Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Drucksache 16/1993
Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 5: Drucksache 16/1993 –.
Text
Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Drucksache 16/1993
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe
Kollegen! Die Zahl der Schwerverbrechen in Deutschland
sinkt, und zwar seit Jahren. Der Bundesinnenminister
und ich haben vor kurzem unseren Sicherheitsbericht
vorgestellt. Daraus ergibt sich: In den vergangenen
zwölf Jahren ist die Zahl der Tötungsdelikte um fast
30 Prozent zurückgegangen. Auch die Zahl der
schweren Sexualstraftaten wird geringer.
Beim sexuellen Missbrauch von Kindern betrug der
Rückgang gut 10 Prozent.
Umfragen zeigen jedoch, dass, quasi umgekehrt
proportional dazu, bei einem Großteil der Bevölkerung das
Bedrohungsgefühl zunimmt. Viele Menschen haben den
Eindruck, die Kriminalität werde immer schlimmer.
Nach der Ansicht von Fachleuten hat dies vor allen
Dingen etwas mit den Medien zu tun. Die Zahl der
Verbrechen sinkt zwar; die Berichterstattung wird aber
intensiver und stärker aufgemotzt. Das führt, wie wir wissen,
dazu, dass ältere Frauen besonders große Angst vor
Überfällen haben, obgleich sie zu der mit Abstand
Bundesministerin Brigitte Zyprieskleinsten Gruppe gehören, während die jungen Männer,
die sich für stark halten und keine Ängste haben, am
häufigsten Opfer von Raubüberfällen werden.
Die gefühlte Unsicherheit hat aber gewiss auch
Gründe jenseits der Kriminalität. Arbeitslosigkeit,
sozialer Abstieg oder bestimmte Aspekte der Globalisierung,
auch das empfinden viele Menschen als
Existenzbedrohungen, denen sie hilflos gegenüberstehen. Wenn wir
also wollen, dass die Menschen in Deutschland nicht nur
sicher sind, sondern sich auch sicher fühlen, dann dürfen
wir diese Tatsachen nicht ausblenden.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie
des Abg. Jörg van Essen [FDP])
Tatsache ist aber auch: Jede Straftat ist eine Straftat zu
viel. Unsere Aufgabe ist es, den besten Schutz vor
Kriminalität zu schaffen, der im freiheitlichen Rechtsstaat
möglich ist. Gerade in Bezug auf den Schutz vor
Sexualstraftätern und Wiederholungstätern haben wir in der
Vergangenheit eine Menge getan. Ende der 90er-Jahre
wurden die Vorschriften bezüglich der
Sicherungsverwahrung in verschiedenen Schritten verschärft. 2004
wurde die Strafandrohung für den sexuellen Missbrauch
bei Kindern erhöht. Vor zwei Jahren haben wir den
DNA-Test als Ermittlungsinstrument ausgeweitet,
insbesondere um Sexualstraftätern schneller habhaft zu
werden.
Die Reform der Führungsaufsicht, die heute
beschlossen werden wird, ist eine weitere Maßnahme, um
Rückfällen besser vorzubeugen. Führungsaufsicht dient
vor allem der Betreuung und Überwachung von
Verurteilten, die eine längere Freiheitsstrafe verbüßt
haben oder aus einer Klinik entlassen werden. In Zukunft
können ihnen mehr und differenziertere Weisungen
erteilt werden. Wir verschärfen den Strafrahmen bei
Verstößen gegen diese Weisungen, und wir verbessern die
Befugnisse, um die Einhaltung dieser Weisungen auch
wirksam kontrollieren zu können.
Vorgesehen ist unter anderem ein Kontaktverbot.
Verurteilten kann künftig untersagt werden, sich nach der
Entlassung dem einstigen Opfer zu nähern. Demjenigen,
der sich schon einmal an einem Kind vergangen hat,
kann verboten werden, Kontakt mit fremden Kindern
aufzunehmen, beispielsweise Spielplätze oder Freibäder
zu besuchen. Wird gegen diese Auflagen verstoßen, ist
das ein eigenständiger Straftatbestand, was hoffentlich
als hinreichend abschreckendes Signal wirkt. Der
einzelne Betroffene merkt deutlich: Der Staat hat mich
weiter im Visier; ich muss darauf achten, dass ich mich
wohlverhalte.
Darüber hinaus ist es möglich, Entlassenen die
Auflage zu erteilen, sich regelmäßig bei einem Therapeuten
oder einer forensischen Ambulanz zu melden. Die
Einnahme von Medikamenten kann auf diese Weise
kontrolliert werden; es ist auch im Interesse des Betroffenen,
sich einmal in der Woche zu einer kontrollierten
Medikamenteneinnahme einzufinden, statt in einer
Haftanstalt zu verbleiben.
Außerdem sorgen wir für eine rasche stationäre
Krisenintervention. Täter, deren Unterbringung in einempsychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung ausgesetzt
ist, können in Zukunft bei akuten Krisen schneller
stationär untergebracht und behandelt werden.
Mit diesem Gesetz haben wir nach meiner Meinung
eine gute Chance, die Zahl der Rückfalltäter weiter zu
verringern. Ob es tatsächlich in der Praxis wirksam ist,
hängt ganz entscheidend davon ab, wie die Länder es
ausfüllen.
(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der
FDP)
Sie sind nämlich dafür zuständig, die Infrastruktur zu
schaffen, die für eine straffe Handhabung der
Führungsaufsicht, die wir uns in vielen Fällen wünschen,
notwendig ist. Sie müssen Ambulanzen fördern und die
Einrichtung von Krisenbetten in der Psychiatrie
sicherstellen. All das kostet eine Menge Geld. Wenn es um
den Ruf nach härteren Gesetzen geht, dann gehen
einige Landespolitiker gerne vorneweg. Aber durch
verbale Kraftmeierei wird Deutschland nicht sicherer.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN)
Mein Appell an die Länderminister lautet deshalb:
Zeigen Sie bitte auch dann Härte, wenn es um die
Finanzierung geht! Dann wird die Reform der
Führungsaufsicht ganz gewiss ein Erfolg.
(Vorsitz: Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne
Kastner)
Lassen Sie mich noch kurz auf den zweiten Komplex
dieses Gesetzesvorhabens eingehen. Wir erleichtern mit
diesem Gesetz die nachträgliche Verhängung der
Sicherungsverwahrung in sogenannten Altfällen. Bei
den Verhandlungen zur Wiedervereinigung hatte sich die
DDR gegen die Einführung einer Sicherungsverwahrung
in Ostdeutschland entschieden. Das ist zwar inzwischen
geändert worden. Aber für die Taten, die vor 1995
begangen wurden, gibt es noch immer Klarstellungsbedarf.
Das hängt auch mit der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs zusammen.
Diesen unbefriedigenden Zustand werden wir mit
dem jetzt zu verabschiedenden Gesetz ändern. Wir
ermöglichen künftig auch für diese sogenannten Altfälle
die nachträgliche Sicherungsverwahrung, wenn sich die
Gefährlichkeit des Täters schon bei dessen Verurteilung
gezeigt hat, aber zu diesem Zeitpunkt noch keine
Sicherungsverwahrung möglich war. Natürlich bleibt es dabei,
dass eine Einschätzung der Gefährlichkeit des Täters
erfolgen muss und dass bewertet werden muss, welche
Fortschritte er bei der Resozialisierung gemacht hat. Es
bleibt auch dabei, dass unabhängige Gutachter ein
psychologisches Gutachten hinsichtlich der Frage erstellen
müssen, ob eine Sicherungsverwahrung angemessen ist.
Es bleibt ebenfalls dabei, dass alle zwei Jahre diese
Gutachten überprüft werden. Für die Täter besteht also
nach wie vor eine echte Chance der Resozialisierung.
Die Sicherungsverwahrung muss nämlich das bleiben,
was sie nach Ansicht dieses Hauses sein soll: eine Aus-
Bundesministerin Brigitte Zypriesnahme für extreme Einzelfälle, eine Ausnahme für
außergewöhnlich gefährliche Täter.
Beide Instrumente dienen dem Ziel, in unserer
Gesellschaft einen besseren Schutz vor Rückfalltätern zu
garantieren, auch wenn es eine totale Sicherheit in einem
freien Land natürlich niemals geben kann. Wir sind
schon heute eines der sichersten Länder der Welt; wir
wollen es auch gerne bleiben.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU)
Zum Schluss meiner Rede möchte ich noch
bemerken, dass wir nicht nur ein Land sein wollen, das sicher
ist, sondern dass wir auch ein Land sein wollen, in dem
geschiedenen Ehefrauen und nicht verheirateten Müttern
der Unterhalt ermöglicht wird. Deswegen möchte ich um
Nachsicht bitten, dass ich jetzt zu einem Gespräch über
die Unterhaltsrechtsreform gehen muss.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU)
Relationen
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