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Rede von Jörg van Essen (FDP) – Drucksache 16/1993

dip / rede 22.03.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 5: Drucksache 16/1993 –.

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Text

Rede von Jörg van Essen (FDP) – Drucksache 16/1993 Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, ich habe hier schon mehrfach betont, dass es Aufgabe der Opposition ist, dann zu kritisieren, wenn etwas zu kritisieren ist. Aber die Opposition muss sich auch dann zu Wort melden, wenn etwas gut ist. Ich glaube, dass das, was wir heute beraten, grundsätzlich gut ist. Daher findet die Reform der Führungsaufsicht ausdrücklich unsere Zustimmung. Frau Ministerin, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass es immer wieder Diskussionen gibt, wie man mit denen umgeht, die schwerste Verbrechen insbesondere an Kindern begangen haben. Die Vorgänge, die wir in den letzten Wochen erlebt haben, haben wieder einmal zu einer solchen Diskussion geführt. Der Eindruck in der Öffentlichkeit, dass die Zahl der Kindestötungen gestiegen ist, ist falsch. Wir hatten einen Höhepunkt in den 60er-Jahren. Danach ist diese Zahl erfreulicherweise zurückgegangen. Sie haben in diesem Zusammenhang zu Recht gesagt: Jedes getötete Kind ist ein Kind zu viel. Trotzdem gehört es zur Wirklichkeit, zu sagen, dass wir derzeit Gott sei Dank die niedrigsten Zahlen haben, die wir je in unserem Lande hatten. Das ist auch gut so. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD) Aber ich bin der Auffassung, dass wir die Verantwortung für das Gefühl der Menschen nicht allein bei denMedien abladen dürfen. Auch wir als Politiker sind in der Verantwortung; denn jedes Mal, wenn etwas passiert, findet in der Politik ein Überbietungswettbewerb dahin gehend statt, was alles geändert werden soll. Ich finde, gerade als Rechtspolitiker sind wir aufgerufen, Vorschläge zu machen, wie sich etwas wirklich vernünftig ändert, damit sowohl die Rechte der Betroffenen als auch die der Opfer in ein vernünftiges Verhältnis zueinander gebracht werden. Ich denke, dass deshalb die Führungsaufsicht eine ganz wichtige Funktion hat. Es muss einen nachdenklich machen, dass die Zahl der Sicherungsverwahrten, also derjenigen, die praktisch in Haft bleiben, in den letzten zehn Jahren um 120 Prozent gestiegen ist. Diese Zahl hat sich enorm erhöht. Gleichzeitig ist die Führungsaufsicht ein Mittel, das eigentlich sehr ideal ist. Auf der einen Seite kann man Weisungen erteilen, die verhindern, dass es zu Rückfalltaten kommt. Auf der anderen Seite wird demjenigen, der schwere Straftaten begangen hat, die Chance der Resozialisierung gegeben. Ich glaube, dass deshalb die Führungsaufsicht ein ganz wichtiges Instrument ist und es ein richtiger Ansatz ist, deren Möglichkeiten zu verbessern. Als jemand, der sich immer wieder sehr viele Gedanken um den Opferschutz macht, gefällt es mir ganz besonders, dass es jetzt ein Kontaktverbot gibt. Das war der Vorschlag, den wir bei der rechtlichen Ausgestaltung des Stalkings gemacht hatten, dass es nämlich klare Weisungen an den Betroffenen gibt, was er nicht tun darf, und es dann, wenn er dagegen verstößt, entsprechende strafrechtliche Konsequenzen gibt. Ich will damit gleich zu einem aus unserer Sicht bestehenden Kritikpunkt kommen. Wir halten nichts davon, dass der Strafrahmen bei solchen Verstößen auf drei Jahre angehoben wird; denn die Anhörung hat gezeigt, dass von der schon bestehenden Möglichkeit bisher kaum Gebrauch gemacht wird. Das ist zwar allein für sich kein Argument. Aber mich hat sehr überzeugt, dass in dem Land, in dem diese Strafvorschrift beispielsweise dadurch zur Anwendung kommt, dass man das Ganze zentral organisiert, bisher ausschließlich Geldstrafen verhängt worden sind, die in diesem Zusammenhang aus Sicht der Richter ganz offensichtlich ausreichen. Bisher sieht das Gesetz auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Das scheint uns ausreichend zu sein. Ein weiterer Aspekt – auch dies möchte ich kritisch anmerken – ist die Frage, welche Auflagen, welche Anforderungen wir an die Therapeuten stellen. Auf der einen Seite kann eine Therapie nur dann erfolgreich sein, wenn es ein Vertrauensverhältnis gibt; das ist ganz wichtig. Es kann sich nur etwas bessern, wenn der Therapeut auf denjenigen, den er behandeln muss, auch einwirken kann. Auf der anderen Seite kann es nicht sein, dass der Therapeut, wenn er mitbekommt, dass eine Person, die unter Führungsaufsicht steht, wieder schwerste Straftaten plant und diese unmittelbar bevorstehen, davon keine Nachricht gibt, sodass das unterbunden werden könnte. Von daher muss das miteinander abgewogen werden. Jörg van EssenWir machen Ihnen einen Vorschlag, wie das aus unserer Sicht besser geschehen kann. Die Anhörung hat gezeigt, dass uns insbesondere die Praktiker aus dem Bereich der Therapie darum bitten, zu einer engeren Fassung zu kommen. Deshalb ist das unser Vorschlag. Die Ministerin hat einen weiteren Punkt angesprochen, der heute ebenfalls Gegenstand der Debatte ist: die nachträgliche Sicherungsverwahrung für in der früheren DDR Verurteilte und für Taten bis 1995. Dass dort eine praktische Notwendigkeit besteht, sehen wir gerade in Sachsen-Anhalt, wo die Polizei rund um die Uhr eine Person, die weiter als gefährlich eingeschätzt wird, bewacht. Von daher gibt es also diese Notwendigkeit. Das hat sich im Übrigen auch bei der Anhörung gezeigt; das belegt, dass Anhörungen durchaus vernünftig sind. Denn sowohl der Generalstaatsanwalt aus Thüringen als auch der Generalstaatsanwalt aus Sachsen-Anhalt haben berichtet, dass voraussichtlich für jeweils fünf Personen in ihren Ländern nachträgliche Sicherungsverwahrung in Betracht kommt. Das sind Zahlen, die man nicht unterschätzen darf. Allein zehn Personen in diesen beiden Ländern sind offensichtlich so gefährlich, dass sie nicht wieder auf die Menschheit losgelassen werden können. Deshalb haben wir die Verpflichtung, hier eine Regelung zu treffen. Aber wir haben auch die Verpflichtung, unsere Verfassung zu beachten. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD) Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung nur unter ganz engen Voraussetzungen verhängt werden darf. Auch da hat die Anhörung ergeben, dass der Gesetzestext, so wie er von der Koalition und ursprünglich von der Bundesregierung vorgeschlagen worden ist, zu weit gefasst ist. Wir teilen diese Kritik. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, eine Regelung, eine Formulierung zu finden – wir haben sie gefunden –, die ganz speziell auf die Fälle in der früheren DDR zugeschnitten ist. Wir bitten ausdrücklich um Ihre Zustimmung. Es gibt noch einen weiteren Punkt, bei dem wir ebenfalls anderer Auffassung sind als Sie. Es soll eine Erweiterung im Bereich des Jugendstrafrechts geben. Alle Sachverständigen – einschließlich des angehörten Bundesanwalts, einschließlich der angehörten Generalstaatsanwälte – haben kein Bedürfnis für diese Regelung gesehen. Wenn meine staatsanwaltschaftlichen Kollegen das erklären, dann sollten wir das auch ernst nehmen. Deshalb sind wir der Auffassung, das sollte nicht so geregelt werden, wie es der Gesetzentwurf vorsieht. Insgesamt aber ist das – das möchte ich zum Schluss noch sagen – ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Länder sind – die Ministerin hat das ausdrücklich gesagt, und ich unterstreiche das – in der Verantwortung, anstelle von Überbietungswettbewerben der Innenminister die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Das heißt, mehr Bewährungshelfer, aber auch die entsprechenden Ambulanzen – –Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Herr Kollege!

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