Rede von Eckart von Klaeden (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Eckart von Klaeden (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
Frau Staatssekretärin, meinen Sie nicht, dass an
diesem Überprüfungsverfahren, das von einem Bundesland
durchgeführt werden muss, irgendetwas geändert
werden müsste, wenn derjenige, der das eben schon
beschriebene Reiseschutzpassverfahren durchgeführt hat
– das Auswärtige Amt hat ja, wie von seinem Vertreter
hier mehrmals behauptet worden ist, aufgrund dieser
Missstände auch seine eigene Praxis geändert – und
gegen den wegen schwerer Straftat ermittelt wird, jetzt
sogar eine Reise-Schutz Versicherungs AG anmelden
kann? Meinen Sie nicht, dass Sie Ihr
Überprüfungsverfahren ändern müssen, damit Ihnen solche Dinge in
Zukunft nicht unterlaufen?
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen:
Herr Kollege von Klaeden, es handelt sich zwar um
eine Personenidentität. Aber es war natürlich nicht das
schon bestehende Unternehmen, das kein
Versicherungsunternehmen war, zu prüfen, sondern es musste im Wege
der Erlaubniserteilung für ein
Versicherungsunternehmen das übliche Verfahren angewandt werden, gemäß
dem die Bonität – das ist selbstverständlich – und die
Zuverlässigkeit im gewerberechtlichen Sinn geprüft
werden. Dies geschieht durch Einblick in den Auszug
des Zentralregisters.