Schriftliche Frage 56 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung Reformbedarf hinsichtlich der Nichtanerkennung von Eheschließungen, die seit September 2024 in der Ukraine mittels…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 56 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung Reformbedarf hinsichtlich der Nichtanerkennung von Eheschließungen, die seit September 2024 in der Ukraine mittels…
Frage 56 (Helge Limburg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sieht die Bundesregierung Reformbedarf hinsichtlich der Nichtanerkennung von Eheschließungen, die seit September 2024 in der Ukraine mittels der App „Diia“ als rein digitale Eheschließungen durchgeführt werden, in Deutschland, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche konkreten Änderungen plant die Bundesregierung und wann?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 20. Oktober 2026:
Ob Ehen, die über die staatliche ukrainische App „Diia“ geschlossen werden, in der Bundesrepublik Deutschland wirksam sind, muss im Einzelfall geprüft werden und hängt unter anderem davon ab, wo sich die Eheschließenden zum Zeitpunkt der Eheschließung aufhalten. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der Rechtsprechung aufmerksam und prüft kontinuierlich gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
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