Rede von Matthias Sehling (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Matthias Sehling (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
Frau Staatsministerin, wieso hat das Auswärtige Amt
im Mai 2001 der Botschaft in Kiew zu dieser
Visumerteilungspraxis die Weisung erteilt, den
Reiseschutzpass der Firma Reise-Schutz AG zu akzeptieren, obwohl
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den
Betrieb dieses Versicherungsunternehmens erst im
Dezember 2002 genehmigte?
(Sebastian Edathy [SPD]: Was hat das denn
mit dem Erlass zu tun?)
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Das hat – muss ich leider sagen – wieder gar nichts
mit der Ausgangsfrage zu tun. Denn die Ausgangsfrage
bezieht sich auf den Erlass vom 3. März 2000. Da geht
es um die Auslegung des Kriteriums der
Rückkehrbereitschaft. Beim Reiseschutzpass handelt es sich um ein
ganz anderes Kriterium. Da geht es um die Bonität, um
die Übernahme einer entsprechenden Ausfallbürgschaft.
Vorgänger des Reiseschutzpasses war im Übrigen das
so genannte Carnet de Touriste, das Außenminister
Kinkel und Innenminister Kanther gemeinsam mit dem
Präsidenten des ADAC bereits 1995 für einige Länder
Osteuropas eingeführt hatten und dessen gute Praxis
ausgeweitet wurde, zum Beispiel mit dem Erlass vom
2. Mai 2001, der innerhalb der Bundesregierung bzw.
mit dem Bundesinnenministerium entsprechend
abgestimmt war.