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Unterwasserlärm effektiv reduzieren und lärmreduzierende Innovationen vorantreiben

dip / drucksache 26.10.2026 · WP 21 · 21/8792 · Antrag · Original ↗

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Unterwasserlärm effektiv reduzieren und lärmreduzierende Innovationen vorantreiben Deutscher Bundestag Drucksache 21/8792 21. Wahlperiode 26.10.2026 Antrag der Abgeordneten Linda Heitmann, Dr. Zoe Mayer, Lisa Badum, Harald Ebner, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Julia Schneider, Dr. Alaa Alhamwi, Karl Bär, Matthias Gastel, Michael Kellner, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Unterwasserlärm effektiv reduzieren und lärmreduzierende Innovationen vorantreiben Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Schon von Natur aus sind die Meere kein leiser Ort – etwa durch Wellen, Regen, Seebeben oder die Kommunikation zwischen den Meerestieren entstehen hier viele Geräusche, die als natürlicher Lärm eingeordnet werden können. Diese natürliche Geräuschkulisse wird jedoch zunehmend von menschengemachtem Lärm überlagert: durch Rammarbeiten beim Errichten von Bohrinseln, Einsatz von Schallkanonen zur Erkundung von Öl- und Gasvorkommen, Sonare zur Erforschung des Meeresbodens, militärische Aktivitäten, Sprengungen von Altmunition, Bau und Betrieb von Offshore-Windparks und vor allem durch den Schiffsverkehr.1 Mancherorts hat sich der Unterwasserlärm verdoppelt bis verdreifacht.2 Die Summe der menschengemachten Lärmverschmutzung bedroht viele Meerestiere in der Nord- und Ostsee. Neben dem Schweinswal gehören auch andere Meerestiere wie etwa Delphine, Kegelrobben und Seehunde zu den gehörsensiblen Tieren. Auch Buckelwale, von denen gleich mehrere sich diesen Sommer in die flache, salzarme Ostsee verirrten, können durch den zunehmenden Unterwasserlärm gestört und verwirrt werden. Für diese Tiere ist der Hörsinn lebenswichtig für ihre Orientierung, ihre Kommunikation mit Artgenossen sowie ihre Fortpflanzung und nicht zuletzt bei der Suche nach Nahrung und Schutz vor Feinden.3 Die zunehmende Lärmverschmutzung ist für sie daher eine große Belastung, die dazu führt, dass sie aus ihrem Lebensraum vertrieben werden, die Orientierung verlieren oder Gehörschäden davontragen. 1 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND). o.J. „Ruhe bitte! Unterwasserlärm belastet die Meere.“ https://www.bund.net/meere/unterwasserlaerm/ (aufgerufen am 30.09.2026); Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). o.J. „Unterwasserlärm: Unterwasserlärm und Schifffahrt.“ http://www.bsh.de/webcode/285668 (aufgerufen am 30.09.2026). 2 Umweltbundesamt (UBA). o.J. „Unterwasserlärm.“ https://www.uba.de/n12632de (aufgerufen am 30.09.2026). 3 WWF Deutschland. 2021. „Das Dröhnen der Meere.“ 15. Juni. https://www.wwf.de/themen- projekte/meere-kuesten/meeresraumzerstoerung/unterwasserlaerm (aufgerufen am 30.09.2026). V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. In der Nord- und Ostsee ist vor allem der dort einheimische Schweinswal durch die menschengemachte Lärmverschmutzung stark bedroht und trotz intensiver Schutzbemühungen in der Ostsee sogar vom Aussterben bedroht. Obwohl Schweinswale bis zu 25 Jahre alt werden können, sterben die meisten Tiere in der Nord- und Ostsee bereits vor ihrem 13. Lebensjahr. Das Todesalter der weiblichen Schweinswale liegt in der Ostsee durchschnittlich sogar unter 4 Jahren (3,67 Jahren). Sie sterben somit vermutlich, bevor sie sich fortpflanzen können.4 Laut nationalen FFH-Berichten bleibt der Erhaltungszustand des Schweinswals in der Nord- und Ostsee dementsprechend durchgehend ungünstig bis schlecht, in der Ostsee zuletzt sogar mit negativem Trend.5 Neben dem Ersticken als Beifang sowie dem Rückgang ihrer Nahrungsfische durch Überfischung und Klimakrise stellt vor allem die zunehmende Lärmbelastung eine Bedrohung für die Schweinswale wie auch andere Meeresbewohner dar.6 Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) legt für alle europäischen Gewässer verbindlich fest, dass ein guter Erhaltungszustand der Meere sich auch daran messen lassen muss, dass der Unterwasserlärm sich in einem Rahmen bewegt, der sich nicht nachhaltig auf die Meeresumwelt auswirkt (Deskriptor 11).7 Die Grenzwerte, deren Überschreitung zu biologisch schädlichen Auswirkungen führen, sind artspezifisch und werden für Nord- und Ostsee sowie für den Nordostatlantik derzeit erarbeitet.8 Vor dem Hintergrund, dass vor allem die südliche Nordsee zu den Gebieten mit dem weltweit stärksten Schiffsverkehr gehört, bietet vor allem die Reduktion des Unterwasserlärms durch die Schifffahrt einen wichtigen und effektiven Hebel, um gehörsensible Arten zu schützen. So navigieren in der Nordsee zum einen viele Containerfrachter, große Tanker sowie andere Schiffe der internationalen Schifffahrt, um die Häfen des Wattenmeers anzulaufen. Zum anderen verkehren hier, teils inmitten des Wattenmeers, viele Wasserfahrzeuge zwischen den Inseln und dem Festland, darunter Wassertaxen, Transportschiffe, Fähren, Sportschiffe, Fischerboote und Versorgungsschiffe von und zu den Bohrinseln oder Offshore- Anlagen. Daher kann vor allem mit Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie der Verwendung von lärmreduzierenden Maßnahmen und Technologien (z.B. lärmarme Propeller, optimierte Rumpfformen sowie Luftschmierungssysteme) eine erhebliche Minderung der chronischen Lärmbelastung durch die Schifffahrt erreicht werden.9 Schätzungen zufolge würde eine Geschwindigkeitsminderung um 10 4 WWF Deutschland. 2024. „Schweinswal (Kleiner Tümmler) im Artenlexikon.“ 2. Januar. https://www.wwf.de/themen-projekte/artenlexikon/schweinswal (aufgerufen am 30.09.2026). 5 Bundesamt für Naturschutz. o.J. „National FFH-Berichte.“ https://www.bfn.de/nationale-ffh-berichte (aufgerufen am 30.09.2026). 6 Bundesamt für Naturschutz. o.J. „Phocoena phocoena – Schweinswal.“ https://www.bfn.de/artenportraits/phocoena-phocoena (aufgerufen am 30.09.2026). 7 Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union. 2008. Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie- Rahmenrichtlinie). ABl. L 164/19. 25. Juni. https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32008L0056&rid=1 (aufgerufen am 30.09.2026); Europäische Kommission. 2024. Mitteilung der Kommission — Bekanntmachung der Kommission über die gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie 2008/56/EG und dem Beschluss (EU) 2017/848 der Kommission festgelegten Schwellenwerte. ABl. C/2024/2078. 11. März. https://eur- lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52024XC02078 (aufgerufen am 30.09.2026). 8 Deutscher Bundestag. 2026. Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. Drucksache 21/8047, Frage 114. 18. September. https://dserver.bundestag.de/btd/21/080/2108047.pdf (aufgerufen am 30.09.2026). 9 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). o.J. „Unterwasserlärm: Unterwasserlärm und Schifffahrt.“ http://www.bsh.de/webcode/285668 (aufgerufen am 30.09.2026). V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Prozent den Unterwasserlärm um 40 Prozent reduzieren, eine Reduktion um 20 Prozent wiederum würde den Unterwasserlärm sogar um 60 Prozent senken.10 Darüber hinaus entstehen durch die Nutzung fossiler Kraftstoffe im Schiffs- und Bootsverkehr große Mengen von klimaschädlichem CO2 und Methan. Besonders besorgniserregend in der Umweltbilanz ist ein bestimmter Typ von Wassertaxen, der in Asien produziert und eingekauft wird und pro Passagier 12-mal mehr CO2 ausstößt als eine Dieselfähre. Neben privaten dieselbetriebenen Sportbooten fallen vor allem die Wassertaxen mit Geschwindigkeitsüberschreitungen auf.11 II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. in der Ausarbeitung des Aktionsplans Meer auch umfassende Maßnahmen zur Minimierung des Unterwasserlärms aus allen wesentlichen Quellen, u.a. Schifffahrt und Bootsverkehr, Rohstoffexploration, Bau und Betrieb von Offshore-Windparks, militärische Aktivitäten, aufzunehmen, sodass bis 2030 ein Zustand erreicht ist, in dem gemäß der EU-MSRL der Unterwasserlärm sich in einem Rahmen bewegt, der sich nicht nachhaltig auf die Meeresumwelt auswirkt; 2. die Nordsee-Befahrensverordnung (NordSBefV) zu novellieren und im Zuge dessen eine wirksame Regulierung und Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzungen auch für Wassertaxen und private Sportboote konsequent mitzuerfassen; 3. den Unterwasserlärm durch die Schifffahrt konsequent und umfassend zu minimieren, indem a. die Entwicklung und der Einsatz von lärmreduzierenden Technologien bei Schiffen, vor allem durch kavitationsärmere Propeller, lärmoptimierte Rumpfformen sowie Luftschmierungssystemen oder andere Methoden, durch entsprechende Bundesförderprogramme und regulatorische Vorgaben gefördert werden, b. der Umstieg auf und die Nachrüstung mit lärmreduzierenden und umweltschonenden Antrieben mit Hochdruck gefördert werden, c. geltende Geschwindigkeitsbegrenzungen für Wasserfahrzeuge konsequent durchgesetzt werden sowie d. nicht-monetäre Anreize, beispielsweise durch Ausnahmeregelungen bei Geschwindigkeitsbegrenzungen, für lärmoptimierte Schiffe und Boote geschaffen werden; 4. überall dort, wo Unterwasserlärm nicht vermieden werden kann, Lärmreduktionsstrategien zu entwickeln, die den Einsatz von lärmreduzierenden Maßnahmen und Technogien, wie etwa die 10 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND). 2021. „Unterwasserlärm verursacht Stress: BUND und IFAW fordern Maßnahmen für leisere Meere.“ 3. Februar. https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/unterwasserlaerm-verursacht- stress-bund-und-ifaw-fordern-massnahmen-fuer-leisere-meere/ (aufgerufen am 30.09.2026); Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND). o.J. „Ruhe bitte! Unterwasserlärm belastet die Meere.“ https://www.bund.net/meere/unterwasserlaerm/ (aufgerufen am 30.09.2026). 11 Deutscher Bundestag. 2025. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Linda Heitmann, Stefan Schmidt, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. 30. Dezember. Drucksache 21/3492. https://dserver.bundestag.de/btd/21/034/2103492.pdf (aufgerufen am 30.09.2026). V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Verwendung von ausreichenden Blasenschleiern bei impulshaften Lärmeinträgen (z.B. bei Rammungen oder Sprengungen von Altmunition), verpflichten; 5. einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesbergrechts zu beschließen, der a. ab sofort untersagt, für die Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen neue Erlaubnisse bzw. Bewilligungen zu erteilen, und b. bestehende Erlaubnisse bzw. Bewilligungen vorhandener Gas- und Ölförderprojekte bis maximal 2030 befristet; 6. lärmoptimierte Schiffsrouten festzulegen, um durch Umleitungen den Schiffsverkehr in Meeresnaturschutzgebieten sowie in Lebensräumen von gehörsensiblen Meerestieren möglichst zu vermeiden; 7. die Meeresschutzgebiete in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) wirksam zu schützen und auf mindestens 10 Prozent der deutschen AWZ Nullnutzungszonen auszuweisen; 8. im Rahmen der regionalen Meeresschutzabkommen HELCOM für die Ostsee und OSPAR für den Nordostatlantik und die Nordsee darauf hinzuwirken, dass die Erarbeitung der artspezifischen Grenzwerte, deren Überschreitung zu biologisch schädlichen Auswirkungen führen kann, zügig abgeschlossen wird, und die erarbeiteten Grenzwerte für Dauer- und Impulslärm unter Berücksichtigung kumulativer Lärmbelastungen aus allen relevanten Quellen (u.a. Schifffahrt, Rohstoffexploration, Bauarbeiten, militärische Aktivitäten, etc.) gemäß der EU- Meeresschutzrahmenrichtlinie (MSRL) in allen deutschen Meeresgewässern unverzüglich umzusetzen; 9. sicherzustellen, dass lärmintensive Arbeiten bei allen Offshore-Projekten außerhalb der Laich-, Jungenaufzucht- und Wanderungszeiten von lärmsensiblen Tieren stattfinden; 10. in der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See (BT-Drucksache 21/8238) aufzunehmen bzw. festzulegen, a. dass das Schallkriterium als nicht-preisliches Präqualifikations- oder Zuschlagskriterium für Gründungsverfahren beibehalten und weiterentwickelt wird, b. innovative, schallarme Gründungstechnologien zusätzlich über Pilotprojekte gefördert werden und c. der bestehende Impulsschallgrenzwert von 160 dB verbindlich eingehalten und an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst wird; 11. die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei allen lärmintensiven Projekten verpflichtend einzuführen. Berlin, den 13. Oktober 2026 V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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