Sachstand bei der Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans Straße
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Sachstand bei der Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans Straße
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/945
21. Wahlperiode 21.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Swantje Michaelsen, Victoria Broßart, Matthias Gastel, Tarek
Al-Wazir, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sachstand bei der Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans Straße
Mit dem hinsichtlich des Bedarfsplans Straße im Dezember 2016
beschlossenen und zuletzt im Dezember 2023 geänderten Fernstraßenausbaugesetz
(FStrAbG) setzt der Bund den gesetzlichen Rahmen für Investitionen in das
Bundesfernstraßennetz.
Geht es nach dem Willen der Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD,
soll in der 21. Wahlperiode am bestehenden Bundesverkehrswegeplan
festgehalten werden, sodass von der amtierenden Bundesregierung am Bedarfsplan
für die Bundesfernstraßen aktiv keine Änderungen verfolgt werden.
Bereits bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030)
kam das Umweltbundesamt zu der Feststellung, dass elf der zwölf im eigenen
Umweltbericht des BVWP 2030 gesetzten Ziele verfehlt werden. Dazu zählen
auch die Ziele im Bereich Klimaschutz und zur Reduzierung der
Flächeninanspruchnahme.
Besonders negativ fallen dabei die zahlreichen Vorhaben des Bedarfsplans
Straße ins Gewicht. Allein die Straßenbauvorhaben des sogenannten
Vordringlichen Bedarfs beanspruchen rund 13 110 Hektar – das entspricht mehr als dem
Doppelten der Fläche des Starnberger Sees. Damit entfallen rund 84,5 Prozent
der gesamten Flächeninanspruchnahme im Vordringlichen Bedarf des
Bundesverkehrswegeplans 2030 auf Straßenprojekte (vgl. Umweltbericht zum
Bundesverkehrswegeplan, Tabelle 31, S. 143/144; bvwp-2030-umweltbericht.pdf).
Die Fragesteller sind der Auffassung, dass das jetzige Projektportfolio des
Bedarfsplans Straße die Erreichung zentraler klima-, umwelt- und
verkehrspolitischer Ziele konterkariert, nicht die Investitionsprioritäten der Zukunft
widerspiegelt und durch den tatsächlichen verkehrlichen Bedarf nicht gerechtfertigt
ist. Aus Sicht der Fragesteller ist daher zeitnah eine grundlegende
Überarbeitung und Entschlackung des Bedarfsplans Straße noch vor Aufstellung eines
neuen Bundesmobilitätsplans erforderlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße besteht derzeit Baurecht
(rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss liegt vor) und ist noch keine
Baufreigabe erteilt worden (bitte aktualisierte Baukosten und Datum der
letzten Kostenfortschreibung für die betreffenden Vorhaben angeben)?
2. Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße hat die Bundesregierung
seit 1. Januar 2024 eine Baufreigabe erteilt (bitte Datum der Baufreigabe,
aktualisierte Baukosten und Datum der letzten Kostenfortschreibung
angeben), und für welche Vorhaben ist eine Baufreigabe derzeit in
Vorbereitung bzw. wird bis Ende 2025 angestrebt?
3. Welche Planfeststellungsbeschlüsse von Vorhaben des Bedarfsplans
Straße werden derzeit beklagt (bitte Datum des Planfeststellungsbeschlusses,
aktualisierte Baukosten, Datum der letzten Kostenfortschreibung
benennen und angeben, ob die Klage aufschiebende Wirkung entfaltet oder
nicht)?
4. Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße erwartet die
Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2025 einen Planfeststellungsbeschluss (bitte
genaue Projektbezeichnung, aktualisierte Baukosten und Datum der
letzten Kostenfortschreibung angeben)?
5. Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße soll bis zum 31. Dezember
2025 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden (bitte genaue
Projektbezeichnung, aktualisierte Baukosten und Datum der letzten
Kostenfortschreibung angeben)?
6. Bei welchen Vorhaben des Bedarfsplans Straße läuft derzeit ein
Planfeststellungsverfahren (bitte Datum der Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens, genaue Projektbezeichnung, aktualisierte Baukosten und Datum
der letzten Kostenfortschreibung und ggf. Sachstand möglicher
Planänderungen angeben)?
7. Welche Straßenbauvorhaben hat die Bundesregierung seit 1. Dezember
2016 auf Basis des § 6 des Fernstraßenausbaugesetzes
(„unvorhergesehener höherer Verkehrsbedarf“) realisiert bzw. mit der Planung begonnen
(bitte Baulänge, Planungs- bzw. Realisierungsstand und aktuelle
Baukosten angeben)?
8. Bei welchen seit 31. Dezember 2016 fertiggestellten Vorhaben des
Bedarfsplans Straße hat sich nach Aufnahme in den Bundeshaushalt bzw.
den Einzelplan 12 eine Kostensteigerung von mehr als 20 Prozent ergeben
(bitte Baukosten bei Aufnahme in den Einzelplan 12 und nach
Kostenfeststellung auf Basis abgerechneter Baukosten projektscharf angeben)?
9. Beabsichtigt die Bundesregierung, die „Anweisung zur Kostenermittlung
und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen“ (AKVS 2014) zu
überarbeiten, und wenn ja, bis wann soll eine überarbeitete Fassung der
AKVS vorliegen bzw. verbindlich angewendet werden?
10. Sofern eine Neufassung der AKVS in Arbeit ist, in welchen Punkten
findet eine Ergänzung bzw. Überarbeitung statt?
11. In welcher Höhe sind seit Beschluss des Fernstraßenausbaugesetzes im
Dezember 2016 Bundesmittel für Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs
Engpassbeseitigung (VB-E), des Vordringlichen Bedarfs (VB) und des
Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht (WB*) eingesetzt worden (bitte nach
genannten Bedarfskategorien differenzieren und in Jahresscheiben
angeben), und welche Vorhaben der genannten Bedarfskategorien sind seit
Dezember 2016 für den Verkehr freigegeben worden (bitte für alle Vorhaben
Baukosten bei Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030, bei
Aufnahme in den Einzelplan 12 und nach Kostenfeststellung auf Basis
abgerechneter Baukosten angeben)?
12. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der
Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ), und welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für die
Neuaufstellung des BVWP 2040, und bis wann wird die Bundesregierung das
Szenario des sog. Prognosefalls 2 „Szenario 2040 – Beschleunigte globale
Transformation“ der Bedarfsplanüberprüfung ausarbeiten und
veröffentlichen?
13. Wann plant die Bundesregierung die Veröffentlichung des neuen
Investitionsrahmenplans (IRP)?
14. Welcher Anteil der geplanten Investitionen für Aus- und Neubau soll im
neuen IRP auf die Kategorien VB-E, VB und WB* entfallen, und welche
Veränderung ergibt sich in diesem Zusammenhang zum IRP 2019–2023
(bezogen auf die Vorhaben unter „A. Laufende Vorhaben/B. Neu zu
beginnende Vorhaben“)?
15. Wann plant die Bundesregierung die Veröffentlichung der neuen
Erhaltungsbedarfsprognose für das Bundesfernstraßennetz, um die aus dem
Jahr 2016 stammende Erhaltungsbedarfsprognose abzulösen?
16. Welche aktualisierten Bestandsdaten, Daten aus der Zustandserfassung
und ‑bewertung, welcher Stand bei den Baupreisen bzw. welche
Baupreissteigerungen werden bei der neuen Erhaltungsbedarfsprognose für
das Netz der Bundesfernstraßen unterstellt?
17. Welchen Zeitraum soll die neue Erhaltungsbedarfsprognose für das Netz
der Bundesfernstraßen umfassen?
18. Welchen anzustrebenden Erhaltungszustand (im Sinne eines Zielzustands)
unterstellt die Bundesregierung bei der Erhaltungsbedarfsprognose für das
Bundesfernstraßennetz (z. B. durchschnittliche Zustandsnote für
Brückenbauwerke und andere Teile der Infrastruktur)?
19. Plant die Bundesregierung, mittel- bis langfristig das Anlagevermögen im
Bereich der Bundesfernstraßen vollständig nach den Prinzipien des
Handelsgesetzbuches zu erfassen, um die Infrastrukturvermögenswerte und
den andauernden Werteverzehr adäquat auszuweisen und so transparent zu
machen, und wenn nein, warum nicht?
20. Für welche Teile des Anlagevermögens im Bundesfernstraßennetz
existiert zumindest in Ansätzen eine Vermögensbilanzierung, und auf welche
Anlagenbestandteile soll diese in den nächsten Jahren ausgeweitet
werden?
21. Nach welchem Verteilungsschlüssel werden die Haushaltsmittel für den
Aus- und Neubau sowie Umbau („Um- und Ausbau,
Lärmschutzmaßnahmen“) (bitte differenzieren) im Bundesstraßennetz auf die jeweiligen
Länder verteilt?
22. In welcher Höhe standen den Ländern (Auftragsverwaltung) zwischen
2020 und 2024 Haushaltsmittel (Ist-Zahlen, Haushaltsvollzug) für den
Aus- und Neubau im Bundesstraßennetz zur Verfügung, und wie soll sich
die Verteilung auf Basis der gültigen mittelfristigen Finanzplanung
entwickeln (bitte nach Ländern differenzieren und in Jahresscheiben angeben)?
23. In welcher Höhe standen den Ländern (Auftragsverwaltung) zwischen
2020 und 2024 Haushaltsmittel für den Umbau („Um- und Ausbau,
Lärmschutzmaßnahmen“) im Bundesstraßennetz zur Verfügung, und wie soll
sich die Verteilung auf Basis der gültigen mittelfristigen Finanzplanung
entwickeln (bitte nach Ländern differenzieren und in Jahresscheiben
angeben)?
Berlin, den 8. Juli 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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