polradar

Protokoll der 36. Sitzung des 11. Deutschen Bundestages

dip / plenarprotokoll 05.11.1987 · WP 11 · 11/36 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Protokoll der 36. Sitzung des 11. Deutschen Bundestages [Plenarprotokoll 11/36 Deutscher Bundesta g Stenographischer Bericht 36. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 Inhalt: Gedenkworte für die bei einer Demonstration an der Startbahn West des Frankfurter Flughafens am 2. November 1987 erschossenen Polizeibeamten Klaus Eichhöfer und Thorsten Schwalm sowie Genesungswünsche für die bei dieser Demonstration verletzten Polizeibeamten 2363 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Eigen und Dr. Czaja 2363 B Wahl des Abg. Dr. Hitschler zum Schriftfüh - rer als Nachfolger des Abg. Dr. Rumpf . . 2363 C Erweiterung und Abwicklung der Tagesord nung 2363D, 2421 C Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Republik Dschibuti . . Bestimmung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit statt des Ausschusses für Wirtschaft zum federführenden Ausschuß bei der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP betr. Ernährungssituation in den Hungerregionen (Drucksache 11/946) 2424 D Nachträgliche Überweisung der Anträge zur Schuldenkrise (Drucksachen 11/826, 11/893 und 11/905) an den Auswärtigen Ausschuß 2425 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aussprache über den Mord an zwei Polizisten in Frankfurt Dr. Wallmann, Ministerpräsident des Landes Hessen 2364 B Dr. Vogel SPD 2367 D Mischnick FDP 2369 D Frau Schoppe GRÜNE 2371 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 2374 A Dr. Schnoor, Minister des Landes Nordrhein- Westfalen 2375 C Tagesordnungspunkt 2: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (Drucksachen 11/496, 11/1049 neu, 11/1050) Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 2378 A Steiner SPD 2379 B Nolting FDP 2382 A Frau Beer GRÜNE 2383 A Frau Hürland-Büning, Parl. Staatssekretär BMVg 2384 B Tagesordnungspunkt 3: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Dr. Hauff, Schäfer (Offenburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vorsorge gegen Schadensfälle in der chemischen Industrie (Drucksache 11/714) und b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Änderung der Störfallverordnung (Drucksache 11/1037) Müller (Düsseldorf) SPD 2386 B Frau Garbe GRÜNE 2388 C Dr. Laufs CDU/CSU 2390 A Baum FDP 2392 A Reimann SPD 2394 A Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . . 2396 D Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . . 2398 B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 2399 A Schäfer (Offenburg) SPD 2402 B Frau Dr. Segall FDP 2404 A Dr. Friedrich CDU/CSU 2405 B Tagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes (Drucksachen 11/605, 11/960) 2406 C Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache 11/73) 2406 D Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1988 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1988) (Drucksache 11/1000) 2406D Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnummer und zur Änderung anderer Vorschriften (Erstes Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches) (Drucksache 11/1004) 2406 D Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksache 11/389) . . 2407 A Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. November 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit und der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens sowie zu der Vereinbarung vom 14. Mai 1987 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Quebec über Soziale Sicherheit und der Durchführungsvereinbarung hierzu (Drucksache 11/1001) 2407 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Hüser und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache 11/1038) 2407 B Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Übersicht 4 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 11/904) . 2407 B Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1987 bei Kapitel 10 02 Titel 652 06 (Zuweisungen nach dem Gesetz über die Verwendung von Gasöl durch Betriebe der Landwirtschaft) (Drucksachen 11/315, 11/928) 2407 C Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Stuttgart-Feuerbach gemäß § 64 Abs. 2 BHO (Drucksache 11/903) 2407 C Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Sammelübersichten 25 und 26 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/965 und 11/ 966) 2407 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Kontrolle und Überprüfung des organisatorischen Ablaufs und der Bedingungen, unter denen Laboruntersuchungen zur außerklinischen Prüfung von Chemikalien geplant, durchgeführt, aufgezeichnet und gemeldet werden (Gute Laborpraxis) — KOM (86) 698 endg. — Rats-Dok. Nr. 11718/ 86 — (Drucksachen 11/138 Nr. 3.145, 11/ 1088) 2407 D Zur Geschäftsordnung Verheugen SPD 2421 C Seiters CDU/CSU 2422 B Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 2423 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 2424 A Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie Deutscher Bundestag - 11. Wahlperiode - 36 Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 III zu dem Antrag des Abgeordneten Wetzel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Gestaltung der technischen Entwicklung; Technikfolgen-Abschätzung und -Bewertung und zu dem Antrag der Abgeordneten Roth, Vosen, Heyenn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gestaltung der technischen Entwicklung; Technikfolgenabschätzung und -bewertung und zu dein Antrag der Abgeordneten Lenzer, Maaß, Carstensen (Nordstrand), Dr. Kunz (Weiden) und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann, Kohn, Timm, Neuhausen, Dr. Thomae und der Fraktion der FDP: Gestaltung der technischen Entwicklung; Technikfolgen- Abschätzung und -Bewertung (Drucksachen 11/220, 11/311, 11/403, 11/979) Dr. Götz CDU/CSU 2425 B Schreiner SPD 2426 D Dr.-Ing. Laermann FDP 2428 D Wetzel GRÜNE 2430 B Tagesordnungspunkt 14: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Vorbereitung der 2. Internationalen Nordseeschutz-Konferenz vom 21. September 1987 (Drucksache 11/ 878) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen vorn 25. Mai 1984 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden (Drucksache 11/ 892) und Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Carstensen (Nordstrand), Austermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Frau Dr. Segall, Wolfgramm (Göttingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: 2. Internationale Nordseeschutzkonferenz (Drucksache 11/1048) Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . 2432 D Schütz SPD 2434 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 2437 A Frau Garbe GRÜNE 2438 C Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 2440B Namentliche Abstimmungen 2442 C Ergebnisse 2448C, 2449D, 2451 A Zusatztagesordnungspunkt 6: a) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Beendigung der Arbeiten am Endlager Gorleben (Drucksache 11/511) und b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Entsorgung — Endlager (Gorleben) (Drucksache 11/581) Frau Wollny GRÜNE 2443 A Harries CDU/CSU 2444 A Lennartz SPD 2445 A Baum FDP 2446 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 2447 A Tagesordnungspunkt 20: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Buschbom, Eylmann, Geis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Funke, Irmer, Kleinert (Hannover), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (Drucksachen 11/898, 11/ 1082) Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 2452 C Dr. de With SPD 2453 C Kleinert (Hannover) FDP 2454 B Häfner GRÜNE 2455 B Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 2456 B Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Miltner, Gerster (Mainz), Fellner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Dr. Hirsch, Lüder, Richter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung (Achtes Rentenversicherungs- Änderungsgesetz) (Drucksache 11/952) Dr. Kappes CDU/CSU 2457 B Heyenn SPD 2457 D Dr. Hirsch FDP 2458 D Frau Unruh GRÜNE 2459 C Tagesordnungspunkt 16: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Bachmaier, Klein (Dieburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ä nderung der Strafprozeßordnung (§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO) (Drucksache 11/816) und b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜ- NEN: Keine Zwangsverteidiger für Blinde (Drucksache 11/624) IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode. - 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 Singer SPD 2460 C Eylmann CDU/CSU 2460 D Frau Nickels GRÜNE 2461 C Lüder FDP 2462 B Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 2462 D Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Benzinbleigesetzes (Drucksache 11/1005) Schmidbauer CDU/CSU 2463 C Frau Dr. Hartenstein SPD 2464 B Frau Dr. Segall FDP 2465 B Dr. Knabe GRÜNE 2466A Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ladenschlußgesetzes (Drucksache 11/1042) Doss CDU/CSU 2467 A Urbaniak SPD 2467 D Frau Folz-Steinacker FDP 2468 C Frau Saibold GRÜNE 2469 D Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Unterausschuß des Auswärtigen Ausschusses für Fragen der Europäischen Gemeinschaft (Drucksache 11/927) 2471 A Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 11/1033 vom 30. Oktober 1987 — Gutachten eines an Kernkraftwerken beteiligten Schweizer Ingenieurunternehmens über den SNR 300 in Kalkar MdlAnfr 56, 57 30.10.87 Drs 11/1033 Fischer (Homburg) SPD Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . 2408C, 2409 C ZusFr Fischer (Homburg) SPD . . 2408D, 2409 D ZusFr Frau Ganseforth SPD . . . 2409B, 2410 B ZusFr Duve SPD 2410 A Gutachten der an Kernkraftwerken beteiligten Firma Motor Columbus Ingenieurunternehmung AG über den Schnellen Brüter in Kalkar; Folgen aus der voraussichtlichen Stillegung des Schnellen Brüters in Frankreich MdlAnfr 54, 55 30.10.87 Drs 11/1033 Dr. Hirsch FDP Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . 2410C, 2411D ZusFr Dr. Hirsch FDP 2410C, 2411D ZusFr Frau Ganseforth SPD 2411A ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . . 2411B ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE 2411C ZusFr Fischer (Homburg) SPD . . 2411C, 2412B Beeinflussung interner Angelegenheiten des Springer-Konzerns durch den Bundeskanzler MdlAnfr 60, 61 30.10.87 Drs 11/1033 Duve SPD Antw StMin Dr. Stavenhagen BK . . . 2412 D ZusFr Duve SPD 2413 A ZusFr Schily GRÜNE 2413 B ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 2413 C ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 2413D ZusFr Frau Dr. Götte SPD 2413 D Aktivitäten von Bundeskanzler Dr. Kohl im Zusammenhang mit der Vergangenheit des österreichischen Bundespräsidenten Dr. Waldheim MdlAnfr 62, 63 30.10.87 Drs 11/1033 Schily GRÜNE Antw StMin Dr. Stavenhagen BK 2414A, 2414 B ZusFr Schily GRÜNE 2414A, 2414 B ZusFr Duve SPD 2414 C Beschäftigung deutscher Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften, insbesondere in Regionen mit schwacher Wirtschaftsstruktur MdlAnfr 67, 68 30.10.87 Drs 11/1033 Gerster (Worms) SPD Antw StMin Schäfer AA . . . . 2414D, 2416B ZusFr Gerster (Worms) SPD . . . 2414D, 2416C ZusFr Dr. Uelhoff CDU/CSU . . 2415B, 2417B ZusFr Frau Dr. Götte SPD . . . . 2415C, 2417 B ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 2415D, 2417 B ZusFr Reimann SPD 2416A, 2417 A Reaktion der Bundesregierung auf den Abbau von Arbeitsplätzen im zivilen und medizinisch-technischen Bereich der US- Streitkräfte in Rheinland-Pfalz MdlAnfr 69, 70 30.10.87 Drs 11/1033 Dr. Uelhoff CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA . . . . 2417C, 2418D ZusFr Dr. Uelhoff CDU/CSU . 2417D, 2419 A ZusFr Schily GRÜNE 2418A, 2419C ZusFr Frau Dr. Götte SPD 2418B ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 2418C ZusFr Gerster (Worms) SPD 2418C ZusFr Reimann SPD 2419B Änderung der versicherungs- und versorgungsrechtlichen Bestimmungen zugunsten der in eine Teilzeitbeschäftigung wechselnden Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes MdlAnfr 72 30.10.87 Drs 11/1033 Müller (Wesseling) CDU/CSU Antw StSekr Neusel BMI 2419D ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU . . 2420A Verpflichtung privater Bauherren zum Bau strahlensicherer Schutzräume auch für Katastrophenfälle in Friedenszeiten MdlAnfr 73, 74 30.10.87 Drs 11/1033 Dr. Niese SPD Antw StSekr Neusel BMI . . . . 2420B, 2420 C ZusFr Dr. Niese SPD 2420 D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 2421 A ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 2421 B Nächste Sitzung 2471 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2473* A Anlage 2 Verweigerung der Durchsetzung von Erbschaftsansprüchen deutscher Staatsangehöriger in der DDR MdlAnfr 1 30.10.87 Drs 11/1033 Geis CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB . . . 2473* C Anlage 3 Abschluß eines Rechts- und Amtshilfeabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR MdlAnfr 8 30.10.87 Drs 11/1033 Geis CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2474* A Anlage 4 Verzögerung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD zum Demonstrationsstrafrecht und -ordnungswidrigkeitenrecht; rechtstatsächliche Absicherung geplanter Gesetzesänderungen MdlAnfr 11, 12 30.10.87 Drs 11/1033 Dr. de With SPD SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2474 B Anlage 5 Ausweitung der Ordnungswidrigkeitstatbestände für Vermummungen nach dem Versammlungsgesetz auf Ansammlungen und für den Weg zu Versammlungen MdlAnfr 13, 14 30.10.87 Drs 11/1033 Singer SPD SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2474 C Anlage 6 Zweck der Schaffung einer Strafvorschrift für schwere Störung öffentlicher Betriebe; Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe bis Ende 1987 MdlAnfr 15, 16 30.10.87 Drs 11/1033 Wiefelspütz SPD SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2474* D Anlage 7 Ausweitung der Strafbarkeit bei Menschenraub, Geiselnahme und Waffendiebstahl gemäß §§. 239 und 243 StGB MdlAnfr 17, 18 30.10.87 Drs 11/1033 Dr. Pick SPD SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2475* B Anlage 8 Abstimmung zwischen dem Bundesinnen- und dem Bundesjustizminister über die Erweiterung der Tatbestände der §.§. 239 und 243 StGB und Schaffung einer Strafvorschrift für Sitzblockaden MdlAnfr 19, 20 30.10.87 Drs 11/1033 Bachmaier SPD SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2475* D Anlage 9 Gesetze zur inneren Sicherheit unabhängig von den Arbeitsergebnissen der noch einzusetzenden Kommission zur Erforschung der Gewalt MdlAnfr 21, 22 30.10.87 Drs 11/1033 Schütz SPD SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2476* A Anlage 10 Entscheidung der Bundesregierung noch vor der ESA-Ministerratssitzung über eine bundesdeutsche Beteiligung an den Weltraumprojekten Columbus, Hermes und Ariane V, insbesondere Haltung zum französischen Projekt Hermes MdlAnfr 58, 59 30.10.87 Drs 11/1033 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 2476* B Anlage 11 Intervention der Bundesregierung für einen Waffenstillstand in Angola angesichts des sowjetischen Engagements MdlAnfr 64 30.10.87 Drs 11/1033 Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 2476* D Anlage 12 Weiterentwicklung des Auslandsschulwesens und Besoldung des Lehrpersonals, insbesondere in Niedriglohnländern der Dritten Welt MdlAnfr 65, 66 30.10.87 Drs 11/1033 Frau Renger SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 2477* B Anlage 13 Herkunft und Bestimmungsland des vom BKA verhinderten Exports von Schnellfeuergewehren und Handgranaten MdlAnfr 71 30.10.87 Drs 11/1033 Gansel SPD SchrAntw StSekr Neusel BMI 2477* D Anlage 14 Verbot der passiven Bewaffnung und Aufgabenstellung der geplanten „Gewaltkommission" MdlAnfr 75, 76 30.10.87 Drs 11/1033 Klein (Dieburg) SPD SchrAntw StSekr Neusel BMI 2478* A Anlage 15 Arbeitsauftrag und personelle Zusammensetzung der Kommission zur Erforschung der Gewalt MdlAnfr 77, 78 30.10.87 Drs 11/1033 Schmidt (München) SPD SchrAntw StSekr Neusel BMI 2478* C 36. Sitzung Bonn, den 5. November 1987 Beginn: 9.01 Uhr Präsident Dr. Jenninger: Die Sitzung ist eröffnet. (Die Abgeordneten erheben sich) Meine Damen und Herren, ich kann nach dem, was am Montagabend bei der Startbahn West in Frankfurt geschehen ist, nicht ohne weiteres die Tagesordnung eröffnen, als beträfe uns das nicht. Deshalb begrüße ich es auch, daß sich die Fraktionen darauf verständigt haben, heute morgen eine Aussprache über den Mord an zwei Polizeibeamten in Frankfu rt zu führen. Zunächst will ich der Bestürzung und der Trauer Ausdruck geben, die uns angesichts des Todes der zwei Polizeibeamten bewegt. Wir trauern um Klaus Eichhöfer und Thorsten Schwalm, die aus dem Hinterhalt ermordet wurden; sie hatten keine Chance. Unser Mitgefühl gilt ihren Angehörigen, unsere Sympathie ihren Kollegen, deren Betroffenheit wir verstehen und teilen. Unser Mitgefühl gilt ebenso den Schwerverletzten Polizeibeamten, denen wir eine baldige und vollständige Genesung wünschen und deren Angehörige ich unserer Solidarität versichere. Noch wissen wir nicht genau, was sich im einzelnen zugetragen hat. Bisher müssen wir annehmen, daß gezielte Anschläge auf das Leben von Mitbürgern unternommen wurden. In der Beliebigkeit gegenüber den Personen, die das treffen würde und sollte, liegt eine abstoßende Empfindungslosigkeit und eine schreckliche Mißachtung der Gemeinsamkeit menschlichen Lebens. Es fällt schwer, darüber politisch zu diskutieren. — Wir alle aber sind aufgefordert, Gefühlen der Feindschaft, der Wut oder Vergeltung keinen Raum zu geben. Die politische Auseinandersetzung in unserem Land ist hier im Parlament zu führen — mit f riedlichen Mitteln. Wir dürfen uns von skrupellosen Gewalttätern nicht auseinandertreiben lassen. Helfen Sie alle mit, daß wir unserer Verantwortung gerecht werden! Sie haben sich zu Ehren der Toten von Ihren Plätzen erhoben. — Ich danke Ihnen. Bevor ich die Tagesordnung aufrufe, darf ich zunächst dem Kollegen Eigen gratulieren, der am 3. November seinen 60. Geburtstag gefeiert hat. (Beifall) Der Abgeordnete Dr. Czaja feiert heute, am 5. November, seinen 73. Geburtstag. (Beifall) Beiden Kollegen darf ich die besten Wünsche des Hauses übermitteln. Die Fraktion der FDP hat für den ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. Rumpf als Nachfolger im Amt des Schriftführers den Abgeordneten Dr. Hitschler vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Damit ist Abgeordneter Dr. Hitschler als Schriftführer gewählt. Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die verbundene Tagesordnung erweitert werden. Die Punkte sind in der Ihnen vorliegenden Zusatzpunkteliste aufgeführt: I. Aktuelle Stunde: Die Auswirkungen der Lage der Weltwirtschaft auf unseren Arbeitsmarkt (In der 35. Sitzung erledigt) 2. Aussprache über den Mord an zwei Polizisten in Frankfu rt 3. Erste Beratung des von dem Abgeordneten Hüser und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes fiber den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern — Drucksache 11/1038 — 4. Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (13. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung — Drucksachen 11/138 Nr. 3.145, 11/1088 — Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Kontrolle und Überprüfung des organisatorischen Ablaufs und der Bedingungen, unter denen Laboruntersuchungen zur außerklinischen Prüfung von Chemikalien geplant, durchgeführt, aufgezeichnet und gemeldet werden (Gute Laborpraxis) — KOM(86) 698 endg. — Rats-Dok. Nr. 11718/86 — 5. Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Carstensen (Nordstrand), Austermann, Clemens, Weiß (Kaiserslautern) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Frau Dr. Sega ll, Wolfgramm (Göttingen), Kleinert (Hannover), Bredehorn, Frau Folz- Steinacker, Funke, Dr. Hirsch, Neuhausen, Richter, Ronneburger, Timm und der Fraktion der FDP: 2. Internationale Nordseeschutzkonferenz — Drucksache 11/1048 — 6. a) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Beendigung der Arbeiten am Endlager Gorleben — Drucksache 11/511 — b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Entsorgung — Endlager (Gorleben) — Drucksache 11/581 — 7. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß): Unterausschuß des Auswärtigen Ausschusses für Fragen der Europäischen Gemeinschaft — Drucksache 11/927 — 8. Aktuelle Stunde: Ergebnisse des Waldschadenberichts 1987 Zugleich soll mit der Aufsetzung der Zusatzpunkte soweit erforderlich von der Frist für den Beginn der Beratung abgewichen werden. Weiterhin hat die Fraktion der SPD fristgerecht beantragt, die Tagesordnung um die Beratung des Antrags zu Südafrika unter Drucksache 11/807 zu erweitern. Dieser Antrag wird in einer Geschäftsordnungsdebatte im Anschluß an die Fragestunde behandelt. Darüber hinaus besteht interfraktionelles Einvernehmen, Punkt 4 der Tagesordnung nach der Geschäftsordnungsdebatte und Punkt 20 nach Zusatzpunkt 6 aufzurufen. Punkt 19 der Tagesordnung soll ohne Debatte überwiesen werden. Sind Sie mit der Erweiterung bzw. Änderung der Tagesordnung einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich rufe den Zusatztagesordnungspunkt 2 auf: Aussprache über den Mord an zwei Polizisten in Frankfurt Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Beratung 90 Minuten vorgesehen. — Ich sehe, daß Sie dem zustimmen. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wo rt dem Ministerpräsidenten des Landes Hessen, Dr. Wallmann. Ministerpräsident Dr. Wallmann (Hessen): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Es fällt, Herr Präsident, tatsächlich schwer, unter dem Eindruck der zwei Morde, begangen an zwei Polizeibeamten, die ihre Pflicht get an haben, angesichts von Trauer, Bestürzung, Zorn und Empörung, die wir empfinden, heute miteinander zu diskutieren. Ich denke, Herr Präsident, es ist auch richtig, darauf aufmerksam zu machen, daß wir noch nicht alles wissen. Wir haben erste Erkenntnisse, die Zahl der Erkenntnisse ist größer geworden, aber wir wissen noch nicht alles. Meine Damen und Herren, am Abend des 2. November wurden zwei hessische Polizeibeamte während des Einsatzes an der Startbahn 18 West des Frankfurter Flughafens erschossen. Der in der Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik bisher einmalige Fall, daß aus einer Demonstra tion heraus Polizeibeamte durch Schußwaffen getötet wurden, eröffnet eine neue Dimension der gewalttätigen Auseinandersetzung in der Folge einer Fülle von politischen Demonstrationen, die allzu häufig gewalttätig geworden sind. Wir trauern um die beiden Toten. Unser Mitgefühl gehört ihren Angehörigen, der Ehefrau, den drei Kindern, den Eltern und den Geschwistern. Wir denken an die verletzten Polizeibeamten. Meine Damen und Herren, bevor ich kurz zu den politischen Konsequenzen Stellung nehme, möchte ich Ihnen eine kurze Darstellung der Ereignisse geben, wie sie sich — ich betone noch einmal — nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ergeben. Am vergangenen Sonntag sollte der 300. sogenannte Waldspaziergang unternommen werden. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen hatten sich die Polizeikräfte verstärkt. Es waren auf dem Frankfu rter Flughafen 600 Polizeibeamte zusammengezogen. Am Tage darauf, am Montag, war es sechs Jahre her, seit das sogenannte Hüttendorf geräumt worden war. Auch deswegen waren die Polizeibeamten zusammengezogen, und sie wurden, nachdem es am Sonntag nicht zu schweren Auseinandersetzungen gekommen war, nicht etwa zurückgeschickt, sondern man behielt sie im Einsatz auf dem Flughafen. An diesem Montag abend, am 2. November, zwischen 20 Uhr und 20.30 Uhr war ein Demons trationszug unterwegs; die Polizei schätzt zwischen 120 und höchstens 200 Personen. Sie begaben sich in Richtung Startbahn 18 West; sie näherten sich dem Zaun. Sie trugen schwarze Anzüge. Die Hälfte der Teilnehmer war maskiert. Wie wir wissen, führten sie Waffen unterschiedlicher Art bei sich. Es war gegen 20.30 Uhr, meine Damen und Herren, als etwa vier bis fünf der Vermummten Molotowcocktails auspackten, bereitlegten. Wenn m an das in dem von der Polizei aufgenommenen Film nachverfolgt, dann ahnt man, was in diesem Augenblick bei den Polizeibeamten vor sich gegangen ist: daß sie gerne tätig werden wollten. Aber die nicht angemeldete Demonstration, die deswegen auch gar nicht genehmigt war, war bis dahin nicht verboten. Nachdem es aber zu diesen erkennbaren, unbezweifelbaren Vorbereitungshandlungen zu Gewalttätigkeiten kam, wurde die Versammlung aufgelöst. Das wurde den Teilnehmern dieser Demonstra tion über Megaphon mitgeteilt. Sie wurden aufgefordert, sich sofort zu entfernen. Sie taten es nicht. Es wurde, schon während die Auflösungsverfügung verlesen wurde, aus der Demonstra tion heraus mit Leuchtspurmunition und mit Feuerwerkskörpern auf die Polizei geschossen. Reifen wurden in Brand gesetzt. Es bestand die Gefahr, daß die gewalttätigen Demonstranten jetzt unmittelbar an den Zaun herankommen würden, versuchen würden — was schon öfter geschehen ist — , ihn zu zerstören, ein Loch hineinzubrechen, auf das Flughafengelände zu gelangen und dann alle möglichen Sicherheitsanlagen zu zerstören. Deshalb gab der Einsatzleiter den Befehl, auszurücken und die Teilnehmer zurückzudrängen. Meine Damen und Herren, als diese Einsatzkräfte zirka drei- bis vierhundert Meter in das angrenzende Gelände — es handelte sich um ein Wiesengelände, mit Büschen bewachsen — vorgedrungen waren und sich etwa siebzig bis hundert Meter vor einem Wald befanden, kam über Megaphon aus den Reihen der Gewalttäter die Aufforderung, nicht weiter vorzurükken. Gemeint war die Polizei. Unmittelbar darauf wurde von Zeugen aus dem Wald das Kommando Deutscher Bundestag — 11. Wahlpe riode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 2365 Ministerpräsident Dr. Wallmann (Hessen) „Scharfschützen: Feuer" gehört. Meine Damen und Herren, Sie müssen sich die Situa tion vorstellen. Es war in der Nacht. Im Rücken der Polizeibeamten war die erleuchtete Startbahn 18 West. Vor ihnen waren Heuballen zusammengetragen worden. Sie waren in Brand gesetzt worden. Es handelte sich um ein Wiesengelände, begrenzt von Waldstücken. Auf der Wiese waren Büsche, die Deckung für Gewalttäter boten. Die Polizeibeamten waren mit weißen Helmen ausgerüstet. Wie man im nachhinein voller Bitterkeit und Trauer sagen muß: Sie waren wirk lich eine hervorragende Zielscheibe für diejenigen Gewalttäter, die dort im Walde lauerten. Nachdem die Polizeibeamten bereits auf dem Rückzug waren, wurde auf die Polizeibeamten geschossen, nachdem das Kommando „Scharfschützen: Feuer" zu hören war. Es wurde zuerst mit Leuchtspurmunition geschossen und dann mit der Waffe. Dabei wurden Hundertschaftsführer Polizeihauptkommissar Klaus Eichhöfer, 44 Jahre alt, eine Ehefrau und drei Kinder hinterlassend, und der junge 23 Jahre alte Polizeimeister Thorsten Schwalm durch Bauchschuß tödlich verletzt. Insgesamt, meine Damen und Herren, sind elf Polizeibeamte verletzt worden, davon drei durch Schüsse. Nach diesen Ereignissen wurden umfangreiche polizeiliche und Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet. Es wurde eine Ringalarmfahndung ausgelöst. Im Rhein-Main-Gebiet wurden über fünfzig Personen vorläufig festgenommen, Wohnungen durchsucht und überprüft. Unter den Festgenommenen befand sich eine Person, die in Frankfurt am Main wohnhaft ist und die nach den vorliegenden Erkenntnissen der militanten autonomen Szene zuzuordnen ist. Sie werden selbst in den Medien gestern und heute morgen im einzelnen erfahren haben, was bekanntgeworden ist. Bei der Festnahme konnten in einem versteckten Rucksack eine Pistole vom Kaliber 9 mm mit einem gefüllten Magazin, ein leeres Magazin, ein durchgeladenes Abschußgerät für Leuchtmunition, drei Handfunkgeräte und eine Strumpfmaske sichergestellt werden. Die bei dem Betroffenen aufgefundene Schußwaffe wurde am 8. November 1986 anläßlich einer gewalttätigen Ausschreitung bei der Demons tration gegen die Nuklearfirmen in Hanau einem eingesetzten Kriminalbeamten geraubt. Meine Damen und Herren, Sie wissen, daß auch bei dieser gewalttätigen Demonstration der sogenannte schwarze Block anwesend war und sich im wahrsten Sinne des Wortes handgreiflich beteiligt hat, daß es Vermummte waren, die Polizeibeamte einkesselten, unter denen auch der Kriminalbeamte war, dem dann die Waffe geraubt wurde. Bei der Obduktion der getöteten Polizeibeamten wurden zwei Projektile Kaliber 9 mm Parabellum, entsprechend dem Kaliber der aufgefundenen Waffe, sichergestellt. Alles ist ballistisch untersucht worden, und es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, daß es sich bei der Waffe, die der Täter oder die Täter — wir können es immer noch nicht abschließend sagen — benutzt haben, genau um jene Waffe handelt, die damals in Hanau geraubt worden ist. Die Auswertung der sichergestellten Gegenstände und die Vernehmungen dauern zur Zeit noch an. Weitere Maßnahmen der Polizei konzentrieren sich auf die intensive Absuche des Tatortbereichs. Die kriminaltechnischen Untersuchungen der sichergestellten Gegenstände werden durch das Bundeskriminalamt vorgenommen. Der Generalbundesanwalt hat noch in der Nacht vom Montag auf den Dienstag die Ermittlungen an sich gezogen und das Hessische Landeskriminalamt mit der Ermittlungsführung beauftragt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage auch bei dieser Gelegenheit das, was ich schon am Abend und in der Nacht, als jene grauenhafte Tat begangen worden war, zum Ausdruck gebracht habe: Wir werden mit Sorgfalt, mit Augenmaß und mit Verantwortungsbewußtsein a lles prüfen und bewerten. Mehr als einmal ist — sozusagen vorwurfsvoll — an mich die Frage gerichtet worden: Warum hat sich eigentlich die Polizei zurückgezogen, warum hat sie nicht — wie die Fachleute es ausdrücken — nachgesetzt, warum hat sie sich nicht darum bemüht, aus der Gruppe der gewalttätigen Täter heraus weitere Festnahmen zu erreichen? Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen die Situation geschildert, und ich möchte, Herr Präsident, auch hier vor diesem Hohen Hause, vor dem Deutschen Bundestag, zum Ausdruck bringen: Ich stelle mich ausdrücklich vor die Polizeiführung. Denn die Beamten, die do rt eingesetzt worden sind, waren angesichts der furchtbaren Gewalttätigkeiten seit Monaten und Jahren an Leib und Leben gefährdet. Vergessen wir bitte nicht: Nicht erst seit dem vergangenen Montag abend, nicht erst seit geschossen worden ist, sondern schon vorher gab es diese Gefahr für Leib und Leben. Wer sich das Arsenal der Waffen — angefangen mit Stahlkugeln über Molotowcocktails bis hin zur Leuchtspurmunition — angeschaut hat, der weiß, wovon ich rede. Meine Damen und Herren, noch etwas muß gesagt werden: Die Zahl der verletzten Polizeibeamten hat auf geradezu erschütternde Weise zugenommen — von 130 bei solchen Gelegenheiten verletzten Polizeibeamten vor drei Jahren über 230 jetzt auf über 800 verletzte Beamte. Dies ist der schlichte und einfache und zugleich traurige Hintergrund, vor dem wir nun miteinander, so denke ich, die Frage zu erörtern haben, welche Konsequenzen wir zu ziehen haben. Welche Konsequenzen haben die Politiker zu ziehen, wo immer sie Verantwortung tragen, Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Abgeordneten der Landtage und diejenigen, die sich in der Regierungsverantwortung befinden? Ich sage noch einmal, und auch wenn wir Zorn und Empörung und Abscheu und Trauer empfinden — dieses, meine sehr verehrten Damen und Herren, sage ich für mich in aller Offenheit, in a ller Ehrlichkeit; ich kann hier nicht akademisch distanziert über diesen Sachverhalt bleiben; und trotzdem sage ich es: — Wenn es doch wohl der überwältigenden Mehrheit unserer Menschen so geht, dann dürfen uns diese Gefühle gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen und auch das Entsetzen über diesen heimtückischen, gemeinen, hinterlistigen Mord, an Unschuldigen begangen, nicht daran hinde rn — ich sage es noch einmal — , besonnen und überlegen jetzt zu reagieren. Wir werden nicht mit den Mitteln der Feinde des Rechtsstaates die Feinde des Rechtsstaates bekämpfen können, und wir wollen es auch nicht. Aber ich sage, auch wenn dieses Wort kritisiert worden ist: Wir werden mit aller Härte und Entschlossenheit, die der Rechtsstaat nicht nur zuläßt, sondern gebietet, diejenigen verfolgen, die hier schuldig geworden sind, und gegen alle vorgehen, die Haß und Gewalt üben. Wir alle sind davon betroffen. Aber, meine Damen und Herren, wir haben auch Antworten zu geben, wie wir in Zukunft diesen Ausbrüchen von Gewalt und politischem Terror begegnen können, wie wir sie verhindern können. Damit kein Mißverständnis entsteht: Kein Mensch, denke ich, redet hier von vorschnellen Reaktionen, von kurzatmigem Aktionismus. Nein, in diesem Augenblick sind, so schwer dies im einzelnen unter dem unmittelbaren Eindruck dieser Mordtaten auch fa llen mag — ich sage es noch einmal — , Besonnenheit und Nachdenklichkeit gefordert, auch Augenmaß, sorgfältige Bewertung des Sachverhalts, um dann das sachlich Gebotene zu entscheiden und durchzusetzen. Auch Verharmlosungen sind nicht gestattet, sondern die ganze Wahrheit ist zu schildern und dann zu bewerten. Es darf nicht den leisesten Zweifel an unserer Entschlossenheit geben, nicht einfach zur Tagesordnung überzugehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Bundeskanzler hatte den Stellvertretenden Ministerpräsidenten Dr. Gerhardt, den Innenminister Milde, den Frankfurter Oberbürgermeister Brück und mich eingeladen, gestern gemeinsam mit dem Bundeskabinett die Situation zu erörtern. Wir haben das getan; gründlich. Wir hatten Gelegenheit, die Situa tion zu schildern und aus unserer Sicht erste Bewe rtungen vorzunehmen. Wir sind gemeinsam mit der Bundesregierung übereingekommen, bis Anfang Dezember eine Entscheidung herbeizuführen. Es geht dabei um die ganze Palette, die in Betracht kommt: von polizeitaktischen Maßnahmen bis hin zu gegebenenfalls Gesetzesänderungen. Ich bin dankbar dafür, Herr Bundeskanzler, daß wir diese Gelegenheit gehabt haben. Sie können sicher sein, daß auch wir als hessische Landesregierung mit den Fachleuten sorgfältig und eingehend sprechen werden. Wir werden nach diesen Gesprächen unsere Voten abzugeben haben. Meine Damen und Herren, der Streit über den richtigen Weg ist immer der Ke rn einer demokratischen Auseinandersetzung, ganz besonders in dieser Situation. Ich sage in a ller Offenheit: Dieser S treit kann, wenn er offen und ehrlich geführt, wenn er fair ausgetragen wird, fruchtbar sein. Nur, ich sage noch einmal: Er darf nicht zur Handlungsunfähigkeit führen. Unsere Bürger, die Polizeibeamten, ihre Angehörigen erwarten von uns mehr als Betroffenheit. Mit Recht werden von uns Konsequenzen erwartet, die wohlüberlegt, wohlbedacht sind und die dann durchgesetzt werden. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Jeder muß an seiner Stelle die Verantwortung wahrnehmen. Über die bereits vorgesehene erhöhte Personalausstattung der hessischen Polizei hinaus werden wir in Hessen z. B. weitere 100 Polizeibeamte einstellen. Und wir werden in den kommenden Wochen über alle in Frage kommenden polizeitaktischen wie gesetzlichen Maßnahmen noch einmal gründlich und sorgfältig beraten. Es ist selbstverständlich, meine Damen und Herren: Was wir tun, muß wirkungsvoll, muß rechtsstaatlich zweifelsfrei sein. Ich sage das mit allem Nachdruck, damit nichts falsch verstanden werden kann. Und da wir uns, Herr Bundeskanzler, im Bundeskabinett vorgenommen haben, daß wir miteinander und mit den Fachleuten bis zum 2. Dezember eingehend diskutieren wollen, und da wir Anfang Dezember — vermutlich am 2. Dezember — zu ersten oder abschließenden Entscheidungen kommen wollen, will ich hier heute keine abschließenden und kategorischen persönlichen Meinungen vortragen. Es hätte ja auch keinen Zweck, miteinander zu reden, wenn man die Meinung so abschließend und so kategorisch festgelegt hätte, daß dann für den wirklichen Dialog und Diskurs anschließend in Gesprächen im Grunde genommen überhaupt kein Raum mehr wäre. Aber, meine Damen und Herren, einiges will ich hinzufügen, ich ganz persönlich, auch auf Grund meiner persönlichen Erfahrungen, die ich früher als Frankfurter Oberbürgermeister und auch vor dem Hintergrund meiner richterlichen Tätigkeit gemacht habe. Meine Damen und Herren, ich habe gesagt: Wir dürfen die Polizeibeamten nicht allein lassen. Wir dürfen nicht zulassen, daß Repräsentanten dieses Staates, der Staat selbst, die Gesellschaft bekämpft, daß sie gedemütigt werden. Wir müssen begreifen, meine Damen und Herren, daß nicht von der Polizei, sondern von der Politik verantwortlich definiert werden muß, wo die Grenzen zur Gewalttätigkeit überschritten werden. Das erwarten die Bürger von uns. Dies ist nicht nur unser Recht, dies ist vor allem unsere Pflicht, der wir uns zu stellen haben. Mich bewegt — ich sage das in a ller Offenheit — bei der ganzen Palette der in Betracht kommenden gesetzlichen Tatbestände und Rechtsgebiete in erster Linie das Thema des Vermummungsverbotes. Ich sage das in aller Offenheit. (Zuruf von der SPD: Schon wieder!) Ich stehe auf dem Standpunkt, daß die Vermummung als Vergehenstatbestand in unserem Strafgesetzbuch festgeschrieben werden muß. Meine Damen und Herren, es ist nach diesen furchtbaren Ereignissen am Frankfu rter Flughafen gesagt worden, daß ein Vermummungsverbot, wenn es denn schon ein Vergehen gewesen wäre, in diesem konkreten Fall am 2. November den Mord an den beiden Polizeibeamten nicht verhindert hätte. Es ist weiter gesagt worden, daß alle Handlungen, die von Kriminellen an diesem Abend begangen worden sind, mit hohen Strafen bedroht sind und daß sich Mörder durch ein sogenanntes strafbewehrtes Vermummungsverbot von ihrem brutalen Tun nicht hätten abbringen lassen. Meine Damen und Herren, das will ich alles gar nicht bestreiten. Wer wäre denn imstande, eine so gesicherte Aussage zu machen? Wer würde es wagen? Darüber will ich überhaupt nicht streiten. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben ein Strafgesetzbuch. Und in diesem Strafgesetzbuch sind Strafdrohungen bis hin zu höchsten Strafen ausgeschrieben, bei Kapitalverbrechen lebenslang. — Ich bitte Sie nur, einen einzigen Augenblick mit mir darüber nachzudenken. Gleichwohl, obwohl dieses Strafgesetzbuch und andere Strafvorschriften vorhanden sind, gibt es Straftaten, werden Kapitalverbrechen verübt. Will irgendeiner meinen, einen Straftatbestand dürfe man nur dann formulieren, wenn man sicher sei, daß das, was damit verhindert werden soll, in Zukunft nicht mehr eintrete? Nein, meine Damen und Herren, Straftatbestände haben längst nicht mehr allein den Sinn und das Ziel der Sühne. Es ist nicht mehr so, wie Hegel es formuliert hat, daß es um die Negation der Negation des Rechtes gehe, sondern es geht vor allem darum, abzuschrecken, um die Generalprävention. Meine Damen und Herren, niemand von uns kann belegen, wie viele mögliche Straftaten nicht geschehen sind, weil es Strafandrohungen gibt. Nur, meine Damen und Herren, daß es diese Wirkung gibt, wird doch niemand ernsthaft bestreiten wollen. Es ist so. Je höherwertig das Rechtsgut, desto höher die Strafandrohung. Das ius puniendi, das Recht des Staates zu strafen, rechtfertigt sich ausschließlich von dorther. Meine sehr verehrten Damen und Herren, verzeihen Sie, wenn ich das sage — auch denen, die anderer Meinung sind — : Wer jene Argumentationskette, die ich soeben kurz skizziert habe, aufbaut, trifft nach meiner Meinung nicht den Kern des Problems. Auch diejenigen, die sagen: Wir haben doch — jedenfalls im Anfangsstadium — ein Verbot oder — korrekter gesagt — eine Strafbewehrung, nämlich eine Ordnungswidrigkeit, und erst dann — nach Aufforderung und dergleichen — schlägt das Ganze um in die Qualität eines Vergehens, fordere ich auf: Meine sehr verehrten Damen und meine Herren Kollegen, überlegen Sie bitte einen Augenblick mit mir, wie oft wir miteinander über die Frage der Verhältnismäßigkeit der Mittel gesprochen haben. Was aber haben wir gerade nach Wackersdorf erlebt? Glaubt wirklich irgend jemand unter uns ernsthaft, wegen einer solchen Ordnungswidrigkeit — wenn es sich weiterhin um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit bis zu 1 000 DM Geldbuße geahndet wird — könnte eine Festnahme gerechtfertigt werden? Ich sage nein. Es wird vor keinem Gericht Bestand haben. Die Richter werden uns vielmehr sagen: Ihr Politiker, schafft dann bitte eindeutige gesetzliche Vorschriften. Ich bitte Sie herzlich, mit mir darüber nachzudenken. (Beifall bei der CDU/CSU) Eine letzte Bemerkung. Ich sage sehr, sehr selbstkritisch — nicht nur an andere, sondern an uns, an jeden einzelnen von uns gerichtet — : Meine Damen und Herren, unser politisches Versagen liegt nach meiner Überzeugung darin, daß wir es in den vergangenen Jahren zugelassen haben, daß sich in unserer Gesellschaft ganz allmählich, immer mehr ein rechtsfreier Raum gebildet hat, in dem Maskierte mit Randale angefangen haben, und jetzt sind wir beim Mord angelangt. Berlin, Schwandorf, Frankfu rter Flughafen, Hamburg sind nur einige Namen für Meilensteine auf diesem Weg. Meine Damen und Herren, wer demonstriert, soll sein Gesicht zeigen, (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeord - neten der FDP sowie der Abg. Frau Renger [SPD]) denn das ist Sinn und Inhalt friedlicher Demonstrationen, sich auch zu bekennen. Weil dies so ist, können wir es nicht den Polizeibeamten überlassen zu entscheiden, ob die Maskierung Vorbereitung zu strafbarem Tun oder nur Mummenschanz ist. Der stellvertretende Ministerpräsident der hessischen Landesregierung, mein Kollege Dr. Gerhardt, hat zu Recht gesagt: Hier geht es nicht um ideologische Festlegungen nach dieser oder jener Seite. Er hat zu Recht ausgeführt: Es geht nicht darum, jetzt mit Gewalt sozusagen die ganze Rechtsmaterie in Aufruhr zu bringen und Totalveränderungen vorzunehmen. Meine Damen und Herren, es geht darum, der Polizei die Möglichkeit zu geben, wirkungsvoll gegen Gewalttäter vorzugehen. Es geht auch darum — darauf haben Sie, Herr Bundesinnenminister, gestern hingewiesen — , das allgemeine Rechtsbewußtsein herzustellen, daß derjenige, der sich vermummt, das grundgesetzlich geschützte Rechte auf f riedliche Demonstration, das wir schützen wollen — meine Damen und Herren, machen wir nicht noch falsche Gräben auf; wir alle wollen es schützen, damit dieses Grundrecht nicht in Gefahr gerät — , nicht für sich beanspruchen kann. Meine Damen und Herren, ich sehe — ich sagte es zu Beginn — in dieser tragischen, furchtbaren, traurigen Situation auch eine Chance für uns, innezuhalten, nachzudenken, richtig zu bewe rten, das Gebotene zu entscheiden und durchzusetzen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Präsident Dr. Jenninger: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Vogel. Dr. Vogel (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Schüsse, die am Montag abend am Rande des Frankfu rter Flughafens die Polizeibeamten Klaus Eichhöfer und Thorsten Schwalm töteten und zehn weitere Beamte niederstreckten, haben bundesweit Erschütterung, Empörung und Mitgefühl ausgelöst, Erschütterung über den Tod zweier Menschen, von denen der eine in der Mitte, der andere erst am Anfang seines Lebens stand; Empörung über die brutale Gewalt, mit der hier Menschenleben ausgelöscht worden sind, und Mitgefühl mit den Familien, den Freunden und den Kollegen der Opfer. Zusammen mit dem ganzen Haus gebe ich für die deutschen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten und für meine Fraktion unserer Bestürzung über dieses Geschehen und unserer tiefempfundenen Anteilnahme für die Angehörigen, aber auch für die Kameraden der Polizeibeamten Ausdruck. Ich schließe in dieses Gedenken alle ein, die in letzter Zeit im Dienste unseres Gemeinwesens ihr Leben verloren haben. So auch die beiden Beamten, die vor kurzem in Hannover einem Mordanschlag zum Opfer gefallen sind. Aber dabei kann es nicht sein Bewenden haben. Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger wollen wissen, wie wir das Geschehen bewe rten und welche Folgerungen wir daraus ziehen. Zunächst zur Bewertung: Noch sind die Einzelheiten dessen — Herr Kollege Wallmann hat das gerade mit Recht unterstrichen — , was da am Montag abend am Rande des Frankfu rter Flughafens geschehen ist, nicht aufgeklärt, noch wissen wir nicht, ob ein oder mehrere Täter die tödlichen Schüsse abgefeuert haben. Ich vermag aber denen nicht zuzustimmen, die bei dem gegenwärtigen Kenntnisstand in den Vordergrund stellen, bei dem Täter oder den Tätern handele es sich um Demonstranten, und das Geschehen sei auf die exzessive und zunehmend unf riedliche Inanspruchnahme des Demons trationsrechts zurückzuführen. Aus meiner Sicht handelt es sich bei den Tätern um Personen, die dringend des zweifachen Mordes und einer Mehrzahl von Mordversuchen verdächtig sind, also um schwerkriminelle Straftäter, die mit einem verabscheuungswürdigen Maß an verbrecherischer Energie zu Werke gegangen sind. Das ist nach meiner Beurteilung der Kern der Sache. Das ist auch für die Folgerungen wichtig. Unsere erste Folgerung ist: Es muß alles geschehen, damit die oder der Täter ermittelt, vor Gericht gestellt und verurteilt werden. Nur auf diese Weise kann dem verletzten Rechtsgefühl Genugtuung verschafft und die Fähigkeit des Staates, die ihm anvertrauten Rechtsgüter zu schützen, unter Beweis gestellt werden. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat lebt gerade auch vom Vertrauen in diese Fähigkeit, übrigens auch das Vertrauen der Polizeibeamten in den Staat. Auch dies ist ein wichtiger Punkt: Polizeibeamte sind Menschen, keine Maschinen. (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Unruh [GRÜNE]) Die zweite Folgerung ist die Frage danach, was geschehen kann, um der zunehmenden Militanz eines zahlenmäßig kleinen, aber sehr beweglichen Personenkreises wirksam zu begegnen. Dieser militante Personenkreis gefährdet schutzwürdige Rechtsgüter, insbesondere Leben und Gesundheit von Menschen, und stellt das Machtmonopol des Staates und damit eine der zentralen Errungenschaften der Rechtskultur in Frage. Dieser Personenkreis greift aber auch in die Demonstrationsfreiheit der f riedlichen Demonstranten ein, weil die Botschaft der f riedlichen Demonstranten in Fällen solcher Art regelmäßig von den Berichten über die Gewalttätigkeiten übertönt und beiseite gedrängt, ja das Anliegen der f riedlichen Demonstranten in Mißkredit gebracht wird. (Beifall bei der SPD) Auch hier muß die Anwendung und Durchsetzung der geltenden Gesetze im Vordergrund stehen. Dazu bedürfen die Sicherheitsorgane und vor allem die Polizei der notwendigen personellen und materiellen Mittel. Sie bedürfen aber auch des Vertrauens und des Rückhalts bei allen gesellschaftlichen Kräften. Die Polizei ist nach unserem Staatsverständnis die Hüterin der Bürgerfreiheiten und nicht ihre Gegnerin. (Beifall bei der SPD) Das schließt nach unserer Verfassungsordnung die sorgfältige Kontrolle der Sicherheitsorgane und auch kritische Fragen keineswegs aus, sondern es schließt sie ein, ja es setzt sie voraus. Aber — und das geht uns alle an — , die Politik darf die Polizei nicht alleinlassen. Erst recht darf die Politik der Polizei nicht die Bewältigung von Problemen aufbürden, zu deren Lösung sie sich selbst als nicht fähig oder als unwillig erwiesen hat. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Gerade in diesem Punkt haben wir alle Fragen auch an uns selbst zu richten. Fragen gehen aber auch an diejenigen, die zu Demonstra tionen aufrufen und die die Verantwortung für ihren Verlauf tragen. Auch sie müssen sich, so wie das in einem Rechtsstaat für die Polizei selbstverständlich ist, der Kritik stellen. Sie müssen alles tun und wohl noch mehr als bisher, um die Mitglieder militanter Gruppen zu isolieren, um ihnen die Möglichkeit zu erschweren, sich zwischen friedlichen Demonstranten zu verbergen. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei in Hessen, Hansgeorg Koppmann, hat recht, als er vorgestern bei einer Trauerkundgebung in Fr ankfurt vor der Paulskirche die Frage gestellt hat: Was ist das für ein geistig-politisches Klima in dieser Bundesrepublik, die sich an das Werfen von Molotowcocktails und das Schießen von Stahlkugeln gegen Polizeibeamte längst gewöhnt hat? (Zuruf von der CDU/CSU: Ja, ja!) — Meine Damen und Herren, mit aller Ruhe möchte ich die Frage aufwerfen, ob Selbstgerechtigkeit in diesem Moment die Haltung ist, mit der wir die Probleme bewältigen können. Ich frage nur. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Die Antwort auf die Frage, die Herr Koppmann gestellt hat, kann nur lauten, daß denen, die Gewalt anwenden, jede Solidarität verweigert wird, daß es ihnen gegenüber, daß es vor allem gegenüber organisierter Militanz keine Toleranz geben kann. (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN) Diese Absage an die Gewalt gehört zum Grundkonsens unseres Gemeinwesens. Diese Absage ist für die, die die Strukturen verändern wollen, die eine menschlichere Gesellschaft anstreben, ebenso unverzichtbar wie für die, die Änderungen dieser Strukturen ablehnen. Es ist nicht wahr, daß der Zweck die Mittel heiligt. Der Zweck schließt vielmehr bestimmte Mittel ein für allemal aus. Die menschliche Gesellschaft kann nicht mit unmenschlichen Mitteln herbeigeführt oder verteidigt werden. (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN) Die Brüder von Braunmahl haben diese Wahrheit in ihrem Brief an die Mörder ihres Bruders in eindrucksvoller Weise so formuliert: Ihr setzt die mörderische Tradition derer fort, die sich für Auserwählte der Wahrheit halten, in deren Namen sie die schlimmsten Verbrechen begehen. Ihr seid auf dem schlechtesten Weg. [...] Einer menschenwürdigen Welt werdet Ihr uns mit Euren Morden kein Stück näherbringen. Meine Damen und Herren, diese Mahnung hat aber auch eine Kehrseite, nämlich die, daß gewaltfreie Bewegungen und Initiativen nicht deswegen unter Verdacht gestellt, einzelne nicht deswegen von neuem des Sympathisantentums geziehen werden dürfen, weil ihre Absichten unbequem erscheinen oder ihre Zielsetzungen bestimmte Interessen gefährden. (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Unruh [GRÜNE]) Ansätze dazu, denen wir wehren sollten, gibt es, beispielsweise den bedauerlichen Ansatz, daß in diesen Tagen diejenigen für Gewalt, ja für Morde mitverantwortlich gemacht werden, die für den Dialog mit ehemaligen Terroristen eingetreten sind und weiterhin eintreten. Es bleibt die Frage, die ja auch von Herrn Kollegen Wallmann aufgeworfen worden ist, nach Gesetzesänderungen. Wir haben zu keinem Zeitpunkt die Prüfung von Vorschlägen abgelehnt, die unter Wahrung der inneren Liberalität die Sicherheit erhöhen und Gefahren mindern würden. (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Das ist aber nicht wahr!) Wir haben in der Vergangenheit selbst solche Vorschläge verwirklicht. Als Bundesminister der Justiz in einer kritischen Zeit weiß ich, wovon die Rede ist. Wir haben aber auch alle Vorschläge abgelehnt, die nach unserer Auffassung diesen Kriterien widersprachen. Das werden wir auch in Zukunft tun. (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Unruh [GRÜNE]) Wir müssen uns davor hüten, im Zorn zu handeln. Die Starke des Staates zeigt sich in seiner Besonnenheit, in seiner Fähigkeit, auch in kritischen Situationen abzuwägen. Ein Staat, der sich hinreißen oder gar provozieren läßt, offenbart Schwäche und nicht Stärke. (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Unruh [GRÜNE]) Wir müssen uns aber auch davor hüten, Scheindiskussionen zu führen, die von den eigentlichen Problemen ablenken und den Eindruck erwecken, die Gefahren seien überwunden, wenn man nur dieses oder jenes Gesetz ändere. Es ist doch nicht zutreffend, daß die Frankfurter Morde hätten verhindert werden können, wenn an Stelle der geltenden Vorschrift, derzufolge die Vermummung nach Zweckmäßigkeitserwägungen im Einzelfall verboten werden kann, eine generelle Strafvorschrift gegen Vermummung gegolten hätte. Wer bei Dunkelheit in unübersichtlichem Gelände mit Mordabsicht auf Menschen schießt und dabei die Androhung lebenslanger Freiheitsstrafe nicht scheut, der läßt sich davon auch durch eine zusätzliche Strafdrohung dieser Art nicht abbringen. (Zustimmung bei der SPD) Lassen Sie mich mit Deutlichkeit sagen: Wir lehnen es ab, das Ja oder Nein zu einer solchen Strafvorschrift als Maßstab für eine Gesinnungsprüfung hinsichtlich der Haltung zur Gewaltfreiheit oder zur Schutzfähigkeit des Staates anzuerkennen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Hirsch [FDP] und der Abg. Frau Unruh [GRÜNE]) Ein amerikanischer Senator hat kürzlich in einer kritischen Situation seine Landsleute mit den Worten gemahnt: Erkennen Sie, daß ein Amerikaner in einer wichtigen politischen Frage — es ging um die Haltung zum Konflikt in Nicaragua — anderer Meinung sein kann als Sie und dennoch sein Land ebenso lieben kann wie Sie. — Das läßt sich auch — ich hoffe, es gelingt — auf unsere Diskussion übertragen. Darum sage ich Ihnen: Erkennen Sie, daß man über das Vermummungsverbot und über die Notwendigkeit dieser oder jener Gesetzesänderung anderer Meinung sein kann als Sie und dennoch für die Gewaltfreiheit, die Geltung des Rechts und die Schutzfähigkeit des Staates nicht weniger einsteht als andere. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Hirsch [FDP] und der Abg. Frau Unruh [GRÜNE]) Wir Sozialdemokraten haben in unserer Geschichte für diese Güter, von denen ich sprach — Gewaltfreiheit, Geltung des Rechts und Schutzfähigkeit des Staates — , immer wieder schwere Opfer gebracht. Wir werden uns in ihrer Bewahrung und Verteidigung von niemandem übertreffen lassen. (Beifall bei der SPD) Präsident Dr. Jenninger: Das Wort hat der Abgeordnete Mischnick. Mischnick (FDP): Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion hat mit Trauer und Empörung von den Polizistenmorden an der Frankfurter Startbahn nicht nur Kenntnis genommen. Ihr Mitgefühl gilt den Angehörigen, unsere Wünsche gelten den Verletzten, und unser Dank gilt der Polizei, dem Bundesgrenzschutz und allen Wachmannschaften, die in den vergangenen Jahren in ähnlicher Situation unter Einsatz ihres Lebens mitgewirkt haben, unseren demokratischen Rechtsstaat zu verteidigen. Diese Polizistenmorde in Frankfurt/Main sind nicht in Demonstrationen, in den Gebrauch des Demonstrationsrechtes einzuordnen. Selbst die, die glaubten, zu einer Demonstra tion zu gehen, haben einen Mißbrauch des Demonstrationsrechtes vorgenommen. Es gab keine genehmigte Demonstration. Alle Teilnehmer an dieser angeblichen Demonstra tion haben sich — in welch unterschiedlichem Maße auch immer — nach meiner Überzeugung strafbar gemacht. Meine Damen und Herren, diese Demonstranten waren teilweise vermummt, und sie waren in meinen Augen keine Demonstranten, sondern reisende chaotische Gewalttäter, die die Demonstrationen mißbrauchen und die im Schutz von Demonstranten, die noch immer nicht erkannt haben, daß sie ihr eigenes Recht in Frage stellen, ihre Gewalttaten begehen. (Beifall bei Abgeordneten der FDP) Dies ganz klar zu sehen und zu unterscheiden scheint mir gerade in dieser Situa tion besonders notwendig zu sein. Ich danke Ihnen, Herr Ministerpräsident Wallmann, daß Sie in dieser Sachlichkeit und Nüchternheit, wenn auch in Einzelfragen unterschiedlich, Bewertungen und Entscheidungen, die zu fällen sind, hier dargelegt haben; denn nichts wäre schlimmer, als in dieser Situation die verständlichen Emotionen, die bei den Bürgern draußen vorhanden sind, nun zum Maßstab, zur Richtschnur der eigenen Debatte und Be trachtung zu machen. Ich füge hinzu, weil wir viele Anrufe gerade im Frankfurter Raum bekommen: Wir Freien Demokraten haben nicht vergessen, daß unser Freund Heinz Karry in Frankfurt ermordet worden ist. Wir werden diesen Mord nicht als ad acta gelegt betrachten, sondern wir erwarten, daß auch in diesem Zusammenhang erneut geprüft wird, ob nicht eine Aufklärung dieses Mordes möglich ist. Diese Gewalttäter, die von manchen noch politisch eingestuft werden, haben keine politische Botschaft. Alle die, die glauben, mit ihnen direkt oder indirekt gemeinsame Sache machen zu müssen, müssen endlich einsehen, daß sie Mitverantwortung für das tragen, was durch diese Gewalttäter geschieht. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Es genügt nicht, wenn die Bürgerinitiative Flughafen zunächst einmal gesagt hat, daß man hier die Verantwortung mit übernimmt. Es muß endlich nicht nur eine Distanzierung von der Gewalt, sondern auch die Mitarbeit bei der Entlarvung der Gewalttäter folgen. Nur dann ist diese Distanzierung glaubwürdig. (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und der Abg. Frau Unruh [GRÜNE]) Ich wäre allerdings froh gewesen, wenn schon damals in den Zeiten, als die Flughafenauseinandersetzungen einem ersten Höhepunkt zustrebten, als Herr Schubart, wie ich es damals formuliert habe, Volksverhetzung trieb, alle die Medien, die uns heute mahnen, den Anfängen zu wehren, diesen Mahnungen gefolgt wären (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!) und nicht verharmlost hätten, wenn schon damals nicht die Unterscheidung zwischen Gewalt gegen Sachen und Menschen vorgenommen worden wäre, sondern von Anfang an klargemacht worden wäre: Wer Gewalt gegen Sachen anwendet, scheut sich nicht, Gewalt auch gegen Menschen anzuwenden. Dagegen müssen wir uns gemeinsam wehren. (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und der Abg. Frau Unruh [GRÜNE]) Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, auch gegenüber der Öffentlichkeit möchte ich ganz eindeutig feststellen, daß im Gegensatz zu landläufiger Meinung Vermummung und Uniformierung verboten sind. Der Streit geht nicht um das Verbot, der Streit geht um die Frage, ob die Strafbewehrung — Ordnungswidrigkeit, Vergehen — ausreicht oder nicht ausreicht. Warum sage ich dies so pointiert? Aus einem ganz einfachen Grund: Immer wieder muß ich in Diskussionen feststellen, daß nicht nur die Bürger, sondern auch viele Politiker, ja viele Polizeibeamte nicht wissen, daß Vermummung verboten ist. Daß das alles nicht sehr einfach ist, bestreite ich nicht. Wer ständig sagt: „Ihr erlaubt die Vermummung", stellt den Tatbestand falsch dar, bringt damit diejenigen, die als Mitläufer in Betracht kommen, in die Situation, daß sie glauben müßten, Vermummung sei nicht verboten. Das, was wir wollen, Mitläufer auszuschalten, wird eher durch eine falsche Darstellung gefördert. Deshalb meine herzliche Bitte, daß wir uns darauf verständigen, wenn wir über die Frage der Vermummung diskutieren, nicht den falschen Eindruck zu erwecken, sie sei nicht verboten, sondern daß wir uns auf die Frage konzentrieren, ob das, was wir heute an Strafbewehrung haben, ausreicht oder nicht ausreicht, ob es zu neuen Konsequenzen führen muß oder nicht. In diesem Zusammenhang ist doch unbestreitbar, daß bis vor kurzem, vielleicht auch noch bis heute — ich wage dies nicht zu entscheiden — , bei denjenigen, die von uns den Auftrag haben, diese Gesetze durchzusetzen, nämlich in erster Linie bei der Polizei, unterschiedliche Meinungen, wenn ich es vorsichtig ausdrücke, darüber bestehen, ob eine Gesetzesänderung vorgenommen werden soll oder nicht. In den Anhörungen, die wir durchgeführt haben, war die überwiegende Mehrheit derjenigen Polizeibeamten, die an Ort und Stelle im Einsatz waren, die in der Einsatzleitung waren oder die in der Polizeiführung waren, gegen eine Gesetzesänderung. Wenn sich auf Grund der neuesten Ereignisse hier eine veränderte Einstellung abzeichnet, muß darüber in aller Nüchternheit und Offenheit geredet werden. Wir Freien Demokraten haben uns den Argumenten der Polizei nie verschlossen, im Gegenteil, wir sind bisher den Argumenten der Mehrheit der Polizei gefolgt. Nun mag mancher sagen, diese Argumente der Mehrheit seien falsch. Darüber muß man diskutieren. Man muß feststellen, ob sich hier die Notwendigkeit einer Veränderung ergibt. Wir müssen uns aber auch einen weiteren Gesichtspunkt vor Augen führen. Wir haben 1985 die Gesetze verschärft. Das Verbot der Vermummung — ich sagte das — ist seit 1985 im Versammlungsgesetz enthalten. Wir müssen uns fragen: Wie waren die Erfahrungen damit? Aus welchen Gründen ist die Anwendung der verschärften Gesetzesbestimmungen bisher nicht in der Weise geschehen, wie wir das erwartet haben? Wir müssen fragen: Warum gibt es so wenige Festnahmen und noch weniger Verurteilungen? Wo sind die Probleme der Beweissicherung, die dazu führen, daß heute viele Polizeibeamte mit Recht sagen: „Wir nehmen vorläufig fest und müssen dann feststellen, die Festgenommenen werden in Kürze wieder laufenge - lassen und tauchen bei der nächsten Demonstra tion wieder auf"? Diese Frage mit zu prüfen ist unsere Aufgabe. Dann ist festzustellen: Sind gesetzliche Maßnahmen notwendig? (Zurufe von der CDU/CSU) Wir müssen auch feststellen, ob im Bereich der Justiz die Möglichkeit der Anwendung der Gesetze nicht ausreichend ist? Deshalb müssen wir nicht nur mit der Polizei, sondern auch mit Staatsanwälten und Richtern erneut darüber sprechen. Es ist unbestreitbar, daß es unsere Aufgabe sein wird, zu prüfen, ob und inwieweit bei länderübergreifender Zusammenarbeit heute noch Mängel vorhanden sind. Wir haben es, wie wir immer wieder feststellen, mit reisenden chaotischen Gewalttätern zu tun, die einmal in diesem, einmal in jenem Land ihre Untaten vollbringen. Ist es hier nicht notwendig, stärker das gemeinsame Handeln in den Vordergrund zu stellen? Manchmal scheint es — vielleicht ist das ein falscher Eindruck — , daß Zuständigkeiten eine größere Rolle spielen als der Versuch, quer durch die Bundesrepublik Deutschland alle Erfahrungswerte richtig zu nutzen. Wir sind der Meinung, daß Teile des Bundesgrenzschutzes, der von uns bewußt zur Polizei umgewidmet worden ist, stärker für solche Fälle bereitgestellt und speziell dafür ausgebildet werden müssen. Ich füge ein weiteres hinzu, wohlwissend, daß mir das manchen Vorwurf aus dem föderalistischen Bereich einbringen wird. Wenn wir solche Spezialeinheiten des Bundesgrenzschutzes und entsprechend ausgebildete Beamte haben, sollte es da nicht vielleicht auch möglich sein, diesen Beamten die Gesamtleitung an Ort und Stelle zu übertragen und die L an -despolizei zu unterstellen, damit aus deren Erfahrungen geschöpft werden kann, statt kleinlich an Zuständigkeiten zu hängen? Das ist eine Fülle von Punkten, über die wir miteinander sprechen müssen. M an muß aber auch darüber sprechen, was die Ursachen der Gewalt sind. Meine Damen und Herren, ich hoffe, daß nun recht bald die Kommission, die wir dafür gefordert haben, ihre Arbeit aufnimmt. Ich weiß, daß damit die Einzelprobleme, die wir hier jetzt zu behandeln haben, nicht gelöst sind. Aber sind wir als eine freiheitlich- demokratische Gesellschaft nicht auch verpflichtet, nicht nur die Bekämpfung der Gewalt ins Auge zu fassen, sondern auch nach den Ursachen zu suchen und nach Möglichkeiten, diese Ursachen zu bekämpfen. Daß es immer wieder gewalttätige Menschen, ganz gleich in welcher Gesellschaftsordnung, gibt, wird sich, das wissen wir, nicht verhindern lassen. Aber da, wo wir eine Chance haben, Ursachen dafür, daß es Mitläufer und Mittäter gibt, aufzuspüren und zu besei tigen, sollten wir diese gemeinsam wahrnehmen. Erst wenn wir diese aufgeworfenen Fragen geklärt haben, stellt sich doch die Frage: Sind daraus gesetzgeberische Konsequenzen wirklich notwendig oder nicht notwendig? Nun weiß ich, daß viele sagen werden: Aber diese und jene Punkte haben wir ja immer wieder diskutiert, und da hat es schon vorher Meinungen gegeben, es sei doch besser, diesen Weg zu gehen. Dagegen standen Erfahrungswerte aus den praktischen Auseinandersetzungen der Polizei mit diesen angeblichen Demonstranten. Deshalb ist es notwendig — das zeichnet doch den freiheitlich- demokratischen Rechtsstaat aus — , die eigenen Entscheidungen ständig zu überprüfen und, wenn neue Erkenntnisse vorliegen, diese zu einem Ergebnis zu führen. Morgen wird die Innenministerkonferenz stattfinden. Meine Damen und Herren, ich kann nur hoffen, daß das, was man aus der Innenministerkonferenz hört, bald der Vergangenheit angehört, damit nämlich die Gemeinsamkeit, die früher einmal bei der Bekämpfung von Terrorismus und solchen Gewalttaten vorhanden war und die leider in letzter Zeit offensichtlich verlorengegangen ist, jetzt endlich wieder einkehrt. Alle Innenminister von Bund und Ländern, ganz gleich, welcher parteipolitischer Färbung sie angehören, müssen sich darüber im klaren sein, daß dies nicht eine Frage der ideologischen Auseinandersetzung, sondern eine Maßnahme zur Erhaltung unseres Rechtsstaates ist, daß das unser gemeinsames demokratisches Anliegen ist und daß da nicht kleinliche politische Gesichtspunkte in den Vordergrund gestellt werden dürfen, sondern daß es darum geht, gemeinsam zu handeln, um diesen Rechtsstaat vor denen, die ihn kaputtmachen wollen, zu schützen. (Beifall bei allen Fraktionen) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluß noch einmal sagen: Jeder, der das Recht der freien Demonstration in Anspruch nimmt, hat mit diesem Rechtsanspruch auch eine Pflicht, nämlich die Pflicht, sich zu der Demonstra tion für jedermann sichtbar und offen zu bekennen und sich nicht vermummt darzustellen, (Dr. Dregger [CDU/CSU]: Das Gesicht zu zeigen!) sich nicht zu uniformieren, sondern sichtbar seine politische Meinung zu vertreten, und gegen den, der das nicht tut, selber vorzugehen, nicht im Sinne der Gewalt, sondern um deutlich zu machen, daß keine Identifikation derjenigen, die das Demonstra tionsrecht in Anspruch nehmen, mit denjenigen erfolgt, die Gewalt auf ihre Fahne geschrieben haben und nicht Freiheit und Recht. (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Jenninger: Das Wort hat die Frau Abgeordnete Schoppe. Frau Schoppe (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Bauzaun wurden zwei Menschen ermordet. Es ist mir immer schwierig, von „Mord" zu reden, noch bevor die Täter der Vorsätzlichkeit und der Heimtücke überführt worden sind; (Pfui-Rufe bei der CDU/CSU — Weitere Zu - rufe von der CDU/CSU: Aber! Aber!) aber auf der Ebene meiner Empfindungen dieses ungeheuerlichen Vorganges, auf der Ebene der Trauer mit den Opfern und auch auf der Ebene, daß hier, egal, von wem die Schüsse abgegeben worden sind, Verrat an einer gewaltfreien Politik beg angen wurde, wähle ich diese Kennzeichnung. — Wir trauern mit den Angehörigen. Ich hätte nie geglaubt, daß aus einer Demonstration heraus — und so sieht es ja jetzt aus — geschossen würde. Der Griff zur Pistole ist das verletzte Tabu. Wir haben zwei Tote zu beklagen, und wieder ist ein Stück Menschlichkeit verlorengegangen. Herr Wallmann, wenn Sie sagen, es habe sich angekündigt, denn es seien schon Molotowcocktails und Stahlkugeln vorher mitgebracht worden, sage ich Ihnen: Das ist richtig. Und ich sage Ihnen: Das ist schlimm. Aber ich sage Ihnen als diejenige, die oft zu Demonstrationen gegangen ist: Es ist auch schlimm, wenn CS-Gas eingesetzt wird, und es ist auch schlimm, wenn über Gummigeschosse diskutiert wird. (Dr. Waigel [CDU/CSU]: Wie sollen sich die Leute sonst wehren? — Unruhe bei der CDU/ CSU) Wir haben uns oft gegenübergestanden, Demonstranten auf der einen Seite und Polizisten auf der anderen. So wird es wohl auch noch lange bleiben. Aber ich sage hier ausdrücklich: Die Parteinahme für die Opfer ist für uns unteilbar. (Zuruf von der CDU/CSU: Das merkt m an !) Für uns alle muß der Montag eine Scheidelinie sein. Die Tat vom Montag muß Konsequenzen haben, die über die Sache hinausgehen. Wir alle haben Verpflichtungen, darüber nachzudenken, was zu tun ist, damit die politische Auseinandersetzung in diesem Land nach den Prinzipien von Gewaltfreiheit verläuft. (Beifall bei den GRÜNEN — Dr. Waigel [CDU/CSU]: Weiß das auch die Frau Dit - furth?) — Herr Kollege, Frau Ditfurth macht manchmal Äußerungen, die ich nicht teile und gegen die ich mit aller Kraft auch meine Posi tion setze; (Zuruf von der CDU/CSU: Die gehört zu dem Kreis! — Dr. Waigel [CDU/CSU]: Aber die gehört Ihrer Partei an!) aber, Herr Kollege, ich sage Ihnen: Frau Ditfurth hat noch nie zum Terrorismus aufgerufen. (Beifall bei den GRÜNEN — Dr. Waigel [CDU/CSU]: Das wäre ja noch schöner! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU) — Dann halten Sie sich auch zurück. Hier einfach die Menschen in eine Schublade zu stecken und danach zu bewerten, was hier vorgegangen ist, das ist der einfache Weg. (Dr. Waigel [CDU/CSU]: Ich stelle Ihnen eine Frage! Ich stecke sie nicht in eine Schublade!) Das enthebt Sie z. B. davon, sich wirk lich zu überlegen, wo denn die Ursachen des Terrorismus liegen. (Beifall bei den GRÜNEN — Dr. Waigel [CDU/CSU]: Das wissen wir schon! In den Äußerungen der Frau Ditfurth!) Die Millionen Menschen, die in den letzten Jahren und die Tausende, die in den letzten Tagen auf der Straße gewesen sind, die ein Bekenntnis zu einer politischen Idee offen gezeigt haben, sind Ausdruck der Entwicklung in diesem Land zu einer politischen Kultur in Richtung eines offenen Republikanismus. Wir wenden uns gegen jeden Versuch der Demontage an dieser Entwicklung, egal, ob er von einem autoritätsbesessenen Innenminister oder von militanten Gewalttätern kommt. (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Unglaublicher Vergleich! — Pfeffermann [CDU/CSU]: Eine Unverfrorenheit, dieser Beitrag! — Dr. Wai gel [CDU/CSU]: Das sind Unverfrorenhei ten! Nicht zu fassen!) Jetzt muß mutiges Handeln von allen Seiten gefordert werden. (Beifall bei den GRÜNEN) Dazu gehört die klare Absage an mi litante Gewalt, die Kühnheit, Fehler einzusehen und umzukehren. Und dazu gehört auch die entschlossene Besonnenheit. (Beifall bei den GRÜNEN) Herr Wallmann und Herr Mischnick, ich sage Ihnen: Ein Vermummungsverbot hätte diese Tat nicht verhindert. (Zuruf von der CDU/CSU: Das kennen wir !) Wenn Sie diese Gelegenheit nutzen wollen, ein Vermummungsverbot, vielleicht eine Verschärfung des Landfriedensbruchstatbestandes, Gummigeschosse, wie es schon in der Diskussion war, oder eine besonders geschulte Einsatztruppe für Demonstra tionen durchzusetzen, machen Sie an diesem Punkt Politik mit zwei Toten, die noch nicht begraben sind. Und so etwas geht nicht. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich sage Ihnen: Wenn Sie diese Vorstellungen durchsetzen, ist das Entstehen einer nächsten Generation des Terrorismus wahrscheinlich. Darüber müssen wir nachdenken, das sind doch die Konsequenzen, die wir alle aus den Erfahrungen der 70er Jahre zu ziehen haben. Es ist doch nicht ein reak tives Verhalten gefordert, sondern jetzt ist ein kühler Kopf gefordert, und jetzt ist gefordert, zu überlegen, ob die rechtsstaatlichen Mittel, die wir zur Verfügung haben, nicht ausreichen. Besonnenheit und an dieser Stelle nicht zu handeln sind vielleicht die bessere Politik. Ich halte es für ein typisch männliches Verhalten, daß, wenn so etwas passiert, alle sofort denken: Jetzt muß wieder zugelangt werden, jetzt muß gehandelt werden. Das ist nicht immer der richtige Weg. (Beifall bei den GRÜNEN — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Ist denn Frau Ditfurth typisch weiblich?) Ich lasse aber auf der anderen Seite auch keine Entschuldigung gelten, die besagen: Dieser Staat ist repressiv, und deswegen muß man sich nicht wundern, wenn Menschen zur Pistole greifen oder sich andere militaristische Mittel vorstellen. Man ist manchmal mutlos darüber, in welchen Krisen wir stecken und wie wenig die Politik in der Lage ist, diese Krisen zu bewäl tigen. (Beifall bei den GRÜNEN) Aber all das rechtfertigt nicht den Griff zur Pistole und rechtfertigt keine Gewalt. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich glaube, wir müssen den Staat in seiner Widersprüchlichkeit anerkennen. Wir müssen sehen: Er ist repressiv. Wir erleben das. Aber dieser Staat hat auch seine Freiheiten. Unsere Politik muß darin liegen, die Repressionen zurückzudrängen und den freiheitlichen Raum auszubauen. Dafür lohnt es sich auch zu kämpfen. (Beifall bei den GRÜNEN) Doch gegen Unrecht und Gewalt, die vom Staat ausgehen — und sie gehen davon aus — ist mit Terror am wenigsten auszurichten. Wir haben jetzt — das haben doch viele mitgemacht — den Terroristen, die damals den falschen Weg beschritten hatten, ein Angebot zur Versöhnung gemacht. Auch wenn es uns allen in dieser Situa tion schwerfällt, an Versöhnung mit den Terroristen zu denken, dürfen wir die Idee, die wir in den letzten Wochen diskutiert haben, die Idee, den Leuten die Hände zu reichen, nicht vergessen, auch wenn es an diesem Punkt einigen schwerfallen sollte. Denn ich glaube, ein Fortschritt zu einer humaneren Gesellschaft liegt auch da rin, daß wir es nicht verlernen, uns die Hände zu reichen, und daß wir es nicht verlernen, uns miteinander zu versöhnen. (Beifall bei den GRÜNEN) Vielleicht fällt es mir leichter als allen anderen, hier folgendes zu sagen, weil ich eine andere politische Biographie habe (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Weiß Gott!) und auch einige von den Leuten kenne, die zu den Autonomen gehören: Werfen Sie nicht alle Autonomen in einen Topf; das geht nicht. Es gibt bei den Autonomen eine Richtung, die sehr hedonis tisch ist. Es gibt bei den Autonomen die Gewalttäter, denen wir sagen müssen: Mit uns ist jederzeit ein Dialog möglich, aber auf einer bestimmten Grundlage. Diese Grundlage ist für uns Gewaltfreiheit, und diese Grundlage ist für uns die Absage an die Militanz. Auf dieser Grundlage wollen wir aber Dialog. Wir sollten uns alle einmal überlegen: Damals, als wir die RAF hatten, war diese Gesellschaft in großen Teilen dialogunfähig. Wir wissen, daß diejenigen, die den Dialog angeboten haben, gleich in das Umfeld der Terroristen, in diesen sogenannten Sympathisantensumpf mit eingeordnet wurden. Ich sage Ihnen an dieser Stelle: Wir sollten versuchen, den Dialog zu führen. Ich glaube, das ist das Wichtigste, was wir jetzt tun müssen. (Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN) Ich sage dann auch zu den Autonomen: Auch die Autonomen sind gefordert. Das ist eine schwierige Situation für uns alle; hier wird uns allen viel abverlangt. Den Autonomen verlange ich ab, daß sie die Gewaltfrage diskutieren. (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Da gibt es nichts zu diskutieren!) Wenn Signale gefordert sind, die Deeskalations - schraube zurückzudrehen, dann sage ich zu den Autonomen: Laßt eure Zwillen zu Hause, laßt eure Helme zu Hause, und reißt euch die Gesichtsmasken runter! (Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD) Auch mir, muß ich sagen, macht der schwarze Block in einer Demonstra tion angst. Ich kann ihnen abverlangen, daß sie das machen. Hier sind schließlich Schritte von allen Seiten gefordert. Jetzt kommen wir einmal zum Dialog. Ich will Ihnen ein Beispiel von meiner Meinung nach falscher Politik geben. Wir sind gestern in Frankfurt gewesen und haben mit den Bürgerinitiativen in Mörfelden- Walldorf geredet. Wir wollten hinterher mit dem Polizeipräsidenten ein Gespräch haben, weil wir dem Polizeipräsidenten persönlich unsere Anteilnahme an dem Tod der Polizisten überbringen wollten (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Darauf wird er Wert legen!) und weil wir mit ihm über die Gewaltfrage, über unsere Stellung dazu und über die Konsequenzen, die wir uns nach diesen Vorfällen vorstellen, reden wollten. Er wollte uns nicht empfangen. Er hat gesagt: Ich habe der Zeitung entnommen, Ihre Position zur Gewalt ist ungeklärt. Das ist eine falsche Politik. Das ist eine Politik der Vorurteile. Das ist eine Politik der Ausgrenzung. Diese Politik können wir nicht miteinander machen. Er hätte dialogfähig sein müssen. Er hätte sich in dem Gespräch mit uns davon überzeugen können, welche Stellung wir zur Gewalt haben. Auch Sie, gerade Sie, die Sie da so sitzen und so ablehnend gucken, die Sie keine Kontakte zu den Autonomen haben, auch Sie sind gefordert. Suchen Sie einen Weg, und machen Sie Anstrengungen, und reden Sie mit den Leuten. (Beifall bei den GRÜNEN) Verurteilen Sie die nicht und stellen Sie die nicht in eine Ecke! (Zuruf von der CDU/CSU: Armes Deutschland!) — Sehen Sie mal, so geht das hier: „Armes Deutschland!" (Dr. Bötsch [CDU/CSU] : Ja, wirklich!) Was werfen Sie mir vor? Was soll hinter diesem Vorwurf stecken? (Schwarz [CDU/CSU]: Weil Sie meinen, der Staat sei von Natur aus repressiv!) — Trauen Sie mir so etwas zu? — Eindeutig bin ich gegen Gewalt. Ich stelle hier einen Weg vor, der Ihnen vielleicht nicht paßt, weil Sie immer glauben, in solchen Situationen ist der starke Mann gefordert. Aber ich sage Ihnen: Halten Sie sich zurück. Lehnen Sie sich zurück, und denken Sie einmal darüber nach. Es geht um Deeskalation, es geht um Besonnenheit, und es geht darum, daß an diesem Punkt eine Politik gemacht wird, die nicht dazu führt, daß noch andere Jugendliche — das sind nicht nur Schwarzgekleidete, das sind auch solche Jugendliche, die Spaß und Freude am Leben haben wollen und die auch dafür kämpfen — abdriften. Ein Mensch ist nicht immer nur so, wie man ihn in einer einzigen Situa tion kennenlernt. Die gehen schwarzgekleidet und machen uns angst. Ein Teil von ihnen macht militaristische Aktionen. Das ist abzulehnen. Aber jeder Mensch ist immer eine Vielheit. Vielleicht sind diese Menschen auch auf der Suche nach einem anderen Weg. Sie sind auf einem falschen Weg. Wir müssen ihnen eine Brücke bauen. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Sie müssen zurück können. Das ist in dieser Situa tion gefordert, nicht starke Sprüche oder Ausgrenzung. (Beifall bei den GRÜNEN) Präsident Dr. Jenninger: Ich erteile das Wort dem Herrn Bundesminister des Innern. Dr. Zimmermann, Bundesminister des Innern: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Mordanschläge, die Schüsse bilden den bisherigen Höhepunkt in einer langen Kette immer weiter eskalierender Gewalt im Zusammenhang mit Tumulten, die manchmal — fälschlich — Demonstra tionen genannt worden sind und die von gewalttätigen Chaoten als Kulisse für schweren Landfriedensbruch mißbraucht werden. Das Mitgefühl der Bundesregierung gilt den Opfern. Wir wünschen den Verletzten baldige Genesung. Die beiden Polizeibeamten sind in Ausübung ihres Dienstes gestorben. Sie sind Opfer einer Entwicklung geworden, bei der viel zu viele viel zu lange geglaubt haben, tatenlos zusehen zu können. Es begann mit Blockaden, mit Gewalt gegen Sachen. Dann kamen Steinewerfen, Molotowcocktails, Verschießen von Stahlkugeln und scharfkantigen Schrauben, Feuerwerkskörpern und Leuchtmunition — lauter höchst gefährliche Werkzeuge — , und jetzt haben wir die Schußwaffen. Im letzten Jahr wurden 818 Polizeibeamte verletzt! Haß, Verwirrung und Mißachtung menschlicher Werte sind nicht mehr steigerungsfähig, wenn bei der „Manöverkritik" von „Autonomen" und Angehörigen des RAF-Umfeldes nach der Demonstra tion gegen den amerikanischen Präsidenten in Berlin gesagt wurde, es seien zuwenige Polizeibeamte verletzt worden, wenn bei der Schilderung, man habe von Hausdächern Gehwegplatten auf Polizisten geworfen, lautstark Beifall gespendet wurde, wenn am letzten Montagabend am Tor zur Startbahn West, als die verletzten Polizeibeamten auf Tragbahren zu den Krankenwagen gebracht wurden, Beifall aufkam, wenn in der Hafenstraße gestern ein Transparent aus dem Fenster gehängt wurde: „Zwei Tote sind nicht genug" Manche haben sich bereits an die vielfältigsten Formen der Gewalt und an ihre Eskalation gewöhnt. Meine Damen und Herren, dieser Gewöhnungsprozeß muß beendet werden! (Zurufe von der CDU/CSU: Sehr richtig! — So ist es!) Dazu gehört auch, daß f riedliche Demonstranten aufhören, gewalttätigen Chaoten Schutz und Deckung in der Menge zu geben. Dazu gehören ein klares Bekenntnis zum Gewaltmonopol des Staates und eine eindeutige Absage an alle Formen der Gewalt im Rahmen der politischen Auseinandersetzung. Wir können und dürfen es nicht länger hinnehmen, daß die Zahl der verletzten Polizeibeamten gegen die verletzter Gewalttäter aufgerechnet und daß damit so getan wird, als wäre Gewalt gegen Personen und Einrichtungen durch sogenannte Demonstranten mit dem Einsatz polizeilicher Zwangsmittel zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit vergleichbar. Frau Schoppe, die GRÜNEN sind aufgefordert, endlich ihr Verhältnis zur Gewalt eindeutig zu klären. Dazu genügen Ihre Worte nicht. Frau Ditfurth hat bis heute nicht ihre infame Behauptung zurückgenommen, der Staat wünsche sich fast nichts so sehnsüchtig wie den Terror, um von seiner eigenen tagtäglichen Gewalt abzulenken. Auch Herr Kleinert wird mit seiner im Hinblick auf die Morde an der Startbahn West ausgesprochenen Aufforderung an alle, die auf Gewalt setzen, sofort damit aufzuhören, kaum für sich in Anspruch nehmen können, für die GRÜNEN insgesamt zu sprechen, (Kleinert [Marburg] [GRÜNE]: Das glaube ich sehr wohl!) wenn Herr Ebermann gleichzei tig — bar jeden historischen Verständnisses — vor der Gefahr einer Pogromstimmung gegenüber Demonstranten wa rnt. Toleranz gegenüber zunehmender Militanz ist der falsche Weg; das würde gleichzei tig Intoleranz gegenüber dem Recht und der Freiheit des Bürgers bedeuten. (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!) Die Koalitionspartner CDU/CSU und FDP haben schon im Frühjahr dieses Jahres vereinbart, a lles zu tun, um friedliche Demonstra tionen zu gewährleisten und gewalttätige zu verhindern, und haben gemeinsam Handlungsbedarf festgestellt. Wie der Herr hessische Ministerpräsident schon gesagt hat, werden Bundesregierung und hessische Landesregierung mit den verantwortlichen Polizeiführern die Erfahrungen im Hinblick darauf auswerten, wie der Mißbrauch des Demonstrationsrechts zur Vorbereitung und Durchführung von Straftaten beendet werden kann. Dabei kommen gesetzgeberische Maßnahmen wie die Novellierung des Versammlungsrechts oder der Bestimmungen über Vermummungsverbot und Landfriedensbruch ebenso in Betracht wie administra tive und polizeiliche Maßnahmen. Meine Damen und Herren, es ist sinnvoll und notwendig, auch die Forderung nach strafrechtlichen Konsequenzen zu erheben. Die These, die ich auch heute ein paarmal gehört habe, die Polizistenmorde wären durch ein strafbewehrtes Vermummungsverbot nicht zu verhindern gewesen, greift viel zu kurz. Ich habe wiederholt gesagt, daß nur ein generelles strafbewehrtes Vermummungsverbot dazu führen kann, ein allgemeines Bewußtsein vom Unrecht der Vermummung als solcher (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!) und der Schutzbewaffnung als kriminogene Vorstufen der Gewalttätigkeiten zu entwickeln. (Abg. Frau Nickels [GRÜNE] meldet sich zu einer Zwischenfrage) Präsident Dr. Jenninger: Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Dr. Zimmermann, Bundesminister des Innern: Nein. — Das singuläre Verbot in einem Auflagenbescheid und die Strafbarkeit der Vermummung nach dem Beginn von Gewalttätigkeiten können ein solches generelles Unrechtsbewußtsein nicht schaffen. Keines der immer wieder gehörten Argumente gegen ein solches Verbot ist stichhaltig: Erstens. Die Polizei wäre trotz des Legalitätsprinzips nicht gezwungen, entgegen vernünftigen taktischen Erwägungen überall und sofort gegen Vermummte einzuschreiten. Zweitens. Die Belegung des Vermummungsverbots mit einer bloßen Geldbuße entwickelt keinen Abschreckungseffekt. Drittens. Es ist der Polizei nicht zuzumuten, gegen Vermummte erst dann einzuschreiten, wenn es zu Gewalttätigkeiten gekommen ist. Viertens. Zum Schutz der Polizeibeamten und zur Durchsetzung eines solchen Verbots ist eine spürbare Strafandrohung erforderlich. Fünftens. Es muß von allen demokratischen Kräften Klarheit darüber geschaffen werden, daß Vermummung eben kein Zeichen friedlicher Demonstra tion ist, sondern die Vorstufe von Gewalt. Die Entwicklung, die jetzt zum Tod von zwei Polizeibeamten und zu schweren Verletzungen weiterer geführt hat, macht deutlich, daß den Verbrechern im Anfangsstadium ihrer Zusammenrottungen mit Entschlossenheit und Härte entgegengetreten werden muß. Nur dann besteht ein Chance, Eskalationen und Gewalttätigkeiten zu verhindern. Es darf nach meiner festen Überzeugung nicht mehr geschehen, daß zu Gewalttaten entschlossene und vermummte Chaoten wie in Hanau, wie in Hamburg unbehelligt durch die Straßen marschieren können, in schwarzen Blöcken wie eine Kampfarmee, weil ihr Auftreten nach geltendem Recht wie eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr gewertet wird. Ich begrüße es, daß die Innenministerkonferenz morgen zu einer Sondersitzung in Bonn zusammentrifft. Es erscheint mir wich tig, daß auch die zögernden Bundesländer, die sich verweigert haben, das Instrument des sogenannten „Meldedienstes Landfriedensbruch", des Meldens reisender Chaoten, konsequent einsetzen und nutzen. Außerdem erscheint mir überlegenswert, ob das Instrumentarium zur Vorbeugung gegen Gewalttaten ausreicht und ausreichend genutzt wird. Die erschreckende Eskalation der Gewalt forde rt alle Verantwortlichen in Bund und Ländern und in den Parlamenten heraus. Ich würde es begrüßen, wenn die notwendigen Maßnahmen die Unterstützung durch alle Fraktionen und Bundesländer finden könnten. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Präsident Dr. Jenninger: Ich erteile das Wort dem Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Schnoor. Minister Dr. Schnoor (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schwer, in dieser Stunde zu sprechen. Die ermordeten Kollegen der hessischen Polizei sind noch aufgebahrt. Unsere Aussprache wird von Bürgerinnen und Bürgern gehört, unter denen vielleicht auch die Hinterbliebenen sind, und ich denke an deren Gefühle. Mancher Polizeibeamte, der uns zuhört, sieht sich in Gedanken bei der nächsten Demonstration in Wackersdorf oder anderswo. Ich spüre die an mich wie an jeden Innenminister gerichtete Frage: Tust du alles, um mich zu schützen? Ich denke an das Gespräch, das ich bei der Beisetzung eines im Dienst ermordeten Polizeibeamten mit dessen Vater geführt habe. Mir ist auch später oft die Frage des Vaters durch den Kopf gegangen, ob der Tod seines Sohnes vermeidbar gewesen wäre. In einer solchen Situa tion — aber nicht nur in einer solchen Situation — überdenkt man seine Einstellung zur Aufgabe und zu den gesetzlichen Möglichkeiten der Polizei. Mit vielen anderen frage ich mich deshalb auch jetzt: Müssen wir etwas ändern — und was? Meine Damen und Herren, wir erleben vermummte Gewalttäter und die Bilder blinder Zerstörung; das empört jeden. Und schon l ange wollen auch die Bürger dies nicht mehr ertragen. Für Politiker liegt die Versuchung nahe, auf diese Szenen der Gewalt mit einer Handlung des Gesetzgebers zu antworten, die aber nach meiner Überzeugung leider nicht mehr als eine Symbolhandlung ist. (Beifall der Abg. Frau Unruh [GRÜNE]) Aber sind wir Politiker nicht gerade in dieser Stunde zur Wahrhaftigkeit verpflichtet, auch uns gegenüber zur Wahrhaftigkeit verpflichtet? Ich meine, die Wahrhaftigkeit gebietet es, hier doch drei Dinge festzuhalten. Erstens. Die Forderung nach einer Strafbewehrung des geltenden Vermummungsverbots, ja, sogar die Forderung nach Wiederherstellung des vor 1970 geltenden Landfriedensbruchs-Tatbestandes ist keine angemessene Reaktion des Staates auf die an der Startbahn West begangenen Verbrechen. Soweit ich den Sachverhalt bisher beurteilen kann — und ich würde mir niemals, schon gar nicht öffentlich, anmaßen, meine Damen und Herren, polizeiliches Handeln in einem anderen Land zu bewerten — : Die Frage der Vermummung, die Frage des Versammlungsrechts hat nichts, aber auch gar nichts mit diesem Verbrechen zu tun. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der GRÜNEN — Widerspruch bei der CDU/ CSU) Und die gern angebotenen gesetzlichen Lösungen helfen der Polizei nach meiner festen Überzeugung nicht. Ich will Ihnen ganz deutlich sagen: Ich gebe lieber mein Amt auf, als daß ich in solchen Fragen gegen meine persönliche Überzeugung handele. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der GRÜNEN — Zurufe von der CDU/CSU) Zweitens. Die CDU, die CSU und die FDP haben die Vorschriften des Demonstrationsstrafrechts erst vor zwei Jahren verschärft. Diese Rechtsänderung hat der Herr Bundeskanzler damals angesichts von Ausschreitungen, die sich in zwei Städten ereigneten, ausdrücklich verteidigt und sich gegen weitere Rechtsverschärfungen, Rechtsänderungen gewandt. Das Wort des Bundeskanzlers gilt doch auch jetzt und wiegt doch auch jetzt noch. Der Berliner Innensenator, Herr Kollege Kewenig, hat uns Innenministern vor wenigen Tagen, wenige Tage vor dem schrecklichen Verbrechen, einen Erfahrungsbericht der Berliner Polizei (Dr. Vogel [SPD]: Der Ber liner Polizei!) — der Berliner Polizei — vorgelegt, in dem er uns darlegt, daß und wie die Berliner Polizei unter Anwendung des geltenden Rechts gegen Verstöße, gegen das geltende Vermummungsverbot bei f riedlichen Aufzügen wirksam und erfolgreich einschreitet, meine Damen und Herren. (Frau Unruh [GRÜNE]: Hört! Hört! — Dr. Hirsch [FDP]: Sehr wahr!) Der Kollege Geil, Mitglied der CDU und Innenminister des Landes Rheinland-Pfalz, sagt — unwidersprochenen öffentlichen Darlegungen entsprechend — unter dem Eindruck der Mordtat: „Ein strafbewehrtes Vermummungsverbot bietet keine Gewähr, einen Vorfall wie in Frankfurt zu verhindern. " Er setze auf taktische Maßnahmen der Polizei. Die Erklärung des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, Herm ann Lutz, Mitglied der CDU, wiegt in dieser Stunde doch auch, meine Damen und Herren. All dies muß von uns beachtet werden. Lassen Sie mich ein Drittes hinzufügen: Niemand hindert die verantwortlichen Landesinnenminister, niemand hindert mich daran, das der eigenen Polizei durch Gesetz eingeräumte Ermessen zur Durchsetzung des Vermummungsverbots einzuschränken. Jeder Landesinnenminister ist gesetzlich befugt, die Polizei anzuweisen, es nicht länger zu dulden, daß sich z. B. die Angehörigen des sogenannten schwarzen Blocks maskiert an einem öffentlichen Aufzug beteiligen. (Dr. Hirsch [FDP]: Sehr wahr!) Hieran hindert uns kein Gesetz; niemand von Ihnen, kein Gesetzgeber hat uns dies verboten. (Dr. Hirsch [FDP]: Das ist geltendes Recht!) Wir Innenminister haben solche Anordnungen bisher nicht getroffen, aber doch nicht, weil wir für Vermummung sind, sondern weil wir den verantwortlichen Polizeibeamten die erforderliche Entscheidungsfreiheit lassen wollen, wie sie den inneren Frieden wah - ren und wie sie Gewalttäter in die Schranken weisen. (Dr. Penner [SPD]: Und deshalb Ordnungs widrigkeit!) Wollen Sie als Bundesgesetzgeber unserer Polizei diese Entscheidungsfreiheit nehmen? Ich möchte auch keine Vermummten auf Demons trationen haben, meine Damen und Herren, aber ich setze nach wie vor auf die fachliche Kompetenz unserer Polizeibeamten und deren Loyalität dem Gesetz gegenüber. (Beifall bei der SPD) Ich vertraue der Polizei, und ich stehe zu ihr. Bitte lassen Sie die Verantwortung do rt , wo sie jetzt liegt. Meine Damen und Herren, es ist auch falsch, wenn der Eindruck erweckt wird, für die Polizei sei die Verletzung des Vermummungsverbots bei friedlichen Aufzügen eine Bagatellangelegenheit. So ist es weiß Gott nicht, meine Damen und Herren. Meine Damen und Herren, Sie haben hier im Parlament die Mehrheit, das geltende Recht zu ändern. (Pfeffermann [CDU/CSU]: Leider nicht!) Wenn Sie auch die Vermummung bei einer friedlichen Demonstration zu einer Straftat machen, nehmen Sie der Polizei mit dem Opportunitätsprinzip zugleich die Entscheidungsfreiheit. Mancher mag einwenden und mancher mag erwarten, die Polizei könne mit dem Legalitätsprinzip großzügig verfahren. Aber damit würden Sie der Polizei eine Verantwortung zumuten, die Sie ihr im Rechtsstaat nicht zumuten dürfen. Diese Verantwortung müssen Sie, meine Damen und Herren, hier im Deutschen Bundestag schon gefälligst selbst übernehmen, nicht die Polizei (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und der GRÜNEN) Wenn der Gesetzgeber einen Sachverhalt zum Straftatbestand erklärt, dann muß die Polizei nach dem Legalitätsprinzip einschreiten ohne Rücksicht auf die Folgen. Meine Damen und Herren, es gibt, anders als heute morgen gesagt worden ist, keine rechtsfreien Räume. Es gibt in unserer Gesellschaft — aber nicht nur hier — wohl Räume minderer Rechtsdurchsetzung; das beklage ich auch. Aber soll die Polizei von dem Handlungszwang befreit werden — sie steht immer unter einem Handlungszwang, solange das Legalitätsprinzip gilt — , dann muß der Gesetzgeber dies entscheiden, und zwar bei einem Straftatbestand durch eine gesetzliche Ausnahme vom Legalitätsprinzip. Dies erwarten wir dann auch von der Polizei aus. Schieben Sie nicht dem örtlichen Einsatzleiter die Verantwortung zu! (Beifall bei der SPD) Gestatten Sie mir eine letzte Bemerkung. Seit Jahren bemühen sich viele, eine Kultur des öffentlichen Bürgerprotests zu wahren. Unsere demokratische Polizei hat hierzu viel beigetragen. Noch in der letzten Innenministerkonferenz Anfang Oktober haben wir uns mit einem Bericht über die Vorgehensweise extremer Gruppen bei Demonstrationen befaßt. In diesem Bericht haben uns Politikern unsere eigenen Polizeipraktiker folgendes ins Stammbuch geschrieben — gestatten Sie mir, daß ich dieses zitiere — : Die Störer sind an einer möglichst hart vorgehenden Polizei interessie rt und versuchen auch, die Polizei zu einem entsprechenden Verhalten zu provozieren. Wenn es ihnen gelingt, die Polizei zu einem massiven Vorgehen zu veranlassen, um Straftäter festzunehmen, werden in der Unüberschaubarkeit der Situa tion häufig auch Unbeteiligte von den Einsatzmaßnahmen erfaßt. Das wirkt für die Betroffenen traumatisierend, aber auch die übrigen Demonstranten werden nachhaltig geprägt. Sie empfinden das Geschehen als brutal und unangemessen. Wut, Trauer, Haß und Verzweiflung breiten sich unter ihnen aus. Im Ergebnis zählt neben den Polizeibeamten auch das Gros der Demonstranten zu den Opfern des Geschehens. (Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN) Die Taktik der extremen Gruppen dagegen hat sich bewährt : Die Polizei hat sich in der gewünschten Weise verhalten und ist damit ungewollt zum Helfer der Störerstrategie geworden. Der geplante Solidarisierungseffekt wird ihnen neue Anhänger zutreiben. Die ex tremen Gruppen sind die eigentlichen Sieger des Geschehens. So unsere eigenen Polizeibeamten, meine Damen und Herren. Das sind nicht Worte der Politiker gewesen. (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN — Zurufe von der CDU/CSU) — Lassen Sie uns doch bitte den Dialog führen, meine Damen und Herren! Doch nicht in dieser Stunde hier diese Zurufe! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und der GRÜNEN) Die Polizei bemüht sich, entsprechend dieser Einsicht zu handeln. Es ist bitter, meine Damen und Herren, daß ausgerechnet eine Polizei, die sich so, wie ich es gerade zitiert habe, um den inneren Frieden bemüht, jetzt so wie in Frankfu rt getroffen wird. (Zuruf von der CDU/CSU: Da müssen Sie mal nachdenken!) Die schlimmen Verbrechen an Polizeibeamten stehen aber nach meiner gegenwärtigen Einschätzung nicht in einem Zusammenhang mit einem Sachverhalt, der durch Regelungen über das Demons trationsrecht erfaßt werden könnte. Was im Oktober dieses Jahres in der Innenministerkonferenz für Demons trationen gültig war, kann doch nicht heute schon falsch sein. Nach wie vor gilt auch: Straftaten müssen bei einer Demonstration konsequent verfolgt werden. Das gehört überall zur jeweiligen Linie der Polizei. (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Unruh [GRÜNE]) Wenn sich Gewalttäter in einer sonst fried lichen Menschenmenge aufhalten, gibt es aber keine Alte rnative zu einem differenzierenden, behutsamen Vorgehen der Polizei, gerade auch wenn man an die Sicherheit und den Schutz der Polizeibeamten denkt. Bitte lassen Sie der Polizei die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten hierzu! Ein abschließendes Wo rt : Wir in der Polizei — ich sage jetzt „wir in der Polizei" , denn ich zähle mich als Innenminister auch dazu — wollen von uns aus a lles tun, wie bisher bei einer Demons tration den inneren Frieden zu wahren, auch wenn uns dies nach Frankfurt schwerer fallen sollte. Mehr als bisher sind wir deshalb auf die Hilfe der Bürger angewiesen. Ich sage hier, auch wenn das wenig opportun sein mag: Ich bin für die Worte von Frau Schoppe dankbar. Ich bin jedem dankbar, der die Möglichkeit des Gesprächs zu gewalttätigen Gruppen sucht, auch um deeskalisierend zu wirken; (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN) denn ich kann es nicht. Ich bin jedem dankbar, denn dies dient auch dem Schutz der Polizeibeamten. (V o r s i t z : Vizepräsident Cronenberg) Ich bitte alle Bürger, die von ihrem Demons trationsrecht Gebrauch machen, uns in der Polizei bei der Wahrung des inneren Friedens zu helfen. (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN) Vizepräsident Cronenberg: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Da ich annehme, daß einige der Kollegen nun den Saal verlassen wollen, will ich eine ganz kleine Pause einlegen, bevor ich den Tagesordnungspunkt 2 aufrufe, damit der erste Redner ein ruhiges Haus vorfindet. Meine Damen und Herren, ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 2 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes — Drucksache 11/496 — a) Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuß) — Drucksache 11/1049 neu — Berichterstatter: Abgeordneter Ganz (St. Wendel) Heistermann b) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 11/1050 — Berichterstatter: Abgeordnete Müller (Wadern) Dr. Weng (Gerlingen) Kühbacher Frau Rust (Erste Beratung 27. Sitzung) Im Ältestenrat ist vereinbart worden, daß eine Beratung von einer Stunde vorgesehen ist. Widerspruch ergibt sich hier offensichtlich nicht. Dann gebe ich dem Abgeordneten Ganz (St. Wendel) das Wort. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort . Ganz (St. Wendel) (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden heute in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz verabschieden, auf dessen Einbringung sowohl der Verteidigungsausschuß als auch das Parlament selber seit längerer Zeit gedrängt haben, dessen Notwendigkeit schon von daher dokumentiert ist und das wir, begleitet von einigem Kopfzerbrechen, in den Ausschüssen zügig beraten haben. Das Gesetz über die Sicherung des Unterhalts der zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen und ihrer Angehörigen — kurz: Unterhaltssicherungsgesetz — aus dem Jahre 1957 erfährt heute, also innerhalb von 30 Jahren, seine siebte Änderung. Diese Tatsache belegt, daß es sich bei dem Gegenstand dieses Gesetzes, nämlich der Sicherstellung des Lebensunterhalts unserer Wehrpflichtigen und Wehrübenden, um eine ständige Aufgabe von Regierung und Parlament handelt, der diese auch jeweils Rechnung getragen haben. Der Zeitabstand seit der letzten Novellierung 1979 zu heute dürfte dabei allerdings der größte gewesen sein, was zu der Tatsache geführt hat, daß die Leistungen nach diesem Gesetz um 30 % hinter den Lebenshaltungskosten zurückgeblieben sind. Eigentlich hätte die Vorgängerregierung schon eine Anpassung in die Wege leiten müssen; denn von diesen 30 % Steigerung der Lebenshaltungskosten sind allein zu ihrer Zeit, also von 1979 bis 1982, nachweislich des Statistischen Jahrbuches 22 %, d. h. drei Viertel, entstanden. Aber das ist Schnee von gestern. Die Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition wissen, was der Grund war, der sie damals davon abgehalten hat, dies zu tun; schlicht und einfach: Das Geld war alle. Oder andersherum: Hätten Sie die Leistungen zum 1. Juli 1982 gemäß den bis dahin gestiegenen Lebenshaltungskosten um 22 % angehoben, brauchten wir heute nur eine Korrektur von 8 % vorzunehmen. Ich sage das nicht als Vorwurf, aber als Antwort auf die auch von Ihnen oft gehörte Klage, wir hätten diese notwendige Anpassung verschleppt. Dabei wissen Sie so gut wie ich, daß wir in den zurückliegenden Jahren im Bereich Fürsorgemaßnahmen für Soldaten noch dringlichere Probleme zu bewäl tigen hatten. Ich habe mir in Vorbereitung auf diese Sitzung noch einmal den 1982 erstellten Problemkatalog zur H and genommen und daraufhin abgefragt, was wir davon bereits erledigt haben. Das kann sich sehen lassen. Ich erinnere — um nur die wich tigsten Maßnahmen zu nennen — an die Änderung des Wehrpflichtgesetzes auch mit dem Ziel, mehr Wehrgerechtigkeit herbeizuführen; an die Änderung des Zivildienstgesetzes, um das Hickhack im Anerkennungsverfahren endlich zu beenden. Ich erinnere an die Wehrsolderhöhungen, an die Verbesserung des Einberufungsverfahrens, an die Beseitigung der durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz eingetretenen finanziellen Benachteiligungen der Familien von Grundwehrdienstleistenden, an die Anhebung der Aufwandsvergütung für Übungen im Ausland. Ich erinnere auch an die ebenso notwendigen Maßnahmen für Längerdiener und Berufssoldaten wie an die Novellierung des Soldatenversorgungsgesetzes zur Absicherung der Längerdiener gegen Arbeitslosigkeit, an die Ausweitung der Berufsförderung, an die Anhebung des Stellenanteils für Unteroffiziere mit Portepee, an das Personalstrukturgesetz zur Entschärfung des Problems Beförderungs- und Verwendungsstau, an die Einführung einer zweiten Reisebeihilfe für verheiratete Trennungsgeldempfänger, an die Verdoppelung der Höchstgrenze bei Kostenerstattung für zusätzlichen Unterricht der Kinder bei einem versetzungsbedingten Umzug, an die Gewährung von Trennungsgeld bei Vorwegumzug, an die Anhebung der Regelsätze im Reisekostenrecht und der Pauschalsätze im Trennungsgeldrecht. Wir haben auch bei der diesjährigen Haushaltsberatung wieder Anträge mit der Absicht eingebracht, die soziale Lage der Soldaten weiter zu verbessern. Ich habe diesen Erfolgskatalog nicht aus Gründen der Rechtfertigung oder des Eigenlobs aufgelistet, sondern weil das alles so schnell konsumiert wird. Was wir heute beschließen, gilt morgen als selbstverständlich und ist übermorgen schon vergessen. Zurück zum Unterhaltssicherungsgesetz. Wir haben im Ausschuß keine Änderungen herbeigeführt, weil die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Regelungen unsere uneingeschränkte Zustimmung gefunden haben. Die im Durchschnitt um 30 % angehobenen Leistungen sind angemessen. Die neue Berechnungsgrundlage für den Familienunterhalt, die sich künftigen Steigerungen der allgemeinen Lebenshaltungskosten besser anpaßt und für den Anspruchsberechtigten verständlicher ist, wird von uns begrüßt, ebenso die Erweiterung der Höchstgrenze der Mietbeihilfe, die den Interessen der lebensälteren Grundwehrdienstleistenden Rechnung trägt. Zwei Änderungsvorschläge von uns — das waren die, die uns das eingangs beschriebene Kopfzerbrechen bereitet haben — konnten nicht oder noch nicht realisiert werden. Das eine war die von uns angestrebte Gleichbehandlung von Wehrübenden aus der freien Wirtschaft mit denen aus dem öffentlichen Dienst, sowohl leistungsmäßig als auch versicherungsrechtlich. Die Versicherung des Verteidigungsministers, daß diese Forderung in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren, wofür sich ein Referentenentwurf bereits in der Ressortabstimmung befinde, erledigt werden solle, hat uns davon abgehalten, auf einer Regelung im Rahmen dieser USG-Novelle zu bestehen. Wir erwarten allerdings, daß das dazu notwendige Gesetzgebungsverfahren frühestmöglich eingeleitet wird. (Zustimmung bei der CDU/CSU und der FDP) Der andere Änderungsvorschlag be traf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes. Es ist hinlänglich bekannt, daß es unsere Absicht war, den Antragsberechtigten die höheren Leistungen schon ab Ganz (St. Wendel) Januar dieses Jahres — notfalls rückwirkend — zugute kommen zu lassen, weshalb ja auch die dafür notwendigen Mittel schon bei der Verabschiedung des Haushaltes 1987 im vorigen Jahr eingestellt wurden. Durch die Bundestagswahl, die Konstituierung des Bundestages und andere Umstände hat sich die Einbringung der Novelle durch die Bundesregierung verzögert, so daß sie den 1. Juli dieses Jahres als Tag des Inkrafttretens festlegte. Wir waren bis zum Tag vor der Verabschiedung in den zuständigen Ausschüssen entschlossen, die Verbesserungen wie beabsichtigt auf den 1. Januar zurückzudatieren, wissend, daß wir damit den Bewilligungsbehörden bei den Landrats-, Kreis- und Stadtverwaltungen eine zusätzliche und umfangreiche Arbeit aufgebürdet hätten. Diese hätten nämlich alle bis zum 30. Juni dieses Jahres ergangenen Bescheide neu überarbeiten müssen. Streng genommen hätten sie sogar alle bis dahin entlassenen Wehrpflichtigen bzw. Wehrübenden benachrichtigen müssen, weil durch die Gesetzesänderung auch neue Anspruchsberechtigungen entstanden sind. Das wären rund 100 000 Fälle neben den seit dem 1. Juli dieses Jahres auf der Basis der angehobenen Leistungssätze zu bearbeitenden Anträge gewesen. Beides zusammen wäre nicht machbar gewesen. Wir mußten uns also zwischen dem Wünschbaren und dem Machbaren für das Machbare entscheiden. Mit Rücksicht darauf, daß die anspruchsberechtigten Wehrpflichtigen vom Tage des Beginns bis zum Tage der Beendigung ihres Dienstes Leistungen erhalten und diese monatlich im voraus gezahlt werden müssen, haben wir es schweren Herzens beim 1. Juli 1987 als Tag des Inkrafttretens belassen, um den jetzigen Leistungsempfängern keine Verzögerungen der Zahlungen zumuten zu müssen. Alles in allem, meine Damen und Herren, bringt diese Novelle zum Unterhaltssicherungsgesetz eine spürbare und wesentliche Verbesserung, wodurch diese Bundesregierung, der Verteidigungsminister und das Parlament ein weiteres Mal unter Beweis gestellt haben, daß sie ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Soldaten gerecht werden wollen. Es wäre vermessen, zu behaupten, daß damit nun alle Aufgaben in diesem Bereich gelöst seien. Die nächste Aufgabe haben wir uns bereits gestellt, nämlich die Bewäl tigung des Problems der Dienstzeitbelastung und die Überprüfung der Dienstzulagen. Sie sehen, meine Damen und Herren, daß wir kontinuierlich bemüht sind, Schritt für Schritt das zu tun, was im Interesse unserer Soldaten und damit im Interesse unserer Sicherheit in Freiheit notwendig ist. Sie können uns heute dadurch unterstützen, daß auch Sie der zu verabschiedenden Gesetzesvorlage zustimmen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Cronenberg: Das Wort hat der Abgeordnete Steiner. Steiner (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion begrüßt es, daß heute das Siebte Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes endlich verabschiedet wird. Wir begrüßen dies deshalb, weil die seit langem völlig unzureichenden Leistungen des Unterhaltssicherungsgesetzes, wenn auch mit einem kaum noch vertretbaren Zeitverzug, an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepaßt werden. Wenn ich von Zeitverzug spreche, dann meine ich damit, daß die letzte Anpassung des Unterhaltssicherungsgesetzes mehr als acht Jahre zurückliegt und dementsprechend ein erheblicher, ich betone: ein erheblicher Anpassungsstau abzubauen ist. Herr Kollege Ganz, Sie haben zwar darauf hingewiesen, daß es Entschuldigungsgründe gibt, die ein frühzeitigeres Handeln aus Ihrer Sicht nicht möglich gemacht haben. Ich möchte jetzt aber einmal deutlich machen, wieso es zu diesen Verzögerungen gekommen ist. Trotz großer Bemühungen fast a ller Mitglieder des Verteidigungsausschusses und Kolleginnen und Kollegen anderer Ausschüsse in den zurückliegenden Jahren und trotz drängender Forderungen des Bundeswehrverbandes, der ÖTV und des Reservistenverbandes und trotz Mahnungen des Wehrbeauftragten in seinen Jahresberichten seit 1984 hat es die Bundesregierung wieder einmal geschafft, längst entstandenen Handlungsbedarf — auch Sie haben den betont — im Bereich der Fürsorge für Soldaten über Jahre zu übergehen. Auch hier gilt das Kanzlerwort: Der Mensch steht im Mittelpunkt. — Ich darf Ihnen einen Zusatz sagen, der in der Bundeswehr bereits offen gehandelt wird: Der Mensch steht seiner, nämlich des Kanzlers, Politik immer im Wege. (Zuruf von der FDP: Na, na, na!) Spätestens seit 1984 war deutlich erkennbar, daß die Unterhaltsleistungen für Familien Grundwehr - dienstleistender und Wehrübender, daß die Mietbeihilfen für alleinstehende Wehrpflichtige und die Bemessungsgrundsätze für die Berechnung des Verdienstausfalls für Wehrübende nicht mehr ausreichend waren. Zum Thema Mietbeihilfen gab es sogar eine Erhebung, die mein Kollege Heistermann gefordert hatte und die meine dazu gemachten Aussagen eindrucksvoll belegt. Ich glaube, er hat dazu in der ersten Lesung dieses Änderungsgesetzes einige Ausführungen gemacht. Auch ein von uns im Jahre 1984 angeforderter Zwischenbericht unterstreicht, was ich bisher gesagt habe. Sogar der Parlamentarische Staatssekretär Würzbach weist in seiner Stellungnahme zum Jahresbericht 1984 des Wehrbeauftragten darauf hin, daß es Probleme gibt. Er führt darin u. a. aus: Der Bundesminister der Verteidigung untersucht, ob die Unterhaltssicherungsleistungen, insbesondere die Ansprüche auf Mietbeihilfe, Heizkostenerstattung und Ersatz der Hausratversicherung für lebensältere Grundwehrdienstleistende, verbessert werden müssen. Hierzu wurde bei ausgewählten Unterhaltssicherungsbehörden in den Bundesländern eine Erhebung durchgeführt, die voraussichtlich bis Sommer 1985 ausgewertet sein wird und deren Ergebnisse dann umgesetzt werden. 2380 Deutscher Bundestag — 11. Wahlpe riode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 Steiner Mehr als zweieinhalb Jahre hat sich der Minister für die Umsetzung Zeit gelassen. (Ganz [St. Wendel) [CDU/CSU]: In dieser Zeit haben wir aber einiges getan, wie Sie gehört haben!) Der Verteidigungsausschuß hat sich dann weiterhin 1985 und 1986 mit dem immer deutlicher und unerträglich gewordenen Problem mehrmals beschäftigt und in seiner Sitzung am 19. März 1986 eine Beschlußempfehlung gegeben, die einen klaren Handlungsauftrag an die Bundesregierung enthielt, der durch eine Entschließung des Parlaments vom 17. April 1986 untermauert wurde. Damit war grundsätzlich bereits vor eineinhalb Jahren beschlossen: 1. Reservisten der Bundeswehr, die Wehrübungen leisten, sollen in Zukunft im Rahmen des Unterhaltssicherungsgesetzes volle Verdienstausfallentschädigung erhalten. 2. Die vom Bund an die Rentenversicherungsträger zu entrichtenden RV-Beiträge für Wehrübende sollen so angehoben werden, daß persönliche Nachteile für die Betroffenen vermieden werden. Die Begründung für die von mir zitierten Absätze der Entschließung sagen dann auch deutlich aus, worum es uns damals ging. In der Begründung heißt es nämlich: 1. Vor dem Hintergrund der ab 1989 zu erwartenden Erhöhung der Wehrübungsplätze auf ca. 15 000 muß dafür gesorgt werden, daß alle Wehrpflichtigen, was die Verdienstausfallentschädigungsregelung bet rifft, gleich behandelt werden. Der Grundsatz muß lauten, daß der tatsächliche Verdienstausfall dem Wehrübenden ersetzt werden muß. Das Arbeitsplatzschutzgesetz sieht vor, daß Beamte, die zu einer Wehrübung einberufen werden, für die Dauer der Wehrübung mit Bezügen beurlaubt werden. Im Gegensatz dazu sieht das Unterhaltssicherungsgesetz für alle anderen Wehrpflichtigen vor, daß Verheiratete 90 % bzw. nicht Verheiratete 70 % des durch den Wehrdienst bzw. die Wehrübung entfallenden bisherigen Nettoeinkommens als Verdienstausfallentschädigung erhalten. Und jetzt der Satz: Die Ungleichbehandlung gegenüber dem Öffentlichen Dienst wird noch verstärkt durch die Höchstgrenzenregelung (4 050 DM Verheiratete, 3 100 DM nicht Verheiratete), bis zu der Verdienstausfallentschädigung nach dem USG gezahlt wird. (Ganz [St. Wendel] [CDU/CSU]: Sie tun ge - rade so, als sei das neu!) Das heißt, wir haben hier Regelungen gehabt, die ganz deutlich machten — und Sie haben es in Ihrer eigenen Begründung dargestellt —, (Ganz [St. Wendel] [CDU/CSU]: Seit wann ist denn das so!) daß das einer Änderung bedarf. Ich zitiere wiede rum: 2. Die Bemessungsgrundlage des vom Bund an die Versicherungsträger zu zahlenden RV- Beitrages für wehrübende Soldaten wurde 1982 von 100 auf 75 % und 1983 auf 70 % herabgesetzt. Die Bundeswehr wird ab 1989 eine sehr viel größere Zahl von Reservisten zu Wehrübungen heranziehen als bisher .. . Es wäre nicht gerecht, — so Ihre eigene Begründung — die Reservisten vermehrt zu Wehrübungen heranzuziehen und sie gleichzeitig mit verminderten Zahlungen von Rentenversicherungsbeiträgen zu belasten. Gegenüber denjenigen, die keinen Wehrdienst leisten oder nicht zu Wehrübungen herangezogen werden, wäre dies eine doppelte Belastung .. . Soweit Ihre eigene Begründung. Wir haben bereits im März 1986 im Ausschuß darauf hingewiesen, daß die Zahl der Wehrübungsplätze seit 1983 von Jahr zu Jahr erhöht worden ist und daß der Unterschied zwischen denen, die aus dem öffentlichen Dienst zu Wehrübungen herangezogen werden und das volle Gehalt erhalten, und denen, die aus der Wirtschaft kommen, eklatant ist. Wir haben seinerzeit Beratungen mit dem Ziel gefordert, spätestens mit dem Haushalt 1987 Verbesserungen im Unterhaltssicherungsgesetz vorzusehen. Wir hatten ja schon reichlich Erfahrungen mit Ankündigungen und waren uns in der Einschätzung einig, daß nur ein sofortiger Einstieg in die Beratungen noch zu einer Verbesserung in der zehnten Legislaturperiode hätte führen können. Die Finanzierung wäre ja kein Problem gewesen. Denn es war ja möglich — Sie wissen das ja; Sie waren ja mit dabei — , in Nacht- und Nebelaktionen zusätzliche Beschaffungen in Milliardenhöhe zu beschließen, (Ganz [St. Wendel] [CDU/CSU]: „Nacht- und Nebelaktion" ist ein starkes Stück!) ohne daß diese in der Finanzplanung vorgesehen waren. An den zusätzlichen jährlichen Mehrkosten von lediglich 11 Millionen DM, die wir für eine Novellierung des Unterhaltssicherungsgesetzes benötigt hätten, kann es dann ja wohl nicht gelegen haben. Nein, es muß andere Gründe für die Untätigkeit gegeben haben. Einen Grund sehen wir da rin, daß für den Minister die Pflicht zur Fürsorge einen Stellenwert hat, der den ihm anvertrauten Soldaten nicht gerecht wird. Für ihn stehen die Planung neuer Waffensysteme sowie die Verbesserung und Vermehrung eingeführter Geräte und Systeme ohne Abstriche im Vordergrund all seiner Betrachtungen. (Breuer [CDU/CSU]: Blödsinn!) Daß 1986 eine Verbesserung des Unterhaltssicherungsgesetzes nicht möglich war, lag auch nicht an der fehlenden Bedenkzeit im Ministerium. Denn wie ich bereits dargestellt habe, waren die Probleme hinreichend bekannt und hinreichend durchleuchtet. (Ganz [St. Wendel] [CDU/CSU]: Aus Ihrer Zeit übernommen!) Es lag sogar, wie wir heute wissen, ein fertig formulierter Gesetzentwurf seit 1985 in einer der vielen Schubladen des Ministe riums. (Ganz [St. Wendel] [CDU/CSU]: Zu Ihrer Zeit gab es gar keinen Gesetzentwurf!) Der Entwurf wurde dann auf unser gemeinsames Drängen, Herr Kollege Ganz, im Verteidigungsausschuß schließlich 1987 sehr behäbig aus der Schublade hervorgeholt und (Breuer [CDU/CSU]: In der Opposi tion kön - nen Sie sehr gut reden!) in einer, wie ich glaube, nur für Schnecken erschrekkenden Geschwindigkeit in den parlamentarischen Beratungsgang gegeben. Noch bei den Beratungen über den Haushalt für 1987 wurde uns versichert, es sei nun a lles klar; die 11 Millionen DM stünden in Absprache mit dem Finanzminister zur Verfügung und das Unterhaltssicherungsgesetz werde im nächsten Jahr so rechtzeitig geändert, daß die Änderung rückwirkend zum 1. Januar 1987 in Kraft treten könne. Aber Ankündigung und Ergebnis sind mal wieder nicht deckungsgleich, wie wir heute feststellen müssen. Der Minister hat damit zweimal in einem Anlauf gefehlt, einmal, indem er die dem Ausschuß gegebene Zusage nicht eingehalten hat, und einmal, indem er sich über das gemeinsame Wollen aller Fraktionen mit Ausnahme der der GRÜNEN, denen dieses Problem nicht grün genug ist, hinweggesetzt hat. Wir haben bis gestern noch gemeinsam darum gerungen, eine rückwirkende Geltung der neuen Bestimmung zum 1. Januar 1987 zu erreichen. Ich glaube sagen zu müssen, es ist für uns alle beschämend, daß wir vom Verteidigungsminister mal wieder geleimt worden sind. Allerdings möchte ich ausdrücklich betonen, daß das Änderungsgesetz, das im Kriechgang die heutige Beratung erreicht hat, doch einen Teil der berechtigten Forderungen erfüllt, die, wie dargestellt, seit geraumer Zeit berechtigt erhoben werden. So werden die zuletzt 1979 angepaßten Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz durch dieses Änderungsgesetz den gestiegenen Lebenshaltungskosten entsprechend um etwa 30 % angehoben. Diese 30 % machen deutlich, was den Leistungsempfängern in den letzten Jahren bis zum 1. Juli 1987 vorenthalten wurde. Erwähnenswert ist, daß eine weitere gleitende und quasi automatische Anpassung der Leistungen für den Familienunterhalt Verheirateter dadurch erreicht wird, daß diese Leistungen nicht mehr wie bisher nach Tabellensätzen, sondern nach dem letzten Nettoeinkommen der Wehrpflichtigen berechnet werden. Das ist begrüßenswert. Ehefrauen Grundwehrdienstleistender erhalten künftig monatlich 60 % und für jedes Kind 12 % des Nettoeinkommens des Wehrpflichtigen vor der Einberufung. Die Höchstleistung beträgt ab 1. Juli 1987 1 872 DM für die Ehefrau und 375 DM für jedes Kind. Die Höchstsätze der Mietbeihilfe für alleinstehende Wehrpflichtige steigen von 420 DM auf 510 DM. Darüber hinaus kann Mietbeihilfe bis zu 25 % des letzten monatlichen Nettoeinkommens gewährt werden, wenn dieses höher als 2 040 DM war; jedoch darf die Maximalhöhe 780 DM nicht überschreiten. Die Höchstsätze für die Verdienstausfallentschädigung Wehrübender werden ebenfalls angehoben, und zwar von 4 050 DM auf 5 200 DM für Verheiratete und von 3 150 DM auf 4 100 DM für Ledige. — Es bleibt leider dabei, daß die Verdienstausfallentschädigung bei Verheirateten 90 % und bei Ledigen 70 % des infolge Wehrdienstes entfallenden bisherigen Nettoeinkommens nicht übersteigen darf. Damit bleiben die besserverdienenden Wehrübenden aus der privaten Wirtschaft durch die Höchstsatzregelung weiterhin schlechter gestellt als vergleichbare Wehrübende aus dem öffentlichen Dienst, deren Bezüge während einer Wehrübung ungekürzt weiterlaufen. Auch in rentenversicherungsrechtlicher Hinsicht haben die Wehrübenden aus der privaten Wirtschaft weiterhin Nachteile hinzunehmen. Und das bleibt so, obwohl der Bundestag, wie bereits erwähnt, am 17. April 1986 die volle Gleichstellung mit Wehrübenden aus dem öffentlichen Dienst gefordert hat. (Frau Unruh [GRÜNE]: Das ist aber selbstverständlich) Der Bundesminister der Verteidigung begründet seine Abweichung von der Bundestagsforderung damit, daß verfassungsrechtliche Bedenken gegen das vom Bundestag empfohlene Modell bestanden hätten. Diese Bedenken seien aber inzwischen durch fachliche Gutachten ausgeräumt. Inzwischen habe man sich auch für das Bundestagsmodell entschieden und den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes erarbeitet. Dieser Entwurf liege bereits den fachlich beteiligten Bundesressorts zur Mitprüfung vor. Mit dem Abschluß der Ressortabstimmung sei in Kürze zu rechnen. — Soweit also die erfragte Stellungnahme des Bundesministers, die mit einer neuen Ankündigung endet. Keine Aussage jedoch dazu, wann die noch bestehende Ungerechtigkeit ausgeräumt sein wird. Wir sind gespannt, wie zügig jetzt nach neuen Erklärungen für ausbleibende Entscheidungen, die den Parlamentswillen weiter ignorieren würden, gesucht wird. Der Verteidigungsminister kann sich den Entwurf der Reservistenkonzeption, die uns seit Juli dieses Jahres vorliegt, hinter den Spiegel stecken, solange dieses Problem nicht gelöst ist. Wir stimmen dem vorliegenden Änderungsgesetz dennoch zu, weil damit ein Großteil der aufgestauten Ungerechtigkeiten beseitigt wird. (Sehr gut! bei der CDU/CSU) Wir erwarten aber von der Bundesregierung, daß die noch offenen Parlamentsforderungen umgehend erfüllt werden. Wir erwarten auch einen Erfahrungsbericht über die Auswirkungen der neuen Bestimmungen, der dem Verteidigungsausschuß Mitte 1988 vorgelegt werden soll. Weiterhin erwarten wir, daß neue Merkblätter erstellt werden, die es den Anspruchsberechtigten ermöglichen, auch ohne Beistand eines Verwaltungsfachbeamten festzustellen, welche Leistungen ihnen nach den neuen Bestimmungen des Unterhaltssicherungsgesetzes künftig zustehen. — Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Vizepräsident Cronenberg: Das Wort hat der Abgeordnete Nolting. Nolting (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Vorbemerkung: Die Wichtigkeit der Novellierung des Siebten Unterhaltssicherungsgesetzes für die Be troffenen steht im absoluten Widerspruch zu der Vielzahl, um nicht zu sagen: zu der Minderzahl der anwesenden Kolleginnen und Kollegen. Meine Damen und Herren, für die FDP möchte ich die heute bevorstehende Verabschiedung der siebten Novelle des Unterhaltssicherungsgesetzes begrüßen, dabei aber auch gleich betonen, daß diese Verabschiedung längst überfällig ist. Dies sage ich auch in Richtung Bundesverteidigungsministerium und Bundesfinanzministerium. Meine Fraktion wird der Neufassung des Gesetzes zustimmen, denn es geht um konkrete finanzielle Verbesserungen für unsere Wehrpflichtigen und die Wehrübenden, darüber hinaus auch für die Zivildienstleistenden, die von der USG-Novelle mit betroffen sind. Die vorgesehene Anhebung ist nach Auff as - sung von uns allen — dies haben die beiden Kollegen vor mir auch bestätigt — dringend erforderlich, handelt es sich dabei doch um die Leistungen, Sonderleistungen und die Verdienstausfallentschädigungen, die das Gesetz vorsieht. Meine Damen und Herren, mehr als acht Jahre sind vergangen, seit der Gesetzgeber zum letztenmal eine Anhebung der Bezüge vorgenommen hat. Herr Kollege Steiner, es ist, glaube ich, etwas unredlich von Ihnen, heute hier in dieser Art und Weise zu argumentieren. Sie hätten bereits zu der damaligen Zeit die Initiative ergreifen können. Meine Damen und Herren, wir werden bei der Berücksichtigung der um 30 % gestiegenen Lebenshaltungskosten für diesen Zeitraum heute dafür Sorge tragen, daß finanzielle Verbesserungen an den Anspruchsberechtigten nach dem USG — das ist wahrlich keine kleine Gruppe, Herr Horn — nicht spurlos vorbeigehen. (Zurufe von der SPD: Wer war denn damals unser Koalitionspartner?) — Herr Horn, ich habe die Kritik hier nicht angebracht, das war Ihr Kollege; insofern habe ich Ihnen den Ball wieder zugespielt. Meine Damen und Herren, dabei muß bedacht werden, daß es sich bei der Wehr- bzw. der Zivildienstpflicht und den Wehrübungen um eine Anforderung unseres Gemeinwesens an den einzelnen männlichen Staatsbürger handelt, der insofern nicht freiwillig handelt. Das USG will und soll entschädigen, wo es Nachteile durch die Dienste des einzelnen auszugleichen gibt. Meine Damen und Herren, jeder, der sich mit dem bisherigen Gang des Gesetzgebungsverfahrens beschäftigt hat, wird Verständnis dafür zeigen, wenn ich für meine Fraktion, für die FDP, heute einige kritische Anmerkungen machen werde; denn die FDP wollte bekanntlich einen früheren Termin für das Wirksamwerden der Mehrleistungen. Wir haben immer den Jahresbeginn, den 1. Januar 1987, favorisiert. Ich möchte noch einmal feststellen: Rein formal wäre eine Rückwirkung für das gesamte Jahr möglich gewesen. Ich darf nochmals auf eine ähnliche Konstellation beim Soldatenversorgungsgesetz verweisen. Außerdem bleibt nach wie vor festzustellen — auch darauf ist schon hingewiesen worden — : Das Geld für eine Rückwirkung zum 1. Januar 1987 ist auch vorhanden. Der Kollege Steiner hat darauf hingewiesen, daß es bereits in der vergangenen Legislaturpe riode einen gemeinsamen Entschließungsantrag vom 23. Oktober 1986 an die Bundesregierung gab, entsprechende Maßnahmen zu einer Inkraftsetzung zum 1. Januar 1987 zu treffen. Leider müssen wir heute zur Kenntnis nehmen: Die Auszahlung der Leistungen dieses Gesetzes als sogenanntes Auftragsverwaltungsgesetz erfolgt über die Länder durch die Kommunen und deren Unterhaltssicherungsbehörden. Aus der Sicht dieser Behörden ist, organisatorisch begründet, die Inkraftsetzung zum 1. Juli 1987 wünschenswerter und — das will ich bewußt mit einschließen — wohl auch nur praktikabel: der Kollege Ganz hat darauf hingewiesen. Die FDP-Fraktion stimmt dem Gesetz gleichwohl heute zu, um die laufenden Anforderungen aus dem Unterhaltssicherungsgesetz nicht zu gefährden. Wenn wir als FDP nicht ganz zufrieden sein können, so hat dies allerdings noch einen weiteren Grund. Wie schon in meiner Rede am 17. September 1987 angeklungen ist, sehen wir es als ungerecht an , wie durch das Unterhaltssicherungsgesetz die Wehrübenden unterschiedlich behandelt werden. Das kann nicht länger so bleiben. Die Ungereimtheiten in § 13 USG müssen schnell besei tigt werden. Es ist z. B. ungerecht, daß einige Berufsgruppen das volle normale Gehalt weiterbeziehen, wenn ihre Berufsangehörigen Wehrübungen leisten, andere — wie z. B. die Freiberufler — aber Einkommensverluste zu verzeichnen haben. (Beifall bei der FDP) Dringend novellierungsbedürftig ist jedoch auch ein weiterer Punkt in diesem Zusammenhang. Wer z. B. als selbständig Gewerbetreibender oder als Landwirt den Betrieb fortführen läßt oder lassen kann, fällt schon dadurch aus dem Kreis der Unterstützungsbzw. Entschädigungsberechtigten heraus. Man stelle sich einmal vor, welche Auswirkungen solche Regelungen z. B. in einem kleinen Landwirtschaftsbetrieb haben können. Schon durch den Ausfall der Arbeitskraft des Landwirtes werden hier Nachteile spürbar. Unter Umständen sind das empfindliche finanzielle Einbußen. Auch dieser Punkt, meine Damen und Herren, muß geändert werden. Deshalb fordere ich namens meiner Fraktion das Bundesverteidigungsministerium auf, unverzüglich die hier schon angesprochene achte Novelle dem Hause vorzulegen, so daß wir für die Betroffenen sehr rasch mehr Gerechtigkeit schaffen können. (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU) Für heute sage ich für meine Fraktion: Die siebte Novelle ist ein Zwischenschritt zu mehr Gerechtigkeit, aber eben nur ein Zwischenschritt. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Cronenberg: Das Wort hat die Abgeordnete Frau Beer. Frau Beer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach Beratungen des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen muß ich für die Fraktion der GRÜNEN mit Bedauern feststellen, daß die von uns vorgetragene Kritik an dem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt wurde. Theore tisch könnte ich jetzt die Rede, die ich zur ersten Lesung gehalten habe, wiederholen. Ich möchte Sie aber nicht langweilen oder noch einmal damit ärgern. Ich möchte nur einige Punkte ansprechen. Ich denke, daß auch am Ende der diesjährigen Haushaltsberatungen von uns insgesamt die traurige Bilanz zu ziehen sein wird, daß Sie auf der einen Seite für Rüstung immer noch Milliarden ausgeben, aber auf der anderen Seite nicht bereit sind, die Mindestvoraussetzungen für soziale Gleichberechtigung zu schaffen. (Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN) Vizepräsident Cronenberg: Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Biehle? Frau Beer (GRÜNE): Ja. Vizepräsident Cronenberg: Bitte sehr. Biehle (CDU/CSU): Verehrte Kollegin, würden Sie bezüglich der von Ihnen gerade vorgetragenen Kritik, Ihre Anregungen seien nicht aufgegriffen worden, bitte zur Kenntnis nehmen, daß Ihre eigenen Vertreter im Verteidigungsausschuß dem nicht zugestimmt, sondern sich der Stimme enthalten haben? Frau Beer (GRÜNE):: Das ist nicht ganz richtig. Ich komme gleich noch dazu. — Das eben war eher ein Beitrag als eine Frage. Ich möchte auf meinen ersten Punkt zurückkommen. Gerade in der jetzigen Situa tion, wo wir alle hoffen, daß das Abrüstungsabkommen zustande kommt, ist es für uns absolut nicht akzeptabel und nicht verständlich, an den Unterhaltsleistungen zu sparen. Das ergibt keinen Sinn. (Beifall bei den GRÜNEN) Unsere wich tigste Forderung — rückwirkende Zah - lung der Leistungen ab 1. Januar dieses Jahres — ist sehr wohl aufrechterhalten worden. Es ist nicht rich tig, was Sie eben sagten. Wir bedauern wirk lich sehr aufrichtig, daß sich sowohl FDP als auch SPD nach Diskussionen in den Ausschüssen nicht in der Lage gesehen haben, so weit Einfluß zu nehmen, daß man sich durchringt, tatsächlich zu sagen: Die Leistung soll rückwirkend zum 1. Januar einsetzen. (Ganz [St. Wendel] [CDU/CSU]: Sie haben vorhin nicht zugehört!) — Doch, ich habe sehr wohl zugehört. (Ganz [St. Wendel] [CDU/CSU]: Nein, dann wüßten Sie, warum das nicht geht!) Auch der Vorwurf, daß den GRÜNEN das Problem nicht grün genug sei, ist nicht richtig. Es geht darum, daß jetzt die Rollen vertauscht worden sind. Sie erinnern sich vielleicht. Zur SPD-Regierungszeit hat Herr Wörner als Oppositioneller gesagt, es wäre ein Skandal, wenn die 50 DM Leistung gestrichen würde. Das war zu Ihrer Zeit. Heute ist überhaupt nicht einsichtig, daß man das wieder aufleben läßt. Man muß also ganz einfach sehen, daß in bestimmten Punkten ein Spiel mit vertauschten Rollen stattfindet, das wir nicht akzeptieren können. (Beifall bei den GRÜNEN) Ihr Argument, die Behörden wären überlastet worden, wenn man die Zahlungen nicht zum 1. Juli , sondern zum 1. Januar hätte aufleben lassen, können wir nicht tragen, denn wenn ich an die weiterhin zunehmende Arbeitslosigkeit denke, meine ich, dies wäre zwar keine sehr ausfüllende Beschäftigung, aber zumindest ein Ansatz, um weiteren Arbeitsabbau auch bei öffentlichen Stellen zu vermeiden. (Beifall bei den GRÜNEN) Insgesamt bleibt festzuhalten, daß Kritik angebracht ist, und diese Kritik kommt ja nicht nur von den GRÜNEN. Ich verweise hier auch auf die Unterrichtung des Wehrbeauftragten vom März dieses Jahres und auf die Kritik des Deutschen Bundeswehrverbandes, der sich zu den Haushaltsberatungen mehrfach mit Forderungen geäußert hat, die denen der GRÜ- NEN entsprechen. Das ist nicht aufgegriffen worden, wofür Sie hier während der ganzen Zeit, die wir darüber geredet haben, keine plausible Begründung geliefert haben. Deshalb möchte ich noch einmal aus einem Flugblatt des BWV zitieren. Es ist eine Stellungnahme vom 4. November unter der Überschrift: Wandzeitungskampagne zur Dienstzeitbelastung — Soldaten wehren sich gegen 84-Stunden-Woche zum Nulltarif — Soldaten wehren sich gegen weitere Benachteiligungen. Zwar bet rifft dies nicht das im Moment diskutierte Gesetz, aber es ist im Zusammenhang mit den heute zu erwartenden Entscheidungen zu betrachten. Es hängt mit der Benachteiligung, die ich eben angesprochen habe, und auch mit dem zusammen, was hier überhaupt nicht angesprochen wird, nämlich daß vom nächsten Jahr an die Zeit des Wehrdienstes und des Zivildienstes verlängert wird. A ll dies zeigt das Bild, das wirklich beabsichtigt ist: nämlich keine Gleichberechtigung und auch keine Einschränkung von irgendwelchen militärischen oder die Gesellschaft militarisierenden Vorhaben. Vizepräsident Cronenberg: Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Ronneburger? Frau Beer (GRÜNE): Ja. Vizepräsident Cronenberg: Bitte schön! Ronneburger (FDP): Frau Kollegin, bin ich richtig orientiert, wenn ich hier feststelle, daß Ihre Fraktion in diesem Zusammenhang nicht einen einzigen Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen gestellt hat und daß sie damit nicht deutlich gemacht hat, daß dem, was Sie jetzt hier vortragen, auch ein tatsächlicher Wille zum Durchsetzen entspricht? (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU) Frau Beer (GRÜNE): Klatschen Sie nicht zu früh! Wenn ich an das Protokoll und auch an die Angaben denke, die Frau Schilling dort gemacht hat — vielleicht erinnern Sie sich daran — — (Nolting [FDP]: Die war gar nicht da!) — Nein, das ist nicht richtig! Sie können das Protokoll nachlesen. Ich habe es do rt auch liegen. Es war leider die Unfähigkeit des Ausschusses festzustellen, auf die Sachargumente einzugehen. Man regte sich vielmehr darüber auf, daß Frau Schilling die Vokabel „Kriegsübender" statt „Wehrdienstübender" benutzt hat. Insofern wäre es Ihre Sache gewesen, dort auf Argumente einzugehen. (Ronneburger [FDP]: Aber es gab keinen An -trag!) Herr Vorsitzender, ich möchte an dieser Stelle zum erstenmal meine Zeit nicht überziehen, sondern nur mitteilen, daß wir auf Grund der Tatsache, daß unsere Wünsche nicht berücksichtigt worden sind, diesem Entwurf nicht zustimmen, sondern uns der Stimme enthalten werden, und mich bei Ihnen bedanken. (Beifall bei den GRÜNEN — Nolting [FDP]: Mit einem entschiedenen Vielleicht!) Vizepräsident Cronenberg: Nun hat die Frau Staatssekretärin Hürland-Büning das Wort. Frau Hürland-Büning, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend einen Gesetzentwurf, dessen erste Beratung erst am 17. September dieses Jahres stattfand. Damit haben Sie, Herr Kollege Steiner, recht, aber wer hier wen leimt und wer ungenaue Eindrücke erweckt, möchte ich doch einmal klären: Bereits in der zweiten Kabinettssitzung am 7. April ist dieser Gesetzentwurf vom Kabinett verabschiedet worden. Herr Kollege Steiner, Sie sind seit 1980 im Deutschen Bundestag, und ich schätze Sie als sehr guten Staatsbürger. Sie wissen dann, daß dieser Gesetzentwurf aus dem Kabinett zur Beratung erst in den Bundesrat mußte, und von dort ist er erst im Juni wieder zurückgekommen. Der Bundeskanzler hat dann sehr schnell, nämlich am 19. Juni, den Gesetzentwurf nach seiner Beratung im Bundesrat diesem Hohen Hause zugestellt. Danach sind Sie — und ich auch — in die wohlverdiente Sommerpause gegangen. Wenn es Ihnen so am Herzen gelegen hätte, daß das alles noch schneller geht und noch schneller beraten wird, hätten Sie in Ihrer Fraktion dafür sorgen können, daß der Gesetzentwurf nicht erst in der zweiten Septemberwoche, sondern schon in der ersten Septemberwoche auf die Tagesordnung gekommen wäre. Das haben Sie nicht getan. Ich bitte Sie doch, nächstens etwas genauer zu recherchieren und die uns von der Geschäftsordnung vorgegebenen Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Ich finde es gut, daß — was nicht selbstverständlich ist — ein Gesetzentwurf nach so kurzer Beratungszeit in den Ausschüssen für Verteidigung, Inneres und Haushalt einmütige Zustimmung findet und daher schon heute zur Verabschiedung anstehen kann. Mein besonderer Dank gilt daher den Ausschußvorsitzenden, den Kollegen Alfred Biehle und Rudi Walther. Ebenso gern danke ich den Berichterstattern, den Kollegen Johannes Ganz und Dieter Heistermann. Sie sehen, meine Damen und Herren: Die soziale Absicherung unserer Wehrpflichtigen und ihrer Familien, der Wehrübenden und ihrer Familien ist das Anliegen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP und auch der SPD. Worum geht es im einzelnen? Erstens. Die Unterhaltssicherung wird wieder auf den aktualen Stand der Lebenshaltungskosten gebracht. Sie haben recht, Herr Steiner: Die letzte Anpassung fand 1979 statt. 1981 sind durch das Haushaltsstrukturgesetz weitere Kürzungen, die Sie zu verantworten haben, gemacht worden. Der Bärenanteil der Erhöhung der Lebenshaltungskosten ist bis zum Jahr 1983 zu verzeichnen. (Steiner [SPD]: Sie haben doch nachgefaßt !) Zweitens. Der Unterhalt für die Familien der Wehrpflichtigen wird nicht nur deutlich angehoben, sondern auch einfacher und verständlicher geregelt. (Frau Unruh [GRÜNE]: Beamte kriegen mehr!) — Sie kriegen auch mehr als Beamte. (Frau Unruh [GRÜNE]: Schlecht war das!) Wir entfernen uns mit dem vereinfachten Verfahren also von der hier so viel zitierten Gasrechnung. Die neue Fassung verläßt die bisherigen festen Tabellensätze, die leicht zu Benachteiligungen führten, weil nur nachträglich und — das hat die Vergangenheit bewiesen — manchmal sehr spät durch Gesetzesänderung ein angemessener Unterhalt gewährt werden konnte. Diese neue Form der Berechnung, angelehnt an Unterhaltsbestimmungen im Versorgungs- und Sozialversicherungsrecht, verdanken wir den Mitarbeitern im Verteidigungsministerium, den Herren Plener, Pusch und Land. Der Bundesminister der Verteidigung hat sich hierüber sehr gefreut, meine Herren. Und ich denke, auch dieses Haus, die Wehrpflichtigen und die Wehrübenden werden es Ihnen danken. Drittens. Die Mietbeihilfe für die Alleinstehenden wird der allgemeinen Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt angepaßt. Es wird eine neue Regelung eingeführt, die auch die besonderen Interessen der lebensälteren Wehrpflichtigen berücksichtigt. Viertens. Die Mindest- und Höchstsätze der Verdientsausfallentschädigung für die Wehrübenden werden deutlich angehoben. In den Ausschußberatungen sind zwei Punkte angesprochen worden, auf die ich hier gern noch einmal eingehen möchte. Der erste Punkt — meine Vorredner haben ihn zwar schon behandelt; aber er bedarf doch noch einiger Erläuterungen — betrifft das Inkrafttreten. Aus allen Fraktionen wurde der Wunsch geäußert, die Leistungsverbesserungen bereits zum 1. Januar 1987 wirksam werden zu lassen. Ich betone, daß auch die Bundesregierung dieses Ziel angestrebt hat. Dazu wäre es allerdings notwendig gewesen, den Gesetzentwurf vor dem 1. Januar 1987 im Bundestag einzubringen. Insofern sind unsere Wehrpflichtigen und Wehrübenden ein Opfer des Termins der Bundestagswahl geworden. Ich muß hier zur Kenntnisnahme für die Betroffenen, also die Empfänger von Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, aber auch für die Interessierten, für den Deutschen Bundeswehrverband und den Deutschen Reservistenverband, besonders hervorheben, daß der Ausschußvorsitzende Alfred Biehle und andere Mitglieder des Verteidigungs- und des Haushaltsausschusses aus allen Fraktionen sich sehr nachdrücklich und vehement für ein Inkrafttreten rückwirkend zum 1. Januar 1987 eingesetzt haben. Ich erwähne hier auch Herrn Ronneburger besonders. Es ist vielleicht nicht üblich, Namen zu nennen. Aber da Verbände es an sich haben, solche Debatten sehr genau nachzulesen, tue ich dies, damit man die Ansprechpartner kennt. Ich bedanke mich dafür und bedaure, daß wir gemeinsam erkennen mußten, daß die Landratsämter und Kreisverwaltungen bzw. Stadtverwaltungen das rückwirkende Inkrafttreten technisch manuell nicht leisten können. (Frau Unruh [GRÜNE]: Da lachen doch alle! Das gibt's nicht! Das gibt es wirklich nicht!) Ich will hier nicht auf alle Schwierigkeiten eingehen, die bei meinen Recherchen von den ausführenden Behörden vorgetragen worden sind. Eines ist aber besonders schwerwiegend: Eine rückwirkende Bearbeitung — Herr Kollege Ganz, hier muß ich etwas richtigstellen — von insgesamt mehr als 200 000 Akten — die müssen nämlich teilweise bis ins Jahr 1985 zurückgezogen werden — wäre zu Lasten der laufenden Bearbeitung von Anträgen zur Unterhaltssicherung gegangen; die gegenwärtige Bearbeitungsdauer liegt etwa bei drei Wochen. Bei dieser Güterabwägung zugunsten der laufenden Anträge (Ganz [St. Wendel] [CDU/CSU]: Habe ich gesagt!) — ja, ich weiß, ich hatte nur die Zahl berichtigt; Sie hatten, glaube ich, von 130 000 Akten gesprochen, es sind aber mehr als 200 000 — mußten wir bei unserem Gesetzentwurf bleiben. Ich danke allen Ausschußmitgliedern, daß sie sich dieser Einsicht dann letztlich doch gebeugt haben. Beim Soldatenversorgungsgesetz war die Sachlage eine andere. Der zweite Punkt, der in den Ausschußberatungen eine wichtige Rolle gespielt hat, betrifft die soziale Absicherung der Wehrübenden. Es ist hier auch schon mehrfach angesprochen worden, daß die Wehrübenden aus der p rivaten Wirtschaft den Wehrübenden aus dem öffentlichen Dienst sowohl hinsichtlich des Einkommens als auch in der Rentenversicherung zur Zeit nicht gleichgestellt werden. Dieses Hohe Haus hat am 26. April 1986 folgende Entschließung gefaßt: Erstens. Reservisten der Bundeswehr, die Wehrübungen leisten, sollen im Rahmen des Unterhaltssicherungsgesetzes in Zukunft volle Verdienstausfallentschädigung erhalten. Zweitens. Die vom Bund an die Rentenversicherungsträger zu entrichtenden Rentenversicherungsbeiträge für Wehrübende sollen so angehoben werden, daß persönliche Nachteile für die Betroffenen vermieden werden. Dieser Gesetzentwurf — insofern haben Sie alle recht — löst diese Aufgabe leider noch nicht. Allerdings wird durch die Anhebung der Höchst- und Mindestsätze der Verdienstausfallentschädigung bereits eine merkliche Entspannung in der Sache eintreten. Die angestrebte Verbesserung der Rechtslage hängt aber von ihrer Finanzierbarkeit ab; das wissen Sie. Meine Damen und Herren Abgeordneten, der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Wil li Weiskirch, hat in seinem Jahresbericht 1986 darauf verwiesen, daß das Soldatengesetz den Staat verpflichtet, für das Wohl des Soldaten zu sorgen. Dieses Gesetz stellt einen weiteren Schritt dar, für das Wohl des Soldaten zu sorgen, was dem Bundesminister der Verteidigung, Dr. Manfred Wörner, ein besonderes Anliegen ist. Dieses sein Bemühen findet beispielsweise auch in dem von der Bundesregierung vorgelegten Haushalt 1988 Ausdruck, der im Einzelplan 14 rund 3,5 Milliarden Deutsche Mark für soziale Leistungen vorsieht. Das sind 250 Millionen DM mehr als im Jahre 1987. Während der Verteidigungshaushalt insgesamt um 1,5 % steigt, (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Flammende Rede!) steigen die sozialen Aufwendungen um 7,7 %, Herr Kollege Schäfer. (Steiner [SPD]: Donnerwetter!) — Das ist schön, nicht? Ich freue mich darüber auch. (Zustimmung bei der FDP) Die Bundesregierung wird hierbei nicht stehenbleiben können. Es müssen noch weitere Maßnahmen folgen, da wir auch von unseren Wehrpflichtigen und von unseren Wehrübenden in Zukunft größere Opfer fordern. Ich bedanke mich und bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Cronenberg: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Einzelberatung und Abstimmung. Ich rufe die Art. 1 bis 3, Einleitung und Überschrift mit den vom Ausschuß empfohlenen Änderungen auf. Wer diesen Vorschriften, also mit den Änderungen des Ausschusses, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Damit sind die aufgerufenen Vorschriften angenommen. Wir treten nunmehr in die dritte Beratung ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann darf ich feststellen: Der Gesetzentwurf ist bei Enthaltung der GRÜNEN angenommen. Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Dr. Hauff, Schäfer (Offenburg), Duve, Bachmaier, Frau Blunck, Frau Conrad, Conradi, Fischer (Homburg), Frau Dr. Hartenstein, Jansen, Jung, Kiehm, Dr. Klejdzinski, Koltzsch, Lennartz, Frau Dr. Martiny, Menzel, Müller (Schweinfurt), Purps, Reimann, Reschke, Reuter, Schanz, Dr. Schöfberger, Schütz, Stahl (Kempen), Dr. Sperling, Voigt (Frankfurt), Waltemathe, Weiermann, Frau Weyel, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Vorsorge gegen Schadensfälle in der chemischen Industrie — Drucksache 11/714 — Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (federführend) Innenausschuß Rechtsausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Ausschuß für Verkehr Ausschuß für Forschung und Technologie b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Dr. D aniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN Änderung der Störfallverordnung — Drucksache 11/1037 — Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Der Ältestenrat hat die Vereinbarung ge troffen, daß die Diskussion über diesen Tagesordnungspunkt zwei Stunden dauern soll. Meine Damen und Herren, der Beschluß des Ältestenrates ist aber nach unten korrigierbar, und ich wäre dankbar, wenn Sie dies als Aufforderung des Präsidenten auffassen würden. — Ich sehe, Sie sind mit dieser Lösung einverstanden. Ich eröffene die Aussprache. Das Wo rt hat der Abgeordnete Müller (Düsseldorf). Müller (Düsseldorf) (SPD): Meine Damen und Herren! Am 11. November 1986 brannte in Muttenz bei Basel die Lagerhalle 954 des Chemiekonzerns S andoz aus. Mehr als 1 000 t zum Teil hochgiftiger Agrochemikalien gelangten vor allem in den Rhein, zerstörten dort biologisches Leben und wurden zu einer großen Gefahr für die Trinkwasserversorgung der mehr als 10 Millionen Menschen, die direkt oder indirekt von der Wasserversorgung aus dem Rhein abhängig sind. Die Brandkatastrophe von Sandoz machte quasi „stichflammenartig" bewußt, mit welchen Gefahren die Produktion, Anwendung und Lagerung chemischer Erzeugnisse verbunden sind. Wie kaum ein anderer Industriebereich ist die chemische Industrie in den letzten Jahren in den Mittelpunkt öffentlicher Diskussionen und Kontroversen gerückt. Mit Seveso und Bhopal, mit Sandoz und den vielen in der letzten Zeit vielleicht auch nur bewußter wahrgenommenen Störfällen hat sich in großen Teilen der Bevölkerung ein erheblicher Einstellungswandel in bezug auf die Risiken und Gefahren der Chemie ergeben. Die Akzeptanz ist gesunken. Danach ist die Chemische Industrie im Bewußtsein vieler Menschen von der Rolle des Wohltäters zunehmend in die Rolle eines Hauptverursachers für die Umweltzerstörung gerückt. Wie auch immer man diese Entwicklung bewe rtet, sei es, wie man beispielsweise von Teilen der Industrie hört, als Ausdruck eines fehlgeleiteten modischen Zeitgeistes oder sei es, wie es vor allem von Kritikern der Industriegesellschaft gesagt wird, als wachsende Erkenntnis von der Hyb ris Industriegesellschaft, um nur diese beiden Meinungspole zu nennen: Fest steht, daß vor allem die Politik gefordert ist, neue Antworten zu geben. Das heißt: Wir, also auch der Bundestag, müssen uns intensiver und systematischer mit den speziellen stofflichen Gefährdungspotentialen und mit den Chancen und Möglichkeiten ökologischer Innovationen in der Chemieindustrie befassen. Dafür hat sich in den letzten Jahren in der

Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.

Relationen