Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96
Herr Abgeordneter, ich glaube, dass die Beibehaltung
der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aus der
Überlegung heraus gerechtfertigt ist, dass es eine
Besonderheit ist, wenn dem Gericht schon bei Erlass des Urteils
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich der Täter in
einer bestimmten Art und Weise entwickelt. Das ist auch
für den Täter hinsichtlich seiner
Resozialisierungsbereitschaft während des Haftvollzuges ein wichtiges Signal.
Wir sind der Auffassung, dass die vorbehaltene
Sicherungsverwahrung beibehalten werden sollte, weil Tätern
dadurch die Chance gegeben wird, sich im Haftvollzug
zu bessern. Dies ist anders als bei der nachträglichen
Sicherungsverwahrung, wo es nur um relativ wenige Täter
geht, wie die Zahlen aus den Bundesländern beweisen.
Relationen
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