Rede von Jörg van Essen (FDP) – Drucksache 16/1993
Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 5: Drucksache 16/1993 –.
Text
Rede von Jörg van Essen (FDP) – Drucksache 16/1993
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Frau Ministerin, ich habe hier schon mehrfach betont,
dass es Aufgabe der Opposition ist, dann zu kritisieren,
wenn etwas zu kritisieren ist. Aber die Opposition muss
sich auch dann zu Wort melden, wenn etwas gut ist. Ich
glaube, dass das, was wir heute beraten, grundsätzlich
gut ist.
Daher findet die Reform der Führungsaufsicht
ausdrücklich unsere Zustimmung.
Frau Ministerin, Sie haben zu Recht darauf
hingewiesen, dass es immer wieder Diskussionen gibt, wie man
mit denen umgeht, die schwerste Verbrechen
insbesondere an Kindern begangen haben. Die Vorgänge, die wir
in den letzten Wochen erlebt haben, haben wieder einmal
zu einer solchen Diskussion geführt. Der Eindruck in der
Öffentlichkeit, dass die Zahl der Kindestötungen
gestiegen ist, ist falsch. Wir hatten einen Höhepunkt in den
60er-Jahren. Danach ist diese Zahl erfreulicherweise
zurückgegangen.
Sie haben in diesem Zusammenhang zu Recht gesagt:
Jedes getötete Kind ist ein Kind zu viel. Trotzdem gehört
es zur Wirklichkeit, zu sagen, dass wir derzeit Gott sei
Dank die niedrigsten Zahlen haben, die wir je in
unserem Lande hatten. Das ist auch gut so.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten
der SPD)
Aber ich bin der Auffassung, dass wir die
Verantwortung für das Gefühl der Menschen nicht allein bei denMedien abladen dürfen. Auch wir als Politiker sind in
der Verantwortung; denn jedes Mal, wenn etwas passiert,
findet in der Politik ein Überbietungswettbewerb dahin
gehend statt, was alles geändert werden soll. Ich finde,
gerade als Rechtspolitiker sind wir aufgerufen,
Vorschläge zu machen, wie sich etwas wirklich vernünftig
ändert, damit sowohl die Rechte der Betroffenen als
auch die der Opfer in ein vernünftiges Verhältnis
zueinander gebracht werden.
Ich denke, dass deshalb die Führungsaufsicht eine
ganz wichtige Funktion hat. Es muss einen nachdenklich
machen, dass die Zahl der Sicherungsverwahrten, also
derjenigen, die praktisch in Haft bleiben, in den letzten
zehn Jahren um 120 Prozent gestiegen ist. Diese Zahl hat
sich enorm erhöht. Gleichzeitig ist die Führungsaufsicht
ein Mittel, das eigentlich sehr ideal ist. Auf der einen
Seite kann man Weisungen erteilen, die verhindern, dass
es zu Rückfalltaten kommt. Auf der anderen Seite wird
demjenigen, der schwere Straftaten begangen hat, die
Chance der Resozialisierung gegeben. Ich glaube, dass
deshalb die Führungsaufsicht ein ganz wichtiges
Instrument ist und es ein richtiger Ansatz ist, deren
Möglichkeiten zu verbessern.
Als jemand, der sich immer wieder sehr viele
Gedanken um den Opferschutz macht, gefällt es mir ganz
besonders, dass es jetzt ein Kontaktverbot gibt. Das war
der Vorschlag, den wir bei der rechtlichen Ausgestaltung
des Stalkings gemacht hatten, dass es nämlich klare
Weisungen an den Betroffenen gibt, was er nicht tun darf,
und es dann, wenn er dagegen verstößt, entsprechende
strafrechtliche Konsequenzen gibt.
Ich will damit gleich zu einem aus unserer Sicht
bestehenden Kritikpunkt kommen. Wir halten nichts
davon, dass der Strafrahmen bei solchen Verstößen auf
drei Jahre angehoben wird; denn die Anhörung hat
gezeigt, dass von der schon bestehenden Möglichkeit
bisher kaum Gebrauch gemacht wird. Das ist zwar allein
für sich kein Argument. Aber mich hat sehr überzeugt,
dass in dem Land, in dem diese Strafvorschrift
beispielsweise dadurch zur Anwendung kommt, dass man das
Ganze zentral organisiert, bisher ausschließlich
Geldstrafen verhängt worden sind, die in diesem
Zusammenhang aus Sicht der Richter ganz offensichtlich
ausreichen. Bisher sieht das Gesetz auch eine Freiheitsstrafe
von bis zu einem Jahr vor. Das scheint uns ausreichend
zu sein.
Ein weiterer Aspekt – auch dies möchte ich kritisch
anmerken – ist die Frage, welche Auflagen, welche
Anforderungen wir an die Therapeuten stellen. Auf der
einen Seite kann eine Therapie nur dann erfolgreich sein,
wenn es ein Vertrauensverhältnis gibt; das ist ganz
wichtig. Es kann sich nur etwas bessern, wenn der Therapeut
auf denjenigen, den er behandeln muss, auch einwirken
kann. Auf der anderen Seite kann es nicht sein, dass der
Therapeut, wenn er mitbekommt, dass eine Person, die
unter Führungsaufsicht steht, wieder schwerste
Straftaten plant und diese unmittelbar bevorstehen, davon keine
Nachricht gibt, sodass das unterbunden werden könnte.
Von daher muss das miteinander abgewogen werden.
Jörg van EssenWir machen Ihnen einen Vorschlag, wie das aus
unserer Sicht besser geschehen kann. Die Anhörung hat
gezeigt, dass uns insbesondere die Praktiker aus dem
Bereich der Therapie darum bitten, zu einer engeren
Fassung zu kommen. Deshalb ist das unser Vorschlag.
Die Ministerin hat einen weiteren Punkt
angesprochen, der heute ebenfalls Gegenstand der Debatte ist: die
nachträgliche Sicherungsverwahrung für in der
früheren DDR Verurteilte und für Taten bis 1995. Dass dort
eine praktische Notwendigkeit besteht, sehen wir gerade
in Sachsen-Anhalt, wo die Polizei rund um die Uhr eine
Person, die weiter als gefährlich eingeschätzt wird,
bewacht. Von daher gibt es also diese Notwendigkeit. Das
hat sich im Übrigen auch bei der Anhörung gezeigt; das
belegt, dass Anhörungen durchaus vernünftig sind. Denn
sowohl der Generalstaatsanwalt aus Thüringen als auch
der Generalstaatsanwalt aus Sachsen-Anhalt haben
berichtet, dass voraussichtlich für jeweils fünf Personen in
ihren Ländern nachträgliche Sicherungsverwahrung in
Betracht kommt. Das sind Zahlen, die man nicht
unterschätzen darf. Allein zehn Personen in diesen beiden
Ländern sind offensichtlich so gefährlich, dass sie nicht
wieder auf die Menschheit losgelassen werden können.
Deshalb haben wir die Verpflichtung, hier eine Regelung
zu treffen.
Aber wir haben auch die Verpflichtung, unsere
Verfassung zu beachten.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten
der SPD)
Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht,
dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung nur unter
ganz engen Voraussetzungen verhängt werden darf.
Auch da hat die Anhörung ergeben, dass der
Gesetzestext, so wie er von der Koalition und ursprünglich von
der Bundesregierung vorgeschlagen worden ist, zu weit
gefasst ist.
Wir teilen diese Kritik. Wir schlagen Ihnen deshalb
vor, eine Regelung, eine Formulierung zu finden – wir
haben sie gefunden –, die ganz speziell auf die Fälle in
der früheren DDR zugeschnitten ist. Wir bitten
ausdrücklich um Ihre Zustimmung.
Es gibt noch einen weiteren Punkt, bei dem wir
ebenfalls anderer Auffassung sind als Sie. Es soll eine
Erweiterung im Bereich des Jugendstrafrechts geben. Alle
Sachverständigen – einschließlich des angehörten
Bundesanwalts, einschließlich der angehörten
Generalstaatsanwälte – haben kein Bedürfnis für diese Regelung
gesehen. Wenn meine staatsanwaltschaftlichen Kollegen das
erklären, dann sollten wir das auch ernst nehmen.
Deshalb sind wir der Auffassung, das sollte nicht so geregelt
werden, wie es der Gesetzentwurf vorsieht.
Insgesamt aber ist das – das möchte ich zum Schluss
noch sagen – ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.
Die Länder sind – die Ministerin hat das ausdrücklich
gesagt, und ich unterstreiche das – in der Verantwortung,
anstelle von Überbietungswettbewerben der Innenminister
die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Das heißt,
mehr Bewährungshelfer, aber auch die entsprechenden
Ambulanzen – –Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege!
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