. Sitzung des 11. Deutschen Bundestages
Text
Protokoll der 36. Sitzung des 11. Deutschen Bundestages
[Plenarprotokoll 11/36
Deutscher Bundesta g
Stenographischer Bericht
36. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987
Inhalt:
Gedenkworte für die bei einer
Demonstration an der Startbahn West des Frankfurter
Flughafens am 2. November 1987
erschossenen Polizeibeamten Klaus Eichhöfer und
Thorsten Schwalm sowie
Genesungswünsche für die bei dieser Demonstration
verletzten Polizeibeamten 2363 A
Glückwünsche zu den Geburtstagen der
Abg. Eigen und Dr. Czaja 2363 B
Wahl des Abg. Dr. Hitschler zum Schriftfüh
-
rer als Nachfolger des Abg. Dr. Rumpf . . 2363 C
Erweiterung und Abwicklung der Tagesord
nung 2363D, 2421 C
Begrüßung des Präsidenten der
Nationalversammlung der Republik Dschibuti . .
Bestimmung des Ausschusses für
wirtschaftliche Zusammenarbeit statt des Ausschusses
für Wirtschaft zum federführenden Ausschuß
bei der Beratung des Antrags der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP betr.
Ernährungssituation in den Hungerregionen (Drucksache
11/946) 2424 D
Nachträgliche Überweisung der Anträge
zur Schuldenkrise (Drucksachen 11/826,
11/893 und 11/905) an den Auswärtigen
Ausschuß 2425 A
Zusatztagesordnungspunkt 2:
Aussprache über den Mord an zwei
Polizisten in Frankfurt
Dr. Wallmann, Ministerpräsident des Landes
Hessen 2364 B
Dr. Vogel SPD 2367 D
Mischnick FDP 2369 D
Frau Schoppe GRÜNE 2371 D
Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 2374 A
Dr. Schnoor, Minister des Landes Nordrhein-
Westfalen 2375 C
Tagesordnungspunkt 2:
Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Siebten Gesetzes zur Änderung des
Unterhaltssicherungsgesetzes (Drucksachen
11/496, 11/1049 neu, 11/1050)
Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 2378 A
Steiner SPD 2379 B
Nolting FDP 2382 A
Frau Beer GRÜNE 2383 A
Frau Hürland-Büning, Parl. Staatssekretär
BMVg 2384 B
Tagesordnungspunkt 3:
a) Beratung des Antrags der Abgeordneten
Müller (Düsseldorf), Dr. Hauff, Schäfer
(Offenburg), weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der SPD: Vorsorge gegen
Schadensfälle in der chemischen
Industrie (Drucksache 11/714) und
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten
Frau Garbe, Dr. Daniels (Regensburg)
und der Fraktion DIE GRÜNEN:
Änderung der Störfallverordnung
(Drucksache 11/1037)
Müller (Düsseldorf) SPD 2386 B
Frau Garbe GRÜNE 2388 C
Dr. Laufs CDU/CSU 2390 A
Baum FDP 2392 A
Reimann SPD 2394 A
Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . . 2396 D
Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . . 2398 B
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 2399 A
Schäfer (Offenburg) SPD 2402 B
Frau Dr. Segall FDP 2404 A
Dr. Friedrich CDU/CSU 2405 B
Tagesordnungspunkt 5:
Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Ersten Gesetzes zur Änderung des
Erdölbevorratungsgesetzes (Drucksachen 11/605,
11/960) 2406 C
Tagesordnungspunkt 6:
Erste Beratung des von der Fraktion DIE
GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über
das Bundesverfassungsgericht (Drucksache
11/73) 2406 D
Tagesordnungspunkt 7:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über
die Feststellung des Wirtschaftsplans des
ERP-Sondervermögens für das Jahr 1988
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1988)
(Drucksache 11/1000) 2406D
Tagesordnungspunkt 8:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung von Vorschriften des
Sozialgesetzbuches über die Übertragung,
Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf
Sozialleistungen, zur Regelung der
Verwendung der Versicherungsnummer und zur
Änderung anderer Vorschriften (Erstes Gesetz
zur Änderung des Sozialgesetzbuches)
(Drucksache 11/1004) 2406 D
Tagesordnungspunkt 9:
Erste Beratung des vom Bundesrat
eingebrachten Entwurfs eines ...
Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksache 11/389) . . 2407 A
Tagesordnungspunkt 19:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu
dem Abkommen vom 14. November 1985
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und Kanada über Soziale Sicherheit und der
Vereinbarung zur Durchführung des
Abkommens sowie zu der Vereinbarung vom
14. Mai 1987 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung von Quebec über Soziale Sicherheit
und der Durchführungsvereinbarung hierzu
(Drucksache 11/1001) 2407 A
Zusatztagesordnungspunkt 3:
Erste Beratung des von dem Abgeordneten
Hüser und der Fraktion DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes
zur Änderung des Gesetzes über den
Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
(Drucksache 11/1038) 2407 B
Tagesordnungspunkt 10:
Beratung der Übersicht 4 des
Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag
zugeleiteten Streitsachen vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 11/904) . 2407 B
Tagesordnungspunkt 11:
Beratung der Beschlußempfehlung des
Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung
durch die Bundesregierung:
Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1987 bei
Kapitel 10 02 Titel 652 06 (Zuweisungen nach
dem Gesetz über die Verwendung von Gasöl
durch Betriebe der Landwirtschaft)
(Drucksachen 11/315, 11/928) 2407 C
Tagesordnungspunkt 12:
Beratung des Antrags des Bundesministers
der Finanzen: Einwilligung in die
Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in
Stuttgart-Feuerbach gemäß § 64 Abs. 2 BHO
(Drucksache 11/903) 2407 C
Tagesordnungspunkt 13:
Beratung der Sammelübersichten 25 und 26
des Petitionsausschusses über Anträge zu
Petitionen (Drucksachen 11/965 und 11/
966) 2407 D
Zusatztagesordnungspunkt 4:
Beschlußempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und
Gesundheit zu der Unterrichtung durch die
Bundesregierung: Vorschlag für eine
Richtlinie des Rates zur Kontrolle und Überprüfung
des organisatorischen Ablaufs und der
Bedingungen, unter denen
Laboruntersuchungen zur außerklinischen Prüfung von
Chemikalien geplant, durchgeführt, aufgezeichnet
und gemeldet werden (Gute Laborpraxis) —
KOM (86) 698 endg. — Rats-Dok. Nr. 11718/
86 — (Drucksachen 11/138 Nr. 3.145, 11/
1088) 2407 D
Zur Geschäftsordnung
Verheugen SPD 2421 C
Seiters CDU/CSU 2422 B
Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 2423 B
Wolfgramm (Göttingen) FDP 2424 A
Tagesordnungspunkt 4:
Beratung der Beschlußempfehlung und des
Berichts des Ausschusses für Forschung und
Technologie
Deutscher Bundestag - 11. Wahlperiode - 36 Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 III
zu dem Antrag des Abgeordneten Wetzel
und der Fraktion DIE GRÜNEN: Gestaltung
der technischen Entwicklung;
Technikfolgen-Abschätzung und -Bewertung und
zu dem Antrag der Abgeordneten Roth,
Vosen, Heyenn, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Gestaltung der
technischen Entwicklung;
Technikfolgenabschätzung und -bewertung und
zu dein Antrag der Abgeordneten Lenzer,
Maaß, Carstensen (Nordstrand), Dr. Kunz
(Weiden) und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann,
Kohn, Timm, Neuhausen, Dr. Thomae und
der Fraktion der FDP: Gestaltung der
technischen Entwicklung; Technikfolgen-
Abschätzung und -Bewertung (Drucksachen
11/220, 11/311, 11/403, 11/979)
Dr. Götz CDU/CSU 2425 B
Schreiner SPD 2426 D
Dr.-Ing. Laermann FDP 2428 D
Wetzel GRÜNE 2430 B
Tagesordnungspunkt 14:
a) Beratung der Unterrichtung durch die
Bundesregierung: Bericht der
Bundesregierung zur Vorbereitung der 2.
Internationalen Nordseeschutz-Konferenz vom
21. September 1987 (Drucksache 11/
878)
b) Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu den Protokollen vorn 25. Mai
1984 zur Änderung des Internationalen
Übereinkommens von 1969 über die
zivilrechtliche Haftung für
Ölverschmutzungsschäden und zur Änderung des
Internationalen Übereinkommens von 1971
über die Errichtung eines
Internationalen Fonds zur Entschädigung für
Ölverschmutzungsschäden (Drucksache 11/
892) und
Zusatztagesordnungspunkt 5:
Beratung des Antrags der Abgeordneten
Dr. Laufs, Carstensen (Nordstrand),
Austermann, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten
Baum, Frau Dr. Segall, Wolfgramm
(Göttingen), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP: 2. Internationale
Nordseeschutzkonferenz (Drucksache 11/1048)
Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . 2432 D
Schütz SPD 2434 D
Wolfgramm (Göttingen) FDP 2437 A
Frau Garbe GRÜNE 2438 C
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 2440B
Namentliche Abstimmungen 2442 C
Ergebnisse 2448C, 2449D, 2451 A
Zusatztagesordnungspunkt 6:
a) Beratung des Antrags der Fraktion DIE
GRÜNEN: Beendigung der Arbeiten am
Endlager Gorleben (Drucksache 11/511)
und
b) Beratung des Antrags der Fraktion der
SPD: Entsorgung — Endlager (Gorleben)
(Drucksache 11/581)
Frau Wollny GRÜNE 2443 A
Harries CDU/CSU 2444 A
Lennartz SPD 2445 A
Baum FDP 2446 A
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 2447 A
Tagesordnungspunkt 20:
Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Buschbom, Eylmann, Geis,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU sowie der Abgeordneten Funke,
Irmer, Kleinert (Hannover), weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Verlängerung des Gesetzes zur Entlastung des
Bundesfinanzhofs (Drucksachen 11/898, 11/
1082)
Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 2452 C
Dr. de With SPD 2453 C
Kleinert (Hannover) FDP 2454 B
Häfner GRÜNE 2455 B
Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 2456 B
Tagesordnungspunkt 15:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Dr. Miltner, Gerster (Mainz), Fellner,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/
CSU sowie der Abgeordneten Dr. Hirsch,
Lüder, Richter, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs
eines Achten Gesetzes zur Änderung von
Vorschriften der gesetzlichen
Rentenversicherung (Achtes Rentenversicherungs-
Änderungsgesetz) (Drucksache 11/952)
Dr. Kappes CDU/CSU 2457 B
Heyenn SPD 2457 D
Dr. Hirsch FDP 2458 D
Frau Unruh GRÜNE 2459 C
Tagesordnungspunkt 16:
a) Erste Beratung des von den
Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Bachmaier,
Klein (Dieburg), weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Ä nderung
der Strafprozeßordnung (§ 140 Abs. 1
Nr. 4 StPO) (Drucksache 11/816) und
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten
Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜ-
NEN: Keine Zwangsverteidiger für
Blinde (Drucksache 11/624)
IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode. - 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987
Singer SPD 2460 C
Eylmann CDU/CSU 2460 D
Frau Nickels GRÜNE 2461 C
Lüder FDP 2462 B
Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 2462 D
Tagesordnungspunkt 17:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Benzinbleigesetzes
(Drucksache 11/1005)
Schmidbauer CDU/CSU 2463 C
Frau Dr. Hartenstein SPD 2464 B
Frau Dr. Segall FDP 2465 B
Dr. Knabe GRÜNE 2466A
Tagesordnungspunkt 18:
Erste Beratung des von den Fraktionen der
CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Änderung des
Ladenschlußgesetzes (Drucksache 11/1042)
Doss CDU/CSU 2467 A
Urbaniak SPD 2467 D
Frau Folz-Steinacker FDP 2468 C
Frau Saibold GRÜNE 2469 D
Zusatztagesordnungspunkt 7:
Beratung der Beschlußempfehlung und des
Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung:
Unterausschuß des Auswärtigen Ausschusses für
Fragen der Europäischen Gemeinschaft
(Drucksache 11/927) 2471 A
Tagesordnungspunkt 1:
Fragestunde
— Drucksache 11/1033 vom 30. Oktober
1987 —
Gutachten eines an Kernkraftwerken
beteiligten Schweizer Ingenieurunternehmens
über den SNR 300 in Kalkar
MdlAnfr 56, 57 30.10.87 Drs 11/1033
Fischer (Homburg) SPD
Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . 2408C, 2409 C
ZusFr Fischer (Homburg) SPD . . 2408D, 2409 D
ZusFr Frau Ganseforth SPD . . . 2409B, 2410 B
ZusFr Duve SPD 2410 A
Gutachten der an Kernkraftwerken
beteiligten Firma Motor Columbus
Ingenieurunternehmung AG über den Schnellen Brüter in
Kalkar; Folgen aus der voraussichtlichen
Stillegung des Schnellen Brüters in
Frankreich
MdlAnfr 54, 55 30.10.87 Drs 11/1033
Dr. Hirsch FDP
Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . 2410C, 2411D
ZusFr Dr. Hirsch FDP 2410C, 2411D
ZusFr Frau Ganseforth SPD 2411A
ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . . 2411B
ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE 2411C
ZusFr Fischer (Homburg) SPD . . 2411C, 2412B
Beeinflussung interner Angelegenheiten des
Springer-Konzerns durch den
Bundeskanzler
MdlAnfr 60, 61 30.10.87 Drs 11/1033
Duve SPD
Antw StMin Dr. Stavenhagen BK . . . 2412 D
ZusFr Duve SPD 2413 A
ZusFr Schily GRÜNE 2413 B
ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 2413 C
ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 2413D
ZusFr Frau Dr. Götte SPD 2413 D
Aktivitäten von Bundeskanzler Dr. Kohl im
Zusammenhang mit der Vergangenheit des
österreichischen Bundespräsidenten Dr.
Waldheim
MdlAnfr 62, 63 30.10.87 Drs 11/1033
Schily GRÜNE
Antw StMin Dr. Stavenhagen BK 2414A, 2414 B
ZusFr Schily GRÜNE 2414A, 2414 B
ZusFr Duve SPD 2414 C
Beschäftigung deutscher Arbeitnehmer bei
den US-Streitkräften, insbesondere in
Regionen mit schwacher Wirtschaftsstruktur
MdlAnfr 67, 68 30.10.87 Drs 11/1033
Gerster (Worms) SPD
Antw StMin Schäfer AA . . . . 2414D, 2416B
ZusFr Gerster (Worms) SPD . . . 2414D, 2416C
ZusFr Dr. Uelhoff CDU/CSU . . 2415B, 2417B
ZusFr Frau Dr. Götte SPD . . . . 2415C, 2417 B
ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 2415D, 2417 B
ZusFr Reimann SPD 2416A, 2417 A
Reaktion der Bundesregierung auf den
Abbau von Arbeitsplätzen im zivilen und
medizinisch-technischen Bereich der US-
Streitkräfte in Rheinland-Pfalz
MdlAnfr 69, 70 30.10.87 Drs 11/1033
Dr. Uelhoff CDU/CSU
Antw StMin Schäfer AA . . . . 2417C, 2418D
ZusFr Dr. Uelhoff CDU/CSU . 2417D, 2419 A
ZusFr Schily GRÜNE 2418A, 2419C
ZusFr Frau Dr. Götte SPD 2418B
ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 2418C
ZusFr Gerster (Worms) SPD 2418C
ZusFr Reimann SPD 2419B
Änderung der versicherungs- und
versorgungsrechtlichen Bestimmungen zugunsten
der in eine Teilzeitbeschäftigung
wechselnden Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes
MdlAnfr 72 30.10.87 Drs 11/1033
Müller (Wesseling) CDU/CSU
Antw StSekr Neusel BMI 2419D
ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU . . 2420A
Verpflichtung privater Bauherren zum Bau
strahlensicherer Schutzräume auch für
Katastrophenfälle in Friedenszeiten
MdlAnfr 73, 74 30.10.87 Drs 11/1033
Dr. Niese SPD
Antw StSekr Neusel BMI . . . . 2420B, 2420 C
ZusFr Dr. Niese SPD 2420 D
ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 2421 A
ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 2421 B
Nächste Sitzung 2471 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2473* A
Anlage 2
Verweigerung der Durchsetzung von
Erbschaftsansprüchen deutscher
Staatsangehöriger in der DDR
MdlAnfr 1 30.10.87 Drs 11/1033
Geis CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB . . . 2473* C
Anlage 3
Abschluß eines Rechts- und
Amtshilfeabkommens zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der DDR
MdlAnfr 8 30.10.87 Drs 11/1033
Geis CDU/CSU
SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2474* A
Anlage 4
Verzögerung der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
SPD zum Demonstrationsstrafrecht und
-ordnungswidrigkeitenrecht;
rechtstatsächliche Absicherung geplanter
Gesetzesänderungen
MdlAnfr 11, 12 30.10.87 Drs 11/1033
Dr. de With SPD
SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2474 B
Anlage 5
Ausweitung der
Ordnungswidrigkeitstatbestände für Vermummungen nach dem
Versammlungsgesetz auf Ansammlungen und
für den Weg zu Versammlungen
MdlAnfr 13, 14 30.10.87 Drs 11/1033
Singer SPD
SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2474 C
Anlage 6
Zweck der Schaffung einer Strafvorschrift für
schwere Störung öffentlicher Betriebe;
Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Strafbarkeit
der Vergewaltigung in der Ehe bis Ende
1987
MdlAnfr 15, 16 30.10.87 Drs 11/1033
Wiefelspütz SPD
SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2474* D
Anlage 7
Ausweitung der Strafbarkeit bei
Menschenraub, Geiselnahme und Waffendiebstahl
gemäß §§. 239 und 243 StGB
MdlAnfr 17, 18 30.10.87 Drs 11/1033
Dr. Pick SPD
SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2475* B
Anlage 8
Abstimmung zwischen dem Bundesinnen-
und dem Bundesjustizminister über die
Erweiterung der Tatbestände der §.§. 239 und
243 StGB und Schaffung einer Strafvorschrift
für Sitzblockaden
MdlAnfr 19, 20 30.10.87 Drs 11/1033
Bachmaier SPD
SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2475* D
Anlage 9
Gesetze zur inneren Sicherheit unabhängig
von den Arbeitsergebnissen der noch
einzusetzenden Kommission zur Erforschung der
Gewalt
MdlAnfr 21, 22 30.10.87 Drs 11/1033
Schütz SPD
SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2476* A
Anlage 10
Entscheidung der Bundesregierung noch vor
der ESA-Ministerratssitzung über eine
bundesdeutsche Beteiligung an den
Weltraumprojekten Columbus, Hermes und Ariane V,
insbesondere Haltung zum französischen
Projekt Hermes
MdlAnfr 58, 59 30.10.87 Drs 11/1033
Catenhusen SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 2476* B
Anlage 11
Intervention der Bundesregierung für einen
Waffenstillstand in Angola angesichts des
sowjetischen Engagements
MdlAnfr 64 30.10.87 Drs 11/1033
Lowack CDU/CSU
SchrAntw StMin Schäfer AA 2476* D
Anlage 12
Weiterentwicklung des
Auslandsschulwesens und Besoldung des Lehrpersonals,
insbesondere in Niedriglohnländern der Dritten
Welt
MdlAnfr 65, 66 30.10.87 Drs 11/1033
Frau Renger SPD
SchrAntw StMin Schäfer AA 2477* B
Anlage 13
Herkunft und Bestimmungsland des vom
BKA verhinderten Exports von
Schnellfeuergewehren und Handgranaten
MdlAnfr 71 30.10.87 Drs 11/1033
Gansel SPD
SchrAntw StSekr Neusel BMI 2477* D
Anlage 14
Verbot der passiven Bewaffnung und
Aufgabenstellung der geplanten
„Gewaltkommission"
MdlAnfr 75, 76 30.10.87 Drs 11/1033
Klein (Dieburg) SPD
SchrAntw StSekr Neusel BMI 2478* A
Anlage 15
Arbeitsauftrag und personelle
Zusammensetzung der Kommission zur Erforschung der
Gewalt
MdlAnfr 77, 78 30.10.87 Drs 11/1033
Schmidt (München) SPD
SchrAntw StSekr Neusel BMI 2478* C
36. Sitzung
Bonn, den 5. November 1987
Beginn: 9.01 Uhr
Präsident Dr. Jenninger: Die Sitzung ist eröffnet.
(Die Abgeordneten erheben sich)
Meine Damen und Herren, ich kann nach dem, was
am Montagabend bei der Startbahn West in Frankfurt
geschehen ist, nicht ohne weiteres die Tagesordnung
eröffnen, als beträfe uns das nicht. Deshalb begrüße
ich es auch, daß sich die Fraktionen darauf verständigt
haben, heute morgen eine Aussprache über den Mord
an zwei Polizeibeamten in Frankfu rt zu führen.
Zunächst will ich der Bestürzung und der Trauer
Ausdruck geben, die uns angesichts des Todes der
zwei Polizeibeamten bewegt. Wir trauern um Klaus
Eichhöfer und Thorsten Schwalm, die aus dem
Hinterhalt ermordet wurden; sie hatten keine Chance.
Unser Mitgefühl gilt ihren Angehörigen, unsere
Sympathie ihren Kollegen, deren Betroffenheit wir
verstehen und teilen. Unser Mitgefühl gilt ebenso den
Schwerverletzten Polizeibeamten, denen wir eine
baldige und vollständige Genesung wünschen und deren
Angehörige ich unserer Solidarität versichere.
Noch wissen wir nicht genau, was sich im einzelnen
zugetragen hat. Bisher müssen wir annehmen, daß
gezielte Anschläge auf das Leben von Mitbürgern
unternommen wurden. In der Beliebigkeit gegenüber
den Personen, die das treffen würde und sollte, liegt
eine abstoßende Empfindungslosigkeit und eine
schreckliche Mißachtung der Gemeinsamkeit
menschlichen Lebens.
Es fällt schwer, darüber politisch zu diskutieren. —
Wir alle aber sind aufgefordert, Gefühlen der
Feindschaft, der Wut oder Vergeltung keinen Raum zu
geben. Die politische Auseinandersetzung in unserem
Land ist hier im Parlament zu führen — mit f riedlichen
Mitteln. Wir dürfen uns von skrupellosen
Gewalttätern nicht auseinandertreiben lassen.
Helfen Sie alle mit, daß wir unserer Verantwortung
gerecht werden!
Sie haben sich zu Ehren der Toten von Ihren Plätzen
erhoben. — Ich danke Ihnen.
Bevor ich die Tagesordnung aufrufe, darf ich
zunächst dem Kollegen Eigen gratulieren, der am 3.
November seinen 60. Geburtstag gefeiert hat.
(Beifall)
Der Abgeordnete Dr. Czaja feiert heute, am 5.
November, seinen 73. Geburtstag.
(Beifall)
Beiden Kollegen darf ich die besten Wünsche des
Hauses übermitteln.
Die Fraktion der FDP hat für den ausgeschiedenen
Abgeordneten Dr. Rumpf als Nachfolger im Amt des
Schriftführers den Abgeordneten Dr. Hitschler
vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? — Ich höre
keinen Widerspruch. Damit ist Abgeordneter Dr.
Hitschler als Schriftführer gewählt.
Meine Damen und Herren, nach einer
interfraktionellen Vereinbarung soll die verbundene
Tagesordnung erweitert werden. Die Punkte sind in der Ihnen
vorliegenden Zusatzpunkteliste aufgeführt:
I. Aktuelle Stunde: Die Auswirkungen der Lage der
Weltwirtschaft auf unseren Arbeitsmarkt (In der 35. Sitzung
erledigt)
2. Aussprache über den Mord an zwei Polizisten in Frankfu rt
3. Erste Beratung des von dem Abgeordneten Hüser und der
Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Achten
Gesetzes zur Änderung des Gesetzes fiber den
Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern — Drucksache
11/1038 —
4. Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für
Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (13. Ausschuß) zu der
Unterrichtung durch die Bundesregierung — Drucksachen
11/138 Nr. 3.145, 11/1088 —
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Kontrolle und
Überprüfung des organisatorischen Ablaufs und der
Bedingungen, unter denen Laboruntersuchungen zur
außerklinischen Prüfung von Chemikalien geplant, durchgeführt,
aufgezeichnet und gemeldet werden (Gute Laborpraxis)
— KOM(86) 698 endg. — Rats-Dok. Nr. 11718/86 —
5. Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs,
Carstensen (Nordstrand), Austermann, Clemens, Weiß
(Kaiserslautern) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU sowie
der Abgeordneten Baum, Frau Dr. Sega ll, Wolfgramm
(Göttingen), Kleinert (Hannover), Bredehorn, Frau Folz-
Steinacker, Funke, Dr. Hirsch, Neuhausen, Richter, Ronneburger,
Timm und der Fraktion der FDP: 2. Internationale
Nordseeschutzkonferenz — Drucksache 11/1048 —
6. a) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN:
Beendigung der Arbeiten am Endlager Gorleben —
Drucksache 11/511 —
b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Entsorgung
— Endlager (Gorleben) — Drucksache 11/581 —
7. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des
Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
(1. Ausschuß): Unterausschuß des Auswärtigen Ausschusses
für Fragen der Europäischen Gemeinschaft — Drucksache
11/927 —
8. Aktuelle Stunde: Ergebnisse des Waldschadenberichts
1987
Zugleich soll mit der Aufsetzung der Zusatzpunkte
soweit erforderlich von der Frist für den Beginn der
Beratung abgewichen werden.
Weiterhin hat die Fraktion der SPD fristgerecht
beantragt, die Tagesordnung um die Beratung des
Antrags zu Südafrika unter Drucksache 11/807 zu
erweitern. Dieser Antrag wird in einer
Geschäftsordnungsdebatte im Anschluß an die Fragestunde behandelt.
Darüber hinaus besteht interfraktionelles
Einvernehmen, Punkt 4 der Tagesordnung nach der
Geschäftsordnungsdebatte und Punkt 20 nach
Zusatzpunkt 6 aufzurufen. Punkt 19 der Tagesordnung soll
ohne Debatte überwiesen werden.
Sind Sie mit der Erweiterung bzw. Änderung der
Tagesordnung einverstanden? — Ich höre keinen
Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich rufe den Zusatztagesordnungspunkt 2 auf:
Aussprache über den Mord an zwei Polizisten
in Frankfurt
Meine Damen und Herren, nach einer
interfraktionellen Vereinbarung sind für die Beratung 90
Minuten vorgesehen. — Ich sehe, daß Sie dem
zustimmen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wo rt dem
Ministerpräsidenten des Landes Hessen, Dr.
Wallmann.
Ministerpräsident Dr. Wallmann (Hessen): Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine
Herren! Es fällt, Herr Präsident, tatsächlich schwer, unter
dem Eindruck der zwei Morde, begangen an zwei
Polizeibeamten, die ihre Pflicht get an haben,
angesichts von Trauer, Bestürzung, Zorn und Empörung,
die wir empfinden, heute miteinander zu diskutieren.
Ich denke, Herr Präsident, es ist auch richtig, darauf
aufmerksam zu machen, daß wir noch nicht alles
wissen. Wir haben erste Erkenntnisse, die Zahl der
Erkenntnisse ist größer geworden, aber wir wissen noch
nicht alles.
Meine Damen und Herren, am Abend des 2.
November wurden zwei hessische Polizeibeamte
während des Einsatzes an der Startbahn 18 West des
Frankfurter Flughafens erschossen. Der in der
Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik bisher
einmalige Fall, daß aus einer Demonstra tion heraus
Polizeibeamte durch Schußwaffen getötet wurden, eröffnet
eine neue Dimension der gewalttätigen
Auseinandersetzung in der Folge einer Fülle von politischen
Demonstrationen, die allzu häufig gewalttätig geworden
sind.
Wir trauern um die beiden Toten. Unser Mitgefühl
gehört ihren Angehörigen, der Ehefrau, den drei
Kindern, den Eltern und den Geschwistern. Wir denken
an die verletzten Polizeibeamten.
Meine Damen und Herren, bevor ich kurz zu den
politischen Konsequenzen Stellung nehme, möchte
ich Ihnen eine kurze Darstellung der Ereignisse
geben, wie sie sich — ich betone noch einmal — nach
dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ergeben.
Am vergangenen Sonntag sollte der 300.
sogenannte Waldspaziergang unternommen werden. Auf
Grund der bisherigen Erfahrungen hatten sich die
Polizeikräfte verstärkt. Es waren auf dem Frankfu rter
Flughafen 600 Polizeibeamte zusammengezogen. Am
Tage darauf, am Montag, war es sechs Jahre her, seit
das sogenannte Hüttendorf geräumt worden war.
Auch deswegen waren die Polizeibeamten
zusammengezogen, und sie wurden, nachdem es am
Sonntag nicht zu schweren Auseinandersetzungen
gekommen war, nicht etwa zurückgeschickt, sondern man
behielt sie im Einsatz auf dem Flughafen.
An diesem Montag abend, am 2. November,
zwischen 20 Uhr und 20.30 Uhr war ein Demons
trationszug unterwegs; die Polizei schätzt zwischen 120 und
höchstens 200 Personen. Sie begaben sich in Richtung
Startbahn 18 West; sie näherten sich dem Zaun. Sie
trugen schwarze Anzüge. Die Hälfte der Teilnehmer
war maskiert. Wie wir wissen, führten sie Waffen
unterschiedlicher Art bei sich.
Es war gegen 20.30 Uhr, meine Damen und Herren,
als etwa vier bis fünf der Vermummten
Molotowcocktails auspackten, bereitlegten. Wenn m an das in dem
von der Polizei aufgenommenen Film nachverfolgt,
dann ahnt man, was in diesem Augenblick bei den
Polizeibeamten vor sich gegangen ist: daß sie gerne
tätig werden wollten. Aber die nicht angemeldete
Demonstration, die deswegen auch gar nicht genehmigt
war, war bis dahin nicht verboten. Nachdem es aber
zu diesen erkennbaren, unbezweifelbaren
Vorbereitungshandlungen zu Gewalttätigkeiten kam, wurde
die Versammlung aufgelöst. Das wurde den
Teilnehmern dieser Demonstra tion über Megaphon
mitgeteilt. Sie wurden aufgefordert, sich sofort zu entfernen.
Sie taten es nicht.
Es wurde, schon während die Auflösungsverfügung
verlesen wurde, aus der Demonstra tion heraus mit
Leuchtspurmunition und mit Feuerwerkskörpern auf
die Polizei geschossen. Reifen wurden in Brand
gesetzt. Es bestand die Gefahr, daß die gewalttätigen
Demonstranten jetzt unmittelbar an den Zaun
herankommen würden, versuchen würden — was schon
öfter geschehen ist — , ihn zu zerstören, ein Loch
hineinzubrechen, auf das Flughafengelände zu gelangen
und dann alle möglichen Sicherheitsanlagen zu
zerstören. Deshalb gab der Einsatzleiter den Befehl,
auszurücken und die Teilnehmer zurückzudrängen.
Meine Damen und Herren, als diese Einsatzkräfte
zirka drei- bis vierhundert Meter in das angrenzende
Gelände — es handelte sich um ein Wiesengelände,
mit Büschen bewachsen — vorgedrungen waren und
sich etwa siebzig bis hundert Meter vor einem Wald
befanden, kam über Megaphon aus den Reihen der
Gewalttäter die Aufforderung, nicht weiter
vorzurükken. Gemeint war die Polizei. Unmittelbar darauf
wurde von Zeugen aus dem Wald das Kommando
Deutscher Bundestag — 11. Wahlpe riode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 2365
Ministerpräsident Dr. Wallmann (Hessen)
„Scharfschützen: Feuer" gehört. Meine Damen und
Herren, Sie müssen sich die Situa tion vorstellen. Es
war in der Nacht. Im Rücken der Polizeibeamten war
die erleuchtete Startbahn 18 West. Vor ihnen waren
Heuballen zusammengetragen worden. Sie waren in
Brand gesetzt worden. Es handelte sich um ein
Wiesengelände, begrenzt von Waldstücken. Auf der
Wiese waren Büsche, die Deckung für Gewalttäter
boten. Die Polizeibeamten waren mit weißen Helmen
ausgerüstet. Wie man im nachhinein voller Bitterkeit
und Trauer sagen muß: Sie waren wirk lich eine
hervorragende Zielscheibe für diejenigen Gewalttäter,
die dort im Walde lauerten.
Nachdem die Polizeibeamten bereits auf dem
Rückzug waren, wurde auf die Polizeibeamten geschossen,
nachdem das Kommando „Scharfschützen: Feuer" zu
hören war. Es wurde zuerst mit Leuchtspurmunition
geschossen und dann mit der Waffe. Dabei wurden
Hundertschaftsführer Polizeihauptkommissar Klaus
Eichhöfer, 44 Jahre alt, eine Ehefrau und drei Kinder
hinterlassend, und der junge 23 Jahre alte
Polizeimeister Thorsten Schwalm durch Bauchschuß tödlich
verletzt.
Insgesamt, meine Damen und Herren, sind elf
Polizeibeamte verletzt worden, davon drei durch Schüsse.
Nach diesen Ereignissen wurden umfangreiche
polizeiliche und Strafverfolgungsmaßnahmen
eingeleitet. Es wurde eine Ringalarmfahndung ausgelöst. Im
Rhein-Main-Gebiet wurden über fünfzig Personen
vorläufig festgenommen, Wohnungen durchsucht und
überprüft. Unter den Festgenommenen befand sich
eine Person, die in Frankfurt am Main wohnhaft ist
und die nach den vorliegenden Erkenntnissen der
militanten autonomen Szene zuzuordnen ist. Sie
werden selbst in den Medien gestern und heute morgen
im einzelnen erfahren haben, was bekanntgeworden
ist.
Bei der Festnahme konnten in einem versteckten
Rucksack eine Pistole vom Kaliber 9 mm mit einem
gefüllten Magazin, ein leeres Magazin, ein
durchgeladenes Abschußgerät für Leuchtmunition, drei
Handfunkgeräte und eine Strumpfmaske sichergestellt
werden.
Die bei dem Betroffenen aufgefundene Schußwaffe
wurde am 8. November 1986 anläßlich einer
gewalttätigen Ausschreitung bei der Demons tration gegen
die Nuklearfirmen in Hanau einem eingesetzten
Kriminalbeamten geraubt. Meine Damen und Herren,
Sie wissen, daß auch bei dieser gewalttätigen
Demonstration der sogenannte schwarze Block anwesend
war und sich im wahrsten Sinne des Wortes
handgreiflich beteiligt hat, daß es Vermummte waren, die
Polizeibeamte einkesselten, unter denen auch der
Kriminalbeamte war, dem dann die Waffe geraubt wurde.
Bei der Obduktion der getöteten Polizeibeamten
wurden zwei Projektile Kaliber 9 mm Parabellum,
entsprechend dem Kaliber der aufgefundenen Waffe,
sichergestellt. Alles ist ballistisch untersucht worden,
und es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, daß es
sich bei der Waffe, die der Täter oder die Täter — wir
können es immer noch nicht abschließend sagen —
benutzt haben, genau um jene Waffe handelt, die
damals in Hanau geraubt worden ist.
Die Auswertung der sichergestellten Gegenstände
und die Vernehmungen dauern zur Zeit noch an.
Weitere Maßnahmen der Polizei konzentrieren sich auf
die intensive Absuche des Tatortbereichs. Die
kriminaltechnischen Untersuchungen der sichergestellten
Gegenstände werden durch das Bundeskriminalamt
vorgenommen.
Der Generalbundesanwalt hat noch in der Nacht
vom Montag auf den Dienstag die Ermittlungen an
sich gezogen und das Hessische Landeskriminalamt
mit der Ermittlungsführung beauftragt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage
auch bei dieser Gelegenheit das, was ich schon am
Abend und in der Nacht, als jene grauenhafte Tat
begangen worden war, zum Ausdruck gebracht habe:
Wir werden mit Sorgfalt, mit Augenmaß und mit
Verantwortungsbewußtsein a lles prüfen und bewerten.
Mehr als einmal ist — sozusagen vorwurfsvoll — an
mich die Frage gerichtet worden: Warum hat sich
eigentlich die Polizei zurückgezogen, warum hat sie
nicht — wie die Fachleute es ausdrücken —
nachgesetzt, warum hat sie sich nicht darum bemüht, aus der
Gruppe der gewalttätigen Täter heraus weitere
Festnahmen zu erreichen?
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen die
Situation geschildert, und ich möchte, Herr Präsident,
auch hier vor diesem Hohen Hause, vor dem
Deutschen Bundestag, zum Ausdruck bringen: Ich stelle
mich ausdrücklich vor die Polizeiführung. Denn die
Beamten, die do rt eingesetzt worden sind, waren
angesichts der furchtbaren Gewalttätigkeiten seit
Monaten und Jahren an Leib und Leben gefährdet.
Vergessen wir bitte nicht: Nicht erst seit dem
vergangenen Montag abend, nicht erst seit geschossen worden
ist, sondern schon vorher gab es diese Gefahr für Leib
und Leben. Wer sich das Arsenal der Waffen —
angefangen mit Stahlkugeln über Molotowcocktails bis hin
zur Leuchtspurmunition — angeschaut hat, der weiß,
wovon ich rede.
Meine Damen und Herren, noch etwas muß gesagt
werden: Die Zahl der verletzten Polizeibeamten hat
auf geradezu erschütternde Weise zugenommen —
von 130 bei solchen Gelegenheiten verletzten
Polizeibeamten vor drei Jahren über 230 jetzt auf über 800
verletzte Beamte.
Dies ist der schlichte und einfache und zugleich
traurige Hintergrund, vor dem wir nun miteinander,
so denke ich, die Frage zu erörtern haben, welche
Konsequenzen wir zu ziehen haben. Welche
Konsequenzen haben die Politiker zu ziehen, wo immer sie
Verantwortung tragen, Sie, meine sehr verehrten
Damen und Herren Abgeordneten, die Abgeordneten
der Landtage und diejenigen, die sich in der
Regierungsverantwortung befinden?
Ich sage noch einmal, und auch wenn wir Zorn und
Empörung und Abscheu und Trauer empfinden —
dieses, meine sehr verehrten Damen und Herren, sage
ich für mich in aller Offenheit, in a ller Ehrlichkeit; ich
kann hier nicht akademisch distanziert über diesen
Sachverhalt bleiben; und trotzdem sage ich es: —
Wenn es doch wohl der überwältigenden Mehrheit
unserer Menschen so geht, dann dürfen uns diese
Gefühle gegenüber den Opfern und ihren
Angehörigen und auch das Entsetzen über diesen
heimtückischen, gemeinen, hinterlistigen Mord, an
Unschuldigen begangen, nicht daran hinde rn — ich sage es
noch einmal — , besonnen und überlegen jetzt zu
reagieren.
Wir werden nicht mit den Mitteln der Feinde des
Rechtsstaates die Feinde des Rechtsstaates
bekämpfen können, und wir wollen es auch nicht.
Aber ich sage, auch wenn dieses Wort kritisiert
worden ist: Wir werden mit aller Härte und
Entschlossenheit, die der Rechtsstaat nicht nur zuläßt, sondern
gebietet, diejenigen verfolgen, die hier schuldig
geworden sind, und gegen alle vorgehen, die Haß und
Gewalt üben. Wir alle sind davon betroffen.
Aber, meine Damen und Herren, wir haben auch
Antworten zu geben, wie wir in Zukunft diesen
Ausbrüchen von Gewalt und politischem Terror
begegnen können, wie wir sie verhindern können.
Damit kein Mißverständnis entsteht: Kein Mensch,
denke ich, redet hier von vorschnellen Reaktionen,
von kurzatmigem Aktionismus. Nein, in diesem
Augenblick sind, so schwer dies im einzelnen unter dem
unmittelbaren Eindruck dieser Mordtaten auch fa llen
mag — ich sage es noch einmal — , Besonnenheit und
Nachdenklichkeit gefordert, auch Augenmaß,
sorgfältige Bewertung des Sachverhalts, um dann das
sachlich Gebotene zu entscheiden und
durchzusetzen. Auch Verharmlosungen sind nicht gestattet,
sondern die ganze Wahrheit ist zu schildern und dann zu
bewerten.
Es darf nicht den leisesten Zweifel an unserer
Entschlossenheit geben, nicht einfach zur Tagesordnung
überzugehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der
Bundeskanzler hatte den Stellvertretenden
Ministerpräsidenten Dr. Gerhardt, den Innenminister Milde, den
Frankfurter Oberbürgermeister Brück und mich
eingeladen, gestern gemeinsam mit dem Bundeskabinett
die Situation zu erörtern. Wir haben das getan;
gründlich. Wir hatten Gelegenheit, die Situa tion zu
schildern und aus unserer Sicht erste Bewe rtungen
vorzunehmen. Wir sind gemeinsam mit der
Bundesregierung übereingekommen, bis Anfang Dezember eine
Entscheidung herbeizuführen. Es geht dabei um die
ganze Palette, die in Betracht kommt: von
polizeitaktischen Maßnahmen bis hin zu gegebenenfalls
Gesetzesänderungen. Ich bin dankbar dafür, Herr
Bundeskanzler, daß wir diese Gelegenheit gehabt haben. Sie
können sicher sein, daß auch wir als hessische
Landesregierung mit den Fachleuten sorgfältig und
eingehend sprechen werden. Wir werden nach diesen
Gesprächen unsere Voten abzugeben haben.
Meine Damen und Herren, der Streit über den
richtigen Weg ist immer der Ke rn einer demokratischen
Auseinandersetzung, ganz besonders in dieser
Situation. Ich sage in a ller Offenheit: Dieser S treit kann,
wenn er offen und ehrlich geführt, wenn er fair
ausgetragen wird, fruchtbar sein. Nur, ich sage noch
einmal: Er darf nicht zur Handlungsunfähigkeit führen.
Unsere Bürger, die Polizeibeamten, ihre Angehörigen
erwarten von uns mehr als Betroffenheit. Mit Recht
werden von uns Konsequenzen erwartet, die
wohlüberlegt, wohlbedacht sind und die dann
durchgesetzt werden.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Jeder muß an seiner Stelle die Verantwortung
wahrnehmen. Über die bereits vorgesehene erhöhte
Personalausstattung der hessischen Polizei hinaus werden
wir in Hessen z. B. weitere 100 Polizeibeamte
einstellen. Und wir werden in den kommenden Wochen über
alle in Frage kommenden polizeitaktischen wie
gesetzlichen Maßnahmen noch einmal gründlich und
sorgfältig beraten.
Es ist selbstverständlich, meine Damen und Herren:
Was wir tun, muß wirkungsvoll, muß rechtsstaatlich
zweifelsfrei sein. Ich sage das mit allem Nachdruck,
damit nichts falsch verstanden werden kann. Und da
wir uns, Herr Bundeskanzler, im Bundeskabinett
vorgenommen haben, daß wir miteinander und mit den
Fachleuten bis zum 2. Dezember eingehend
diskutieren wollen, und da wir Anfang Dezember —
vermutlich am 2. Dezember — zu ersten oder abschließenden
Entscheidungen kommen wollen, will ich hier heute
keine abschließenden und kategorischen
persönlichen Meinungen vortragen. Es hätte ja auch keinen
Zweck, miteinander zu reden, wenn man die Meinung
so abschließend und so kategorisch festgelegt hätte,
daß dann für den wirklichen Dialog und Diskurs
anschließend in Gesprächen im Grunde genommen
überhaupt kein Raum mehr wäre.
Aber, meine Damen und Herren, einiges will ich
hinzufügen, ich ganz persönlich, auch auf Grund
meiner persönlichen Erfahrungen, die ich früher als
Frankfurter Oberbürgermeister und auch vor dem
Hintergrund meiner richterlichen Tätigkeit gemacht
habe.
Meine Damen und Herren, ich habe gesagt: Wir
dürfen die Polizeibeamten nicht allein lassen. Wir
dürfen nicht zulassen, daß Repräsentanten dieses Staates,
der Staat selbst, die Gesellschaft bekämpft, daß sie
gedemütigt werden. Wir müssen begreifen, meine
Damen und Herren, daß nicht von der Polizei, sondern
von der Politik verantwortlich definiert werden muß,
wo die Grenzen zur Gewalttätigkeit überschritten
werden. Das erwarten die Bürger von uns. Dies ist
nicht nur unser Recht, dies ist vor allem unsere Pflicht,
der wir uns zu stellen haben.
Mich bewegt — ich sage das in a ller Offenheit —
bei der ganzen Palette der in Betracht kommenden
gesetzlichen Tatbestände und Rechtsgebiete in erster
Linie das Thema des Vermummungsverbotes. Ich
sage das in aller Offenheit.
(Zuruf von der SPD: Schon wieder!)
Ich stehe auf dem Standpunkt, daß die Vermummung
als Vergehenstatbestand in unserem Strafgesetzbuch
festgeschrieben werden muß.
Meine Damen und Herren, es ist nach diesen
furchtbaren Ereignissen am Frankfu rter Flughafen gesagt
worden, daß ein Vermummungsverbot, wenn es denn
schon ein Vergehen gewesen wäre, in diesem
konkreten Fall am 2. November den Mord an den beiden
Polizeibeamten nicht verhindert hätte. Es ist weiter
gesagt worden, daß alle Handlungen, die von
Kriminellen an diesem Abend begangen worden sind, mit
hohen Strafen bedroht sind und daß sich Mörder
durch ein sogenanntes strafbewehrtes
Vermummungsverbot von ihrem brutalen Tun nicht hätten
abbringen lassen.
Meine Damen und Herren, das will ich alles gar
nicht bestreiten. Wer wäre denn imstande, eine so
gesicherte Aussage zu machen? Wer würde es wagen?
Darüber will ich überhaupt nicht streiten. Aber, meine
sehr verehrten Damen und Herren, wir haben ein
Strafgesetzbuch. Und in diesem Strafgesetzbuch sind
Strafdrohungen bis hin zu höchsten Strafen
ausgeschrieben, bei Kapitalverbrechen lebenslang. — Ich
bitte Sie nur, einen einzigen Augenblick mit mir
darüber nachzudenken. Gleichwohl, obwohl dieses
Strafgesetzbuch und andere Strafvorschriften vorhanden
sind, gibt es Straftaten, werden Kapitalverbrechen
verübt. Will irgendeiner meinen, einen
Straftatbestand dürfe man nur dann formulieren, wenn man
sicher sei, daß das, was damit verhindert werden soll,
in Zukunft nicht mehr eintrete? Nein, meine Damen
und Herren, Straftatbestände haben längst nicht mehr
allein den Sinn und das Ziel der Sühne. Es ist nicht
mehr so, wie Hegel es formuliert hat, daß es um die
Negation der Negation des Rechtes gehe, sondern es
geht vor allem darum, abzuschrecken, um die
Generalprävention. Meine Damen und Herren, niemand
von uns kann belegen, wie viele mögliche Straftaten
nicht geschehen sind, weil es Strafandrohungen gibt.
Nur, meine Damen und Herren, daß es diese Wirkung
gibt, wird doch niemand ernsthaft bestreiten wollen.
Es ist so. Je höherwertig das Rechtsgut, desto höher
die Strafandrohung. Das ius puniendi, das Recht des
Staates zu strafen, rechtfertigt sich ausschließlich von
dorther.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
verzeihen Sie, wenn ich das sage — auch denen, die anderer
Meinung sind — : Wer jene Argumentationskette, die
ich soeben kurz skizziert habe, aufbaut, trifft nach
meiner Meinung nicht den Kern des Problems. Auch
diejenigen, die sagen: Wir haben doch — jedenfalls
im Anfangsstadium — ein Verbot oder — korrekter
gesagt — eine Strafbewehrung, nämlich eine
Ordnungswidrigkeit, und erst dann — nach Aufforderung
und dergleichen — schlägt das Ganze um in die
Qualität eines Vergehens, fordere ich auf: Meine sehr
verehrten Damen und meine Herren Kollegen, überlegen
Sie bitte einen Augenblick mit mir, wie oft wir
miteinander über die Frage der Verhältnismäßigkeit der
Mittel gesprochen haben. Was aber haben wir gerade
nach Wackersdorf erlebt? Glaubt wirklich irgend
jemand unter uns ernsthaft, wegen einer solchen
Ordnungswidrigkeit — wenn es sich weiterhin um eine
Ordnungswidrigkeit handelt, die mit bis zu 1 000 DM
Geldbuße geahndet wird — könnte eine Festnahme
gerechtfertigt werden? Ich sage nein. Es wird vor
keinem Gericht Bestand haben. Die Richter werden uns
vielmehr sagen: Ihr Politiker, schafft dann bitte
eindeutige gesetzliche Vorschriften. Ich bitte Sie
herzlich, mit mir darüber nachzudenken.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Eine letzte Bemerkung. Ich sage sehr, sehr
selbstkritisch — nicht nur an andere, sondern an uns, an
jeden einzelnen von uns gerichtet — : Meine Damen
und Herren, unser politisches Versagen liegt nach
meiner Überzeugung darin, daß wir es in den
vergangenen Jahren zugelassen haben, daß sich in unserer
Gesellschaft ganz allmählich, immer mehr ein
rechtsfreier Raum gebildet hat, in dem Maskierte mit
Randale angefangen haben, und jetzt sind wir beim Mord
angelangt. Berlin, Schwandorf, Frankfu rter
Flughafen, Hamburg sind nur einige Namen für Meilensteine
auf diesem Weg. Meine Damen und Herren, wer
demonstriert, soll sein Gesicht zeigen,
(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeord
-
neten der FDP sowie der Abg. Frau Renger
[SPD])
denn das ist Sinn und Inhalt friedlicher
Demonstrationen, sich auch zu bekennen. Weil dies so ist, können
wir es nicht den Polizeibeamten überlassen zu
entscheiden, ob die Maskierung Vorbereitung zu
strafbarem Tun oder nur Mummenschanz ist. Der
stellvertretende Ministerpräsident der hessischen
Landesregierung, mein Kollege Dr. Gerhardt, hat zu Recht gesagt:
Hier geht es nicht um ideologische Festlegungen nach
dieser oder jener Seite. Er hat zu Recht ausgeführt: Es
geht nicht darum, jetzt mit Gewalt sozusagen die
ganze Rechtsmaterie in Aufruhr zu bringen und
Totalveränderungen vorzunehmen. Meine Damen und
Herren, es geht darum, der Polizei die Möglichkeit zu
geben, wirkungsvoll gegen Gewalttäter vorzugehen.
Es geht auch darum — darauf haben Sie, Herr
Bundesinnenminister, gestern hingewiesen — , das
allgemeine Rechtsbewußtsein herzustellen, daß derjenige,
der sich vermummt, das grundgesetzlich geschützte
Rechte auf f riedliche Demonstration, das wir schützen
wollen — meine Damen und Herren, machen wir
nicht noch falsche Gräben auf; wir alle wollen es
schützen, damit dieses Grundrecht nicht in Gefahr
gerät — , nicht für sich beanspruchen kann.
Meine Damen und Herren, ich sehe — ich sagte es
zu Beginn — in dieser tragischen, furchtbaren,
traurigen Situation auch eine Chance für uns, innezuhalten,
nachzudenken, richtig zu bewe rten, das Gebotene zu
entscheiden und durchzusetzen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Präsident Dr. Jenninger: Das Wort hat der Herr
Abgeordnete Dr. Vogel.
Dr. Vogel (SPD): Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Die Schüsse, die am Montag
abend am Rande des Frankfu rter Flughafens die
Polizeibeamten Klaus Eichhöfer und Thorsten Schwalm
töteten und zehn weitere Beamte niederstreckten,
haben bundesweit Erschütterung, Empörung und
Mitgefühl ausgelöst, Erschütterung über den Tod zweier
Menschen, von denen der eine in der Mitte, der
andere erst am Anfang seines Lebens stand; Empörung
über die brutale Gewalt, mit der hier Menschenleben
ausgelöscht worden sind, und Mitgefühl mit den
Familien, den Freunden und den Kollegen der Opfer.
Zusammen mit dem ganzen Haus gebe ich für die
deutschen Sozialdemokratinnen und
Sozialdemokraten und für meine Fraktion unserer Bestürzung über
dieses Geschehen und unserer tiefempfundenen
Anteilnahme für die Angehörigen, aber auch für die
Kameraden der Polizeibeamten Ausdruck. Ich schließe
in dieses Gedenken alle ein, die in letzter Zeit im
Dienste unseres Gemeinwesens ihr Leben verloren
haben. So auch die beiden Beamten, die vor kurzem in
Hannover einem Mordanschlag zum Opfer gefallen
sind.
Aber dabei kann es nicht sein Bewenden haben.
Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger wollen wissen,
wie wir das Geschehen bewe rten und welche
Folgerungen wir daraus ziehen.
Zunächst zur Bewertung: Noch sind die
Einzelheiten dessen — Herr Kollege Wallmann hat das gerade
mit Recht unterstrichen — , was da am Montag abend
am Rande des Frankfu rter Flughafens geschehen ist,
nicht aufgeklärt, noch wissen wir nicht, ob ein oder
mehrere Täter die tödlichen Schüsse abgefeuert
haben. Ich vermag aber denen nicht zuzustimmen, die
bei dem gegenwärtigen Kenntnisstand in den
Vordergrund stellen, bei dem Täter oder den Tätern handele
es sich um Demonstranten, und das Geschehen sei auf
die exzessive und zunehmend unf riedliche
Inanspruchnahme des Demons trationsrechts
zurückzuführen. Aus meiner Sicht handelt es sich bei den
Tätern um Personen, die dringend des zweifachen
Mordes und einer Mehrzahl von Mordversuchen
verdächtig sind, also um schwerkriminelle Straftäter, die mit
einem verabscheuungswürdigen Maß an
verbrecherischer Energie zu Werke gegangen sind. Das ist nach
meiner Beurteilung der Kern der Sache. Das ist auch
für die Folgerungen wichtig.
Unsere erste Folgerung ist: Es muß alles geschehen,
damit die oder der Täter ermittelt, vor Gericht gestellt
und verurteilt werden. Nur auf diese Weise kann dem
verletzten Rechtsgefühl Genugtuung verschafft und
die Fähigkeit des Staates, die ihm anvertrauten
Rechtsgüter zu schützen, unter Beweis gestellt
werden. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in
den Staat lebt gerade auch vom Vertrauen in diese
Fähigkeit, übrigens auch das Vertrauen der
Polizeibeamten in den Staat. Auch dies ist ein wichtiger Punkt:
Polizeibeamte sind Menschen, keine Maschinen.
(Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Unruh
[GRÜNE])
Die zweite Folgerung ist die Frage danach, was
geschehen kann, um der zunehmenden Militanz eines
zahlenmäßig kleinen, aber sehr beweglichen
Personenkreises wirksam zu begegnen. Dieser militante
Personenkreis gefährdet schutzwürdige Rechtsgüter,
insbesondere Leben und Gesundheit von Menschen,
und stellt das Machtmonopol des Staates und damit
eine der zentralen Errungenschaften der Rechtskultur
in Frage.
Dieser Personenkreis greift aber auch in die
Demonstrationsfreiheit der f riedlichen Demonstranten ein,
weil die Botschaft der f riedlichen Demonstranten in
Fällen solcher Art regelmäßig von den Berichten über
die Gewalttätigkeiten übertönt und beiseite gedrängt,
ja das Anliegen der f riedlichen Demonstranten in
Mißkredit gebracht wird.
(Beifall bei der SPD)
Auch hier muß die Anwendung und Durchsetzung
der geltenden Gesetze im Vordergrund stehen. Dazu
bedürfen die Sicherheitsorgane und vor allem die
Polizei der notwendigen personellen und materiellen
Mittel. Sie bedürfen aber auch des Vertrauens und des
Rückhalts bei allen gesellschaftlichen Kräften. Die
Polizei ist nach unserem Staatsverständnis die Hüterin
der Bürgerfreiheiten und nicht ihre Gegnerin.
(Beifall bei der SPD)
Das schließt nach unserer Verfassungsordnung die
sorgfältige Kontrolle der Sicherheitsorgane und auch
kritische Fragen keineswegs aus, sondern es schließt
sie ein, ja es setzt sie voraus. Aber — und das geht uns
alle an — , die Politik darf die Polizei nicht alleinlassen.
Erst recht darf die Politik der Polizei nicht die
Bewältigung von Problemen aufbürden, zu deren Lösung sie
sich selbst als nicht fähig oder als unwillig erwiesen
hat.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU und der FDP)
Gerade in diesem Punkt haben wir alle Fragen auch
an uns selbst zu richten. Fragen gehen aber auch an
diejenigen, die zu Demonstra tionen aufrufen und die
die Verantwortung für ihren Verlauf tragen. Auch sie
müssen sich, so wie das in einem Rechtsstaat für die
Polizei selbstverständlich ist, der Kritik stellen. Sie
müssen alles tun und wohl noch mehr als bisher, um
die Mitglieder militanter Gruppen zu isolieren, um
ihnen die Möglichkeit zu erschweren, sich zwischen
friedlichen Demonstranten zu verbergen.
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei in
Hessen, Hansgeorg Koppmann, hat recht, als er
vorgestern bei einer Trauerkundgebung in Fr ankfurt vor
der Paulskirche die Frage gestellt hat:
Was ist das für ein geistig-politisches Klima in
dieser Bundesrepublik, die sich an das Werfen
von Molotowcocktails und das Schießen von
Stahlkugeln gegen Polizeibeamte längst
gewöhnt hat?
(Zuruf von der CDU/CSU: Ja, ja!)
— Meine Damen und Herren, mit aller Ruhe möchte
ich die Frage aufwerfen, ob Selbstgerechtigkeit in
diesem Moment die Haltung ist, mit der wir die Probleme
bewältigen können. Ich frage nur.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Die Antwort auf die Frage, die Herr Koppmann
gestellt hat, kann nur lauten, daß denen, die Gewalt
anwenden, jede Solidarität verweigert wird, daß es
ihnen gegenüber, daß es vor allem gegenüber
organisierter Militanz keine Toleranz geben kann.
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten
der GRÜNEN)
Diese Absage an die Gewalt gehört zum
Grundkonsens unseres Gemeinwesens. Diese Absage ist für die,
die die Strukturen verändern wollen, die eine
menschlichere Gesellschaft anstreben, ebenso
unverzichtbar wie für die, die Änderungen dieser Strukturen
ablehnen. Es ist nicht wahr, daß der Zweck die Mittel
heiligt. Der Zweck schließt vielmehr bestimmte Mittel
ein für allemal aus. Die menschliche Gesellschaft
kann nicht mit unmenschlichen Mitteln herbeigeführt
oder verteidigt werden.
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten
der GRÜNEN)
Die Brüder von Braunmahl haben diese Wahrheit in
ihrem Brief an die Mörder ihres Bruders in
eindrucksvoller Weise so formuliert:
Ihr setzt die mörderische Tradition derer fort, die
sich für Auserwählte der Wahrheit halten, in
deren Namen sie die schlimmsten Verbrechen
begehen. Ihr seid auf dem schlechtesten Weg. [...]
Einer menschenwürdigen Welt werdet Ihr uns mit
Euren Morden kein Stück näherbringen.
Meine Damen und Herren, diese Mahnung hat aber
auch eine Kehrseite, nämlich die, daß gewaltfreie
Bewegungen und Initiativen nicht deswegen unter
Verdacht gestellt, einzelne nicht deswegen von neuem
des Sympathisantentums geziehen werden dürfen,
weil ihre Absichten unbequem erscheinen oder ihre
Zielsetzungen bestimmte Interessen gefährden.
(Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Unruh
[GRÜNE])
Ansätze dazu, denen wir wehren sollten, gibt es,
beispielsweise den bedauerlichen Ansatz, daß in diesen
Tagen diejenigen für Gewalt, ja für Morde
mitverantwortlich gemacht werden, die für den Dialog mit
ehemaligen Terroristen eingetreten sind und weiterhin
eintreten.
Es bleibt die Frage, die ja auch von Herrn Kollegen
Wallmann aufgeworfen worden ist, nach
Gesetzesänderungen. Wir haben zu keinem Zeitpunkt die
Prüfung von Vorschlägen abgelehnt, die unter Wahrung
der inneren Liberalität die Sicherheit erhöhen und
Gefahren mindern würden.
(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Das ist
aber nicht wahr!)
Wir haben in der Vergangenheit selbst solche
Vorschläge verwirklicht. Als Bundesminister der Justiz in
einer kritischen Zeit weiß ich, wovon die Rede ist. Wir
haben aber auch alle Vorschläge abgelehnt, die nach
unserer Auffassung diesen Kriterien widersprachen.
Das werden wir auch in Zukunft tun.
(Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Unruh
[GRÜNE])
Wir müssen uns davor hüten, im Zorn zu handeln.
Die Starke des Staates zeigt sich in seiner
Besonnenheit, in seiner Fähigkeit, auch in kritischen
Situationen abzuwägen. Ein Staat, der sich hinreißen oder gar
provozieren läßt, offenbart Schwäche und nicht
Stärke.
(Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Unruh
[GRÜNE])
Wir müssen uns aber auch davor hüten,
Scheindiskussionen zu führen, die von den eigentlichen
Problemen ablenken und den Eindruck erwecken, die
Gefahren seien überwunden, wenn man nur dieses
oder jenes Gesetz ändere. Es ist doch nicht zutreffend,
daß die Frankfurter Morde hätten verhindert werden
können, wenn an Stelle der geltenden Vorschrift,
derzufolge die Vermummung nach
Zweckmäßigkeitserwägungen im Einzelfall verboten werden kann, eine
generelle Strafvorschrift gegen Vermummung
gegolten hätte. Wer bei Dunkelheit in unübersichtlichem
Gelände mit Mordabsicht auf Menschen schießt und
dabei die Androhung lebenslanger Freiheitsstrafe
nicht scheut, der läßt sich davon auch durch eine
zusätzliche Strafdrohung dieser Art nicht abbringen.
(Zustimmung bei der SPD)
Lassen Sie mich mit Deutlichkeit sagen: Wir lehnen
es ab, das Ja oder Nein zu einer solchen Strafvorschrift
als Maßstab für eine Gesinnungsprüfung hinsichtlich
der Haltung zur Gewaltfreiheit oder zur
Schutzfähigkeit des Staates anzuerkennen.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr.
Hirsch [FDP] und der Abg. Frau Unruh
[GRÜNE])
Ein amerikanischer Senator hat kürzlich in einer
kritischen Situation seine Landsleute mit den Worten
gemahnt: Erkennen Sie, daß ein Amerikaner in einer
wichtigen politischen Frage — es ging um die Haltung
zum Konflikt in Nicaragua — anderer Meinung sein
kann als Sie und dennoch sein Land ebenso lieben
kann wie Sie. — Das läßt sich auch — ich hoffe, es
gelingt — auf unsere Diskussion übertragen. Darum
sage ich Ihnen: Erkennen Sie, daß man über das
Vermummungsverbot und über die Notwendigkeit dieser
oder jener Gesetzesänderung anderer Meinung sein
kann als Sie und dennoch für die Gewaltfreiheit, die
Geltung des Rechts und die Schutzfähigkeit des
Staates nicht weniger einsteht als andere.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr.
Hirsch [FDP] und der Abg. Frau Unruh
[GRÜNE])
Wir Sozialdemokraten haben in unserer Geschichte
für diese Güter, von denen ich sprach —
Gewaltfreiheit, Geltung des Rechts und Schutzfähigkeit des
Staates — , immer wieder schwere Opfer gebracht. Wir
werden uns in ihrer Bewahrung und Verteidigung von
niemandem übertreffen lassen.
(Beifall bei der SPD)
Präsident Dr. Jenninger: Das Wort hat der
Abgeordnete Mischnick.
Mischnick (FDP): Herr Präsident! Meine verehrten
Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion hat mit
Trauer und Empörung von den Polizistenmorden an
der Frankfurter Startbahn nicht nur Kenntnis
genommen. Ihr Mitgefühl gilt den Angehörigen, unsere
Wünsche gelten den Verletzten, und unser Dank gilt
der Polizei, dem Bundesgrenzschutz und allen
Wachmannschaften, die in den vergangenen Jahren in
ähnlicher Situation unter Einsatz ihres Lebens mitgewirkt
haben, unseren demokratischen Rechtsstaat zu
verteidigen.
Diese Polizistenmorde in Frankfurt/Main sind nicht
in Demonstrationen, in den Gebrauch des
Demonstrationsrechtes einzuordnen. Selbst die, die glaubten, zu
einer Demonstra tion zu gehen, haben einen
Mißbrauch des Demonstrationsrechtes vorgenommen. Es
gab keine genehmigte Demonstration. Alle
Teilnehmer an dieser angeblichen Demonstra tion haben sich
— in welch unterschiedlichem Maße auch immer —
nach meiner Überzeugung strafbar gemacht.
Meine Damen und Herren, diese Demonstranten
waren teilweise vermummt, und sie waren in meinen
Augen keine Demonstranten, sondern reisende
chaotische Gewalttäter, die die Demonstrationen
mißbrauchen und die im Schutz von Demonstranten, die noch
immer nicht erkannt haben, daß sie ihr eigenes Recht
in Frage stellen, ihre Gewalttaten begehen.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP)
Dies ganz klar zu sehen und zu unterscheiden scheint
mir gerade in dieser Situa tion besonders notwendig
zu sein.
Ich danke Ihnen, Herr Ministerpräsident Wallmann,
daß Sie in dieser Sachlichkeit und Nüchternheit, wenn
auch in Einzelfragen unterschiedlich, Bewertungen
und Entscheidungen, die zu fällen sind, hier dargelegt
haben; denn nichts wäre schlimmer, als in dieser
Situation die verständlichen Emotionen, die bei den
Bürgern draußen vorhanden sind, nun zum Maßstab,
zur Richtschnur der eigenen Debatte und Be trachtung
zu machen. Ich füge hinzu, weil wir viele Anrufe
gerade im Frankfurter Raum bekommen: Wir Freien
Demokraten haben nicht vergessen, daß unser Freund
Heinz Karry in Frankfurt ermordet worden ist. Wir
werden diesen Mord nicht als ad acta gelegt
betrachten, sondern wir erwarten, daß auch in diesem
Zusammenhang erneut geprüft wird, ob nicht eine
Aufklärung dieses Mordes möglich ist.
Diese Gewalttäter, die von manchen noch politisch
eingestuft werden, haben keine politische Botschaft.
Alle die, die glauben, mit ihnen direkt oder indirekt
gemeinsame Sache machen zu müssen, müssen
endlich einsehen, daß sie Mitverantwortung für das
tragen, was durch diese Gewalttäter geschieht.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Es genügt nicht, wenn die Bürgerinitiative Flughafen
zunächst einmal gesagt hat, daß man hier die
Verantwortung mit übernimmt. Es muß endlich nicht nur
eine Distanzierung von der Gewalt, sondern auch die
Mitarbeit bei der Entlarvung der Gewalttäter folgen.
Nur dann ist diese Distanzierung glaubwürdig.
(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD
und der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])
Ich wäre allerdings froh gewesen, wenn schon
damals in den Zeiten, als die
Flughafenauseinandersetzungen einem ersten Höhepunkt zustrebten, als Herr
Schubart, wie ich es damals formuliert habe,
Volksverhetzung trieb, alle die Medien, die uns heute
mahnen, den Anfängen zu wehren, diesen Mahnungen
gefolgt wären
(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!)
und nicht verharmlost hätten, wenn schon damals
nicht die Unterscheidung zwischen Gewalt gegen
Sachen und Menschen vorgenommen worden wäre,
sondern von Anfang an klargemacht worden wäre:
Wer Gewalt gegen Sachen anwendet, scheut sich
nicht, Gewalt auch gegen Menschen anzuwenden.
Dagegen müssen wir uns gemeinsam wehren.
(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD
und der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, auch
gegenüber der Öffentlichkeit möchte ich ganz
eindeutig feststellen, daß im Gegensatz zu landläufiger
Meinung Vermummung und Uniformierung verboten
sind. Der Streit geht nicht um das Verbot, der Streit
geht um die Frage, ob die Strafbewehrung —
Ordnungswidrigkeit, Vergehen — ausreicht oder nicht
ausreicht. Warum sage ich dies so pointiert? Aus
einem ganz einfachen Grund: Immer wieder muß ich in
Diskussionen feststellen, daß nicht nur die Bürger,
sondern auch viele Politiker, ja viele Polizeibeamte
nicht wissen, daß Vermummung verboten ist. Daß das
alles nicht sehr einfach ist, bestreite ich nicht. Wer
ständig sagt: „Ihr erlaubt die Vermummung", stellt
den Tatbestand falsch dar, bringt damit diejenigen,
die als Mitläufer in Betracht kommen, in die Situation,
daß sie glauben müßten, Vermummung sei nicht
verboten. Das, was wir wollen, Mitläufer auszuschalten,
wird eher durch eine falsche Darstellung gefördert.
Deshalb meine herzliche Bitte, daß wir uns darauf
verständigen, wenn wir über die Frage der
Vermummung diskutieren, nicht den falschen Eindruck zu
erwecken, sie sei nicht verboten, sondern daß wir uns
auf die Frage konzentrieren, ob das, was wir heute an
Strafbewehrung haben, ausreicht oder nicht
ausreicht, ob es zu neuen Konsequenzen führen muß oder
nicht.
In diesem Zusammenhang ist doch unbestreitbar,
daß bis vor kurzem, vielleicht auch noch bis heute
— ich wage dies nicht zu entscheiden — , bei
denjenigen, die von uns den Auftrag haben, diese Gesetze
durchzusetzen, nämlich in erster Linie bei der Polizei,
unterschiedliche Meinungen, wenn ich es vorsichtig
ausdrücke, darüber bestehen, ob eine
Gesetzesänderung vorgenommen werden soll oder nicht. In den
Anhörungen, die wir durchgeführt haben, war die
überwiegende Mehrheit derjenigen Polizeibeamten,
die an Ort und Stelle im Einsatz waren, die in der
Einsatzleitung waren oder die in der Polizeiführung
waren, gegen eine Gesetzesänderung. Wenn sich auf
Grund der neuesten Ereignisse hier eine veränderte
Einstellung abzeichnet, muß darüber in aller
Nüchternheit und Offenheit geredet werden. Wir Freien
Demokraten haben uns den Argumenten der Polizei
nie verschlossen, im Gegenteil, wir sind bisher den
Argumenten der Mehrheit der Polizei gefolgt. Nun
mag mancher sagen, diese Argumente der Mehrheit
seien falsch. Darüber muß man diskutieren. Man muß
feststellen, ob sich hier die Notwendigkeit einer
Veränderung ergibt.
Wir müssen uns aber auch einen weiteren
Gesichtspunkt vor Augen führen. Wir haben 1985 die Gesetze
verschärft. Das Verbot der Vermummung — ich sagte
das — ist seit 1985 im Versammlungsgesetz enthalten.
Wir müssen uns fragen: Wie waren die Erfahrungen
damit? Aus welchen Gründen ist die Anwendung der
verschärften Gesetzesbestimmungen bisher nicht in
der Weise geschehen, wie wir das erwartet haben?
Wir müssen fragen: Warum gibt es so wenige
Festnahmen und noch weniger Verurteilungen? Wo sind die
Probleme der Beweissicherung, die dazu führen, daß
heute viele Polizeibeamte mit Recht sagen: „Wir
nehmen vorläufig fest und müssen dann feststellen, die
Festgenommenen werden in Kürze wieder laufenge
-
lassen und tauchen bei der nächsten Demonstra tion
wieder auf"? Diese Frage mit zu prüfen ist unsere
Aufgabe. Dann ist festzustellen: Sind gesetzliche
Maßnahmen notwendig?
(Zurufe von der CDU/CSU)
Wir müssen auch feststellen, ob im Bereich der Justiz
die Möglichkeit der Anwendung der Gesetze nicht
ausreichend ist? Deshalb müssen wir nicht nur mit der
Polizei, sondern auch mit Staatsanwälten und
Richtern erneut darüber sprechen. Es ist unbestreitbar, daß
es unsere Aufgabe sein wird, zu prüfen, ob und
inwieweit bei länderübergreifender Zusammenarbeit
heute noch Mängel vorhanden sind. Wir haben es, wie
wir immer wieder feststellen, mit reisenden
chaotischen Gewalttätern zu tun, die einmal in diesem,
einmal in jenem Land ihre Untaten vollbringen. Ist es hier
nicht notwendig, stärker das gemeinsame Handeln in
den Vordergrund zu stellen? Manchmal scheint es
— vielleicht ist das ein falscher Eindruck — , daß
Zuständigkeiten eine größere Rolle spielen als der
Versuch, quer durch die Bundesrepublik Deutschland alle
Erfahrungswerte richtig zu nutzen.
Wir sind der Meinung, daß Teile des
Bundesgrenzschutzes, der von uns bewußt zur Polizei umgewidmet
worden ist, stärker für solche Fälle bereitgestellt und
speziell dafür ausgebildet werden müssen.
Ich füge ein weiteres hinzu, wohlwissend, daß mir
das manchen Vorwurf aus dem föderalistischen
Bereich einbringen wird. Wenn wir solche
Spezialeinheiten des Bundesgrenzschutzes und entsprechend
ausgebildete Beamte haben, sollte es da nicht
vielleicht auch möglich sein, diesen Beamten die
Gesamtleitung an Ort und Stelle zu übertragen und die L an
-despolizei zu unterstellen, damit aus deren
Erfahrungen geschöpft werden kann, statt kleinlich an
Zuständigkeiten zu hängen? Das ist eine Fülle von Punkten,
über die wir miteinander sprechen müssen. M an muß
aber auch darüber sprechen, was die Ursachen der
Gewalt sind.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, daß nun recht
bald die Kommission, die wir dafür gefordert haben,
ihre Arbeit aufnimmt. Ich weiß, daß damit die
Einzelprobleme, die wir hier jetzt zu behandeln haben, nicht
gelöst sind. Aber sind wir als eine freiheitlich-
demokratische Gesellschaft nicht auch verpflichtet, nicht
nur die Bekämpfung der Gewalt ins Auge zu fassen,
sondern auch nach den Ursachen zu suchen und nach
Möglichkeiten, diese Ursachen zu bekämpfen. Daß es
immer wieder gewalttätige Menschen, ganz gleich in
welcher Gesellschaftsordnung, gibt, wird sich, das
wissen wir, nicht verhindern lassen. Aber da, wo wir
eine Chance haben, Ursachen dafür, daß es Mitläufer
und Mittäter gibt, aufzuspüren und zu besei tigen,
sollten wir diese gemeinsam wahrnehmen.
Erst wenn wir diese aufgeworfenen Fragen geklärt
haben, stellt sich doch die Frage: Sind daraus
gesetzgeberische Konsequenzen wirklich notwendig oder
nicht notwendig? Nun weiß ich, daß viele sagen
werden: Aber diese und jene Punkte haben wir ja immer
wieder diskutiert, und da hat es schon vorher
Meinungen gegeben, es sei doch besser, diesen Weg zu
gehen. Dagegen standen Erfahrungswerte aus den
praktischen Auseinandersetzungen der Polizei mit diesen
angeblichen Demonstranten. Deshalb ist es
notwendig — das zeichnet doch den freiheitlich-
demokratischen Rechtsstaat aus — , die eigenen
Entscheidungen ständig zu überprüfen und, wenn neue
Erkenntnisse vorliegen, diese zu einem Ergebnis zu führen.
Morgen wird die Innenministerkonferenz
stattfinden. Meine Damen und Herren, ich kann nur hoffen,
daß das, was man aus der Innenministerkonferenz
hört, bald der Vergangenheit angehört, damit nämlich
die Gemeinsamkeit, die früher einmal bei der
Bekämpfung von Terrorismus und solchen Gewalttaten
vorhanden war und die leider in letzter Zeit
offensichtlich verlorengegangen ist, jetzt endlich wieder
einkehrt. Alle Innenminister von Bund und Ländern,
ganz gleich, welcher parteipolitischer Färbung sie
angehören, müssen sich darüber im klaren sein, daß dies
nicht eine Frage der ideologischen
Auseinandersetzung, sondern eine Maßnahme zur Erhaltung unseres
Rechtsstaates ist, daß das unser gemeinsames
demokratisches Anliegen ist und daß da nicht kleinliche
politische Gesichtspunkte in den Vordergrund gestellt
werden dürfen, sondern daß es darum geht,
gemeinsam zu handeln, um diesen Rechtsstaat vor denen, die
ihn kaputtmachen wollen, zu schützen.
(Beifall bei allen Fraktionen)
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum
Abschluß noch einmal sagen: Jeder, der das Recht der
freien Demonstration in Anspruch nimmt, hat mit
diesem Rechtsanspruch auch eine Pflicht, nämlich die
Pflicht, sich zu der Demonstra tion für jedermann
sichtbar und offen zu bekennen und sich nicht vermummt
darzustellen,
(Dr. Dregger [CDU/CSU]: Das Gesicht zu
zeigen!)
sich nicht zu uniformieren, sondern sichtbar seine
politische Meinung zu vertreten, und gegen den, der das
nicht tut, selber vorzugehen, nicht im Sinne der
Gewalt, sondern um deutlich zu machen, daß keine
Identifikation derjenigen, die das Demonstra tionsrecht in
Anspruch nehmen, mit denjenigen erfolgt, die Gewalt
auf ihre Fahne geschrieben haben und nicht Freiheit
und Recht.
(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und bei
Abgeordneten der SPD)
Präsident Dr. Jenninger: Das Wort hat die Frau
Abgeordnete Schoppe.
Frau Schoppe (GRÜNE): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Am Bauzaun wurden zwei
Menschen ermordet. Es ist mir immer schwierig, von
„Mord" zu reden, noch bevor die Täter der
Vorsätzlichkeit und der Heimtücke überführt worden sind;
(Pfui-Rufe bei der CDU/CSU — Weitere Zu
-
rufe von der CDU/CSU: Aber! Aber!)
aber auf der Ebene meiner Empfindungen dieses
ungeheuerlichen Vorganges, auf der Ebene der Trauer
mit den Opfern und auch auf der Ebene, daß hier,
egal, von wem die Schüsse abgegeben worden sind,
Verrat an einer gewaltfreien Politik beg angen wurde,
wähle ich diese Kennzeichnung. — Wir trauern mit
den Angehörigen.
Ich hätte nie geglaubt, daß aus einer Demonstration
heraus — und so sieht es ja jetzt aus — geschossen
würde. Der Griff zur Pistole ist das verletzte Tabu. Wir
haben zwei Tote zu beklagen, und wieder ist ein Stück
Menschlichkeit verlorengegangen.
Herr Wallmann, wenn Sie sagen, es habe sich
angekündigt, denn es seien schon Molotowcocktails und
Stahlkugeln vorher mitgebracht worden, sage ich
Ihnen: Das ist richtig. Und ich sage Ihnen: Das ist
schlimm. Aber ich sage Ihnen als diejenige, die oft zu
Demonstrationen gegangen ist: Es ist auch schlimm,
wenn CS-Gas eingesetzt wird, und es ist auch
schlimm, wenn über Gummigeschosse diskutiert
wird.
(Dr. Waigel [CDU/CSU]: Wie sollen sich die
Leute sonst wehren? — Unruhe bei der CDU/
CSU)
Wir haben uns oft gegenübergestanden,
Demonstranten auf der einen Seite und Polizisten auf der
anderen. So wird es wohl auch noch lange bleiben.
Aber ich sage hier ausdrücklich: Die Parteinahme für
die Opfer ist für uns unteilbar.
(Zuruf von der CDU/CSU: Das merkt m an !)
Für uns alle muß der Montag eine Scheidelinie sein.
Die Tat vom Montag muß Konsequenzen haben, die
über die Sache hinausgehen. Wir alle haben
Verpflichtungen, darüber nachzudenken, was zu tun ist,
damit die politische Auseinandersetzung in diesem
Land nach den Prinzipien von Gewaltfreiheit
verläuft.
(Beifall bei den GRÜNEN — Dr. Waigel
[CDU/CSU]: Weiß das auch die Frau Dit
-
furth?)
— Herr Kollege, Frau Ditfurth macht manchmal
Äußerungen, die ich nicht teile und gegen die ich mit
aller Kraft auch meine Posi tion setze;
(Zuruf von der CDU/CSU: Die gehört zu dem
Kreis! — Dr. Waigel [CDU/CSU]: Aber die
gehört Ihrer Partei an!)
aber, Herr Kollege, ich sage Ihnen: Frau Ditfurth hat
noch nie zum Terrorismus aufgerufen.
(Beifall bei den GRÜNEN — Dr. Waigel
[CDU/CSU]: Das wäre ja noch schöner! —
Weitere Zurufe von der CDU/CSU)
— Dann halten Sie sich auch zurück. Hier einfach die
Menschen in eine Schublade zu stecken und danach
zu bewerten, was hier vorgegangen ist, das ist der
einfache Weg.
(Dr. Waigel [CDU/CSU]: Ich stelle Ihnen
eine Frage! Ich stecke sie nicht in eine
Schublade!)
Das enthebt Sie z. B. davon, sich wirk lich zu
überlegen, wo denn die Ursachen des Terrorismus liegen.
(Beifall bei den GRÜNEN — Dr. Waigel
[CDU/CSU]: Das wissen wir schon! In den
Äußerungen der Frau Ditfurth!)
Die Millionen Menschen, die in den letzten Jahren
und die Tausende, die in den letzten Tagen auf der
Straße gewesen sind, die ein Bekenntnis zu einer
politischen Idee offen gezeigt haben, sind Ausdruck der
Entwicklung in diesem Land zu einer politischen
Kultur in Richtung eines offenen Republikanismus. Wir
wenden uns gegen jeden Versuch der Demontage an
dieser Entwicklung, egal, ob er von einem
autoritätsbesessenen Innenminister oder von militanten
Gewalttätern kommt.
(Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Unglaublicher
Vergleich! — Pfeffermann [CDU/CSU]: Eine
Unverfrorenheit, dieser Beitrag! — Dr. Wai
gel [CDU/CSU]: Das sind Unverfrorenhei
ten! Nicht zu fassen!)
Jetzt muß mutiges Handeln von allen Seiten gefordert
werden.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Dazu gehört die klare Absage an mi litante Gewalt,
die Kühnheit, Fehler einzusehen und umzukehren.
Und dazu gehört auch die entschlossene
Besonnenheit.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Herr Wallmann und Herr Mischnick, ich sage
Ihnen: Ein Vermummungsverbot hätte diese Tat nicht
verhindert.
(Zuruf von der CDU/CSU: Das kennen
wir !)
Wenn Sie diese Gelegenheit nutzen wollen, ein
Vermummungsverbot, vielleicht eine Verschärfung des
Landfriedensbruchstatbestandes, Gummigeschosse,
wie es schon in der Diskussion war, oder eine
besonders geschulte Einsatztruppe für Demonstra tionen
durchzusetzen, machen Sie an diesem Punkt Politik
mit zwei Toten, die noch nicht begraben sind. Und so
etwas geht nicht.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Ich sage Ihnen: Wenn Sie diese Vorstellungen
durchsetzen, ist das Entstehen einer nächsten
Generation des Terrorismus wahrscheinlich. Darüber
müssen wir nachdenken, das sind doch die
Konsequenzen, die wir alle aus den Erfahrungen der 70er Jahre
zu ziehen haben.
Es ist doch nicht ein reak tives Verhalten gefordert,
sondern jetzt ist ein kühler Kopf gefordert, und jetzt ist
gefordert, zu überlegen, ob die rechtsstaatlichen
Mittel, die wir zur Verfügung haben, nicht ausreichen.
Besonnenheit und an dieser Stelle nicht zu handeln
sind vielleicht die bessere Politik. Ich halte es für ein
typisch männliches Verhalten, daß, wenn so etwas
passiert, alle sofort denken: Jetzt muß wieder
zugelangt werden, jetzt muß gehandelt werden. Das ist
nicht immer der richtige Weg.
(Beifall bei den GRÜNEN — Dr.-Ing. Kansy
[CDU/CSU]: Ist denn Frau Ditfurth typisch
weiblich?)
Ich lasse aber auf der anderen Seite auch keine
Entschuldigung gelten, die besagen: Dieser Staat ist
repressiv, und deswegen muß man sich nicht wundern,
wenn Menschen zur Pistole greifen oder sich andere
militaristische Mittel vorstellen.
Man ist manchmal mutlos darüber, in welchen
Krisen wir stecken und wie wenig die Politik in der Lage
ist, diese Krisen zu bewäl tigen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Aber all das rechtfertigt nicht den Griff zur Pistole und
rechtfertigt keine Gewalt.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Ich glaube, wir müssen den Staat in seiner
Widersprüchlichkeit anerkennen. Wir müssen sehen: Er ist
repressiv. Wir erleben das. Aber dieser Staat hat auch
seine Freiheiten. Unsere Politik muß darin liegen, die
Repressionen zurückzudrängen und den
freiheitlichen Raum auszubauen. Dafür lohnt es sich auch zu
kämpfen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Doch gegen Unrecht und Gewalt, die vom Staat
ausgehen — und sie gehen davon aus — ist mit Terror
am wenigsten auszurichten. Wir haben jetzt — das
haben doch viele mitgemacht — den Terroristen, die
damals den falschen Weg beschritten hatten, ein
Angebot zur Versöhnung gemacht. Auch wenn es uns
allen in dieser Situa tion schwerfällt, an Versöhnung
mit den Terroristen zu denken, dürfen wir die Idee,
die wir in den letzten Wochen diskutiert haben, die
Idee, den Leuten die Hände zu reichen, nicht
vergessen, auch wenn es an diesem Punkt einigen
schwerfallen sollte. Denn ich glaube, ein Fortschritt zu einer
humaneren Gesellschaft liegt auch da rin, daß wir es
nicht verlernen, uns die Hände zu reichen, und daß
wir es nicht verlernen, uns miteinander zu
versöhnen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Vielleicht fällt es mir leichter als allen anderen, hier
folgendes zu sagen, weil ich eine andere politische
Biographie habe
(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Weiß Gott!)
und auch einige von den Leuten kenne, die zu den
Autonomen gehören: Werfen Sie nicht alle
Autonomen in einen Topf; das geht nicht. Es gibt bei den
Autonomen eine Richtung, die sehr hedonis tisch ist.
Es gibt bei den Autonomen die Gewalttäter, denen wir
sagen müssen: Mit uns ist jederzeit ein Dialog
möglich, aber auf einer bestimmten Grundlage. Diese
Grundlage ist für uns Gewaltfreiheit, und diese
Grundlage ist für uns die Absage an die Militanz. Auf
dieser Grundlage wollen wir aber Dialog.
Wir sollten uns alle einmal überlegen: Damals, als
wir die RAF hatten, war diese Gesellschaft in großen
Teilen dialogunfähig. Wir wissen, daß diejenigen, die
den Dialog angeboten haben, gleich in das Umfeld der
Terroristen, in diesen sogenannten
Sympathisantensumpf mit eingeordnet wurden. Ich sage Ihnen an
dieser Stelle: Wir sollten versuchen, den Dialog zu
führen. Ich glaube, das ist das Wichtigste, was wir jetzt
tun müssen.
(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)
Ich sage dann auch zu den Autonomen: Auch die
Autonomen sind gefordert. Das ist eine schwierige
Situation für uns alle; hier wird uns allen viel
abverlangt. Den Autonomen verlange ich ab, daß sie die
Gewaltfrage diskutieren.
(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Da gibt es nichts zu
diskutieren!)
Wenn Signale gefordert sind, die Deeskalations
-
schraube zurückzudrehen, dann sage ich zu den
Autonomen: Laßt eure Zwillen zu Hause, laßt eure
Helme zu Hause, und reißt euch die Gesichtsmasken
runter!
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)
Auch mir, muß ich sagen, macht der schwarze Block in
einer Demonstra tion angst. Ich kann ihnen
abverlangen, daß sie das machen. Hier sind schließlich Schritte
von allen Seiten gefordert.
Jetzt kommen wir einmal zum Dialog. Ich will Ihnen
ein Beispiel von meiner Meinung nach falscher Politik
geben. Wir sind gestern in Frankfurt gewesen und
haben mit den Bürgerinitiativen in Mörfelden-
Walldorf geredet. Wir wollten hinterher mit dem
Polizeipräsidenten ein Gespräch haben, weil wir dem
Polizeipräsidenten persönlich unsere Anteilnahme an
dem Tod der Polizisten überbringen wollten
(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Darauf wird er Wert
legen!)
und weil wir mit ihm über die Gewaltfrage, über
unsere Stellung dazu und über die Konsequenzen, die
wir uns nach diesen Vorfällen vorstellen, reden
wollten. Er wollte uns nicht empfangen. Er hat gesagt: Ich
habe der Zeitung entnommen, Ihre Position zur
Gewalt ist ungeklärt.
Das ist eine falsche Politik. Das ist eine Politik der
Vorurteile. Das ist eine Politik der Ausgrenzung. Diese
Politik können wir nicht miteinander machen. Er hätte
dialogfähig sein müssen. Er hätte sich in dem
Gespräch mit uns davon überzeugen können, welche
Stellung wir zur Gewalt haben. Auch Sie, gerade Sie,
die Sie da so sitzen und so ablehnend gucken, die Sie
keine Kontakte zu den Autonomen haben, auch Sie
sind gefordert. Suchen Sie einen Weg, und machen Sie
Anstrengungen, und reden Sie mit den Leuten.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Verurteilen Sie die nicht und stellen Sie die nicht in
eine Ecke!
(Zuruf von der CDU/CSU: Armes
Deutschland!)
— Sehen Sie mal, so geht das hier: „Armes
Deutschland!"
(Dr. Bötsch [CDU/CSU] : Ja, wirklich!)
Was werfen Sie mir vor? Was soll hinter diesem
Vorwurf stecken?
(Schwarz [CDU/CSU]: Weil Sie meinen, der
Staat sei von Natur aus repressiv!)
— Trauen Sie mir so etwas zu? — Eindeutig bin ich
gegen Gewalt.
Ich stelle hier einen Weg vor, der Ihnen vielleicht
nicht paßt, weil Sie immer glauben, in solchen
Situationen ist der starke Mann gefordert. Aber ich sage
Ihnen: Halten Sie sich zurück. Lehnen Sie sich zurück,
und denken Sie einmal darüber nach. Es geht um
Deeskalation, es geht um Besonnenheit, und es geht
darum, daß an diesem Punkt eine Politik gemacht
wird, die nicht dazu führt, daß noch andere
Jugendliche — das sind nicht nur Schwarzgekleidete, das sind
auch solche Jugendliche, die Spaß und Freude am
Leben haben wollen und die auch dafür kämpfen —
abdriften. Ein Mensch ist nicht immer nur so, wie man
ihn in einer einzigen Situa tion kennenlernt. Die gehen
schwarzgekleidet und machen uns angst. Ein Teil von
ihnen macht militaristische Aktionen. Das ist
abzulehnen. Aber jeder Mensch ist immer eine Vielheit.
Vielleicht sind diese Menschen auch auf der Suche nach
einem anderen Weg. Sie sind auf einem falschen Weg.
Wir müssen ihnen eine Brücke bauen.
(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)
Sie müssen zurück können. Das ist in dieser Situa tion
gefordert, nicht starke Sprüche oder Ausgrenzung.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Präsident Dr. Jenninger: Ich erteile das Wort dem
Herrn Bundesminister des Innern.
Dr. Zimmermann, Bundesminister des Innern: Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Die
Mordanschläge, die Schüsse bilden den bisherigen
Höhepunkt in einer langen Kette immer weiter
eskalierender Gewalt im Zusammenhang mit Tumulten, die
manchmal — fälschlich — Demonstra tionen genannt
worden sind und die von gewalttätigen Chaoten als
Kulisse für schweren Landfriedensbruch mißbraucht
werden. Das Mitgefühl der Bundesregierung gilt den
Opfern. Wir wünschen den Verletzten baldige
Genesung.
Die beiden Polizeibeamten sind in Ausübung ihres
Dienstes gestorben. Sie sind Opfer einer Entwicklung
geworden, bei der viel zu viele viel zu lange geglaubt
haben, tatenlos zusehen zu können. Es begann mit
Blockaden, mit Gewalt gegen Sachen. Dann kamen
Steinewerfen, Molotowcocktails, Verschießen von
Stahlkugeln und scharfkantigen Schrauben,
Feuerwerkskörpern und Leuchtmunition — lauter höchst
gefährliche Werkzeuge — , und jetzt haben wir die
Schußwaffen.
Im letzten Jahr wurden 818 Polizeibeamte
verletzt!
Haß, Verwirrung und Mißachtung menschlicher
Werte sind nicht mehr steigerungsfähig, wenn bei der
„Manöverkritik" von „Autonomen" und Angehörigen
des RAF-Umfeldes nach der Demonstra tion gegen
den amerikanischen Präsidenten in Berlin gesagt
wurde, es seien zuwenige Polizeibeamte verletzt
worden, wenn bei der Schilderung, man habe von
Hausdächern Gehwegplatten auf Polizisten geworfen,
lautstark Beifall gespendet wurde, wenn am letzten
Montagabend am Tor zur Startbahn West, als die
verletzten Polizeibeamten auf Tragbahren zu den
Krankenwagen gebracht wurden, Beifall aufkam, wenn in der
Hafenstraße gestern ein Transparent aus dem Fenster
gehängt wurde: „Zwei Tote sind nicht genug"
Manche haben sich bereits an die vielfältigsten
Formen der Gewalt und an ihre Eskalation gewöhnt.
Meine Damen und Herren, dieser
Gewöhnungsprozeß muß beendet werden!
(Zurufe von der CDU/CSU: Sehr richtig! —
So ist es!)
Dazu gehört auch, daß f riedliche Demonstranten
aufhören, gewalttätigen Chaoten Schutz und Deckung in
der Menge zu geben. Dazu gehören ein klares
Bekenntnis zum Gewaltmonopol des Staates und eine
eindeutige Absage an alle Formen der Gewalt im
Rahmen der politischen Auseinandersetzung.
Wir können und dürfen es nicht länger hinnehmen,
daß die Zahl der verletzten Polizeibeamten gegen die
verletzter Gewalttäter aufgerechnet und daß damit so
getan wird, als wäre Gewalt gegen Personen und
Einrichtungen durch sogenannte Demonstranten mit
dem Einsatz polizeilicher Zwangsmittel zur
Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen
Sicherheit vergleichbar.
Frau Schoppe, die GRÜNEN sind aufgefordert,
endlich ihr Verhältnis zur Gewalt eindeutig zu klären.
Dazu genügen Ihre Worte nicht. Frau Ditfurth hat bis
heute nicht ihre infame Behauptung
zurückgenommen, der Staat wünsche sich fast nichts so sehnsüchtig
wie den Terror, um von seiner eigenen tagtäglichen
Gewalt abzulenken. Auch Herr Kleinert wird mit
seiner im Hinblick auf die Morde an der Startbahn West
ausgesprochenen Aufforderung an alle, die auf
Gewalt setzen, sofort damit aufzuhören, kaum für sich in
Anspruch nehmen können, für die GRÜNEN
insgesamt zu sprechen,
(Kleinert [Marburg] [GRÜNE]: Das glaube
ich sehr wohl!)
wenn Herr Ebermann gleichzei tig — bar jeden
historischen Verständnisses — vor der Gefahr einer
Pogromstimmung gegenüber Demonstranten wa rnt.
Toleranz gegenüber zunehmender Militanz ist der
falsche Weg; das würde gleichzei tig Intoleranz
gegenüber dem Recht und der Freiheit des Bürgers
bedeuten.
(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!)
Die Koalitionspartner CDU/CSU und FDP haben
schon im Frühjahr dieses Jahres vereinbart, a lles zu
tun, um friedliche Demonstra tionen zu gewährleisten
und gewalttätige zu verhindern, und haben
gemeinsam Handlungsbedarf festgestellt. Wie der Herr
hessische Ministerpräsident schon gesagt hat, werden
Bundesregierung und hessische Landesregierung mit
den verantwortlichen Polizeiführern die Erfahrungen
im Hinblick darauf auswerten, wie der Mißbrauch des
Demonstrationsrechts zur Vorbereitung und
Durchführung von Straftaten beendet werden kann. Dabei
kommen gesetzgeberische Maßnahmen wie die
Novellierung des Versammlungsrechts oder der
Bestimmungen über Vermummungsverbot und
Landfriedensbruch ebenso in Betracht wie administra tive und
polizeiliche Maßnahmen.
Meine Damen und Herren, es ist sinnvoll und
notwendig, auch die Forderung nach strafrechtlichen
Konsequenzen zu erheben. Die These, die ich auch
heute ein paarmal gehört habe, die Polizistenmorde
wären durch ein strafbewehrtes
Vermummungsverbot nicht zu verhindern gewesen, greift viel zu kurz.
Ich habe wiederholt gesagt, daß nur ein generelles
strafbewehrtes Vermummungsverbot dazu führen
kann, ein allgemeines Bewußtsein vom Unrecht der
Vermummung als solcher
(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)
und der Schutzbewaffnung als kriminogene
Vorstufen der Gewalttätigkeiten zu entwickeln.
(Abg. Frau Nickels [GRÜNE] meldet sich zu
einer Zwischenfrage)
Präsident Dr. Jenninger: Herr Bundesminister,
gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Dr. Zimmermann, Bundesminister des Innern: Nein.
— Das singuläre Verbot in einem Auflagenbescheid
und die Strafbarkeit der Vermummung nach dem
Beginn von Gewalttätigkeiten können ein solches
generelles Unrechtsbewußtsein nicht schaffen. Keines der
immer wieder gehörten Argumente gegen ein solches
Verbot ist stichhaltig:
Erstens. Die Polizei wäre trotz des Legalitätsprinzips
nicht gezwungen, entgegen vernünftigen taktischen
Erwägungen überall und sofort gegen Vermummte
einzuschreiten.
Zweitens. Die Belegung des Vermummungsverbots
mit einer bloßen Geldbuße entwickelt keinen
Abschreckungseffekt.
Drittens. Es ist der Polizei nicht zuzumuten, gegen
Vermummte erst dann einzuschreiten, wenn es zu
Gewalttätigkeiten gekommen ist.
Viertens. Zum Schutz der Polizeibeamten und zur
Durchsetzung eines solchen Verbots ist eine spürbare
Strafandrohung erforderlich.
Fünftens. Es muß von allen demokratischen Kräften
Klarheit darüber geschaffen werden, daß
Vermummung eben kein Zeichen friedlicher Demonstra tion
ist, sondern die Vorstufe von Gewalt.
Die Entwicklung, die jetzt zum Tod von zwei
Polizeibeamten und zu schweren Verletzungen weiterer
geführt hat, macht deutlich, daß den Verbrechern im
Anfangsstadium ihrer Zusammenrottungen mit
Entschlossenheit und Härte entgegengetreten werden
muß. Nur dann besteht ein Chance, Eskalationen und
Gewalttätigkeiten zu verhindern.
Es darf nach meiner festen Überzeugung nicht mehr
geschehen, daß zu Gewalttaten entschlossene und
vermummte Chaoten wie in Hanau, wie in Hamburg
unbehelligt durch die Straßen marschieren können, in
schwarzen Blöcken wie eine Kampfarmee, weil ihr
Auftreten nach geltendem Recht wie eine
Ordnungswidrigkeit im Verkehr gewertet wird.
Ich begrüße es, daß die Innenministerkonferenz
morgen zu einer Sondersitzung in Bonn
zusammentrifft. Es erscheint mir wich tig, daß auch die zögernden
Bundesländer, die sich verweigert haben, das
Instrument des sogenannten „Meldedienstes
Landfriedensbruch", des Meldens reisender Chaoten, konsequent
einsetzen und nutzen. Außerdem erscheint mir
überlegenswert, ob das Instrumentarium zur Vorbeugung
gegen Gewalttaten ausreicht und ausreichend
genutzt wird.
Die erschreckende Eskalation der Gewalt forde rt
alle Verantwortlichen in Bund und Ländern und in
den Parlamenten heraus. Ich würde es begrüßen,
wenn die notwendigen Maßnahmen die
Unterstützung durch alle Fraktionen und Bundesländer finden
könnten.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Präsident Dr. Jenninger: Ich erteile das Wort dem
Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr.
Schnoor.
Minister Dr. Schnoor (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schwer, in
dieser Stunde zu sprechen. Die ermordeten Kollegen
der hessischen Polizei sind noch aufgebahrt. Unsere
Aussprache wird von Bürgerinnen und Bürgern
gehört, unter denen vielleicht auch die Hinterbliebenen
sind, und ich denke an deren Gefühle. Mancher
Polizeibeamte, der uns zuhört, sieht sich in Gedanken bei
der nächsten Demonstration in Wackersdorf oder
anderswo. Ich spüre die an mich wie an jeden
Innenminister gerichtete Frage: Tust du alles, um mich zu
schützen?
Ich denke an das Gespräch, das ich bei der
Beisetzung eines im Dienst ermordeten Polizeibeamten mit
dessen Vater geführt habe. Mir ist auch später oft die
Frage des Vaters durch den Kopf gegangen, ob der
Tod seines Sohnes vermeidbar gewesen wäre.
In einer solchen Situa tion — aber nicht nur in einer
solchen Situation — überdenkt man seine Einstellung
zur Aufgabe und zu den gesetzlichen Möglichkeiten
der Polizei. Mit vielen anderen frage ich mich deshalb
auch jetzt: Müssen wir etwas ändern — und was?
Meine Damen und Herren, wir erleben vermummte
Gewalttäter und die Bilder blinder Zerstörung; das
empört jeden. Und schon l ange wollen auch die
Bürger dies nicht mehr ertragen.
Für Politiker liegt die Versuchung nahe, auf diese
Szenen der Gewalt mit einer Handlung des
Gesetzgebers zu antworten, die aber nach meiner
Überzeugung leider nicht mehr als eine Symbolhandlung ist.
(Beifall der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])
Aber sind wir Politiker nicht gerade in dieser Stunde
zur Wahrhaftigkeit verpflichtet, auch uns gegenüber
zur Wahrhaftigkeit verpflichtet? Ich meine, die
Wahrhaftigkeit gebietet es, hier doch drei Dinge
festzuhalten.
Erstens. Die Forderung nach einer Strafbewehrung
des geltenden Vermummungsverbots, ja, sogar die
Forderung nach Wiederherstellung des vor 1970
geltenden Landfriedensbruchs-Tatbestandes ist keine
angemessene Reaktion des Staates auf die an der
Startbahn West begangenen Verbrechen. Soweit ich
den Sachverhalt bisher beurteilen kann — und ich
würde mir niemals, schon gar nicht öffentlich,
anmaßen, meine Damen und Herren, polizeiliches Handeln
in einem anderen Land zu bewerten — : Die Frage der
Vermummung, die Frage des Versammlungsrechts
hat nichts, aber auch gar nichts mit diesem
Verbrechen zu tun.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der
GRÜNEN — Widerspruch bei der CDU/
CSU)
Und die gern angebotenen gesetzlichen Lösungen
helfen der Polizei nach meiner festen Überzeugung
nicht. Ich will Ihnen ganz deutlich sagen: Ich gebe
lieber mein Amt auf, als daß ich in solchen Fragen
gegen meine persönliche Überzeugung handele.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der
GRÜNEN — Zurufe von der CDU/CSU)
Zweitens. Die CDU, die CSU und die FDP haben die
Vorschriften des Demonstrationsstrafrechts erst vor
zwei Jahren verschärft. Diese Rechtsänderung hat der
Herr Bundeskanzler damals angesichts von
Ausschreitungen, die sich in zwei Städten ereigneten,
ausdrücklich verteidigt und sich gegen weitere
Rechtsverschärfungen, Rechtsänderungen gewandt.
Das Wort des Bundeskanzlers gilt doch auch jetzt und
wiegt doch auch jetzt noch.
Der Berliner Innensenator, Herr Kollege Kewenig,
hat uns Innenministern vor wenigen Tagen, wenige
Tage vor dem schrecklichen Verbrechen, einen
Erfahrungsbericht der Berliner Polizei
(Dr. Vogel [SPD]: Der Ber liner Polizei!)
— der Berliner Polizei — vorgelegt, in dem er uns
darlegt, daß und wie die Berliner Polizei unter
Anwendung des geltenden Rechts gegen Verstöße, gegen
das geltende Vermummungsverbot bei f riedlichen
Aufzügen wirksam und erfolgreich einschreitet,
meine Damen und Herren.
(Frau Unruh [GRÜNE]: Hört! Hört! —
Dr. Hirsch [FDP]: Sehr wahr!)
Der Kollege Geil, Mitglied der CDU und
Innenminister des Landes Rheinland-Pfalz, sagt —
unwidersprochenen öffentlichen Darlegungen entsprechend —
unter dem Eindruck der Mordtat: „Ein strafbewehrtes
Vermummungsverbot bietet keine Gewähr, einen
Vorfall wie in Frankfurt zu verhindern. " Er setze auf
taktische Maßnahmen der Polizei.
Die Erklärung des Vorsitzenden der Gewerkschaft
der Polizei, Herm ann Lutz, Mitglied der CDU, wiegt in
dieser Stunde doch auch, meine Damen und Herren.
All dies muß von uns beachtet werden.
Lassen Sie mich ein Drittes hinzufügen: Niemand
hindert die verantwortlichen Landesinnenminister,
niemand hindert mich daran, das der eigenen Polizei
durch Gesetz eingeräumte Ermessen zur
Durchsetzung des Vermummungsverbots einzuschränken.
Jeder Landesinnenminister ist gesetzlich befugt, die
Polizei anzuweisen, es nicht länger zu dulden, daß sich
z. B. die Angehörigen des sogenannten schwarzen
Blocks maskiert an einem öffentlichen Aufzug
beteiligen.
(Dr. Hirsch [FDP]: Sehr wahr!)
Hieran hindert uns kein Gesetz; niemand von Ihnen,
kein Gesetzgeber hat uns dies verboten.
(Dr. Hirsch [FDP]: Das ist geltendes Recht!)
Wir Innenminister haben solche Anordnungen bisher
nicht getroffen, aber doch nicht, weil wir für
Vermummung sind, sondern weil wir den verantwortlichen
Polizeibeamten die erforderliche
Entscheidungsfreiheit lassen wollen, wie sie den inneren Frieden wah
-
ren und wie sie Gewalttäter in die Schranken
weisen.
(Dr. Penner [SPD]: Und deshalb Ordnungs
widrigkeit!)
Wollen Sie als Bundesgesetzgeber unserer Polizei
diese Entscheidungsfreiheit nehmen? Ich möchte
auch keine Vermummten auf Demons trationen
haben, meine Damen und Herren, aber ich setze nach
wie vor auf die fachliche Kompetenz unserer
Polizeibeamten und deren Loyalität dem Gesetz
gegenüber.
(Beifall bei der SPD)
Ich vertraue der Polizei, und ich stehe zu ihr. Bitte
lassen Sie die Verantwortung do rt , wo sie jetzt liegt.
Meine Damen und Herren, es ist auch falsch, wenn
der Eindruck erweckt wird, für die Polizei sei die
Verletzung des Vermummungsverbots bei friedlichen
Aufzügen eine Bagatellangelegenheit. So ist es weiß
Gott nicht, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, Sie haben hier im
Parlament die Mehrheit, das geltende Recht zu ändern.
(Pfeffermann [CDU/CSU]: Leider nicht!)
Wenn Sie auch die Vermummung bei einer
friedlichen Demonstration zu einer Straftat machen,
nehmen Sie der Polizei mit dem Opportunitätsprinzip
zugleich die Entscheidungsfreiheit. Mancher mag
einwenden und mancher mag erwarten, die Polizei
könne mit dem Legalitätsprinzip großzügig verfahren.
Aber damit würden Sie der Polizei eine
Verantwortung zumuten, die Sie ihr im Rechtsstaat nicht
zumuten dürfen. Diese Verantwortung müssen Sie, meine
Damen und Herren, hier im Deutschen Bundestag
schon gefälligst selbst übernehmen, nicht die Polizei
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der FDP und der GRÜNEN)
Wenn der Gesetzgeber einen Sachverhalt zum
Straftatbestand erklärt, dann muß die Polizei nach
dem Legalitätsprinzip einschreiten ohne Rücksicht
auf die Folgen. Meine Damen und Herren, es gibt,
anders als heute morgen gesagt worden ist, keine
rechtsfreien Räume. Es gibt in unserer Gesellschaft —
aber nicht nur hier — wohl Räume minderer
Rechtsdurchsetzung; das beklage ich auch. Aber soll die
Polizei von dem Handlungszwang befreit werden
— sie steht immer unter einem Handlungszwang,
solange das Legalitätsprinzip gilt — , dann muß der
Gesetzgeber dies entscheiden, und zwar bei einem
Straftatbestand durch eine gesetzliche Ausnahme vom
Legalitätsprinzip. Dies erwarten wir dann auch von der
Polizei aus. Schieben Sie nicht dem örtlichen
Einsatzleiter die Verantwortung zu!
(Beifall bei der SPD)
Gestatten Sie mir eine letzte Bemerkung. Seit
Jahren bemühen sich viele, eine Kultur des öffentlichen
Bürgerprotests zu wahren. Unsere demokratische
Polizei hat hierzu viel beigetragen. Noch in der letzten
Innenministerkonferenz Anfang Oktober haben wir
uns mit einem Bericht über die Vorgehensweise
extremer Gruppen bei Demonstrationen befaßt. In
diesem Bericht haben uns Politikern unsere eigenen
Polizeipraktiker folgendes ins Stammbuch geschrieben
— gestatten Sie mir, daß ich dieses zitiere — :
Die Störer sind an einer möglichst hart
vorgehenden Polizei interessie rt und versuchen auch, die
Polizei zu einem entsprechenden Verhalten zu
provozieren. Wenn es ihnen gelingt, die Polizei zu
einem massiven Vorgehen zu veranlassen, um
Straftäter festzunehmen, werden in der
Unüberschaubarkeit der Situa tion häufig auch
Unbeteiligte von den Einsatzmaßnahmen erfaßt. Das
wirkt für die Betroffenen traumatisierend, aber
auch die übrigen Demonstranten werden
nachhaltig geprägt. Sie empfinden das Geschehen als
brutal und unangemessen. Wut, Trauer, Haß und
Verzweiflung breiten sich unter ihnen aus. Im
Ergebnis zählt neben den Polizeibeamten auch
das Gros der Demonstranten zu den Opfern des
Geschehens.
(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)
Die Taktik der extremen Gruppen dagegen hat
sich bewährt : Die Polizei hat sich in der
gewünschten Weise verhalten und ist damit
ungewollt zum Helfer der Störerstrategie geworden.
Der geplante Solidarisierungseffekt wird ihnen
neue Anhänger zutreiben. Die ex tremen
Gruppen sind die eigentlichen Sieger des
Geschehens.
So unsere eigenen Polizeibeamten, meine Damen und
Herren. Das sind nicht Worte der Politiker gewesen.
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten
der GRÜNEN — Zurufe von der CDU/CSU)
— Lassen Sie uns doch bitte den Dialog führen, meine
Damen und Herren! Doch nicht in dieser Stunde hier
diese Zurufe!
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der FDP und der GRÜNEN)
Die Polizei bemüht sich, entsprechend dieser
Einsicht zu handeln. Es ist bitter, meine Damen und
Herren, daß ausgerechnet eine Polizei, die sich so, wie ich
es gerade zitiert habe, um den inneren Frieden
bemüht, jetzt so wie in Frankfu rt getroffen wird.
(Zuruf von der CDU/CSU: Da müssen Sie mal
nachdenken!)
Die schlimmen Verbrechen an Polizeibeamten stehen
aber nach meiner gegenwärtigen Einschätzung nicht
in einem Zusammenhang mit einem Sachverhalt, der
durch Regelungen über das Demons trationsrecht
erfaßt werden könnte. Was im Oktober dieses Jahres in
der Innenministerkonferenz für Demons trationen
gültig war, kann doch nicht heute schon falsch sein. Nach
wie vor gilt auch: Straftaten müssen bei einer
Demonstration konsequent verfolgt werden. Das gehört
überall zur jeweiligen Linie der Polizei.
(Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Unruh
[GRÜNE])
Wenn sich Gewalttäter in einer sonst fried lichen
Menschenmenge aufhalten, gibt es aber keine Alte rnative
zu einem differenzierenden, behutsamen Vorgehen
der Polizei, gerade auch wenn man an die Sicherheit
und den Schutz der Polizeibeamten denkt. Bitte lassen
Sie der Polizei die bestehenden gesetzlichen
Möglichkeiten hierzu!
Ein abschließendes Wo rt : Wir in der Polizei — ich
sage jetzt „wir in der Polizei" , denn ich zähle mich als
Innenminister auch dazu — wollen von uns aus a lles
tun, wie bisher bei einer Demons tration den inneren
Frieden zu wahren, auch wenn uns dies nach
Frankfurt schwerer fallen sollte. Mehr als bisher sind wir
deshalb auf die Hilfe der Bürger angewiesen. Ich sage
hier, auch wenn das wenig opportun sein mag: Ich bin
für die Worte von Frau Schoppe dankbar. Ich bin
jedem dankbar, der die Möglichkeit des Gesprächs zu
gewalttätigen Gruppen sucht, auch um
deeskalisierend zu wirken;
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten
der GRÜNEN)
denn ich kann es nicht. Ich bin jedem dankbar, denn
dies dient auch dem Schutz der Polizeibeamten.
(V o r s i t z : Vizepräsident Cronenberg)
Ich bitte alle Bürger, die von ihrem Demons
trationsrecht Gebrauch machen, uns in der Polizei bei der
Wahrung des inneren Friedens zu helfen.
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten
der GRÜNEN)
Vizepräsident Cronenberg: Meine Damen und
Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich
schließe die Aussprache zu diesem
Tagesordnungspunkt.
Da ich annehme, daß einige der Kollegen nun den
Saal verlassen wollen, will ich eine ganz kleine Pause
einlegen, bevor ich den Tagesordnungspunkt 2
aufrufe, damit der erste Redner ein ruhiges Haus
vorfindet.
Meine Damen und Herren, ich rufe nun den
Tagesordnungspunkt 2 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Siebten Gesetzes zur Änderung des
Unterhaltssicherungsgesetzes
— Drucksache 11/496 —
a) Beschlußempfehlung und Bericht des
Verteidigungsausschusses (12. Ausschuß)
— Drucksache 11/1049 neu —
Berichterstatter:
Abgeordneter Ganz (St. Wendel)
Heistermann
b) Bericht des Haushaltsausschusses (8.
Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 11/1050 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Müller (Wadern)
Dr. Weng (Gerlingen)
Kühbacher
Frau Rust
(Erste Beratung 27. Sitzung)
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, daß eine
Beratung von einer Stunde vorgesehen ist. Widerspruch
ergibt sich hier offensichtlich nicht.
Dann gebe ich dem Abgeordneten Ganz (St.
Wendel) das Wort. Herr Abgeordneter, Sie haben das
Wort .
Ganz (St. Wendel) (CDU/CSU): Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden
heute in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz
verabschieden, auf dessen Einbringung sowohl der
Verteidigungsausschuß als auch das Parlament selber seit
längerer Zeit gedrängt haben, dessen Notwendigkeit
schon von daher dokumentiert ist und das wir,
begleitet von einigem Kopfzerbrechen, in den Ausschüssen
zügig beraten haben.
Das Gesetz über die Sicherung des Unterhalts der
zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen und
ihrer Angehörigen — kurz:
Unterhaltssicherungsgesetz — aus dem Jahre 1957 erfährt heute, also
innerhalb von 30 Jahren, seine siebte Änderung. Diese
Tatsache belegt, daß es sich bei dem Gegenstand dieses
Gesetzes, nämlich der Sicherstellung des
Lebensunterhalts unserer Wehrpflichtigen und Wehrübenden,
um eine ständige Aufgabe von Regierung und
Parlament handelt, der diese auch jeweils Rechnung
getragen haben.
Der Zeitabstand seit der letzten Novellierung 1979
zu heute dürfte dabei allerdings der größte gewesen
sein, was zu der Tatsache geführt hat, daß die
Leistungen nach diesem Gesetz um 30 % hinter den
Lebenshaltungskosten zurückgeblieben sind. Eigentlich
hätte die Vorgängerregierung schon eine Anpassung
in die Wege leiten müssen; denn von diesen 30 %
Steigerung der Lebenshaltungskosten sind allein zu ihrer
Zeit, also von 1979 bis 1982, nachweislich des
Statistischen Jahrbuches 22 %, d. h. drei Viertel,
entstanden.
Aber das ist Schnee von gestern. Die Kolleginnen
und Kollegen aus der Opposition wissen, was der
Grund war, der sie damals davon abgehalten hat, dies
zu tun; schlicht und einfach: Das Geld war alle. Oder
andersherum: Hätten Sie die Leistungen zum 1. Juli
1982 gemäß den bis dahin gestiegenen
Lebenshaltungskosten um 22 % angehoben, brauchten wir
heute nur eine Korrektur von 8 % vorzunehmen. Ich
sage das nicht als Vorwurf, aber als Antwort auf die
auch von Ihnen oft gehörte Klage, wir hätten diese
notwendige Anpassung verschleppt. Dabei wissen Sie
so gut wie ich, daß wir in den zurückliegenden Jahren
im Bereich Fürsorgemaßnahmen für Soldaten noch
dringlichere Probleme zu bewäl tigen hatten.
Ich habe mir in Vorbereitung auf diese Sitzung noch
einmal den 1982 erstellten Problemkatalog zur H and
genommen und daraufhin abgefragt, was wir davon
bereits erledigt haben. Das kann sich sehen lassen. Ich
erinnere — um nur die wich tigsten Maßnahmen zu
nennen — an die Änderung des Wehrpflichtgesetzes
auch mit dem Ziel, mehr Wehrgerechtigkeit
herbeizuführen; an die Änderung des Zivildienstgesetzes, um
das Hickhack im Anerkennungsverfahren endlich zu
beenden. Ich erinnere an die Wehrsolderhöhungen,
an die Verbesserung des Einberufungsverfahrens, an
die Beseitigung der durch das 2.
Haushaltsstrukturgesetz eingetretenen finanziellen Benachteiligungen
der Familien von Grundwehrdienstleistenden, an die
Anhebung der Aufwandsvergütung für Übungen im
Ausland.
Ich erinnere auch an die ebenso notwendigen
Maßnahmen für Längerdiener und Berufssoldaten wie an
die Novellierung des Soldatenversorgungsgesetzes
zur Absicherung der Längerdiener gegen
Arbeitslosigkeit, an die Ausweitung der Berufsförderung, an
die Anhebung des Stellenanteils für Unteroffiziere mit
Portepee, an das Personalstrukturgesetz zur
Entschärfung des Problems Beförderungs- und
Verwendungsstau, an die Einführung einer zweiten Reisebeihilfe für
verheiratete Trennungsgeldempfänger, an die
Verdoppelung der Höchstgrenze bei Kostenerstattung für
zusätzlichen Unterricht der Kinder bei einem
versetzungsbedingten Umzug, an die Gewährung von
Trennungsgeld bei Vorwegumzug, an die Anhebung der
Regelsätze im Reisekostenrecht und der
Pauschalsätze im Trennungsgeldrecht.
Wir haben auch bei der diesjährigen
Haushaltsberatung wieder Anträge mit der Absicht eingebracht,
die soziale Lage der Soldaten weiter zu verbessern.
Ich habe diesen Erfolgskatalog nicht aus Gründen
der Rechtfertigung oder des Eigenlobs aufgelistet,
sondern weil das alles so schnell konsumiert wird.
Was wir heute beschließen, gilt morgen als
selbstverständlich und ist übermorgen schon vergessen.
Zurück zum Unterhaltssicherungsgesetz. Wir
haben im Ausschuß keine Änderungen herbeigeführt,
weil die im Gesetzentwurf der Bundesregierung
vorgesehenen Regelungen unsere uneingeschränkte
Zustimmung gefunden haben. Die im Durchschnitt um
30 % angehobenen Leistungen sind angemessen. Die
neue Berechnungsgrundlage für den
Familienunterhalt, die sich künftigen Steigerungen der allgemeinen
Lebenshaltungskosten besser anpaßt und für den
Anspruchsberechtigten verständlicher ist, wird von uns
begrüßt, ebenso die Erweiterung der Höchstgrenze
der Mietbeihilfe, die den Interessen der lebensälteren
Grundwehrdienstleistenden Rechnung trägt.
Zwei Änderungsvorschläge von uns — das waren
die, die uns das eingangs beschriebene
Kopfzerbrechen bereitet haben — konnten nicht oder noch nicht
realisiert werden. Das eine war die von uns
angestrebte Gleichbehandlung von Wehrübenden aus der
freien Wirtschaft mit denen aus dem öffentlichen
Dienst, sowohl leistungsmäßig als auch
versicherungsrechtlich. Die Versicherung des
Verteidigungsministers, daß diese Forderung in einem eigenen
Gesetzgebungsverfahren, wofür sich ein
Referentenentwurf bereits in der Ressortabstimmung befinde,
erledigt werden solle, hat uns davon abgehalten, auf einer
Regelung im Rahmen dieser USG-Novelle zu
bestehen. Wir erwarten allerdings, daß das dazu
notwendige Gesetzgebungsverfahren frühestmöglich
eingeleitet wird.
(Zustimmung bei der CDU/CSU und der
FDP)
Der andere Änderungsvorschlag be traf den
Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes. Es ist
hinlänglich bekannt, daß es unsere Absicht war, den
Antragsberechtigten die höheren Leistungen schon ab
Ganz (St. Wendel)
Januar dieses Jahres — notfalls rückwirkend —
zugute kommen zu lassen, weshalb ja auch die dafür
notwendigen Mittel schon bei der Verabschiedung
des Haushaltes 1987 im vorigen Jahr eingestellt
wurden. Durch die Bundestagswahl, die Konstituierung
des Bundestages und andere Umstände hat sich die
Einbringung der Novelle durch die Bundesregierung
verzögert, so daß sie den 1. Juli dieses Jahres als Tag
des Inkrafttretens festlegte.
Wir waren bis zum Tag vor der Verabschiedung in
den zuständigen Ausschüssen entschlossen, die
Verbesserungen wie beabsichtigt auf den 1. Januar
zurückzudatieren, wissend, daß wir damit den
Bewilligungsbehörden bei den Landrats-, Kreis- und
Stadtverwaltungen eine zusätzliche und umfangreiche
Arbeit aufgebürdet hätten. Diese hätten nämlich alle bis
zum 30. Juni dieses Jahres ergangenen Bescheide neu
überarbeiten müssen. Streng genommen hätten sie
sogar alle bis dahin entlassenen Wehrpflichtigen bzw.
Wehrübenden benachrichtigen müssen, weil durch
die Gesetzesänderung auch neue
Anspruchsberechtigungen entstanden sind. Das wären rund 100 000
Fälle neben den seit dem 1. Juli dieses Jahres auf der
Basis der angehobenen Leistungssätze zu
bearbeitenden Anträge gewesen. Beides zusammen wäre nicht
machbar gewesen. Wir mußten uns also zwischen
dem Wünschbaren und dem Machbaren für das
Machbare entscheiden. Mit Rücksicht darauf, daß die
anspruchsberechtigten Wehrpflichtigen vom Tage
des Beginns bis zum Tage der Beendigung ihres
Dienstes Leistungen erhalten und diese monatlich im
voraus gezahlt werden müssen, haben wir es
schweren Herzens beim 1. Juli 1987 als Tag des
Inkrafttretens belassen, um den jetzigen Leistungsempfängern
keine Verzögerungen der Zahlungen zumuten zu
müssen.
Alles in allem, meine Damen und Herren, bringt
diese Novelle zum Unterhaltssicherungsgesetz eine
spürbare und wesentliche Verbesserung, wodurch
diese Bundesregierung, der Verteidigungsminister
und das Parlament ein weiteres Mal unter Beweis
gestellt haben, daß sie ihrer Fürsorgepflicht
gegenüber den Soldaten gerecht werden wollen.
Es wäre vermessen, zu behaupten, daß damit nun
alle Aufgaben in diesem Bereich gelöst seien. Die
nächste Aufgabe haben wir uns bereits gestellt,
nämlich die Bewäl tigung des Problems der
Dienstzeitbelastung und die Überprüfung der Dienstzulagen.
Sie sehen, meine Damen und Herren, daß wir
kontinuierlich bemüht sind, Schritt für Schritt das zu tun,
was im Interesse unserer Soldaten und damit im
Interesse unserer Sicherheit in Freiheit notwendig ist. Sie
können uns heute dadurch unterstützen, daß auch Sie
der zu verabschiedenden Gesetzesvorlage
zustimmen.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Vizepräsident Cronenberg: Das Wort hat der
Abgeordnete Steiner.
Steiner (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Die SPD-Fraktion begrüßt es, daß heute das
Siebte Gesetz zur Änderung des
Unterhaltssicherungsgesetzes endlich verabschiedet wird. Wir
begrüßen dies deshalb, weil die seit langem völlig
unzureichenden Leistungen des
Unterhaltssicherungsgesetzes, wenn auch mit einem kaum noch vertretbaren
Zeitverzug, an die gestiegenen
Lebenshaltungskosten angepaßt werden. Wenn ich von Zeitverzug
spreche, dann meine ich damit, daß die letzte Anpassung
des Unterhaltssicherungsgesetzes mehr als acht Jahre
zurückliegt und dementsprechend ein erheblicher,
ich betone: ein erheblicher Anpassungsstau
abzubauen ist.
Herr Kollege Ganz, Sie haben zwar darauf
hingewiesen, daß es Entschuldigungsgründe gibt, die ein
frühzeitigeres Handeln aus Ihrer Sicht nicht möglich
gemacht haben. Ich möchte jetzt aber einmal deutlich
machen, wieso es zu diesen Verzögerungen
gekommen ist. Trotz großer Bemühungen fast a ller
Mitglieder des Verteidigungsausschusses und Kolleginnen
und Kollegen anderer Ausschüsse in den
zurückliegenden Jahren und trotz drängender Forderungen
des Bundeswehrverbandes, der ÖTV und des
Reservistenverbandes und trotz Mahnungen des
Wehrbeauftragten in seinen Jahresberichten seit 1984 hat es die
Bundesregierung wieder einmal geschafft, längst
entstandenen Handlungsbedarf — auch Sie haben den
betont — im Bereich der Fürsorge für Soldaten über
Jahre zu übergehen. Auch hier gilt das Kanzlerwort:
Der Mensch steht im Mittelpunkt. — Ich darf Ihnen
einen Zusatz sagen, der in der Bundeswehr bereits
offen gehandelt wird: Der Mensch steht seiner,
nämlich des Kanzlers, Politik immer im Wege.
(Zuruf von der FDP: Na, na, na!)
Spätestens seit 1984 war deutlich erkennbar, daß
die Unterhaltsleistungen für Familien Grundwehr
-
dienstleistender und Wehrübender, daß die
Mietbeihilfen für alleinstehende Wehrpflichtige und die
Bemessungsgrundsätze für die Berechnung des
Verdienstausfalls für Wehrübende nicht mehr
ausreichend waren. Zum Thema Mietbeihilfen gab es sogar
eine Erhebung, die mein Kollege Heistermann
gefordert hatte und die meine dazu gemachten Aussagen
eindrucksvoll belegt. Ich glaube, er hat dazu in der
ersten Lesung dieses Änderungsgesetzes einige
Ausführungen gemacht. Auch ein von uns im Jahre 1984
angeforderter Zwischenbericht unterstreicht, was ich
bisher gesagt habe.
Sogar der Parlamentarische Staatssekretär
Würzbach weist in seiner Stellungnahme zum
Jahresbericht 1984 des Wehrbeauftragten darauf hin, daß es
Probleme gibt. Er führt darin u. a. aus:
Der Bundesminister der Verteidigung untersucht,
ob die Unterhaltssicherungsleistungen,
insbesondere die Ansprüche auf Mietbeihilfe,
Heizkostenerstattung und Ersatz der Hausratversicherung
für lebensältere Grundwehrdienstleistende,
verbessert werden müssen. Hierzu wurde bei
ausgewählten Unterhaltssicherungsbehörden in den
Bundesländern eine Erhebung durchgeführt, die
voraussichtlich bis Sommer 1985 ausgewertet
sein wird und deren Ergebnisse dann umgesetzt
werden.
2380 Deutscher Bundestag — 11. Wahlpe riode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987
Steiner
Mehr als zweieinhalb Jahre hat sich der Minister für
die Umsetzung Zeit gelassen.
(Ganz [St. Wendel) [CDU/CSU]: In dieser
Zeit haben wir aber einiges getan, wie Sie
gehört haben!)
Der Verteidigungsausschuß hat sich dann weiterhin
1985 und 1986 mit dem immer deutlicher und
unerträglich gewordenen Problem mehrmals beschäftigt
und in seiner Sitzung am 19. März 1986 eine
Beschlußempfehlung gegeben, die einen klaren
Handlungsauftrag an die Bundesregierung enthielt, der
durch eine Entschließung des Parlaments vom
17. April 1986 untermauert wurde. Damit war
grundsätzlich bereits vor eineinhalb Jahren beschlossen:
1. Reservisten der Bundeswehr, die
Wehrübungen leisten, sollen in Zukunft im Rahmen des
Unterhaltssicherungsgesetzes volle
Verdienstausfallentschädigung erhalten.
2. Die vom Bund an die
Rentenversicherungsträger zu entrichtenden RV-Beiträge für
Wehrübende sollen so angehoben werden, daß
persönliche Nachteile für die Betroffenen
vermieden werden.
Die Begründung für die von mir zitierten Absätze
der Entschließung sagen dann auch deutlich aus,
worum es uns damals ging. In der Begründung heißt
es nämlich:
1. Vor dem Hintergrund der ab 1989 zu
erwartenden Erhöhung der Wehrübungsplätze auf ca.
15 000 muß dafür gesorgt werden, daß alle
Wehrpflichtigen, was die
Verdienstausfallentschädigungsregelung bet rifft, gleich behandelt
werden.
Der Grundsatz muß lauten, daß der
tatsächliche Verdienstausfall dem Wehrübenden
ersetzt werden muß.
Das Arbeitsplatzschutzgesetz sieht vor, daß
Beamte, die zu einer Wehrübung einberufen
werden, für die Dauer der Wehrübung mit Bezügen
beurlaubt werden.
Im Gegensatz dazu sieht das
Unterhaltssicherungsgesetz für alle anderen Wehrpflichtigen
vor, daß Verheiratete 90 % bzw. nicht
Verheiratete 70 % des durch den Wehrdienst bzw. die
Wehrübung entfallenden bisherigen
Nettoeinkommens als Verdienstausfallentschädigung
erhalten.
Und jetzt der Satz:
Die Ungleichbehandlung gegenüber dem
Öffentlichen Dienst wird noch verstärkt durch die
Höchstgrenzenregelung (4 050 DM Verheiratete,
3 100 DM nicht Verheiratete), bis zu der
Verdienstausfallentschädigung nach dem USG
gezahlt wird.
(Ganz [St. Wendel] [CDU/CSU]: Sie tun ge
-
rade so, als sei das neu!)
Das heißt, wir haben hier Regelungen gehabt, die
ganz deutlich machten — und Sie haben es in Ihrer
eigenen Begründung dargestellt —,
(Ganz [St. Wendel] [CDU/CSU]: Seit wann
ist denn das so!)
daß das einer Änderung bedarf.
Ich zitiere wiede rum:
2. Die Bemessungsgrundlage des vom Bund an
die Versicherungsträger zu zahlenden RV-
Beitrages für wehrübende Soldaten wurde 1982 von
100 auf 75 % und 1983 auf 70 % herabgesetzt.
Die Bundeswehr wird ab 1989 eine sehr viel
größere Zahl von Reservisten zu Wehrübungen
heranziehen als bisher .. .
Es wäre nicht gerecht,
— so Ihre eigene Begründung —
die Reservisten vermehrt zu Wehrübungen
heranzuziehen und sie gleichzeitig mit verminderten
Zahlungen von Rentenversicherungsbeiträgen
zu belasten. Gegenüber denjenigen, die keinen
Wehrdienst leisten oder nicht zu Wehrübungen
herangezogen werden, wäre dies eine doppelte
Belastung .. .
Soweit Ihre eigene Begründung.
Wir haben bereits im März 1986 im Ausschuß darauf
hingewiesen, daß die Zahl der Wehrübungsplätze seit
1983 von Jahr zu Jahr erhöht worden ist und daß der
Unterschied zwischen denen, die aus dem
öffentlichen Dienst zu Wehrübungen herangezogen werden
und das volle Gehalt erhalten, und denen, die aus der
Wirtschaft kommen, eklatant ist.
Wir haben seinerzeit Beratungen mit dem Ziel
gefordert, spätestens mit dem Haushalt 1987
Verbesserungen im Unterhaltssicherungsgesetz vorzusehen.
Wir hatten ja schon reichlich Erfahrungen mit
Ankündigungen und waren uns in der Einschätzung einig,
daß nur ein sofortiger Einstieg in die Beratungen noch
zu einer Verbesserung in der zehnten
Legislaturperiode hätte führen können. Die Finanzierung wäre ja
kein Problem gewesen. Denn es war ja möglich — Sie
wissen das ja; Sie waren ja mit dabei — , in Nacht- und
Nebelaktionen zusätzliche Beschaffungen in
Milliardenhöhe zu beschließen,
(Ganz [St. Wendel] [CDU/CSU]: „Nacht-
und Nebelaktion" ist ein starkes Stück!)
ohne daß diese in der Finanzplanung vorgesehen
waren. An den zusätzlichen jährlichen Mehrkosten von
lediglich 11 Millionen DM, die wir für eine
Novellierung des Unterhaltssicherungsgesetzes benötigt
hätten, kann es dann ja wohl nicht gelegen haben.
Nein, es muß andere Gründe für die Untätigkeit
gegeben haben. Einen Grund sehen wir da rin, daß für
den Minister die Pflicht zur Fürsorge einen
Stellenwert hat, der den ihm anvertrauten Soldaten nicht
gerecht wird. Für ihn stehen die Planung neuer
Waffensysteme sowie die Verbesserung und Vermehrung
eingeführter Geräte und Systeme ohne Abstriche im
Vordergrund all seiner Betrachtungen.
(Breuer [CDU/CSU]: Blödsinn!)
Daß 1986 eine Verbesserung des
Unterhaltssicherungsgesetzes nicht möglich war, lag auch nicht an
der fehlenden Bedenkzeit im Ministerium. Denn wie
ich bereits dargestellt habe, waren die Probleme
hinreichend bekannt und hinreichend durchleuchtet.
(Ganz [St. Wendel] [CDU/CSU]: Aus Ihrer
Zeit übernommen!)
Es lag sogar, wie wir heute wissen, ein fertig
formulierter Gesetzentwurf seit 1985 in einer der vielen
Schubladen des Ministe riums.
(Ganz [St. Wendel] [CDU/CSU]: Zu Ihrer
Zeit gab es gar keinen Gesetzentwurf!)
Der Entwurf wurde dann auf unser gemeinsames
Drängen, Herr Kollege Ganz, im
Verteidigungsausschuß schließlich 1987 sehr behäbig aus der
Schublade hervorgeholt und
(Breuer [CDU/CSU]: In der Opposi tion kön
-
nen Sie sehr gut reden!)
in einer, wie ich glaube, nur für Schnecken
erschrekkenden Geschwindigkeit in den parlamentarischen
Beratungsgang gegeben.
Noch bei den Beratungen über den Haushalt für
1987 wurde uns versichert, es sei nun a lles klar; die
11 Millionen DM stünden in Absprache mit dem
Finanzminister zur Verfügung und das
Unterhaltssicherungsgesetz werde im nächsten Jahr so rechtzeitig
geändert, daß die Änderung rückwirkend zum 1.
Januar 1987 in Kraft treten könne. Aber Ankündigung
und Ergebnis sind mal wieder nicht deckungsgleich,
wie wir heute feststellen müssen.
Der Minister hat damit zweimal in einem Anlauf
gefehlt, einmal, indem er die dem Ausschuß gegebene
Zusage nicht eingehalten hat, und einmal, indem er
sich über das gemeinsame Wollen aller Fraktionen mit
Ausnahme der der GRÜNEN, denen dieses Problem
nicht grün genug ist, hinweggesetzt hat.
Wir haben bis gestern noch gemeinsam darum
gerungen, eine rückwirkende Geltung der neuen
Bestimmung zum 1. Januar 1987 zu erreichen. Ich
glaube sagen zu müssen, es ist für uns alle
beschämend, daß wir vom Verteidigungsminister mal wieder
geleimt worden sind. Allerdings möchte ich
ausdrücklich betonen, daß das Änderungsgesetz, das im
Kriechgang die heutige Beratung erreicht hat, doch
einen Teil der berechtigten Forderungen erfüllt, die,
wie dargestellt, seit geraumer Zeit berechtigt erhoben
werden.
So werden die zuletzt 1979 angepaßten Leistungen
nach dem Unterhaltssicherungsgesetz durch dieses
Änderungsgesetz den gestiegenen
Lebenshaltungskosten entsprechend um etwa 30 % angehoben. Diese
30 % machen deutlich, was den Leistungsempfängern
in den letzten Jahren bis zum 1. Juli 1987 vorenthalten
wurde.
Erwähnenswert ist, daß eine weitere gleitende und
quasi automatische Anpassung der Leistungen für
den Familienunterhalt Verheirateter dadurch erreicht
wird, daß diese Leistungen nicht mehr wie bisher nach
Tabellensätzen, sondern nach dem letzten
Nettoeinkommen der Wehrpflichtigen berechnet werden. Das
ist begrüßenswert.
Ehefrauen Grundwehrdienstleistender erhalten
künftig monatlich 60 % und für jedes Kind 12 % des
Nettoeinkommens des Wehrpflichtigen vor der
Einberufung. Die Höchstleistung beträgt ab 1. Juli 1987
1 872 DM für die Ehefrau und 375 DM für jedes Kind.
Die Höchstsätze der Mietbeihilfe für alleinstehende
Wehrpflichtige steigen von 420 DM auf 510 DM.
Darüber hinaus kann Mietbeihilfe bis zu 25 % des letzten
monatlichen Nettoeinkommens gewährt werden,
wenn dieses höher als 2 040 DM war; jedoch darf die
Maximalhöhe 780 DM nicht überschreiten.
Die Höchstsätze für die
Verdienstausfallentschädigung Wehrübender werden ebenfalls angehoben,
und zwar von 4 050 DM auf 5 200 DM für Verheiratete
und von 3 150 DM auf 4 100 DM für Ledige. — Es
bleibt leider dabei, daß die
Verdienstausfallentschädigung bei Verheirateten 90 % und bei Ledigen 70 %
des infolge Wehrdienstes entfallenden bisherigen
Nettoeinkommens nicht übersteigen darf. Damit
bleiben die besserverdienenden Wehrübenden aus der
privaten Wirtschaft durch die Höchstsatzregelung
weiterhin schlechter gestellt als vergleichbare
Wehrübende aus dem öffentlichen Dienst, deren Bezüge
während einer Wehrübung ungekürzt weiterlaufen.
Auch in rentenversicherungsrechtlicher Hinsicht
haben die Wehrübenden aus der privaten Wirtschaft
weiterhin Nachteile hinzunehmen. Und das bleibt so,
obwohl der Bundestag, wie bereits erwähnt, am
17. April 1986 die volle Gleichstellung mit
Wehrübenden aus dem öffentlichen Dienst gefordert hat.
(Frau Unruh [GRÜNE]: Das ist aber
selbstverständlich)
Der Bundesminister der Verteidigung begründet
seine Abweichung von der Bundestagsforderung
damit, daß verfassungsrechtliche Bedenken gegen das
vom Bundestag empfohlene Modell bestanden hätten.
Diese Bedenken seien aber inzwischen durch
fachliche Gutachten ausgeräumt. Inzwischen habe man
sich auch für das Bundestagsmodell entschieden und
den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des
Unterhaltssicherungsgesetzes erarbeitet. Dieser
Entwurf liege bereits den fachlich beteiligten
Bundesressorts zur Mitprüfung vor. Mit dem Abschluß der
Ressortabstimmung sei in Kürze zu rechnen. — Soweit
also die erfragte Stellungnahme des Bundesministers,
die mit einer neuen Ankündigung endet. Keine
Aussage jedoch dazu, wann die noch bestehende
Ungerechtigkeit ausgeräumt sein wird. Wir sind gespannt,
wie zügig jetzt nach neuen Erklärungen für
ausbleibende Entscheidungen, die den Parlamentswillen
weiter ignorieren würden, gesucht wird.
Der Verteidigungsminister kann sich den Entwurf
der Reservistenkonzeption, die uns seit Juli dieses
Jahres vorliegt, hinter den Spiegel stecken, solange
dieses Problem nicht gelöst ist.
Wir stimmen dem vorliegenden Änderungsgesetz
dennoch zu, weil damit ein Großteil der aufgestauten
Ungerechtigkeiten beseitigt wird.
(Sehr gut! bei der CDU/CSU)
Wir erwarten aber von der Bundesregierung, daß die
noch offenen Parlamentsforderungen umgehend
erfüllt werden. Wir erwarten auch einen
Erfahrungsbericht über die Auswirkungen der neuen
Bestimmungen, der dem Verteidigungsausschuß Mitte 1988
vorgelegt werden soll. Weiterhin erwarten wir, daß neue
Merkblätter erstellt werden, die es den
Anspruchsberechtigten ermöglichen, auch ohne Beistand eines
Verwaltungsfachbeamten festzustellen, welche
Leistungen ihnen nach den neuen Bestimmungen des
Unterhaltssicherungsgesetzes künftig zustehen. —
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Vizepräsident Cronenberg: Das Wort hat der
Abgeordnete Nolting.
Nolting (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Eine Vorbemerkung: Die Wichtigkeit der
Novellierung des Siebten Unterhaltssicherungsgesetzes
für die Be troffenen steht im absoluten Widerspruch zu
der Vielzahl, um nicht zu sagen: zu der Minderzahl
der anwesenden Kolleginnen und Kollegen.
Meine Damen und Herren, für die FDP möchte ich
die heute bevorstehende Verabschiedung der siebten
Novelle des Unterhaltssicherungsgesetzes begrüßen,
dabei aber auch gleich betonen, daß diese
Verabschiedung längst überfällig ist. Dies sage ich auch in
Richtung Bundesverteidigungsministerium und
Bundesfinanzministerium.
Meine Fraktion wird der Neufassung des Gesetzes
zustimmen, denn es geht um konkrete finanzielle
Verbesserungen für unsere Wehrpflichtigen und die
Wehrübenden, darüber hinaus auch für die
Zivildienstleistenden, die von der USG-Novelle mit
betroffen sind. Die vorgesehene Anhebung ist nach Auff as
-
sung von uns allen — dies haben die beiden Kollegen
vor mir auch bestätigt — dringend erforderlich,
handelt es sich dabei doch um die Leistungen,
Sonderleistungen und die Verdienstausfallentschädigungen,
die das Gesetz vorsieht.
Meine Damen und Herren, mehr als acht Jahre sind
vergangen, seit der Gesetzgeber zum letztenmal eine
Anhebung der Bezüge vorgenommen hat. Herr
Kollege Steiner, es ist, glaube ich, etwas unredlich von
Ihnen, heute hier in dieser Art und Weise zu
argumentieren. Sie hätten bereits zu der damaligen Zeit die
Initiative ergreifen können.
Meine Damen und Herren, wir werden bei der
Berücksichtigung der um 30 % gestiegenen
Lebenshaltungskosten für diesen Zeitraum heute dafür Sorge
tragen, daß finanzielle Verbesserungen an den
Anspruchsberechtigten nach dem USG — das ist
wahrlich keine kleine Gruppe, Herr Horn — nicht spurlos
vorbeigehen.
(Zurufe von der SPD: Wer war denn damals
unser Koalitionspartner?)
— Herr Horn, ich habe die Kritik hier nicht
angebracht, das war Ihr Kollege; insofern habe ich Ihnen
den Ball wieder zugespielt.
Meine Damen und Herren, dabei muß bedacht
werden, daß es sich bei der Wehr- bzw. der
Zivildienstpflicht und den Wehrübungen um eine Anforderung
unseres Gemeinwesens an den einzelnen männlichen
Staatsbürger handelt, der insofern nicht freiwillig
handelt. Das USG will und soll entschädigen, wo es
Nachteile durch die Dienste des einzelnen
auszugleichen gibt.
Meine Damen und Herren, jeder, der sich mit dem
bisherigen Gang des Gesetzgebungsverfahrens
beschäftigt hat, wird Verständnis dafür zeigen, wenn ich
für meine Fraktion, für die FDP, heute einige kritische
Anmerkungen machen werde; denn die FDP wollte
bekanntlich einen früheren Termin für das
Wirksamwerden der Mehrleistungen. Wir haben immer den
Jahresbeginn, den 1. Januar 1987, favorisiert. Ich
möchte noch einmal feststellen: Rein formal wäre eine
Rückwirkung für das gesamte Jahr möglich gewesen.
Ich darf nochmals auf eine ähnliche Konstellation
beim Soldatenversorgungsgesetz verweisen.
Außerdem bleibt nach wie vor festzustellen — auch darauf
ist schon hingewiesen worden — : Das Geld für eine
Rückwirkung zum 1. Januar 1987 ist auch
vorhanden.
Der Kollege Steiner hat darauf hingewiesen, daß es
bereits in der vergangenen Legislaturpe riode einen
gemeinsamen Entschließungsantrag vom 23. Oktober
1986 an die Bundesregierung gab, entsprechende
Maßnahmen zu einer Inkraftsetzung zum 1. Januar
1987 zu treffen. Leider müssen wir heute zur Kenntnis
nehmen: Die Auszahlung der Leistungen dieses
Gesetzes als sogenanntes Auftragsverwaltungsgesetz
erfolgt über die Länder durch die Kommunen und deren
Unterhaltssicherungsbehörden. Aus der Sicht dieser
Behörden ist, organisatorisch begründet, die
Inkraftsetzung zum 1. Juli 1987 wünschenswerter und — das
will ich bewußt mit einschließen — wohl auch nur
praktikabel: der Kollege Ganz hat darauf
hingewiesen. Die FDP-Fraktion stimmt dem Gesetz gleichwohl
heute zu, um die laufenden Anforderungen aus dem
Unterhaltssicherungsgesetz nicht zu gefährden.
Wenn wir als FDP nicht ganz zufrieden sein können,
so hat dies allerdings noch einen weiteren Grund. Wie
schon in meiner Rede am 17. September 1987
angeklungen ist, sehen wir es als ungerecht an , wie durch
das Unterhaltssicherungsgesetz die Wehrübenden
unterschiedlich behandelt werden. Das kann nicht
länger so bleiben. Die Ungereimtheiten in § 13 USG
müssen schnell besei tigt werden. Es ist z. B.
ungerecht, daß einige Berufsgruppen das volle normale
Gehalt weiterbeziehen, wenn ihre Berufsangehörigen
Wehrübungen leisten, andere — wie z. B. die
Freiberufler — aber Einkommensverluste zu verzeichnen
haben.
(Beifall bei der FDP)
Dringend novellierungsbedürftig ist jedoch auch
ein weiterer Punkt in diesem Zusammenhang. Wer
z. B. als selbständig Gewerbetreibender oder als
Landwirt den Betrieb fortführen läßt oder lassen kann,
fällt schon dadurch aus dem Kreis der
Unterstützungsbzw. Entschädigungsberechtigten heraus. Man stelle
sich einmal vor, welche Auswirkungen solche
Regelungen z. B. in einem kleinen Landwirtschaftsbetrieb
haben können. Schon durch den Ausfall der
Arbeitskraft des Landwirtes werden hier Nachteile spürbar.
Unter Umständen sind das empfindliche finanzielle
Einbußen. Auch dieser Punkt, meine Damen und
Herren, muß geändert werden.
Deshalb fordere ich namens meiner Fraktion das
Bundesverteidigungsministerium auf, unverzüglich
die hier schon angesprochene achte Novelle dem
Hause vorzulegen, so daß wir für die Betroffenen sehr
rasch mehr Gerechtigkeit schaffen können.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten
der CDU/CSU)
Für heute sage ich für meine Fraktion: Die siebte
Novelle ist ein Zwischenschritt zu mehr
Gerechtigkeit, aber eben nur ein Zwischenschritt.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten
der CDU/CSU)
Vizepräsident Cronenberg: Das Wort hat die
Abgeordnete Frau Beer.
Frau Beer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Damen und Herren! Nach Beratungen
des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen muß ich für
die Fraktion der GRÜNEN mit Bedauern feststellen,
daß die von uns vorgetragene Kritik an dem
Gesetzentwurf nicht berücksichtigt wurde. Theore tisch
könnte ich jetzt die Rede, die ich zur ersten Lesung
gehalten habe, wiederholen. Ich möchte Sie aber nicht
langweilen oder noch einmal damit ärgern. Ich
möchte nur einige Punkte ansprechen.
Ich denke, daß auch am Ende der diesjährigen
Haushaltsberatungen von uns insgesamt die traurige
Bilanz zu ziehen sein wird, daß Sie auf der einen Seite
für Rüstung immer noch Milliarden ausgeben, aber
auf der anderen Seite nicht bereit sind, die
Mindestvoraussetzungen für soziale Gleichberechtigung zu
schaffen.
(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)
Vizepräsident Cronenberg: Frau Abgeordnete,
gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten
Biehle?
Frau Beer (GRÜNE): Ja.
Vizepräsident Cronenberg: Bitte sehr.
Biehle (CDU/CSU): Verehrte Kollegin, würden Sie
bezüglich der von Ihnen gerade vorgetragenen Kritik,
Ihre Anregungen seien nicht aufgegriffen worden,
bitte zur Kenntnis nehmen, daß Ihre eigenen Vertreter
im Verteidigungsausschuß dem nicht zugestimmt,
sondern sich der Stimme enthalten haben?
Frau Beer (GRÜNE):: Das ist nicht ganz richtig. Ich
komme gleich noch dazu. — Das eben war eher ein
Beitrag als eine Frage.
Ich möchte auf meinen ersten Punkt
zurückkommen. Gerade in der jetzigen Situa tion, wo wir alle
hoffen, daß das Abrüstungsabkommen zustande kommt,
ist es für uns absolut nicht akzeptabel und nicht
verständlich, an den Unterhaltsleistungen zu sparen. Das
ergibt keinen Sinn.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Unsere wich tigste Forderung — rückwirkende Zah
-
lung der Leistungen ab 1. Januar dieses Jahres — ist
sehr wohl aufrechterhalten worden. Es ist nicht rich
tig, was Sie eben sagten. Wir bedauern wirk lich sehr
aufrichtig, daß sich sowohl FDP als auch SPD nach
Diskussionen in den Ausschüssen nicht in der Lage
gesehen haben, so weit Einfluß zu nehmen, daß man
sich durchringt, tatsächlich zu sagen: Die Leistung soll
rückwirkend zum 1. Januar einsetzen.
(Ganz [St. Wendel] [CDU/CSU]: Sie haben
vorhin nicht zugehört!)
— Doch, ich habe sehr wohl zugehört.
(Ganz [St. Wendel] [CDU/CSU]: Nein, dann
wüßten Sie, warum das nicht geht!)
Auch der Vorwurf, daß den GRÜNEN das Problem
nicht grün genug sei, ist nicht richtig. Es geht darum,
daß jetzt die Rollen vertauscht worden sind. Sie
erinnern sich vielleicht. Zur SPD-Regierungszeit hat Herr
Wörner als Oppositioneller gesagt, es wäre ein
Skandal, wenn die 50 DM Leistung gestrichen würde. Das
war zu Ihrer Zeit. Heute ist überhaupt nicht einsichtig,
daß man das wieder aufleben läßt. Man muß also ganz
einfach sehen, daß in bestimmten Punkten ein Spiel
mit vertauschten Rollen stattfindet, das wir nicht
akzeptieren können.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Ihr Argument, die Behörden wären überlastet
worden, wenn man die Zahlungen nicht zum 1. Juli ,
sondern zum 1. Januar hätte aufleben lassen, können wir
nicht tragen, denn wenn ich an die weiterhin
zunehmende Arbeitslosigkeit denke, meine ich, dies wäre
zwar keine sehr ausfüllende Beschäftigung, aber
zumindest ein Ansatz, um weiteren Arbeitsabbau auch
bei öffentlichen Stellen zu vermeiden.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Insgesamt bleibt festzuhalten, daß Kritik
angebracht ist, und diese Kritik kommt ja nicht nur von den
GRÜNEN. Ich verweise hier auch auf die
Unterrichtung des Wehrbeauftragten vom März dieses Jahres
und auf die Kritik des Deutschen
Bundeswehrverbandes, der sich zu den Haushaltsberatungen mehrfach
mit Forderungen geäußert hat, die denen der GRÜ-
NEN entsprechen. Das ist nicht aufgegriffen worden,
wofür Sie hier während der ganzen Zeit, die wir
darüber geredet haben, keine plausible Begründung
geliefert haben.
Deshalb möchte ich noch einmal aus einem
Flugblatt des BWV zitieren. Es ist eine Stellungnahme vom
4. November unter der Überschrift:
Wandzeitungskampagne zur Dienstzeitbelastung — Soldaten
wehren sich gegen 84-Stunden-Woche zum Nulltarif —
Soldaten wehren sich gegen weitere
Benachteiligungen. Zwar bet rifft dies nicht das im Moment
diskutierte Gesetz, aber es ist im Zusammenhang mit den
heute zu erwartenden Entscheidungen zu betrachten.
Es hängt mit der Benachteiligung, die ich eben
angesprochen habe, und auch mit dem zusammen, was
hier überhaupt nicht angesprochen wird, nämlich daß
vom nächsten Jahr an die Zeit des Wehrdienstes und
des Zivildienstes verlängert wird. A ll dies zeigt das
Bild, das wirklich beabsichtigt ist: nämlich keine
Gleichberechtigung und auch keine Einschränkung
von irgendwelchen militärischen oder die
Gesellschaft militarisierenden Vorhaben.
Vizepräsident Cronenberg: Frau Abgeordnete,
gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten
Ronneburger?
Frau Beer (GRÜNE): Ja.
Vizepräsident Cronenberg: Bitte schön!
Ronneburger (FDP): Frau Kollegin, bin ich richtig
orientiert, wenn ich hier feststelle, daß Ihre Fraktion in
diesem Zusammenhang nicht einen einzigen Antrag
im Rahmen der Haushaltsberatungen gestellt hat und
daß sie damit nicht deutlich gemacht hat, daß dem,
was Sie jetzt hier vortragen, auch ein tatsächlicher
Wille zum Durchsetzen entspricht?
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten
der CDU/CSU)
Frau Beer (GRÜNE): Klatschen Sie nicht zu früh!
Wenn ich an das Protokoll und auch an die Angaben
denke, die Frau Schilling dort gemacht hat —
vielleicht erinnern Sie sich daran — —
(Nolting [FDP]: Die war gar nicht da!)
— Nein, das ist nicht richtig! Sie können das Protokoll
nachlesen. Ich habe es do rt auch liegen. Es war leider
die Unfähigkeit des Ausschusses festzustellen, auf die
Sachargumente einzugehen. Man regte sich vielmehr
darüber auf, daß Frau Schilling die Vokabel
„Kriegsübender" statt „Wehrdienstübender" benutzt hat.
Insofern wäre es Ihre Sache gewesen, dort auf
Argumente einzugehen.
(Ronneburger [FDP]: Aber es gab keinen An
-trag!)
Herr Vorsitzender, ich möchte an dieser Stelle zum
erstenmal meine Zeit nicht überziehen, sondern nur
mitteilen, daß wir auf Grund der Tatsache, daß unsere
Wünsche nicht berücksichtigt worden sind, diesem
Entwurf nicht zustimmen, sondern uns der Stimme
enthalten werden, und mich bei Ihnen bedanken.
(Beifall bei den GRÜNEN — Nolting [FDP]:
Mit einem entschiedenen Vielleicht!)
Vizepräsident Cronenberg: Nun hat die Frau
Staatssekretärin Hürland-Büning das Wort.
Frau Hürland-Büning, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Verteidigung: Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Wir beraten heute
abschließend einen Gesetzentwurf, dessen erste
Beratung erst am 17. September dieses Jahres stattfand.
Damit haben Sie, Herr Kollege Steiner, recht, aber wer
hier wen leimt und wer ungenaue Eindrücke erweckt,
möchte ich doch einmal klären:
Bereits in der zweiten Kabinettssitzung am 7. April
ist dieser Gesetzentwurf vom Kabinett verabschiedet
worden. Herr Kollege Steiner, Sie sind seit 1980 im
Deutschen Bundestag, und ich schätze Sie als sehr
guten Staatsbürger. Sie wissen dann, daß dieser
Gesetzentwurf aus dem Kabinett zur Beratung erst in den
Bundesrat mußte, und von dort ist er erst im Juni
wieder zurückgekommen. Der Bundeskanzler hat dann
sehr schnell, nämlich am 19. Juni, den Gesetzentwurf
nach seiner Beratung im Bundesrat diesem Hohen
Hause zugestellt. Danach sind Sie — und ich auch —
in die wohlverdiente Sommerpause gegangen.
Wenn es Ihnen so am Herzen gelegen hätte, daß das
alles noch schneller geht und noch schneller beraten
wird, hätten Sie in Ihrer Fraktion dafür sorgen können,
daß der Gesetzentwurf nicht erst in der zweiten
Septemberwoche, sondern schon in der ersten
Septemberwoche auf die Tagesordnung gekommen wäre.
Das haben Sie nicht getan. Ich bitte Sie doch,
nächstens etwas genauer zu recherchieren und die uns von
der Geschäftsordnung vorgegebenen
Notwendigkeiten zu berücksichtigen.
Ich finde es gut, daß — was nicht selbstverständlich
ist — ein Gesetzentwurf nach so kurzer Beratungszeit
in den Ausschüssen für Verteidigung, Inneres und
Haushalt einmütige Zustimmung findet und daher
schon heute zur Verabschiedung anstehen kann.
Mein besonderer Dank gilt daher den
Ausschußvorsitzenden, den Kollegen Alfred Biehle und Rudi Walther.
Ebenso gern danke ich den Berichterstattern, den
Kollegen Johannes Ganz und Dieter Heistermann.
Sie sehen, meine Damen und Herren: Die soziale
Absicherung unserer Wehrpflichtigen und ihrer
Familien, der Wehrübenden und ihrer Familien ist das
Anliegen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und
FDP und auch der SPD.
Worum geht es im einzelnen? Erstens. Die
Unterhaltssicherung wird wieder auf den aktualen Stand
der Lebenshaltungskosten gebracht. Sie haben recht,
Herr Steiner: Die letzte Anpassung fand 1979 statt.
1981 sind durch das Haushaltsstrukturgesetz weitere
Kürzungen, die Sie zu verantworten haben, gemacht
worden. Der Bärenanteil der Erhöhung der
Lebenshaltungskosten ist bis zum Jahr 1983 zu
verzeichnen.
(Steiner [SPD]: Sie haben doch
nachgefaßt !)
Zweitens. Der Unterhalt für die Familien der
Wehrpflichtigen wird nicht nur deutlich angehoben,
sondern auch einfacher und verständlicher geregelt.
(Frau Unruh [GRÜNE]: Beamte kriegen
mehr!)
— Sie kriegen auch mehr als Beamte.
(Frau Unruh [GRÜNE]: Schlecht war das!)
Wir entfernen uns mit dem vereinfachten Verfahren
also von der hier so viel zitierten Gasrechnung. Die
neue Fassung verläßt die bisherigen festen
Tabellensätze, die leicht zu Benachteiligungen führten, weil
nur nachträglich und — das hat die Vergangenheit
bewiesen — manchmal sehr spät durch
Gesetzesänderung ein angemessener Unterhalt gewährt werden
konnte. Diese neue Form der Berechnung, angelehnt
an Unterhaltsbestimmungen im Versorgungs- und
Sozialversicherungsrecht, verdanken wir den
Mitarbeitern im Verteidigungsministerium, den Herren Plener,
Pusch und Land. Der Bundesminister der
Verteidigung hat sich hierüber sehr gefreut, meine Herren.
Und ich denke, auch dieses Haus, die Wehrpflichtigen
und die Wehrübenden werden es Ihnen danken.
Drittens. Die Mietbeihilfe für die Alleinstehenden
wird der allgemeinen Entwicklung auf dem
Wohnungsmarkt angepaßt. Es wird eine neue Regelung
eingeführt, die auch die besonderen Interessen der
lebensälteren Wehrpflichtigen berücksichtigt.
Viertens. Die Mindest- und Höchstsätze der
Verdientsausfallentschädigung für die Wehrübenden
werden deutlich angehoben.
In den Ausschußberatungen sind zwei Punkte
angesprochen worden, auf die ich hier gern noch einmal
eingehen möchte.
Der erste Punkt — meine Vorredner haben ihn zwar
schon behandelt; aber er bedarf doch noch einiger
Erläuterungen — betrifft das Inkrafttreten. Aus allen
Fraktionen wurde der Wunsch geäußert, die
Leistungsverbesserungen bereits zum 1. Januar 1987
wirksam werden zu lassen. Ich betone, daß auch die
Bundesregierung dieses Ziel angestrebt hat. Dazu
wäre es allerdings notwendig gewesen, den
Gesetzentwurf vor dem 1. Januar 1987 im Bundestag
einzubringen. Insofern sind unsere Wehrpflichtigen und
Wehrübenden ein Opfer des Termins der
Bundestagswahl geworden.
Ich muß hier zur Kenntnisnahme für die
Betroffenen, also die Empfänger von Leistungen nach dem
Unterhaltssicherungsgesetz, aber auch für die
Interessierten, für den Deutschen Bundeswehrverband und
den Deutschen Reservistenverband, besonders
hervorheben, daß der Ausschußvorsitzende Alfred Biehle
und andere Mitglieder des Verteidigungs- und des
Haushaltsausschusses aus allen Fraktionen sich sehr
nachdrücklich und vehement für ein Inkrafttreten
rückwirkend zum 1. Januar 1987 eingesetzt haben.
Ich erwähne hier auch Herrn Ronneburger besonders.
Es ist vielleicht nicht üblich, Namen zu nennen. Aber
da Verbände es an sich haben, solche Debatten sehr
genau nachzulesen, tue ich dies, damit man die
Ansprechpartner kennt.
Ich bedanke mich dafür und bedaure, daß wir
gemeinsam erkennen mußten, daß die Landratsämter
und Kreisverwaltungen bzw. Stadtverwaltungen das
rückwirkende Inkrafttreten technisch manuell nicht
leisten können.
(Frau Unruh [GRÜNE]: Da lachen doch alle!
Das gibt's nicht! Das gibt es wirklich
nicht!)
Ich will hier nicht auf alle Schwierigkeiten
eingehen, die bei meinen Recherchen von den
ausführenden Behörden vorgetragen worden sind. Eines ist aber
besonders schwerwiegend: Eine rückwirkende
Bearbeitung — Herr Kollege Ganz, hier muß ich etwas
richtigstellen — von insgesamt mehr als 200 000
Akten — die müssen nämlich teilweise bis ins Jahr 1985
zurückgezogen werden — wäre zu Lasten der
laufenden Bearbeitung von Anträgen zur
Unterhaltssicherung gegangen; die gegenwärtige Bearbeitungsdauer
liegt etwa bei drei Wochen. Bei dieser
Güterabwägung zugunsten der laufenden Anträge
(Ganz [St. Wendel] [CDU/CSU]: Habe ich
gesagt!)
— ja, ich weiß, ich hatte nur die Zahl berichtigt; Sie
hatten, glaube ich, von 130 000 Akten gesprochen, es
sind aber mehr als 200 000 — mußten wir bei unserem
Gesetzentwurf bleiben. Ich danke allen
Ausschußmitgliedern, daß sie sich dieser Einsicht dann letztlich
doch gebeugt haben. Beim
Soldatenversorgungsgesetz war die Sachlage eine andere.
Der zweite Punkt, der in den Ausschußberatungen
eine wichtige Rolle gespielt hat, betrifft die soziale
Absicherung der Wehrübenden. Es ist hier auch
schon mehrfach angesprochen worden, daß die
Wehrübenden aus der p rivaten Wirtschaft den
Wehrübenden aus dem öffentlichen Dienst sowohl hinsichtlich
des Einkommens als auch in der Rentenversicherung
zur Zeit nicht gleichgestellt werden. Dieses Hohe
Haus hat am 26. April 1986 folgende Entschließung
gefaßt: Erstens. Reservisten der Bundeswehr, die
Wehrübungen leisten, sollen im Rahmen des
Unterhaltssicherungsgesetzes in Zukunft volle
Verdienstausfallentschädigung erhalten. Zweitens. Die vom
Bund an die Rentenversicherungsträger zu
entrichtenden Rentenversicherungsbeiträge für
Wehrübende sollen so angehoben werden, daß persönliche
Nachteile für die Betroffenen vermieden werden.
Dieser Gesetzentwurf — insofern haben Sie alle
recht — löst diese Aufgabe leider noch nicht.
Allerdings wird durch die Anhebung der Höchst- und
Mindestsätze der Verdienstausfallentschädigung bereits
eine merkliche Entspannung in der Sache eintreten.
Die angestrebte Verbesserung der Rechtslage hängt
aber von ihrer Finanzierbarkeit ab; das wissen Sie.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, der
Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Wil li
Weiskirch, hat in seinem Jahresbericht 1986 darauf
verwiesen, daß das Soldatengesetz den Staat
verpflichtet, für das Wohl des Soldaten zu sorgen. Dieses
Gesetz stellt einen weiteren Schritt dar, für das Wohl
des Soldaten zu sorgen, was dem Bundesminister der
Verteidigung, Dr. Manfred Wörner, ein besonderes
Anliegen ist. Dieses sein Bemühen findet
beispielsweise auch in dem von der Bundesregierung
vorgelegten Haushalt 1988 Ausdruck, der im Einzelplan 14
rund 3,5 Milliarden Deutsche Mark für soziale
Leistungen vorsieht. Das sind 250 Millionen DM mehr als
im Jahre 1987. Während der Verteidigungshaushalt
insgesamt um 1,5 % steigt,
(Schäfer [Offenburg] [SPD]: Flammende
Rede!)
steigen die sozialen Aufwendungen um 7,7 %, Herr
Kollege Schäfer.
(Steiner [SPD]: Donnerwetter!)
— Das ist schön, nicht? Ich freue mich darüber
auch.
(Zustimmung bei der FDP)
Die Bundesregierung wird hierbei nicht
stehenbleiben können. Es müssen noch weitere Maßnahmen
folgen, da wir auch von unseren Wehrpflichtigen und
von unseren Wehrübenden in Zukunft größere Opfer
fordern.
Ich bedanke mich und bitte um Ihre Zustimmung.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Vizepräsident Cronenberg: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen nun zur Einzelberatung und
Abstimmung.
Ich rufe die Art. 1 bis 3, Einleitung und Überschrift
mit den vom Ausschuß empfohlenen Änderungen auf.
Wer diesen Vorschriften, also mit den Änderungen
des Ausschusses, zuzustimmen wünscht, den bitte ich
um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? —
Enthaltungen? — Damit sind die aufgerufenen
Vorschriften angenommen.
Wir treten nunmehr in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem
Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht,
den bitte ich, sich zu erheben. — Wer stimmt
dagegen? — Enthaltungen? — Dann darf ich feststellen:
Der Gesetzentwurf ist bei Enthaltung der GRÜNEN
angenommen.
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
a) Beratung des Antrags der Abgeordneten
Müller (Düsseldorf), Dr. Hauff, Schäfer
(Offenburg), Duve, Bachmaier, Frau Blunck, Frau
Conrad, Conradi, Fischer (Homburg), Frau
Dr. Hartenstein, Jansen, Jung, Kiehm,
Dr. Klejdzinski, Koltzsch, Lennartz, Frau
Dr. Martiny, Menzel, Müller (Schweinfurt),
Purps, Reimann, Reschke, Reuter, Schanz,
Dr. Schöfberger, Schütz, Stahl (Kempen),
Dr. Sperling, Voigt (Frankfurt), Waltemathe,
Weiermann, Frau Weyel, Dr. Vogel und der
Fraktion der SPD
Vorsorge gegen Schadensfälle in der
chemischen Industrie
— Drucksache 11/714 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(federführend)
Innenausschuß
Rechtsausschuß
Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Ausschuß für Verkehr
Ausschuß für Forschung und Technologie
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau
Garbe, Dr. D aniels (Regensburg) und der
Fraktion DIE GRÜNEN
Änderung der Störfallverordnung
— Drucksache 11/1037 —
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(federführend)
Ausschuß für Wirtschaft
Der Ältestenrat hat die Vereinbarung ge troffen, daß
die Diskussion über diesen Tagesordnungspunkt zwei
Stunden dauern soll. Meine Damen und Herren, der
Beschluß des Ältestenrates ist aber nach unten
korrigierbar, und ich wäre dankbar, wenn Sie dies als
Aufforderung des Präsidenten auffassen würden. — Ich
sehe, Sie sind mit dieser Lösung einverstanden.
Ich eröffene die Aussprache. Das Wo rt hat der
Abgeordnete Müller (Düsseldorf).
Müller (Düsseldorf) (SPD): Meine Damen und
Herren! Am 11. November 1986 brannte in Muttenz bei
Basel die Lagerhalle 954 des Chemiekonzerns S andoz
aus. Mehr als 1 000 t zum Teil hochgiftiger
Agrochemikalien gelangten vor allem in den Rhein, zerstörten
dort biologisches Leben und wurden zu einer großen
Gefahr für die Trinkwasserversorgung der mehr als
10 Millionen Menschen, die direkt oder indirekt von
der Wasserversorgung aus dem Rhein abhängig sind.
Die Brandkatastrophe von Sandoz machte quasi
„stichflammenartig" bewußt, mit welchen Gefahren
die Produktion, Anwendung und Lagerung
chemischer Erzeugnisse verbunden sind.
Wie kaum ein anderer Industriebereich ist die
chemische Industrie in den letzten Jahren in den
Mittelpunkt öffentlicher Diskussionen und Kontroversen
gerückt. Mit Seveso und Bhopal, mit Sandoz und den
vielen in der letzten Zeit vielleicht auch nur bewußter
wahrgenommenen Störfällen hat sich in großen Teilen
der Bevölkerung ein erheblicher Einstellungswandel
in bezug auf die Risiken und Gefahren der Chemie
ergeben. Die Akzeptanz ist gesunken. Danach ist die
Chemische Industrie im Bewußtsein vieler Menschen
von der Rolle des Wohltäters zunehmend in die Rolle
eines Hauptverursachers für die Umweltzerstörung
gerückt.
Wie auch immer man diese Entwicklung bewe rtet,
sei es, wie man beispielsweise von Teilen der
Industrie hört, als Ausdruck eines fehlgeleiteten
modischen Zeitgeistes oder sei es, wie es vor allem von
Kritikern der Industriegesellschaft gesagt wird, als
wachsende Erkenntnis von der Hyb ris
Industriegesellschaft, um nur diese beiden Meinungspole zu
nennen: Fest steht, daß vor allem die Politik gefordert ist,
neue Antworten zu geben. Das heißt: Wir, also auch
der Bundestag, müssen uns intensiver und
systematischer mit den speziellen stofflichen
Gefährdungspotentialen und mit den Chancen und Möglichkeiten
ökologischer Innovationen in der Chemieindustrie
befassen.
Dafür hat sich in den letzten Jahren in der
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Antrag auf Aufsetzung des Antrags betr. Südafrika auf die Tagesordnung (G-SIG: 11001187) (Antrag zur Geschäftsordnung)
- part_of_vorgang → Antrag auf Aufsetzung des Antrags betr. Südafrika auf die Tagesordnung (G-SIG: 11001188) (Antrag zur Geschäftsordnung)
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes (G-SIG: 11020032)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (G-SIG: 11020019)
- part_of_vorgang → ... Strafrechtsänderungsgesetz (... StrÄndG) (G-SIG: 11020017)
- part_of_vorgang → Südafrika (G-SIG: 11000760) (Geschäftsordnungsantrag auf Aufsetzung auf die TO)
- part_of_vorgang → Südafrika (G-SIG: 11000820) (Geschäftsordnungsantrag auf Aufsetzung auf die TO)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Kontrolle und Überprüfung des organisatorischen Ablaufs und der Bedingungen, unter denen Laborun
- spoke_in ← Günter Verheugen (Zur Geschäftsordnung BT)
- spoke_in ← Helmut Lippelt (Zur Geschäftsordnung BT)
- spoke_in ← Richard Stücklen (Zur Geschäftsordnung BT)
- spoke_in ← Rudolf Seiters (Zur Geschäftsordnung BT)
- spoke_in ← Torsten Wolfgramm (Zur Geschäftsordnung BT)