Unterwasserlärm effektiv reduzieren und lärmreduzierende Innovationen vorantreiben
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Unterwasserlärm effektiv reduzieren und lärmreduzierende Innovationen vorantreiben
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8792
21. Wahlperiode 26.10.2026
Antrag
der Abgeordneten Linda Heitmann, Dr. Zoe Mayer, Lisa Badum, Harald Ebner,
Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Julia Schneider, Dr. Alaa Alhamwi, Karl Bär, Matthias
Gastel, Michael Kellner, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Unterwasserlärm effektiv reduzieren und lärmreduzierende Innovationen
vorantreiben
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Schon von Natur aus sind die Meere kein leiser Ort – etwa durch Wellen, Regen,
Seebeben oder die Kommunikation zwischen den Meerestieren entstehen hier
viele Geräusche, die als natürlicher Lärm eingeordnet werden können. Diese
natürliche Geräuschkulisse wird jedoch zunehmend von menschengemachtem
Lärm überlagert: durch Rammarbeiten beim Errichten von Bohrinseln, Einsatz
von Schallkanonen zur Erkundung von Öl- und Gasvorkommen, Sonare zur
Erforschung des Meeresbodens, militärische Aktivitäten, Sprengungen von
Altmunition, Bau und Betrieb von Offshore-Windparks und vor allem durch den
Schiffsverkehr.1 Mancherorts hat sich der Unterwasserlärm verdoppelt bis
verdreifacht.2
Die Summe der menschengemachten Lärmverschmutzung bedroht viele
Meerestiere in der Nord- und Ostsee. Neben dem Schweinswal gehören auch
andere Meerestiere wie etwa Delphine, Kegelrobben und Seehunde zu den
gehörsensiblen Tieren. Auch Buckelwale, von denen gleich mehrere sich diesen
Sommer in die flache, salzarme Ostsee verirrten, können durch den zunehmenden
Unterwasserlärm gestört und verwirrt werden. Für diese Tiere ist der Hörsinn
lebenswichtig für ihre Orientierung, ihre Kommunikation mit Artgenossen sowie
ihre Fortpflanzung und nicht zuletzt bei der Suche nach Nahrung und Schutz vor
Feinden.3 Die zunehmende Lärmverschmutzung ist für sie daher eine große
Belastung, die dazu führt, dass sie aus ihrem Lebensraum vertrieben werden, die
Orientierung verlieren oder Gehörschäden davontragen.
1 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND). o.J. „Ruhe bitte! Unterwasserlärm
belastet die Meere.“ https://www.bund.net/meere/unterwasserlaerm/ (aufgerufen am 30.09.2026);
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). o.J. „Unterwasserlärm: Unterwasserlärm und
Schifffahrt.“ http://www.bsh.de/webcode/285668 (aufgerufen am 30.09.2026).
2 Umweltbundesamt (UBA). o.J. „Unterwasserlärm.“ https://www.uba.de/n12632de (aufgerufen am
30.09.2026).
3 WWF Deutschland. 2021. „Das Dröhnen der Meere.“ 15. Juni. https://www.wwf.de/themen-
projekte/meere-kuesten/meeresraumzerstoerung/unterwasserlaerm (aufgerufen am 30.09.2026).
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
In der Nord- und Ostsee ist vor allem der dort einheimische Schweinswal durch
die menschengemachte Lärmverschmutzung stark bedroht und trotz intensiver
Schutzbemühungen in der Ostsee sogar vom Aussterben bedroht. Obwohl
Schweinswale bis zu 25 Jahre alt werden können, sterben die meisten Tiere in der
Nord- und Ostsee bereits vor ihrem 13. Lebensjahr. Das Todesalter der weiblichen
Schweinswale liegt in der Ostsee durchschnittlich sogar unter 4 Jahren (3,67
Jahren). Sie sterben somit vermutlich, bevor sie sich fortpflanzen können.4 Laut
nationalen FFH-Berichten bleibt der Erhaltungszustand des Schweinswals in der
Nord- und Ostsee dementsprechend durchgehend ungünstig bis schlecht, in der
Ostsee zuletzt sogar mit negativem Trend.5 Neben dem Ersticken als Beifang
sowie dem Rückgang ihrer Nahrungsfische durch Überfischung und Klimakrise
stellt vor allem die zunehmende Lärmbelastung eine Bedrohung für die
Schweinswale wie auch andere Meeresbewohner dar.6
Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) legt für alle europäischen
Gewässer verbindlich fest, dass ein guter Erhaltungszustand der Meere sich auch
daran messen lassen muss, dass der Unterwasserlärm sich in einem Rahmen
bewegt, der sich nicht nachhaltig auf die Meeresumwelt auswirkt (Deskriptor
11).7 Die Grenzwerte, deren Überschreitung zu biologisch schädlichen
Auswirkungen führen, sind artspezifisch und werden für Nord- und Ostsee sowie
für den Nordostatlantik derzeit erarbeitet.8
Vor dem Hintergrund, dass vor allem die südliche Nordsee zu den Gebieten mit
dem weltweit stärksten Schiffsverkehr gehört, bietet vor allem die Reduktion des
Unterwasserlärms durch die Schifffahrt einen wichtigen und effektiven Hebel, um
gehörsensible Arten zu schützen. So navigieren in der Nordsee zum einen viele
Containerfrachter, große Tanker sowie andere Schiffe der internationalen
Schifffahrt, um die Häfen des Wattenmeers anzulaufen. Zum anderen verkehren
hier, teils inmitten des Wattenmeers, viele Wasserfahrzeuge zwischen den Inseln
und dem Festland, darunter Wassertaxen, Transportschiffe, Fähren, Sportschiffe,
Fischerboote und Versorgungsschiffe von und zu den Bohrinseln oder Offshore-
Anlagen.
Daher kann vor allem mit Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie der Verwendung
von lärmreduzierenden Maßnahmen und Technologien (z.B. lärmarme Propeller,
optimierte Rumpfformen sowie Luftschmierungssysteme) eine erhebliche
Minderung der chronischen Lärmbelastung durch die Schifffahrt erreicht
werden.9 Schätzungen zufolge würde eine Geschwindigkeitsminderung um 10
4 WWF Deutschland. 2024. „Schweinswal (Kleiner Tümmler) im Artenlexikon.“ 2. Januar.
https://www.wwf.de/themen-projekte/artenlexikon/schweinswal (aufgerufen am 30.09.2026).
5 Bundesamt für Naturschutz. o.J. „National FFH-Berichte.“ https://www.bfn.de/nationale-ffh-berichte
(aufgerufen am 30.09.2026).
6 Bundesamt für Naturschutz. o.J. „Phocoena phocoena – Schweinswal.“
https://www.bfn.de/artenportraits/phocoena-phocoena (aufgerufen am 30.09.2026).
7 Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union. 2008. Richtlinie 2008/56/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens
für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-
Rahmenrichtlinie). ABl. L 164/19. 25. Juni. https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32008L0056&rid=1 (aufgerufen am 30.09.2026); Europäische
Kommission. 2024. Mitteilung der Kommission — Bekanntmachung der Kommission über die gemäß
der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie 2008/56/EG und dem Beschluss (EU) 2017/848 der
Kommission festgelegten Schwellenwerte. ABl. C/2024/2078. 11. März. https://eur-
lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52024XC02078 (aufgerufen am 30.09.2026).
8 Deutscher Bundestag. 2026. Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026
eingegangenen Antworten der Bundesregierung. Drucksache 21/8047, Frage 114. 18. September.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/080/2108047.pdf (aufgerufen am 30.09.2026).
9 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). o.J. „Unterwasserlärm: Unterwasserlärm und
Schifffahrt.“ http://www.bsh.de/webcode/285668 (aufgerufen am 30.09.2026).
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Prozent den Unterwasserlärm um 40 Prozent reduzieren, eine Reduktion um 20
Prozent wiederum würde den Unterwasserlärm sogar um 60 Prozent senken.10
Darüber hinaus entstehen durch die Nutzung fossiler Kraftstoffe im Schiffs- und
Bootsverkehr große Mengen von klimaschädlichem CO2 und Methan. Besonders
besorgniserregend in der Umweltbilanz ist ein bestimmter Typ von Wassertaxen,
der in Asien produziert und eingekauft wird und pro Passagier 12-mal mehr CO2
ausstößt als eine Dieselfähre. Neben privaten dieselbetriebenen Sportbooten
fallen vor allem die Wassertaxen mit Geschwindigkeitsüberschreitungen auf.11
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. in der Ausarbeitung des Aktionsplans Meer auch umfassende
Maßnahmen zur Minimierung des Unterwasserlärms aus allen
wesentlichen Quellen, u.a. Schifffahrt und Bootsverkehr,
Rohstoffexploration, Bau und Betrieb von Offshore-Windparks,
militärische Aktivitäten, aufzunehmen, sodass bis 2030 ein Zustand
erreicht ist, in dem gemäß der EU-MSRL der Unterwasserlärm sich in
einem Rahmen bewegt, der sich nicht nachhaltig auf die Meeresumwelt
auswirkt;
2. die Nordsee-Befahrensverordnung (NordSBefV) zu novellieren und im
Zuge dessen eine wirksame Regulierung und Durchsetzung der
Geschwindigkeitsbegrenzungen auch für Wassertaxen und private
Sportboote konsequent mitzuerfassen;
3. den Unterwasserlärm durch die Schifffahrt konsequent und umfassend zu
minimieren, indem
a. die Entwicklung und der Einsatz von lärmreduzierenden
Technologien bei Schiffen, vor allem durch kavitationsärmere
Propeller, lärmoptimierte Rumpfformen sowie
Luftschmierungssystemen oder andere Methoden, durch
entsprechende Bundesförderprogramme und regulatorische
Vorgaben gefördert werden,
b. der Umstieg auf und die Nachrüstung mit lärmreduzierenden und
umweltschonenden Antrieben mit Hochdruck gefördert werden,
c. geltende Geschwindigkeitsbegrenzungen für Wasserfahrzeuge
konsequent durchgesetzt werden sowie
d. nicht-monetäre Anreize, beispielsweise durch Ausnahmeregelungen
bei Geschwindigkeitsbegrenzungen, für lärmoptimierte Schiffe und
Boote geschaffen werden;
4. überall dort, wo Unterwasserlärm nicht vermieden werden kann,
Lärmreduktionsstrategien zu entwickeln, die den Einsatz von
lärmreduzierenden Maßnahmen und Technogien, wie etwa die
10 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND). 2021. „Unterwasserlärm verursacht
Stress: BUND und IFAW fordern Maßnahmen für leisere Meere.“ 3. Februar.
https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/unterwasserlaerm-verursacht-
stress-bund-und-ifaw-fordern-massnahmen-fuer-leisere-meere/ (aufgerufen am 30.09.2026); Bund
für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND). o.J. „Ruhe bitte! Unterwasserlärm belastet
die Meere.“ https://www.bund.net/meere/unterwasserlaerm/ (aufgerufen am 30.09.2026).
11 Deutscher Bundestag. 2025. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten
Linda Heitmann, Stefan Schmidt, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN. 30. Dezember. Drucksache 21/3492.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/034/2103492.pdf (aufgerufen am 30.09.2026).
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Verwendung von ausreichenden Blasenschleiern bei impulshaften
Lärmeinträgen (z.B. bei Rammungen oder Sprengungen von
Altmunition), verpflichten;
5. einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesbergrechts zu
beschließen, der
a. ab sofort untersagt, für die Aufsuchung und Gewinnung von
Kohlenwasserstoffen neue Erlaubnisse bzw. Bewilligungen zu
erteilen, und
b. bestehende Erlaubnisse bzw. Bewilligungen vorhandener Gas- und
Ölförderprojekte bis maximal 2030 befristet;
6. lärmoptimierte Schiffsrouten festzulegen, um durch Umleitungen den
Schiffsverkehr in Meeresnaturschutzgebieten sowie in Lebensräumen
von gehörsensiblen Meerestieren möglichst zu vermeiden;
7. die Meeresschutzgebiete in der deutschen ausschließlichen
Wirtschaftszone (AWZ) wirksam zu schützen und auf mindestens 10
Prozent der deutschen AWZ Nullnutzungszonen auszuweisen;
8. im Rahmen der regionalen Meeresschutzabkommen HELCOM für die
Ostsee und OSPAR für den Nordostatlantik und die Nordsee darauf
hinzuwirken, dass die Erarbeitung der artspezifischen Grenzwerte, deren
Überschreitung zu biologisch schädlichen Auswirkungen führen kann,
zügig abgeschlossen wird, und die erarbeiteten Grenzwerte für Dauer-
und Impulslärm unter Berücksichtigung kumulativer Lärmbelastungen
aus allen relevanten Quellen (u.a. Schifffahrt, Rohstoffexploration,
Bauarbeiten, militärische Aktivitäten, etc.) gemäß der EU-
Meeresschutzrahmenrichtlinie (MSRL) in allen deutschen
Meeresgewässern unverzüglich umzusetzen;
9. sicherzustellen, dass lärmintensive Arbeiten bei allen Offshore-Projekten
außerhalb der Laich-, Jungenaufzucht- und Wanderungszeiten von
lärmsensiblen Tieren stattfinden;
10. in der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfes der
Bundesregierung zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der
Windenergie auf See (BT-Drucksache 21/8238) aufzunehmen bzw.
festzulegen,
a. dass das Schallkriterium als nicht-preisliches Präqualifikations- oder
Zuschlagskriterium für Gründungsverfahren beibehalten und
weiterentwickelt wird,
b. innovative, schallarme Gründungstechnologien zusätzlich über
Pilotprojekte gefördert werden und
c. der bestehende Impulsschallgrenzwert von 160 dB verbindlich
eingehalten und an den aktuellen Stand von Wissenschaft und
Technik angepasst wird;
11. die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei allen
lärmintensiven Projekten verpflichtend einzuführen.
Berlin, den 13. Oktober 2026
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Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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