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Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96

dip / rede 10.03.2004 · WP 15 · Original ↗

Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages.

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Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96 Unser Entwurf trifft Regelungen für zwei unterschiedliche Tätergruppen. Bei der Anordnung, die mit der Verurteilung erfolgt, ist bereits eine so manifeste Täterstruktur vorhanden, dass das Gericht das offenbar ganz anders bewertet als die Möglichkeit, dass sich während des Haftvollzuges weitere Anhaltspunkte für eine Sicherungsverwahrung bieten. Das kommt nicht sonderlich häufig vor. Wenn beispielsweise bei einem Mehrfachtäter ein manifester Hang zu bestimmten Sorten von Straftaten besteht, dann kann das Gericht die Sicherungsverwahrung mit der Verurteilung wegen der Mehrfachtat verhängen. Mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung sind wir nicht mehr im strafrechtlichen Bereich, sondern im Grunde im Bereich der Gefahrenabwehr. Wir diskutieren aber im Bereich des Strafrechts, was die Debatte schwierig macht. Wir müssen uns immer wieder vergewissern, worüber wir eigentlich reden. Karlsruhe hat nun einmal entschieden, dass wir das in diesem Rahmen zu regeln haben. – Weil es um den Bereich der Gefahrenabwehr geht, haben wir dafür Sorge getragen, dass auch die Täter, bei denen diese Voraussetzungen bei der Urteilsfindung nicht gegeben waren, bei denen es keine Anhaltspunkte dafür gab, noch nicht einmal so viele, um eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung auszusprechen, erfasst werden können. Man kann also quasi von einer Stufenfolge sprechen. Aus diesem Grunde gehe ich davonaus, dass diese Regelung ausgesprochen selten zur Anwendung kommt. Wir haben es nicht mit einem Massenphänomen zu tun, sondern es geht um das Vorhalten einer Regelung für wenige, ganz besondere Fälle, damit die Täter in Haft behalten werden können, um sicherzugehen, dass die Bevölkerung geschützt wird.

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