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Schriftliche Frage 74 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung, dass der geplante Aus- und Umbau des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord (Projektname im Bundesverkehrswegepla…

dip / schriftliche_frage 23.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 74 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung, dass der geplante Aus- und Umbau des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord (Projektname im Bundesverkehrswegepla… Frage 74 (Max Lucks, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung, dass der geplante Aus- und Umbau des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord (Projektname im Bundesverkehrswegeplan 2030: A1-G50-NW) mit dem Ziel, den Verkehrsfluss zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, seit der Beschlussfassung durch das Bundeskabinett am 3. August 2016 sowie im Deutschen Bundestag am 2. Dezember 2016 unverändert weiterverfolgt wird, obwohl sich sowohl die Prioritäten zum Erhalt der Verkehrsinfrastruktur in den vergangenen 10 Jahren – beispielsweise die Priorisierungen von Neubau und Kapazitätserweiterungen sich veränderten in Richtung zu Substanzerhalt und Sanierung des bisherigen Bestandes, Generalsanierung des Schienennetzes, ansteigende Nutzung des Schienenverkehrs statt Straßennetzes aufgrund der Möglichkeit der Nutzung des kostengünstigen Deutschlandtickets – verändert haben als auch die haushaltspolitischen Rahmenbedingungen mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 18. September 2025 zum Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 500 Mrd. Euro verändert haben, und welche Alternativen zum kapazitätserweiternden Ausbau des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord wurden geprüft (bitte mit entsprechenden Ergebnissen aus führen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 23. Oktober 2026: Das Netz der Bundesfernstraßen wird nach den Festsetzungen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen ausgebaut, der auf Grundlage des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) ist. Mit der Aufnahme in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen und der Verabschiedung der Gesetzesänderung zum Fernstraßenausbaugesetz hat der Deutsche Bundestag die Notwendigkeit und die Dringlichkeit der darin enthaltenen Vorhaben anerkannt. In dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist die Maßnahme „A 1/ A 43, AK Wuppertal-Nord“ in der Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung“ (VB-E) enthalten. Damit besteht ein gesetzlicher Auftrag den Aus-/Umbau zu planen und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel zu realisieren. Alternative Planungsvarianten waren im Rahmen der BVWP-Aufstellung nicht vorgesehen.

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