polradar

Rede von Matthias Sehling (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96

dip / rede 10.03.2004 · WP 15 · Original ↗

Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages.

Im Graph öffnen

Text

Rede von Matthias Sehling (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96 Frau Staatsministerin, wieso hat das Auswärtige Amt im Mai 2001 der Botschaft in Kiew zu dieser Visumerteilungspraxis die Weisung erteilt, den Reiseschutzpass der Firma Reise-Schutz AG zu akzeptieren, obwohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Betrieb dieses Versicherungsunternehmens erst im Dezember 2002 genehmigte? (Sebastian Edathy [SPD]: Was hat das denn mit dem Erlass zu tun?) Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Das hat – muss ich leider sagen – wieder gar nichts mit der Ausgangsfrage zu tun. Denn die Ausgangsfrage bezieht sich auf den Erlass vom 3. März 2000. Da geht es um die Auslegung des Kriteriums der Rückkehrbereitschaft. Beim Reiseschutzpass handelt es sich um ein ganz anderes Kriterium. Da geht es um die Bonität, um die Übernahme einer entsprechenden Ausfallbürgschaft. Vorgänger des Reiseschutzpasses war im Übrigen das so genannte Carnet de Touriste, das Außenminister Kinkel und Innenminister Kanther gemeinsam mit dem Präsidenten des ADAC bereits 1995 für einige Länder Osteuropas eingeführt hatten und dessen gute Praxis ausgeweitet wurde, zum Beispiel mit dem Erlass vom 2. Mai 2001, der innerhalb der Bundesregierung bzw. mit dem Bundesinnenministerium entsprechend abgestimmt war.

Relationen