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Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde

dip / rede 13.03.2019 · WP 19 · Original ↗

Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.

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Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde Frau Kollegin Konrad, nach § 30 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 Uhr bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. Das Verbot gilt unter anderem nicht für dort genannte Transporte zeitkritischer oder verderblicher landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die Liste der ausgenommenen Produkte wird ständig überprüft, zum Beispiel aufgrund neuer Konservierungsmethoden oder rechtlicher Vorgaben zu den Beförderungsfahrzeugen. Eine Arbeitsgruppe ist bereits mit der Aktualisierung dieser Liste befasst. Diese Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern der Länder und der Bundesregierung. Die Länder haben im Vorgriff auf zu erwartende Änderungen bereits regional und zeitlich begrenzte zusätzliche Ausnahmevorschriften nach § 46 Absatz 2 der StVO erlassen.

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