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Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96

dip / rede 10.03.2004 · WP 15 · Original ↗

Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages.

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Text

Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96 Herr Abgeordneter, ich glaube, dass die Beibehaltung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aus der Überlegung heraus gerechtfertigt ist, dass es eine Besonderheit ist, wenn dem Gericht schon bei Erlass des Urteils Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich der Täter in einer bestimmten Art und Weise entwickelt. Das ist auch für den Täter hinsichtlich seiner Resozialisierungsbereitschaft während des Haftvollzuges ein wichtiges Signal. Wir sind der Auffassung, dass die vorbehaltene Sicherungsverwahrung beibehalten werden sollte, weil Tätern dadurch die Chance gegeben wird, sich im Haftvollzug zu bessern. Dies ist anders als bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung, wo es nur um relativ wenige Täter geht, wie die Zahlen aus den Bundesländern beweisen.

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