Rede von Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
Frau Staatsministerin, Sie haben gerade ausgeführt,
wann die beiden Verfahren, die zu massenhaftem
Missbrauch führten, eingestellt wurden. Darf ich Sie fragen,
wann und von wem die beiden Verfahren, die zu diesen
Missbrauchsfällen führten, eingeführt worden waren?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Auch dies rufe ich Ihnen gerne noch einmal in
Erinnerung: Der Vorläufer des Reiseschutzpasses war das so
genannte Carnet de Touriste, das im Jahre 1995 vom
damaligen Bundesaußenminister Kinkel, Mitglied der FDP,
vom damaligen Bundesinnenminister Kanther, Mitglied
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Das war
doch gar nicht die Frage!)
und vom damaligen Präsidenten des ADAC durch einen
Erlass an den Vertretungen in Bulgarien, Rumänien,
Estland, Lettland und Litauen eingeführt wurde.
Damals herrschte – gerade auf Ihrer Seite dieses
Hauses – große Übereinstimmung, das Carnet de Touriste
auszuweiten.
(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Wer hat
denn den Reiseschutzpass eingeführt?)
Das haben wir dann mit der Zustimmung aller mit einem
entsprechenden Erlass getan. Der Reiseschutzpass sieht
vor, dass neben dem ADAC auch andere Unternehmen,
deren Bonität selbstverständlich vorab geprüft wurde,
entsprechend auftreten können. Auch dies geschah mit
Zustimmung aller Beteiligten.
(Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Wann und
von wem?)Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege Uhl, Sie haben keine weitere
Zusatzfrage, sondern der Herr Kollege Koschyk hat eine
weitere Zusatzfrage.