Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96
Unser Entwurf trifft Regelungen für zwei
unterschiedliche Tätergruppen. Bei der Anordnung, die mit
der Verurteilung erfolgt, ist bereits eine so manifeste
Täterstruktur vorhanden, dass das Gericht das offenbar
ganz anders bewertet als die Möglichkeit, dass sich
während des Haftvollzuges weitere Anhaltspunkte für eine
Sicherungsverwahrung bieten. Das kommt nicht
sonderlich häufig vor. Wenn beispielsweise bei einem
Mehrfachtäter ein manifester Hang zu bestimmten Sorten von
Straftaten besteht, dann kann das Gericht die
Sicherungsverwahrung mit der Verurteilung wegen der
Mehrfachtat verhängen.
Mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung sind
wir nicht mehr im strafrechtlichen Bereich, sondern im
Grunde im Bereich der Gefahrenabwehr. Wir diskutieren
aber im Bereich des Strafrechts, was die Debatte
schwierig macht. Wir müssen uns immer wieder vergewissern,
worüber wir eigentlich reden. Karlsruhe hat nun einmal
entschieden, dass wir das in diesem Rahmen zu regeln
haben. – Weil es um den Bereich der Gefahrenabwehr
geht, haben wir dafür Sorge getragen, dass auch die
Täter, bei denen diese Voraussetzungen bei der
Urteilsfindung nicht gegeben waren, bei denen es keine
Anhaltspunkte dafür gab, noch nicht einmal so viele, um eine
vorbehaltene Sicherungsverwahrung auszusprechen,
erfasst werden können. Man kann also quasi von einer
Stufenfolge sprechen. Aus diesem Grunde gehe ich davonaus, dass diese Regelung ausgesprochen selten zur
Anwendung kommt. Wir haben es nicht mit einem
Massenphänomen zu tun, sondern es geht um das Vorhalten
einer Regelung für wenige, ganz besondere Fälle, damit
die Täter in Haft behalten werden können, um
sicherzugehen, dass die Bevölkerung geschützt wird.
Relationen
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